Schriftliche Frage 67 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Warum erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/14188, dass die von mir erfr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 67 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Warum erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/14188, dass die von mir erfr…
Frage 67 (Ingo Gädechens, CDU/CSU):
Warum erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/14188, dass die von mir erfragte Höhe des finanziellen Gesamtvolumens aller Rahmenverträge/ Rahmenvereinbarungen nebst Abrufen aufgrund des umfangreichen Erhebungsaufwandes nicht genannt werden könne, obgleich die für die Beantwortung meiner Frage notwendigen Daten bereits im Rahmen der Erstellung des mir bekannten Dokuments mit der Vorgangskennung BMVg AVL V31708 vom 11. Oktober 2024 vorliegen und damit eine Beantwortung meiner Frage aus meiner Sicht nicht nur möglich, sondern verfassungsrechtlich zwingend geboten ist, und – um der Bundesregierung erneut die Möglichkeit zu geben, meine Frage zu beantworten – welches finanzielle Gesamtvolumen haben alle aktiven Rahmenvereinbarungen/ Rahmenverträge im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (bitte der Gesamtzahl der aktiven Rahmenvereinbarungen/Rahmenverträgen nennen, der Angabe des finanziellen Gesamtvolumens im Sinne von maximalen Abrufmöglichkeiten einerseits sowie des finanziellen Gesamtvolumens der tatsächlich erfolgten Abrufe aus den genannten Rahmenverträgen/ Rahmenvereinbarungen andererseits; falls die Werte für einzelne Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen nicht pauschal ermittelbar sein sollten, diese nicht mit einberechnen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 19. Februar 2025:
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht gemäß Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249, unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die erbetenen Informationen im Sinne der Fragestellung zu allen Rahmenverträgen/Rahmenvereinbarungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung können nicht automatisiert abgefragt werden. Die Beantwortung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit unter Berücksichtigung des umfangreichen Rechercheaufwands nicht möglich. Im Rahmen des von Ihnen benannten Vorgangs wurde hingegen unter Berücksichtigung einer dem Erhebungsaufwand angemessenen Frist, zu Abrufquoten einer exakt bestimmbaren, eingegrenzten Anzahl von Rahmenverträgen bzw. Rahmenvereinbarungen entsprochen.
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