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Schriftliche Frage 28 von Anne Janssen (CDU/CSU): Wie will die Bundesregierung angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen die Kommunen bei der Haushaltsaufstellung unterstützen,…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 28 von Anne Janssen (CDU/CSU): Wie will die Bundesregierung angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen die Kommunen bei der Haushaltsaufstellung unterstützen,… Frage 28 (Anne Janssen, CDU/CSU): Wie will die Bundesregierung angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen die Kommunen bei der Haushaltsaufstellung unterstützen, und wie ist der aktuelle Stand der Reform der Altschuldenregelung, insbesondere in Bezug auf die geplanten Maßnahmen zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen, durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zur wirtschaftlichen Stabilität einer nachhaltigen Sicherung kommunaler Handlungsspielräume? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 6. September 2024: Finanzverfassungsrechtlich obliegt es in erster Linie den Ländern, ihren Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zur nachhaltigen Sicherung kommunaler Handlungsspielräume zur Verfügung zu stellen. Trotz der grundgesetzlichen Finanzverantwortung der Länder für ihre Kommunen unterstützt der Bund die Kommunen bereits in erheblichem Umfang im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Nennenswerte Maßnahmen sind unter anderem das sogenannte 5 Milliarden- Entlastungspaket zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft, die vollständige Erstattung der Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die erhöhte Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Die Bundesregierung sieht aber auch die Herausforderungen, vor denen vor allem finanzschwache Kommunen aktuell und in den kommenden Jahren stehen. Sie hält daher weiter an ihrem Vorhaben fest, übermäßig verschuldete Kommunen gemeinsam mit den betroffenen Ländern einmalig von ihren Altschulden zu befreien. Für eine gezielte Beteiligung des Bundes an einer Entschuldung der Kommunen bedarf es jedoch zwingend einer Grundgesetzänderung mit den hierfür notwendigen Mehrheiten im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Trotz zahlreicher Sondierungsgespräche mit den Ländern und der CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist nach wie vor nicht erkennbar, ob diese Mehrheiten erreicht werden können.

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