Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/3949)
Text
Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/3949)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4261
21. Wahlperiode 19.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3949 –
Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei einer Ausweisung handelt es sich um einen Verwaltungsvorgang, durch
den einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein bestehendes
Aufenthaltsrecht entzogen wird. In der Regel ist dies an die Begehung von Straftaten
geknüpft, allerdings wird nur teilweise eine strafrechtliche Verurteilung
vorausgesetzt. In anderen Fällen reicht ein Verdacht, dass eine Person in der
Vergangenheit eine bestimmte Straftat begangen hat oder dies in Zukunft tun
könnte (§ 54 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)). Die Zahl der jährlichen
Ausweisungen bewegte sich in den letzten Jahren in etwa zwischen gut 7 000
und gut 8 000, mit einem Ausreißer nach oben im Jahr 2019, als mehr als
11 000 Menschen betroffen waren. Auch anerkannte Geflüchtete werden
regelmäßig ausgewiesen. Die wichtigsten Herkunftsländer der Ausgewiesenen
waren zuletzt Albanien, Georgien und die Türkei (vgl. die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen
20/13061, 19/32269 und 19/3735 sowie die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/21195).
Für Betroffene hat eine Ausweisung schwerwiegende Folgen: Sie verlieren ihr
Aufenthaltsrecht und werden im schlimmsten Fall zwangsweise in das Land
ihrer Staatsbürgerschaft abgeschoben; außerdem tritt eine
Wiedereinreisesperre in Kraft. Sie werden somit aus allen sozialen Zusammenhängen gerissen,
ihre „inländische Existenz“ wird nach Ansicht der Fragestellenden vollständig
vernichtet. Besonders gravierend wirkt sich dies für Menschen aus, die zwar
eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, aber seit Jahrzehnten in
Deutschland leben bzw. sogar hier geboren wurden, die also als faktische
Inländerinnen und Inländer angesehen werden müssen. Menschen, die aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, wird
eine Duldung erteilt. Auch bei ihnen bewirkt die Ausweisung eine
weitgehende soziale Exklusion, da ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten auf
Dauer in hohem Maße eingeschränkt werden (www.cilip.de/2016/11/07/ausw
eisung-reloaded-gesetzgebung-unter-dem-vorwand-von-koeln/). Nach § 56
AufenthG können ausgewiesene Personen zudem verpflichtet werden, sich
regelmäßig bei der Polizei zu melden, es kann eine Residenzpflicht
angeordnet werden, es können Kontaktverbote erlassen und die Nutzung bestimmter
Kommunikationsmittel untersagt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In einigen Ländern gibt es seit Jahren Proteste und Kampagnen gegen
Ausweisungen. Kritisiert wird, dass Ausländerinnen und Ausländer, die Straftaten
begehen, dadurch eine ungerechte Doppelbestrafung erfahren. Neben der
Strafverfolgung im Land ihres Aufenthalts droht ihnen die Abschiebung in ihr
Herkunftsland bzw. in das Herkunftsland ihrer Eltern. In Deutschland gibt es
solche Diskussionen bislang kaum. Es regt sich wenig zivilgesellschaftlicher
Protest dagegen, dass die Ausländerbehörden Jahr für Jahr Tausenden
Menschen das Aufenthaltsrecht entziehen (www.rav.de/publikationen/rav-infobrief
e/infobrief-104-2010/den-ausschluss-festschreiben).
Die Fragestellenden halten Ausweisungen für eine unzulässige
Disziplinierungs- und Ausschlusstechnik, die darauf abzielt, Menschen ohne deutsche
Staatsbürgerschaft einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen, und setzen sich
für deren Abschaffung ein.
1. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31.
Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024
und 2025 gesondert angeben)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
338.673 Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst (darunter im Jahr
2024: 9.277 Personen; im Jahr 2025: 8.232 Personen).
2. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31.
Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Geschlecht (bitte die
Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 338.673 Personen mit einer
Ausweisungsverfügung erfasst; davon waren 292.103 männlich, 45.902
weiblich und 16 divers. Bei 652 Personen war das Geschlecht nicht erfasst. Weitere
Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Personen im AZR mit
Ausweisungsstatus (ergangen im jeweiligen Jahr)
2024 2025
Summe 9.277 8.232
männlich 8.268 7.265
weiblich 946 926
divers 3 0
unbekannt 60 41
3. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31.
Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Alter (bitte in den
Schritten 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 26 Jahre,
27 bis 35 Jahre, 36 bis 60 Jahre, 60 Jahre und älter und bitte die
Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Altersgruppe Gesamt 2024 2025
Gesamt 338.673 9.277 8.232
0-13 Jahre 162 41 24
14-17 Jahre 81 14 19
18-21 Jahre 1.358 479 557
Altersgruppe Gesamt 2024 2025
22-26 Jahre 7.689 1.611 1.460
27-35 Jahre 33.351 3.214 2.899
36-60 Jahre 164.158 3.761 3.151
60 Jahre und älter 131.852 157 121
Alter unbekannt 22 1
4. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31.
Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Bundesländern (bitte
die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben und
jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren, bitte so darstellen wie in der Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/32269)?
Um die Vergleichbarkeit mit den vorherigen Auswertungen in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/13061 als auch in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/32269 zu gewährleisten, wurden erneut auch Staatsangehörige
von Mitgliedstaaten der Europäischen Union berücksichtigt, obwohl diese
grundsätzlich nicht ausgewiesen werden können.
Wie in den vorherigen Auswertungen wurde nicht der aufenthaltsrechtliche
Ausweisungsbegriff zugrunde gelegt, sondern die Summe der in der Nummer
13 der Anlage AZRG-DV als Ausweisung erfassten Sachverhalte angeführt.
Diese enthalten im Hinblick auf Unionsbürger aber auch Feststellungen zum
Verlust oder des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechtes, denen kein
ausweisungsrelevanter Sachverhalt zugrunde liegt.
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Land Gesamt 2024 2025
Gesamt 338.673 9.277 8.232
Baden-Württemberg 57.034 2.054 1.421
Bayern 53.238 1.615 1.538
Berlin 25.970 381 639
Brandenburg 2.598 51 23
Bremen 3.253 43 26
Hamburg 15.132 292 315
Hessen 50.797 1.308 1.388
Mecklenburg-Vorpommern 973 39 20
Niedersachsen 21.865 703 512
Nordrhein-Westfalen 68.943 1.476 1.197
Rheinland-Pfalz 11.533 457 379
Saarland 1.704 41 37
Sachsen 15.362 586 545
Sachsen-Anhalt 3.048 56 57
Schleswig-Holstein 5.068 108 79
Thüringen 2.155 67 56
Ausweisungsverfügungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 (insgesamt
338.673).
Baden-Württemberg Summe 57.034
darunter:
Türkei 7.687
Jugoslawien (ehemals) 6.411
Algerien 3.702
Italien 2.024
Georgien 1.520
Albanien 1.512
Bosnien und Herzegowina 1.462
Irak 1.453
Kroatien 1.445
Serbien 1.444
Bayern Summe 53.238
darunter:
Türkei 8.806
Jugoslawien (ehemals) 6.424
Albanien 2.049
Ukraine 1.687
Bosnien und Herzegowina 1.645
