Zukunft des Wintertourismus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2645)
Text
Zukunft des Wintertourismus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2645)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3158
21. Wahlperiode 04.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel,
Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2645 –
Zukunft des Wintertourismus in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise werden zunehmend
auch in den deutschen Mittelgebirgen und den Alpenregionen spürbar. Dies
zeigt sich vor allem durch erhöhte Temperaturen und ausbleibenden
Schneefall. In vielen dieser Regionen gerät durch die fehlende Schneesicherheit der
Wintertourismus unter Druck. Der Tourismus hat sich vielerorts trotz seiner
umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen in den letzten Jahrzehnten zu
einem wichtigen Wirtschaftszweig entwickelt und neue Arbeitsplätze und
Investitionen in die ländlichen Regionen gebracht (vgl. www.deutschlandfunk
kultur.de/wintersport-skifahren-klimawandel-schneemangel-alpen-mittelgebir
ge-100.html). Um eine intakte Natur und Umwelt zu bewahren bzw.
wiederherzustellen, aber auch die positiven ökonomischen Effekte langfristig zu
sichern, muss sich das touristische Angebot in diesen Regionen an die
veränderten klimatischen Bedingungen anpassen. In vielen Fällen bedeutet dies
einen grundlegenden Wandel vom traditionellen Skitourismus hin zu einem
klimaresilienteren Ganzjahrestourismus, der auf klimafreundliche Mobilität
und nachhaltige Geschäftsmodelle setzt (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesel
lschaft/wintersport-ohne-schnee-101.html). Da sich die Bundesregierung in
ihrem Koalitionsvertrag die Erarbeitung einer neue Nationalen
Tourismusstrategie zum Ziel gesetzt hat, die sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige
Aspekte in den Blick nimmt, müsste sie die betroffenen Regionen bei diesem
Wandel mit geeigneten Maßnahmen unterstützen. Bisher ist allerdings unklar,
welche Maßnahmen die Bundesregierung nach einem Dreivierteljahr im Amt
diesbezüglich plant.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die zum Teil
gleichgelagerte Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 weist die
Bundesregierung erneut darauf hin, dass die Entwicklung touristischer Destinationen
und Angebote, wie z. B. die Förderung bestimmter Wintersportgebiete, -
angebote und entsprechender Infrastruktur, gemäß der grundgesetzlichen Aufgaben-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 4. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
teilung in der Kompetenz der Länder liegt. Auch die Entwicklung ergänzender
bzw. alternativer wetterunabhängiger Angebote bzw. die Entwicklung
entsprechender regionaler Strategien oder Anpassungskonzepte sind daher als Frage
der Destinationsentwicklung nicht Aufgabe des Bundes. Das
Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt auf der Grundlage der Erkenntnisse des
Forschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen-
und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus
und flussbegleitende Tourismusformen“ (www.umweltbundesamt.de/publikatio
nen/folgen-des-klimawandels-fuer-den-tourismus-in-den) Maßnahmen hin zu
einem Ganzjahrestourismus. Die Bundesregierung schließt sich dieser
Empfehlung an.
Es gibt keine klare Definition der räumlichen Abgrenzung der deutschen
Alpen- und Mittelgebirgsregionen. Eine räumliche Abgrenzung der deutschen
Alpen- und Mittelgebirgsregionen ist lediglich näherungsweise auf Basis der
sogenannten touristischen Reisegebiete möglich. Konsistente Zahlen und
Zahlenreihen für Reisegebiete über einen längeren Zeitraum sind nicht verfügbar, da
die Reisegebiete regelmäßig den touristischen Gegebenheiten angepasst
werden.
Aus den vorgenannten Gründen liegen der Bundesregierung zu einer Vielzahl
von Fragen keine eigenen Erkenntnisse vor.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft des Winter- und
Skitourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen vor dem
Hintergrund der menschenmachten Klimakrise und der damit verbundenen
abnehmenden Schneesicherheit (vgl. www.umweltbundesamt.de/monitor
ing-zur-das/handlungsfelder/tourismuswirtschaft/tou-i-2/indikator)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Klimakrise
und der wintertouristischen Nutzung auf die Biodiversität spezifischer
Lebensräume und Artengruppen in den deutschen Alpen- und
Mittelgebirgsregionen?
Grundsätzlich sind alle Arten/-gruppen in den Alpen- und
Mittelgebirgsregionen durch den Klimawandel und eine wintertouristische Nutzung beeinflusst.
