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Wettbewerbsfähigkeit Europas und die US-National Security Strategy of the United States of America 2025 (Antwort zu Drs. 21/4431)

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5576 · Antwort · Original ↗

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Wettbewerbsfähigkeit Europas und die US-National Security Strategy of the United States of America 2025 (Antwort zu Drs. 21/4431) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5576 21. Wahlperiode 23.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4431 – Wettbewerbsfähigkeit Europas und die US-National Security Strategy of the United States of America 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „National Security Strategy of the United States of America 2025“ (NSS 2025; www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-Nationa l-Security-Strategy.pdf) enthält Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung Europas und zur energiepolitischen Lage, insbesondere in Deutschland. Die NSS 2025 verweist unter anderem auf einen Rückgang des europäischen Anteils am weltweiten Bruttoinlandsprodukt sowie auf Belastungen durch regulatorische Dichte und auf energiepolitische Standortfaktoren. Auch der sogenannte Draghi-Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit weist auf strukturelle Wachstums- und Investitionshemmnisse hin (https://commission.europ a.eu/document/download/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a8232961_en). Vor diesem Hintergrund sollen belastbare Daten, Definitionen und die der Bundesregierung vorliegenden Analysen zu Wettbewerbsfähigkeit, Regulierung, Energiepreisen, Abhängigkeiten und Standortentscheidungen erfragt werden. Unter „Europa“ wird in den nachfolgenden Fragen, soweit nicht anders angegeben, die Europäische Union in heutiger Zusammensetzung (EU‑27; konstante Zusammensetzung) verstanden. Soweit Daten nur in jeweils damaliger Zusammensetzung verfügbar sind, wird um gesonderte Ausweisung nach dem jeweiligen EU-Aggregat (z. B. EU‑12, EU‑15, EU‑25, EU‑28) gebeten. Soweit die NSS 2025 ausdrücklich von „continental Europe“ spricht, wird um gesonderte Ausweisung gebeten.  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der heutigen EU‑27 (konstante Zusammensetzung) am weltweiten Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen und in Kaufkraftparitäten) seit 1990 entwickelt, und welche Datenquellen legt die Bundesregierung hierfür zugrunde (bitte Zeitreihe 1990, 2000, 2010, 2020 sowie jährlich von 2021 bis 2025 angeben)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Europäischen Union in jeweils damaliger Zusammensetzung (EU‑12, EU‑15, EU‑25, EU‑27, EU‑28 nach Jahr) am weltweiten Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen und in Kaufkraftparitäten) seit 1990 entwickelt (bitte Zeitreihe 1990, 2000, 2010, 2020 sowie jährlich von 2021 bis 2025 und Quellen angeben)?  3. Wie hat sich im selben Zeitraum (vgl. Frage 2) der Anteil Deutschlands am weltweiten Bruttoinlandsprodukt entwickelt (Definitionen wie in Frage 1, jeweilige Preise und Kaufkraftparitäten; bitte Zeitreihe angeben)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Daten zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU-Mitgliedstaaten und ihrem Anteil am weltweiten BIP liegen unter anderem beim Internationalen Währungsfonds vor und sind öffentlich verfügbar.* Die Bundesregierung selbst erhebt keine entsprechenden Daten.  4. Welche Ursachenanalysen (z. B. Demografie, Produktivitätsentwicklung, Kapitalbildung, Handels- und Investitionsbedingungen) liegen der Bundesregierung zum relativen Wachstumsrückstand der EU‑27 gegenüber den USA und China seit 1990 ggf. vor, und welche Kernergebnisse ergeben sich daraus? Eine Ursachenanalyse findet sich im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung (z. B. für Produktivität in JWB 2025, Tz 5; JWB 2026, Tz 104); ebenso liefert der Bericht von Mario Draghi eine ausführliche Analyse zur Wettbewerbsfähigkeit der EU.** Ein Kernergebnis aus Sicht der Bundesregierung ist, dass Europa wieder wettbewerbsfähiger werden muss. Auf nationaler Ebene setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus zusätzlichen öffentlichen Investitionen zur Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und aus strukturellen Reformen, die sich an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientieren und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern (vgl. JWB, 2026).  