Altschulden der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/695)
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Altschulden der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/695)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/909
21. Wahlperiode 18.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Caren Lay, Sascha
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/695 –
Altschulden der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) sehen 34 Prozent der befragten Kämmerer die finanzielle Situation von
Städten, Gemeinden und Landkreisen als „mangelhaft“ an. Nur 17 Prozent
gaben an, dass ihre Finanzen in einem „guten“ oder gar „sehr guten“ Zustand
seien. Dieser Zustand hat Rückwirkungen auf die Investitions- und
Zukunftsaussichten der Städte und Gemeinden und in den Kommunen. 88 Prozent
blicken pessimistisch in die Zukunft (www.sueddeutsche.de/panorama/kfw-umfr
age-wachsende-sorge-in-kommunen-wegen-enger-finanzen-dpa.urn-newsml-d
pa-com-20090101-240523-99-134381). Das Thema der kommunalen
Altschulden ist 2025 in der Wahrnehmung nochmals gestiegen: Mit 70 Prozent
(2024: 50 Prozent) Nennung lässt es andere Themen wie Wohnen, die
Unterbringung Geflüchteter oder den Klimaschutz hinter sich (nachrichten.idw-onli
ne.de/2025/04/15/kommunen-finanzen-dominieren-demokratiesorge-wae
chst). Gleichzeitig erschien nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller durch den Kabinettsbeschluss der damaligen Minderheitsregierung von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENvom 24. Januar 2025 Licht am Ende
des Tunnels: Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) sollte dergestalt angepasst
werden, dass dem Bund einmalig die hälftige Übernahme des
Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes möglich ist (www.bundesfinanzministeriu
m.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/01/2025-01-24-kom
munale-altschuldenproblematik.html). Der Bundesrat hat daraufhin
beschlossen, gegen diesen Regierungsvorschlag keine Einwände zu erheben (www.bun
desrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2025/Plenarprotokoll-1
053.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Im Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD erkennt die Bundesregierung in Zeile 1764 an, dass es
eine kommunale Altschuldenproblematik gibt.
1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
Altschulden aller Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland, und wie haben
sie sich innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren,
Bundesländern und zusätzlich pro Kopf aufschlüsseln)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
15. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie hoch ist dabei der Anteil an den bestehenden kommunalen
Altschulden in Form von Kassenkrediten im Verlauf der letzten zehn Jahre (bitte
nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung versteht unter kommunalen „Altschulden“ die
Verschuldung mit Liquiditätskrediten, die neben den Kassenkrediten die
Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung umfassen. Die Daten zur Verschuldung der
Kommunen können der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistik
„Vierteljährliche Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts“ entnommen
werden.
3. In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin
in den ostdeutschen Kommunen Altschulden kommunaler
Wohnungsunternehmen, und wie haben sich diese im Verlauf der letzten zehn Jahre
entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen zum Stand und Verlauf der Altschulden der
ostdeutschen kommunalen Wohnungsbauunternehmen keine Unternehmensdaten
oder statistischen Erhebungen vor. Die ostdeutschen Länder hatten im Rahmen
der Arbeitsgruppe „Kommunale Altschulden“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ Anfang des Jahres 2019 den Altschuldenbestand ihrer
kommunalen Wohnungsunternehmen auf rund 2,1 Mrd. Euro beziffert.
Aktuellere Angaben, insbesondere zur seither erfolgten Tilgung, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
4. Wie hoch war die kumulierte Zinslast durch die kommunalen
Altschulden im Verlauf der letzten zehn Jahre?
Das Statistische Bundesamt erhebt keine Daten zu den Zinsausgaben nach
verschiedenen Arten der Verschuldung (Kredite, Wertpapierschulden,
Kassenkredite). Es liegen daher keine Informationen über die aus der
Liquiditätskreditverschuldung resultierende (kumulierte) Zinslast vor.
5. Plant die Bundesregierung eine entsprechende Änderung von
Artikel 143h GG, die es dem Bund einmalig ermöglicht, die Hälfte des
Entschuldungsvolumens der Länder zu übernehmen?
6. Wann wird die Bundesregierung die ostdeutschen Bundesländer beim
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) um weitere
10 Prozentpunkte entlasten, wie im Koalitionsvertrag notiert?
12. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die im Koalitionsvertrag
vereinbarte Bundesbeteiligung an den Entschuldungsmaßnahmen der
Länder in Höhe von 250 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt, fanden hierzu bereits
Gespräche mit den Ländern statt, und welche Ergebnisse wurden erzielt?
