Schriftliche Frage 98 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): In welcher konkreten Höhe wurden im laufenden Jahr 2024 Ausgabemittel bei Kapitel 6002 Titel 687 03 zur Unterstützung der Ukraine verfügt (v…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 98 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): In welcher konkreten Höhe wurden im laufenden Jahr 2024 Ausgabemittel bei Kapitel 6002 Titel 687 03 zur Unterstützung der Ukraine verfügt (v…
Frage 98 (Ingo Gädechens, CDU/CSU):
In welcher konkreten Höhe wurden im laufenden Jahr 2024 Ausgabemittel bei Kapitel 6002 Titel 687 03 zur Unterstützung der Ukraine verfügt (vgl. zur Wortwahl „verfügt“ die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 20/12255) bzw. „haushaltsrechtlich gebunden“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/12619; bitte monatsscharf differenzierte Angabe einerseits der verfügten sowie andererseits der gebundenen Ausgabemittel von Januar bis September 2024), und wie definiert die Bundesregierung die Bedeutung des Terminus „verfügte Ausgabemittel“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 20/12255), insbesondere in Unterscheidung zu haushaltsrechtlich gebundenen Ausgabemitteln im Sinne von rechtsgültig eingegangenen Zahlungsverpflichtungen (bitte auch darauf eingehen, ob der Terminus „verfügte Ausgabemittel“ und seine Verwendung bundesregierungsgemeinsam ist oder ausschließlich seitens des Bundesministeriums der Verteidigung genutzt wird)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 9. September 2024:
Eine rückwirkende, monatsscharf differenzierte Angabe im Sinne der Fragestellung ist prozessbedingt nicht möglich, da diese Werte im laufenden Haushaltsvollzug der ständigen Änderung unterliegen. Der Begriff „verfügte Ausgabemittel“ wird seitens der Bundesregierung entlang der Bewirtschaftungserfordernisse verwendet und umfasst die Summe aus: – nicht-relevanten Mittelbindungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren), – Festlegungen (HKR-relevante Mittelbindungen), – offenen Anordnungen sowie – den dokumentierten Zahlungen. Im Unterschied hierzu entspricht der Begriff der „haushaltsrechtlich gebundenen Ausgabemittel“ der Höhe der rechtsgültig eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Diese werden regelmäßig im HKR-Verfahren festgelegt.
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