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Schriftliche Frage 58 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie gestaltet sich der Fahrplan der Bundesregierung zur Umsetzung der am 30. Januar 2025 beschlossenen Gesetzesänderungen zur Verbesserung r…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

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Schriftliche Frage 58 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie gestaltet sich der Fahrplan der Bundesregierung zur Umsetzung der am 30. Januar 2025 beschlossenen Gesetzesänderungen zur Verbesserung r… Frage 58 (Dr. Götz Frömming, AfD): Wie gestaltet sich der Fahrplan der Bundesregierung zur Umsetzung der am 30. Januar 2025 beschlossenen Gesetzesänderungen zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Empfehlungen für die Vorgehensweise von Anspruchsberechtigten hinsichtlich der besonderen Zuwendung für Haftopfer sowie der Anerkennung von Gesundheitsschäden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 19. Februar 2025: Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag am 30. Januar 2025 beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“ am 14. Februar 2025 zugestimmt. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Nach dessen Artikel 7 Absatz 2 werden die Verbesserungen der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern und für Heimat werden jetzt unverzüglich die Rechtsverordnungen nach § 21 Absatz 6 Satz 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, nach § 3 Absatz 6 Satz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und nach § 4 Absatz 6 Satz 2 des Häftlingshilfegesetzes (jeweils in der ab dem 1. Juli 2025 geltenden Fassung) erarbeiten. Zu den Rechtsverordnungen ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Benehmen mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag erforderlich. Der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft ist zu beachten. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen Gesetzesänderungen sind seitens der Bundesregierung nicht erforderlich. Die Rehabilitierungsgesetze werden von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt. Der Bundesregierung sind keine Empfehlungen für die Vorgehensweise von Anspruchsberechtigten hinsichtlich der neuen, noch nicht einmal verkündeten Regelungen zu der besonderen Zuwendung für Haftopfer sowie der Anerkennung von Gesundheitsschäden bekannt.

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