polradar

Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/3949)

dip / drucksache 19.02.2026 · WP 21 · 21/4261 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/3949) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4261 21. Wahlperiode 19.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3949 – Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei einer Ausweisung handelt es sich um einen Verwaltungsvorgang, durch den einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein bestehendes Aufenthaltsrecht entzogen wird. In der Regel ist dies an die Begehung von Straftaten geknüpft, allerdings wird nur teilweise eine strafrechtliche Verurteilung vorausgesetzt. In anderen Fällen reicht ein Verdacht, dass eine Person in der Vergangenheit eine bestimmte Straftat begangen hat oder dies in Zukunft tun könnte (§ 54 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)). Die Zahl der jährlichen Ausweisungen bewegte sich in den letzten Jahren in etwa zwischen gut 7 000 und gut 8 000, mit einem Ausreißer nach oben im Jahr 2019, als mehr als 11 000 Menschen betroffen waren. Auch anerkannte Geflüchtete werden regelmäßig ausgewiesen. Die wichtigsten Herkunftsländer der Ausgewiesenen waren zuletzt Albanien, Georgien und die Türkei (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/13061, 19/32269 und 19/3735 sowie die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21195). Für Betroffene hat eine Ausweisung schwerwiegende Folgen: Sie verlieren ihr Aufenthaltsrecht und werden im schlimmsten Fall zwangsweise in das Land ihrer Staatsbürgerschaft abgeschoben; außerdem tritt eine Wiedereinreisesperre in Kraft. Sie werden somit aus allen sozialen Zusammenhängen gerissen, ihre „inländische Existenz“ wird nach Ansicht der Fragestellenden vollständig vernichtet. Besonders gravierend wirkt sich dies für Menschen aus, die zwar eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, aber seit Jahrzehnten in Deutschland leben bzw. sogar hier geboren wurden, die also als faktische Inländerinnen und Inländer angesehen werden müssen. Menschen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, wird eine Duldung erteilt. Auch bei ihnen bewirkt die Ausweisung eine weitgehende soziale Exklusion, da ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten auf Dauer in hohem Maße eingeschränkt werden (www.cilip.de/2016/11/07/ausw eisung-reloaded-gesetzgebung-unter-dem-vorwand-von-koeln/). Nach § 56 AufenthG können ausgewiesene Personen zudem verpflichtet werden, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, es kann eine Residenzpflicht angeordnet werden, es können Kontaktverbote erlassen und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel untersagt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. In einigen Ländern gibt es seit Jahren Proteste und Kampagnen gegen Ausweisungen. Kritisiert wird, dass Ausländerinnen und Ausländer, die Straftaten begehen, dadurch eine ungerechte Doppelbestrafung erfahren. Neben der Strafverfolgung im Land ihres Aufenthalts droht ihnen die Abschiebung in ihr Herkunftsland bzw. in das Herkunftsland ihrer Eltern. In Deutschland gibt es solche Diskussionen bislang kaum. Es regt sich wenig zivilgesellschaftlicher Protest dagegen, dass die Ausländerbehörden Jahr für Jahr Tausenden Menschen das Aufenthaltsrecht entziehen (www.rav.de/publikationen/rav-infobrief e/infobrief-104-2010/den-ausschluss-festschreiben). Die Fragestellenden halten Ausweisungen für eine unzulässige Disziplinierungs- und Ausschlusstechnik, die darauf abzielt, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen, und setzen sich für deren Abschaffung ein.  1. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 338.673 Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst (darunter im Jahr 2024: 9.277 Personen; im Jahr 2025: 8.232 Personen).  2. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Geschlecht (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 338.673 Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst; davon waren 292.103 männlich, 45.902 weiblich und 16 divers. Bei 652 Personen war das Geschlecht nicht erfasst. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der Personen im AZR mit Ausweisungsstatus (ergangen im jeweiligen Jahr) 2024 2025 Summe 9.277 8.232 männlich 8.268 7.265 weiblich 946 926 divers 3 0 unbekannt 60 41  3. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Alter (bitte in den Schritten 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 26 Jahre, 27 bis 35 Jahre, 36 bis 60 Jahre, 60 Jahre und älter und bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Altersgruppe Gesamt 2024 2025 Gesamt 338.673 9.277 8.232 0-13 Jahre 162 41 24 14-17 Jahre 81 14 19 18-21 Jahre 1.358 479 557 Altersgruppe Gesamt 2024 2025 22-26 Jahre 7.689 1.611 1.460 27-35 Jahre 33.351 3.214 2.899 36-60 Jahre 164.158 3.761 3.151 60 Jahre und älter 131.852 157 121 Alter unbekannt 22 1  4. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Bundesländern (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, bitte so darstellen wie in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/32269)? Um die Vergleichbarkeit mit den vorherigen Auswertungen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13061 als auch in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/32269 zu gewährleisten, wurden erneut auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union berücksichtigt, obwohl diese grundsätzlich nicht ausgewiesen werden können. Wie in den vorherigen Auswertungen wurde nicht der aufenthaltsrechtliche Ausweisungsbegriff zugrunde gelegt, sondern die Summe der in der Nummer 13 der Anlage AZRG-DV als Ausweisung erfassten Sachverhalte angeführt. Diese enthalten im Hinblick auf Unionsbürger aber auch Feststellungen zum Verlust oder des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechtes, denen kein ausweisungsrelevanter Sachverhalt zugrunde liegt. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Land Gesamt 2024 2025 Gesamt 338.673 9.277 8.232 Baden-Württemberg 57.034 2.054 1.421 Bayern 53.238 1.615 1.538 Berlin 25.970 381 639 Brandenburg 2.598 51 23 Bremen 3.253 43 26 Hamburg 15.132 292 315 Hessen 50.797 1.308 1.388 Mecklenburg-Vorpommern 973 39 20 Niedersachsen 21.865 703 512 Nordrhein-Westfalen 68.943 1.476 1.197 Rheinland-Pfalz 11.533 457 379 Saarland 1.704 41 37 Sachsen 15.362 586 545 Sachsen-Anhalt 3.048 56 57 Schleswig-Holstein 5.068 108 79 Thüringen 2.155 67 56 Ausweisungsverfügungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 (insgesamt 338.673). Baden-Württemberg Summe 57.034 darunter: Türkei 7.687 Jugoslawien (ehemals) 6.411 Algerien 3.702 Italien 2.024 Georgien 1.520 Albanien 1.512 Bosnien und Herzegowina 1.462 Irak 1.453 Kroatien 1.445 Serbien 1.444 Bayern Summe 53.238 darunter: Türkei 8.806 Jugoslawien (ehemals) 6.424 Albanien 2.049 Ukraine 1.687 Bosnien und Herzegowina 1.645 Serbien 1.609 Italien 1.554 Österreich 1.341 Georgien 1.254 Kosovo 1.192 Berlin Summe 25.970 darunter: Türkei 4.437 Pakistan 2.210 Libanon 1.796 Jugoslawien (ehemals) 1.693 Thailand 1.387 Vietnam 1.139 Ungeklärt 1.018 Staatenlos 997 Indien 880 Jordanien 849 Brandenburg Summe 2.598 darunter: Ukraine 645 Vietnam 281 Russische Föderation 176 Albanien 171 Moldau 145 Türkei 95 Belarus 95 Rumänien 90 Serbien 62 Georgien 61 Bremen Summe 3.253 darunter: Türkei 935 Ghana 162 Jugoslawien (ehemals) 145 Nigeria 115 Russische Föderation 112 Ukraine 110 Thailand 86 Libanon 76 Algerien 73 Marokko 70 Hamburg Summe 15.132 darunter: Türkei Türkei 2.538 Jugoslawien (ehemals) 1.041 Ghana 705 Afghanistan 704 Albanien 634 Serbien 489 Nordmazedonien 414 Österreich 372 Russische Föderation 318 Hessen Summe 50.797 darunter: Türkei 6.207 Jugoslawien (ehemals) 4.269 Marokko 3.727 Kolumbien 2.837 Serbien 2.390 Indien 2.066 Moldau 1.943 Ukraine 1.766 Algerien 