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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0610 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0610 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern) 0610 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 03 -013 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 1 960 4 500 4 000 5 804 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 900 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgaben für die Durchführung einer Kampagne zur Erhöhung des Ansehens uniformierter Einsatzkräfte....................................... 980 2. Ausgaben für die Durchführung von Kampagnen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements.................................... 980 Zusammen............................................................................................ 1 960 532 06 -165 Erstellung von Fernerkundungsdaten 1 100 1 122 1 324 2 309 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 06. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstellung von Fernerkundungsdaten............................................. 1 100 2. Bereitstellung von Fernerkundungsdaten für Dritte......................... - Zusammen............................................................................................ 1 100 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 01 -043 Zuschüsse für überregionale Fördermaßnahmen 1 200 1 300 63 89 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 69 - Sonstige Bewilligungen 0610 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 01 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Finanzielle Förderung einer App zur niedrigschwelligen Hilfe bei häuslicher Gewalt des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e. V.“............ 1 200 686 04 -029 Förderung der Kriminalprävention und Risikomanagement durch Forschung und Entwicklung nachhaltiger Präventionskonzepte 1 560 1 300 1 395 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 260 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 560 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 420 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 280 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Aus den Ausgaben dürfen bis zu 50 Prozent auch für Kosten für Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachkosten, Kosten für Tagungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen, für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen und Werbe-/ Informationsmaterial sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Projekte der Präventionsarbeit........................................................ 200 2. Projekte zur Evaluation und Qualitätssicherung.............................. 1 360 Zusammen............................................................................................ 1 560 687 07 -011 Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Mittel- und Osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe 6 500 6 500 14 065 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände zur Verbesserung der Grenzkontrollen sowie Unterrichtsmaterialien der Aus- und Fortbildung an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Sach- und Investitionskosten, Übersetzungskosten, Kosten für Fachtagungen, Seminare und Konferenzen, Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Beratungskosten sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 70 - 0610 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder (21 886) (19 887) (53 400) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 811 11 und 812 11. 539 19 -043 Vermischte Verwaltungsausgaben 61 62 28 Erläuterungen: Kosten für Einweisungslehrgänge zur Handhabung, Bedienung und Wartung des für die Bereitschaftspolizei beschafften Gerätes sowie für Einsatzkarten. 811 11 -043 Erwerb von Fahrzeugen 21 142 19 142 45 263 21 265 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben für den Erwerb von Fahrzeugen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 132 01. 2. Erstattungen aus Schadensersatzleistungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Erwerb von Fahrzeugen im Rahmen der Ausstattungsnachweisung einschl. der Kosten für die Erprobung, Formänderung, Güteprüfung, Übergabe, Übernahme und Transport; hier: Ersatzbeschaffung von Kfz verschiedener Ausführungen. 812 11 -043 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 683 683 8 137 3 831 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben für die Beschaffung von sonstigen beweglichen Sachen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 132 01. Erläuterungen: Erwerb von Geräten und anderen beweglichen Sachen im Rahmen der Ausstattungsnachweisungen einschl. der Kosten für Güteprüfung, Entwicklung, Erprobung, Übergabe, Übernahme und Transport. - 71 - Sonstige Bewilligungen 0610 Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 739 068 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 1 739 068 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 1 739 068 Gesamtausgaben.................................................... - - - 1 739 068 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 1 739 068 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 72 - 0610 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 162 01 -018 Erträge aus der Anlage der Zuführungen aus dem Bundeshaushalt sowie der sonstigen Zuführungen - - 399 991 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 03, 919 01, 919 03 und 919 06. Erläuterungen: Bei diesem Titel werden insbesondere die kassenwirksamen Zinseinnahmen aus der Anlage der Mittel sowie der kassenwirksamen Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren verbucht. 