5. Erarbeitet oder nutzt die Bundesregierung Indikatoren zur Messung von regulatorischer Dichte und regulatorischer Komplexität in der EU und in Deutschland – etwa Bürokratiekosten bzw. Bürokratiekostenindex (BKI), Erfüllungsaufwand, Umfang bzw. Zahl von Informations- und Berichtspflichten, Dauer von Genehmigungsverfahren, Ergebnisse von Normenkontroll- bzw. Evaluationsberichten –, wenn ja, welche Indikatoren sind das (bitte Definition bzw. Methodik und Datenquellen benennen), und wie haben sie sich seit 2015 entwickelt (bitte Zeitreihen, soweit verfügbar, und Quellen angeben)? Die Bundesregierung nutzt verschiedene etablierte Indikatoren und methodische Ansätze, um regulatorische Belastungen und Aspekte regulatorischer Dichte bzw. Komplexität zu erfassen, insbesondere die Messung des Erfüllungsaufwands als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung gemäß § 44 GGO und der Bürokratiekostenindex (BKI). Die Messung des Erfüllungsaufwands erfolgt auf Grundlage des sogenannten Standard-Kosten-Modells (SKM). Hiervon sind auch die Umsetzung von EU- Recht in nationales Recht und daher sowohl Gesetze als auch nachrangige * www.imf.org/external/datamapper/PPPSH@WEO/OEMDC/ADVEC/WEOWORLD. ** Vgl. https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en. Rechts- und Verwaltungsvorschriften umfasst. Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben, die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes, die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung (§ 7 NKRG). Das Statistische Bundesamt aktualisiert den Bürokratiekostenindex (BKI) im Internet zu Beginn eines Quartals für das Vorquartal. Darüber hinaus erfasst und veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Bürokratiekosten und ihre Entwicklung für alle Informationspflichten in der öffentlich zugänglichen Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands – OnDEA.*  6. Liegen der Bundesregierung empirische Studien oder Evaluationen vor, die den Einfluss von EU- und Bundesregulierungen auf a) Unternehmensgründungen, b) private Investitionen, und c) Standortentscheidungen untersuchen, und wenn ja, bitte die wichtigsten Studien bzw. Evaluationen benennen (Titel bzw. Autor, Auftraggeber, Zeitraum), die Methodik in Grundzügen darstellen und zentrale Befunde angeben? Ein im Jahr 2024 abgeschlossener Praxischeck „Einfach(er) gründen“ des BMWE zusammen mit der KfW und dem Statistischen Bundesamt mit Unterstützung der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat 44 Handlungsempfehlungen identifiziert, mit dem Ziel den Prozess der Unternehmensneugründung und -nachfolge zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Maßnahmenvorschläge wurden in den Handlungsfeldern Handwerk, Digitalisierung des Gründungsprozesses, Gesetzgebung und Kommunikation gebündelt.** Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Bürokratiekosten allgemein liegt eine umfangreiche Fachliteratur vor. Ein aktueller Überblick dazu findet sich beispielsweise im Frühjahrsgutachten 2025 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Kapitel 3).*** Der Bundesregierung liegen keine zusätzlichen Studien oder Gutachten vor, die über die einschlägig bekannte Literatur hinausgehen.  7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten für zentrale industrie- und energiebezogene Vorhaben in Deutschland seit 2018 entwickelt (z. B. Industrieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz [BImSchG], Netzausbauvorhaben, LNG- [Flüssigerdgas] und Stromerzeugungsinfrastruktur; bitte jeweils Median und Spannweite, Jahr und Datenquelle angeben)? Die Bundesregierung verfügt nicht über eine gesamthafte Übersicht zu den Genehmigungszeiten, da Genehmigungen aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland nicht zentral vom Bund, sondern in der Regel von den zuständigen Behörden der Länder erteilt werden. Generell geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Zeiten jedoch deutlich um zum Teil mehrere Monate verkürzt * www.ondea.de/DE/Home/home_node.html. ** Weitere Informationen sind hier abrufbar: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ergebnispapier-im-praxischeck-einfacher-gruenden.pdf ?