Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (Gruppe Die Linke): Wie vielen Belarussinnen und Belarussen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem belarussischen Präsidialerlass vom 4. September 202…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (Gruppe Die Linke): Wie vielen Belarussinnen und Belarussen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem belarussischen Präsidialerlass vom 4. September 202…
Frage 32 (Gökay Akbulut, Gruppe Die Linke):
Wie vielen Belarussinnen und Belarussen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem belarussischen Präsidialerlass vom 4. September 2023, wonach belarussische Ausweisdokumente nicht mehr in den konsularischen Vertretungen, sondern nur noch im Inland beantragt oder verlängert werden können, deutsche Passersatzpapiere wegen der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung wegen politischer Verfolgung im Heimatstaat erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und auch die Zahl der abgelehnten Anträge angeben), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der erforderliche Nachweis einer besonderen Gefährdung bei einer möglichen Passbeschaffung erbracht werden kann, insbesondere bei Personen, die für gewöhnlich in Deutschland leben und schon einen längeren Zeitraum nicht mehr in Belarus waren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. September 2024:
Zum Stichtag 31. Juli 2024 waren im Ausländerzentralregister (AZR) bei 113 belarussischen Staatsbürgern Reiseausweise für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) erfasst, die seit dem 4. September 2023 ausgestellt wurden. Die Verteilung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Land Anzahl Personen Baden-Württemberg 11 Bayern 25 Berlin 9 Brandenburg 3 Hamburg 1 Hessen 8 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen 26 Rheinland-Pfalz 3 Saarland 2 Sachsen 5 Sachsen-Anhalt 3 Thüringen 3 Gesamt 113 Die Anzahl abgelehnter Anträge wird im AZR nicht erfasst. Die Prüfung der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung erfolgt im Einzelfall und am Maßstab der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 5 AufenthV). Die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei nachweislich politisch verfolgten Belarussinnen und Belarussen kann angenommen werden. Von einer besonderen Gefährdung dürfte insbesondere bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes und bei Personen der belarussischen Diaspora und Aktivistinnen und Aktivisten mit herausgehobener (exil-) politischer Aktivität angenommen werden. Auch Kultur- und Medienschaffende sowie regierungskritische Journalistinnen und Journalisten sind häufig besonderer Gefährdung ausgesetzt. Die kommunalen Ausländerbehörden in den Ländern entscheiden stets im Einzelfall und in eigener Zuständigkeit, ob Passersatzpapiere ausgestellt werden und ob der Nachweis der Gefährdung erbracht worden ist.
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