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Sandoz Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 06.06.2024 · Original ↗

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Sandoz Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Sandoz mit seinen Produktmarken Hexal und 1A Pharma ist ein generisches Pharmaunternehmen. Im Rahmen der Interessenvertretung setzt sich Sandoz für eine sichere und nachhaltige Versorgung mit generischen Arzneimitteln sowie für gute gesundheits- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen ein. Als Teil des Sandoz Konzerns vertritt die Sandoz Deutschland GmbH auch die Interessen der Sandoz AG. Hierzu werden Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages kontaktiert mit dem Ziel z.B. im Rahmen von Standortbesuchen oder in anderen Formaten über die Arzneimittelversorgung zu sprechen. Mit Hilfe von gezielten Anschreiben und Positionspapieren informieren wir zudem über die Herausforderungen und Potenzial der generischen Arzneimittelindustrie. Die Themenfelder konzentrieren sich dabei auf die Bereich Gesundheits-, Wirtschafts- und Forschungspolitik. Die drei Bereiche sind besonders relevant im Hinblick auf die unternehmerische Tätigkeit, die Beschäftigten des Unternehmens und die Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Industriepolitik; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimittel: Wir setzen uns für die Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimittel ein mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungssicherheit: - Vorgaben zur Diversifizierung von Lieferketten für alle Rabattverträge - Aussetzung von Rabattverträgen und preissenkenden Maßnahmen für versorgungskritische und engpassgefährdete Arzneimittel - Inflationsausgleich für Generika im Preismoratorium, unter Festbeträgen und in Rabattverträgen - Generika- und Herstellerrabatt dürfen bei engpassgefährdeten Arzneimitteln nicht angewendet werden. - Überarbeitung des Festbetragssystems - Aufhebung der gesetzlichen Vorgabe zur Substitution von Biologika - Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG): Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren. - Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD): Die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD - EU/2024/3019) vorgesehene Finanzierung der vierten Klärstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung belastet auf Grund der Fokussierung auf Arzneimittel und des volumenbasierten Zahlmechanismus vor allem Hersteller generischer Arzneimittel und gefährdet dadurch die zuverlässige Versorgung mit wichtigen Medikamenten. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird. - Gleichstellung der elektronischen Packungsbeilage: Die digitale Transformation der Gebrauchsinformationen soll intensiv vorangetrieben werden, um deren praktische Vorteile in verschiedenen Bereichen zu demonstrieren. Dazu gehören die Bewältigung von Lieferengpässen, der Ersatz gedruckter Gebrauchsinformationen in Kliniken sowie die effiziente Information von Patienten und Fachkreisen im praktischen Einsatz. - Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel: Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden. - Optimierung der Patentpraxis im Sinne der Versorgungssicherheit und des Wettbewerbes: Wir setzen uns für mehr Transparenz in der Patentpraxis ein, insbesondere beim Umgang mit Sekundärpatenten. Dies ist entscheidend, um die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken und einen fairen, innovationsfördernden Wettbewerb zu gewährleisten. - Verbesserung des Zugangs zur diamorphingestützten Behandlung: Durch den Abbau rechtlicher und bürokratischer Zugangshürden der diamorphingestützten Behandlung soll die bedarfsgerechte und evidenzbasierte Versorgung opioidabhängiger Menschen gestärkt werden. - Stärkung der Arzneimittelversorgung im Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG): Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesundheitssicherstellungsgesetz die Versorgung mit versorgungskritischen Arzneimitteln stärkt. Hierzu sollen Vorsorge- und Verfügbarkeitsziele definiert, kritische Abhängigkeiten reduziert sowie europäische Produktions- und Lieferkapazitäten langfristig abgesichert werden.

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