Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dessen zuständiger Bundesministerin (Antwort zu Drs. 21/260)
Text
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dessen zuständiger Bundesministerin (Antwort zu Drs. 21/260)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/430
21. Wahlperiode 06.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte
Kaufmann, Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/260 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dessen zuständiger
Bundesministerin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesministerium war
verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu
bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium 119 Mio.
Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/article2526
13914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Millionen-Klage-
vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesgesundheitsministeriums
zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche
Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten sind
nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der
Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie
Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi
k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec
k-673ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle
von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung
verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die
Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist
politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100,
140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE
110, 199 219; 137, 185, 250).
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei
zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich
nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der
Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei
fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der
Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller
stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern
sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum mehrerer
Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr
großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf
hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und
Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges
Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages.
Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten –
soweit sie im Sinne der Fragestellung ermittelbar sind – sowie zum Ausgang
der behördlichen Strafanträge und -anzeigen – soweit vorhanden – daher keine
weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen.
Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des
vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist
zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetztes – GG) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den Fragen 7 und 8 ist
zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die
Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse
bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an
den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen
Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls
Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht.
Soweit sich die Fragen auf einen Zeitraum bis 2015 beziehen, ist Ermittlung
der angefragten Informationen teilweise nicht vollständig oder nur mit einem
unzumutbaren Aufwand möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat in
ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht
unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147).
Dies gilt insbesondere für die Ermittlung aller Gerichtsverfahren, in denen sich
das BMZ bzw. deren/dessen jeweils zuständige/r Bundesminister/in von
eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt hat vertreten lassen. Eine
systematische Erfassung dieser Informationen erfolgt im BMZ nicht. Die
Erhebung dieser Informationen erforderte einen aufwendigen Abgleich der
anwaltlichen Kostenrechnungen mit der Gesamtheit der damaligen Gerichtsverfahren,
um dann in einem Umkehrschluss die Anzahl der übrigen Gerichtsverfahren zu
ermitteln. Diese sind jedoch ebenfalls nicht systematisch in einer Akte
zusammengefasst. Darüber hinaus befinden sich teilweise mehrere Verfahren in einem
Vorgang, so dass allein die Ermittlung der Gesamtzahl der Gerichtsverfahren
erheblich erschwert ist. Der geschätzte Aufwand für eine derartige mit
unsicheren Erfolgsaussichten verbundene Recherche ist ex ante kaum quantifizierbar,
betrüge aber voraussichtlich mehr als 345 Arbeitsstunden bzw. über 43
Arbeitstage.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als
Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025
vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der
Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei,
der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw.
Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des
Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem
Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw.
aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen
Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe
der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für
den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter
bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich
vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts,
Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter,
Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist
unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der
gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits
geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den
Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMZ bzw. deren zuständige Bundesministerin war im ersten Quartal 2025
an 13 Gerichtsverfahren bzw. einstweiligen Rechtsschutzverfahren beteiligt. In
acht Verfahren wurde eine Rechtsanwaltskanzlei mit der prozessualen
Vertretung beauftragt. Insgesamt sind für diese Verfahren seit ihrem Beginn bislang
Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung in Höhe von rund 85 000 Euro
entstanden. Eine exakte Kostenzuordnung ist nicht möglich, da einige
Kostenrechnungen auch Mandate von Verfahren beinhalteten, die im ersten Quartal
2025 nicht mehr anhängig waren.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle
und zum Grundrechtsschutz Dritter sowie zum Vorbehalt der Zumutbarkeit
verwiesen.
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMZ bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit
rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des
Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten
Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMZ bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung
des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und
eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Das BMZ bzw. deren/dessen zuständige/r Bundesminister/in hat seit 2015 zwei
außergerichtliche Verfahren zur Geltendmachung und/oder Abwehr von
Ansprüchen mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt. Hierfür sind
Kosten in Höhe von rund 2 000 Euro entstanden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle und
zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
4. Wie viele Strafanträge hat das BMZ bzw. der zuständige Bundesminister
im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der
zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name
des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum
Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens,
Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der
Rechtsanwaltskanzlei, die das BMZ bzw. dessen zuständigen Bundesminister
vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des
Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?
5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMZ bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMZ bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMZ bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag bzw.
Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen
worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der
gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller
Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der
jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der
Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des
Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es
sich handelt, aufschlüsseln)?
Die Fragen 4, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Keine.
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMZ bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMZ in den Jahren von
2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige
bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten,
Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens,
Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei
Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe
der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMZ gegen
ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMZ in den Jahren von 2015
bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung
gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe
der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des
Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen
den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des
Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft
unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung
der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Keine.
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von
2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gestellt (bitte nach Datum
der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages
bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der
Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang
des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des
Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens
aufschlüsseln)?
Keine.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
BMZ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015
bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder
gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
In allen außergerichtlichen Verfahren, die nicht in der Antwort zu Frage 3
aufgeführt sind, hat sich das BMZ bzw. deren/dessen jeweils zuständige/r
Bundesminister/in von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten
lassen.
In mindestens 13 gerichtlichen Verfahren wurde das BMZ bzw. deren/dessen
jeweils zuständige/r Bundesminister/in von eigenen Beschäftigten mit der
Befähigung zum Richteramt vertreten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zum Vorbehalt der Zumutbarkeit, zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
BMZ seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Es wird die Anlage * verwiesen. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des
betreffenden Jahres.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/430 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 1: Tabelle zu Frage 11 der Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/260 der AfD-Fraktion
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
2025 (Stichtag
28.05.25)
Gesamt 60 59 61 61 64 62 69 74 71 71 72
B 9 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 0
B 6 1 2 3 2 2 2 3 4 4 5 5
B 3 7 5 6 6 7 8 7 6 13 10 10
A 16 7 10 11 11 14 16 16 11 7 9 9
A 15 37 33 36 36 33 29 30 33 28 29 29
A 14 5 8 5 5 4 3 4 3 15 16 17
A 13h 3 1 0 0 3 3 8 16 4 2 2
Das Personalsystem des BMZ löscht Datensätze von ausgeschiedenen Personen nach fünf Jahren automatisch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]