Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/245)
Text
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/245)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/437
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/245 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung
bzw. dessen zuständigen Bundesministers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesministerium war
verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu
bezahlen. Insgesamt musste das Bundesministerium für Gesundheit 119 Mio.
Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/article2526
13914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Millionen-Klage-
vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesministeriums für
Gesundheit zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche
Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten ist
nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der
Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie
Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi
k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec
k-673ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie bestätigt weder die darin enthaltenen Feststellungen noch die
dargestellten Sachverhalte.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/407 verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
6. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. durch den
zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert
wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte
nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Namen des
Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der den Kläger bzw. Antragsteller
anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des
Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit
dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren
anhängig war bzw. aktuell ist, unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe
des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen,
Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung,
z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter
bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Namen des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt,
Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des
vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der
Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist, unter
Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen
Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten
Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt,
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) führt keine Statistik über
gerichtliche Verfahren. Im ersten Quartal 2025 hat das BMVg keine
Aktivprozesse geführt, war jedoch als Vertretungsbehörde an mehr als 150
Gerichtsverfahren (einschließlich wehrdienstgerichtlicher Beschwerde- und
Disziplinarverfahren) als Beklagter beziehungsweise Antragsgegner beteiligt. Diesbezüglich
wird auch auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Eine Vertretung durch
Rechtsanwaltskanzleien im Sinne der Fragestellung fand nicht statt. Die
Bundesregierung äußert sich im Übrigen nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.
Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMVg bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher
Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische
oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des
Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs,
Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMVg bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
[z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des
Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine
Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Seit dem Jahr 2019 wurde keine Rechtsanwaltskanzlei in einem
außergerichtlichen Verfahren beauftragt. Etwaige vorherige Anwaltsbeauftragungen wurden
statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
4. Wie viele Strafanträge hat das BMVg bzw. der zuständige
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Namen
der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens,
Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum
Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMVg bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMVg bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Namen der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Namen der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMVg bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Dem BMVg sind für das erste Quartal des Jahres 2025 acht Strafanträge
bekannt, von denen gleichzeitig fünf eine Strafanzeige im Sinne der Fragestellung
darstellten.
Die Bundesregierung nimmt zu laufenden Ermittlungsverfahren grundsätzlich
keine Stellung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMVg bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren 2015 bis heute Strafantrag bzw.
Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen
worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen
Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller
Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben, und Nennung der
jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der
Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des
Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es
sich handelt, aufschlüsseln)?
Dem BMVg liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMVg bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMVg in den Jahren 2015
bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw.
des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten,
Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Namen des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens,
Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung
des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der
Rechtsgrundlage der Einstellung, aufschlüsseln)?
Entsprechende Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden und werden statistisch
nicht erfasst.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMVg
gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMVg in den Jahren
2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der
Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages,
Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des
Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des
Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist,
Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Namen der
Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter
Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren 2015 bis
heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister der Verteidigung
gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages,
Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der
Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine
juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über
den Ausgang des Verfahrens, Namen der Staatsanwaltschaft unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Dem BMVg liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
BMVg bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren 2015 bis
heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außer- oder gerichtliches
Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Namen des Gerichts unter Nennung des
Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Im BMVg existiert keine Gesamtstatistik über außergerichtliche und
gerichtliche Verfahren, in denen eigene Bedienstete mit der Befähigung zum Richteramt
das BMVg vertreten haben. Zurzeit werden mehr als 150 Gerichtsverfahren
ohne Anwaltszwang geführt, die sämtlich durch eigene Bedienstete vertreten
werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
BMVg seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Eine systemseitige Auswertung im Personalwirtschaftssystem würde
insbesondere für in der Vergangenheit liegende Zeiträume aufgrund zwischenzeitlicher
Veränderungen im Datenbestand (z. B. infolge von Versetzungen zu anderen
Behörden oder in den Ruhestand) zu ungenauen Ergebnissen führen, so dass zu
Beantwortung der Frage eine händische Auswertung erforderlich wäre, was
jedoch vor dem Hintergrund des umfangreichen Personalkörpers und des
verhältnismäßig kurzen Zeitansatzes nicht leistbar ist. Sämtliche Personalakten des
höheren Dienstes (mindestens 1 100) wären von Hand für die letzten zehn Jahre
rückwirkend danach auszuwerten, ob es sich um Bedienstete mit der
Befähigung zum Richteramt handelt. Dafür müssten mindestens 184 Arbeitsstunden
aufgewendet werden, so dass fünf Bedienstete fünf Tage in verschiedenen
Referaten damit beschäftigt wären. Dabei sind der Koordinierungsaufwand (z. B.
durch Aktenbeiziehung) sowie der Umstand, dass aufgrund von
Personalveränderungen nicht alle Akten im Geschäftsbereich des BMVg verfügbar sind nicht
inbegriffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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