Die Fragen 5, 6 und 12 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hält weiterhin an ihrem Vorhaben fest, die Länder bei der
Lösung des Problems kommunaler Altschulden zu unterstützen. Wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Bund hierfür in dieser Legislaturperiode den
betroffenen Ländern 250 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Das
Vorhaben ist im Koalitionsvertrag mit den Vereinbarungen verknüpft, im gleichen
Zeitraum die finanzstarken Länder im bundesstaatlichen Finanzausgleich um
jährlich 400 Mio. Euro zu entlasten und die Bundesbeteiligung an den
Finanzierungslasten des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes bei den
Zusatzversorgungssystemen um weitere zehn Prozentpunkte zu erhöhen.
Wie die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden sollen, wird
derzeit geprüft. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist
noch nicht abgeschlossen.
7. Welchen Einfluss hatten die kommunalen Altschulden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf das Investitionsverhalten von Kommunen und
Ländern in den letzten 25 Jahren?
Hohe Kassenkredite gehen häufig mit niedrigeren Investitionen in den
betroffenen Kommunen einher. Der Einfluss der kommunalen Altschulen auf das
Investitionsverhalten in den letzten 25 Jahren lässt sich jedoch nicht
quantifizieren.
8. Welchen Einfluss haben die kommunalen Altschulden auf die
Investitionsvorhaben der Bundesregierung und des Sondervermögens
Infrastruktur?
Der am 2. Juli 2025 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des
Länder- und Kommunalinvestitionsgesetzes (LuKIFG-E) sieht vor, dass bei der
Verteilung der an die Länder zufließenden finanziellen Mittel aus dem
Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ an die Kommunen die Länder
die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen sollen
(§ 2 Absatz 2 LuKIFG-E). Zu den finanzschwachen Kommunen zählen
insbesondere auch Kommunen mit hohen Altschulden.
Aus der Bundessäule des Sondervermögens „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ und dem Bundeshaushalt werden darüber hinaus keine
Investitionsvorhaben des Bundes finanziert, die speziell auf Kommunen mit hohen Altschulden
ausgerichtet sind.
9. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
Investitionsfähigkeit der durch hohe Altschulden belasteten Kommunen zu erhöhen?
Nach dem Grundgesetz tragen die Länder Finanzverantwortung für ihre
Kommunen. Es ist damit in erster Linie Aufgabe der Länder, die
Investitionsfähigkeit ihrer Kommunen sicher zu stellen bzw. betroffene Kommunen von ihren
Altschulden zu entlasten. Gleichwohl sieht die Bundesregierung Maßnahmen
zur Steigerung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen, zu denen
auch Kommunen mit hohen Altschulden gehören, vor.
Zu diesen Maßnahmen zählt neben der geplanten Beteiligung des Bundes an
den Altschuldenlösungen der Länder (siehe Antwort zu Frage 6) auch die
Förderung kommunaler Investitionen durch Bundesförderprogramme oder über
Finanzhilfen. Diese zielen nicht speziell auf Kommunen mit hohen Altschulden
ab, sehen aber häufig Sonderregelungen vor, um finanzschwachen Kommunen
die Inanspruchnahme der Mittel zu erleichtern. Eine massive Unterstützung der
kommunalen Investitionstätigkeit wird über das Sondervermögen „Infrastruktur
und Klimaneutralität“ angestrebt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen.
10. Welche Folgen haben die Altschuldenbelastungen der Kommunen aus
Sicht der Bundesregierung für die Bürgerinnen und Bürger, und wie hoch
werden nach Schätzung der Bundesregierung die Einnahmeausfälle für
Länder und Kommunen durch die Kabinettsbeschlüsse vom 4. Juni 2025
(www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kabinett-beschliesst-wachstum
sbooster-2351752) in den nächsten fünf Jahren ausfallen (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hohe Kassenkreditbestände gehen in den betroffenen Kommunen aufgrund der
Zinsbelastungen und Konsolidierungserfordernisse häufig mit einer geringen
Investitionstätigkeit und einer Einschränkung freiwilliger Leistungen einher.
Die hieraus resultierenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger sind
entsprechend vielfältig.
Für die nach föderalen Ebenen untergliederten Angaben zu den geschätzten
Steuermindereinnahmen wird auf die Bundestagsdrucksache 21/629 verwiesen.
Eine Aufschlüsselung nach den Bundesländern liegt nicht vor.
