Schriftliche Frage 73 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.
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Schriftliche Frage 73 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…
Frage 73 (Martin Hess, AfD):
Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof bisher im Jahr 2024 (bis Anfang September 2024) im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum eingeleitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom 10. September 2024:
Für die Zeit vom 1. Januar bis 14. Juni 2024 ergibt sich die Anzahl der vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleiteten Ermittlungsverfahren zu den nachgefragten Extremismusbereichen aus der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 20/11887. Im Zeitraum vom 15. Juni bis 2. September 2024 hat der GBA 20 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, ein Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, kein Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 16 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Hinsichtlich des fragegegenständlichen Vergleichs zum Vorjahreszeitraum verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2, 5, 8, 11, 14 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LIN- KE. „Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts seit 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/9486. Die Verfahren mit Bezug auf den islamistischen Terrorismus betreffen dabei überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit dem Islamischen Staat, den Taliban sowie islamistischen Vereinigungen in Syrien. Ein Großteil der Verfahren wurde, sofern sie nicht nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer Bedeutung an Landesstaatsanwaltschaften abgegeben. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen-nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frageund Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück.
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