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Schriftliche Frage 131 von Uwe Witt (fraktionslos): Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahren ein, die vom möglichen Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ im Verkehrsbereich ausgehen, etwa im B…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 131 von Uwe Witt (fraktionslos): Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahren ein, die vom möglichen Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ im Verkehrsbereich ausgehen, etwa im B… Frage 131 (Uwe Witt, fraktionslos): Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahren ein, die vom möglichen Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ im Verkehrsbereich ausgehen, etwa im Bereich „Autonomes Fahren“ von Pkw oder auch Lastkraftwagen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 11. September 2024: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sieht im Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Verkehrsbereich sowohl große Chancen als auch Risiken. Im Bereich des autonomen Fahrens von Pkw und Lastkraftwagen kann KI die Mobilität sicherer, effizienter und umweltfreundlicher gestalten. Potenzielle Gefahren müssen aber auch berücksichtigt werden. Dazu gehören technische Herausforderungen, wie die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Systeme, sowie ethische und rechtliche Fragen. Deshalb unterstützt das BMDV die Entwicklung entsprechender Sicherheitsanforderungen auf verschiedenen Ebenen, wie der EU und der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen). Die europäische KI-Verordnung, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, verfolgt u. a. das Ziel, vertrauenswürdige europäische KI zu fördern. Sie beinhaltet u. a. Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme. Hinsichtlich ihrer Anwendung und der Durchführung gibt die KI-VO verschiedene Anwendungsfristen und zum Teil auch Durchführungsbedarfe vor. Auch die UNECE spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung von KI in autonomen Fahrzeugen. Die Arbeitsgruppe für automatisierte/autonome und vernetzte Fahrzeuge (GRVA) hat ein Definitionsdokument für den Umgang mit KI im Fahrzeugsektor erarbeitet. Deutschland hat in der GRVA das Thema maßgeblich mitgestaltet. Zudem gibt es bereits einige regulatorische Anforderungen und Initiativen, die sich mit der Sicherheit von KI im Verkehrsbereich beschäftigen. Beispielsweise arbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an Projekten zur IT-Sicherheit von KI-Systemen in Autos. Daneben gibt es privatwirtschaftlich entwickelte ISO-Standards, wie beispielsweise die ISO/PAS 8800, die ISO 26262 oder die ISO/PAS 21448, die sich mit der funktionalen Sicherheit von elektrischen sowie elektronischen Systemen in Fahrzeugen befassen und Anforderungen an die Entwicklung und den Betrieb solcher Systeme festlegen, um Risiken zu minimieren.

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