Serbien 1.609
Italien 1.554
Österreich 1.341
Georgien 1.254
Kosovo 1.192
Berlin Summe 25.970
darunter:
Türkei 4.437
Pakistan 2.210
Libanon 1.796
Jugoslawien (ehemals) 1.693
Thailand 1.387
Vietnam 1.139
Ungeklärt 1.018
Staatenlos 997
Indien 880
Jordanien 849
Brandenburg Summe 2.598
darunter:
Ukraine 645
Vietnam 281
Russische Föderation 176
Albanien 171
Moldau 145
Türkei 95
Belarus 95
Rumänien 90
Serbien 62
Georgien 61
Bremen Summe 3.253
darunter:
Türkei 935
Ghana 162
Jugoslawien (ehemals) 145
Nigeria 115
Russische Föderation 112
Ukraine 110
Thailand 86
Libanon 76
Algerien 73
Marokko 70
Hamburg Summe 15.132
darunter:
Türkei
Türkei 2.538
Jugoslawien (ehemals) 1.041
Ghana 705
Afghanistan 704
Albanien 634
Serbien 489
Nordmazedonien 414
Österreich 372
Russische Föderation 318
Hessen Summe 50.797
darunter:
Türkei 6.207
Jugoslawien (ehemals) 4.269
Marokko 3.727
Kolumbien 2.837
Serbien 2.390
Indien 2.066
Moldau 1.943
Ukraine 1.766
Algerien 1.457
Albanien 1.278
Mecklenburg-
Vorpommern
Summe 973
darunter:
Ukraine 123
Russische Föderation 89
Türkei 80
Jugoslawien (ehemals) 59
Armenien 43
Algerien 40
Vietnam 36
Georgien 29
Tunesien 29
Moldau 26
Niedersachsen Summe 21.865
darunter:
Türkei 4.087
Albanien 1.617
Ukraine 1.345
Jugoslawien (ehemals) 1.301
Russische Föderation 770
Moldau 685
Georgien 624
Serbien 618
Polen 502
Libanon 452
Nordrhein-Westfalen Summe 68.943
darunter:
Türkei 12.737
Jugoslawien (ehemals) 4.426
Marokko 4.212
Albanien 3.167
Ukraine 3.020
Serbien 2.546
Italien 1.855
Georgien 1.646
Russische Föderation 1.495
Bosnien und Herzegowina 1.480
Rheinland-Pfalz Summe 11.533
darunter:
Türkei 2.440
Jugoslawien (ehemals) 853
Ukraine 660
Albanien 491
Moldau (Republik) 393
Georgien 332
Marokko 306
Vereinigte Staaten von Amerika 278
Serbien 255
Kroatien 254
Saarland Summe 1.704
darunter:
Türkei 187
Algerien 99
Ukraine 97
Jugoslawien (ehemals) 90
Italien 86
Syrien 74
Serbien 67
Frankreich 64
Pakistan 55
Russische Föderation 53
Sachsen Summe 15.362
darunter:
Ukraine 5.503
Moldau 835
Vietnam 823
Georgien 641
Tunesien 584
Russische Föderation 481
Algerien 464
Albanien 445
Türkei 365
Indien 315
Sachsen-Anhalt Summe 3.048
darunter:
Ukraine 584
Vietnam 282
Russische Föderation 201
Türkei 114
Moldau 110
Nigeria 109
Belarus 108
Ungeklärt 101
Jugoslawien (ehemals) 77
Indien 75
Schleswig-Holstein Summe 5.068
darunter:
Türkei 809
Albanien 549
Ukraine 220
Jugoslawien (ehemals) 214
Ghana 202
Nordmazedonien 194
Georgien 142
Russische Föderation 139
Serbien 137
Moldau 113
Thüringen Summe 2.155
darunter:
Ukraine 240
Vietnam 157
Russische Föderation 139
Algerien 134
Moldau 133
Türkei 111
Georgien 103
Jugoslawien (ehemals) 79
Belarus 76
Albanien 64
