Schriftliche Frage 25 von Olav Gutting (CDU/CSU): Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass seit dem Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (A…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 25 von Olav Gutting (CDU/CSU): Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass seit dem Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (A…
Frage 25 (Olav Gutting, CDU/CSU):
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass seit dem Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) im Juni 2021, mit dem eine „Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ einhergehen sollte, die Bearbeitungszeit für diesen Steuerabzug von der Antragstellung bis zur Erteilung einer Freistellung bzw. bis zur Erstattung laut Angaben von Betroffenen auf mittlerweile bis zu 24 Monate angewachsen ist (u. a. Positionspapier Spiele-Autoren-Zunft e. V., in Pressemitteilung vom 1. August 2024), und wie ist diese Bearbeitungszeit mit § 50c Absatz 2a Satz 6 EStG vereinbar, der vorsieht, dass über einen Freistellungsantrag „innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise zu entscheiden“ ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 9. September 2024:
Die seit 2019 insbesondere im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung gestiegenen Antragszahlen führen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Sie resultieren im Wesentlichen aus verschärften Prüfungserfordernissen als unmittelbare Folge der Aufdeckung missbräuchlicher Gestaltungen wie „Cum/Ex“. Die sukzessive Einschränkung der Nutzung des Datenträgerverfahrens, das sich als missbrauchsanfällig herausgestellt hat und dessen vollständige Abschaffung mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) beschlossen wurde, führt zu mehr Einzelanträgen. Ziel des AbzStEntModG waren nicht nur effektivere Verfahren, sondern auch, diese weniger missbrauchs- und betrugsanfällig auszugestalten. Maßnahmen wie das flächendeckende Erfordernis einer formellen Steuerbescheinigung und die Neufassung der Antimissbrauchsvorschrift § 50d Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führten zu einem deutlichen Mehraufwand bei der Bearbeitung von Anträgen. Der Wechsel von Papieranträgen auf elektronische Antragstellung bringt die mit einer solchen Umstellung einhergehenden zusätzlichen IT-mäßigen Herausforderungen. Die Auflösung des Bearbeitungsstaus hat sowohl im Bundesministerium der Finanzen (BMF) als auch im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) höchste Priorität. Die Verbesserung der Bearbeitungszeiten erfordert dabei einen Mix an organisatorischen, personellen und gesetzgeberischen Maßnahmen. Die mit dem Wachstumschancengesetz am 28. März 2024 in Kraft getretene Erhöhung der Freigrenze des § 50c Absatz 2 Nummer 2 EStG war ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt, um sowohl für die Wirtschaft, als auch für die Finanzverwaltung nachhaltig für Entlastung zu sorgen. Als weitere Maßnahme ist beabsichtigt, mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) eine Verlängerung der Geltungsdauer von Freistellungsbescheinigungen von drei auf fünf Jahre zu bewirken. Auch dies würde langfristig zu weniger Aufwand sowohl für den beschränkt Steuerpflichtigen (Antragstellung) als auch die Verwaltung (Prüfungsvollzug) führen. Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen ist das BMF als Aufsichtsbehörde über das BZSt mit den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ständig im Austausch und gemeinsam bestrebt, die Verwaltungsabläufe zu optimieren. Weiterer Personaleinsatz wird dazu beitragen, die Erledigungszahlen kontinuierlich zu steigern. Das sich in Entwicklung befindende neue IT-Verfahren wird zur fortschreitenden Digitalisierung beitragen und mittel- und langfristig ebenfalls zu einer nachhaltigen Verkürzung der Bearbeitungszeiten führen.
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