Dauerhafte Wohnnutzung in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten und Auswirkungen auf touristische Infrastruktur
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Dauerhafte Wohnnutzung in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten und Auswirkungen auf touristische Infrastruktur
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8498
21. Wahlperiode 12.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Sebastian Münzenmaier, Dario Seifert,
Erhard Brucker, Manfred Schiller, Thomas Stephan und der Fraktion AfD
Dauerhafte Wohnnutzung in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten und
Auswirkungen auf touristische Infrastruktur
In Deutschland bestehen zahlreiche Ferienhaus- und Wochenendhausgebiete,
die planungsrechtlich überwiegend der Erholung und touristischen Nutzung
dienen. Nach § 10 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen
entsprechende Sondergebiete der Erholung; Ferienhäuser sind danach insbesondere dazu
bestimmt, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur
Erholung zu dienen.
Gleichzeitig befinden sich in zahlreichen Ferien- und Wochenendhausgebieten
Häuser im Privateigentum. Hier kommt es in einzelnen Regionen dazu, dass
Ferien- oder Wochenendhäuser faktisch dauerhaft genutzt werden und
Gemeinden teilweise die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes zulassen, obwohl die
planungsrechtliche Zweckbestimmung auf Erholung ausgerichtet ist (www.noz.de/
lokales/bersenbrueck/artikel/ferienhaussiedlung-alfsee-gemeinde-rieste-will-ae
nderung-des-rrop-47075232).
Eine solche Entwicklung kann langfristig dazu führen, dass touristisch geprägte
Gebiete schrittweise Wohngebietscharakter entwickeln und touristische
Kapazitäten verloren gehen („touristische Trockenlegung“).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die dauerhafte
Wohnnutzung in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten in Deutschland
vor?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehende Abgrenzung im
Bundesrecht zwischen touristischer Nutzung und dauerhafter Wohnnutzung in
Sondergebieten, die der Erholung dienen?
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung die geltenden Regelungen des
Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als
geeignet an, die planerische Zweckbestimmung von Ferien- und
Wochenendhausgebieten zu sichern?
4. Welche Auswirkungen kann nach Einschätzung der Bundesregierung eine
zunehmende dauerhafte Wohnnutzung in Ferien- und
Wochenendhausgebieten auf touristische Infrastruktur und Tourismusstandorte haben?
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die bestehende
bundesrechtliche Systematik zu Vollzugs- oder Abgrenzungsproblemen
zwischen Erholungsnutzung und Dauerwohnen führt?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung Risiken, dass durch dauerhafte
Wohnnutzung touristische Kapazitäten in Ferien- und
Wochenendhausgebieten dauerhaft entzogen werden?
7. Hat die Bundesregierung geprüft oder plant sie zu prüfen, ob
Anpassungen des Bundesrechts erforderlich sind, um die Zweckbestimmung von
Ferien- und Wochenendhausgebieten zu sichern?
8. Inwieweit sieht die Bundesregierung Bedarf für bundesweite Leitlinien
oder Handlungsempfehlungen zur Anwendung des Bauplanungsrechts in
Ferien- und Wochenendhausgebieten?
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt touristisch
genutzter Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere
ländlicher und küstennaher Regionen bei?
10. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Trennung zwischen
Wohnnutzung und touristischer Nutzung im Hinblick auf die Ziele
gleichwertiger Lebensverhältnisse und nachhaltiger Regionalentwicklung bei?
11. Plant die Bundesregierung, die Entwicklung von Ferien- und
Wochenendhausgebieten künftig statistisch oder wissenschaftlich näher zu
beobachten?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus möglichen
Nutzungskonflikten zwischen Eigentumsinteressen privater
Ferienhauseigentümer und dem öffentlichen Interesse am Erhalt touristischer
Infrastruktur?
Berlin, den 30. September 2026.
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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