Wahrnehmung politischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren
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Wahrnehmung politischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7917
21. Wahlperiode 08.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd
Schattner, Stefan Henze, Andreas Mayer, Christian Reck, Tobias Teich, Stefan
Keuter, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Wahrnehmung politischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren
Die Gewinnung ausländischer Investitionen ist für den Wirtschaftsstandort
Deutschland von vitaler Bedeutung. Dies betrifft insbesondere
Industrieansiedlungen, Forschung und Entwicklung, technologieintensive Wertschöpfung,
Infrastruktur, Energieversorgung, mittelständische Zulieferketten und
hochwertige Arbeitsplätze. Die regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD
haben im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode angekündigt, Deutschland
solle für Investoren, Unternehmer und Forscher aus aller Welt attraktiver
werden. Sie verweisen auf Investitionen, Innovationen, Wettbewerb, geringere
Energiepreise, Bürokratieabbau, aktive Handelspolitik und eine Stärkung der
Außenwirtschaftsförderung als zentrale Instrumente ihrer Standortpolitik
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koali
tionsvertrag_2025.pdf).
Internationale Standortanalysen zeigen zugleich erhebliche
wettbewerbsgefährdende Belastungen. Einem Artikel zufolge verweist die EY-Studie „European
Attractiveness Survey 2026“ darauf, dass die Zahl ausländischer
Direktinvestitionsprojekte in Deutschland im Jahr 2025 um 10 Prozent auf 548 Projekte
gesunken sei und damit den niedrigsten Stand seit 17 Jahren erreicht habe. Als
belastende Faktoren werden unter anderem die hohe und aufwendige Steuerlast,
steigende Arbeits- und Energiekosten sowie ausbleibende Reformen in einem
als hoch bürokratisch beschriebenen System angeführt (www.reuters.com/worl
d/china/foreign-investment-into-germany-plunges-17-year-low-ey-survey-says-
2026-05-21/). Euronews berichtete in diesem Zusammenhang, Deutschland
bleibe zwar eines der wichtigsten Zielländer für ausländische Investitionen in
Europa, verzeichne aber gegenüber 2019 einen starken Rückgang ausländischer
Investitionsprojekte (www.euronews.com/business/2026/06/03/which-europea
n-countries-attract-the-most-foreign-investment). „Le Monde“ stellte im
Zusammenhang mit derselben Erhebung heraus, dass Frankreich erneut das
führende Zielland für ausländische Investitionen in Europa geblieben sei, während
Deutschland mit 548 Projekten deutlich dahinter lag (www.lemonde.fr/en/econ
omy/article/2026/05/22/france-remains-top-destination-for-foreign-investment-
as-europe-declines_6753724_19.html).
Neben Kosten, Energiepreisen, Bürokratie und Genehmigungsdauer spielt für
ausländische Investoren nach Ansicht der Fragesteller auch die Verlässlichkeit
der Eigentumsordnung eine erhebliche Rolle. Eigentumsschutz,
Rechtssicherheit und Planbarkeit staatlicher Regulierung sind zentrale Voraussetzungen
langfristiger Kapitalbindung. Das US-Außenministerium beschreibt
Deutschland grundsätzlich als offene Volkswirtschaft mit verlässlichem rechtlichem
Rahmen, verweist aber zugleich auf regulatorische Anforderungen und
Investitionsprüfungen in sensiblen Bereichen (https://2021-2025.state.gov/reports/202
4-investment-climate-statements/germany/?safe=1).
Die internationale Wahrnehmung des Investitionsstandorts Deutschland wird
derzeit nicht allein durch klassische Standortfaktoren wie Energiepreise,
Bürokratie, Arbeitskosten und Genehmigungsdauer geprägt, sondern auch durch die
steuer- und eigentumspolitische Berechenbarkeit der Bundesregierung. Für
international tätige Unternehmen und Kapitalgeber ist entscheidend, ob
Investitionen über zehn, zwanzig oder dreißig Jahre kalkulierbar bleiben.
