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Ryanair DAC

lobbyregister / register_entry 08.04.2024 · Original ↗

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Ryanair DAC Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Ryanair, Europas größter Luftfahrtkonzern, ist die Muttergesellschaft von Buzz, Lauda, Malta Air, Ryanair und Ryanair UK. Mit jährlich rund 216 Millionen Passagieren auf etwa 3.800 täglichen Flügen von 95 Standorten aus verbindet die Gruppe über 220 Flughäfen in 35 Ländern mit einer Flotte von fast 650 Flugzeugen. 300 neue Boeing 737 sind bereits bestellt, wodurch die Ryanair-Gruppe ihr Passagieraufkommen bis zum Geschäftsjahr 34 auf 300 Millionen pro Jahr steigern kann. Ryanair verfügt über ein Team von 30.000 Mitarbeitenden, das Europas führende operative Leistung erbringt und auf eine branchenweit führende 41-jährige Sicherheitsbilanz zurückblicken kann. Ryanair ist eine der effizientesten großen EU-Fluggesellschaften. Mit einer jungen Flotte und hohen Auslastungsraten strebt Ryanair bis 2031 einen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Passagier und Kilometer an (eine Reduzierung um 27 %). Primärer Zweck der Interessenvertretung ist es, sich als Europas größte Airline-Gruppe konstruktiv am gesetzgeberischen, regulatorischen und politischen Dialog zu beteiligen, den diesbezüglichen Austausch zu fördern und Impulse zur Verbesserung zu geben. Dabei geht es insbesondere um gesetzgeberische Vorhaben, die Ryanair als moderne europäische Airline-Gruppe bereits betreffen und noch betreffen werden. Der Austausch soll mit den Gremien des Deutschen Bundestages, mit Vertretern der Bundesministerien, der Regierung oder Politikern des Deutschen Bundestages geführt werden. Hierzu gehören Belange und Rahmenbedingungen des Luftverkehrsstandortes Deutschland wie z.B. die damit verbundenen Standortkosten. Es sollen in ausgewählten Einzelfällen auch Stellungnahmen und Positionspapiere zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt werden. Das Engagement von Ryanair in öffentlichen Angelegenheiten ist transparent und verantwortungsvoll und kann im „Public Affairs Statement“ ausführlich nachgelesen werden. Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Verkehrsinfrastruktur; Klimaschutz; Luft- und Raumfahrt; E-Commerce; Wettbewerbsrecht; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Verkehrspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Wiederabsenkung und Modernisierung der Luftverkehrssteuer gemäß Luftverkehrssteuergesetz (LuftVStG): Die passagierbezogenen Abgaben, welche für Abflüge von einem deutschen Flughafen zu leisten sind, die sogn. „Ticketsteuer“, erhöhen sich ab 1. Mai 2024 erneut. Dies soll wieder rückgängig gemacht werden, da dies die Rahmenbedingungen des deutschen Luftsverkehrsstandortes im europäischen Vergleich weiterhin schwächt. - Wiederabsenkung/Modernisierung des Gebührendeckels der Luftsicherheitsgebührenverordnung(LuftSiGebV): Die hoheitlichen Standortkosten in Deutschland liegen in Summe erheblich über dem europäischen Durchschnitt; deutsche Flughäfen und dort operierende Fluggesellschaften begegnen hierdurch gravierenden Wettbewerbsnachteilen, die durch die beschlossene Anhebung des Gebührendeckels zum zum 1.Januar 2025 noch zusätzlich an Gravität gewinnen. Die Anhebung des Gebührendeckels soll wieder auf ein wettbewerbsfähiges Maß herabgesetzt werden. - Etablierung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky, SES): Die Reform des einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky) soll die allgemeine Effizienz und Organisation des Flugverkehrsmanagements verbessern. Eine vollständige Umsetzung des Single European Sky soll effizientere Flugrouten ermöglichen, damit eine Emissionsverringerung von 10% herbeiführen und die Pünktlichkeit verbessern. Nationale Gesetze sollen Überflüge während Flugsicherungsstreiks schützen. Kostenineffizienzen sollen vermieden werden und Gesamtkosten gesenkt werden. - Modernisierung von Eigentums- und Kontrollvorschriften (Ownership & Control, O&C): O&C Vorschriften sollen modernisiert werden, um EU-Luftfahrtunternehmen den Zugang zu Kapital und damit verbundene Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern. Dies soll die Fähigkeit verbessern, auf globaler Ebene zu konkurrieren, die Konnektivität für EU-Bürger erhöhen, Arbeitsplätze schaffen und den ökologischen Fußabdruck durch Investitionen in SAF (Sustainable Aviation Fuels), effizientere Flotten und Forschung und Entwicklung zur Dekarbonisierung ermöglichen. - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates; Kommissionsvorschlag von 2013: Der Reformvorschlag zur EU-Verordnung 261/2004 soll verschiedene Aspekte beinhalten, insbesondere die Anpassung der Verspätungsschwellenwerte um Airlines die Möglichkeit einzuräumen, Ersatzmaßnahmen zu ergreifen; bei einer Definition außergewöhnlicher Umstände die operationalen Realitäten von Airlines mit in Betracht zu ziehen; ein ausgewogenes Entschädigungssystem zu etablieren; zusätzlich sollen Online-Intermediäre/Vermittler verpflichtet werden, Luftfahrtunternehmen die tatsächlichen Kontaktdaten der Fluggäste bereitzustellen, um Passagiere über etwaige Disruptionen direkt informieren zu können. - Unterstützung für Nachhaltige Flugkraftstoffe SAF in der THG-Quote: Nachhaltige Flugkraftstoffe SAF sind knapp und strukturell teuer. Der notwendige Hochlauf der Produktionskapazitäten erfordert erhebliche Investitionen. Deutschland könnte bereits heute im Rahmen der laufenden Novelle der THG-Quote unter RED III handeln. RED III weitet die Verpflichtungen für erneuerbare Kraftstoffe auf die Luftfahrt aus und bietet damit eine EU-rechtliche Grundlage für die Einführung eines Opt-in-Mechanismus für freiwillige SAF-Mengen, die über ReFuelEU Aviation hinaus genutzt werden. Ein solches Opt-in würde es verpflichteten Unternehmen ermöglichen, zusätzliches SAF an die THG-Quote anzurechnen und es schafft gleichzeitig sofortige Nachfragesignale sowie Investitionssicherheit für zusätzliche SAF-Produktionskapazitäten. - Nationale Luftfahrtstrategie: Die Nationale Luftfahrtstrategie sollte Verkehr, Tourismus, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung langfristig stärken. Um Wachstum wieder zu entfesseln, muss die Bundesregierung dringend die Kosten wettbewerbsfähig gestalten: die Luftverkehrssteuer abschaffen, Flughafenentgelte senken, ungerechtfertigte Flugsicherungsgebühren reduzieren und die völlig überhöhten Luftsicherheitsgebühren bei 2 EUR pro Passagier deckeln. Zusätzlich zu diesen längst überfälligen Kostenreformen muss Deutschland die Leistungsfähigkeit der Flugsicherung verbessern, Flexibilität bei Nachtflugverboten einführen, bezahlbare Nachhaltigkeit über SAF-Anreize unterstützen, sich für die Modernisierung der veralteten EU-Eigentums- und Kontrollregeln einsetzen und die Bürokratie bei Passagieransprüchen abbauen. - Keine Verpflichtung zur Bargeldannahme an Bord: Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über den gesetzlichen Zahlungsmittelstatus von Euro-Münzen und -Banknoten (COM(2023) 364) wird als Teil des Pakets zum digitalen Euro verhandelt. Dabei soll festgelegt werden, dass Händler – einschließlich Airlines – Bargeld annehmen müssen. Diese Verpflichtung zur Bargeldannahme würde Airlines vor unverhältnismäßige Herausforderungen stellen. Eine generelle Pflicht zur Bargeldannahme im Luftverkehr wäre unverhältnismäßig, sicherheitsrelevant problematisch und praktisch schwer umsetzbar. Der Rechtsrahmen sollte daher ausreichende Ausnahmen für den Luftverkehr und andere vergleichbare, digitalisierte und sicherheitssensible Sektoren vorsehen. - Revision des ETS in der Luftfahrt: Die Europäische Kommission plant eine umfassende Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS) in der Luftfahrt. Ryanair setzt sich für eine Angleichung der ETS-Kosten an da Niveau des globalen CORSIA-Systems ein. Dazu gehört eine gezielte Förderung von Sustainable Aviation Fuels (SAF) sowie die Überarbeitung der Regelungen für Regionen in äußerster Randlage.

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