11. Durch welche Maßnahmen und innerhalb von welchem Zeitrahmen plant
die Bundesregierung, die Einnahmeausfälle für Länder und Kommunen
zu kompensieren, nachdem laut Koalitionsvertrag auch
Mindereinnahmen der Veranlassungskonnexität unterliegen (Koalitionsvertrag,
S. 144)?
Das Konnexitätsprinzip betrifft die Finanzierungsverantwortung für
Aufgabenlasten. Für die Verteilung von Steuereinnahmen gelten hingegen die
allgemeinen, gesetzlich festgelegten Regelungen über die Steuerertragsverteilung.
Gleichwohl ist der Bund in Einzelfällen bereit, Länder und Kommunen von
Mindereinnahmen auf Grund von Steuerrechtsänderungen zu entlasten. So ist
derzeit politisch beabsichtigt, die durch das steuerliche
Investitionssofortprogramm (siehe Frage 10) in den Jahren 2025 bis 2029 entstehenden
Steuermindereinnahmen der Gemeinden in Höhe von 13,5 Mrd. Euro
vollständig über eine entsprechende Anpassung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer (Festbetrag) zu kompensieren. Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen
der Länder anteilig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine
Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Mrd. Euro über Programme
mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzsituation
der Kommunen in den nächsten Jahren strukturell zu verbessern (bitte
nach Programmen, Laufzeit und Höhe der Unterstützung aufschlüsseln)?
Eine strukturelle Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen lässt sich
nach Auffassung der Bundesregierung nicht durch „Programme“ erreichen,
sondern muss grundlegend an den kommunalen Einnahmen- und
Ausgabenstrukturen ansetzen.
Ungeachtet der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder für die
Finanzsituation ihrer Kommunen haben sich die Regierungsparteien im
Koalitionsvertrag daher auf umfassende Reformvorhaben verständigt. Mit einem
Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle
Handlungsfähigkeit auf allen föderalen Ebenen gestärkt und eine umfassende
Aufgaben- und Kostenkritik vorgenommen werden. Ziele sind u. a., den
Kommunen eine verlässliche und aufgabenadäquate Einnahmebasis bzw.
Mittelausstattung zu schaffen, Belastungen der Kommunen durch bundesgesetzliche
Entscheidungen weitmöglichst zu vermeiden und Gesetze auf ihre
Kommunalverträglichkeit hin zu prüfen. Strukturelle Auswirkungen auf die
Finanzsituation der Kommunen sind auch durch das ebenfalls im
Koalitionsvertrag genannte Vorhaben einer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung
zu erwarten. Die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung zu den
genannten Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen.
14. Wie haben sich die kommunalen Einnahmen im Vergleich zu den
kommunalen Ausgaben im Zeitraum der letzten zehn Jahren nach Kenntnis
der Bundesregierung entwickelt, und welche Gründe bestehen aus Sicht
der Bundesregierung für diese Entwicklung (bitte nach Ausgaben,
Bundesländern und prozentualer Veränderung aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der kommunalen Ausgaben und Einnahmen in den letzten
zehn Jahren können den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten
Vierteljährlichen Kassenstatistiken und den jährlichen Rechnungsergebnissen der
kommunalen Kern- und Extrahaushalte entnommen werden.
In den Jahren 2015 bis 2022 war die kommunale Finanzlage durch eine
dynamische Einnahmeentwicklung geprägt. Im Ergebnis verzeichnete die
kommunale Ebene insgesamt durchgängig Finanzierungsüberschüsse, die teilweise
sehr hoch ausfielen. Maßgeblich für die dynamische Einnahmeentwicklung
waren dynamisch wachsende kommunale Steuereinnahmen sowie die
umfangreichen Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern – insbesondere während
der COVID-19-Pandemie. Seit 2023 hat sich die kommunale Finanzlage
deutlich verschlechtert. Der Grund hierfür ist eine hohe Ausgabendynamik, die
2024 vor allem bei den Sozialausgaben und den Personalausgaben zu
beobachten war. Hinzukam ab 2024 ein schwaches Einnahmenwachstum, sodass im
vergangenen Jahr die kommunalen Haushalte insgesamt ein erhebliches Defizit
realisiert haben.
15. Wie viele Kommunen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren unter Haushaltssicherungsmaßnahmen arbeiten
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für die Haushaltssicherungsmaßnahmen der Kommunen sind die Länder
zuständig. Der Bund hat hierüber keine Information.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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