__blob=publicationFile&v=5. *** Abrufbar unter: www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/fg2025/FG2025_Gesamtausgabe.pdf. haben, da in der vergangenen und auch in dieser Legislaturperiode eine Vielzahl von gesetzlichen Beschleunigungsregelungen für diese Projekte beschlossen wurden. Beispielhaft kann auf die Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen an Land hingewiesen werden. Hier dauerten die Genehmigungen, die im Jahr 2018 erteilt wurden, 20,7 Monate, sind dann schrittweise bis ins Jahr 2023 auf 25,9 Monate angestiegen und seither deutlich gesunken, zuletzt auf 16,8 Monate im Jahr 2025.* Bei den Stromnetzausbauvorhaben des Übertragungsnetzes kommen die Beschleunigungsmaßnahmen der letzten Jahre vor allem bei neuen Vorhaben zum Tragen. Hier dauerten die Genehmigungen, die im Jahr 2018 erteilt wurden, 36 Monate, sind dann bis zum Jahr 2020 auf 25,5 Monate zurückgegangen und anschließend schrittweise bis zum Jahr 2025 auf 92 Monate angestiegen. In die letzten drei Jahre fallen die Genehmigungen der Abschnitte für die großen Vorhaben der Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragung (HGÜ) A-Nord, Ultranet, SuedLink und SuedOstLink. Die Genehmigungen dieser Vorhaben, bis auf Ultranet, mussten 2016 nach der Umstellung von Freileitungen auf Erdkabel vollständig neu aufgesetzt werden.  8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die industriellen Strom- und Gaspreise in Deutschland seit 2021 im Vergleich zu den USA sowie zu China, Japan und Südkorea entwickelt (bitte für Strom und Gas getrennt jeweils mit definierter Verbrauchergruppe und Lastprofil, Preisbestandteilen und Datenquelle angeben)? Die Internationale Energieagentur (IEA) stellt regelmäßig umfassende Datensätze bereit, die als Grundlage für den internationalen Vergleich von Strom- und Gaspreisen dienen. Die zuletzt veröffentlichten Daten beziehen sich auf das Jahr 2024 und sind sowohl exklusive Steuern und Umlagen („Excluding VAT and other recoverable taxes and levies“) als auch inklusive Steuern und Umlagen („Including VAT and other recoverable taxes and levies“) abrufbar.**  9. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der industrielle Strompreis in Deutschland seit 2021 zusammen (Erzeugung und Beschaffung, Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen, sonstige Bestandteile; bitte auflisten), und welche Veränderungen in der Kostenstruktur sind seit 2021 eingetreten (bitte jährlich ausweisen)? Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Daten zur Entwicklung verschiedener Endverbraucher-Strompreise.*** Diese Daten umfassen nicht nur die reinen Beschaffungskosten, sondern auch Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte. Dabei ist zu beachten, dass es sich ausschließlich um durchschnittliche Strompreise handelt; die tatsächlich in der deutschen Industrie gezahlten Preise weisen eine erhebliche Bandbreite auf. Stromintensive Unternehmen profitieren von einer weitgehenden Entlastung bei Steuern, Abgaben und Umlagen auf Grundlage der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) sowie von der dauerhaften Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den EU‑Mindeststeuersatz. Bei den Netzentgelten lässt sich kein einheitliches Bild zeichnen, weil deren Höhe stark vom individuellen Netznutzungsprofil und der jeweiligen Netzebene abhängt; Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können zudem reduzierte, individuelle Netzentgelte erhalten. Zusätzlich kann besonders strom- und handelsintensiven Unternehmen die so- * Vgl. www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Analysen/FA_Wind_Solar_Status_des_Windenergieausbaus_an_Land_Jahr_2025.pdf. ** www.iea.org/data-and-statistics. *** www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/. genannte Strompreiskompensation gewährt werden, deren Höhe stark unternehmensabhängig ist. 10. Welche quantitativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den Auswirkungen des seit 2021 beobachteten Energiepreisniveaus auf a) die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien, b) Investitionsentscheidungen und c) Produktionsverlagerungen ins Ausland oder Standortstilllegungen vor (bitte nach Branchen, soweit möglich nach NACE-Klassifikation [NACE = Klassifikation der Wirtschaftszweige], und nach Datenquellen aufschlüsseln)? 11. Welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. zu Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland im Bereich energieintensiver Industrien seit 2018 vor, und in welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum neue Produktionskapazitäten außerhalb der EU aufgebaut (bitte nach Zielländern, soweit möglich, und Branchen ausweisen)? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssicherheit und Preisstabilität energieintensiver Industrien in Deutschland seit 2022, und welche spezifischen Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ggf. ergriffen, um Produktion und Investitionen am Standort zu halten (bitte Maßnahmen, Rechtsgrundlagen, Beginn und begünstigte Branchen nennen)? 23. Welche konkreten Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung ggf., um industrielle Energiepreise international wettbewerbsfähiger zu gestalten, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden (bitte Instrumente, Zielgruppen, Finanzierungsansatz und beabsichtigten Zeitrahmen darstellen)? Die Fragen 10 bis 12 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die massiven Verwerfungen an den Energiemärkten und die daraus resultierende Preisdynamik sind eine direkte Folge von Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Russlands gezielter Strategie zur Destabilisierung der europäischen Energiearchitektur. Die Zuverlässigkeit des deutschen Stromsystems war und ist – gemessen an den durchschnittlichen Unterbrechungen je Letztverbraucher (SAIDI-Index) – auf sehr hohem Niveau. Auch in Zukunft wird die Versorgungssicherheit gewährleistet sein, wenn die Flexibilisierung des Strommarktes weiter vorangetrieben wird und mit Hilfe der Kraftwerksstrategie zusätzliche steuerbare Kapazitäten entstehen. Dies folgt aus dem jüngsten Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität.* Die Gasversorgungsicherheit ist derzeit gewährleistet. Es besteht eine eigene Importinfrastruktur an den deutschen Küsten (unter anderem in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Mukran), um die nationale Energieunabhängigkeit durch den direkten Zugang zu globalen Flüssiggasmärkten dauerhaft zu sichern. Auf dem Weltmarkt ist weiterhin ausreichend LNG verfügbar. Insgesamt steigt das LNG-Angebot weiter an, insbesondere aus den USA. Seit Mitte Januar gab es aufgrund des kälteren Wetters in Europa und den USA deutliche Preisschwankungen, die durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten noch zugenommen haben. * Vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/versorgungssicherheit-strom-bericht-2025.html. Die Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise bereits mehrere Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, die seit dem 1. Januar 2026 die Energiepreise senken: Neben der Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz (Stromsteuergesetz) betrifft dies die Abschaffung der Gasspeicherumlage (Energiewirtschaftsgesetz) und die Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026. Zusätzlich plant die Bundesregierung die Strompreiskompensation bereits rückwirkend für 2025 auszuweiten und für die Jahre 2026 bis 2028 den sogenannten Industriestrompreis einzuführen. Über isolierte Effekte des Energiepreisniveaus liegen jedoch keine quantitativen Erkenntnisse vor. Zu Direktinvestitionen einzelner Wirtschaftszweige liegen Daten in den Direktinvestitionsstatistiken der Bundesbank vor.* Der Abgrenzung des Statistischen Bundesamtes folgend lassen sich hier Bestandsdaten für energieintensive Wirtschaftszweige wie Kokerei und Mineralölverarbeitung; Herstellung von chemischen Erzeugnissen; Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden; Metallerzeugung und -bearbeitung und Herstellung von Papier, Pappe und Waren abrufen. Anhand der Bundesbankdaten lässt sich allerdings nicht differenzieren, ob damit neue Produktionskapazitäten aufgebaut oder andere Investitionszwecke verfolgt werden. 13. Welche strategisch relevanten Abhängigkeiten Deutschlands von Drittstaaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei a) Erdgas und LNG, b) Erdöl, c) Steinkohle, d) Uran und Kernbrennstoffen sowie e) kritischen Rohstoffen und seltenen Erden (bitte je Produktgruppe die drei größten Lieferländer und deren Importanteile für 2021 sowie jährlich von 2022 bis 2025 angeben)? 14. Welche dieser Abhängigkeiten (vgl. Frage 13) sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 neu entstanden oder signifikant gewachsen, und welche Risikobewertung (z. B. Konzentrationsrisiken, politische Risiken, Transportwege) legt die Bundesregierung hierzu vor? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Zu 13a Erdgas und LNG sowie 13b Erdöl: Deutschland importiert etwa 97 Prozent des Gasbedarfs und 98 Prozent des Rohölbedarfs aus dem Ausland. Die größten Lieferländer sind im Gasbereich Norwegen, Niederlande und Belgien, im LNG-Bereich sind es die USA und Norwegen sowie im Ölbereich Norwegen, die USA, Libyen und Kasachstan. Vor 2022 war Russland der größte Erdgas- und Erdöllieferant Deutschlands. Diese Mengen wurden durch höhere (Pipeline-)Lieferungen aus bestehenden und neuen Lieferländern sowie durch LNG ersetzt. Eine signifikante Änderung mit Bezug auf die genannten Risiken ist damit nicht unmittelbar verbunden, da der Weltmarkt für Erdgas/LNG und für Rohöl grundsätzlich sehr liquide ist; d. h. fehlende Mengen können in der Regel kurzfristig in anderen Teilen der Welt beschafft werden. Aufgrund der de facto Sperrung der Straße von Hormus besteht unabhängig von den geänderten Lieferbeziehungen akut ein erhebliches Preisrisiko. * www.bundesbank.de/de/statistiken/aussenwirtschaft/direktinvestitionen/direktinvestitionsstatistiken-804078. Zu 13c Steinkohle: Die größten Lieferländer sind aktuell Australien, die USA und Kolumbien. Auch hier war Russland vor 2022 der größte Lieferant Deutschlands. Die Importe sind in den vergangenen Jahren signifikant gesunken. Zu 13d Uran und Kernbrennstoffe: Hinsichtlich Uran und Kernbrennstoffen besteht keine strategische Abhängigkeit, da in Deutschland keine Kernkraftwerke zur Stromerzeugung betrieben werden. Zu 13e kritische Rohstoffe und seltene Erden: Es bestehen teils hohe strategische Abhängigkeiten von Drittstaaten. Die Entwicklung ist über die letzten Jahre hinweg uneinheitlich. Die Deutsche Rohstoffagentur legt regelmäßig Analysen zu Rohstoffmarktrisiken* und eine Rohstoffliste** vor. 15. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Wegfall russischer Erdgaslieferungen seit 2022 zu einer Substitution durch LNG- Importe geführt, und welche Unterschiede bestehen auf Ebene der Beschaffung und des Imports hinsichtlich Preisstabilität, Versorgungssicherheit und Kostenstruktur (bitte nach Beschaffungs-, Transport- und Infrastrukturkosten aufschlüsseln)? Der Wegfall russischer Gaslieferungen konnte vor allem durch zusätzliche Pipeline-Mengen bestehender und neuer Lieferländer erfolgreich kompensiert werden. Nur zu einem geringeren Teil erfolgte der Ersatz durch Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG). Der offizielle LNG-Anteil an den Gasimporten lag im Jahr 2025 bei ca. 10 Prozent. Das LNG ist flexibler am Weltmarkt beschaffbar als Pipelinegas und die Zahl der Lieferländer ist prinzipiell größer. Die Bundesregierung hat keinen Einblick in die Verträge der Gasimporteure und kann daher zur Kostenstruktur keine Auskunft geben. 16. Wie werden US-amerikanische LNG-Importe in der deutschen Importstatistik erfasst, insbesondere bei direkter Einfuhr sowie bei Einfuhren über europäische Nachbarstaaten, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil US-amerikanischen Ursprungs an den über Nachbarstaaten importierten Erdgasmengen vor? Nur das über deutsche LNG-Terminals angelieferte LNG aus den USA wird in der deutschen Importstatistik erfasst. Das US-LNG, das in Nachbarländern angelandet wird, wird entweder dort verbraucht oder in andere Länder weitertransportiert. Im Binnenmarkt kann das jedoch nicht nachvollzogen werden. 17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Treibhausgas- und Umweltbilanz von US-amerikanischen LNG-Importen vor, und wie stellt sich diese im Vergleich zur früheren pipelinegebundenen Erdgasversorgung Deutschlands aus Russland dar, insbesondere unter Berücksichtigung der Emissionen entlang des gesamten Lebenszyklus (einschließlich Förderung, Aufbereitung, Methanemissionen entlang der Lieferkette sowie Verflüssigung, Transport und Regasifizierung)? Die höchsten Umweltfolgen bei der Erdgasnutzung entstehen durch CO₂- Emissionen bei der Verbrennung (ca. 56 Gramm CO₂ pro Megajoule – g CO₂/MJ). Bei der Vorkettenbewertung sind Methan-Leckage-Raten und energiebedingte CO₂-Emissionen relevant. Die Bundesregierung hat keine aktuellen globalen Daten zu THG-Lebenszyklus-Vorketten-Emissionen, sondern nutzt eine Viel- * Vgl. www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/Themen/Rohstoffmarktrisiken/Rohstoffmarktanalysen/rohstoffmarktanalysen_node.html. ** www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/Themen/Rohstoffmarktrisiken/Rohstoffliste/rohstoffliste_node.html. zahl