231 01 -018 Zuführungen zur Versorgungsrücklage aus dem Bundeshaushalt - - 789 307 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und 919 04. Die Ausgaben umfassen auch die Stückzinsen. Erläuterungen: Die Zuführungen entsprechen den Ausgaben bei den Titeln 424 01, 434 01, 434 56 und 434 57 des Bundeshaushaltsplans und entsprechender Titel der Wirtschaftspläne gem. § 10 a BHO. 234 01 -018 Sonstige Zuführungen zur Versorgungsrücklage - - 549 770 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und 919 05. Die Ausgaben umfassen auch die Stückzinsen. Erläuterungen: Bei diesem Titel werden insbesondere die Zuführungen des Bundeseisenbahnvermögens, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verbucht. 359 01 -850 Entnahme aus Kassenrücklage nicht angelegter Zuführungen aus dem Bundeshaushalt - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und 919 04. Erläuterungen: Der Titel stellt die Übertragung im Vorjahr nicht angelegter Teilbeträge sicher. - 73 - Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) 0610 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 359 03 -850 Entnahme aus Kassenrücklage nicht angelegter sonstiger Zuführungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und 919 05. Erläuterungen: Der Titel stellt die Übertragung im Vorjahr nicht angelegter Teilbeträge sicher. 359 04 -850 Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus dem Bundeshaushalt - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 919 01 und 919 04. Erläuterungen: Bei diesem Titel wird das von der Bundesbank zurückgezahlte Kapital verbucht. 359 05 -850 Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus sonstigen Zuführungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 03, 919 03 und 919 05. Erläuterungen: Bei diesem Titel wird das von der Bundesbank zurückgeflossene Kapital verbucht, darunter insbesondere für das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See. Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 631 01 -018 Entnahme von Mitteln aus der Versorgungsrücklage für den Bundeshaushalt - - - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten des gem. § 7 VersRücklG zur Regelung der Entnahme aus dem Sondervermögen zu erlassenden Gesetzes aufgehoben werden. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 231 01, 359 01 und 359 04. - 74 - 0610 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 636 03 -018 Entnahme von Mitteln aus der Versorgungsrücklage für Sonstige - - - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten des gem. § 7 VersRücklG zur Regelung der Entnahme aus dem Sondervermögen zu erlassenden Gesetzes aufgehoben werden. Für die Entnahme der Mittel durch die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger sind die Besonderheiten des § 7 S. 3 VersRücklG zu beachten. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 234 01, 359 03 und 359 05. Besondere Finanzierungsausgaben 919 01 -850 Zuführung an Kassenrücklage nicht angelegter Zuführungen aus dem Bundeshaushalt - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 231 01, 359 01 und 359 04. Erläuterungen: Der Titel stellt die Übertragung im Haushaltsjahr nicht angelegter Teilbeträge in das Folgejahr sicher. 919 03 -850 Zuführung an Kassenrücklagen nicht angelegter sonstiger Zuführungen - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 162 01, 234 01, 359 03 und 359 05. Erläuterungen: Der Titel stellt die Übertragung im Haushaltsjahr nicht angelegter Teilbeträge in das Folgejahr sicher. Bei diesem Titel werden insbesondere Teilbeträge für das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verbucht. 919 04 -850 Ausgaben zur Anlage der Zuführungen einschließlich der Erträge aus dem Bundeshaushalt durch die Bundesbank - - 789 307 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01, 359 01 und 359 04. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dem Erwerb von eurodenominierten handelbaren Schuldverschreibungen sowie den hierbei zu entrichtenden Stückzinsen und fremden Entgelten. - 75 - Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) 0610 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 919 05 -850 Ausgaben zur Anlage der sonstigen Zuführungen einschließlich der Erträge durch die Bundesbank - - 549 770 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 234 01, 359 03 und 359 05. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dem Erwerb von eurodenominierten handelbaren Schuldverschreibungen sowie den hierbei zu entrichtenden Stückzinsen und fremden Entgelten. 919 06 -850 Ausgaben zur Anlage der Erträge aus Zuführungen aus dem Bundeshaushalt und sonstigen Zuführungen durch die Bundesbank - - 399 991 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dem Erwerb von eurodenominierten handelbaren Schuldverschreibungen sowie den hierbei zu entrichtenden Stückzinsen und fremden Entgelten. - 76 - 0610 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - 2 132 575 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 2 132 575 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 2 132 575 Gesamtausgaben.................................................... - - - 2 132 575 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 2 132 575 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 77 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes" (0691) 0610 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 151 01 -018 Erträge aus der Anlage der Zuweisungen zum Versorgungsfonds - - 183 635 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 01 und 919 03. 