polradar

Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben - Kolonialgeschichte aufarbeiten, gemeinsame Zukunft partnerschaftlich gestalten

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8541 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben - Kolonialgeschichte aufarbeiten, gemeinsame Zukunft partnerschaftlich gestalten Deutscher Bundestag Drucksache 21/8541 21. Wahlperiode 13.10.2026 Antrag der Abgeordneten Jamila Schäfer, Awet Tesfaiesus, Claudia Roth, Deborah Düring, Agnieszka Brugger, Dr. Armin Grau, Max Lucks, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben – Kolonialgeschichte aufarbeiten, gemeinsame Zukunft partnerschaftlich gestalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der staatliche Versöhnungsprozess zwischen Deutschland und Namibia steht weitgehend still, da die 2015 initiierten Gespräche zu einer Gemeinsamen Erklärung noch immer nicht zum Abschluss gekommen sind. In einem während dieser Gespräche paraphierten gemeinsamen Text von 2021 erkennt die Bundesregierung den Völkermord in Namibia erstmals offiziell an. Jedoch wird bereits seit fünf Jahren nachverhandelt, ohne abschließende Einigung. Gleichzeitig läuft ein Gerichtsverfahren am High Court in Windhoek, das prüfen soll, ob diese politische Absichtserklärung gegen geltendes Recht in Namibia verstößt. Die Klage wurde von Opferverbänden und Oppositionsparteien eingelegt, die bemängeln, dass der namibische Parlamentsbeschluss von 2006 zur Einbeziehung der betroffenen Gruppen missachtet wurde. Auch die Vereinten Nationen bemängeln, dass die Rechte der betroffenen Gruppen besser berücksichtigt werden müssen. Das Urteil zum Gerichtsverfahren könnte einzelne Bestandteile oder die Gemeinsame Erklärung als Ganzes als rechtwidrig erklären. Während das Gerichtsverfahren andauert und die Gespräche über die Gemeinsame Erklärung fortgeführt werden, sollten Bundestag und Bundesregierung die dort verhandelten und rechtlich umstrittenen Fragen nicht vorwegnehmen. Dies betrifft insbesondere die konkrete Ausgestaltung materieller Leistungen, Beteiligungsrechte und weitere Fragen der Wiedergutmachung. Anerkennung, Entschuldigung und die Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen dürfen jedoch nicht vom Abschluss der Gemeinsamen Erklärung abhängig gemacht werden. Bundestag und Bundesregierung sollten daher bereits jetzt diejenigen Maßnahmen ergreifen, die unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens und der weiteren Verhandlungen möglich sind, um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft und die Versöhnung zwischen Deutschland und Namibia voranzubringen. Die gemeinsame V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte mit Ländern und Gesellschaften der ehemaligen Kolonialgebiete ist Voraussetzung für ein glaubwürdiges Handeln Deutschlands im Globalen Süden. II. Der Deutsche Bundestag beschließt: 1. Der Deutsche Bundestag verneigt sich in Demut, tiefer Trauer und Scham vor den Opfern der deutschen Kolonialherrschaft im damaligen „Deutsch-Südwestafrika“; 2. Der Deutsche Bundestag erkennt den grausamen Vernichtungskrieg der deutschen Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia gegen die Ovaherero, Nama, Damara und San als Völkermord an und bekennt sich zu seiner daraus erwachsenden historischen und moralischen Verantwortung; 3. Der Deutsche Bundestag bittet die Nachkommen der Ovaherero, Nama, Damara, San und die Republik Namibia um Vergebung; 4. Der Deutsche Bundestag wird sich um die historische Aufarbeitung sowie die Anerkennung begangener Taten inklusive ihrer heute fortwirkenden Folgen bemühen, um Heilungsprozesse und Versöhnung zu ermöglichen und so eine stabile Basis für friedliche und partnerschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia sowie den Betroffenen in Namibia und der deutschen Bevölkerung zu verstetigen. Der Deutsche Bundestag setzt zunächst eine Kommission ein, welche das koloniale Herrschafts- und