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Schriftliche Frage 86 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Inwiefern werden Facharzttermine seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 11. Mai 2019 nach Kenntnis der Bund…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 86 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Inwiefern werden Facharzttermine seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 11. Mai 2019 nach Kenntnis der Bund… Frage 86 (Albert Stegemann, CDU/CSU): Inwiefern werden Facharzttermine seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 11. Mai 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere im ländlichen Raum schneller als zuvor vermittelt (bitte durchschnittliche Vermittlungszeiten seit 2019 möglichst insgesamt sowie getrennt nach städtischen und ländlichen Räumen jeweils nach Jahren auflisten), und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vermittlung von Facharztterminen zu verbessern (vgl. www.noz.de/lokales/lk-e msland/artikel/facharzttermin-im-emsland-reporte rin-im-selbsttest-47661865)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 25. September 2024: Der Bundesregierung liegen derzeit keine differenzierten, validen Daten über die zeitliche Entwicklung und regionalen Unterschiede hinsichtlich Wartezeiten bei Facharztterminen seit Inkrafttreten des Terminserviceund Versorgungsgesetzes (TSVG) im Mai 2019 vor. Ausschnittweise Erkenntnisse zu Wartezeiten bei Facharztterminen lassen sich beispielsweise in den Versichertenbefragungen des Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Beispiel aus den Jahren 2018 und 2021 entnehmen (abrufbar im Internet unter: www.kbv.de/html/versicherten-befragun g.php). Zudem kann auf den Evaluationsbericht der KBV über die Tätigkeit der Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus dem Jahr 2023 verwiesen werden. Diesem ist zum Beispiel zu entnehmen, dass lediglich 44 Prozent der in der TSS zur Buchung angebotenen Termine gebucht wurden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch auf den ländlichen Bereich zutrifft (abrufbar ist der Bericht im Internet unter: https://gesundheitsda-ten.kbv.de/cms/html/35781.php). Gemäß § 87a Absatz 3 Satz 18 bis 21 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der Bewertungsausschuss zu evaluieren, ob und wieweit durch die mit dem TSVG etablierten Vergütungsanreize (extrabudgetäre Vergütungen für offene Sprechstunde sowie in TSS- und Hausarztvermittlungsfällen) im Zeitraum der Jahre 2019 bis 2024 eine Verbesserung des Zugangs zur fachärztlichen Versorgung eingetreten ist. Die Evaluation soll so umfassend sein, dass sie den Gesetzgeber in die Lage versetzt, eine abschließende Entscheidung über Fortführung, Anpassung oder Wegfall der Vergütungsanreize treffen zu können. Hierfür sieht das Evaluationskonzept des Bewertungsausschusses u. a. die Analyse vertragsärztlicher Abrechnungsdaten sowie die Durchführung einer Versichertenbefragung vor. Die vollständigen Ergebnisse der Evaluation werden bis Mitte des Jahres 2025 erwartet. Es ist ein wesentliches gesundheitspolitisches Ziel der Bundesregierung, eine zeitnahe medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu gewährleisten. Daher wurden auch in der laufenden Legislaturperiode bereits Maßnahmen getroffen, die für gesetzlich Versicherte einen schnelleren Zugang in die ambulante (fach-)ärztliche Versorgung ermöglichen sollen. Unter anderem erhalten Fachärztinnen und Fachärzte seit dem 1. Januar 2023 deutlich höhere (extrabudgetäre) Zuschläge, wenn sie nach der Vermittlung durch eine TSS oder aus der hausärztlichen Versorgung eine schnelle Behandlung realisieren. Ergänzend wurden die Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Terminvermittlung von Videosprechstunden und weiteren telemedizinischen Terminen durch die KVen mit dem im März 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens verbessert. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit dieser Zielrichtung beabsichtigt. Hierzu zählt beispielsweise eine Regelungsinitiative im Rahmen der geplanten Notfallreform zur strukturierten und flächendeckenden Verteilung der offenen Sprechstunden sowie die Verknüpfung der Rufnummer 116117 mit den Akutleitstellen. Dies soll unter anderem dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten schnellstmöglich in die für sie richtige Versorgungsebene geleitet werden können.

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