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Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2024 machen (einschließlich einer Aufschlüsselung nach Bundesländern und den fünf häufigsten Herkunftsländern), und in wie vielen Fällen konnten Personen, die ohne eigenes Verschulden Sozialleistungen beziehen, nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 im Rahmen der Härtefallregelung der Ermessenseinbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Zu den im Jahr 2024 erfolgten Einbürgerungen liegen der Bundesregierung bislang keine Erkenntnisse vor. Gemäß § 36 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) werden über die Einbürgerungen jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr, als Bundesstatistik durchgeführt. Die Einbürgerungsstatistik 2024 wird durch das Statistische Bundesamt voraussichtlich gegen Ende Mai 2025 veröffentlicht. Zu der Frage, in wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 Personen, die eine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu vertreten haben, im Rahmen der Härtefallregelung der Ermessenseinbürgerung (§ 8 Absatz 2 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Auf Einbürgerungsanträge, die bis zum 23. August 2023 gestellt worden sind, ist gemäß § 40a StAG die Regelung des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StAG in der vor dem 27. Juni 2024 geltenden Fassung anzuwenden, soweit er günstigere Bestimmungen enthält. Das bedeutet, dass in den vorgenannten Fällen einer nicht zu vertretenden Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch die Einbürgerung bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen auf Grundlage des § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) erfolgt. Erst bei einer Antragstellung ab dem 24. August 2023 kann eine Einbürgerung nach § 8 Absatz 2 StAG in der ab dem 27. Juni 2024 geltenden Fassung in Betracht kommen. Eine Ausweisung der Einbürgerungen auf Grundlage des § 8 Absatz 2 StAG in der Einbürgerungsstatistik erfolgt ab dem Berichtsjahr 2025.

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