Der Klimawandel, u. a. durch steigende Durchschnittstemperaturen, führt zu
Arealverschiebungen und somit Änderungen des Höhenvorkommens bei
Kälteadaptierten Arten in Richtung höherer Berglagen. Als Folge reduziert sich das
Gesamtareal einer Art und der Konkurrenzdruck nimmt zu. So zeigen Studien
ein zunehmendes Aussterberisiko für Vogelarten, deren Höhenverbreitung sich
mit steigenden Temperaturen ändert. Wintertourismus ist ein zusätzlicher
Störfaktor, der u. a. das Areal einer Art weiter einschränkt, wie am Beispiel des
Auerhuhns deutlich wird. Gesteigerte Nutzung von Schneekanonen und anderen
Anlagen zur künstlichen Beschneiung (zusammengefasst als technische
Beschneiung) im Wintertourismus führt durch die andere Beschaffenheit des
Schnees sowie durch unterschiedliche Dicken der Kunstschneeschichten zum
Beispiel zu einer Veränderung der Pflanzenzusammensetzung und es können
Schäden an der Vegetation auftreten.
3. Welche Auswirkungen haben die veränderten Temperatur- und
Schneebedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die betroffenen
Unternehmen, die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in den Regionen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen.
4. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Klimaanpassungsstrategien
und ‑maßnahmen in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen,
insbesondere in den Skigebieten, aktiv, und wenn ja, in welcher Form?
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) unterstützt diesen Prozess mit der Bereitstellung von
themenspezifischen Informationen. Dazu hat das UBA mit Mitteln des BMUKN
den Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im
Tourismus gestalten“ (www.umweltbundesamt.de/publikationen/anpassung-
anden-klimawandel-die-zukunft-im) herausgegeben. Der Leitfaden richtet sich an
Destinationsmanager und -managerinnen und umfasst die Themen: 1.
Klimawandel in Deutschland und potenzielle Folgen für den Tourismus. 2. Wie kann
ich Anpassungsprozesse in meiner Destinationsmanagementorganisation
initiieren, durchführen und organisieren? 3. Anpassungsmaßnahmen und
Finanzierung.
Die Druckauflage des Handlungsleitfadens, der auf der Website des UBA
kostenlos bestellt werden konnte, ist vollständig vergriffen. Der Leitfaden steht
jedoch weiterhin kostenlos als PDF zum Download bereit. Ergänzt wird der
Leitfaden durch die Publikation „Tourismus und Klimawandel – Übersicht über
Daten, Studien und Werkzeuge“ (www.umweltbundesamt.de/publikationen/bro
schuere-tourismus-und-klimawandel-daten-studien-und-werkzeuge). Diese ist
kostenlos als PDF abrufbar.
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels“ (DAS) des BMUKN werden Projekte zur Etablierung eines
umfassenden und nachhaltigen Klimaanpassungsmanagements in Kommunen
gefördert. Üblicherweise behandeln die Projekte dabei eine Vielzahl der
Handlungsfelder der Deutschen Anpassungsstrategie vor Ort, unter anderem auch
das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft.
5. Inwiefern sind der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategien und
-maßnahmen in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen
bekannt, die von der Europäischen Union gefördert werden?
Das Projekt BeyondSnow wird von Interreg Alpine Space Programme
gefördert. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung die
Wintersportregionen im Wandel hin zu einem Ganzjahrestourismus
unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und welche
Schutzbzw. Anpassungsmaßnahmen werden zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt in diesen Gebieten ergriffen oder geplant?
a) In welchem Zusammenhang stehen die anvisierten Maßnahmen mit
der geplanten Erarbeitung einer neuen Nationalen
Tourismusstrategie?
b) Mit welchem Zeitplan sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
c) Wie plant die Bundesregierung, hier mit den für den Tourismus
zuständigen Ländern zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen?
d) Sollten keinerlei Maßnahmen diesbezüglich angestrebt werden, aus
welchen Gründen nicht, und welchen anderen Themen widmet sich
die Bundesregierung innerhalb ihrer tourismuspolitischen Agenda,
welche die Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
zum Ziel hat?
Die Fragen 6 bis 6d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung plant keine der angesprochenen zusätzlichen Maßnahmen
speziell für die Wintersportregionen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen. Das Thema nachhaltiger Tourismus wird in der neuen
Nationalen Tourismusstrategie (NTS) berücksichtigt.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Folgen des Klimawandels für den
Wintertourismus in deutschen Alpen- und Mittel-Gebirgsregionen“ auf
Bundestagsdrucksache 18/7474) verwiesen.
Zusätzliche Maßnahmen, die nicht spezifisch dem Wintersport dienen, werden
im Rahmen des 2020 verabschiedeten Klimaaktionsplans 2.0 (www.alpconv.or
g/fileadmin/user_upload/Organisation/TWB/ACB/AlpineConvention_Climate
ActionPlan2.0_DE.pdf) umgesetzt. Dieser führt die Vorschläge des
Aktionsplanes zum Klimawandel in den Alpen der X. Alpenkonferenz vom März 2009
fort und aktualisiert sie grundlegend.
