Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben - Kolonialgeschichte aufarbeiten, gemeinsame Zukunft partnerschaftlich gestalten
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Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben - Kolonialgeschichte aufarbeiten, gemeinsame Zukunft partnerschaftlich gestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8541
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Jamila Schäfer, Awet Tesfaiesus, Claudia Roth, Deborah Düring,
Agnieszka Brugger, Dr. Armin Grau, Max Lucks, Boris Mijatović, Omid Nouripour,
Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben – Kolonialgeschichte aufarbeiten,
gemeinsame Zukunft partnerschaftlich gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der staatliche Versöhnungsprozess zwischen Deutschland und Namibia steht
weitgehend still, da die 2015 initiierten Gespräche zu einer Gemeinsamen
Erklärung noch immer nicht zum Abschluss gekommen sind. In einem während
dieser Gespräche paraphierten gemeinsamen Text von 2021 erkennt die
Bundesregierung den Völkermord in Namibia erstmals offiziell an. Jedoch wird
bereits seit fünf Jahren nachverhandelt, ohne abschließende Einigung.
Gleichzeitig läuft ein Gerichtsverfahren am High Court in Windhoek, das prüfen
soll, ob diese politische Absichtserklärung gegen geltendes Recht in Namibia
verstößt. Die Klage wurde von Opferverbänden und Oppositionsparteien
eingelegt, die bemängeln, dass der namibische Parlamentsbeschluss von 2006 zur
Einbeziehung der betroffenen Gruppen missachtet wurde. Auch die Vereinten
Nationen bemängeln, dass die Rechte der betroffenen Gruppen besser
berücksichtigt werden müssen. Das Urteil zum Gerichtsverfahren könnte einzelne
Bestandteile oder die Gemeinsame Erklärung als Ganzes als rechtwidrig erklären.
Während das Gerichtsverfahren andauert und die Gespräche über die
Gemeinsame Erklärung fortgeführt werden, sollten Bundestag und
Bundesregierung die dort verhandelten und rechtlich umstrittenen Fragen nicht
vorwegnehmen. Dies betrifft insbesondere die konkrete Ausgestaltung materieller
Leistungen, Beteiligungsrechte und weitere Fragen der Wiedergutmachung.
Anerkennung, Entschuldigung und die Aufarbeitung der deutschen
Kolonialverbrechen dürfen jedoch nicht vom Abschluss der Gemeinsamen
Erklärung abhängig gemacht werden. Bundestag und Bundesregierung sollten
daher bereits jetzt diejenigen Maßnahmen ergreifen, die unabhängig vom
Ausgang des Gerichtsverfahrens und der weiteren Verhandlungen möglich sind,
um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft und die Versöhnung
zwischen Deutschland und Namibia voranzubringen. Die gemeinsame
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte mit Ländern und Gesellschaften
der ehemaligen Kolonialgebiete ist Voraussetzung für ein glaubwürdiges Handeln
Deutschlands im Globalen Süden.