231 01 -018 Zuweisungen zum Versorgungsfonds aus dem Bundeshaushalt - - 1 915 572 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01 und 919 01. 231 02 -018 Sonstige Zuweisungen zum Versorgungsfonds - - 33 368 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 636 01 und 919 02. 359 01 -850 Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. VersRücklG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 631 01, 636 01, 919 01 und 919 02. Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 631 01 -018 Entnahme von Mitteln aus dem Versorgungsfonds für den Bundeshaushalt - - - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten der gemäß § 17 VersRücklG zur Regelung der Erstattung aus dem Sondervermögen zu erlassenden Rechtsverordnung aufgehoben werden. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 151 01, 231 01 und 359 01. 3. Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte. - 78 - 0610 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes" (0691) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 636 01 -018 Entnahme von Mitteln aus dem Versorgungsfonds für Sonstige - - - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Sperre darf erst mit Inkrafttreten der gemäß § 17 VersRücklG zur Regelung der Erstattung aus dem Sondervermögen zu erlassenden Rechtsverordnung aufgehoben werden. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 151 01, 231 02 und 359 01. 3. Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte. Besondere Finanzierungsausgaben 919 01 -850 Ausgaben zur Anlage der Zuweisungen einschließlich der Erträge aus dem Bundeshaushalt durch die Bundesbank - - 1 915 572 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01 und 359 01. 2. Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte. 919 02 -850 Ausgaben zur Anlage der sonstigen Zuweisungen einschließlich der Erträge durch die Bundesbank - - 33 368 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 02 und 359 01. Die Ausgaben umfassen auch Stückzinsen und Entgelte. 919 03 -850 Ausgaben zur Anlage der Erträge aus Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt und sonstigen Zuführungen durch die Bundesbank - - 183 635 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 151 01. - 79 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes" (0691) 0610 Vorbemerkung In Kapitel 0611 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des BMI zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt bildet der Bereich Versorgung. In der Titelgruppe veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Gut bezahltes / versorgtes Personal ist für eine leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institution essentiell und trägt gleichzeitig zur Korruptionsprävention bei (SDG 16). Das BMI als oberste Bundesbehörde ist in Kapitel 0612 veranschlagt. Im Kapitel 0612 Tgr. 01 ist darüber hinaus die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung veranschlagt. Dem BMI sind nachgeordnet: - das Statistische Bundesamt (Kapitel 0614), - das Bundesverwaltungsamt (Kapitel 0615), - das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (Kapitel 0616), - das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Kapitel 0617), - das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Kapitel 0618), - das Beschaffungsamt des BMI (Kapitel 0619), - das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt (Kapitel 0620), - die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Kapitel 0622), - das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Kapitel 0623), - das Bundeskriminalamt (Kapitel 0624), - die Bundespolizei (Kapitel 0625), - das Bundesamt für Verfassungsschutz (Kapitel 0626), - das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Kapitel 0628), - die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Kapitel 0629), - das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Kapitel 0633), - die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Kapitel 0634) sowie - die Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635). Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Behörden sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt. Überblick zum Kapitel 0611 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 146 146 - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 607 Gesamteinnahmen.................................................. 146 146 - 1 607 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 278 253 1 077 656 +200 597 1 179 529 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 17 158 17 349 -191 9 507 16 861 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 516 439 403 532 +112 907 368 594 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -83 000 -199 960 +116 960 - Gesamtausgaben.................................................... 1 728 850 1 298 577 +430 273 9 507 1 564 984 davon flexibilisiert.................................................... 713 718 552 821 +160 897 9 468 547 908 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 015 132 745 756 +269 376 39 1 017 076 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 80 -

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