Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0610 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0610 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
0610 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 03
-013
Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 1 960
4 500
4 000
5 804
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ausgaben für die Durchführung einer Kampagne zur Erhöhung
des Ansehens uniformierter Einsatzkräfte....................................... 980
2. Ausgaben für die Durchführung von Kampagnen zur
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements.................................... 980
Zusammen............................................................................................ 1 960
532 06
-165
Erstellung von Fernerkundungsdaten 1 100
1 122
1 324
2 309
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 06.
3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 119 99.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstellung von Fernerkundungsdaten............................................. 1 100
2. Bereitstellung von Fernerkundungsdaten für Dritte......................... -
Zusammen............................................................................................ 1 100
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 01
-043
Zuschüsse für überregionale Fördermaßnahmen 1 200
1 300
63
89
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 69 -
Sonstige Bewilligungen 0610
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 01
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Finanzielle Förderung einer App zur niedrigschwelligen Hilfe bei
häuslicher Gewalt des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e. V.“............ 1 200
686 04
-029
Förderung der Kriminalprävention und Risikomanagement durch
Forschung und Entwicklung nachhaltiger Präventionskonzepte
1 560
1 300
1 395
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 260 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 560 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 420 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 280 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Aus den Ausgaben dürfen bis zu 50 Prozent auch für Kosten für
Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachkosten, Kosten für
Tagungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen, für Porto,
Verpackung und Versand von Veröffentlichungen und Werbe-/
Informationsmaterial sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet
werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Projekte der Präventionsarbeit........................................................ 200
2. Projekte zur Evaluation und Qualitätssicherung.............................. 1 360
Zusammen............................................................................................ 1 560
687 07
-011
Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Mittel- und
Osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe
6 500
6 500
14 065
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
zur Verbesserung der Grenzkontrollen sowie Unterrichtsmaterialien
der Aus- und Fortbildung an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Sach- und Investitionskosten,
Übersetzungskosten, Kosten für Fachtagungen, Seminare und
Konferenzen, Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Beratungskosten
sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO
gewährt werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 70 -
0610 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder (21 886)
(19 887)
(53 400)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 811 11
und 812 11.
539 19
-043
Vermischte Verwaltungsausgaben 61
62
28
Erläuterungen:
Kosten für Einweisungslehrgänge zur Handhabung, Bedienung und Wartung des
für die Bereitschaftspolizei beschafften Gerätes sowie für Einsatzkarten.
811 11
-043
Erwerb von Fahrzeugen 21 142
19 142
45 263
21 265
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 700 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben für den Erwerb von Fahrzeugen dürfen bis zur Höhe
der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 132 01.
2. Erstattungen aus Schadensersatzleistungen Dritter fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Erwerb von Fahrzeugen im Rahmen der Ausstattungsnachweisung einschl. der
Kosten für die Erprobung, Formänderung, Güteprüfung, Übergabe, Übernahme
und Transport; hier: Ersatzbeschaffung von Kfz verschiedener Ausführungen.
812 11
-043
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
683
683
8 137
3 831
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben für die Beschaffung von sonstigen beweglichen Sachen
dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 132 01.
Erläuterungen:
Erwerb von Geräten und anderen beweglichen Sachen im Rahmen der
Ausstattungsnachweisungen einschl. der Kosten für Güteprüfung, Entwicklung,
Erprobung, Übergabe, Übernahme und Transport.
- 71 -
Sonstige Bewilligungen 0610
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 739 068
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 1 739 068
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 1 739 068
Gesamtausgaben.................................................... - - - 1 739 068
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 1 739 068
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 72 -
0610 Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsrücklage des Bundes" (0690)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
162 01
-018
Erträge aus der Anlage der Zuführungen aus dem Bundeshaushalt sowie
der sonstigen Zuführungen
-
-
399 991
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 03,
919 01, 919 03 und 919 06.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel werden insbesondere die kassenwirksamen Zinseinnahmen aus
der Anlage der Mittel sowie der kassenwirksamen Erlöse aus dem Verkauf von
Wertpapieren verbucht.
231 01
-018
Zuführungen zur Versorgungsrücklage aus dem Bundeshaushalt -
-
789 307
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und
919 04. Die Ausgaben umfassen auch die Stückzinsen.
Erläuterungen:
Die Zuführungen entsprechen den Ausgaben bei den Titeln 424 01, 434 01,
434 56 und 434 57 des Bundeshaushaltsplans und entsprechender Titel der
Wirtschaftspläne gem. § 10 a BHO.
234 01
-018
Sonstige Zuführungen zur Versorgungsrücklage -
-
549 770
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und
919 05. Die Ausgaben umfassen auch die Stückzinsen.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel werden insbesondere die Zuführungen des
Bundeseisenbahnvermögens, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verbucht.
359 01
-850
Entnahme aus Kassenrücklage nicht angelegter Zuführungen aus dem
Bundeshaushalt
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und
919 04.
Erläuterungen:
Der Titel stellt die Übertragung im Vorjahr nicht angelegter Teilbeträge sicher.
- 73 -
Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsrücklage des Bundes" (0690)
0610
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
359 03
-850
Entnahme aus Kassenrücklage nicht angelegter sonstiger Zuführungen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und
919 05.
Erläuterungen:
Der Titel stellt die Übertragung im Vorjahr nicht angelegter Teilbeträge sicher.
359 04
-850
Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus dem Bundeshaushalt -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und
919 04.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel wird das von der Bundesbank zurückgezahlte Kapital verbucht.
359 05
-850
Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus sonstigen
Zuführungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und
919 05.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel wird das von der Bundesbank zurückgeflossene Kapital verbucht,
darunter insbesondere für das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche
Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See.
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
631 01
-018
Entnahme von Mitteln aus der Versorgungsrücklage für den
Bundeshaushalt
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten des
gem. § 7 VersRücklG zur Regelung der Entnahme aus dem
Sondervermögen zu erlassenden Gesetzes aufgehoben werden.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 231 01,
359 01 und 359 04.
- 74 -
0610 Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsrücklage des Bundes" (0690)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
636 03
-018
Entnahme von Mitteln aus der Versorgungsrücklage für Sonstige -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten
des gem. § 7 VersRücklG zur Regelung der Entnahme aus dem
Sondervermögen zu erlassenden Gesetzes aufgehoben werden. Für
die Entnahme der Mittel durch die bundesunmittelbaren
Sozialversicherungsträger sind die Besonderheiten des § 7 S. 3 VersRücklG zu
beachten.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 234 01,
359 03 und 359 05.
Besondere Finanzierungsausgaben
919 01
-850
Zuführung an Kassenrücklage nicht angelegter Zuführungen aus dem
Bundeshaushalt
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 231 01, 359 01 und
359 04.
Erläuterungen:
Der Titel stellt die Übertragung im Haushaltsjahr nicht angelegter Teilbeträge in
das Folgejahr sicher.
919 03
-850
Zuführung an Kassenrücklagen nicht angelegter sonstiger Zuführungen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 234 01, 359 03 und
359 05.
Erläuterungen:
Der Titel stellt die Übertragung im Haushaltsjahr nicht angelegter Teilbeträge
in das Folgejahr sicher. Bei diesem Titel werden insbesondere Teilbeträge für
das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verbucht.
919 04
-850
Ausgaben zur Anlage der Zuführungen einschließlich der Erträge aus
dem Bundeshaushalt durch die Bundesbank
-
-
789 307
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01, 359 01 und 359 04.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dem Erwerb von eurodenominierten handelbaren
Schuldverschreibungen sowie den hierbei zu entrichtenden Stückzinsen und fremden
Entgelten.
- 75 -
Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsrücklage des Bundes" (0690)
0610
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
919 05
-850
Ausgaben zur Anlage der sonstigen Zuführungen einschließlich der
Erträge durch die Bundesbank
-
-
549 770
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 234 01, 359 03 und 359 05.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dem Erwerb von eurodenominierten handelbaren
Schuldverschreibungen sowie den hierbei zu entrichtenden Stückzinsen und fremden
Entgelten.
919 06
-850
Ausgaben zur Anlage der Erträge aus Zuführungen aus dem
Bundeshaushalt und sonstigen Zuführungen durch die Bundesbank
-
-
399 991
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dem Erwerb von eurodenominierten handelbaren
Schuldverschreibungen sowie den hierbei zu entrichtenden Stückzinsen und fremden
Entgelten.
- 76 -
0610 Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsrücklage des Bundes" (0690)
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 2 132 575
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 2 132 575
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 2 132 575
Gesamtausgaben.................................................... - - - 2 132 575
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 2 132 575
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 77 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsfonds des Bundes" (0691)
0610
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
151 01
-018
Erträge aus der Anlage der Zuweisungen zum Versorgungsfonds -
-
183 635
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 01 und
919 03.
231 01
-018
Zuweisungen zum Versorgungsfonds aus dem Bundeshaushalt -
-
1 915 572
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01 und 919 01.
231 02
-018
Sonstige Zuweisungen zum Versorgungsfonds -
-
33 368
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 01 und 919 02.
359 01
-850
Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 01,
919 01 und 919 02.
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
631 01
-018
Entnahme von Mitteln aus dem Versorgungsfonds für den
Bundeshaushalt
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten der
gemäß § 17 VersRücklG zur Regelung der Erstattung aus dem
Sondervermögen zu erlassenden Rechtsverordnung aufgehoben werden.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 151 01, 231 01 und
359 01.
3. Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.
- 78 -
0610 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsfonds des Bundes" (0691)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
636 01
-018
Entnahme von Mitteln aus dem Versorgungsfonds für Sonstige -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten der
gemäß § 17 VersRücklG zur Regelung der Erstattung aus dem
Sondervermögen zu erlassenden Rechtsverordnung aufgehoben werden.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 151 01, 231 02 und
359 01.
3. Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.
Besondere Finanzierungsausgaben
919 01
-850
Ausgaben zur Anlage der Zuweisungen einschließlich der Erträge aus
dem Bundeshaushalt durch die Bundesbank
-
-
1 915 572
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01 und 359 01.
2. Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.
919 02
-850
Ausgaben zur Anlage der sonstigen Zuweisungen einschließlich der
Erträge durch die Bundesbank
-
-
33 368
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 02 und 359 01.
Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte.
919 03
-850
Ausgaben zur Anlage der Erträge aus Zuweisungen aus dem
Bundeshaushalt und sonstigen Zuführungen durch die Bundesbank
-
-
183 635
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 151 01.
- 79 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Versorgungsfonds des Bundes" (0691)
0610
Vorbemerkung
In Kapitel 0611 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für
den Geschäftsbereich des BMI zentral veranschlagt. Einen
Schwerpunkt bildet der Bereich Versorgung. In der Titelgruppe
veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der
Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der
Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des
Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die
Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln
ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Gut bezahltes /
versorgtes Personal ist für eine leistungsfähige,
rechenschaftspflichtige und inklusive Institution essentiell und trägt gleichzeitig
zur Korruptionsprävention bei (SDG 16). Das BMI als oberste
Bundesbehörde ist in Kapitel 0612 veranschlagt. Im Kapitel
0612 Tgr. 01 ist darüber hinaus die Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung veranschlagt.
Dem BMI sind nachgeordnet:
- das Statistische Bundesamt (Kapitel 0614),
- das Bundesverwaltungsamt (Kapitel 0615),
- das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (Kapitel
0616),
- das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Kapitel
0617),
- das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Kapitel 0618),
- das Beschaffungsamt des BMI (Kapitel 0619),
- das Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt (Kapitel 0620),
- die Zentrale Stelle für Informationstechnik im
Sicherheitsbereich (Kapitel 0622),
- das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(Kapitel 0623),
- das Bundeskriminalamt (Kapitel 0624),
- die Bundespolizei (Kapitel 0625),
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (Kapitel 0626),
- das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (Kapitel 0628),
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Kapitel 0629),
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Kapitel 0633),
- die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
(Kapitel 0634) sowie
- die Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635).
Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Behörden sind bei den
einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt.
Überblick zum Kapitel 0611
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 146 146 - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 607
Gesamteinnahmen.................................................. 146 146 - 1 607
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 278 253 1 077 656 +200 597 1 179 529
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 17 158 17 349 -191 9 507 16 861
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 516 439 403 532 +112 907 368 594
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -83 000 -199 960 +116 960 -
Gesamtausgaben.................................................... 1 728 850 1 298 577 +430 273 9 507 1 564 984
davon flexibilisiert.................................................... 713 718 552 821 +160 897 9 468 547 908
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 015 132 745 756 +269 376 39 1 017 076
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 80 -