Unrechtssystem in Namibia und dessen Folgen bis in die Gegenwart reichenden Folgen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des deutschen Parlaments und der Regierung untersucht. Die Kommission arbeitet eng mit der namibischen Wissenschaft und Institutionen zusammen und berücksichtigt Perspektiven der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften. Auf Grundlage der Empfehlungen sollen Maßnahmen für die weitere wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung erarbeitet werden; 5. Der Deutsche Bundestag gedenkt den Opfern der deutschen Kolonialherrschaft angemessen. Er bringt eine Gedenktafel in oder an einer Kernliegenschaft des Deutschen Bundestag an sowie ergänzt den Text der Gedenktafel in der Neuen Wache in Berlin um die Opfer der deutschen Kolonialherrschaft; 6. Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, dass ein nationaler Lern– und Erinnerungsort für die Opfer und die Verbrechen der deutschen Kolonialvergangenheit unter Beteiligung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Herkunftsgemeinschaften errichtet wird. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich im Namen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Republik Namibia und den Nachkommen der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften und für das während der deutschen Kolonialherrschaft V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. begangene Unrecht offiziell zu entschuldigen und um Vergebung zu bitten und diese Bitte um Entschuldigung in angemessener Form gegenüber Namibia und den betroffenen Bevölkerungsgruppen zu übermitteln; 2. eine gemeinsame Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit unter Beteiligung aller Betroffenen weiter voranzubringen; 3. gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Kommunen die dauerhafte und bedingungslose Bereitschaft zur Rückgabe von Kulturgütern zu beschließen, die sich in Einrichtungen unter ihrer Trägerschaft befinden und aus dem ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“ nach Deutschland gebracht wurden; 4. gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Kommunen die dauerhafte und bedingungslose Bereitschaft zur Rückgabe von Human Remains zu beschließen, die sich in Einrichtungen unter ihrer Trägerschaft befinden und aus dem ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“ nach Deutschland gebracht wurden; 5. die Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte in Deutschland zu intensivieren, u.a. indem die Bundesregierung darauf hinwirkt, dass in den Ländern zu einem festen und dauerhaften Bestandteil von Lehrplänen an deutschen Schulen gemacht wird sowie bei der Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern stärker Berücksichtigung findet; 6. dafür Sorge tragen, dass für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Verteidigung sowie der staatlichen Entsendeorganisationen Ausbildungsinhalte mit einem Bewusstsein für Kolonialismus, seine Auswirkungen, sowie zu antirassistischem Verhalten gestärkt werden; 7. den Ausbau der Zusammenarbeit von Museen, Gedenkstätten, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zwischen Deutschland und Namibia voranzubringen und eine dauerhaft institutionalisierte Erinnerungskultur mit Namibia zu etablieren; 8. der namibischen Regierung Unterstützung bei der Fortentwicklung der Erinnerung an deutsche Kolonialverbrechen, z.B. durch eine Gedenktafel auf Shark Island anzubieten; 9. die strategische Notwendigkeit partnerschaftlicher Beziehungen mit Staaten des Globalen Südens anzuerkennen, die auf der Basis gemeinsamer Werte, wie der Achtung der Menschenwürde, der internationalen Menschenrechte im Spezifischen und des Völkerrechts im Allgemeinen sowie einer kooperativen multilateralen Ordnung, weiter ausgebaut werden sollten; 10. dauerhafte finanzielle Mittel für die Pflege der Gräber von Opfern der deutschen Kolonialzeit in Swakopmund bereitzustellen; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 