1.457 Albanien 1.278 Mecklenburg- Vorpommern Summe 973 darunter: Ukraine 123 Russische Föderation 89 Türkei 80 Jugoslawien (ehemals) 59 Armenien 43 Algerien 40 Vietnam 36 Georgien 29 Tunesien 29 Moldau 26 Niedersachsen Summe 21.865 darunter: Türkei 4.087 Albanien 1.617 Ukraine 1.345 Jugoslawien (ehemals) 1.301 Russische Föderation 770 Moldau 685 Georgien 624 Serbien 618 Polen 502 Libanon 452 Nordrhein-Westfalen Summe 68.943 darunter: Türkei 12.737 Jugoslawien (ehemals) 4.426 Marokko 4.212 Albanien 3.167 Ukraine 3.020 Serbien 2.546 Italien 1.855 Georgien 1.646 Russische Föderation 1.495 Bosnien und Herzegowina 1.480 Rheinland-Pfalz Summe 11.533 darunter: Türkei 2.440 Jugoslawien (ehemals) 853 Ukraine 660 Albanien 491 Moldau (Republik) 393 Georgien 332 Marokko 306 Vereinigte Staaten von Amerika 278 Serbien 255 Kroatien 254 Saarland Summe 1.704 darunter: Türkei 187 Algerien 99 Ukraine 97 Jugoslawien (ehemals) 90 Italien 86 Syrien 74 Serbien 67 Frankreich 64 Pakistan 55 Russische Föderation 53 Sachsen Summe 15.362 darunter: Ukraine 5.503 Moldau 835 Vietnam 823 Georgien 641 Tunesien 584 Russische Föderation 481 Algerien 464 Albanien 445 Türkei 365 Indien 315 Sachsen-Anhalt Summe 3.048 darunter: Ukraine 584 Vietnam 282 Russische Föderation 201 Türkei 114 Moldau 110 Nigeria 109 Belarus 108 Ungeklärt 101 Jugoslawien (ehemals) 77 Indien 75 Schleswig-Holstein Summe 5.068 darunter: Türkei 809 Albanien 549 Ukraine 220 Jugoslawien (ehemals) 214 Ghana 202 Nordmazedonien 194 Georgien 142 Russische Föderation 139 Serbien 137 Moldau 113 Thüringen Summe 2.155 darunter: Ukraine 240 Vietnam 157 Russische Föderation 139 Algerien 134 Moldau 133 Türkei 111 Georgien 103 Jugoslawien (ehemals) 79 Belarus 76 Albanien 64 Ausweisungsverfügungen im Jahr 2025 (insgesamt 8.232): Baden-Württemberg Summe 1.421 darunter: Algerien 164 Georgien 112 Türkei 104 Tunesien 96 Marokko 95 Albanien 69 Kosovo 58 Serbien 54 Moldau 51 Bosnien und Herzegowina 46 Bayern Summe 1.538 darunter: Algerien 136 Türkei 121 Ukraine 88 Serbien 86 Albanien 82 Vietnam 78 Moldau 73 Kosovo 69 Afghanistan 64 Georgien 60 Berlin Summe 639 darunter: Moldau 75 Georgien 62 Vietnam 48 Türkei 45 Indien 35 Albanien 28 Argentinien 27 Ungeklärt 22 Serbien 21 Algerien 19 Brandenburg Summe 23 darunter: Vietnam 7 Ukraine 4 Russische Föderation 3 Afghanistan 1 Ägypten 1 Georgien 1 Jugoslawien (ehemals) 1 Kamerun 1 Moldau 1 Sudan (ohne Südsudan) 1 Bremen Summe 26 darunter: Türkei 7 Albanien 2 Algerien 2 Marokko 2 Nordmazedonien 2 Serbien 2 Bosnien und Herzegowina 1 Dominikanische Republik 1 Georgien 1 Irak 1 Hamburg Summe 315 darunter: Albanien 59 Türkei 38 Georgien 26 Nordmazedonien 16 Ghana 13 Tunesien 13 Algerien 12 Serbien 11 Marokko 9 Syrien 9 Hessen Summe 1.388 darunter: Türkei 110 Serbien 108 Albanien 96 Georgien 93 Marokko 89 Moldau 87 Algerien 74 Indien 73 Vietnam 55 Afghanistan 42 Mecklenburg- Vorpommern Summe 20 darunter: Georgien 5 Algerien 4 Tunesien 3 Marokko 2 Afghanistan 1 Ägypten 1 Armenien 1 Russische Föderation 1 Syrien 1 Ukraine 1 Niedersachsen Summe 512 darunter: Albanien 94 Georgien 55 Moldau 43 Türkei 34 Vietnam 26 Kosovo 21 Afghanistan 15 Syrien 14 Irak 13 Ukraine 13 Nordrhein-Westfalen Summe 1.197 darunter: Albanien 148 Georgien 109 Türkei 102 Vietnam 61 Serbien 56 Moldau 55 Algerien 53 Marokko 53 Kosovo 51 Syrien 37 Rheinland-Pfalz Summe 379 Darunter: Georgien 67 Albanien 41 Moldau 37 Türkei 30 Ukraine 28 Vietnam 24 Serbien 17 Syrien 12 Algerien 10 Usbekistan 10 Saarland Summe 37 darunter: Ukraine 10 Syrien 7 Algerien 3 Vietnam 3 Georgien 2 Marokko 2 Albanien 1 Bosnien und Herzegowina 1 China 1 Ecuador 1 Sachsen Summe 545 darunter: Vietnam 76 Georgien 63 Ukraine 37 Moldau 33 Tunesien 33 Albanien 29 Serbien 18 Türkei 17 Marokko 16 Russische Föderation 16 Sachsen-Anhalt Summe 57 darunter: Syrien, 11 Afghanistan 8 Belarus 4 Guinea-Bissau 3 Indien 3 Albanien 2 Burkina-Faso 2 Eritrea 2 Irak 2 