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Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit (Antwort zu Drs. 21/845)

dip / drucksache 14.08.2025 · WP 21 · 21/1238 · Antwort · Original ↗

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Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit (Antwort zu Drs. 21/845) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1238 21. Wahlperiode 14.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Jamila Schäfer, Claudia Roth weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/845 – Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche Kolonialvergangenheit zählt zu den gewaltvollsten und zugleich am stärksten verdrängten Kapiteln deutscher Geschichte – geprägt von rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt, systematischer Ausbeutung und Reichtumstransfer, deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart reichen. Zwischen 1884 und dem Ende des Ersten Weltkriegs verfügte das Deutsche Kaiserreich über Kolonien in Afrika, Ozeanien und China und stellte 1914 flächenmäßig die drittgrößte Kolonialmacht dar (www.bmz.de/de/themen/koloni alitaet/historischer-hintergrund-168850#:~:text=Nach%20Fl%C3%A4che%20 bemessen%20verf%C3%BCgte%20Deutschland,sowie%20mehrere%20Inseln %20im%20Westpazifik). Bis heute sind die geschaffenen Unrechtssysteme und ihre langfristigen Auswirkungen nicht in angemessener Weise gesellschaftlich, institutionell und politisch aufgearbeitet worden. Zu den schwersten Verbrechen der deutschen Kolonialvergangenheit zählt der Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, in den Jahren 1904 bis 1908. Auch mehr als 100 Jahre nach den Verbrechen hat die Bundesregierung rechtlich dieses nicht als Völkermord anerkannt, die Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia wird seit zehn Jahren verhandelt. Ebenso stellt der brutal niedergeschlagene Maji-Maji-Aufstand zwischen 1905 und 1907 in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Ostafrika“, im heutigen Tansania, eines der gewaltvollsten und grausamsten deutschen Verbrechen während der Kolonialzeit dar. Der deutsche Kolonialismus wirkt weit über das offizielle Ende der Kolonialzeit hinaus nach. Er hat tiefgreifende Spuren in den Gesellschaften der ehemaligen Kolonien hinterlassen, im kollektiven Gedächtnis und in den Institutionen Deutschlands ist er jedoch über lange Zeit verzerrt oder unzureichend thematisiert worden (www.spiegel.de/geschichte/deutschlands-koloniale-vergang enheit-verdruckst-verwirrend-peinlich-a-00014e54-0bb1-4515-89d8-6945caba 15cd). Viele Kulturgüter, menschliche Überreste und Alltagsgegenstände aus kolonialem Kontext befinden sich bis heute in deutschen Museen, Klöstern, Sammlungen und Universitäten. Innerhalb Deutschlands ist das koloniale Erbe allgegenwärtig: in Form von Straßennamen, Denkmälern, Schulcurricula, musealen Darstellungen und nicht zuletzt durch rassistische Strukturen, deren Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Wurzeln bis in die Kolonialzeit zurückreichen. Betroffene Herkunftsgesellschaften fordern ihre Rückgabe ebenso wie eine konsequente Auseinandersetzung mit den kolonialen Kontexten, in denen diese Objekte unrechtmäßig entwendet oder gewaltsam angeeignet wurden. Geopolitische Entwicklungen zeigen, dass eine fehlende oder unzureichende Aufarbeitung zunehmend diplomatische Spannungen erzeugen kann und sich negativ auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit europäischer Staaten auswirkt. So muss beispielsweise die Erosion oder Verschlechterung partnerschaftlicher Beziehungen in Teilen West- und Zentralafrikas im Kontext von Frankreichs kolonialem Erbe betrachtet werden. Sie bieten autoritären Akteuren gezielt Angriffsfläche für antikoloniale Narrative, die politische Verschiebungen Richtung autoritären Modellen und die Abkehr von Partnerschaften mit europäischen Ländern begünstigen. Die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit ist einerseits eine historische Verpflichtung, andererseits auch eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung hierzulande. Aber auch in der Frage der Glaubwürdigkeit Deutschlands und einer gerechteren globalen Ordnung ist die Aufarbeitung höchst relevant. Nur wenn Deutschland sich entschlossen und verbindlich seiner kolonialen Vergangenheit stellt, kann es glaubwürdiger Partner in internationalen Beziehungen sein. In den letzten Jahren haben zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen, Kulturschaffende, Aktivistinnen und Aktivisten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unermüdlich auf die Versäumnisse in der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte hingewiesen und konkrete Maßnahmen eingefordert. Dazu gehören die kritische Aufarbeitung von Sammlungskontexten, die Rückgabe von Raubkunst und menschlichen Überresten, die angemessene Beteiligung von Herkunftsgesellschaften sowie strukturelle Förderungen in Bildung, Forschung und Kulturarbeit. Im Hinblick auf die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit hat die Bundesregierung in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, doch die Auseinandersetzung bleibt weiterhin unzureichend und teils kontrovers. Es wurden erste Schritte unternommen, wie der weitere Ausbau der Agentur für Internationale Museumskooperation oder die Anerkennung der Verbrechen und die Rückgabe von Kolonialartefakten in einzelnen Kontexten, wie etwa die Benin-Bronzen. Weitere Aspekte bleiben jedoch ungelöst, wie zum Beispiel Fragen der Wiedergutmachung in unterschiedlichen Kontexten oder die hinreichende Aufnahme der Kolonialgeschichte in Bildung und Forschung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine sorgfältige, gerechte und transparente Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte nachkommt, welche Maßnahmen sie ergreift, wie sie betroffene Gesellschaften als auch Kompetenzen der Diaspora einbindet und wie sie sicherstellt, dass die koloniale Vergangenheit Deutschlands nicht weiter verdrängt wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, sich weiterhin um die Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit zu bemühen, eingeschlossen einer länderübergreifenden Erforschung von Objekten und der Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern. Dies ist im Koalitionsvertrag festgehalten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung würdiger Erinnerungsorte und der Rückgabe menschlicher Überreste (human remains). Die Bundesregierung fühlt sich der Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit und dem dafür notwendigen Dialog und Austausch mit den betroffenen Gesellschaften auch in der Überzeugung verpflichtet, dass dies eine Voraussetzung für glaubwürdige, belastbare und zukunftsgerichtete Beziehungen zu den vom deutschen Kolonialismus betroffenen Staaten und Gesellschaften, aber auch den Staaten des Globalen Südens insgesamt, ist.  1. Nach welcher Strategie geht die Bundesregierung vor bei der Anerkennung des in den ehemaligen deutschen Kolonien begangenen Unrechts, dem Aussprechen von Entschuldigungen bei den betroffenen Gemeinschaften und der Ergreifung von Maßnahmen der Wiedergutmachung? Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, das unter deutscher Kolonialherrschaft begangene Unrecht aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung kann nicht einseitig erfolgen, sondern bedarf eines partnerschaftlichen und dialogischen Ansatzes. Deshalb steht die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern im engen bilateralen Austausch und arbeitet aktiv an der Versöhnung. In diesem Sinne hat auch Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier während seiner Reise nach Tansania im November 2023 um Verzeihung für die unter der deutschen Kolonialherrschaft begangenen Gräueltaten im Maji-Maji-Krieg gebeten. Derartige Schritte sind immer Ergebnis vorhergehenden Austauschs und eines gemeinsamen Prozesses mit den betroffenen Staaten und Gesellschaften. Ein solcher Dialog wird auch mit Namibia geführt: Seit 2015 verhandeln Deutschland und Namibia unter Einbeziehungen der betroffenen Gemeinschaften in Namibia über eine „Gemeinsame Erklärung“ zur Aussöhnung vor dem Hintergrund der deutschen Kolonialgeschichte und dem von deutschen Kolonialtruppen begangenen Völkermord an Nama und Herero. Bundespräsident Steinmeiner hat im Februar 2024 in Namibia die Hoffnung ausgesprochen, bald nach Namibia zurückkehren und eine offizielle Entschuldigung aussprechen zu können. Die gemeinsame Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit wird zudem durch konkrete Projekte mit der Zivilgesellschaft, hier und in ehemals von Deutschland kolonisierten Staaten, unterlegt. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Der Begriff der Wiedergutmachung im Völkerrecht ergibt sich aus der Verletzung einer internationalen Verpflichtung. Eine solche Verpflichtung bestand zur Zeit des begangenen Unrechts nicht. Das Konzept der Wiedergutmachung ist daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht anwendbar.  2. Welche konkreten Handlungen leitet die Bundesregierung aus den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung für ihre Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten und konkret von der Aussage, dass die Aufarbeitung des Kolonialismus „ein wichtiges Element für ein zukunftsgerichtetes Miteinander mit den Staaten des afrikanischen Kontinents“ ist, ab? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Afrikapolitischen Leitlinien sind für die Bundesregierung weiter handlungsleitend.  3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Rückgabe der Benin- Bronzen für zukünftige Restitutionsprozesse und die Anerkennung kolonialen Unrechts – insbesondere im Hinblick auf Bildungsarbeit, Museumspolitik und internationale Kulturbeziehungen? Die Eigentumsübertragung von mehr als 1 000 Benin-Bronzen aus deutschen öffentlichen Sammlungen an den nigerianischen Staat im Jahr 2022 ist aus Sicht der Bundesregierung ein positives Kapitel in der deutsch-nigerianischen Zusammenarbeit. Gleichzeitig konnte die Museumskooperation vertieft und als ein wichtiges Element der bilateralen Beziehungen etabliert werden. Der Umgang mit kolonialen Erfahrungen insgesamt und die Bedarfe der verschiedenen Gesellschaften sind unterschiedlich. Deshalb variieren auch die bisherigen Prozesse der Aufarbeitung, Anerkennung, Rückgaben und Zusammenarbeit in kolonialen Kontexten. Im Lichte der bisher gemachten Erfahrungen aktualisieren Bund, Länder und Kommunen gegenwärtig die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ aus dem Jahr 2019. Die Bundesregierung strebt grundsätzlich koordinierte, von der Gesellschaft getragene zwischenstaatliche Restitutionsprozesse an. Zahlreiche von der Bundesregierung geförderte Projekte und Austauschformate (Besucherreisen, Übersetzungsprojekte, Wanderausstellungen, Kulturerhalt etc.) unterstützen diese Prozesse.  4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit jeweiligen betroffenen Staaten der ehemaligen deutschen Kolonien in einem langfristigen Dialog zu stehen, um die kolonialen Verbrechen und deren Folgen gemeinsam aufzuarbeiten? Die Bundesregierung sucht im Rahmen von Reisen und Gesprächen mit den jeweils betroffenen Staaten auch den Austausch zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit. In einzelnen Ländern haben sich zudem zu bestimmten Fragestellungen mandatierte Gremien gebildet, mit denen die Bundesregierung im Austausch steht. Im Einzelnen wird weiter verwiesen auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 11.  5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit den betroffenen Gesellschaften der ehemaligen deutschen Kolonien und ihrer Diasporagemeinschaften hierzulande in einem langfristigen Dialog zu stehen, um die kolonialen Verbrechen und deren Folgen gemeinsam aufzuarbeiten? Die Bundesregierung steht in Kontakt und dauerhaftem Austausch mit Diaspora-Gemeinschaften in Deutschland und betroffenen Gesellschaften der ehemaligen deutschen Kolonien bzw. bietet diesen grundsätzlich an. Im November 2024 lud das Auswärtige Amt zu einem umfassenden runden Tisch „Koloniale Aufarbeitung − Im Dialog mit der Zivilgesellschaft“. Die Veranstaltung unterstrich die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure und der durch sie eingebrachten Expertise für die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit und wurde durch die anwesenden zivilgesellschaftlichen Vertreter einhellig begrüßt. Dieser Dialog soll fortgesetzt werden. Er wird ergänzt und vertieft durch eine Vielzahl an Austauschformaten und Vorhaben zur gemeinsamen Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit durch gesellschaftliche Akteure in Deutschland und ehemaligen deutschen Kolonien, die die Bundesregierung im Rahmen von Projektförderungen oder aktiver Teilnahme unterstützt. Flankiert werden diese Maßnahmen u. a. durch Besucherreisen nach Deutschland, zuletzt mittels einer Themen- und Informationsreise „Rückgabe von Human Remains und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten“, die vom 6. bis 12. Juli 2025 für Teilnehmende aus ehemaligen deutschen Kolonien stattfand. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 verwiesen.  6. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand bezüglich des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erwähnten Vorhabens zur Errichtung eines würdigen Erinnerungsortes im Kontext der deutschen Kolonialverbrechen? Die Bundesregierung knüpft an die Vorarbeiten der vergangenen Jahre an und führt die Gespräche mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft fort, um einen würdigen Erinnerungsort zur Auseinandersetzung mit dem deutschen kolonialen Erbe zu schaffen.  7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Erinnerung an die deutsche Kolonialvergangenheit zu im Kontext der deutschen Erinnerungskultur insgesamt? Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte ist unbestrittener Teil der Erinnerungskultur in Deutschland. Die Bundesregierung misst ihr große Bedeutung bei.  8. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung derzeit bereit für Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bereit (bitte nach Förderzeitraum, Ressort und Vorhaben titelscharf aufschlüsseln)? Projekttitel Förderzeitraum Ressort/Titel Volumen Auswärtiges Amt Renovierung der Nama und Herero Massengräber in Namibia 01.01.2024–31.12.2025 AA 0504-68715 EN 3 70 000 Euro Ausstellung „Es war einmal … die Geburt des Staates Kamerun 1884–1914“ in Jaunde & Douala, Kamerun 16.02.2024–31.12.2025 AA 0504 68711 310 000 Euro Wissenschafts- und Austauschprojekt „Aufarbeitung Kolonialgeschichte“ („German Colonialism and the Law“; Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät) 10.07.2024–30.09.2025 AA 0504 68715 50 000 Euro Instandsetzung des Fördergerüstes auf dem historischen Minengelände in Tsumeb, Namibia 01.01.2025–31.12.2025 AA 0504-68715 EN 3 59 800 Euro Kulturstiftung der Länder „Vorbereitung der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen“ 01.01.2025–31.12.2026 AA 0504 68711 EN 4 235 933 Euro Renovierung der „Alten Feste“ in Windhuk 01.03.2025–31.12.2026 AA 0504-68715 EN 3 160 000 Euro „Das leere Grab – Impact Campaign“ – Aufarbeitung der DEU-TZA Kolonialgeschichte 01.04.2025–31.12.2025 AA 0504 68715 10 000 Euro Themen- und Informationsreise zu „Kulturgüterrückgabe und Rückgabe menschlicher Überreste aus kolonialen Kontexten“ vom 06.–12.07.2025 01.05.2025–31.08.2025 AA 0502 68517 43 000 Euro Projekttitel Förderzeitraum Ressort/Titel Volumen Leipzig International Artists in Residence u. a. mit Teilnehmenden aus ehemaligen deutschen Kolonialgebieten 01.06.2025–31.01.2026 AA 0504 68715 60 000 Euro Vorführung des Films „Der vermessene Mensch“ anlässlich Deutsch-Wochen in Namibia September/Oktober 2025 AA 0504 68715 500 Euro Ausstellung „Transpositional Geologies“) in Windhuk zur Auseinandersetzung mit der Ausbeutung von Rohstoffen aus Namibia während der Kolonialzeit Herbst 2025 AA 0504 68715 3 000 Euro Aufführung des Musiktheaters von „People of Song“ zur deutsch-namibischen Vergangenheit an der Botschaft Windhuk Oktober 2025 AA 0504 68715 5 000 Euro Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur- und Medien Stiftung Preußischer Kulturbesitz „Interdisziplinäres und transnationales Forschungsprojekt zur Rekontextualisierung von westafrikanischen menschlichen Überresten mit kolonialem Aneignungshintergrund“ 01.07.2021–31.12.2025 BKM 0452 685 18 903 118 Euro afroTopia e. V. „africologneFESTIVAL“ in Köln 01.01.2023–31.12.2025 BKM 0452 685 18 450 000 Euro Filmakademie Baden-Württemberg gGmbH „Nollywood Workshop – Benin City Edition“ in Lagos & Benin City, Nigeria, und Ludwigsburg 24.07.2023–31.12.2026 BKM 0452 685 18 105 000 Euro Centre Marc Bloch e. V. „Deutsch-Französischer-Provenienz- Forschungsfonds“ 04.12.2023–31.12.2027 BKM 0452 685 18 1 080 000 Euro Kulturstiftung der Länder „Austausch zum weiteren Umgang mit menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten in Deutschland. Themenschwerpunkte: Re-Humanisierung sowie Transparenz und Dokumentation“ 01.01.2025–31.12.2026 BKM 0452 685 18 235 933 Euro Universität des Saarlandes „Entwicklung eines Erinnerungskonzepts zur Geschichte der Deutschen Kolonialschule“ 06.01.2025–31.12.2026 BKM 0452 685 18 80 000 Euro Arbeitskreis Hamburg Postkolonial Außerschulisches Erinnerungsprojekt „Wir packen unseren Koffer“ 01.02.2025–31.07.2026 BKM 0452 685 18 107 578 Euro Stiftung Stadtmuseum Berlin „Gedenkstellenausstellung – Wege des Erinnerns“ 20.03.2025–20.12.2025 BKM 0452 685 18 30 000 Euro  9. Welche Mittel sind für die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ in den Jahren 2026 bis 2029 vorgesehen, und wie wird die Museumskooperation weiter ausgebaut? Die Museumsagentur hat die Aufgabe, einen Beitrag zu leisten, um die vielfältige deutsche Museumslandschaft auf dem wachsenden internationalen Museumsmarkt zu profilieren. Die Agentur ist aktuell im Aufbau und nähert sich ihrer Sollstruktur. Sie verfügt hierzu bis Ende 2027 über Projektmittel des Auswärtigen Amtes. Die Agentur soll mittelfristig auch einen Profitbereich aufbauen. Das Anfangsportfolio für die internationale Museumszusammenarbeit ist unter www.museumsagentur.de einsehbar. Kooperationen mit dem Globalen Süden – darunter die Staaten mit einer deutschen Kolonialvergangenheit – sind angestrebt. Die Agentur soll künftig auch Unterstützung für den Bereich Rückgaben von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten leisten können. 10. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialem Kontext an Herkunftsgesellschaften bzw. Herkunftsstaaten, und inwiefern wurden betroffene Gemeinschaften aus den ehemaligen Kolonien an Prozessen der Rückgabe beteiligt? Im Hinblick auf die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten befindet sich die Bundesregierung im engen Austausch mit den betroffenen Staaten. Sie konsultiert zudem regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Das Tempo von Rückgaben wird auch wesentlich von den Herkunftsländern mitbestimmt, die insbesondere über die konkreten Empfänger von Rückgaben entscheiden müssen. Die Art und Weise der Einbeziehung von Herkunftsgesellschaften und anderen innerstaatlichen Akteuren in Restitutionsprozesse obliegt den jeweiligen Regierungen. Die Bundesregierung nimmt keinen Einfluss auf innerstaatliche Konsultations- und Verhandlungsprozesse. 11. Wie plant die Bundesregierung, den bestehenden Rückgabeforderungen aus Herkunftsgesellschaften ehemaliger Kolonialgebiete im Hinblick auf menschliche Überreste und Artefakte in deutschen Museen und Sammlungen nachzukommen, insbesondere wenn sie von staatlichen Restitutionskommissionen kommen? Die Bundesregierung steht mit einer Vielzahl von Ländern zur Frage der Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten im Kontakt, darunter auch solchen, in denen sich staatliche Restitutionskommissionen gebildet haben wie z. B. Kamerun, Tansania und Ghana. Sie begrüßt die Erfassung von Rückgabeforderungen und Einbindung von Herkunftsgesellschaften mittels mandatierter Gremien in den jeweiligen Ländern und steht mit diesen im Austausch. Die Einzelfallentscheidung über Rückgaben treffen final die jeweiligen Sammlungen und ihre Träger, häufig Länder und Kommunen, im Falle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auch der Bund. 12. Inwiefern stellt die Bundesregierung für die Nachfahren von Opfern der deutschen Kolonialherrschaft finanzielle Unterstützung bereit für die Suche nach in Deutschland vermuteten menschlichen Überresten? Aktuell fördert das Auswärtige Amt für den Zeitraum 2025 bis 2027 das Projekt „Vorbereitung der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen“ (siehe auch Zusammenstellung in Frage 8). Die Anlaufstelle soll bei der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK) angesiedelt werden. Damit soll die Schaffung der notwendigen Struktur für die Rückgabe von, sowie den weiteren Umgang mit, menschlichen Überresten in Deutschland inhaltlich vorbereitet werden. Das im Rahmen des Projektes zu entwickelnde Konzept soll u. a. die Förderung des internationalen Austauschs über die wissenschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und ethischen Voraussetzungen für die Rückgabe von menschlichen Überresten, die sich in deutschen Museen und wissenschaftlichen Sammlungen befinden, umfassen. Das Konzept wird seinerseits im engen Austausch mit Expertinnen und Experten aus Herkunftsstaaten und Vertreterinnen und Vertretern von Herkunftsgesellschaften erarbeitet. Die Bundesregierung steht zudem, wie viele andere Institutionen aus dem Umfeld der kolonialen Aufarbeitung, mit Nachfahren von Opfern in Kontakt. 13. Wird der Fonds zur Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, welcher bisher im Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingesetzt wurde, fortgeführt, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem finanziellen Umfang? Im Haushalt 2024 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurden erstmals Mittel im Umfang von 600 000 Euro für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten aufgenommen. Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Vorgängen. Laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen sind Teil des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Die Bundesregierung stellt demnach dazu, ob eine etwaige Förderung ggf. beabsichtigt wird, grundsätzlich keine Informationen bereit. 14. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um für Museen das Erinnern an Kolonialverbrechen dauerhaft zu ermöglichen? Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste Mittel für Projekte zur Provenienzforschung von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten zur Verfügung. Ferner hat BKM gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und französischen Partnern 2023 den „Deutsch-Französischen Provenienzforschungsfonds“ zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika ins Leben gerufen. Auch über diesen Fonds können entsprechende Projekte von Museen gefördert werden. Schließlich fördert der BKM die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Humboldt Forum sowie die Stiftung Deutsches Historisches Museum institutionell. Die Stiftungen leisten wichtige Beiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe. 15. Welche konkreten gesetzlichen Regelungen bestehen aktuell in Deutschland bezüglich des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, und sind der Bundesregierung hierbei Regelungslücken bekannt, die einen Handel ermöglichen? Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zum Handel mit menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten finden die allgemeingesetzlichen Regelungen Anwendung. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und würde, sofern erforderlich, Maßnahmen ergreifen. 16. Wie häufig und in welchem Umfang findet der Handel mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb Deutschlands statt (bitte zu den Jahren 2020 bis 2024 angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die europäische Zusammenarbeit in der kolonialen Aufarbeitung, insbesondere im Bereich der Provenienzforschung, zu intensivieren? 18. Welche deutsch-französischen und multilateralen Projekte zur Erforschung und Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten wurden seit 2023 initiiert, und welche weiteren sind geplant? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Partner in den Projekten des Deutsch-Französischen Provenienzforschungsfonds sind immer auch Institutionen aus der Region Subsahara-Afrika. 19. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur dauerhaften institutionellen Absicherung und Weiterentwicklung der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie der Museumsagentur für die Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten? Sowohl für die Kontaktstelle als auch für die Museumsagentur sind langfristige unterstützende Aufgaben beim Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten vorgesehen. Bei der Kontaktstelle finanziert das Auswärtige Amt derzeit ein Projekt zum weiteren Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in Deutschland. Hieraus soll perspektivisch eine dauerhafte Anlaufstelle für den Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten entstehen, die bei der Kontaktstelle angesiedelt sein soll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 20. Inwiefern plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Bildungseinrichtungen, Bundesprogramme und Materialien zu entwickeln, die eine systematische Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte in den Bereichen Bildung und Forschung langfristig verankern? Das Thema Kolonialismus und dessen Darstellung in Bildungsmedien wird vom Leibniz-Institut für Bildungsmedien (Georg-Eckert-Institut), das von Bund und Ländern institutionell gefördert wird, aus einer kulturwissenschaftlich- historischen Perspektive beforscht. 21. Inwiefern wird die Bundesregierung die derzeitige Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen den beteiligten Ressorts (insbesondere der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Auswärtiges Amt) in der Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit beibehalten? Die Bundesregierung folgt bei der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Deutschlands dem Prinzip der Ressortzuständigkeiten, die sich thematisch ergibt. Das Auswärtige Amt übt innerhalb der Bundesregierung die Federführung aus und fungiert als zentraler Kontakt für Staaten und ausländische zivilgesellschaftliche Gruppen, die von den Auswirkungen deutscher Kolonialpolitik betroffen sind. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien spiegelt diese Zuständigkeit bei Themen und Maßnahmen in Deutschland selbst und ist insbesondere zuständig für Erinnerungsarbeit in Deutschland und für die Provenienzforschung. 22. Wie erklärt die Bundesregierung, dass direkte und individuelle Entschädigungszahlungen an Nachfahren von Opfern deutscher Kolonialverbrechen – etwa für den Tod von Angehörigen, psychisches und physisches Leid oder den Verlust von Eigentum – bislang nicht Bestandteil der offiziellen Wiedergutmachungsbemühungen sind, und wie positioniert sie sich zu entsprechenden Forderungen betroffener Gemeinschaften? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 23. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Forschung zu Justizverfahren in den deutschen Kolonien weiterhin zu unterstützen? Seit 2024 fördert das Auswärtige Amt das von der Berliner Humboldt- Universität durchgeführte Projekt „German Colonialism and the Law“, das unter anderem eine Auseinandersetzung mit dem kolonialen Recht und seiner Anwendung zum Gegenstand hat (https://fli.berlin/crimcol/). Eine entsprechende Buchpublikation ist in Entstehung. 24. Welche politischen Konsequenzen wird die Bundesregierung aus nachgewiesenen Unrechtsurteilen der deutschen Kolonialjustiz ziehen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 23 verwiesen. 25. Unterstützt die Bundesregierung die internationalen Forderungen nach einer Reform von internationalen Finanzinstitutionen, wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, um den Stimmen von Ländern des Globalen Südens mehr Gewicht in Entscheidungsprozessen zu verleihen, und welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung selbst im Rahmen dieser Reformbemühungen? Die Bundesregierung unterstützt Reformen im Internationalen Währungsfonds (IWF). So wurde zuletzt ein weiterer Sitz im Exekutivdirektorium für Sub- Sahara Afrika geschaffen. Hiermit wird die Stimme der Entwicklungsländer entscheidend gestärkt. Auch bei der Weltbank setzt sich die Bundesregierung für eine verbesserte Mitsprache und Repräsentation von Entwicklungsländern ein. 26. Welchen Erkenntnisgewinn hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach der Fachkonferenz „Rethinking Development Policy“ am 4. Dezember 2024 für sein Ziel einer dekolonialen Entwicklungspolitik gezogen? 27. Inwiefern hat das BMZ die für seinen institutionellen Prozess der „Überwindung kolonialer Kontinuitäten“ leitgebenden Handlungsfelder erweitert: a) entsprechend geäußerten Empfehlungen des hierfür eingesetzten Beratungsteams? b) entsprechend konkreten Vorschlägen aus dem Fachpublikum im Rahmen der Konferenz am 4. Dezember 2024? Die Fragen 26 bis 27b werden zusammen beantwortet. Die Veranstaltung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anlässlich des 140. Jahrestags der sog. Berliner Afrika-Konferenz 1884/1885 war ein wichtiger Meilenstein für die Auseinandersetzung mit kolonialen Kontinuitäten in der Entwicklungspolitik. Die damalige Bundesministerin Svenja Schulze informierte zu diesem Anlass erstmals öffentlich über den bis dahin BMZ-internen Prozess, in dessen Rahmen verschiedene Handlungsbereiche der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Blick auf mögliche koloniale Kontinuitäten überprüft werden. Neben dem Gedenken an die Konferenz von 1884/1885 stand der Austausch über gerechte und zeitgemäße Partnerschaften in der internationalen Zusammenarbeit im Vordergrund der Veranstaltung. Dabei wurde die Bedeutung einer erneuerten Partnerschaft zwischen Europa und Afrika im Lichte einer zunehmend multipolaren Welt hervorgehoben. Deutschland als ein den Menschenrechten, der Rechtstaatlichkeit und dem Multilateralismus verpflichteter Akteur könne hier gemeinsam mit Partnerländern wichtiger Initiator sein. Die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und Reformbedarfen der aktuellen internationalen Zusammenarbeit, auch im Lichte der kolonialen Vergangenheit, sei eine Basis für eine Neuaufstellung dieser Beziehungen und Anerkennung einer veränderten Rolle des sog. Globalen Südens. Gleichzeitig wurde im Austausch mit dem Fachpublikum deutlich, dass ein transparenter Umgang mit den jeweiligen Interessenlagen, die stärkere Einbindung lokaler Expertise sowie auch ein sensibler Einsatz von Begrifflichkeiten und Sprache wesentliche Faktoren für die künftige Gestaltung von Partnerschaften sein können. Diese Erkenntnisse decken sich in vielen Punkten bereits mit den im BMZ- Prozess definierten Arbeitsschwerpunkten, z. B. zu diskriminierungsfreier Sprache und Kommunikation oder Stärkung der Partnerorientierung in der Zusammenarbeit, und werden entsprechend aufgegriffen. Die externe Beratung des BMZ und Entwicklung zum Umgang mit kolonialen Kontinuitäten dauert weiter an (bis voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026), ebenfalls unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen. Das BMZ wird im Anschluss prüfen, wie die aus dem Prozess resultierenden Empfehlungen umgesetzt werden können. 28. Da das Auswärtige Amt vergangenes Jahr am 5. Juni angekündigt hat, die Kolonialgeschichte im Ausbildungsprogramm für den Auswärtigen Dienst aufzunehmen, a) inwiefern und in welchem Umfang ist dies geschehen, b) und wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen weiterzuführen, c) und welche Veränderungen hat das Auswärtige Amt darüber hinaus vorgenommen? Die Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialvergangenheit und ihren Folgen wurde systematisch in die diplomatische Ausbildung integriert. Im dualen Studium/Vorbereitungsdienst ist das Thema „Deutsche Kolonialvergangenheit“ als Querschnittsthema adäquat verankert. Die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren und gehobenen Dienst setzen sich im Rahmen der Lehrveranstaltung Geschichte auch mit den vielfältigen Aspekten der historischen Verantwortung Deutschlands auseinander. Neben einer Thematisierung in den Geschichtsseminaren findet eine Auseinandersetzung für den höheren Dienst auch im Rahmen des neu eingeführten Moduls „Vergangenheitsbewältigung“ statt. Zudem findet eine periodische Sensibilisierung der mit Aufarbeitungsfragen befassten Mitarbeitenden des Auswärtigen Amtes auch zu Kolonialfragen statt. 29. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit in Tansania, die Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier bei seinem Besuch im Jahr 2023 angekündigt hat? Bundespräsident Steinmeier hat bei seinem Besuch in Tansania im November 2023 seine Hoffnung zu einer gemeinsamen Aufarbeitung der Vergangenheit zum Ausdruck gebracht. Diesbezüglich steht die Bundesregierung mit der tansanischen Seite im vertrauensvollen Austausch. Im Restitutionsbereich ist mit dem ersten Besuch des tansanischen nationalen Komitees für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten im Frühjahr 2025 ein erfolgreicher Auftakt für einen geordneten Restitutionsdialog gelungen. Daran anknüpfend finden weitere Maßnahmen statt. Beispielsweise erfolgen derzeit öffentliche Vorführungen des Films „Das leere Grab“ in Tansania, begleitet von Diskussionsformaten in Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen (siehe auch Antwort zu Frage 8). 30. Hält die Bundesregierung die Gemeinsame Erklärung mit Namibia angesichts der anhaltenden Ablehnung durch einige Nachfahrenverbände, zivilgesellschaftliche Gruppen und Teile der namibischen Öffentlichkeit weiterhin für einen legitimen Rahmen der Aufarbeitung des Völkermords? Die Bundesregierung ist sich mit der namibischen Seite einig, den 2015 mit der Verhandlung der Gemeinsamen Erklärung eingeschlagenen Weg fortzuführen. Beide Seiten stimmen überein, dass die Gemeinsame Erklärung keinen Schlusspunkt von Gesprächen bildet, sondern ein Fundament für die weitere Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit. 31. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Deutschland sich mit Abschluss der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia zu einer rechtlich bindenden Umsetzung verpflichtet, und wenn ja, welchen Zeitrahmen plant sie für die Umsetzung? Die Bundesregierung hat in der im Mai 2021 paraphierten Gemeinsamen Erklärung ausgedrückt, dass Deutschland bereit sei, insgesamt 1,1 Mrd. Euro an Namibia zu zahlen. Davon sollen 1,05 Mrd. Euro für ein Programm für Wiederaufbau und Entwicklung und 50 Mio. Euro für ein Programm für Versöhnung bereitgestellt werden. Die Gespräche über die Umsetzung der beiden Programme einschließlich des zeitlichen Rahmens sind noch nicht abgeschlossen. 32. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie allen völkerrechtlichen Normen bisher nachgekommen ist in der Verhandlung der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia? Bei der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia handelt es sich um eine politische Erklärung. Die Bundesregierung beachtet alle diesbezüglich geltenden völkerrechtlichen Normen. 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass in der derzeit verhandelten Gemeinsamen Erklärung mit Namibia durch die geplanten Wiederaufbauhilfen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung strukturelle Machtasymmetrien reproduziert werden und individuelle Entschädigungsansprüche der Nachfahren unberücksichtigt bleiben? Die Gemeinsame Erklärung sieht die Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften bei der Umsetzung des Wiederaufbauprogramms in entscheidendem Maße vor. Derzeit laufen Gespräche auf namibischer Seite zur Errichtung einer unabhängigen Zweckgesellschaft nach namibischem Recht zur Umsetzung der Mittel. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 17. März 2023 zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6085 verwiesen. 34. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik indigener Gemeinschaften und zivilgesellschaftlicher Organisationen in Namibia am Hyphen- Wasserstoffprojekt im Hinblick auf die historische Verantwortung Deutschlands und die Einhaltung der Rechte indigener Völker? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Dezember 2024 zu den Fragen 43 und 44 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14426 verwiesen. 35. Welche Standards setzt das BMZ bei seiner begleitenden Förderung im Kontext des Wasserstoffprojekts Hyphen, um die Beteiligung lokaler zivilgesellschaftlicher Akteure sowie die Beachtung historischer Lasten (z. B. Shark Island) sicherzustellen? Das BMZ unterstützt die Entwicklung von grünem Wasserstoff in Namibia mit Maßnahmen im Bereich der (inklusiven) Stadtentwicklung und der Berufsbildung. Im Bereich der Stadtentwicklung wird zusammen mit der Stadt Lüderitz und der Siedlung Aus gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie zivilgesellschaftlichen Gruppen ein partizipativer Ansatz bei der Planung und Umsetzung verfolgt. Eine direkte Förderung des Wasserstoffprojekts Hyphen über das BMZ erfolgt nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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