Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V.
Text
Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e.V. (DHWR) ist die Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft und vertritt als zentrale Interessenvertretung die Belange von über 70.000 Unternehmen mit rund 650.000 Beschäftigten entlang der gesamten Wertschöpfungskette Holz – von der Forstwirtschaft über die Holzbe- und -verarbeitung bis hin zum Holzbau, Holzenergie und Handel.
Der DHWR setzt sich auf Bundes- und EU-Ebene, anteilig auf Länderebene, für die Förderung der nachhaltigen Holzverwendung, den klimaeffizienten Ressourceneinsatz sowie stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Branche ein.
Im Rahmen seiner Interessenvertretung nimmt der DHWR direkten Kontakt zu politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern auf – insbesondere zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie relevanter Bundesministerien. Dies erfolgt durch persönliche Gespräche, Positionspapiere, Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, Fachgespräche sowie durch die Mitwirkung in Anhörungen und Beiräten. Darüber hinaus organisiert der DHWR Informations- und Dialogveranstaltungen, an denen regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft teilnehmen, um den fachlichen Austausch zu fördern und politische Entscheidungsprozesse faktenbasiert zu begleiten.
Ziel der Interessenvertretung ist es, die zentrale Rolle der Holzwirtschaft für den Klimaschutz, die nachhaltige Transformation der Bauwirtschaft sowie für die Stärkung ländlicher Räume sichtbar zu machen und in politische Prozesse einzubringen. Insbesondere wird auf die langfristige Sicherstellung einer nachhaltigen Rohstoffverfügbarkeit, den Bürokratieabbau sowie die Förderung von Innovation und Fachkräftesicherung hingewirkt.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Ländlicher Raum; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Handwerk; Parlamentarisches Verfahren; Verkehrsinfrastruktur; Bauwesen und Bauwirtschaft; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; Wohnen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Bundeswaldgesetz (BWaldG): Das Bundeswaldgesetz zu überarbeiten ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Ziel ist eine Modernisierung/Anpassung des Gesetzes von 1975, um den aktuellen Herausforderungen von Klimawandel und Waldbewirtschaftung zu begegnen und den vielfältigen gestiegenen gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald gerecht zu werden. Elemente des Klimawalds der Zukunft sollten sein:
o ein nachhaltig bewirtschafteter Mischwald,
o der den gesellschaftlichen Bedarf nach Holz deckt,
o auf dem standortgerechte Bäume wachsen,
o für den für den Kalamitätsfall Maßnahmenpläne vorliegen
o und in dem ein Nadelholzanteil von mindestens 50% langfristig gesichert ist.
- Klimaschutzgesetz (KSG): Festlegung realistischer Klimaschutzziele in den
Sektoren
- Holzbauinitiative der Bundesregierung: Im Juni 2023 hat das Bundeskabinett eine
Holzbauinitiative aus 8 Handlungsfeldern als
Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des
Holzbaus beschlossen.
Diese Strategie der Bundesregierung soll den
Einsatz des nachhaltigen Rohstoffes Holz im
Bausektor stärken und für mehr Klimaschutz,
Ressourceneffizienz und schnelleres Bauen
sorgen. Mit acht Handlungsfeldern, von der
Vorbildfunktion des Bundes und der Stärkung
von Forschung und Innovation über die
Fachkräftesicherung und den Wissenstransfer bis
zur Sicherung der Rohstoffversorgung, sollen bis
2030 der Einsatz von Holz wesentlich verbessert
und die Holzbauquote erhöht werden.
Hemmnisse werden abgebaut und gleiche
Wettbewerbschancen für den Einsatz
verschiedenster Baumaterialien gewährleistet.
- Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL): Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Bauteile und
Außenwandbekleidungen in Holzbauweise
Fassung Oktober 2020
Diese Richtlinie gilt für Gebäude der
Gebäudeklasse 4 und 5, deren tragende,
aussteifende oder raumabschließende Bauteile
hochfeuerhemmend oder feuerbeständig nach §
26 Abs. 2 Satz 3 MBO1 sein müssen und die
davon abweichend nach § 26 Abs. 2 Satz 4 MBO1
aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
Abschnitt 4 dieser Richtlinie gilt auch für Wände
anstelle von Brandwänden gemäß § 30 Abs. 3
Satz 2 Nr. 2 MBO1 in Gebäuden der
Gebäudeklasse 3.
Darüber hinaus regelt die Richtlinie
Außenwandbekleidungen aus Holz und
Holzwerkstoffen nach § 28 Abs. 5 Satz 2 MBO1
an Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung: Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, insbesondere auf die vorgesehenen Änderungen im Baugesetzbuch (u. a. § 246e BauGB, § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3a BauGB). Ziel ist die Ausgestaltung der Regelungen so, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben effektiv beschleunigt werden. Zudem sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ergänzende Regelungen geprüft werden, insbesondere zur Digitalisierung von Bau- und Genehmigungsverfahren, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung bauordnungsrechtlicher Vorgaben, zur Überprüfung von Bau-Normen sowie zur Berücksichtigung klimafreundlicher und CO2-bindender Baustoffe.
Relationen
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