Der Klimawandel erfordert sofortiges Handeln in allen Bereichen,
einschließlich Energie, Verkehr, Berglandwirtschaft, Tourismus, Raumplanung und
Bodenschutz. Der Klimaaktionsplan 2.0 sucht nach Synergien zwischen
unterschiedlichen grenzüberschreitenden und sektorenübergreifenden Aktivitäten
und schließt bestehende Lücken zwischen Maßnahmen und Aktivitäten, um
den dringenden Herausforderungen des Klimawandels in den Alpen zu
begegnen. Damit trägt der Klimaaktionsplan 2.0 zur Lebensqualität der
Alpenbevölkerung sowohl heute wie auch für die zukünftigen Generationen bei.
Ein Aktionsplan Alpine Biodiversität wird derzeit durch den Alpinen
Biodiversitätsbeirat als Arbeitsgruppe der Alpenkonvention, dem Übereinkommen zum
Schutz und der nachhaltigen Entwicklung der Alpen, erarbeitet.
7. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Monitoringsystem zur
Evaluation und Beobachtung der Klimafolgen im Tourismus, insbesondere in
Gebirgsregionen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Der Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel umfasst für das Handlungsfeld Tourismus die folgenden vier
Indikatoren:1. Badetemperaturen an der Küste TOU-I-1: Badetemperaturen an der
Küste (www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/handlungsfelder/tourismusw
irtschaft/tou-i-1/indikator); 2. Schneedecke für den Wintertourismus TOU-I-2:
Schneedecke für den Wintertourismus (www.umweltbundesamt.de/
monitoringzur-das/handlungsfelder/tourismuswirtschaft/tou-i-2/indikator); 3. Marktanteile
der touristischen Großräume TOU-I-3: Marktanteile der touristischen
Großräume (www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/handlungsfelder/tourismus
wirtschaft/tou-i-3/indikator) sowie 4. Saisonalität der Übernachtungen in den
touristischen Großräumen TOU-R-1: Saisonalität der Übernachtungen in den
touristischen Großräumen (www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/han
dlungsfelder/tourismuswirtschaft/tou-r-1/indikator). Die Indikatoren sind über
die Website des UBA öffentlich einsehbar und werden dort ausführlich
erläutert.
Nach der Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes und der
Klimaanpassungsstrategie wird das Monitoring in erweiterter Form fortgeführt, die auch
die Fortschrittskontrolle bei der Zielerreichung umfasst. Details dazu sind in
Erarbeitung. Es wird geprüft in welchem Kontext Indikatoren zum Tourismus
weiterhin fortgeschrieben werden können.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung kein bundesweites Monitoring-
System zur Evaluation und Beobachtung der Klimafolgen im Tourismus,
insbesondere in Gebirgsregionen. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Welchen Stellenwert wird der Wintertourismus grundsätzlich in der
neuen Nationalen Tourismusstrategie des Bundes einnehmen?
Mit der neuen NTS nimmt die Bundesregierung die Tourismuswirtschaft in
allen ihren verschiedenen Segmenten in den Blick und setzt dabei auf die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Unternehmen eine erfolgreiche
Zukunftsperspektive zu bieten. Das umfasst auch den Wintertourismus.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Durchschnittstemperatur in den Wintermonaten in den vergangenen 20 Jahren in
Deutschland entwickelt? (bitte in Grad Celsius angeben und nach Jahren
aufschlüsseln)?
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Durchschnittstemperaturen in den deutschen Mittelgebirgen mit alpinem
Wintersportbetrieb (Schwarzwald, Schwäbische Alb, Harz, Erzgebirge,
Fichtelgebirge, Bayerischer Wald, Sauerland, Vogelsberg, Rhön, Thüringer Wald) in
den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte in Grad Celsius und nach
Region aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort ergibt sich aus der anliegenden Tabelle 1 der Anlage 1*.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Null-Grad-Grenze
in den vergangenen 20 Jahren verschoben (bitte in Metern und nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Antwort ergibt sich aus der folgenden Tabelle.
