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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dessen zuständiger Bundesministerin (Antwort zu Drs. 21/260)

dip / drucksache 06.06.2025 · WP 21 · 21/430 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dessen zuständiger Bundesministerin (Antwort zu Drs. 21/260) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/430 21. Wahlperiode 06.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/260 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dessen zuständiger Bundesministerin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/article2526 13914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Millionen-Klage- vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec k-673ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 219; 137, 185, 250). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten – soweit sie im Sinne der Fragestellung ermittelbar sind – sowie zum Ausgang der behördlichen Strafanträge und -anzeigen – soweit vorhanden – daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen. Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetztes – GG) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den Fragen 7 und 8 ist zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht. Soweit sich die Fragen auf einen Zeitraum bis 2015 beziehen, ist Ermittlung der angefragten Informationen teilweise nicht vollständig oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147). Dies gilt insbesondere für die Ermittlung aller Gerichtsverfahren, in denen sich das BMZ bzw. deren/dessen jeweils zuständige/r Bundesminister/in von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt hat vertreten lassen. Eine systematische Erfassung dieser Informationen erfolgt im BMZ nicht. Die Erhebung dieser Informationen erforderte einen aufwendigen Abgleich der anwaltlichen Kostenrechnungen mit der Gesamtheit der damaligen Gerichtsverfahren, um dann in einem Umkehrschluss die Anzahl der übrigen Gerichtsverfahren zu ermitteln. Diese sind jedoch ebenfalls nicht systematisch in einer Akte zusammengefasst. Darüber hinaus befinden sich teilweise mehrere Verfahren in einem Vorgang, so dass allein die Ermittlung der Gesamtzahl der Gerichtsverfahren erheblich erschwert ist. Der geschätzte Aufwand für eine derartige mit unsicheren Erfolgsaussichten verbundene Recherche ist ex ante kaum quantifizierbar, betrüge aber voraussichtlich mehr als 345 Arbeitsstunden bzw. über 43 Arbeitstage.  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das BMZ bzw. deren zuständige Bundesministerin war im ersten Quartal 2025 an 13 Gerichtsverfahren bzw. einstweiligen Rechtsschutzverfahren beteiligt. In acht Verfahren wurde eine Rechtsanwaltskanzlei mit der prozessualen Vertretung beauftragt. Insgesamt sind für diese Verfahren seit ihrem Beginn bislang Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung in Höhe von rund 85 000 Euro entstanden. Eine exakte Kostenzuordnung ist nicht möglich, da einige Kostenrechnungen auch Mandate von Verfahren beinhalteten, die im ersten Quartal 2025 nicht mehr anhängig waren. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter sowie zum Vorbehalt der Zumutbarkeit verwiesen.  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMZ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Das BMZ bzw. deren/dessen zuständige/r Bundesminister/in hat seit 2015 zwei außergerichtliche Verfahren zur Geltendmachung und/oder Abwehr von Ansprüchen mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt. Hierfür sind Kosten in Höhe von rund 2 000 Euro entstanden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.  4. Wie viele Strafanträge hat das BMZ bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMZ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?  5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMZ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? Die Fragen 4, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Keine.  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMZ in den Jahren von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMZ gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMZ in den Jahren von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Keine.  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Keine. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? In allen außergerichtlichen Verfahren, die nicht in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt sind, hat sich das BMZ bzw. deren/dessen jeweils zuständige/r Bundesminister/in von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen. In mindestens 13 gerichtlichen Verfahren wurde das BMZ bzw. deren/dessen jeweils zuständige/r Bundesminister/in von eigenen Beschäftigten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zum Vorbehalt der Zumutbarkeit, zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen. 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim BMZ seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Es wird die Anlage * verwiesen. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des betreffenden Jahres. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/430 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anlage 1: Tabelle zu Frage 11 der Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/260 der AfD-Fraktion 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 (Stichtag 28.05.25) Gesamt 60 59 61 61 64 62 69 74 71 71 72 B 9 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 0 B 6 1 2 3 2 2 2 3 4 4 5 5 B 3 7 5 6 6 7 8 7 6 13 10 10 A 16 7 10 11 11 14 16 16 11 7 9 9 A 15 37 33 36 36 33 29 30 33 28 29 29 A 14 5 8 5 5 4 3 4 3 15 16 17 A 13h 3 1 0 0 3 3 8 16 4 2 2 Das Personalsystem des BMZ löscht Datensätze von ausgeschiedenen Personen nach fünf Jahren automatisch. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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