Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 22
Unabhängiger Kontrollrat
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
2211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 7
2212 Unabhängiger Kontrollrat ..................................................................................................................................... 10
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 11
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 15
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 16
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 17
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 22)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Zur Stärkung der Rechtskontrolle über die technische
Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes wurde mit dem Gesetz
zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des
Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2021 ein Unabhängiger
Kontrollrat (UKRat) eingerichtet. Mit der Schaffung einer obersten
Bundesbehörde wird die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
der Rechtskontrolle über den Bundesnachrichtendienst betont.
Der UKRat ermöglicht eine kontinuierliche Rechtskontrolle der
technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes mit
umfassendem Kontrollzugriff. Der UKRat hat im Wesentlichen
folgende gesetzliche Aufgaben:
1. gerichtsähnliche Kontrolle, der die wesentlichen
Verfahrensschritte der technischen Aufklärung unterliegen
(gerichtsähnliches Kontrollorgan),
2. administrative Kontrolle, die eigeninitiativ strukturiert und
stichprobenmäßig den gesamten Prozess der technischen
Aufklärung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann
(administratives Kontrollorgan).
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22 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 22
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 786 2 704 +1 082 2 784
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 685 8 902 -217 2 772 6 250
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 700 500 +200 527
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 071 2 494 -423 3 655 315
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 15 242 14 600 +642 6 427 9 876
davon flexibilisiert.................................................... 10 018 9 427 +591 6 427 4 977
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 224 5 173 +51 4 899
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 145 235 -90 19
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 4 380 3 204 +1 176 3 311
Aus Hauptgruppe 5................................................. 3 567 3 879 -312 2 772 1 351
Aus Hauptgruppe 7................................................. 50 50 - 150 -
Aus Hauptgruppe 8................................................. 2 021 2 294 -273 3 505 315
Zusammen.............................................................. 10 018 9 427 +591 6 427 4 977
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 400
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 500
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 500
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 500
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 500
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Überblick zum Einzelplan 22
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 22 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2211 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2211
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
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22 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
In Kapitel 2211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben des
UKRat zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt bildet der
Bereich der Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind
die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten,
deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die
Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und
Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit
dem Bund beruht. Die Zuführung an die Versorgungsrücklage
und die Zuweisung an den Versorgungsfonds sind in
gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Der UKRat als oberste Bundesbehörde ist in Kapitel 2212
veranschlagt.
Überblick zum Kapitel 2211
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 325 133 +192 96
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 121 51 +70 61 14
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 700 500 +200 527
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 146 684 +462 61 637
davon flexibilisiert.................................................... 1 000 664 +336 61 627
davon nicht flexibilisiert........................................... 146 20 +126 10
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben