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1 A Pharma GmbH

lobbyregister / register_entry 09.04.2024 · Original ↗

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1 A Pharma GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die 1 A Pharma GmbH ist ein generisches Pharmaunternehmen und deckt mit einem Sortiment von mehr als 220 Wirkstoffen eine Vielzahl von Anwendungsgebieten ab. Im Rahmen der Interessenvertretung setzt sich die 1A Pharma GmbH für eine sichere und nachhaltige Versorgung mit generischen Arzneimitteln sowie für gute gesundheits- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen ein. Hierzu werden Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie mit Mitglieder des Deutschen Bundestages kontaktiert mit dem Ziel z.B. im Rahmen von Standortbesuchen oder in anderen Formaten über die Arzneimittelversorgung zu sprechen. Mit Hilfe von gezielten Anschreiben und Positionspapieren informieren wir zudem über die Herausforderungen und Potenzial der generischen Arzneimittelindustrie. Die Themenfelder konzentrieren sich dabei auf die Bereich Gesundheits-, Wirtschafts- und Forschungspolitik. Die drei Bereiche sind besonders relevant im Hinblick auf die unternehmerische Tätigkeit, die Beschäftigten des Unternehmens und die Gesundheitsversorgung. Interessenbereiche: Industriepolitik; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimittel: Wir setzen uns für die Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimittel ein mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungssicherheit: - Vorgaben zur Diversifizierung von Lieferketten für alle Rabattverträge - Aussetzung von Rabattverträgen und preissenkenden Maßnahmen für versorgungskritische und engpassgefährdete Arzneimittel - Inflationsausgleich für Generika im Preismoratorium, unter Festbeträgen und in Rabattverträgen - Generika- und Herstellerrabatt dürfen bei engpassgefährdeten Arzneimitteln nicht angewendet werden. - Überarbeitung des Festbetragssystems - Aufhebung der gesetzlichen Vorgabe zur Substitution von Biologika - Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG): Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren. - Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel: Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.

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