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Einberufung eines Bürgerrates "Einheit im Alltag - Gleichwertige Lebensverhältnisse überall"

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8189 · Antrag · Original ↗

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Einberufung eines Bürgerrates "Einheit im Alltag - Gleichwertige Lebensverhältnisse überall" Deutscher Bundestag Drucksache 21/8189 21. Wahlperiode 24.09.2026 Antrag der Abgeordneten Mandy Eißing, Katalin Gennburg, Ina Latendorf, Sahra Mirow, Sascha Wagner, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Einberufung eines Bürgerrates „Einheit im Alltag – Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Auch 36 Jahre nach der Wende unterscheiden sich die Lebensbedingungen in Ost- und Westdeutschland gravierend. Unterschiede verlaufen jedoch auch entlang anderer Linien als Ost und West. Zunehmend treten strukturelle Ungleichheiten zwischen urbanen Zentren und peripheren Regionen auf und vertiefen sich. Eine Besonderheit Ostdeutschlands besteht darin, besonders viele periphere Regionen zu vereinen. Gleichzeitig leiden auch urbane Räume, insbesondere im Ruhrgebiet, an langanhaltenden Strukturproblemen. Diese Dynamiken wurden in etlichen Berichten der letzten Jahre festgestellt, bspw. im letzten Raumordnungsbericht des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 2021, im letzten Disparitätenbericht der Friedrich-Ebert-Stiftung 2023, im Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung von 2024 sowie im Deutschland-Atlas. Dabei reicht diese Entwicklung schon länger zurück, denn bereits im Disparitätenbericht von 2019 wurde festgestellt, dass es zunehmend Regionen (peripher-ländliche als auch städtisch geprägte Regionen mit andauernder Strukturkrise) gibt, die sich aus der Strukturkrise nicht mehr selbst befreien können. Die regionalen Disparitäten erstrecken sich dabei nicht nur auf Einkommen, sondern erfassen eine Vielzahl von Faktoren, wie etwa demografische Entwicklung (vgl. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldun- gen/2024/april/bevoelkerungsentwicklung-in-deutschland-verlaeuft-bis-2040- regional-sehr-unterschiedlich), Arbeitsplätze (vgl. https://doku.iab.de/forschungs- bericht/2025/fb0325.pdf) sowie die Versorgung mit wohnortnahen medizinischen und anderen Einrichtungen des täglichen Lebens (vgl. https://karten.landat- las.de/). Der Niedergang der öffentlichen Daseinsvorsorge und die zunehmende Ungleichheit der Lebensverhältnisse tragen vermehrt zur Erosion lokaler Demokratie bei (vgl. Kersten, Jens, et al. „Die Demografische Provokation der Infrastrukturen.“ Leviathan, vol. 40, no. 4, 2012, pp. 563–90, S. 5722ff.). Der Abbau der öffentli- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. chen Daseinsvorsorge ist ein ökonomisches und demokratisches Risiko. Ein ökonomisches Risiko, weil Arbeitskräfte nicht in Regionen ziehen, in denen es an öffentlicher Infrastruktur, insbesondere an Schulen und Kindergärten fehlt. Ein demokratisches Risiko, weil ohne öffentliche Räume die Vereinzelung und somit ein bedeutender Risikofaktor für Radikalisierung und autoritäres Gedankengut zunimmt (vgl. https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsext- remismus/552904/ursachen-und-praevention-des-rechtsextremismus/). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Bundesfinanzministerium einen beratenden Bürgerrat zum Thema „Einheit im Alltag – Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ einzuberufen, 1. der den Auftrag hat a) ein Grundverständnis von Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und den darin liegenden sozialen Integrations- und Kohäsionsversprechen zu formulieren, b) zu untersuchen, wie der sozialräumliche Zusammenhalt deutschlandweit gefördert werden kann; 2. der entsprechend der Bevölkerung repräsentativ besetzt sein soll, insbesondere unter der Beachtung der regionalen Herkunft; 3. dessen Beratungen in geeigneter Weise öffentlich zugänglich sein sollen; 4. dessen Arbeit in geeigneter Weise medienöffentlich begleitet werden soll, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit zu informieren; 5. der für die Teilnehmenden eine geeignete Aufwandsentschädigung vorsieht; 6. dessen wissenschaftliche Begleitung in geeigneter und die Breite der Fachdebatten abdeckenden Fachpersonen gewährleistet wird; 7. dessen Ergebnisse als Bürgergutachten innerhalb eines Jahres vorgelegt werden sollen. Berlin, den 22. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Die Frage, was unter gleichwertigen Lebensverhältnissen zu verstehen sei, wird schon immer grundsätzlich debattiert. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse höchstrichterlich als „bundestaatliches Rechtsgut“ anerkannt. Gleichzeitig setzen verschiedene Krisen die Zielstellung der Gleichwertigkeit unter Druck, sodass der Föderalismus immer stärker zu einer Wettbewerbsordnung zu werden droht. Der Freistaat Bayern hat in seiner Landesverfassung in Artikel 3 Absatz 2 Satz Gleichwertigkeit als Staatsziel ausdefiniert: Der Freistaat „fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.“ Immer stärker treten durch aktuelle Entwicklungen Probleme auseinanderdriftender Regionen zu Tage. Auf der einen Seite ist die Betriebsnachfolge eine existenzielle Sorge, auf der anderen Seite sorgt eine lebendige Start- Up-Szene für wirtschaftliche Dynamik. Hier nimmt die demografische Alterung massiv zu, dort der Zuzug junger Menschen. Speziell in vielen ostdeutschen Regionen folgte auf die teilweise Deindustrialisierung nach 1990 eine V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deinfrastrukturalisierung – eine negative Dynamik, die mittlerweile auch in westdeutschen Regionen einsetzt und auch dort die Aussichten trübt. Der Mehrwert des Bürgerrates besteht grundsätzlich darin, dass er an Traditionen aus der Wendezeit anknüpft, die in der Wende in Ost- und Westdeutschland Chancen für eine Demokratisierung der Demokratie gesehen haben. Gleichzeitig stärken eine aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Gestaltung nachweislich das Vertrauen in demokratische Prozesse. Folgende konkrete Leitfrage soll den Rahmen der Beratungen des Bürgerrates bilden: – Worin kann ein Grundverständnis von Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und den darin liegenden sozialen Integrations- und Kohäsionsversprechen liegen? Wie kann der sozialräumliche Zusammenhalt deutschlandweit gefördert werden? Darunter subsumieren sich einzelne Teilfragen, wie: – Wann gilt eine Region als Region mit Zukunft und welche Unterschiede in den Lebensverhältnissen sind Ausdruck von Vielfalt, welche hingegen Anzeichen von Ungerechtigkeit? Welche Rahmenbedingungen muss der Staat schaffen, damit der Wohnort nicht über die individuellen Lebenschancen entscheidet? – Wo verläuft die Grenze zwischen Aufgaben, die sich wirtschaftlich tragen müssen, und der staatlichen Daseinsfürsorge? Nach welchen Prinzipien sollte definiert werden, was für jeden Menschen in zumutbarer Zeit und Qualität zugänglich sein muss? – Nach welchen Kriterien sollten öffentliche Mittel künftig verteilt werden: vorrangig nach Bedarfen, nach Potenzialen oder zum Ausgleich historischer Nachteile? Wie muss politische Vertretung gestaltet sein, damit sich Menschen in peripheren oder strukturschwachen Regionen auf Bundesebene wirksam vertreten fühlen? Dieser Antrag greift eine in Vergessenheit geratene Tradition aus der Wendezeit auf. Eine Tradition, die ost- und westdeutsche Demokratiegeschichte gleichermaßen und schon vor der Wende geprägt hat. Es geht um Forderungen nach der Demokratisierung der Demokratie. Demokratie Jetzt, die Freie Initiative ’89 Volksentscheid oder die Initiative Volkswille waren ostdeutsche Beispiele, die Initiative Demokratie Entwickeln e.V. (IDEE), Omnibus für Demokratie oder das Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder hießen westoder gar bereits gesamtdeutsch geprägte Initiativen. Ihnen gemeinsam war die Vorstellung, dass im Zuge der Einheit ein Ausbau direkter Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger im Grundgesetz verankert werden könnte (vgl. Christina Morina, Tausend Aufbrüche, S. 146ff.; Georg Dietz, Kipppunkte, S. 81ff.). Der Soziologe Steffen Mau nennt die ausbleibenden Erfolge dieser Bewegungen, also die direktdemokratische Leerstelle einer neuen gesamtdeutschen Verfassung, im Nachhinein eine „ausgebremste Demokratisierung“, aus der sich eine „Unternutzung des demokratischen Potenzials der friedlichen Protestbewegung“ ergeben hat, die teils zu einer „Übernutzung des nationalen Potenzials politischer Mobilisierung (Steffen Mau, Ungleich vereint, S. 44) führte. Gleichzeitig wird heute immer stärker betont, dass Menschen sich da von demokratischen Prozessen abwenden oder enttäuscht sind, wo sie nicht mehr den Eindruck haben, selbst mitgestalten zu können (vgl. Deutschland-Monitor 2025). Zugleich nimmt die Erkenntnis zu, dass eine aktivere Einbindung der Menschen das Vertrauen in demokratische Prozesse stärkt (vgl. https://www.netzwerk-demokratie-und-beteiligung.de/netzwerkak- tivitaeten-informationen/meldungen-publikationen/einzelansicht-meldungen/article/studie- buergerbeteiligungfoerdert-zufriedenheit-mit-der-demokratie/). Der Deutschland-Monitor 2025 zeigt auch, dass die Veränderungsbereitschaft dort höher ist, wo Menschen sich in die politische Gestaltung des Wandels einbezogen sehen. Angesichts der massiven Veränderungen dieser Zeiten ist eine Stärkung der Veränderungsbereitschaft essenziell. Eine Ausweitung der Demokratie heute bietet Gewähr für eine stabile Demokratie von morgen (vgl. Jana Hensel, Es war einmal ein Land, S. 254). Dabei bietet der Bürgerrat die Chance, die Debatte um Gleichwertige Lebensverhältnisse als gesamtdeutsche Debatte zu führen und dadurch bestehende Vorurteile zu überwinden. Der letzte vom Deutschen Bundestag eingesetzte Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ hat ebenso wie der 2021 vom Bundesministerium für Forschung und Bildung einberufene „Bürgerrat Forschung“ qualitativ ausgezeichnete Ergebnisse produziert und Empfehlungen ausgesprochen. Es geht bei der Einsetzung von Bürgerräten um die Erweiterung der politischen Debatte, nicht um die Ersetzung parlamentarischer Arbeit. Gerade deswegen ist die zwingende Behandlung der Ergebnisse aus Bürgerräten auch maßgeblich. Nur so ist gewährleistet, dass der politisch-parlamentarische Prozess in der Breite profitiert. Der Bundestag beabsichtigt das Bürgergutachten im Anschluss parlamentarisch zu beraten. Dabei soll das Gutachten federführend in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Räume und Heimat überwiesen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. werden. Mitberatend beteiligt werden die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen, für Arbeit und Soziales, für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Gesundheit, für Kultur und Medien, für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie für Wirtschaft und Energie. Weitere Ausschüsse können bei Bedarf beteiligt werden. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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