Schriftliche Frage 81 von Karsten Klein (FDP): Welche Rechtsanwaltskanzleien haben die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht in Verfahren, die das Open-House-Verfahren zur Beschaffung vo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 81 von Karsten Klein (FDP): Welche Rechtsanwaltskanzleien haben die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht in Verfahren, die das Open-House-Verfahren zur Beschaffung vo…
Frage 81 (Karsten Klein, FDP):
Welche Rechtsanwaltskanzleien haben die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht in Verfahren, die das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzmasken während der Coronapandemie betreffen, vertreten (bitte mandatierte Rechtsanwaltskanzlei mit Zeitraum und ggf. Grund für Ende des Mandats angeben), und wie hoch sind die Rechtsberatungskosten, die hier seit 2020 bis jetzt entstanden sind, insgesamt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 21. Februar 2025:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich in den Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zum Open-House-Verfahren bislang durch folgende Kanzleien vor Gericht vertreten lassen: • Ernst & Young Law GmbH (April 2020 bis Juli 2024), • CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (seit August 2020), • PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (seit August 2022 bis Januar 2025), • Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (seit Dezember 2022), • Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB (Juni 2024 bis November 2024), • JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB (seit Januar 2025), • Rechtliche Vertretung vor dem Bundesgerichtshof (seit 2024). Eine Aufschlüsselung der Kosten für die Rechtsberatung für Verfahren im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren liegt nicht vor. Bisher wurden insgesamt rund 83 Mio. Euro für Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit Beschaffungen des Bundes von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern gezahlt. Das Bundesministerium für Gesundheit äußert sich nicht zu einzelnen Mandatierungen von Anwälten. Absehbares Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit ist es, die Prozessvertretung zu straffen und die Zahl der mandatierten Anwaltskanzleien zu reduzieren.
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