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Zukunft des Wintertourismus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2645)

dip / drucksache 04.12.2025 · WP 21 · 21/3158 · Antwort · Original ↗

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Zukunft des Wintertourismus in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2645) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3158 21. Wahlperiode 04.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2645 – Zukunft des Wintertourismus in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise werden zunehmend auch in den deutschen Mittelgebirgen und den Alpenregionen spürbar. Dies zeigt sich vor allem durch erhöhte Temperaturen und ausbleibenden Schneefall. In vielen dieser Regionen gerät durch die fehlende Schneesicherheit der Wintertourismus unter Druck. Der Tourismus hat sich vielerorts trotz seiner umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Wirtschaftszweig entwickelt und neue Arbeitsplätze und Investitionen in die ländlichen Regionen gebracht (vgl. www.deutschlandfunk kultur.de/wintersport-skifahren-klimawandel-schneemangel-alpen-mittelgebir ge-100.html). Um eine intakte Natur und Umwelt zu bewahren bzw. wiederherzustellen, aber auch die positiven ökonomischen Effekte langfristig zu sichern, muss sich das touristische Angebot in diesen Regionen an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen. In vielen Fällen bedeutet dies einen grundlegenden Wandel vom traditionellen Skitourismus hin zu einem klimaresilienteren Ganzjahrestourismus, der auf klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Geschäftsmodelle setzt (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesel lschaft/wintersport-ohne-schnee-101.html). Da sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Erarbeitung einer neue Nationalen Tourismusstrategie zum Ziel gesetzt hat, die sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Aspekte in den Blick nimmt, müsste sie die betroffenen Regionen bei diesem Wandel mit geeigneten Maßnahmen unterstützen. Bisher ist allerdings unklar, welche Maßnahmen die Bundesregierung nach einem Dreivierteljahr im Amt diesbezüglich plant. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die zum Teil gleichgelagerte Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 weist die Bundesregierung erneut darauf hin, dass die Entwicklung touristischer Destinationen und Angebote, wie z. B. die Förderung bestimmter Wintersportgebiete, - angebote und entsprechender Infrastruktur, gemäß der grundgesetzlichen Aufgaben- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 4. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. teilung in der Kompetenz der Länder liegt. Auch die Entwicklung ergänzender bzw. alternativer wetterunabhängiger Angebote bzw. die Entwicklung entsprechender regionaler Strategien oder Anpassungskonzepte sind daher als Frage der Destinationsentwicklung nicht Aufgabe des Bundes. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt auf der Grundlage der Erkenntnisse des Forschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen“ (www.umweltbundesamt.de/publikatio nen/folgen-des-klimawandels-fuer-den-tourismus-in-den) Maßnahmen hin zu einem Ganzjahrestourismus. Die Bundesregierung schließt sich dieser Empfehlung an. Es gibt keine klare Definition der räumlichen Abgrenzung der deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen. Eine räumliche Abgrenzung der deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen ist lediglich näherungsweise auf Basis der sogenannten touristischen Reisegebiete möglich. Konsistente Zahlen und Zahlenreihen für Reisegebiete über einen längeren Zeitraum sind nicht verfügbar, da die Reisegebiete regelmäßig den touristischen Gegebenheiten angepasst werden. Aus den vorgenannten Gründen liegen der Bundesregierung zu einer Vielzahl von Fragen keine eigenen Erkenntnisse vor.  1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft des Winter- und Skitourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen vor dem Hintergrund der menschenmachten Klimakrise und der damit verbundenen abnehmenden Schneesicherheit (vgl. www.umweltbundesamt.de/monitor ing-zur-das/handlungsfelder/tourismuswirtschaft/tou-i-2/indikator)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Klimakrise und der wintertouristischen Nutzung auf die Biodiversität spezifischer Lebensräume und Artengruppen in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen? Grundsätzlich sind alle Arten/-gruppen in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen durch den Klimawandel und eine wintertouristische Nutzung beeinflusst. Der Klimawandel, u. a. durch steigende Durchschnittstemperaturen, führt zu Arealverschiebungen und somit Änderungen des Höhenvorkommens bei Kälteadaptierten Arten in Richtung höherer Berglagen. Als Folge reduziert sich das Gesamtareal einer Art und der Konkurrenzdruck nimmt zu. So zeigen Studien ein zunehmendes Aussterberisiko für Vogelarten, deren Höhenverbreitung sich mit steigenden Temperaturen ändert. Wintertourismus ist ein zusätzlicher Störfaktor, der u. a. das Areal einer Art weiter einschränkt, wie am Beispiel des Auerhuhns deutlich wird. Gesteigerte Nutzung von Schneekanonen und anderen Anlagen zur künstlichen Beschneiung (zusammengefasst als technische Beschneiung) im Wintertourismus führt durch die andere Beschaffenheit des Schnees sowie durch unterschiedliche Dicken der Kunstschneeschichten zum Beispiel zu einer Veränderung der Pflanzenzusammensetzung und es können Schäden an der Vegetation auftreten.  3. Welche Auswirkungen haben die veränderten Temperatur- und Schneebedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die betroffenen Unternehmen, die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in den Regionen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen.  4. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Klimaanpassungsstrategien und ‑maßnahmen in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen, insbesondere in den Skigebieten, aktiv, und wenn ja, in welcher Form? Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt diesen Prozess mit der Bereitstellung von themenspezifischen Informationen. Dazu hat das UBA mit Mitteln des BMUKN den Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten“ (www.umweltbundesamt.de/publikationen/anpassung- anden-klimawandel-die-zukunft-im) herausgegeben. Der Leitfaden richtet sich an Destinationsmanager und -managerinnen und umfasst die Themen: 1. Klimawandel in Deutschland und potenzielle Folgen für den Tourismus. 2. Wie kann ich Anpassungsprozesse in meiner Destinationsmanagementorganisation initiieren, durchführen und organisieren? 3. Anpassungsmaßnahmen und Finanzierung. Die Druckauflage des Handlungsleitfadens, der auf der Website des UBA kostenlos bestellt werden konnte, ist vollständig vergriffen. Der Leitfaden steht jedoch weiterhin kostenlos als PDF zum Download bereit. Ergänzt wird der Leitfaden durch die Publikation „Tourismus und Klimawandel – Übersicht über Daten, Studien und Werkzeuge“ (www.umweltbundesamt.de/publikationen/bro schuere-tourismus-und-klimawandel-daten-studien-und-werkzeuge). Diese ist kostenlos als PDF abrufbar. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) des BMUKN werden Projekte zur Etablierung eines umfassenden und nachhaltigen Klimaanpassungsmanagements in Kommunen gefördert. Üblicherweise behandeln die Projekte dabei eine Vielzahl der Handlungsfelder der Deutschen Anpassungsstrategie vor Ort, unter anderem auch das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft.  5. Inwiefern sind der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen bekannt, die von der Europäischen Union gefördert werden? Das Projekt BeyondSnow wird von Interreg Alpine Space Programme gefördert. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  6. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Wintersportregionen im Wandel hin zu einem Ganzjahrestourismus unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und welche Schutzbzw. Anpassungsmaßnahmen werden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in diesen Gebieten ergriffen oder geplant? a) In welchem Zusammenhang stehen die anvisierten Maßnahmen mit der geplanten Erarbeitung einer neuen Nationalen Tourismusstrategie? b) Mit welchem Zeitplan sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? c) Wie plant die Bundesregierung, hier mit den für den Tourismus zuständigen Ländern zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen? d) Sollten keinerlei Maßnahmen diesbezüglich angestrebt werden, aus welchen Gründen nicht, und welchen anderen Themen widmet sich die Bundesregierung innerhalb ihrer tourismuspolitischen Agenda, welche die Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zum Ziel hat? Die Fragen 6 bis 6d werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung plant keine der angesprochenen zusätzlichen Maßnahmen speziell für die Wintersportregionen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Das Thema nachhaltiger Tourismus wird in der neuen Nationalen Tourismusstrategie (NTS) berücksichtigt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Folgen des Klimawandels für den Wintertourismus in deutschen Alpen- und Mittel-Gebirgsregionen“ auf Bundestagsdrucksache 18/7474) verwiesen. Zusätzliche Maßnahmen, die nicht spezifisch dem Wintersport dienen, werden im Rahmen des 2020 verabschiedeten Klimaaktionsplans 2.0 (www.alpconv.or g/fileadmin/user_upload/Organisation/TWB/ACB/AlpineConvention_Climate ActionPlan2.0_DE.pdf) umgesetzt. Dieser führt die Vorschläge des Aktionsplanes zum Klimawandel in den Alpen der X. Alpenkonferenz vom März 2009 fort und aktualisiert sie grundlegend. Der Klimawandel erfordert sofortiges Handeln in allen Bereichen, einschließlich Energie, Verkehr, Berglandwirtschaft, Tourismus, Raumplanung und Bodenschutz. Der Klimaaktionsplan 2.0 sucht nach Synergien zwischen unterschiedlichen grenzüberschreitenden und sektorenübergreifenden Aktivitäten und schließt bestehende Lücken zwischen Maßnahmen und Aktivitäten, um den dringenden Herausforderungen des Klimawandels in den Alpen zu begegnen. Damit trägt der Klimaaktionsplan 2.0 zur Lebensqualität der Alpenbevölkerung sowohl heute wie auch für die zukünftigen Generationen bei. Ein Aktionsplan Alpine Biodiversität wird derzeit durch den Alpinen Biodiversitätsbeirat als Arbeitsgruppe der Alpenkonvention, dem Übereinkommen zum Schutz und der nachhaltigen Entwicklung der Alpen, erarbeitet.  7. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Monitoringsystem zur Evaluation und Beobachtung der Klimafolgen im Tourismus, insbesondere in Gebirgsregionen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Der Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel umfasst für das Handlungsfeld Tourismus die folgenden vier Indikatoren:1. Badetemperaturen an der Küste TOU-I-1: Badetemperaturen an der Küste (www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/handlungsfelder/tourismusw irtschaft/tou-i-1/indikator); 2. Schneedecke für den Wintertourismus TOU-I-2: Schneedecke für den Wintertourismus (www.umweltbundesamt.de/ monitoringzur-das/handlungsfelder/tourismuswirtschaft/tou-i-2/indikator); 3. Marktanteile der touristischen Großräume TOU-I-3: Marktanteile der touristischen Großräume (www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/handlungsfelder/tourismus wirtschaft/tou-i-3/indikator) sowie 4. Saisonalität der Übernachtungen in den touristischen Großräumen TOU-R-1: Saisonalität der Übernachtungen in den touristischen Großräumen (www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/han dlungsfelder/tourismuswirtschaft/tou-r-1/indikator). Die Indikatoren sind über die Website des UBA öffentlich einsehbar und werden dort ausführlich erläutert. Nach der Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes und der Klimaanpassungsstrategie wird das Monitoring in erweiterter Form fortgeführt, die auch die Fortschrittskontrolle bei der Zielerreichung umfasst. Details dazu sind in Erarbeitung. Es wird geprüft in welchem Kontext Indikatoren zum Tourismus weiterhin fortgeschrieben werden können. Darüber hinaus plant die Bundesregierung kein bundesweites Monitoring- System zur Evaluation und Beobachtung der Klimafolgen im Tourismus, insbesondere in Gebirgsregionen. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Welchen Stellenwert wird der Wintertourismus grundsätzlich in der neuen Nationalen Tourismusstrategie des Bundes einnehmen? Mit der neuen NTS nimmt die Bundesregierung die Tourismuswirtschaft in allen ihren verschiedenen Segmenten in den Blick und setzt dabei auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Unternehmen eine erfolgreiche Zukunftsperspektive zu bieten. Das umfasst auch den Wintertourismus.  9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchschnittstemperatur in den Wintermonaten in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland entwickelt? (bitte in Grad Celsius angeben und nach Jahren aufschlüsseln)? 10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchschnittstemperaturen in den deutschen Mittelgebirgen mit alpinem Wintersportbetrieb (Schwarzwald, Schwäbische Alb, Harz, Erzgebirge, Fichtelgebirge, Bayerischer Wald, Sauerland, Vogelsberg, Rhön, Thüringer Wald) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte in Grad Celsius und nach Region aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort ergibt sich aus der anliegenden Tabelle 1 der Anlage 1*. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Null-Grad-Grenze in den vergangenen 20 Jahren verschoben (bitte in Metern und nach Jahren aufschlüsseln)? Die Antwort ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Nullgradgrenze in Deutschland in m über NN Winter 2005/2006 165 Winter 2006/2007 1244 Winter 2007/2008 832 Winter 2008/2009 141 Winter 2009/2010 206 Winter 2010/2011 218 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3158 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Nullgradgrenze in Deutschland in m über NN Winter 2011/2012 437 Winter 2012/2013 212 Winter 2013/2014 995 Winter 2014/2015 646 Winter 2015/2016 1103 Winter 2016/2017 432 Winter 2017/2018 584 Winter 2018/2019 730 Winter 2019/2020 1156 Winter 2020/2021 599 Winter 2021/2022 866 Winter 2022/2023 859 Winter 2023/2024 1246 Winter 2024/2025 671 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mittlere Schneegrenze in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte in Metern angeben und nach Jahren aufschlüsseln)? Als mittlere Schneegrenze wird diejenige Höhenlinie definiert, die eine ganzjährig schneebedeckte und eine zeitweise schneefreie Höhenstufe trennt. In den deutschen Mittelgebirgen finden sich keine dauerhaft schneebedeckten Gebiete, in der deutschen Alpenregion nur im Bereich der Gletscherregionen. Eine genaue Bestimmung ist für Deutschland bislang im Deutschen Wetterdienst nicht durchgeführt worden, da sie nur die wenigen und kleinen Gletscher der deutschen Alpen beträfe. 13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die alpinen Gletscher und Dauerfrostböden in den letzten 20 Jahren entwickelt, und worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für diese Entwicklung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen. 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Überschwemmungen, Muren und Lawinen in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) Welche Schäden und wie viele Kosten wurden in den letzten 20 Jahren durch diese Ereignisse verursacht? b) Wie hat sich die Zahl der Muren- und Lawinenopfer in dieser Zeit entwickelt (bitte nach Jahren und Orten aufschlüsseln)? Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen. 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die natürliche Schneesicherheit in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach Skigebieten und nach Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf den „Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“: www.umweltbundesamt.de/sites/de fault/files/medien/376/publikationen/das-monitoringbericht_2023_bf_korr.pdf. Ab Seite 280 werden darin Schneehöhendaten für die Alpen und ausgewählte Mittelgebirge der letzten fünf Jahrzehnte analysiert. 16. Inwieweit verändern sich die Schneesicherheit sowie auch die durchschnittlichen Schneehöhen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Skigebieten der deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen bei einem Anstieg der Mitteltemperatur um 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau bzw. bei einem noch stärkeren Anstieg der Mitteltemperatur? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und die Flächen der deutschen Skigebiete in den letzten 20 Jahren entwickelt, und ist ein Trend zu einer Verschiebung in höhere Lagen zu beobachten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 18. In welchen Skigebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte 100-Tage-Regel und die Weihnachtsregel in den vergangenen 20 Jahren nicht eingehalten (bitte nach Jahren und Skigebieten aufschlüsseln)? 19. In welchen Skigebieten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren im Dezember ausreichend Schnee für den Skibetrieb, und wie ist die Prognose der Bundesregierung für die kommenden 20 Jahre (bitte nach Skigebieten und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der Klimakrise auf den Wintersportstandort Deutschland vor, und sind Maßnahmen geplant, um den Wintersporttourismus im Hinblick auf zunehmende Wetterextreme, höhere Temperaturen und Schneemangel langfristig abzusichern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Wintersporttourismus auszubauen und entsprechende Infrastruktur und Veranstaltungen künftig stärker zu unterstützen, z. B. im Bereich neuer oder wachsender Disziplinen wie Skimo (Skimountaineering) (z. B. Olympische Winterspiele 2026), Snowvolleyball (z. B. Makkabi Winter Games 2023) oder Schneeschuhwandern? Zuständig für die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus sind die Länder. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 22. Wie haben sich die Übernachtungszahlen und die Zahl der Ankünfte nach Kenntnis der Bundesregierung in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen jeweils in den Monaten November bis März in den letzten 20 Jahren entwickelt? a) Welche Ursachen haben diese Entwicklungen nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang mit der Veränderung der mittleren Temperaturen in den Wintermonaten? c) In welchem Verhältnis stehen die Besucherzahlen in der Wintersaison zu den Besucherzahlen in der Sommersaison der letzten fünf Jahre? Die Fragen 22 bis 22c werden zusammen beantwortet: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 46 bis 46b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Ferien- und Zweitwohnungsmarktes auf die Wohnraumsituation in Mittelgebirgs- und Alpenregionen, und welche Möglichkeiten sieht sie, um bezahlbaren Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken? Intensiver Tourismus kann lokalisiert starke Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit von Miet- sowie Eigentumswohnraum haben, um den die Bewohner mit Feriengästen und Zweitwohnungsbesitzern konkurrieren. In der Breite der betroffenen Regionen schwächt sich diese Konkurrenz jedoch ab. So liegen die durchschnittlichen Internet-Angebotsmieten in Kreisen, die die Alpen oder touristisch stark frequentierte Mittelgebirgsregionen einschließen, häufig im Durchschnitt der jeweiligen Bundesländer und teilweise sogar darunter. Die folgenden Instrumente können einen Beitrag leisten, um das bezahlbare Wohnen auch in Zukunft und an stark vom Tourismus geprägten Orten zu sichern: Mietpreisbremse, Mitarbeitendenwohnen, Zweckentfremdungsrecht, Einheimischenmodelle und soziale Erhaltungssatzungen. Darüber hinaus ist der beschleunigte Wohnungsbau, insbesondere mit Sozialwohnungen, auch in diesen Regionen ein zentraler Ansatz. 24. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zahl und Fläche der Schutzgebiete in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte Schutzgebietskategorien, nach Jahren und Bundesländern bzw. Regionen aufschlüsseln)? Angaben zur Zahl und Fläche der Schutzgebiete in den Alpen und Mittelgebirgsregionen liegen der Bundesregierung nicht vor (u. a. aufgrund fehlender räumlicher Abgrenzung von Alpen- und Mittelgebirgsregionen; vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Schutzgebiete in Deutschland sind auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter https://geodienste.bfn.de/schu tzgebiete einsehbar. Nach dem letzten Indikatorenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahre 2023 ist die Fläche der als Nationalparke und Naturschutzgebiete geschützten Gebiete in Deutschland in den Jahren von 2000 bis 2020 von 3,2 Prozent auf 4,6 Prozent der Landfläche Deutschlands gestiegen. Weitere Ausführungen dazu siehe www.bmuv.de/filea dmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/nbs_indikatorenbericht_2023_ bf.pdf, S. 37 ff.). 25. Welche Chancen sieht die Bundesregierung für den Erhalt und die Wiederherstellung regional typischer Flora und Fauna durch alternative Arten des Wintertourismus? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Daten in Bezug auf alternative Arten des Wintertourismus und deren Auswirkungen auf regional typische Flora und Fauna vor, die eine fundierte und valide Einschätzung zulassen würden. 26. Sind der Bundesregierung Vorhaben zur Renaturierung sowie zur Neunutzung stillgelegter Skipisten bekannt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 27. Welche alternativen Arten des Wintertourismus (z. B. Wander-, Natur- und Wellnesstourismus) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren mit öffentlichen Geldern gefördert (bitte nach Alternativen und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 ausgeführt, können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in strukturschwachen Regionen einzelbetriebliche Investitionen im Tourismusbereich gefördert werden. Die einzelbetriebliche Förderung von Tourismusbetrieben in der GRW (z. B. Hotels) richtet sich nach den gleichen Voraussetzungen wie die Förderung der gewerblichen Wirtschaft generell. Daneben können auch Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (Geländeerschließung für den Tourismus sowie öffentliche Einrichtungen des Tourismus) gefördert werden. Unter öffentlichen Einrichtungen des Tourismus werden Basiseinrichtungen verstanden, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dazu gehören u. a. Kurparks, Lehr- und Erlebnispfade, Wander-, Rad und Reitwege, Häuser des Gastes und unentgeltliche Informationszentren. Auch alternative Arten des Wintertourismus können von der GRW gefördert werden. Der Bundesregierung liegen allerdings keine Daten über Bewilligungen bzw. Mittelabfluss vor. 28. Inwieweit tauschen sich Bund, Länder und Kommunen über Best- Practice-Beispiele für einen nachhaltigen Ganzjahrestourismus in Wintersportdestinationen aus (z. B. durch Netzwerke, Modellregionen oder Förderprogramme)? In der GRW tauschen sich Bund und Länder regelmäßig in unterschiedlichen Formaten (z. B. bilaterale Austausche, Bund-Länder-Besprechungen) zu allen Förderfragen aus. Über einen konkreten Austausch von Best-Practice- Beispielen für einen nachhaltigen Ganzjahrestourismus in Wintersport-Destinationen liegen der Bundesregierung darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 29. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung bereits den sanften und nachhaltigen Ganzjahrestourismus in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen, und wie haben sich die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördergelder in den letzten 20 Jahren entwickelt? Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundesdrucksache 19/17392 ausgeführt, können im Rahmen der GRW auch Projekte zur Förderung des Ganzjahrestourismus unterstützt werden. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, liegen der Bundesregierung keine konsistenten Zahlen zur Entwicklung der vom Bund zur Verfügung gestellten Fördergelder in den letzten 20 Jahren in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 30. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentlichen Ausgaben für Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für Skiinfrastruktur und Beschneiungsanlagen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Im Rahmen der GRW wurden in den Jahren 2006 bis 2025 insgesamt vier betriebliche Investitionsvorhaben von Unternehmen der Wirtschaftsklasse 4939 „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.“ (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008) gefördert, die dem Teilbereich Betrieb von Berg-/Zahnrad- und Seilbahnen, Standseilbahnen, Seilschwebebahnen und Skiliften zuzuordnen sind. Dabei sind GRW-Fördermittel im Umfang von insgesamt 1 697 500 Euro (je zur Hälfte Bundes- und Landesmittel) bewilligt worden. Außerdem wurden zehn Projekte gefördert, die einen Namensbestandteil „Bergbahn, Seilbahn, Skilift oder Lift“ enthielten. Die GRW- Bewilligungssumme betrug hier 8 461 686 Euro (je zur Hälfte Bundes- und Landesmittel). Bei diesen Abgrenzungen ist jedoch zu beachten, dass die Bergbahnen und Lifte nicht nur dem Wintertourismus zur Verfügung stehen, sondern zu anderen Jahreszeiten auch anderen Urlaubsformen (z. B. Wandertourismus) dienen können. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Anzahl der Speicherbecken in Skigebieten in den letzten 20 Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Skigebiete, die mit eigenen Speicherbecken arbeiten, in den letzten 20 Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 31. Welche Erkenntnisse und Daten hat die Bundesregierung bezüglich der aktuellen und möglichen künftigen Auswirkungen der künstlichen Beschneidung auf Energiebedarf, lokale Wasserhaushalte, Ökosysteme und Grundwasserspiegel in den betroffenen Regionen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Bewirtschaftung der Ressource Wasser obliegt den Ländern. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wintertourismus in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/17392 verwiesen. 32. Welche Erkenntnisse und Daten liegen der Bundesregierung zum Strom- und Wasserverbrauch für künstliche Beschneiung vor, und wie hoch ist der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 33. Inwieweit erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kontrolle der künstlichen Beschneiung in der Praxis, insbesondere im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen der Alpenkonvention? Im Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus (Protokoll „Tourismus“) heißt es in Artikel 14 Nummer 2: „Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben.“ Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 34. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema Wasserknappheit (im Zusammenhang mit Wintertourismus) im Rahmen der gemeinsamen Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstrategie mit den Ländern zu berücksichtigen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (www.koalitio nsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202 5.pdf)? Der Umgang mit wachsender regionaler und saisonaler Wasserknappheit bleibt eine zentrale Herausforderung, die die Nationale Wasserstrategie (NWS) insbesondere mit Themenschwerpunkt 1 „Den naturnahen Wasserhaushalt schützen, wiederherstellen und dauerhaft sichern“ aufgreift. Darunter fällt auch, die Betroffenheit und Lösungsbeiträge von verschiedenen Sektoren und Wassernutzern (auch des Tourismus) zu analysieren und zu adressieren. Dies wird auch bei der Weiterentwicklung der NWS berücksichtigt. 35. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von touristischen Destinationen in Mittelgebirgen und Alpenregionen (z. B. Garmisch-Partenkirchen oder Wernigerode) durch den öffentlichen Personennahverkehr oder den Fernverkehr mit finanziellen Mitteln z. B. aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ (SVIK)? 36. Welche bundespolitischen Maßnahmen sind geplant, um den Anteil klimafreundlicher Verkehrsmittel in den Wintertourismusdestinationen zu erhöhen? Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet. Dem Ziel einer nachhaltigeren Mobilität in ländlichen Regionen wie den Wintertourismus-Destinationen in Mittelgebirgen und Alpenregionen dient eine Vielzahl übergreifender Aktivitäten, Maßnahmen und Förderprogrammen des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) – etwa die Finanzierung von Infrastrukturen Schiene und Straße, die Mittel gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), die Regionalisierungsmittel, die Förderung des autonomen Fahrens, der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und des Radverkehrs. Seit der letzten Novellierung des GVFG im Jahr 2020 beispielsweise ist die Beschränkung der Förderung auf Vorhaben in Verdichtungsräumen oder deren zugehörige Randgebiete generell aufgehoben. Dadurch wird grundsätzlich auch die Förderung von regionalen Schienenstrecken in den ländlichen Raum und damit auch in die touristischen Destinationen in Mittelgebirgen und Alpenregionen möglich. Zudem wurden mit der Novellierung des GVFG „Reaktivierungen“ als Fördertatbestand neu aufgenommen und können mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten anteilig nach dem GVFG gefördert werden. Durch die Reaktivierung von Bahnstrecken können Impulse für den ländlichen Raum gesetzt und Stadt-Umland-Gebiete besser erschlossen werden. Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG- Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. 37. Wie haben sich die saisonalen Verkehrsströme (Anreise- und Binnenverkehre) zu den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen in den letzten 20 Jahren verändert (bitte nach Verkehrsträgern und Regionen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor. 38. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um bis 2035 die Treibhausgasemissionen aus dem Anreiseverkehr zu touristischen Destinationen in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen zu senken und die Verkehrsinfrastruktur dieser Regionen an die Folgen der Klimakrise anzupassen? Im Bereich des Straßenverkehrs verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer schnellen und weitgehenden Elektrifizierung, um klimaschädliche Emissionen deutlich zu verringern. Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur, insbesondere auch im ländlichen Raum und in touristischen Regionen. 39. Welche Auswirkungen haben klimakrisenbedingte Veränderungen wie geringere Schneesicherheit und häufiger auftretende Extremwetterereignisse (z. B. Starkregen, Muren, Hangrutschungen) auf die Verkehrswege und die Mobilität innerhalb der deutschen Wintertourismusregionen, und welche Maßnahmen werden zur Sicherung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit dieser Regionen umgesetzt? Der Straßenbetriebsdienst auf den Bundesfernstraßen hat sich auf die Extremwetterereignisse auch in den Wintertourismusregionen eingestellt. Hierzu wird zum einen die Resilienz der Meistereien (Notstromversorgung etc.) erhöht und zum anderen erfolgen Anpassungen beim Winterdienst (u. a. durch modernste Winterdiensttechnik, aktuellen Straßenwetterinformationen mit KI-gestützten Wettermodellen sowie durch den Ausbau der Streumittel-Lagerstätten). Die meisten Verkehrswege in die Wintertourismusregionen betreffen jedoch das untergeordnete Straßennetz von Landes-, Kreis- und Stadtstraßen, die in der Zuständigkeit der Länder, Städte und Gemeinden liegen. Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) untersucht die Auswirkungen verschiedener Naturgefahren auf das deutsche Schienennetz. Als Ergebnis abgeschlossener Untersuchungen werden im GeoPortal.EBA (geo portal.eisenbahn-bundesamt.de) Gefahrenhinweiskarten für die Naturgefahren Hochwasser (Stand: 2017), Hangrutschungen (Stand: 2019), Murgänge und Hangmuren (Stand: 2023) sowie für Böschungsbrände (Stand: 2023) für das deutsche Schienennetz, einschließlich der Schienenwege in den deutschen Mittelgebirgen und Alpenregionen, zur Verfügung gestellt. Die Karten zeigen jeweils eine potenzielle Gefährdung des Schienennetzes auf, beinhalten jedoch keine Informationen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten und Veränderungen im Zuge des Klimawandels. In aktuell laufenden Forschungsarbeiten des DZSF werden auch die Auswirkungen von Schnee und Frost sowie von Starkregenereignissen auf das deutsche Schienennetz untersucht. Informationen zu diesen Projekten können auf der Website des DZSF eingesehen werden (www.dzsf.bu nd.de). Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Dafür haben die Eisenbahnen im Rahmen der dynamischen Betreiberverantwortung jederzeit alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls auf gefährliche Ereignisse oder neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zu reagieren. Vor allem die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) gibt die Mindestanforderungen vor, weitergehende Maßnahmen haben die Betreiber in eigenem Ermessen zu treffen. Als Aufsichtsbehörde überwacht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), ob die Eisenbahnen die Vorgaben einhalten. Bei Bedarf erfolgen technische Sicherungsmaßnahmen. Es kommen bei besonders gefährdeten oder auffälligen Anlagen auch zusätzlich Überwachungs- und Monitoringsysteme zum Einsatz. Mit Blick auf sich verändernde klimatische Bedingungen verweist die DB AG darauf, bereits eine Reihe von Maßnahmen angestoßen zu haben, um das System Bahn resilienter zu machen. So betreibt die DB InfraGO AG ein ganzheitliches Risikomanagement von Extremwetterlagen und zukünftigen Klimawandelfolgen basierend auf einem kontinuierlichen Monitoring, einer risikobasierten Prävention und Frühwarnung. Besonderer Fokus liegt dabei auf Stürmen (Baumstürzen), extremen Winterereignissen, Hitzewellen inkl. Böschungsbränden, Überspülungen und gravitativen Massenbewegungen u. a. infolge von extremen Niederschlagsereignissen. Auch das BMV hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Resilienz der Bundesschienenwege gegenüber drohenden Schäden auf Grund von Starkregen, Hochwasser, Hitze, Dürre, Sturm und gravitativen Massenbewegungen messbar zu erhöhen sowie wetter- und witterungsbedingte Unfälle zu verringern. So enthält die von der Bundesregierung im Dezember 2024 beschlossene Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (Klimaanpassungsstrategie) auch Maßnahmen, die sich auf die Anpassung der Schieneninfrastruktur an den Klimawandel beziehen und Gegenstand eines umfangreichen Beteiligungsverfahrens mit Ländern und diversen Stakeholdern, insbesondere auch mit der DB AG, waren und auch mit dem DSZF abgestimmt wurden. Anlage 1/Tabelle 1 zu Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage Drucksache 21/2645 „Zukunft des Wintertourismus in Deutschland“ Mittlere Wintertemperaturen (Dezember, Januar, Februar) in °C Winter Schwarz wald Schwä bische Alb Harz Erzge birge Fichtel gebirge Baye rischer Wald Sauer land Vogels berg Rhön Thürin ger Wald Deutsch land 2005/2006 -1,86 -1,93 -0,67 -2,3 -3,01 -3,46 -1,47 -0,68 -1,4 -2,57 -0,69 2006/2007 3,13 3,19 4,69 3,32 2,22 2,24 2,93 4,14 3,5 2,63 4,38 2007/2008 1,54 1,58 3,36 1,99 0,77 0,61 1,76 2,51 2,03 1,25 2,99 2008/2009 -1,43 -1,45 -0,04 -1,37 -2,52 -2,01 -1,47 -0,74 -1,38 -2,11 -0,2 2009/2010 -1,11 -1,24 -2,01 -2,76 -3,36 -2,39 -2,38 -1,2 -2,04 -2,99 -1,28 2010/2011 -0,24 -0,46 -0,95 -2,36 -3,15 -2,35 -1,56 -0,5 -1,35 -2,55 -0,59 2011/2012 -0,11 -0,13 1,14 -0,68 -1,56 -1,32 -0,22 0,85 0,09 -1,05 1,1 2012/2013 -0,43 -0,44 0,2 -1,33 -1,86 -1,33 -0,99 0,38 -0,43 -1,47 0,32 2013/2014 2,4 2,45 3,48 2,32 0,96 1,23 2,37 3,55 2,73 1,75 3,34 2014/2015 0,75 0,64 2,02 0,81 -0,24 0,08 0,33 1,49 0,86 0,08 1,88 2015/2016 2,98 2,92 3,59 2,54 1,53 1,78 2,4 3,56 2,76 1,88 3,61 2016/2017 -0,39 -0,29 1,31 -0,27 -1,67 -1,79 0,09 0,65 -0,09 -1,04 0,97 2 2017/2018 0,74 0,67 1,53 0,11 -0,85 -0,43 -0,03 1,37 0,56 -0,45 1,52 2018/2019 1,6 1,52 3,27 1,38 0,24 0,09 1,66 2,49 1,78 0,83 2,83 2019/2020 3,21 3 4,51 3,14 1,61 1,72 2,61 3,67 3,06 2,18 4,17 2020/2021 1,53 1,4 1,58 0,41 -0,71 0,04 0,69 1,64 0,66 -0,24 1,81 2021/2022 1,95 2,15 3,48 1,85 0,88 1,05 1,93 3,1 2,37 1,36 3,28 2022/2023 1,98 1,94 2,93 1,63 0,64 1,02 1,6 2,75 2 1,03 2,88 2023/2024 3,43 3,36 4,18 2,96 1,96 2,27 2,81 3,92 3,25 2,31 4,04 2024/2025 1,48 1,22 2,19 1,16 -0,36 0,12 0,93 1,91 1,23 0,38 2,16 Gesamtherstellung: H. 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