Schriftliche Frage 17 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die aktuelle haushalterische Situation des für die militärische Unterstützung der Ukra…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 17 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die aktuelle haushalterische Situation des für die militärische Unterstützung der Ukra…
Frage 17 (Ingo Gädechens, CDU/CSU):
Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die aktuelle haushalterische Situation des für die militärische Unterstützung der Ukraine einschlägigen Ertüchtigungstitels (Kapitel 6002 Titel 687 03) vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) einerseits bereits 98,3 Prozent des Titelansatzes 2024 verfügt/verausgabt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 20/12255) und daher (vgl. z. B. www.youtube.com/watch?v=sxarLlGkQ4Y ab Minute 33) bereits seit mindestens Juni 2024 keine Neuzusagen für aus dem genannten Titel finanzierte militärische Hilfeleistungen an die Ukraine mehr erfolgen, sowie andererseits hinsichtlich der Tatsache, dass laut Angaben der Bundesregierung beim genannten Titel für das Jahr 2025 bereits Vorbindungen in Höhe von mindestens 4,148 Mrd. Euro bestehen (vgl. die einschlägige VE-Tabelle auf Bundestagsdrucksache 20/12400, Übersicht 1 zu Epl. 60 i. V. m. o. g.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 20. September 2024:
Die Bundesregierung hat durch frühzeitige Planung sichergestellt, dass die Ukraine kontinuierlich und berechenbar mit Material und Munition versorgt wird. Die Bundesregierung wird die Ukraine auch künftig so lange unterstützen, wie dies erforderlich ist. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Konsultationen zwischen der Ukraine und ihren Unterstützern sowie bilateral zwischen der Bundesregierung und der Ukraine zur Priorisierung militärischer Bedarfe. Dies ist ein fortlaufender, dynamischer Prozess. Die Bewirtschaftung des sog. Ertüchtigungstitels (Kap. 6002 Tit. 687 03) erfolgt durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Auswärtige Amt (AA). Die Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine werden innerhalb der Bundesregierung einvernehmlich abgestimmt. Bezüglich der im Jahresverlauf 2024 im automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes unter dem Titelansatz gebuchten und deutlich unterhalb des Titelansatzes liegenden Abflüsse und Festlegungen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 verwiesen. Im Übrigen hat das BMF mit Schreiben vom 19. September 2024 den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um vorherige Zustimmung nach § 37 Absatz 4 BHO zu einer Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Haushaltsführung 2024 gebeten. Zur Frage der Vorbindungen beim sogenannten Ertüchtigungstitel im Regierungsentwurf 2025 weist das BMF daraufhin, dass die den Ansatz übersteigenden Vorbindungen für 2025 durch vorgesehene Rückerstattungen aus der European Peace Facility (EPF) der Europäischen Union gedeckt werden sollen. Die Beiträge an die EPF wurden aus dem sogenannten Ertüchtigungstitel geleistet. Gemäß Haushaltsvermerk Nummer 2 zu Kapitel 6002 Titel 687 03 fließen Rückzahlungen den Ausgaben zu. Deutschland steht fest an der Seite der Ukraine und ist der größte Unterstützer der Ukraine in Europa, finanziell, wirtschaftlich und auch militärisch. Die Bundesregierung hat sich mit den weiteren G7-Partnem beim G7- Gipfel in Apulien auf großvolumige G7-Kredite über etwa 50 Mrd. USD (sog. „Extraordinary Revenue Acceleration Loans“) unter Nutzung der sog. „windfall profits“ verständigt, die bis Ende 2024 bereitgestellt werden sollen. Gemeinsam mit der EU und den G7-Partnern arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an der Umsetzung. Die G7 beabsichtigt, diese Finanzmittel über verschiedene Kanäle auszuzahlen, mit denen die Gelder auf die Bedürfnisse der Ukraine in den Bereichen Militär, Haushalt und Wiederaufbau ausgerichtet werden sollen.
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