Ausweisungsverfügungen im Jahr 2025 (insgesamt 8.232):
Baden-Württemberg Summe 1.421
darunter:
Algerien 164
Georgien 112
Türkei 104
Tunesien 96
Marokko 95
Albanien 69
Kosovo 58
Serbien 54
Moldau 51
Bosnien und Herzegowina 46
Bayern Summe 1.538
darunter:
Algerien 136
Türkei 121
Ukraine 88
Serbien 86
Albanien 82
Vietnam 78
Moldau 73
Kosovo 69
Afghanistan 64
Georgien 60
Berlin Summe 639
darunter:
Moldau 75
Georgien 62
Vietnam 48
Türkei 45
Indien 35
Albanien 28
Argentinien 27
Ungeklärt 22
Serbien 21
Algerien 19
Brandenburg Summe 23
darunter:
Vietnam 7
Ukraine 4
Russische Föderation 3
Afghanistan 1
Ägypten 1
Georgien 1
Jugoslawien (ehemals) 1
Kamerun 1
Moldau 1
Sudan (ohne Südsudan) 1
Bremen Summe 26
darunter:
Türkei 7
Albanien 2
Algerien 2
Marokko 2
Nordmazedonien 2
Serbien 2
Bosnien und Herzegowina 1
Dominikanische Republik 1
Georgien 1
Irak 1
Hamburg Summe 315
darunter:
Albanien 59
Türkei 38
Georgien 26
Nordmazedonien 16
Ghana 13
Tunesien 13
Algerien 12
Serbien 11
Marokko 9
Syrien 9
Hessen Summe 1.388
darunter:
Türkei 110
Serbien 108
Albanien 96
Georgien 93
Marokko 89
Moldau 87
Algerien 74
Indien 73
Vietnam 55
Afghanistan 42
Mecklenburg-
Vorpommern
Summe 20
darunter:
Georgien 5
Algerien 4
Tunesien 3
Marokko 2
Afghanistan 1
Ägypten 1
Armenien 1
Russische Föderation 1
Syrien 1
Ukraine 1
Niedersachsen Summe 512
darunter:
Albanien 94
Georgien 55
Moldau 43
Türkei 34
Vietnam 26
Kosovo 21
Afghanistan 15
Syrien 14
Irak 13
Ukraine 13
Nordrhein-Westfalen Summe 1.197
darunter:
Albanien 148
Georgien 109
Türkei 102
Vietnam 61
Serbien 56
Moldau 55
Algerien 53
Marokko 53
Kosovo 51
Syrien 37
Rheinland-Pfalz Summe 379
Darunter:
Georgien 67
Albanien 41
Moldau 37
Türkei 30
Ukraine 28
Vietnam 24
Serbien 17
Syrien 12
Algerien 10
Usbekistan 10
Saarland Summe 37
darunter:
Ukraine 10
Syrien 7
Algerien 3
Vietnam 3
Georgien 2
Marokko 2
Albanien 1
Bosnien und Herzegowina 1
China 1
Ecuador 1
Sachsen Summe 545
darunter:
Vietnam 76
Georgien 63
Ukraine 37
Moldau 33
Tunesien 33
Albanien 29
Serbien 18
Türkei 17
Marokko 16
Russische Föderation 16
Sachsen-Anhalt Summe 57
darunter:
Syrien, 11
Afghanistan 8
Belarus 4
Guinea-Bissau 3
Indien 3
Albanien 2
Burkina-Faso 2
Eritrea 2
Irak 2
Moldau 2
Schleswig-Holstein Summe 79
darunter:
Moldau 10
Georgien 9
China 8
Albanien 5
Türkei 5
Philippinen 4
Syrien 4
Kosovo 3
Belarus 3
Ägypten 2
Thüringen Summe 56
darunter:
Thailand 7
Albanien 5
Georgien 5
Marokko 5
Algerien 4
Indien 4
Libyen 4
Armenien 3
Aserbaidschan 2
Moldau 2
Baden-Württemberg Summe 2.054
darunter:
Algerien 211
Tunesien 168
Türkei 148
Marokko 124
Georgien 115
Syrien 108
Indien 101
Afghanistan 82
Serbien 79
Albanien 78
Bayern Summe 1.615
darunter:
Algerien 150
Türkei 124