Ankündigungen künftiger Entlastungen entfalten daher nur begrenzte Wirkung, wenn
parallel Debatten über neue Substanzsteuern, höhere Belastungen von
Betriebsvermögen, Eingriffe in Eigentumsrechte und zusätzliche Regulierungen geführt
werden. Die Bundesregierung sendet damit aus Sicht der Fragesteller kein
konsistentes Signal wirtschaftspolitischer Verlässlichkeit, sondern verstärkt Zweifel
daran, ob Deutschland dauerhaft ein steuerlich wettbewerbsfähiger und
eigentumspolitisch berechenbarer Investitionsstandort bleibt. Hinzu kommt in den
Augen der Fragesteller, dass innerhalb der Koalition und im parlamentarischen
Raum weiterhin über zusätzliche Belastungen hoher Einkommen, großer
Vermögen und umfangreicher Erbschaften (auch Unternehmenserbschaften)
diskutiert wird. Dazu zählen Debatten über die sogenannte Reichensteuer, über eine
Reaktivierung der Vermögensteuer sowie über Änderungen bei der
Erbschaftsteuer (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/koalition-steuerreform-spd-cdu-
100.html; www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-vermoegen
steuer-1150522). Für ausländische Investoren, Familienunternehmen und
vermögensverwaltende Eigentümerstrukturen entsteht nach Wahrnehmung der
Fragesteller dadurch der Eindruck, dass angekündigte steuerliche Entlastungen
nicht Teil einer dauerhaft verlässlichen Standortstrategie sind, sondern jederzeit
durch neue Belastungen bei Einkommen, Vermögen, Erbschaften oder
Betriebsvermögen relativiert werden können. Entscheidend ist dabei weniger die
einzelne steuerpolitische Forderung als die Frage, ob Deutschland über mehrere
Investitionszyklen hinweg stabile Rahmenbedingungen für Kapitalbildung,
Unternehmensnachfolge, Eigentumsschutz und private Investitionen gewährleistet.
Eine Standortpolitik, die Investitionen öffentlich anwerben will, zugleich aber
neue Belastungen für Eigentum, Einkommen und Vermögen politisch offenhält,
kann nach Auffassung der Fragesteller zusätzliche Unsicherheit erzeugen und
Zweifel daran verstärken, ob die Bundesregierung eine klare Linie zum Schutz
von Eigentum, Unternehmenssubstanz und Investitionskapital verfolgt.
Der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in
Deutschland, Martin Blessing, erklärte nach Medienberichten, ausländische Investoren
reagierten sensibler auf parlamentarische und außerparlamentarische Debatten
über Eingriffe in Eigentumsrechte, etwa Enteignungsforderungen im
Wohnungsmarkt, als auf hohe Umfragewerte der AfD (www.welt.de/politik/deutsch
land/article6a30427e0611b9299a1567f6/martin-blessing-investoren-
fuerchtenenteignungsdebatten-mehr-als-afd-sagt-der-merz-berater.html). Diese Aussage
ist nach Auffassung der Fragesteller politisch und wirtschaftlich relevant, weil
sie eine verbreitete öffentliche Deutung infrage stellt, wonach vor allem
Wahlerfolge rechter Parteien internationale Investoren abschreckten. Für die
parlamentarische Kontrolle kommt es dabei nicht auf eine Bewertung einzelner
Parteien durch die Bundesregierung an, sondern auf die tatsächliche
Erkenntnislage der Bundesregierung zu Standortfaktoren, Eigentumssicherheit, politischer
Risikowahrnehmung und Investitionsentscheidungen.
Es ist deshalb nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, die Erkenntnisse
der Bundesregierung zu den tatsächlichen Investitionshemmnissen, zur
Wirkung von Eigentums- und Enteignungsdebatten, zur internationalen
Wahrnehmung politischer Standortfaktoren und zu Konsequenzen für die Standortpolitik
des Bundes zu erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Standortfaktoren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der 21. Wahlperiode in Gesprächen mit ausländischen
Unternehmen, institutionellen Investoren, Staatsfonds, Private-Equity-
Gesellschaften, Pensionsfonds, Banken oder Wirtschaftsverbänden am
häufigsten als Investitionshemmnisse für Deutschland benannt?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche
Bedeutung ausländische Investoren den Faktoren Energiepreise,
Steuerbelastung, Arbeitskosten, Bürokratie, Genehmigungsdauer,
Fachkräfteverfügbarkeit, Infrastruktur, Eigentumsschutz und politischer Planbarkeit
beimessen?
3. Welche internen Auswertungen, Gesprächsvermerke, Lagebilder, Studien
oder Risikomatrizen der Bundesregierung liegen zur Gewichtung
politischer und regulatorischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren
gegebenenfalls vor?
4. In wie vielen Gesprächen der Bundesregierung mit ausländischen
Investoren wurden politische Debatten über Eigentumseingriffe,
Vergesellschaftungen, Enteignungen, Staatsbeteiligungen, Mietendeckel oder sonstige
wohnungsmarktbezogene Eingriffe als Investitionsrisiko angesprochen,
und in welchen Formaten bzw. Teilnahmekreisen?
5. In wie vielen Gesprächen der Bundesregierung mit ausländischen
Investoren wurden Wahlergebnisse, Umfragewerte oder mögliche
Regierungsbeteiligungen einzelner Parteien in Deutschland als Investitionsrisiko
angesprochen, und in welchen Formaten bzw. Teilnahmekreisen?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den öffentlich
berichteten Aussagen, wonach Investoren auf Debatten über Eingriffe in
Eigentumsrechte sensibler reagierten als auf hohe Umfragewerte der AfD
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
ausländischen Investoren die Verlässlichkeit der Eigentumsordnung, die
Berechenbarkeit regulatorischer Eingriffe und den Schutz privater
Investitionen in Deutschland darzulegen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung der
Berliner Debatte um die Vergesellschaftung großer
Wohnungsunternehmen auf ausländische Investitionen in Deutschland insgesamt und auf
Investitionen in Berlin im Besonderen gegebenenfalls vor?