II. Der Deutsche Bundestag beschließt:
1. Der Deutsche Bundestag verneigt sich in Demut, tiefer Trauer und Scham
vor den Opfern der deutschen Kolonialherrschaft im damaligen
„Deutsch-Südwestafrika“;
2. Der Deutsche Bundestag erkennt den grausamen Vernichtungskrieg der
deutschen Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia
gegen die Ovaherero, Nama, Damara und San als Völkermord an und
bekennt sich zu seiner daraus erwachsenden historischen und
moralischen Verantwortung;
3. Der Deutsche Bundestag bittet die Nachkommen der Ovaherero, Nama,
Damara, San und die Republik Namibia um Vergebung;
4. Der Deutsche Bundestag wird sich um die historische Aufarbeitung
sowie die Anerkennung begangener Taten inklusive ihrer heute
fortwirkenden Folgen bemühen, um Heilungsprozesse und Versöhnung
zu ermöglichen und so eine stabile Basis für friedliche und
partnerschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia
sowie den Betroffenen in Namibia und der deutschen Bevölkerung zu
verstetigen. Der Deutsche Bundestag setzt zunächst eine Kommission
ein, welche das koloniale Herrschafts- und Unrechtssystem in Namibia
und dessen Folgen bis in die Gegenwart reichenden Folgen unter
besonderer Berücksichtigung der Rolle des deutschen Parlaments und der
Regierung untersucht. Die Kommission arbeitet eng mit der namibischen
Wissenschaft und Institutionen zusammen und berücksichtigt
Perspektiven der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften. Auf
Grundlage der Empfehlungen sollen Maßnahmen für die weitere
wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung erarbeitet werden;
5. Der Deutsche Bundestag gedenkt den Opfern der deutschen
Kolonialherrschaft angemessen. Er bringt eine Gedenktafel in oder an
einer Kernliegenschaft des Deutschen Bundestag an sowie ergänzt den
Text der Gedenktafel in der Neuen Wache in Berlin um die Opfer der
deutschen Kolonialherrschaft;
6. Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, dass ein nationaler Lern–
und Erinnerungsort für die Opfer und die Verbrechen der deutschen
Kolonialvergangenheit unter Beteiligung von Wissenschaft,
Zivilgesellschaft und Herkunftsgemeinschaften errichtet wird.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich im Namen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Republik
Namibia und den Nachkommen der vom Völkermord betroffenen
Gemeinschaften und für das während der deutschen Kolonialherrschaft
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begangene Unrecht offiziell zu entschuldigen und um Vergebung zu
bitten und diese Bitte um Entschuldigung in angemessener Form
gegenüber Namibia und den betroffenen Bevölkerungsgruppen zu
übermitteln;
2. eine gemeinsame Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
unter Beteiligung aller Betroffenen weiter voranzubringen;
3. gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Kommunen die dauerhafte und
bedingungslose Bereitschaft zur Rückgabe von Kulturgütern zu
beschließen, die sich in Einrichtungen unter ihrer Trägerschaft befinden
und aus dem ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“ nach Deutschland
gebracht wurden;
4. gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Kommunen die dauerhafte und
bedingungslose Bereitschaft zur Rückgabe von Human Remains zu
beschließen, die sich in Einrichtungen unter ihrer Trägerschaft befinden
und aus dem ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“ nach Deutschland
gebracht wurden;
5. die Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte in
Deutschland zu intensivieren, u.a. indem die Bundesregierung darauf
hinwirkt, dass in den Ländern zu einem festen und dauerhaften
Bestandteil von Lehrplänen an deutschen Schulen gemacht wird sowie
bei der Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern stärker
Berücksichtigung findet;
6. dafür Sorge tragen, dass für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Verteidigung sowie
der staatlichen Entsendeorganisationen Ausbildungsinhalte mit einem
Bewusstsein für Kolonialismus, seine Auswirkungen, sowie zu
antirassistischem Verhalten gestärkt werden;
7. den Ausbau der Zusammenarbeit von Museen, Gedenkstätten,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft zwischen Deutschland und Namibia
voranzubringen und eine dauerhaft institutionalisierte Erinnerungskultur
mit Namibia zu etablieren;
8. der namibischen Regierung Unterstützung bei der Fortentwicklung der
Erinnerung an deutsche Kolonialverbrechen, z.B. durch eine
Gedenktafel auf Shark Island anzubieten;
9. die strategische Notwendigkeit partnerschaftlicher Beziehungen mit
Staaten des Globalen Südens anzuerkennen, die auf der Basis
gemeinsamer Werte, wie der Achtung der Menschenwürde, der
internationalen Menschenrechte im Spezifischen und des Völkerrechts
im Allgemeinen sowie einer kooperativen multilateralen Ordnung, weiter
ausgebaut werden sollten;
10. dauerhafte finanzielle Mittel für die Pflege der Gräber von Opfern der
deutschen Kolonialzeit in Swakopmund bereitzustellen;
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11. für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche
Zusammenarbeit mit Namibia zu sorgen, die sich an den Bedürfnissen
der namibischen Bevölkerung orientiert und der Bekämpfung von Armut
und Ungleichheit weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen lässt;
12. sich auf europäischer Ebene für eine schrittweise Liberalisierung der
Visabestimmungen für namibische Staatsangehörige einzusetzen und
zugleich bestehende nationale Spielräume für einfachere, schnellere und
zugänglichere Visaverfahren auszuschöpfen, insbesondere für
zivilgesellschaftlichen Austausch, Bildungs-, Ausbildungs-,
Wissenschafts- und Kulturprogramme.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Vor 122 Jahren, im Jahr 1904, begannen die Ovaherero – später gefolgt durch Aufstände der Nama, Damara und
San, sich gegen die zunehmende Entrechtung, Misshandlung, Unterdrückung und Rassentrennung der deutschen
Kolonialtruppen im damaligen „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, zu wehren. Deutsch-
Südwestafrika war 1884 als deutsches „Schutzgebiet“ errichtet worden und die Ovaherero verloren durch
Enteignungen und erzwungene Räumungen schrittweise ihre Ländereien, welches bis dato ihre Lebensgrundlage
darstellten.
Die deutsche Kolonialmacht reagierte auf den Aufstand der Herero mit einer gezielten militärischen
Vernichtungspolitik, die in der Schlacht am Waterberg im August 1904 ihren Höhepunkt fand. Die überlebenden
Ovaherero der Schlacht am Waterberg flohen in die Omaheke-Wüste, wo die Mehrheit an Hunger und Durst starb,
da Generalleutnant Lothar von Trotha die Teilabriegelung der Omaheke-Wüste angeordnet hatte.
Wer versuchte der Wüste zu entkommen oder sich den Deutschen ergab, wurde brutal getötet oder in Lagern
eingesperrt. Am 2. Oktober 1904 erließ von Trotha einen Befehl, mit dem er die systematische Vernichtung der
Herero, durch die kaiserlichen Kolonialtruppen anordnete. Als das brutale Vorgehen der deutschen
Kolonialmächte den Nama bekannt wurde, kündigte Hendrik Witbooi, bedeutende Anführer innerhalb der Nama,
den Vertrag mit der deutschen Schutztruppe, welchen er 1894 nach längen Kämpfen unterzeichnen musste, auf
und mobilisierte die Nama ebenfalls zum Aufstand gegen die deutschen Kolonialtruppen.
Zwar wurde der Vernichtungsbefehl von der Reichsregierung am 8. Dezember 1904 aufgehoben, jedoch kam dies
für viele Tausend Menschen zu spät.
Trotz der Aufhebung des ersten Befehls durch das Deutsche Reich erließ Generalleutnant von Trotha am 22. April
1905 einen zweiten Vernichtungsbefehl. Dieser richtete sich gezielt gegen die Nama.
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Im Jahr 1905 errichteten die deutschen Behörden in Swakopmund, Shark Island (Haifischinsel) in Lüderitz und
Windhoek (Alte Feste) erste Konzentrationslager, in denen Ovaherero und Nama versklavt und gezwungen
wurden, unter menschenunwürdigen Bedingungen zu arbeiten. Es kam zu Hinrichtungen, Tausende Menschen
starben durch Hunger, Krankheit, mangelndem Schutz vor den Witterungsbedingungen und Zwangsarbeit. Frauen
waren der systematischen sexuellen Gewalt der deutschen Soldaten ausgeliefert. Einige der Nama-Kämpfer
wurden mit ihren Familien nach Togo oder Kamerun verbannt.
Der Vernichtungsbefehl von Trotha hatte zur Folge, dass mehr als 100.000 Menschen trotz erbitterten
Widerstands innerhalb und außerhalb des heutigen Namibias vertrieben wurden. Schätzungsweise starben im
Zuge der Kämpfe und der Vertreibung mehr als 70.000 Menschen der Ovaherero-Gemeinschaften, 10.000
Menschen der Nama-Gemeinschaften sowie Tausende Damara und San. Die vertriebenen Menschen flohen aus
ihrem angestammten Land, wurden damit ihrer Lebensgrundlage beraubt und bitterer Armut ausgesetzt.
Sterbliche Überreste der Ermordeten wurden von den deutschen Kolonialherren systematisch nach Deutschland
gebracht und dort für pseudowissenschaftliche „Rassenforschung” herangezogen, welche die rassistische
Weltansicht des deutschen Kaiserreichs untermauern sollte. Zudem wurden zahlreiche Kulturgüter als koloniales
Raubgut nach Deutschland verbracht. Die Folgen dieser Gräueltaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
wirken bis heute in den deutsch-namibischen Beziehungen nach. Eine offizielle Entschuldigung seitens der
Bundesrepublik wurde bis heute nicht ausgesprochen.
Der Deutsche Bundestag verneigt sich daher vor den Opfern der deutschen Verbrechen im ehemaligen Deutsch-
Südwestafrika. Er erkennt das Leid, das durch die Verbrechen verursacht wurde an und würdigt den Widerstand
unzähliger Menschen gegen das brutale und tyrannische Unrecht der deutschen Kolonialherrschaft.
Der Deutsche Bundestag erkennt die Verbrechen gegen die Gemeinschaft der Ovaherero, Nama, Damara und San
als Völkermord an und bittet die Nachfahren der Opfer, des in deutschem Namen begangenen Unrechts und
zugefügten Leids an ihren Ahnen, um Entschuldigung. Aus Sicht des Antragsstellers bilden die Anerkennung
dieser Verbrechen und die Bitte um Entschuldigung die notwendigen ersten Schritte für eine Aufarbeitung und
nachhaltige Versöhnung.
Die dunkle Kolonialvergangenheit wirkt in Namibia bis heute nach. Das koloniale „Deutsch-Südwestafrika“ war
von Beginn an als deutsche Siedlerkolonie geplant. Vertreibung, kulturelle Zerstörung und Landraub von
Gebieten, die von Ovaherero, Nama und anderen indigenen Gruppen bewohnt und genutzt worden waren, waren
zentrale Bestandteile der deutschen Kolonialpolitik. Die damit gewaltsam durchgesetzten Besitzverhältnisse
spiegeln sich teilweise weiterhin in der Besitzverteilung von Ländereien in Namibia wider. So besitzen bis heute
weiße Landbesitzer etwa 70 Prozent des Farmlandes in Namibia (https://issafrica.org/iss-today/how-alike-is-land-
reform-in-namibia-and-south-africa). Ebenso bilden die Ovaherero, Nama, Damara und San heutzutage aufgrund
des Völkermords nur Minderheiten mit einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von insgesamt sechzehn bis
achtzehn Prozent. Der Tod von etwa 100.00 Angehöriger der Herero, Nama, Damara und San hat
sozialstrukturelle Folgen auf das heutige Namibia und beeinflusst die politische Repräsentation dieser
Bevölkerungsgruppen bis heute.
Seit dem 28. Mai 2025 begeht Namibia jährlich den Genocide Remembrance Day als nationalen Gedenktag, um
an die Schließung aller Konzentrationslager in Deutsch-Südwestafrika zu erinnern. Gleichzeitig erinnert der Tag
an die stillstehende Versöhnung und die ausbleibende Bitte um Vergebung seitens Deutschlands. Am 15. Februar
2026 hat die Afrikanische Union eine Resolution verabschiedet, welche Kolonialismus als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Völkermord erklärt. Im März 2026 hat zudem die Generalversammlung der Vereinten
Nationen eine von Ghana eingebrachte Resolution verabschiedet, welche den transatlantischen Sklavenhandel als
das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt (A/RES/80/250).
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beide Resolutionen sind als Ausdruck einer sich verändernden globalen Ordnung zu verstehen, in der die
Interessen afrikanischer Staaten zunehmend diskutiert und Eingang in internationale Aushandlungsprozesse
finden. Sie unterstreichen die Forderungen diverser afrikanischer Staaten, wonach ehemalige Kolonialmächte
ihrer Verantwortung gerecht werden und Wiedergutmachung leisten sollen. Deutschland hat eine historische und
politische Verpflichtung gegenüber den betroffenen Gemeinschaften und dem Land Namibia. Eine glaubwürdige
Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus erfordert die Bereitschaft, das begangene Unrecht anzuerkennen und
den Nachfahren der Opfer mit Demut zu begegnen. Eine ausdrückliche Bitte um Vergebung gegenüber Namibia
wäre ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung und könnte dazu beitragen, den Prozess der Versöhnung endlich
weiter voranzubringen.
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