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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/245)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/437 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/245) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/437 21. Wahlperiode 10.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/245 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. dessen zuständigen Bundesministers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesministerium für Gesundheit 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/article2526 13914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Millionen-Klage- vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten ist nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec k-673ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie bestätigt weder die darin enthaltenen Feststellungen noch die dargestellten Sachverhalte. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/407 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Namen des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist, unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Namen des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist, unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) führt keine Statistik über gerichtliche Verfahren. Im ersten Quartal 2025 hat das BMVg keine Aktivprozesse geführt, war jedoch als Vertretungsbehörde an mehr als 150 Gerichtsverfahren (einschließlich wehrdienstgerichtlicher Beschwerde- und Disziplinarverfahren) als Beklagter beziehungsweise Antragsgegner beteiligt. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Eine Vertretung durch Rechtsanwaltskanzleien im Sinne der Fragestellung fand nicht statt. Die Bundesregierung äußert sich im Übrigen nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMVg bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2019 wurde keine Rechtsanwaltskanzlei in einem außergerichtlichen Verfahren beauftragt. Etwaige vorherige Anwaltsbeauftragungen wurden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie viele Strafanträge hat das BMVg bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Namen der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMVg bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?  5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Namen der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMVg bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Dem BMVg sind für das erste Quartal des Jahres 2025 acht Strafanträge bekannt, von denen gleichzeitig fünf eine Strafanzeige im Sinne der Fragestellung darstellten. Die Bundesregierung nimmt zu laufenden Ermittlungsverfahren grundsätzlich keine Stellung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben, und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? Dem BMVg liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMVg in den Jahren 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung, aufschlüsseln)? Entsprechende Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden und werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMVg gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMVg in den Jahren 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Namen der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister der Verteidigung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Namen der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Dem BMVg liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außer- oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Im BMVg existiert keine Gesamtstatistik über außergerichtliche und gerichtliche Verfahren, in denen eigene Bedienstete mit der Befähigung zum Richteramt das BMVg vertreten haben. Zurzeit werden mehr als 150 Gerichtsverfahren ohne Anwaltszwang geführt, die sämtlich durch eigene Bedienstete vertreten werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim BMVg seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Eine systemseitige Auswertung im Personalwirtschaftssystem würde insbesondere für in der Vergangenheit liegende Zeiträume aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen im Datenbestand (z. B. infolge von Versetzungen zu anderen Behörden oder in den Ruhestand) zu ungenauen Ergebnissen führen, so dass zu Beantwortung der Frage eine händische Auswertung erforderlich wäre, was jedoch vor dem Hintergrund des umfangreichen Personalkörpers und des verhältnismäßig kurzen Zeitansatzes nicht leistbar ist. Sämtliche Personalakten des höheren Dienstes (mindestens 1 100) wären von Hand für die letzten zehn Jahre rückwirkend danach auszuwerten, ob es sich um Bedienstete mit der Befähigung zum Richteramt handelt. Dafür müssten mindestens 184 Arbeitsstunden aufgewendet werden, so dass fünf Bedienstete fünf Tage in verschiedenen Referaten damit beschäftigt wären. Dabei sind der Koordinierungsaufwand (z. B. durch Aktenbeiziehung) sowie der Umstand, dass aufgrund von Personalveränderungen nicht alle Akten im Geschäftsbereich des BMVg verfügbar sind nicht inbegriffen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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