Nullgradgrenze in Deutschland in m über NN
Winter 2005/2006 165
Winter 2006/2007 1244
Winter 2007/2008 832
Winter 2008/2009 141
Winter 2009/2010 206
Winter 2010/2011 218
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3158 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Nullgradgrenze in Deutschland in m über NN
Winter 2011/2012 437
Winter 2012/2013 212
Winter 2013/2014 995
Winter 2014/2015 646
Winter 2015/2016 1103
Winter 2016/2017 432
Winter 2017/2018 584
Winter 2018/2019 730
Winter 2019/2020 1156
Winter 2020/2021 599
Winter 2021/2022 866
Winter 2022/2023 859
Winter 2023/2024 1246
Winter 2024/2025 671
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mittlere
Schneegrenze in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte in Metern angeben und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Als mittlere Schneegrenze wird diejenige Höhenlinie definiert, die eine
ganzjährig schneebedeckte und eine zeitweise schneefreie Höhenstufe trennt. In den
deutschen Mittelgebirgen finden sich keine dauerhaft schneebedeckten Gebiete,
in der deutschen Alpenregion nur im Bereich der Gletscherregionen. Eine
genaue Bestimmung ist für Deutschland bislang im Deutschen Wetterdienst nicht
durchgeführt worden, da sie nur die wenigen und kleinen Gletscher der
deutschen Alpen beträfe.
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die alpinen
Gletscher und Dauerfrostböden in den letzten 20 Jahren entwickelt, und
worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für diese
Entwicklung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen.
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Überschwemmungen, Muren und Lawinen in den deutschen Alpen- und
Mittelgebirgsregionen in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
a) Welche Schäden und wie viele Kosten wurden in den letzten 20
Jahren durch diese Ereignisse verursacht?
b) Wie hat sich die Zahl der Muren- und Lawinenopfer in dieser Zeit
entwickelt (bitte nach Jahren und Orten aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit
liegt bei den Ländern. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392
verwiesen.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die natürliche
Schneesicherheit in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach Skigebieten und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf den „Monitoringbericht 2023 zur Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel“: www.umweltbundesamt.de/sites/de
fault/files/medien/376/publikationen/das-monitoringbericht_2023_bf_korr.pdf.
Ab Seite 280 werden darin Schneehöhendaten für die Alpen und ausgewählte
Mittelgebirge der letzten fünf Jahrzehnte analysiert.
16. Inwieweit verändern sich die Schneesicherheit sowie auch die
durchschnittlichen Schneehöhen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Skigebieten der deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen bei einem
Anstieg der Mitteltemperatur um 2 Grad Celsius gegenüber dem
vorindustriellen Niveau bzw. bei einem noch stärkeren Anstieg der
Mitteltemperatur?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und die
Flächen der deutschen Skigebiete in den letzten 20 Jahren entwickelt,
und ist ein Trend zu einer Verschiebung in höhere Lagen zu beobachten
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. In welchen Skigebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
sogenannte 100-Tage-Regel und die Weihnachtsregel in den vergangenen
20 Jahren nicht eingehalten (bitte nach Jahren und Skigebieten
aufschlüsseln)?
19. In welchen Skigebieten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen 20 Jahren im Dezember ausreichend Schnee für den
Skibetrieb, und wie ist die Prognose der Bundesregierung für die
kommenden 20 Jahre (bitte nach Skigebieten und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 15 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in
Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
der Klimakrise auf den Wintersportstandort Deutschland vor, und sind
Maßnahmen geplant, um den Wintersporttourismus im Hinblick auf
zunehmende Wetterextreme, höhere Temperaturen und Schneemangel
langfristig abzusichern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Wintersporttourismus auszubauen
und entsprechende Infrastruktur und Veranstaltungen künftig stärker zu
unterstützen, z. B. im Bereich neuer oder wachsender Disziplinen wie
Skimo (Skimountaineering) (z. B. Olympische Winterspiele 2026),
Snowvolleyball (z. B. Makkabi Winter Games 2023) oder
Schneeschuhwandern?
Zuständig für die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus sind die
Länder. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
22. Wie haben sich die Übernachtungszahlen und die Zahl der Ankünfte
nach Kenntnis der Bundesregierung in den deutschen Alpen- und
Mittelgebirgsregionen jeweils in den Monaten November bis März in den
letzten 20 Jahren entwickelt?
a) Welche Ursachen haben diese Entwicklungen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang mit der
Veränderung der mittleren Temperaturen in den Wintermonaten?
c) In welchem Verhältnis stehen die Besucherzahlen in der
Wintersaison zu den Besucherzahlen in der Sommersaison der letzten fünf
Jahre?
Die Fragen 22 bis 22c werden zusammen beantwortet:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 46 bis 46b der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Ferien- und
Zweitwohnungsmarktes auf die Wohnraumsituation in Mittelgebirgs-
und Alpenregionen, und welche Möglichkeiten sieht sie, um bezahlbaren
Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern und
Fehlentwicklungen entgegenzuwirken?
Intensiver Tourismus kann lokalisiert starke Auswirkungen auf die
Bezahlbarkeit von Miet- sowie Eigentumswohnraum haben, um den die Bewohner mit
Feriengästen und Zweitwohnungsbesitzern konkurrieren. In der Breite der
betroffenen Regionen schwächt sich diese Konkurrenz jedoch ab. So liegen die
durchschnittlichen Internet-Angebotsmieten in Kreisen, die die Alpen oder
touristisch stark frequentierte Mittelgebirgsregionen einschließen, häufig im
Durchschnitt der jeweiligen Bundesländer und teilweise sogar darunter. Die
folgenden Instrumente können einen Beitrag leisten, um das bezahlbare
Wohnen auch in Zukunft und an stark vom Tourismus geprägten Orten zu sichern:
Mietpreisbremse, Mitarbeitendenwohnen, Zweckentfremdungsrecht,
Einheimischenmodelle und soziale Erhaltungssatzungen. Darüber hinaus ist der
beschleunigte Wohnungsbau, insbesondere mit Sozialwohnungen, auch in diesen
Regionen ein zentraler Ansatz.
24. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zahl und Fläche der
Schutzgebiete in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den
letzten 20 Jahren entwickelt (bitte Schutzgebietskategorien, nach Jahren
und Bundesländern bzw. Regionen aufschlüsseln)?
Angaben zur Zahl und Fläche der Schutzgebiete in den Alpen und
Mittelgebirgsregionen liegen der Bundesregierung nicht vor (u. a. aufgrund fehlender
räumlicher Abgrenzung von Alpen- und Mittelgebirgsregionen; vgl.
Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Schutzgebiete in Deutschland sind auf der
Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter https://geodienste.bfn.de/schu
tzgebiete einsehbar.
Nach dem letzten Indikatorenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der
Strategie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahre 2023 ist die Fläche der als
Nationalparke und Naturschutzgebiete geschützten Gebiete in Deutschland in
den Jahren von 2000 bis 2020 von 3,2 Prozent auf 4,6 Prozent der Landfläche
Deutschlands gestiegen. Weitere Ausführungen dazu siehe www.bmuv.de/filea
dmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/nbs_indikatorenbericht_2023_
bf.pdf, S. 37 ff.).
25. Welche Chancen sieht die Bundesregierung für den Erhalt und die
Wiederherstellung regional typischer Flora und Fauna durch alternative
Arten des Wintertourismus?
Der Bundesregierung liegen aktuell keine Daten in Bezug auf alternative Arten
des Wintertourismus und deren Auswirkungen auf regional typische Flora und
Fauna vor, die eine fundierte und valide Einschätzung zulassen würden.
26. Sind der Bundesregierung Vorhaben zur Renaturierung sowie zur
Neunutzung stillgelegter Skipisten bekannt, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
27. Welche alternativen Arten des Wintertourismus (z. B. Wander-, Natur-
und Wellnesstourismus) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen 20 Jahren mit öffentlichen Geldern gefördert (bitte nach
Alternativen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/17392 ausgeführt, können im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in
strukturschwachen Regionen einzelbetriebliche Investitionen im
Tourismusbereich gefördert werden. Die einzelbetriebliche Förderung von
Tourismusbetrieben in der GRW (z. B. Hotels) richtet sich nach den gleichen Voraussetzungen
wie die Förderung der gewerblichen Wirtschaft generell.
Daneben können auch Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur
(Geländeerschließung für den Tourismus sowie öffentliche Einrichtungen des Tourismus)
gefördert werden. Unter öffentlichen Einrichtungen des Tourismus werden
Basiseinrichtungen verstanden, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche
Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und
überwiegend dem Tourismus dienen. Dazu gehören u. a. Kurparks, Lehr- und
Erlebnispfade, Wander-, Rad und Reitwege, Häuser des Gastes und
unentgeltliche Informationszentren.
Auch alternative Arten des Wintertourismus können von der GRW gefördert
werden. Der Bundesregierung liegen allerdings keine Daten über
Bewilligungen bzw. Mittelabfluss vor.
28. Inwieweit tauschen sich Bund, Länder und Kommunen über Best-
Practice-Beispiele für einen nachhaltigen Ganzjahrestourismus in
Wintersportdestinationen aus (z. B. durch Netzwerke, Modellregionen oder
Förderprogramme)?
In der GRW tauschen sich Bund und Länder regelmäßig in unterschiedlichen
Formaten (z. B. bilaterale Austausche, Bund-Länder-Besprechungen) zu allen
Förderfragen aus. Über einen konkreten Austausch von Best-Practice-
Beispielen für einen nachhaltigen Ganzjahrestourismus in Wintersport-Destinationen
liegen der Bundesregierung darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
29. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung bereits den sanften und
nachhaltigen Ganzjahrestourismus in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen,
und wie haben sich die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördergelder
in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf
Bundesdrucksache 19/17392 ausgeführt, können im Rahmen der GRW auch
Projekte zur Förderung des Ganzjahrestourismus unterstützt werden. Wie in der
Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, liegen der Bundesregierung
keine konsistenten Zahlen zur Entwicklung der vom Bund zur Verfügung
gestellten Fördergelder in den letzten 20 Jahren in den Alpen- und
Mittelgebirgsregionen vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
30. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentlichen
Ausgaben für Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für
Skiinfrastruktur und Beschneiungsanlagen in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt?
