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STADAPHARM GmbH

lobbyregister / register_entry 30.06.2022 · Original ↗

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STADAPHARM GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Stadapharm GmbH hat ihren Sitz im hessischen Bad Vilbel. Das Unternehmen setzt auf innovative Spezialtherapeutika und Spezial-Generika. Als Gesundheitskonzern mit Systemrelevanz haben wir den den Auftrag, uns um die Gesundheit der Menschen zu kümmern. Dazu gehört auch die Interessenvertretung auf politischer Ebene zur Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit lebensnotwendigen Arzneimitteln. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Themenfelder Arzneimittel, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Pflege, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), Cannabisgesetz (CanG) inkl. dem Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG), Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), Gesunde-Herz-Gesetz (GHG), Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die europäische Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KARL, engl.: UWWTD) und Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Pflege; Gesundheitsförderung; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Aufhebung des Genehmigungsvobehalts: Der Genehmigungsvorbehalt in § 31 (6) SGB V soll vollständig für alle Arztgruppen aufgehoben werden, damit die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis verbessert wird. Die Therapiehoheit soll bei den Ärztinnen und Ärzten liegen und Medizinalcannabis nicht erst als letztes Mittel im Therapieregime der GKV-Erstattung zur Anwendung kommen. - Überarbeitung der gesetzlichen Preisregulierungen für generische Arzneimittel: Wir plädieren für eine grundlegende Neuausrichtung der staatlichen Vorgaben zur Preisbildung bei generischen Arzneimitteln. Vorrangiges Ziel ist es, die bisherigen Mechanismen – darunter die Regeln für Rabattverträge, die Struktur der Festbetragsgruppen, der fehlende Inflationsausgleich sowie das bestehende Preismoratorium – kritisch zu überprüfen und zeitgemäß anzupassen. Ebenso sollte die verpflichtende Substitution biologischer Arzneimittel entfallen. Durch diese Reformen soll die zuverlässige Versorgung von Patientinnen und Patienten langfristig gestärkt werden. - EU-Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer (UWWTD): Die geplante vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen, wie sie im Rahmen der EU-Richtlinie zur kommunalen Abwasserbehandlung vorgesehen ist, trifft generische Arzneimittelhersteller finanziell besonders hart. In Verbindung mit bestehenden Festbetragsstrukturen und dem Preismoratorium entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Druck, der die Versorgungssicherheit gefährden kann. Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die Richtlinie zu überarbeiten und praxistauglicher zu gestalten. - Rücknahme des G-BA-Auftrags zur Substitution biotechnologisch hergestellter Arzneimittel: Damit biopharmazeutische Therapien – insbesondere Biosimilars – dauerhaft bezahlbar und zuverlässig verfügbar bleiben, müssen stabile Rahmenbedingungen gewährleistet sein. Dazu gehört, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zurückzunehmen und eine automatische Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel in Apotheken zu verbieten. Die derzeitige Maßnahme kann Versorgungssicherheit und den biotechnologischen Standort Deutschland nachhaltig beeinträchtigen. Solange die automatische Austauschbarkeit rechtlich zulässig ist, soll das Open-House Modell bei allen Ausschreibungen der Krankenkassen gesetzlich verankert sein. - Reform des Medizinalcannabis-Gesetzes: Wir setzen uns für eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischem Cannabis ein. Im Zentrum steht dabei ein Verbot von telemedizinischen Erstverordnungen zugunsten eines verpflichtenden direkten Arzt-Patienten-Kontakts. Zudem soll der Versandhandel stark eingeschränkt und ausschließlich über Botendienste örtlicher Apotheken abgewickelt werden dürfen. Diese Änderungen sollen gleichermaßen für Cannabisblüten wie für Extraktprodukte gelten. Verschreibungsbeeinträchtigungen nach §31 Abs. 6 SGB V sollen zugunsten der ärztlichen Therapiehoheit aus dem Gesetz gestrichen werden. Ebenso soll die Verpflichtung einer sechsmonatigen Behandlung mit Fertigarzneimitteln gestrichen werden. - Nierengesundheit in der Präventionspolitik berücksichtigen: In Deutschland leben etwa neun Millionen Menschen mit einer chronischen Nierenerkrankung – häufig ohne es zu wissen, bis eine Dialyse unvermeidlich wird. Das belastet Betroffene stark und führt zu erheblichen Kosten im Gesundheitswesen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, gesetzliche und erstattungsrechtliche Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Prävention und Früherkennung deutlich gestärkt werden. Eine frühzeitige Identifikation von Risikogruppen ermöglicht Behandlungen, die den Krankheitsverlauf verlangsamen oder sogar stoppen können. - Gesetzliche Festschreibung des Open-House-Modells bei Rabattverträgen von Biosimilars: Exklusive Rabattverträge bei Ausschreibungen von Biosimliars bärgen das Risiko, Unternehmen aus dem Markt zu drängen, wodurch es zu Marktverengungen, Versorgungsrisiken und einer Schwächung der Lieferketten kommen kann. Das Open-House-Modell stellt einen ausgewogenen und bewährten Ansatz dar: Es ermöglicht Einsparungen für die Krankenkassen, ohne Unternehmen von der Versorgung auszuschließen, stärkt den Wettbewerb nachhaltig und trägt gleichzeitig zur Sicherung stabiler Lieferketten bei.

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