11. für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Namibia zu sorgen, die sich an den Bedürfnissen der namibischen Bevölkerung orientiert und der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen lässt; 12. sich auf europäischer Ebene für eine schrittweise Liberalisierung der Visabestimmungen für namibische Staatsangehörige einzusetzen und zugleich bestehende nationale Spielräume für einfachere, schnellere und zugänglichere Visaverfahren auszuschöpfen, insbesondere für zivilgesellschaftlichen Austausch, Bildungs-, Ausbildungs-, Wissenschafts- und Kulturprogramme. Berlin, den 13. Oktober 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Vor 122 Jahren, im Jahr 1904, begannen die Ovaherero – später gefolgt durch Aufstände der Nama, Damara und San, sich gegen die zunehmende Entrechtung, Misshandlung, Unterdrückung und Rassentrennung der deutschen Kolonialtruppen im damaligen „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, zu wehren. Deutsch- Südwestafrika war 1884 als deutsches „Schutzgebiet“ errichtet worden und die Ovaherero verloren durch Enteignungen und erzwungene Räumungen schrittweise ihre Ländereien, welches bis dato ihre Lebensgrundlage darstellten. Die deutsche Kolonialmacht reagierte auf den Aufstand der Herero mit einer gezielten militärischen Vernichtungspolitik, die in der Schlacht am Waterberg im August 1904 ihren Höhepunkt fand. Die überlebenden Ovaherero der Schlacht am Waterberg flohen in die Omaheke-Wüste, wo die Mehrheit an Hunger und Durst starb, da Generalleutnant Lothar von Trotha die Teilabriegelung der Omaheke-Wüste angeordnet hatte. Wer versuchte der Wüste zu entkommen oder sich den Deutschen ergab, wurde brutal getötet oder in Lagern eingesperrt. Am 2. Oktober 1904 erließ von Trotha einen Befehl, mit dem er die systematische Vernichtung der Herero, durch die kaiserlichen Kolonialtruppen anordnete. Als das brutale Vorgehen der deutschen Kolonialmächte den Nama bekannt wurde, kündigte Hendrik Witbooi, bedeutende Anführer innerhalb der Nama, den Vertrag mit der deutschen Schutztruppe, welchen er 1894 nach längen Kämpfen unterzeichnen musste, auf und mobilisierte die Nama ebenfalls zum Aufstand gegen die deutschen Kolonialtruppen. Zwar wurde der Vernichtungsbefehl von der Reichsregierung am 8. Dezember 1904 aufgehoben, jedoch kam dies für viele Tausend Menschen zu spät. Trotz der Aufhebung des ersten Befehls durch das Deutsche Reich erließ Generalleutnant von Trotha am 22. April 1905 einen zweiten Vernichtungsbefehl. Dieser richtete sich gezielt gegen die Nama. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Im Jahr 1905 errichteten die deutschen Behörden in Swakopmund, Shark Island (Haifischinsel) in Lüderitz und Windhoek (Alte Feste) erste Konzentrationslager, in denen Ovaherero und Nama versklavt und gezwungen wurden, unter menschenunwürdigen Bedingungen zu arbeiten. Es kam zu Hinrichtungen, Tausende Menschen starben durch Hunger, Krankheit, mangelndem Schutz vor den Witterungsbedingungen und Zwangsarbeit. Frauen waren der systematischen sexuellen Gewalt der deutschen Soldaten ausgeliefert. Einige der Nama-Kämpfer wurden mit ihren Familien nach Togo oder Kamerun verbannt. Der Vernichtungsbefehl von Trotha hatte zur Folge, dass mehr als 100.000 Menschen trotz erbitterten Widerstands innerhalb und außerhalb des heutigen Namibias vertrieben wurden. Schätzungsweise starben im Zuge der Kämpfe und der Vertreibung mehr als 70.000 Menschen der Ovaherero-Gemeinschaften, 10.000 Menschen der Nama-Gemeinschaften sowie Tausende Damara und San. Die vertriebenen Menschen flohen aus ihrem angestammten Land, wurden damit ihrer Lebensgrundlage beraubt und bitterer Armut ausgesetzt. Sterbliche Überreste der Ermordeten wurden von den deutschen Kolonialherren systematisch nach Deutschland gebracht und dort für pseudowissenschaftliche „Rassenforschung” herangezogen, welche die rassistische Weltansicht des deutschen