Im Rahmen der GRW wurden in den Jahren 2006 bis 2025 insgesamt vier
betriebliche Investitionsvorhaben von Unternehmen der Wirtschaftsklasse 4939
„Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.“ (Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008) gefördert, die dem Teilbereich Betrieb von
Berg-/Zahnrad- und Seilbahnen, Standseilbahnen, Seilschwebebahnen und
Skiliften zuzuordnen sind. Dabei sind GRW-Fördermittel im Umfang von
insgesamt 1 697 500 Euro (je zur Hälfte Bundes- und Landesmittel) bewilligt
worden.
Außerdem wurden zehn Projekte gefördert, die einen Namensbestandteil
„Bergbahn, Seilbahn, Skilift oder Lift“ enthielten. Die GRW-
Bewilligungssumme betrug hier 8 461 686 Euro (je zur Hälfte Bundes- und Landesmittel).
Bei diesen Abgrenzungen ist jedoch zu beachten, dass die Bergbahnen und
Lifte nicht nur dem Wintertourismus zur Verfügung stehen, sondern zu anderen
Jahreszeiten auch anderen Urlaubsformen (z. B. Wandertourismus) dienen
können.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die
Anzahl der Speicherbecken in Skigebieten in den letzten 20 Jahren
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Skigebiete, die mit eigenen Speicherbecken arbeiten, in den letzten
20 Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
31. Welche Erkenntnisse und Daten hat die Bundesregierung bezüglich der
aktuellen und möglichen künftigen Auswirkungen der künstlichen
Beschneidung auf Energiebedarf, lokale Wasserhaushalte, Ökosysteme und
Grundwasserspiegel in den betroffenen Regionen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Bewirtschaftung der
Ressource Wasser obliegt den Ländern. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache
19/17392 verwiesen.
32. Welche Erkenntnisse und Daten liegen der Bundesregierung zum Strom-
und Wasserverbrauch für künstliche Beschneiung vor, und wie hoch ist
der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
33. Inwieweit erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kontrolle der
künstlichen Beschneiung in der Praxis, insbesondere im Hinblick auf
ihre Vereinbarkeit mit den Zielen der Alpenkonvention?
Im Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich
Tourismus (Protokoll „Tourismus“) heißt es in Artikel 14 Nummer 2: „Die
innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während
der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen, insbesondere um exponierte
Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen
und ökologischen Bedingungen es erlauben.“ Weitere Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor.
34. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema Wasserknappheit (im
Zusammenhang mit Wintertourismus) im Rahmen der gemeinsamen
Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstrategie mit den Ländern zu
berücksichtigen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (www.koalitio
nsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202
5.pdf)?
Der Umgang mit wachsender regionaler und saisonaler Wasserknappheit bleibt
eine zentrale Herausforderung, die die Nationale Wasserstrategie (NWS)
insbesondere mit Themenschwerpunkt 1 „Den naturnahen Wasserhaushalt schützen,
wiederherstellen und dauerhaft sichern“ aufgreift. Darunter fällt auch, die
Betroffenheit und Lösungsbeiträge von verschiedenen Sektoren und
Wassernutzern (auch des Tourismus) zu analysieren und zu adressieren. Dies wird auch
bei der Weiterentwicklung der NWS berücksichtigt.
35. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur
Verbesserung der Erreichbarkeit von touristischen Destinationen in
Mittelgebirgen und Alpenregionen (z. B. Garmisch-Partenkirchen oder
Wernigerode) durch den öffentlichen Personennahverkehr oder den Fernverkehr mit
finanziellen Mitteln z. B. aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und
Klimaschutz“ (SVIK)?
36. Welche bundespolitischen Maßnahmen sind geplant, um den Anteil
klimafreundlicher Verkehrsmittel in den Wintertourismusdestinationen
zu erhöhen?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Dem Ziel einer nachhaltigeren Mobilität in ländlichen Regionen wie den
Wintertourismus-Destinationen in Mittelgebirgen und Alpenregionen dient eine
Vielzahl übergreifender Aktivitäten, Maßnahmen und Förderprogrammen des
Bundesministeriums für Verkehr (BMV) – etwa die Finanzierung von
Infrastrukturen Schiene und Straße, die Mittel gemäß dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), die Regionalisierungsmittel, die Förderung des
autonomen Fahrens, der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und des
Radverkehrs.
Seit der letzten Novellierung des GVFG im Jahr 2020 beispielsweise ist die
Beschränkung der Förderung auf Vorhaben in Verdichtungsräumen oder deren
zugehörige Randgebiete generell aufgehoben. Dadurch wird grundsätzlich auch
die Förderung von regionalen Schienenstrecken in den ländlichen Raum und
damit auch in die touristischen Destinationen in Mittelgebirgen und
Alpenregionen möglich. Zudem wurden mit der Novellierung des GVFG
„Reaktivierungen“ als Fördertatbestand neu aufgenommen und können mit bis zu 90
Prozent der zuwendungsfähigen Kosten anteilig nach dem GVFG gefördert
werden. Durch die Reaktivierung von Bahnstrecken können Impulse für den
ländlichen Raum gesetzt und Stadt-Umland-Gebiete besser erschlossen werden.
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht.
37. Wie haben sich die saisonalen Verkehrsströme (Anreise- und
Binnenverkehre) zu den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den letzten
20 Jahren verändert (bitte nach Verkehrsträgern und Regionen
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor.
38. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um bis
2035 die Treibhausgasemissionen aus dem Anreiseverkehr zu
touristischen Destinationen in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen zu senken
und die Verkehrsinfrastruktur dieser Regionen an die Folgen der
Klimakrise anzupassen?
Im Bereich des Straßenverkehrs verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer
schnellen und weitgehenden Elektrifizierung, um klimaschädliche Emissionen
deutlich zu verringern. Zur Förderung der Elektromobilität hat die
Bundesregierung bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Ein
Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten
und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur, insbesondere auch im ländlichen
Raum und in touristischen Regionen.
39. Welche Auswirkungen haben klimakrisenbedingte Veränderungen wie
geringere Schneesicherheit und häufiger auftretende
Extremwetterereignisse (z. B. Starkregen, Muren, Hangrutschungen) auf die Verkehrswege
und die Mobilität innerhalb der deutschen Wintertourismusregionen, und
welche Maßnahmen werden zur Sicherung der Verkehrssicherheit und
Erreichbarkeit dieser Regionen umgesetzt?
Der Straßenbetriebsdienst auf den Bundesfernstraßen hat sich auf die
Extremwetterereignisse auch in den Wintertourismusregionen eingestellt. Hierzu wird
zum einen die Resilienz der Meistereien (Notstromversorgung etc.) erhöht und
zum anderen erfolgen Anpassungen beim Winterdienst (u. a. durch modernste
Winterdiensttechnik, aktuellen Straßenwetterinformationen mit KI-gestützten
Wettermodellen sowie durch den Ausbau der Streumittel-Lagerstätten).
Die meisten Verkehrswege in die Wintertourismusregionen betreffen jedoch das
untergeordnete Straßennetz von Landes-, Kreis- und Stadtstraßen, die in der
Zuständigkeit der Länder, Städte und Gemeinden liegen.
Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) untersucht die
Auswirkungen verschiedener Naturgefahren auf das deutsche Schienennetz.
Als Ergebnis abgeschlossener Untersuchungen werden im GeoPortal.EBA (geo
portal.eisenbahn-bundesamt.de) Gefahrenhinweiskarten für die Naturgefahren
Hochwasser (Stand: 2017), Hangrutschungen (Stand: 2019), Murgänge und
Hangmuren (Stand: 2023) sowie für Böschungsbrände (Stand: 2023) für das
deutsche Schienennetz, einschließlich der Schienenwege in den deutschen
Mittelgebirgen und Alpenregionen, zur Verfügung gestellt. Die Karten zeigen
jeweils eine potenzielle Gefährdung des Schienennetzes auf, beinhalten jedoch
keine Informationen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten und Veränderungen im
Zuge des Klimawandels. In aktuell laufenden Forschungsarbeiten des DZSF
werden auch die Auswirkungen von Schnee und Frost sowie von
Starkregenereignissen auf das deutsche Schienennetz untersucht. Informationen zu diesen
Projekten können auf der Website des DZSF eingesehen werden (www.dzsf.bu
nd.de).
Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind die Eisenbahnen
verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu
bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Dafür haben die Eisenbahnen
im Rahmen der dynamischen Betreiberverantwortung jederzeit alle
erforderlichen Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls auf gefährliche Ereignisse
oder neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zu reagieren. Vor allem die
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) gibt die Mindestanforderungen
vor, weitergehende Maßnahmen haben die Betreiber in eigenem Ermessen zu
treffen. Als Aufsichtsbehörde überwacht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), ob
die Eisenbahnen die Vorgaben einhalten. Bei Bedarf erfolgen technische
Sicherungsmaßnahmen. Es kommen bei besonders gefährdeten oder auffälligen
Anlagen auch zusätzlich Überwachungs- und Monitoringsysteme zum Einsatz.
Mit Blick auf sich verändernde klimatische Bedingungen verweist die DB AG
darauf, bereits eine Reihe von Maßnahmen angestoßen zu haben, um das
System Bahn resilienter zu machen. So betreibt die DB InfraGO AG ein
ganzheitliches Risikomanagement von Extremwetterlagen und zukünftigen
Klimawandelfolgen basierend auf einem kontinuierlichen Monitoring, einer
risikobasierten Prävention und Frühwarnung. Besonderer Fokus liegt dabei auf Stürmen
(Baumstürzen), extremen Winterereignissen, Hitzewellen inkl.
Böschungsbränden, Überspülungen und gravitativen Massenbewegungen u. a. infolge von
extremen Niederschlagsereignissen.
Auch das BMV hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Resilienz der
Bundesschienenwege gegenüber drohenden Schäden auf Grund von
Starkregen, Hochwasser, Hitze, Dürre, Sturm und gravitativen Massenbewegungen
messbar zu erhöhen sowie wetter- und witterungsbedingte Unfälle zu
verringern. So enthält die von der Bundesregierung im Dezember 2024 beschlossene
Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024
(Klimaanpassungsstrategie) auch Maßnahmen, die sich auf die Anpassung der
Schieneninfrastruktur an den Klimawandel beziehen und Gegenstand eines umfangreichen
Beteiligungsverfahrens mit Ländern und diversen Stakeholdern, insbesondere
auch mit der DB AG, waren und auch mit dem DSZF abgestimmt wurden.
Anlage 1/Tabelle 1 zu Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage Drucksache 21/2645 „Zukunft des
Wintertourismus in Deutschland“
Mittlere Wintertemperaturen (Dezember, Januar, Februar) in °C
Winter Schwarz
wald
Schwä
bische
Alb
Harz Erzge
birge
Fichtel
gebirge
Baye
rischer
Wald
Sauer
land
Vogels
berg
Rhön Thürin
ger Wald
Deutsch
land
2005/2006
-1,86 -1,93 -0,67 -2,3 -3,01 -3,46 -1,47 -0,68 -1,4 -2,57 -0,69
2006/2007
3,13 3,19 4,69 3,32 2,22 2,24 2,93 4,14 3,5 2,63 4,38
2007/2008
1,54 1,58 3,36 1,99 0,77 0,61 1,76 2,51 2,03 1,25 2,99
2008/2009
-1,43 -1,45 -0,04 -1,37 -2,52 -2,01 -1,47 -0,74 -1,38 -2,11 -0,2
2009/2010
-1,11 -1,24 -2,01 -2,76 -3,36 -2,39 -2,38 -1,2 -2,04 -2,99 -1,28
2010/2011
-0,24 -0,46 -0,95 -2,36 -3,15 -2,35 -1,56 -0,5 -1,35 -2,55 -0,59
2011/2012
-0,11 -0,13 1,14 -0,68 -1,56 -1,32 -0,22 0,85 0,09 -1,05 1,1
2012/2013
-0,43 -0,44 0,2 -1,33 -1,86 -1,33 -0,99 0,38 -0,43 -1,47 0,32
2013/2014
2,4 2,45 3,48 2,32 0,96 1,23 2,37 3,55 2,73 1,75 3,34
2014/2015
0,75 0,64 2,02 0,81 -0,24 0,08 0,33 1,49 0,86 0,08 1,88
2015/2016
2,98 2,92 3,59 2,54 1,53 1,78 2,4 3,56 2,76 1,88 3,61
2016/2017
-0,39 -0,29 1,31 -0,27 -1,67 -1,79 0,09 0,65 -0,09 -1,04 0,97
2
2017/2018
0,74 0,67 1,53 0,11 -0,85 -0,43 -0,03 1,37 0,56 -0,45 1,52
2018/2019
1,6 1,52 3,27 1,38 0,24 0,09 1,66 2,49 1,78 0,83 2,83
2019/2020
3,21 3 4,51 3,14 1,61 1,72 2,61 3,67 3,06 2,18 4,17
2020/2021
1,53 1,4 1,58 0,41 -0,71 0,04 0,69 1,64 0,66 -0,24 1,81
2021/2022
1,95 2,15 3,48 1,85 0,88 1,05 1,93 3,1 2,37 1,36 3,28
2022/2023
1,98 1,94 2,93 1,63 0,64 1,02 1,6 2,75 2 1,03 2,88
2023/2024
3,43 3,36 4,18 2,96 1,96 2,27 2,81 3,92 3,25 2,31 4,04
2024/2025
1,48 1,22 2,19 1,16 -0,36 0,12 0,93 1,91 1,23 0,38 2,16
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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