von Einzelstudien mit großen Datenungenauigkeiten. Der IEA Methane Tracker gibt die Leckage-Intensität beispielsweise mit 0,25 g CH4/MJ für russische Bohrungen, mit 0,18 g CH4/MJ für US-amerikanische und 0,002 gCH4/MJ für norwegische Bohrungen an. In den letzten Jahren sind die Methanleckage-Rate-Annahmen für die russische Produktion angestiegen, während sich bei den US-Produzenten ein sehr diverses Level der Methanintensität abzeichnet. Bei geplanter Umsetzung der EU-Methan-Verordnung geht die Bundesregierung vom Bezug qualitativ besseren US-Gas aus. 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Standortverlagerungen oder Kapazitätsverlagerungen deutscher Industrieunternehmen nach China seit 2021 vor, bei denen Energiepreise, Energieverfügbarkeit oder energiepolitische Rahmenbedingungen als wesentliche Faktoren genannt wurden (bitte nach Branchen und, soweit möglich, Zahl der Fälle und Projekte angeben)? 19. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. zu öffentlich berichteten Unternehmensentscheidungen vorgenommen, Produktions- oder Investitionskapazitäten ins Ausland zu verlagern, um dort zu günstigeren Energiepreisen zu produzieren (bitte die der Bundesregierung vorliegenden Daten und Analysen, ohne Einzelfallbewertungen, benennen)? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Zwischen den Jahren 2021 und 2023 haben, laut den Daten des Statistischen Bundesamtes, 1 297 Unternehmen mit mindestens 50 tätigen Personen ihre Unternehmensfunktionen teilweise oder vollständig ins Ausland verlagert. Bei insgesamt 59 127 Unternehmen entspricht dies einer Verlagerungsquote von etwa 2,2 Prozent. Hiervon 126 Unternehmen mit Verlagerungen nach China (etwa 0,2 Prozent). Insgesamt am stärksten betroffen ist laut Statistischem Bundesamt die Unternehmensfunktion „Herstellung von Gütern“. Die Gründe für die Verlagerung ins Ausland waren u. a. die Verringerung der Lohnkosten, strategische Unternehmensentscheidungen oder andere Kostenvorteile (ohne Lohnkosten). Der Bundesregierung liegen keine gesonderten Erkenntnisse zu Standortentscheidungen deutscher Industrieunternehmen bezüglich China im Hinblick auf Energiekosten oder -verfügbarkeit vor. Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Industriestandort Deutschland und arbeitet kontinuierlich daran durch strukturelle Reformen die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. 20. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung ggf. zur Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich (insbesondere Produktivität pro Arbeitsstunde, Bruttowertschöpfung und Bruttoinlandsprodukt, Investitionsquote, Reallohnentwicklung), und welche Entwicklung zeigen diese Indikatoren für Deutschland und die EU‑27 seit 2010 (bitte Zeitreihen und Quellen nennen)? Die Bundesregierung verwendet je nach Fragestellung unterschiedliche Indikatoren zur Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands und der EU im internationalen Vergleich. Hierzu bedient sie sich öffentlich zugänglichen Quellen. Für einige der in Frage 20 genannten Indikatoren (Produktivität pro Arbeitsstunde, Bruttowertschöpfung und Bruttoinlandsprodukt, Investitionsquote) liegen entsprechende Daten beim Internationalen Währungsfonds vor*; für die Reallohnentwicklung liegen Daten bei der OECD vor.** 21. Wie ordnet die Bundesregierung ggf. die in der NSS 2025 enthaltenen Aussagen zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit methodisch ein (z. B. verwendete Datenquellen, Abgrenzungen, Vergleichsmaßstäbe), und welche Punkte hält sie auf Basis eigener Daten für belegt bzw. nicht belegt (bitte jeweils mit Quelle angeben)? Die Bundesregierung hat die in der Nationalen Sicherheitsstrategie getätigten Aussagen zur Verfasstheit der europäischen Wirtschaft zur Kenntnis genommen. Eine Bewertung der dort getroffenen Aussagen über die Verfasstheit der europäischen Wirtschaft nimmt die Bundesregierung nicht vor. 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den internationalen Debatten zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit (u. a. NSS 2025, Draghi-Bericht) für a) den Abbau von Bürokratie- und Berichtspflichten, b) die Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren und c) die Verbesserung von Investitionsbedingungen (bitte konkrete, bereits beschlossene oder geplante Maßnahmen und Zeitpläne nennen)? Die genannten Handlungsfelder stellen für die Bundesregierung zentrale Säulen einer umfassenden Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU dar. Diese Strategie nun zeitnah, ambitioniert und substantiell durch konkrete Maßnahmen umzusetzen, hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Im Einzelnen: Zu a: Der ambitionierte und substanzielle Rückbau von Bürokratie auf EU- Ebene, unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards, ist eine fortwährende Priorität der Bundesregierung. Die Bundesregierung unterstützt daher die Europäische Kommission in ihrem Ansinnen, Bürokratie um mindestens 25 Prozent (35 Prozent für KMU) zu reduzieren und begrüßt die Omnibus- Pakete zur Vereinfachung als wichtigen Beitrag hierzu. Zudem setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine spürbare Verringerung von Belastungen aus Berichtspflichten ein sowie für die Reduzierung des Erfüllungsaufwandes, der aus EU-Recht resultiert. Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung das ambitionierte Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft auf nationaler Ebene um 25 Prozent zu reduzieren. Insbesondere zu Berichtspflichten enthalten Koalitionsvertrag und auch die föderale Modernisierungsagenda ambitionierte Zielsetzungen. Zu b: Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu sichern und eine leistungsfähige moderne Infrastruktur zu gewährleisten, sind schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Verwaltungsebenen essentiell. Über die letzten Jahre hat der Bund in nationalen Energiegesetzen ambitionierte, digitale Verfahren mit kurzen Fristen beschlossen und den Vollzug durch Regelbeispiele und gesetzliche Klarstellungen erleichtert und beschleunigt. Das Ende letzten Jahres in Kraft getretene Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschleunigt den Ausbau von Geothermie als krisenfester und ganzjährig verfüg- * www.imf.org/external/datamapper/PPPSH@WEO/OEMDC/ADVEC/WEOWORLD. ** https://data-explorer.oecd.org/vis?fs[0]=Topic%2C1%7CEmployment%23JOB%23%7CBenefits%252C%20earnings%20and%20wages%23JOB_BW%23&pg=0&fc =Topic&bp=true&snb=21&df[ds]=dsDisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_EARNINGS%40AV_AN_WAGE&df[ag]=OECD.ELS.SAE&df[vs]=1.0&dq=......&pd=2 000%2C&to[TIME_PERIOD]=false. barer Energiequelle. Die Bundesregierung begrüßt zudem die Initiativen der Europäischen Kommission zur Vereinfachung unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards, wie sie derzeit in laufenden sogenannten „Omnibus- Paketen“ auf europäischer Ebene verhandelt werden. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zu c: Die Bundesregierung hat ihre wirtschaftspolitische Strategie (inklusive bereits beschlossener oder geplanter Maßnahmen und Zeitpläne) im Jahreswirtschaftsbericht 2026 dargelegt. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu den in der NSS 2025 angesprochenen Vorstellungen eines US-amerikanischen diplomatischen Engagements zur Wiederherstellung strategischer Stabilität über den eurasischen Raum, und in welchen Formaten wurde hierzu ggf. mit der US- Regierung gesprochen (bitte Formate und Themenkomplexe nennen)? Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit der US-Regierung zu einer Vielzahl außenpolitischer Fragen. Dazu gehören neben Fragen der bilateralen Beziehung auch die Beendigung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die US-Vorstellungen über die Neugestaltung der strategischen Stabilität nach dem Ende von New START. Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament –, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. 25. Umfasst dieses in der NSS 2025 angesprochene „Management“ (www.w hitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-Security-Strat egy.pdf, S. 25) europäisch-russischer Beziehungen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich sicherheitspolitische Fragen oder auch wirtschafts- und energiepolitische Aspekte einschließlich Handels-, Investitions- und Finanzbeziehungen (bitte den Kenntnisstand der Bundesregierung darlegen)? Für die Bundesregierung steht fest, dass Verhandlungen über die Beziehungen der europäischen Staaten mit Russland zwischen europäischen Staaten und Russland geführt werden und dass es keine Entscheidung über die europäische Sicherheit und den Umgang mit der russischen Bedrohung ohne die Europäer geben kann. 26. Welche Szenarien oder Folgenabschätzungen liegen der Bundesregierung ggf. zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der bestehenden Russland- Sanktionen für a) Wettbewerbsfähigkeit, b) Energiepreise und c) Investorenattraktivität des europäischen Wirtschaftsraums vor (bitte Studien und Analysen benennen, Zeitraum und zentrale Ergebnisse angeben)? Die Wettbewerbsfähigkeit Europas einschließlich der Energiepreise und Investorenattraktivität werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst. Die Bundesregierung prüft umfassend die Auswirkungen geplanter und bestehender Sanktionen. Es wird darauf hingewiesen, dass Entscheidungen zu Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen werden, auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Diensts und auf Basis der Analyse der europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten. Verschiedene öffentliche und private Akteure auf nationaler und europäischer Ebene untersuchen zudem einzelne Auswirkungen konkreter Sanktionsverbote, zum Beispiel auf den globalen Ölpreis, und erarbeiten entsprechende Szenarien- und Folgeabschätzungen. 27. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2024 ggf. mit der US- Regierung, in G7-Formaten oder innerhalb der EU über die zukünftige Ausgestaltung der Russland-Sanktionsregime geführt (bitte nach Datum, Format und Themenkomplexen, soweit ohne Geheimhaltungsinteressen möglich, aufschlüsseln)? Die Bundesregierung ist mit der US-Regierung in regelmäßigem Kontakt zu Russland-Sanktionen. Formate hierfür sind bilaterale Konsultationen durch Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Finanzen sowie Konsultationen im G7-Rahmen, hier insbesondere die Außenminister, Finanzminister und Leaders Track sowie die Sanktionsarbeitsgruppen der G7+ auf Beamtenebene sowie im Kreis der sogenannten Oil Price Cap Coalition (G7, EU, Australien, Neuseeland) und dem Sanctions Coordinators Forum. Zu den Inhalten von vertraulichen Gesprächen macht die Bundesregierung keine Angaben. 28. Welche rechtlichen Bewertungen und Risikoprüfungen liegen der Bundesregierung ggf. zur fortgesetzten Einfrierung russischer Zentralbankvermögen, insbesondere bei Euroclear, vor (bitte Aspekte auf völker- und europarechtlicher Grundlage, haftungs- oder prozessuale Risiken, Auswirkungen auf Vertrauen in europäische Finanzinfrastrukturen und mögliche Folgen für den Euro als Reserve- und Abrechnungswährung darstellen)? Auf Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 AEUV hat der Rat am 12. Dezember 2025 die Verordnung (EU) 2025/2600 beschlossen. Diese sieht in ihrem Artikel 2 Absatz 1 ein Transferverbot für Vermögenswerte oder Reserven der Zentralbank Russlands vor. Dieses Transferverbot – auch Immobilisierung genannt – lässt den Bestand der Reserven und Vermögenswerte unberührt und steht im Einklang mit dem Völker- und Europarecht. Russisches Zentralbankvermögen ist nicht nur in der EU, sondern in allen G7-Staaten oder auch der Schweiz fortgesetzt immobilisiert. Fragen der Auswirkungen auf das Vertrauen in europäische Finanzinfrastrukturen und mögliche Folgen für den Euro als Reserve- und Abrechnungswährung stellen sich daher nicht. 29. Welche konkreten Befunde und Empfehlungen des Draghi-Berichts hält die Bundesregierung hinsichtlich Regulierungspraxis, Investitionshemmnissen und Energiepreisen ggf. für zutreffend, und welche Positionen bzw. Initiativen bringt sie hierzu auf europäischer Ebene ein (bitte nach Themenfeldern aufschlüsseln)? Der Draghi-Bericht hat im September 2024 zu einem wichtigen Zeitpunkt umfassenden Input zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit geliefert. Grundsätzliche Befunde, beispielsweise, dass die EU innovativer werden, die Kommerzialisierung von Innovation erleichtern, bezahlbare Energiepreise ermöglichen und die Bedingungen für Investitionen verbessern muss, teilt die Bundesregierung. Die aktuelle Debatte, wie die Wettbewerbsfähigkeit der EU konkret gestärkt werden kann, findet auf Basis von bereits vorgelegten oder noch anstehenden Mitteilungen und Vorschlägen der EU-Kommission, den aktuellen Positionen des Rats der EU und des EU-Parlaments sowie den Positionen der Mitgliedstaaten statt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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