Schriftliche Frage 18 von Pierre Lamely (AfD): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Entlastung der strukturell defizitären Kommunalhaushalte, nachdem die Landkreise in…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 18 von Pierre Lamely (AfD): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Entlastung der strukturell defizitären Kommunalhaushalte, nachdem die Landkreise in…
Frage 18 (Pierre Lamely, AfD):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Entlastung der strukturell defizitären Kommunalhaushalte, nachdem die Landkreise in Deutschland eine Rekordsumme von 25 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen müssen und beispielhaft der Landkreis Fulda sich in einer kritischen Finanzlage befindet (Quelle: https://osthess en-news.de/n11781753/millionen-im-minus-finan zlage-im-landkreiss-pitzt-sich-zu.html), und wie bewertet die Bundesregierung die Kostensteigerung bei den Kommunen durch den starken Anstieg sozialer Transferleistungen, die Unterbringung von Asylbewerbern sowie die bevorstehende Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Dezember 2025:
Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich den Ländern zugeordnet. Nach dem Grundgesetz obliegt es in erster Linie den Ländern, ihren Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen und so dem Entstehen strukturell defizitärer Kommunalhaushalte entgegenzuwirken. Trotz der grundgesetzlichen Finanzverantwortung der Länder für ihre Kommunen unterstützt der Bund die Kommunen im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten in erheblichem Umfang bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Beteiligung an Geldleistungen, Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen). Außerdem wird finanziellen Mehrbelastungen der Länder einschließlich ihrer Kommunen auch durch Erhöhungen des Anteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes Rechnung getragen. Vor dem Hintergrund der mit der kommunale Wärmeplanung einhergehenden finanziellen Belastungen erhalten die Länder von 2024 bis 2028 Umsatzsteueranteile vom Bund in Höhe von 100 Mio. Euro jährlich. Da die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten und Asylsuchenden finanzielle Belastungen für Länder und Kommunen mit sich bringen, kommt den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung eine einmalige Pauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller zu. Daneben trägt der Bund die Geldleistungen (Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) auch für die hilfebedürftigen anerkannten Schutzsuchenden. Weitere konkrete Maßnahmen, die der Bund im Finanzplanzeitraum in dieser Legislaturperiode zur Entlastung der Länder und kommunalen Haushalte vorsieht, sind unter anderem dem Finanzbericht 2026 zu entnehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, in dieser Legislaturperiode die Länder bei der Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten mit jährlich 250 Mio. Euro zu unterstützen. Ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung ist darüber hinaus der Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen, mit dem die finanzielle Handlungsfähigkeit aller Gebietskörperschaften gestärkt werden soll. Ziel ist eine faire Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, eine umfassende Analyse der Aufgaben und Kosten sowie eine Prüfung der Bundesgesetze auf ihre Kommunalverträglichkeit. Darüber hinaus haben sich Bund und Länder in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 4. Dezember 2025 auf eine Fortführung der Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Frage, wie eine Orientierung am Prinzip der Veranlassungskonnexität mit Leben gefüllt werden kann, verständigt und ein Sondertreffen hierzu noch im ersten Quartal 2026 in Aussicht gestellt.
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