Georgien 103
Albanien 101
Serbien 87
Moldau 84
Kosovo 81
Ukraine 72
Bosnien und Herzegowina 69
Vietnam 68
Berlin Summe 381
darunter:
Vietnam 41
Türkei 40
Georgien 36
Albanien 29
Moldau 26
Ungeklärt 25
Serbien 21
Afghanistan 13
Bosnien und Herzegowina 12
Nordmazedonien 11
Brandenburg Summe 51
darunter:
Serbien 8
Russische Föderation 6
Albanien 5
Georgien 5
Afghanistan 4
Vereinigtes Königreich 4
Vietnam 3
Bosnien und Herzegowina 2
Iran 2
Ukraine 2
Bremen Summe 43
darunter:
Türkei 8
Algerien 5
Marokko 5
Guinea 4
Albanien 2
Tunesien 2
Ungeklärt 2
Afghanistan 1
Ägypten 1
Bulgarien 1
Hamburg Summe 292
darunter:
Albanien 76
Türkei 29
Georgien 23
Serbien 15
Afghanistan 14
Algerien 12
Nordmazedonien 12
Moldau 11
Ghana 10
Iran 10
Hessen Summe 1.308
darunter:
Moldau 124
Marokko 115
Serbien 106
Albanien 104
Türkei 104
Georgien 99
Algerien 78
Indien 48
Bosnien und Herzegowina 36
Kosovo 31
Mecklenburg-
Vorpommern
Summe 39
darunter:
Tunesien 11
Algerien 6
Georgien 5
Türkei 4
Marokko 3
Armenien 2
Ukraine 2
Afghanistan 1
Benin 1
Ghana 1
Niedersachsen Summe 703
darunter:
Albanien 186
Moldau 91
Georgien 68
Türkei 39
Kosovo 22
Serbien 20
Usbekistan 20
Bosnien und Herzegowina 17
Algerien 15
Marokko 14
Nordrhein-Westfalen Summe 1.476
darunter:
Albanien 225
Georgien 153
Türkei 115
Moldau 88
Vietnam 82
Algerien 71
Kosovo 66
Serbien 62
Marokko 57
Ukraine 44
Rheinland-Pfalz Summe 457
Moldau 54
Georgien 52
Albanien 45
Türkei 44
Ukraine 28
Kosovo 26
Usbekistan 21
Serbien 13
Nordmazedonien 11
Syrien 11
Saarland Summe 41
darunter:
Syrien 18
Tadschikistan 5
Türkei 5
Eritrea 3
Afghanistan 2
Albanien 1
Algerien 1
Georgien 1
Libanon 1
Libyen 1
Sachsen Summe 586
darunter:
Georgien 60
Ukraine 59
Vietnam 44
Albanien 43
Indien 31
Tunesien 29
Türkei 28
Moldau 27
Syrien 20
Irak 17
Sachsen-Anhalt Summe 56
darunter:
Afghanistan 7
Moldau 6
Syrien 5
Türkei 5
Indien 4
Georgien 3
Guinea-Bissau 3
Ungeklärt 3
Benin 2
China 2
Schleswig-Holstein Summe 108
darunter:
Albanien 24
Georgien 7
Türkei 7
Vietnam 7
Irak 6
Moldau 6
Serbien 5
Ukraine 5
Marokko 4
Algerien 3
Thüringen Summe 67
darunter:
Georgien 9
Aserbaidschan 8
Libyen 6
Thailand 6
Irak 4
Albanien 3
Armenien 3
Kirgisistan 3
Marokko 3
China 2
5. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31.
Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach den 30 wichtigsten
Herkunftsstaaten (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025
gesondert angeben)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die
unter den Bezeichnungen „Jugoslawien (ehemals)“ und „Serbien und
Montenegro (ehemals)“ aufgeführten Personen waren zum Stichtag 31. Dezember 2025
im AZR noch unter diesen alten Staatenbezeichnungen erfasst.
Gesamt 338.673
darunter:
Türkei 51.635
Jugoslawien (ehemals) 27.341
Ukraine 18.004
Albanien 12.393
Marokko 11.143
Serbien 10.582
Algerien 9.280
Georgien 7.526
Italien 7.391
Moldau 7.264
Bosnien und Herzegowina 7.099
Indien 7.088
Russische Föderation 6.916
Pakistan 6.496
Nigeria 5.700
Kosovo 5.671
Nordmazedonien 5.466
Kroatien 5.314
Vietnam 4.972
Libanon 4.432
Tunesien 4.362
Kolumbien 4.198
Irak 4.062
Afghanistan 4.050
Ghana 3.886
Ungeklärt 3.870
China 3.738
Österreich 3.410
Polen 3.391
Syrien 3.375
2025 8.232
darunter:
Georgien 671
Albanien 661
Türkei 618
Algerien 503
Moldau 476
Vietnam 426
Serbien 389
Marokko 336
Ukraine 268
2025 8.232
darunter:
Syrien 261
Kosovo 258
Tunesien 236
Indien 216
Afghanistan 211
Bosnien und Herzegowina 184
Nordmazedonien 153
Belarus 140
Irak 131
China 126
Russische Föderation 95
Usbekistan 94
Kolumbien 88
Pakistan 87
Ungeklärt 83
Brasilien 76
Nigeria 73
Somalia 73
Thailand 68
Iran 64
Gambia 58
2024 9.277
darunter:
Albanien 923
Georgien 740
Türkei 701
Algerien 578
Moldau (Republik) 572
Serbien 437
Marokko 392
Vietnam 350
Kosovo 302
Tunesien 296
Ukraine 287
Syrien 286
Indien 260
Afghanistan 244
Bosnien und Herzegowina 215
Nordmazedonien 165
Irak 150
Belarus 142
China 142
Usbekistan 88
Ungeklärt 85
Nigeria 84
Brasilien 83
Russische Föderation 82
Somalia 81
Burundi 81
Pakistan 78
Iran 75
2024 9.277
darunter:
Kolumbien 73
Ghana 71
6. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügten Ausländerinnen und
Ausländer laut Ausländerzentralregister zum Stand 31. Dezember 2025, gegen
die eine noch nicht bestands- oder rechtskräftige Ausweisungsverfügung
ergangen ist (bei Duldungen bitte, soweit möglich, nach Grund der
Duldung differenzieren)?
Zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 6.917 Personen
als aufhältig mit einer noch nicht vollziehbaren Ausweisungsverfügung erfasst.
Davon waren 1.195 Personen mit einem unbefristeten und 1.810 Personen mit
einem befristeten Aufenthaltsrecht sowie 1.947 Personen mit einer Duldung
gespeichert. 1.965 Personen waren ohne Aufenthaltsrecht, mit
Aufenthaltsgestattung oder mit einem Antrag auf einen gestellten Aufenthaltstitel nach § 81
Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfasst. Die im AZR erfassten
Duldungssachverhalte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Duldungen zum Stichtag
31.12.2025
Gesamt 1.947
Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 24
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG
Abschiebungshindernisse n. § 60 Absatz 1-5,7 AufenthG
239
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG als
unbegleiteter Minderjähriger gemäß§ 58 Absatz 1a AufenthG
4
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam.
Bindungen
102
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus
medizinischen Gründen
29
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen
Gründen
640
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei
Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5
VwGO
12
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem
Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO
34
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei
stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO
7
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG fehlendes,
aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72
(4) AufenthG
3
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG wegen eines
Asylfolgeantrags
9
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG weil konkrete
Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen
35
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c
Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)
4
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG (Verfahren
nach § 85a)
1
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall) 2
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen
fehlender Reisedokumente
440
Duldungen zum Stichtag
31.12.2025
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG 1
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 34
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 1
Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 5
Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für
Personen mit ungeklärter Identität)
321
7. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, über welchen
Aufenthaltsstatus die Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, vor der Ausweisung verfügten
(bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?
Zum Stand 31. Dezember 2025 waren im AZR 338.673 ausländische
Staatsangehörige mit einer Ausweisungsverfügung erfasst. Von diesen hatten 70.703
vor der zuletzt erteilten Ausweisungsverfügung einen Speichersachverhalt zum
Aufenthaltsstatus gespeichert. Die weiteren Angaben können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Aufenthaltsrecht Gesamt 2024 2025
Gesamt 70.703 5.193 5.223
Davon:
unbefristete Aufenthaltsrechte 3.720 173 178
befristete Aufenthaltsrechte 17.477 2.953 2.811
Gestattung 1.217 105 88
Duldung 16.869 947 1.009
Sonstiges (z. B. kein Aufenthaltstitel, oder
erloschener, widerrufener oder
abgelehnter Aufenthaltstitel, Personen als
Flüchtlinge im Ausland anerkannt)
31.420 1.015 1.137
8. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte
und subsidiär Schutzberechtigte (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024
und 2025 gesondert angeben und zusätzlich auch nach Staatsbürgerschaft
aufschlüsseln)?
Zum Stand 31. Dezember 2025 waren im AZR 1.409 Personen erfasst, für die
zum Zeitpunkt der letzten Ausweisungsverfügung ein Status als anerkannter
Flüchtling, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter gespeichert war.
Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Staatsangehörigkeit (15 häufigste) Gesamt
Gesamt 1.409
darunter:
Türkei 297
Syrien 289
Irak 230
Iran 115
Afghanistan 73
Jugoslawien (ehemals) 44
Somalia 39
Staatsangehörigkeit (15 häufigste) Gesamt
Eritrea 38
Ungeklärt 35
Russische Föderation 27
Sri Lanka 21
Albanien 19
Kosovo 19
Staatenlos 14
Serbien und Montenegro (ehemals) 12
Staatsangehörigkeit 2025
Gesamt 77
davon:
Syrien 42
Afghanistan 9
Eritrea 6
Irak 5
Türkei 4
Somalia 3
Iran 2
Ungeklärt 1
Äthiopien 1
Jordanien 1
Libyen 1
Aserbaidschan 1
El Salvador 1
Staatsangehörigkeit 2024
Summe 45
davon:
Syrien 14
Irak 5
Eritrea 4
Afghanistan 3
Türkei 3
Iran 3
Somalia 2
Ungeklärt 2
Jemen 2
Tadschikistan 2
Staatenlos 1
Armenien 1
Jamaica 1
Guinea 1
Bangladesch 1
9. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren mit Stand 31. Dezember 2025 im
Ausländerzentralregister gespeichert, differenziert nach befristet und unbefristet,
und wie viele dieser Ausweisungen erfolgten in den Jahren 2024 und
2025 (bitte differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Ausweisungsverfügung Gesamt 2024 2025
Gesamt 338.673 9.277 8.232
davon:
Wirkung unbefristet 24.326 143 118
Wirkung befristet 314.347 9.134 8.114
10. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren mit Stand 31. Dezember 2025 im
Ausländerzentralregister als „aufhältig“ bzw. „nicht aufhältig“ gespeichert (bitte
bei den noch aufhältigen Personen nach Bundesländern, den 15
häufigsten Herkunftsstaaten, dem aktuellen Aufenthaltsstatus und dem Jahr der
Ausweisung differenzieren)?
Zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2025 waren von den 338.673
Personen mit Ausweisungsverfügung 36.533 als aufhältig und 302.140 als nicht
aufhältig erfasst.
Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Gesamt 36.533
davon
Baden-Württemberg 5.771
Bayern 4.990
Berlin 3.506
Brandenburg 350
Bremen 708
Hamburg 1.925
Hessen 4.502
Mecklenburg-Vorpommern 158
Niedersachsen 2.957
Nordrhein-Westfalen 7.125
Rheinland-Pfalz 1.201
Saarland 298
Sachsen 1.384
Sachsen-Anhalt 604
Schleswig-Holstein 776
Thüringen 278
Gesamt 36.533
darunter:
Türkei 4.384
Serbien 2.574
Kosovo 1.859
Ukraine 1.741
Albanien 1.428
Syrien 1.250
Ungeklärt 1.193
Gesamt 36.533
darunter:
Vietnam 1.115
Kroatien 1.076
Bosnien und Herzegowina 1.063
Afghanistan 1.015
Libanon 996
Marokko 990
Nordmazedonien 901
Algerien 860
Aufenthaltstitel Gesamt 2024 2025
Gesamt 36.533 2.018 2.932
befristete Aufenthaltsrechte 8.231 174 297
unbefristete Aufenthaltsrechte 6.167 45 64
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
22.135 1.799 2.571
nach Jahr der Ausweisungsverfügung Zum Stichtag 31.12.2025
Gesamt 36.533
davon:
bis 1999 4.535
2000 1.105
2001 1.119
2002 1.175
2003 1.321
2004 1.286
2005 1.023
2006 1.224
2007 1.137
2008 1.054
2009 938
2010 984
2011 888
2012 901
2013 873
2014 678
2015 635
2016 711
2017 892
2018 1.258
2019 1.540
2020 1.726
2021 1.650
2022 1.443
2023 1.487
2024 2.018
2025 2.932
11. Wie viele der Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine
Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte zum Stand 31. Dezember 2025 sowie
für die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 angeben),
a) reisten nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig aus,
b) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschoben,
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 302.140 Personen, gegen die eine
Ausweisungsverfügung erging, als nicht aufhältig erfasst. Aus den Daten des
AZR kann nicht valide ermittelt werden, wie viele davon freiwillig bzw.
unfreiwillig ausreisten.
Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Nicht aufhältig mit
Ausweisungsverfügung zum Stichtag 31.12.2025
Gesamt 2024 2025 vor 2024
Gesamt 302.140 7.259 5.300 289.581
Verstorben 817 8 4 805
Ausreise 301.323 7.251 5.296 288.776
c) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden (bitte auch die Gründe
benennen)?
Nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2025 war bei 8.624
aufhältigen Personen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, eine Duldung
nach § 60a AufenthG gespeichert. Die weiteren Angaben können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Duldungen zum Stichtag 31.12.2025
insgesamt
2024 2025
Gesamt 8.624 754 776
davon:
Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 104 8 7
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG
Abschiebungshindernisse n. § 60 Absatz 1-5,7 AufenthG
855 92 77
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG als
unbegleiteter Minderjähriger gemäß§ 58 Absatz 1a AufenthG
7 2 4
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aufgrund
fam. Bindungen
539 18 19
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus
medizinischen Gründen
106 3 2
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus
sonstigen Gründen
2.467 226 188
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei
Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5
VwGO
22 7 3
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei
fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO
90 20 12
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei
stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO
13 1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG fehlendes,
aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72
(4) AufenthG
16 4
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG wegen eines
Asylfolgeantrags
95 5 6
Duldungen zum Stichtag 31.12.2025
insgesamt
2024 2025
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG weil
konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen
140 18 30
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m.
§ 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung,
Anspruch)
10 2
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m.
§ 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung,
Regelanspruch, Beschäftigter)
2 1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m.
§ 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung,
Ermessen, Beschäftigter)
1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m.
§ 60c Absatz 6 S. 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach
Ausbildungsabschluss)
1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m.
§ 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftgungsduldung,
Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)
1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m.
§ 60d Absatz 4 in V.m. Absatz 1 AufenthG
(Beschäftgungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)
1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG (Verfahren
nach § 85a)
3 1
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall) 11
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen
fehlender Reisedokumente
1.974 177 203
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG 12 1
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 166 20 15
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 6
Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 15
Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für
Personen mit ungeklärter Identität)
1.967 153 205
12. In wie vielen Fällen wurden durch die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche
Begleitmaßnahmen“ (AG Status) im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in den Jahren 2024 und 2025
Überwachungsmaßnahmen nach § 56 AufenthG begleitet bzw. koordiniert (bitte nach Jahren
und Herkunftsstaaten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR zu insgesamt drei Fälle
hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen nach § 56 AufenthG gespeichert,
die durch die zuständigen Behörden im Zeitraum von Januar 2024 bis
Dezember 2025 erlassen wurden. Bestimmte Daten des AZR werden gelöscht, wenn
die ihnen zugrunde liegenden Maßnahmen zurückgenommen, widerrufen,
anderweitig aufgehoben oder durch Ablauf ihrer Befristung oder auf andere
Weise erledigt sind. Die zum genannten Stichtag ermittelten Zahlen können daher
unterzeichnet sein.
Die Verteilung nach Jahren und Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Anzahl Personen 2024 2025 Summe
Syrien 2 1 3
Summe 2 1 3
13. In wie vielen Fällen hat die AG Status 2024 und 2025 eine
Abschiebungsanordnung ohne vorherige Ausweisung nach § 58a AufenthG
empfohlen, in wie vielen Fällen wurde dieser Empfehlung nach Kenntnis der
Bundesregierung Folge geleistet, und wie viele
Abschiebungsanordnungen gab es insgesamt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaat der
Betroffenen aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 war im AZR kein Fall einer
Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG von der zuständigen Behörde erfasst, die im
Zeitraum 2024 bis 2025 erlassen wurde. Im Rahmen der AG Status können von
jeder teilnehmenden Behörde Maßnahmen und Vorgehensweisen angeregt
werden. Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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