Moldau 2 Schleswig-Holstein Summe 79 darunter: Moldau 10 Georgien 9 China 8 Albanien 5 Türkei 5 Philippinen 4 Syrien 4 Kosovo 3 Belarus 3 Ägypten 2 Thüringen Summe 56 darunter: Thailand 7 Albanien 5 Georgien 5 Marokko 5 Algerien 4 Indien 4 Libyen 4 Armenien 3 Aserbaidschan 2 Moldau 2 Baden-Württemberg Summe 2.054 darunter: Algerien 211 Tunesien 168 Türkei 148 Marokko 124 Georgien 115 Syrien 108 Indien 101 Afghanistan 82 Serbien 79 Albanien 78 Bayern Summe 1.615 darunter: Algerien 150 Türkei 124 Georgien 103 Albanien 101 Serbien 87 Moldau 84 Kosovo 81 Ukraine 72 Bosnien und Herzegowina 69 Vietnam 68 Berlin Summe 381 darunter: Vietnam 41 Türkei 40 Georgien 36 Albanien 29 Moldau 26 Ungeklärt 25 Serbien 21 Afghanistan 13 Bosnien und Herzegowina 12 Nordmazedonien 11 Brandenburg Summe 51 darunter: Serbien 8 Russische Föderation 6 Albanien 5 Georgien 5 Afghanistan 4 Vereinigtes Königreich 4 Vietnam 3 Bosnien und Herzegowina 2 Iran 2 Ukraine 2 Bremen Summe 43 darunter: Türkei 8 Algerien 5 Marokko 5 Guinea 4 Albanien 2 Tunesien 2 Ungeklärt 2 Afghanistan 1 Ägypten 1 Bulgarien 1 Hamburg Summe 292 darunter: Albanien 76 Türkei 29 Georgien 23 Serbien 15 Afghanistan 14 Algerien 12 Nordmazedonien 12 Moldau 11 Ghana 10 Iran 10 Hessen Summe 1.308 darunter: Moldau 124 Marokko 115 Serbien 106 Albanien 104 Türkei 104 Georgien 99 Algerien 78 Indien 48 Bosnien und Herzegowina 36 Kosovo 31 Mecklenburg- Vorpommern Summe 39 darunter: Tunesien 11 Algerien 6 Georgien 5 Türkei 4 Marokko 3 Armenien 2 Ukraine 2 Afghanistan 1 Benin 1 Ghana 1 Niedersachsen Summe 703 darunter: Albanien 186 Moldau 91 Georgien 68 Türkei 39 Kosovo 22 Serbien 20 Usbekistan 20 Bosnien und Herzegowina 17 Algerien 15 Marokko 14 Nordrhein-Westfalen Summe 1.476 darunter: Albanien 225 Georgien 153 Türkei 115 Moldau 88 Vietnam 82 Algerien 71 Kosovo 66 Serbien 62 Marokko 57 Ukraine 44 Rheinland-Pfalz Summe 457 Moldau 54 Georgien 52 Albanien 45 Türkei 44 Ukraine 28 Kosovo 26 Usbekistan 21 Serbien 13 Nordmazedonien 11 Syrien 11 Saarland Summe 41 darunter: Syrien 18 Tadschikistan 5 Türkei 5 Eritrea 3 Afghanistan 2 Albanien 1 Algerien 1 Georgien 1 Libanon 1 Libyen 1 Sachsen Summe 586 darunter: Georgien 60 Ukraine 59 Vietnam 44 Albanien 43 Indien 31 Tunesien 29 Türkei 28 Moldau 27 Syrien 20 Irak 17 Sachsen-Anhalt Summe 56 darunter: Afghanistan 7 Moldau 6 Syrien 5 Türkei 5 Indien 4 Georgien 3 Guinea-Bissau 3 Ungeklärt 3 Benin 2 China 2 Schleswig-Holstein Summe 108 darunter: Albanien 24 Georgien 7 Türkei 7 Vietnam 7 Irak 6 Moldau 6 Serbien 5 Ukraine 5 Marokko 4 Algerien 3 Thüringen Summe 67 darunter: Georgien 9 Aserbaidschan 8 Libyen 6 Thailand 6 Irak 4 Albanien 3 Armenien 3 Kirgisistan 3 Marokko 3 China 2  5. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach den 30 wichtigsten Herkunftsstaaten (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die unter den Bezeichnungen „Jugoslawien (ehemals)“ und „Serbien und Montenegro (ehemals)“ aufgeführten Personen waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 im AZR noch unter diesen alten Staatenbezeichnungen erfasst. Gesamt 338.673 darunter: Türkei 51.635 Jugoslawien (ehemals) 27.341 Ukraine 18.004 Albanien 12.393 Marokko 11.143 Serbien 10.582 Algerien 9.280 Georgien 7.526 Italien 7.391 Moldau 7.264 Bosnien und Herzegowina 7.099 Indien 7.088 Russische Föderation 6.916 Pakistan 6.496 Nigeria 5.700 Kosovo 5.671 Nordmazedonien 5.466 Kroatien 5.314 Vietnam 4.972 Libanon 4.432 Tunesien 4.362 Kolumbien 4.198 Irak 4.062 Afghanistan 4.050 Ghana 3.886 Ungeklärt 3.870 China 3.738 Österreich 3.410 Polen 3.391 Syrien 3.375 2025 8.232 darunter: Georgien 671 Albanien 661 Türkei 618 Algerien 503 Moldau 476 Vietnam 426 Serbien 389 Marokko 336 Ukraine 268 2025 8.232 darunter: Syrien 261 Kosovo 258 Tunesien 236 Indien 216 Afghanistan 211 Bosnien und Herzegowina 184 Nordmazedonien 153 Belarus 140 Irak 131 China 126 Russische Föderation 95 Usbekistan 94 Kolumbien 88 Pakistan 87 Ungeklärt 83 Brasilien 76 Nigeria 73 Somalia 73 Thailand 68 Iran 64 Gambia 58 2024 9.277 darunter: Albanien 923 Georgien 740 Türkei 701 Algerien 578 Moldau (Republik) 572 Serbien 437 Marokko 392 Vietnam 350 Kosovo 302 Tunesien 296 Ukraine 287 Syrien 286 Indien 260 Afghanistan 244 Bosnien und Herzegowina 215 Nordmazedonien 165 Irak 150 Belarus 142 China 142 Usbekistan 88 Ungeklärt 85 Nigeria 84 Brasilien 83 Russische Föderation 82 Somalia 81 Burundi 81 Pakistan 78 Iran 75 2024 9.277 darunter: Kolumbien 73 Ghana 71  6. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügten Ausländerinnen und Ausländer laut Ausländerzentralregister zum Stand 31. Dezember 2025, gegen die eine noch nicht bestands- oder rechtskräftige Ausweisungsverfügung ergangen ist (bei Duldungen bitte, soweit möglich, nach Grund der Duldung differenzieren)? Zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 6.917 Personen als aufhältig mit einer noch nicht vollziehbaren Ausweisungsverfügung erfasst. Davon waren 1.195 Personen mit einem unbefristeten und 1.810 Personen mit einem befristeten Aufenthaltsrecht sowie 1.947 Personen mit einer Duldung gespeichert. 1.965 Personen waren ohne Aufenthaltsrecht, mit Aufenthaltsgestattung oder mit einem Antrag auf einen gestellten Aufenthaltstitel nach § 81 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfasst. Die im AZR erfassten Duldungssachverhalte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Duldungen zum Stichtag 31.12.2025 Gesamt 1.947 Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 24 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Absatz 1-5,7 AufenthG 239 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gemäß§ 58 Absatz 1a AufenthG 4 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen 102 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 29 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 640 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 12 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO 34 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO 7 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG 3 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags 9 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen 35 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch) 4 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a) 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall) 2 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 440 Duldungen zum Stichtag 31.12.2025 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 34 Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 1 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 5 Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) 321  7. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, über welchen Aufenthaltsstatus die Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, vor der Ausweisung verfügten (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)? Zum Stand 31. Dezember 2025 waren im AZR 338.673 ausländische Staatsangehörige mit einer Ausweisungsverfügung erfasst. Von diesen hatten 70.703 vor der zuletzt erteilten Ausweisungsverfügung einen Speichersachverhalt zum Aufenthaltsstatus gespeichert. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Aufenthaltsrecht Gesamt 2024 2025 Gesamt 70.703 5.193 5.223 Davon: unbefristete Aufenthaltsrechte 3.720 173 178 befristete Aufenthaltsrechte 17.477 2.953 2.811 Gestattung 1.217 105 88 Duldung 16.869 947 1.009 Sonstiges (z. B. kein Aufenthaltstitel, oder erloschener, widerrufener oder abgelehnter Aufenthaltstitel, Personen als Flüchtlinge im Ausland anerkannt) 31.420 1.015 1.137  8. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben und zusätzlich auch nach Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)? Zum Stand 31. Dezember 2025 waren im AZR 1.409 Personen erfasst, für die zum Zeitpunkt der letzten Ausweisungsverfügung ein Status als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter gespeichert war. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Staatsangehörigkeit (15 häufigste) Gesamt Gesamt 1.409 darunter: Türkei 297 Syrien 289 Irak 230 Iran 115 Afghanistan 73 Jugoslawien (ehemals) 44 Somalia 39 Staatsangehörigkeit (15 häufigste) Gesamt Eritrea 38 Ungeklärt 35 Russische Föderation 27 Sri Lanka 21 Albanien 19 Kosovo 19 Staatenlos 14 Serbien und Montenegro (ehemals) 12 Staatsangehörigkeit 2025 Gesamt 77 davon: Syrien 42 Afghanistan 9 Eritrea 6 Irak 5 Türkei 4 Somalia 3 Iran 2 Ungeklärt 1 Äthiopien 1 Jordanien 1 Libyen 1 Aserbaidschan 1 El Salvador 1 Staatsangehörigkeit 2024 Summe 45 davon: Syrien 14 Irak 5 Eritrea 4 Afghanistan 3 Türkei 3 Iran 3 Somalia 2 Ungeklärt 2 Jemen 2 Tadschikistan 2 Staatenlos 1 Armenien 1 Jamaica 1 Guinea 1 Bangladesch 1  9. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, differenziert nach befristet und unbefristet, und wie viele dieser Ausweisungen erfolgten in den Jahren 2024 und 2025 (bitte differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ausweisungsverfügung Gesamt 2024 2025 Gesamt 338.673 9.277 8.232 davon: Wirkung unbefristet 24.326 143 118 Wirkung befristet 314.347 9.134 8.114 10. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister als „aufhältig“ bzw. „nicht aufhältig“ gespeichert (bitte bei den noch aufhältigen Personen nach Bundesländern, den 15 häufigsten Herkunftsstaaten, dem aktuellen Aufenthaltsstatus und dem Jahr der Ausweisung differenzieren)? Zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2025 waren von den 338.673 Personen mit Ausweisungsverfügung 36.533 als aufhältig und 302.140 als nicht aufhältig erfasst. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Gesamt 36.533 davon Baden-Württemberg 5.771 Bayern 4.990 Berlin 3.506 Brandenburg 350 Bremen 708 Hamburg 1.925 Hessen 4.502 Mecklenburg-Vorpommern 158 Niedersachsen 2.957 Nordrhein-Westfalen 7.125 Rheinland-Pfalz 1.201 Saarland 298 Sachsen 1.384 Sachsen-Anhalt 604 Schleswig-Holstein 776 Thüringen 278 Gesamt 36.533 darunter: Türkei 4.384 Serbien 2.574 Kosovo 1.859 Ukraine 1.741 Albanien 1.428 Syrien 1.250 Ungeklärt 1.193 Gesamt 36.533 darunter: Vietnam 1.115 Kroatien 1.076 Bosnien und Herzegowina 1.063 Afghanistan 1.015 Libanon 996 Marokko 990 Nordmazedonien 901 Algerien 860 Aufenthaltstitel Gesamt 2024 2025 Gesamt 36.533 2.018 2.932 befristete Aufenthaltsrechte 8.231 174 297 unbefristete Aufenthaltsrechte 6.167 45 64 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 22.135 1.799 2.571 nach Jahr der Ausweisungsverfügung Zum Stichtag 31.12.2025 Gesamt 36.533 davon: bis 1999 4.535 2000 1.105 2001 1.119 2002 1.175 2003 1.321 2004 1.286 2005 1.023 2006 1.224 2007 1.137 2008 1.054 2009 938 2010 984 2011 888 2012 901 2013 873 2014 678 2015 635 2016 711 2017 892 2018 1.258 2019 1.540 2020 1.726 2021 1.650 2022 1.443 2023 1.487 2024 2.018 2025 2.932 11. Wie viele der Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte zum Stand 31. Dezember 2025 sowie für die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 angeben), a) reisten nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig aus, b) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschoben, Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 302.140 Personen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, als nicht aufhältig erfasst. Aus den Daten des AZR kann nicht valide ermittelt werden, wie viele davon freiwillig bzw. unfreiwillig ausreisten. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Nicht aufhältig mit Ausweisungsverfügung zum Stichtag 31.12.2025 Gesamt 2024 2025 vor 2024 Gesamt 302.140 7.259 5.300 289.581 Verstorben 817 8 4 805 Ausreise 301.323 7.251 5.296 288.776 c) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden (bitte auch die Gründe benennen)? Nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2025 war bei 8.624 aufhältigen Personen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, eine Duldung nach § 60a AufenthG gespeichert. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Duldungen zum Stichtag 31.12.2025 insgesamt 2024 2025 Gesamt 8.624 754 776 davon: Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 104 8 7 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Absatz 1-5,7 AufenthG 855 92 77 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gemäß§ 58 Absatz 1a AufenthG 7 2 4 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen 539 18 19 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 106 3 2 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 2.467 226 188 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 22 7 3 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO 90 20 12 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO 13 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG 16 4 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags 95 5 6 Duldungen zum Stichtag 31.12.2025 insgesamt 2024 2025 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen 140 18 30 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch) 10 2 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter) 2 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter) 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60c Absatz 6 S. 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss) 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftgungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner) 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Absatz 4 in V.m. Absatz 1 AufenthG (Beschäftgungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner) 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a) 3 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall) 11 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 1.974 177 203 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG 12 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 166 20 15 Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 6 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 15 Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) 1.967 153 205 12. In wie vielen Fällen wurden durch die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in den Jahren 2024 und 2025 Überwachungsmaßnahmen nach § 56 AufenthG begleitet bzw. koordiniert (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten der Betroffenen aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR zu insgesamt drei Fälle hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen nach § 56 AufenthG gespeichert, die durch die zuständigen Behörden im Zeitraum von Januar 2024 bis Dezember 2025 erlassen wurden. Bestimmte Daten des AZR werden gelöscht, wenn die ihnen zugrunde liegenden Maßnahmen zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Ablauf ihrer Befristung oder auf andere Weise erledigt sind. Die zum genannten Stichtag ermittelten Zahlen können daher unterzeichnet sein. Die Verteilung nach Jahren und Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Anzahl Personen 2024 2025 Summe Syrien 2 1 3 Summe 2 1 3 13. In wie vielen Fällen hat die AG Status 2024 und 2025 eine Abschiebungsanordnung ohne vorherige Ausweisung nach § 58a AufenthG empfohlen, in wie vielen Fällen wurde dieser Empfehlung nach Kenntnis der Bundesregierung Folge geleistet, und wie viele Abschiebungsanordnungen gab es insgesamt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaat der Betroffenen aufschlüsseln)? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 war im AZR kein Fall einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG von der zuständigen Behörde erfasst, die im Zeitraum 2024 bis 2025 erlassen wurde. Im Rahmen der AG Status können von jeder teilnehmenden Behörde Maßnahmen und Vorgehensweisen angeregt werden. Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen