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Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland abschaffen

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8394 · Antrag · Original ↗

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Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland abschaffen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8394 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bohnhoff, Joachim Bloch, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Boris Gamanov, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer- Soltau, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland abschaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung bestehen regionale Strukturunterschiede nicht ausschließlich zwischen Ost- und Westdeutschland, sondern auch innerhalb einzelner Länder sowie zwischen städtischen und ländlichen Räumen in ganz Deutschland. Die Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland beruht nicht auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage, sondern auf einer Organisationsentscheidung der Bundesregierung. Sie verfügt über keine eigenständige fachliche Zuständigkeit, sondern soll im Wesentlichen koordinierende, beratende, repräsentative und berichtende Aufgaben wahrnehmen. Die Herausforderungen in den ostdeutschen Ländern, etwa bei wirtschaftlicher Entwicklung, Demografie, Infrastruktur, Fachkräftesicherung, Digitalisierung, Bildung, Forschung, innerer Sicherheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt, fallen fachlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Bundesministerien. Eine gesonderte Beauftragtenstruktur führt zu zusätzlichen Koordinierungs- und Berichtsebenen, ohne dass damit eigene Entscheidungskompetenzen verbunden wären. Eine fortdauernde Sonderstruktur für Ostdeutschland ist nicht mehr sachgerecht. Sie kann dazu beitragen, eine dauerhafte regionale Sonderkategorie zu verfestigen, statt gleichwertige Lebensverhältnisse als Aufgabe für alle strukturschwachen Regionen in Deutschland zu begreifen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland aufzuheben; 2. die bisher von der Beauftragten wahrgenommenen Aufgaben soweit notwendig in die regulären Zuständigkeiten der fachlich betroffenen Bundesministerien zu überführen; 3. die Geschäftsverteilung der Bundesregierung und die internen Organisationsregelungen entsprechend anzupassen; 4. Doppelstrukturen, zusätzliche Berichtslinien und entbehrliche Koordinierungsgremien abzubauen; 5. sicherzustellen, dass Anliegen der ostdeutschen Länder künftig im Rahmen der regulären Bund-Länder-Zusammenarbeit sowie durch die fachlich zuständigen Ressorts bearbeitet werden; 6. die bislang für die Funktion vorgesehenen Haushaltsmittel, Planstellen und Stellenansätze einzusparen oder in konkrete fachpolitische Maßnahmen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen strukturschwachen Regionen umzuschichten. Berlin, den 6. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland ist nicht mehr erforderlich. Die Wiedervereinigung liegt mehr als drei Jahrzehnte zurück. Die neuen Bundesländer sind integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Die besonderen Herausforderungen einzelner Regionen lassen sich heute nicht mehr allein entlang der früheren innerdeutschen Grenze beschreiben. Strukturschwäche, Abwanderung, demografischer Wandel, Fachkräftemangel, unzureichende Verkehrsanbindung oder wirtschaftliche Transformationsprozesse betreffen zahlreiche Regionen in ganz Deutschland. Diese Herausforderungen sind von den jeweils zuständigen Fachressorts zu bearbeiten. Eine regionale Sonderbeauftragtenstruktur ist dafür nicht notwendig oder sogar hinderlich. Der sogenannte Ostbeauftragte besitzt keine eigene Fachzuständigkeit und keine eigenständigen Durchgriffsrechte gegenüber den Ressorts. Die Tätigkeit besteht vor allem in Koordinierung, Kommunikation, Repräsentation und Berichterstattung. Diese Aufgaben können durch die zuständigen Bundesministerien sowie im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Gremien besser wahrgenommen werden. Der frühere Kanzleramtsminister Thomas de Maizière machte bereits im Oktober 2025 deutlich, dass das Amt des Ostbeauftragten heute überflüssig sei. Er betonte, dass der Ostbeauftragte selbst keine Lösungen anbiete, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. sondern nur auf Probleme aufmerksam machen könne (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesell- schaft/wiedervereinigung-einheit-de-maiziere-ostbeauftragter-unnoetig-100.html). CDU-Politiker Müller betonte, er möchte den Ostbeauftragten zwar abschaffen aber dafür einen neuen Beauftragten für strukturschwache Regionen einführen (https://www.tagesspiegel.de/politik/kurz-vor-tag-der-einheit-unionsfraktionsvize-will-ost- beauftragten-abschaffen-und-durch-neues-amt-ersetzen-14393081.html). Der Präsident des IWH-Halle machte deutlich, dass eine dauerhafte Sonderbeauftragtenstruktur das Bild einer fortbestehenden ostdeutschen Benachteiligung verfestige, statt Selbstständigkeit, wirtschaftliche Stärke und Normalisierung zu betonen (https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-fuhrt-in-die-irre-iwh-chef-entwicklung- im-osten-wird-zu-oft-problematisiert-15317363.html). Besondere Bedeutung kommt zudem dem Argument zu, dass die fortbestehende Sonderbehandlung Ostdeutschlands von vielen Menschen, die in den neuen Bundesländern leben, dort geboren oder aufgewachsen sind, nicht als Anerkennung, sondern als bevormundend und herabsetzend wahrgenommen wird. Die Vorstellung, für „die Ostdeutschen“ müsse innerhalb der Bundesregierung eine besondere Beauftragtenstruktur vorgehalten werden, vermittelt den Eindruck, Ostdeutschland sei auch mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ein politischer Sonderfall, der einer besonderen Fürsprache bedürfe. Dies wird dem gewachsenen Selbstverständnis vieler Ostdeutscher nicht gerecht. Gerade bei jüngeren Ostdeutschen hat sich in den vergangenen Jahren ein neues Selbstbewusstsein herausgebildet. Unter Begriffen wie „Oststolz“ und „Osttrotz“ wird eine Haltung beschrieben, die die eigene Herkunft, regionale Prägungen, biografische Erfahrungen, kulturelle Eigenheiten und Symbole nicht als Defizit begreift, sondern selbstbewusst als Teil der eigenen Identität annimmt. Diese Haltung ist nicht Ausdruck von Abgrenzung gegenüber dem übrigen Deutschland, sondern Ausdruck von Normalität: Ostdeutsche Identität ist nicht länger erklärungsbedürftig und steht nicht unter dem Vorzeichen eines dauerhaften Nachhol-, Defizit- oder Betreuungsbedarfs. Die Existenz einer besonderen Ostbeauftragten steht zu diesem Selbstverständnis in einem Spannungsverhältnis. Sie hält institutionell an der Vorstellung fest, Ostdeutschland bedürfe einer besonderen politischen Vertretung innerhalb der Bundesregierung. Dadurch wird eine Unterscheidung fortgeschrieben, die viele Angehörige insbesondere der jüngeren Generation gerade überwinden wollen. Wer ostdeutsche Lebensleistungen, Umbruchserfahrungen und regionale Identitäten ernst nimmt, darf Ostdeutsche nicht dauerhaft als Sondergruppe behandeln, sondern muss sie als gleichberechtigten und selbstverständlichen Teil der Bundesrepublik begreifen. Ostdeutsche wollen nicht über Fürsprache, Sonderzuständigkeiten oder symbolische Stellvertretung definiert werden. Sie erwarten vielmehr selbstverständlich gleiche Chancen, leistungsfähige Infrastruktur, wirtschaftliche Entwicklung, Sicherheit, gute Bildung und funktionierende staatliche Strukturen — also politische Antworten, die für alle Regionen Deutschlands relevant sind. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit der Fachressorts und bedürfen keiner gesonderten Beauftragtenstruktur. Die Abschaffung der Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland bedeutet daher nicht, ostdeutsche Belange geringzuschätzen. Im Gegenteil: Sie trägt dem Selbstbewusstsein ostdeutscher Bürger Rechnung. Die Aufhebung der Funktion dient auch der Verwaltungsvereinfachung. Sie vermeidet Doppelzuständigkeiten, reduziert zusätzliche Abstimmungs- und Berichtsebenen und stärkt die Verantwortlichkeit der Fachressorts. Zugleich wird vermieden, Ostdeutschland dauerhaft als Sonderfall innerhalb der Bundesrepublik zu behandeln. Gleichwertige Lebensverhältnisse müssen als gesamtdeutsche Aufgabe verstanden werden. Förder- und Strukturpolitik sollte sich an objektiven Kriterien wie Wirtschaftskraft, Arbeitsmarkt, Demografie, Infrastruktur und kommunaler Leistungsfähigkeit orientieren, nicht an einer pauschalen Ost-West-Kategorisierung. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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