Rede von Tobias Matthias Peterka (AfD) – Gesetzes zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Christoph Grimm, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten.
Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Tobias Matthias Peterka (AfD) – Gesetzes zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Ja, Frau Vogtschmidt, wir arbeiten vielleicht mit Elon Musk zusammen, aber Sie arbeiten mit der Hamas und dem Rammo-Clan zusammen.
Allgemein ist bekannt: Es muss erst schlimmer werden, bevor es besser wird. In Berlin dämmert eine linke Koalition herauf, die von bloßen Matheversagern bis hin zu harten Antisemiten reichen wird.
Und auch die Ansage von Kanzler Merz, dass links vorbei sei, war nur heiße Luft. Allgemein ist aber die Zeit der linken Lufthoheit über die Köpfe der Bürger langsam, aber sicher vorbei, und auch die Medienlandschaft kann man nicht mehr mit ein paar überfinanzierten Sendern und ein paar bräsigen Wochenmagazinen beherrschen.
Eines ist aber vor allem klar: Neue und soziale Medien brauchen die Meinungsfreiheit wie die Luft zum Atmen. Wer dagegen agitiert, gibt offen zu, dass er am Verlieren ist, dass er ein kuscheliges Biotop für sich selber haben möchte, weil er Freiheit und Kritik nicht mehr verträgt. Strafrechtlicher Schutz online: Natürlich. Aber nein zu jeder Zensur und Museumsschutz für eine politische Kaste, deren Zeit einfach abgelaufen ist.
Aber genau so was will ja der DSA, den Sie so abfeiern, auf EU-Ebene. Zum Teil wird da der anmaßende Angriff auf die Meinungsfreiheit sogar offen zugegeben. In Deutschland steigern wir das dann traditionell als Vorzeigeschüler auf industrielles Niveau mit besonders mächtigen NGOs, Trusted Flaggern und sonstigen Häschertrupps.
Zum Glück lassen sich Plattformen wie eben X und auch wieder Facebook immer weniger einschüchtern. Darin sollte man sie unterstützen. Und die weniger mutigen Betreiber brauchen halt einen wohlwollenden Schubs Richtung Meinungsfreiheit. Daher: Haftungsprivileg nur dann, wenn man nicht mehr politisch moderiert. Also kann man es weiter verfolgen, wenn man es als Plattform für derart wichtig hält, weiter auf der Seite der Verlierer zu stehen, wie zum Beispiel Bluesky und sonstige Minibubbles. Dann aber bitte auch konsequent! Das, was dort zu lesen sein wird, ist so viel offener Meinungsaustausch wie eine Dragqueen eine Frau ist.
Folgerichtig hat die zensierende Plattform also auch als Quasiredaktion zivilrechtlich zu haften, wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Damit entsteht übrigens ein Mehr an Schutz für den Kunden, also für Sie zum Beispiel, wenn Sie lieber in einer Diskussionssimulation online unterwegs sein wollen.
Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Behauptung unwahrer Tatsachen: Das ist, wie gesagt, ohnehin strafbar. Der DSA hält unserem Gesetz nur vage Erwägungsgründe entgegen, und es spricht alles dafür, ein schlankes, nationales Zeichen für die Freiheit zu setzen. Ich weiß, Sie alle stehen dafür schon lange nicht mehr, aber vielleicht besinnen sich noch einige in der Union.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
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