9. Welche Kontakte hatte die Bundesregierung seit Beginn der 21.
Wahlperiode gegebenenfalls mit dem Land Berlin zu möglichen bundesweiten
Auswirkungen von Vergesellschaftungs- oder Enteignungsdebatten auf
den Investitionsstandort Deutschland?
10. Welche rechtlichen, wirtschaftlichen oder finanzpolitischen Bewertungen
hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode zu möglichen
Auswirkungen von Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des
Grundgesetzes auf Investitionsschutz, Kapitalmarktfähigkeit, Finanzierungskosten
und Standortattraktivität gegebenenfalls erstellt oder beauftragt?
11. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Eigentumsgarantie des
Artikels 14 des Grundgesetzes und der Debatte über Artikel 15 des
Grundgesetzes für die internationale Wahrnehmung des
Investitionsstandorts Deutschland bei?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus
ausländischen Medienberichten, Studien oder Standortanalysen gewonnen,
wonach Deutschland bei ausländischen Direktinvestitionsprojekten
zurückfällt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21.
Wahlperiode gegebenenfalls ergriffen, um die in internationalen Berichten
genannten Standortnachteile Deutschlands bei Bürokratie, Energiepreisen,
Steuerbelastung, Arbeitskosten, Genehmigungsdauer und Reformtempo
gegenüber ausländischen Investoren zu adressieren?
14. Welchen Umsetzungsstand haben die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte Investorenkonferenz der
Bundesregierung, der Deutschlandfonds, die Stärkung der WIN-Initiative und die
strategische Neuausrichtung der Außenwirtschaftsförderung (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche Rolle spielen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
das Bundeskanzleramt, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
Germany Trade and Invest und die deutschen Auslandsvertretungen bei der
operativen Ansprache ausländischer Investoren?
16. Welche Regionen, Branchen und Wertschöpfungsbereiche sollen nach
Planung der Bundesregierung vorrangig von der Ansprache ausländischer
Investoren profitieren?
17. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls,
um kleine und mittlere Unternehmen, mittelständische Zulieferer,
Startups und energieintensive Industrieunternehmen stärker in die
Investorenstrategie des Bundes einzubeziehen?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus dem
Vergleich mit Österreich gewonnen, soweit dort rechte Parteien an
mehreren Landesregierungen beteiligt sind und Österreich in ausländischen
Standortbewertungen weiterhin als investitionsoffene Marktwirtschaft
beschrieben wird (https://investinaustria.at/warum-oesterreich/)?
19. Hat sich die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode mit der
österreichischen Bundesregierung oder österreichischen Landesregierungen
über Investorenansprache, Eigentumsschutz, Standortkommunikation oder
den Umgang mit politischen Risikowahrnehmungen internationaler
Investoren ausgetauscht, und wenn ja, wann, in welchen Gesprächsformaten,
wo, und mit welchen Akteuren bzw. Teilnehmern?
20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem etwaigen
Austausch mit Österreich für ihre eigene Standortkommunikation
gegenüber ausländischen Investoren?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob ausländische Investoren zwischen bundespolitischen,
landespolitischen und kommunalen Standortfaktoren in Deutschland unterscheiden,
und welche sind das?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor,
ob politische Debatten über Eigentumseingriffe in einem Land oder einer
Kommune Auswirkungen auf die Standortwahrnehmung Deutschlands
insgesamt haben?
23. Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung gegebenenfalls, um
politische Risikowahrnehmungen ausländischer Investoren systematisch zu
erfassen?
24. Welche ressortübergreifenden Abstimmungen fanden seit Beginn der
21. Wahlperiode zur internationalen Kommunikation über
Eigentumsschutz, Investitionssicherheit und Standortstabilität Deutschlands
gegebenenfalls statt?
25. Welche Änderungen an bestehenden Instrumenten der
Außenwirtschaftsförderung, Investorenansprache oder Standortkommunikation prüft die
Bundesregierung gegebenenfalls als Reaktion auf rückläufige
ausländische Direktinvestitionsprojekte in Deutschland?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Investoren in Deutschland regulatorische Eingriffe im
Wohnungsmarkt als Signal für mögliche Eingriffe in andere Wirtschaftsbereiche
bewerten?
27. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung internationalen
Investitionsschutzstandards und bilateralen oder europäischen
Investitionsschutzabkommen für die Standortattraktivität Deutschlands bei?
28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die
internationale Wahrnehmung Deutschlands als rechtsstaatlich verlässlichen,
eigentumsschützenden und wettbewerbsfähigen Industriestandort zu
stärken?
Berlin, den 7. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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