Kaiserreichs untermauern sollte. Zudem wurden zahlreiche Kulturgüter als koloniales Raubgut nach Deutschland verbracht. Die Folgen dieser Gräueltaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wirken bis heute in den deutsch-namibischen Beziehungen nach. Eine offizielle Entschuldigung seitens der Bundesrepublik wurde bis heute nicht ausgesprochen. Der Deutsche Bundestag verneigt sich daher vor den Opfern der deutschen Verbrechen im ehemaligen Deutsch- Südwestafrika. Er erkennt das Leid, das durch die Verbrechen verursacht wurde an und würdigt den Widerstand unzähliger Menschen gegen das brutale und tyrannische Unrecht der deutschen Kolonialherrschaft. Der Deutsche Bundestag erkennt die Verbrechen gegen die Gemeinschaft der Ovaherero, Nama, Damara und San als Völkermord an und bittet die Nachfahren der Opfer, des in deutschem Namen begangenen Unrechts und zugefügten Leids an ihren Ahnen, um Entschuldigung. Aus Sicht des Antragsstellers bilden die Anerkennung dieser Verbrechen und die Bitte um Entschuldigung die notwendigen ersten Schritte für eine Aufarbeitung und nachhaltige Versöhnung. Die dunkle Kolonialvergangenheit wirkt in Namibia bis heute nach. Das koloniale „Deutsch-Südwestafrika“ war von Beginn an als deutsche Siedlerkolonie geplant. Vertreibung, kulturelle Zerstörung und Landraub von Gebieten, die von Ovaherero, Nama und anderen indigenen Gruppen bewohnt und genutzt worden waren, waren zentrale Bestandteile der deutschen Kolonialpolitik. Die damit gewaltsam durchgesetzten Besitzverhältnisse spiegeln sich teilweise weiterhin in der Besitzverteilung von Ländereien in Namibia wider. So besitzen bis heute weiße Landbesitzer etwa 70 Prozent des Farmlandes in Namibia (https://issafrica.org/iss-today/how-alike-is-land- reform-in-namibia-and-south-africa). Ebenso bilden die Ovaherero, Nama, Damara und San heutzutage aufgrund des Völkermords nur Minderheiten mit einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von insgesamt sechzehn bis achtzehn Prozent. Der Tod von etwa 100.00 Angehöriger der Herero, Nama, Damara und San hat sozialstrukturelle Folgen auf das heutige Namibia und beeinflusst die politische Repräsentation dieser Bevölkerungsgruppen bis heute. Seit dem 28. Mai 2025 begeht Namibia jährlich den Genocide Remembrance Day als nationalen Gedenktag, um an die Schließung aller Konzentrationslager in Deutsch-Südwestafrika zu erinnern. Gleichzeitig erinnert der Tag an die stillstehende Versöhnung und die ausbleibende Bitte um Vergebung seitens Deutschlands. Am 15. Februar 2026 hat die Afrikanische Union eine Resolution verabschiedet, welche Kolonialismus als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord erklärt. Im März 2026 hat zudem die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine von Ghana eingebrachte Resolution verabschiedet, welche den transatlantischen Sklavenhandel als das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt (A/RES/80/250). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beide Resolutionen sind als Ausdruck einer sich verändernden globalen Ordnung zu verstehen, in der die Interessen afrikanischer Staaten zunehmend diskutiert und Eingang in internationale Aushandlungsprozesse finden. Sie unterstreichen die Forderungen diverser afrikanischer Staaten, wonach ehemalige Kolonialmächte ihrer Verantwortung gerecht werden und Wiedergutmachung leisten sollen. Deutschland hat eine historische und politische Verpflichtung gegenüber den betroffenen Gemeinschaften und dem Land Namibia. Eine glaubwürdige Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus erfordert die Bereitschaft, das begangene Unrecht anzuerkennen und den Nachfahren der Opfer mit Demut zu begegnen. Eine ausdrückliche Bitte um Vergebung gegenüber Namibia wäre ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung und könnte dazu beitragen, den Prozess der Versöhnung endlich weiter voranzubringen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen