Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit (Antwort zu Drs. 21/845)
Text
Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit (Antwort zu Drs. 21/845)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1238
21. Wahlperiode 14.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Jamila Schäfer,
Claudia Roth weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/845 –
Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Kolonialvergangenheit zählt zu den gewaltvollsten und zugleich
am stärksten verdrängten Kapiteln deutscher Geschichte – geprägt von
rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt, systematischer Ausbeutung
und Reichtumstransfer, deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart reichen.
Zwischen 1884 und dem Ende des Ersten Weltkriegs verfügte das Deutsche
Kaiserreich über Kolonien in Afrika, Ozeanien und China und stellte 1914
flächenmäßig die drittgrößte Kolonialmacht dar (www.bmz.de/de/themen/koloni
alitaet/historischer-hintergrund-168850#:~:text=Nach%20Fl%C3%A4che%20
bemessen%20verf%C3%BCgte%20Deutschland,sowie%20mehrere%20Inseln
%20im%20Westpazifik). Bis heute sind die geschaffenen Unrechtssysteme
und ihre langfristigen Auswirkungen nicht in angemessener Weise
gesellschaftlich, institutionell und politisch aufgearbeitet worden.
Zu den schwersten Verbrechen der deutschen Kolonialvergangenheit zählt der
Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San in der ehemaligen
Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, in den Jahren 1904 bis
1908. Auch mehr als 100 Jahre nach den Verbrechen hat die Bundesregierung
rechtlich dieses nicht als Völkermord anerkannt, die Gemeinsame Erklärung
zwischen Deutschland und Namibia wird seit zehn Jahren verhandelt. Ebenso
stellt der brutal niedergeschlagene Maji-Maji-Aufstand zwischen 1905 und
1907 in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Ostafrika“, im heutigen Tansania,
eines der gewaltvollsten und grausamsten deutschen Verbrechen während der
Kolonialzeit dar.
Der deutsche Kolonialismus wirkt weit über das offizielle Ende der
Kolonialzeit hinaus nach. Er hat tiefgreifende Spuren in den Gesellschaften der
ehemaligen Kolonien hinterlassen, im kollektiven Gedächtnis und in den
Institutionen Deutschlands ist er jedoch über lange Zeit verzerrt oder unzureichend
thematisiert worden (www.spiegel.de/geschichte/deutschlands-koloniale-vergang
enheit-verdruckst-verwirrend-peinlich-a-00014e54-0bb1-4515-89d8-6945caba
15cd). Viele Kulturgüter, menschliche Überreste und Alltagsgegenstände aus
kolonialem Kontext befinden sich bis heute in deutschen Museen, Klöstern,
Sammlungen und Universitäten. Innerhalb Deutschlands ist das koloniale Erbe
allgegenwärtig: in Form von Straßennamen, Denkmälern, Schulcurricula,
musealen Darstellungen und nicht zuletzt durch rassistische Strukturen, deren
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 14. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wurzeln bis in die Kolonialzeit zurückreichen. Betroffene
Herkunftsgesellschaften fordern ihre Rückgabe ebenso wie eine konsequente
Auseinandersetzung mit den kolonialen Kontexten, in denen diese Objekte unrechtmäßig
entwendet oder gewaltsam angeeignet wurden.
Geopolitische Entwicklungen zeigen, dass eine fehlende oder unzureichende
Aufarbeitung zunehmend diplomatische Spannungen erzeugen kann und sich
negativ auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit europäischer Staaten
auswirkt. So muss beispielsweise die Erosion oder Verschlechterung
partnerschaftlicher Beziehungen in Teilen West- und Zentralafrikas im Kontext von
Frankreichs kolonialem Erbe betrachtet werden. Sie bieten autoritären
Akteuren gezielt Angriffsfläche für antikoloniale Narrative, die politische
Verschiebungen Richtung autoritären Modellen und die Abkehr von Partnerschaften
mit europäischen Ländern begünstigen.
Die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit ist einerseits eine
historische Verpflichtung, andererseits auch eine gesellschaftspolitische
Notwendigkeit im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung hierzulande.
Aber auch in der Frage der Glaubwürdigkeit Deutschlands und einer
gerechteren globalen Ordnung ist die Aufarbeitung höchst relevant. Nur wenn
Deutschland sich entschlossen und verbindlich seiner kolonialen
Vergangenheit stellt, kann es glaubwürdiger Partner in internationalen Beziehungen sein.
In den letzten Jahren haben zivilgesellschaftliche Initiativen und
Organisationen, Kulturschaffende, Aktivistinnen und Aktivisten und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unermüdlich auf die Versäumnisse in der
Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte hingewiesen und konkrete Maßnahmen
eingefordert. Dazu gehören die kritische Aufarbeitung von
Sammlungskontexten, die Rückgabe von Raubkunst und menschlichen Überresten, die
angemessene Beteiligung von Herkunftsgesellschaften sowie strukturelle Förderungen
in Bildung, Forschung und Kulturarbeit. Im Hinblick auf die Aufarbeitung der
deutschen Kolonialvergangenheit hat die Bundesregierung in den letzten
Jahren Fortschritte erzielt, doch die Auseinandersetzung bleibt weiterhin
unzureichend und teils kontrovers. Es wurden erste Schritte unternommen, wie der
weitere Ausbau der Agentur für Internationale Museumskooperation oder die
Anerkennung der Verbrechen und die Rückgabe von Kolonialartefakten in
einzelnen Kontexten, wie etwa die Benin-Bronzen. Weitere Aspekte bleiben
jedoch ungelöst, wie zum Beispiel Fragen der Wiedergutmachung in
unterschiedlichen Kontexten oder die hinreichende Aufnahme der
Kolonialgeschichte in Bildung und Forschung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihrer
Verantwortung für eine sorgfältige, gerechte und transparente Aufarbeitung
der deutschen Kolonialgeschichte nachkommt, welche Maßnahmen sie
ergreift, wie sie betroffene Gesellschaften als auch Kompetenzen der Diaspora
einbindet und wie sie sicherstellt, dass die koloniale Vergangenheit
Deutschlands nicht weiter verdrängt wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, sich weiterhin um die
Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit zu bemühen, eingeschlossen einer
länderübergreifenden Erforschung von Objekten und der Rückgabe von Kulturgütern im
Dialog mit den Herkunftsländern. Dies ist im Koalitionsvertrag festgehalten.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung würdiger Erinnerungsorte und
der Rückgabe menschlicher Überreste (human remains). Die Bundesregierung
fühlt sich der Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit und dem
dafür notwendigen Dialog und Austausch mit den betroffenen Gesellschaften
auch in der Überzeugung verpflichtet, dass dies eine Voraussetzung für
glaubwürdige, belastbare und zukunftsgerichtete Beziehungen zu den vom deutschen
Kolonialismus betroffenen Staaten und Gesellschaften, aber auch den Staaten
des Globalen Südens insgesamt, ist.
1. Nach welcher Strategie geht die Bundesregierung vor bei der
Anerkennung des in den ehemaligen deutschen Kolonien begangenen Unrechts,
dem Aussprechen von Entschuldigungen bei den betroffenen
Gemeinschaften und der Ergreifung von Maßnahmen der Wiedergutmachung?
Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, das unter deutscher
Kolonialherrschaft begangene Unrecht aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung kann
nicht einseitig erfolgen, sondern bedarf eines partnerschaftlichen und
dialogischen Ansatzes. Deshalb steht die Bundesregierung mit den betroffenen
Ländern im engen bilateralen Austausch und arbeitet aktiv an der Versöhnung. In
diesem Sinne hat auch Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier während
seiner Reise nach Tansania im November 2023 um Verzeihung für die unter der
deutschen Kolonialherrschaft begangenen Gräueltaten im Maji-Maji-Krieg
gebeten. Derartige Schritte sind immer Ergebnis vorhergehenden Austauschs und
eines gemeinsamen Prozesses mit den betroffenen Staaten und Gesellschaften.
Ein solcher Dialog wird auch mit Namibia geführt: Seit 2015 verhandeln
Deutschland und Namibia unter Einbeziehungen der betroffenen
Gemeinschaften in Namibia über eine „Gemeinsame Erklärung“ zur Aussöhnung vor dem
Hintergrund der deutschen Kolonialgeschichte und dem von deutschen
Kolonialtruppen begangenen Völkermord an Nama und Herero. Bundespräsident
Steinmeiner hat im Februar 2024 in Namibia die Hoffnung ausgesprochen, bald
nach Namibia zurückkehren und eine offizielle Entschuldigung aussprechen zu
können.
Die gemeinsame Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit wird zudem durch
konkrete Projekte mit der Zivilgesellschaft, hier und in ehemals von
Deutschland kolonisierten Staaten, unterlegt. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
Der Begriff der Wiedergutmachung im Völkerrecht ergibt sich aus der
Verletzung einer internationalen Verpflichtung. Eine solche Verpflichtung bestand zur
Zeit des begangenen Unrechts nicht. Das Konzept der Wiedergutmachung ist
daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht
anwendbar.
2. Welche konkreten Handlungen leitet die Bundesregierung aus den
afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung für ihre Zusammenarbeit mit
afrikanischen Staaten und konkret von der Aussage, dass die
Aufarbeitung des Kolonialismus „ein wichtiges Element für ein
zukunftsgerichtetes Miteinander mit den Staaten des afrikanischen Kontinents“ ist, ab?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Afrikapolitischen Leitlinien sind für die Bundesregierung weiter handlungsleitend.
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Rückgabe der Benin-
Bronzen für zukünftige Restitutionsprozesse und die Anerkennung
kolonialen Unrechts – insbesondere im Hinblick auf Bildungsarbeit,
Museumspolitik und internationale Kulturbeziehungen?
Die Eigentumsübertragung von mehr als 1 000 Benin-Bronzen aus deutschen
öffentlichen Sammlungen an den nigerianischen Staat im Jahr 2022 ist aus
Sicht der Bundesregierung ein positives Kapitel in der deutsch-nigerianischen
Zusammenarbeit. Gleichzeitig konnte die Museumskooperation vertieft und als
ein wichtiges Element der bilateralen Beziehungen etabliert werden.
Der Umgang mit kolonialen Erfahrungen insgesamt und die Bedarfe der
verschiedenen Gesellschaften sind unterschiedlich. Deshalb variieren auch die
bisherigen Prozesse der Aufarbeitung, Anerkennung, Rückgaben und
Zusammenarbeit in kolonialen Kontexten. Im Lichte der bisher gemachten Erfahrungen
aktualisieren Bund, Länder und Kommunen gegenwärtig die „Ersten
Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ aus dem
Jahr 2019.
Die Bundesregierung strebt grundsätzlich koordinierte, von der Gesellschaft
getragene zwischenstaatliche Restitutionsprozesse an. Zahlreiche von der
Bundesregierung geförderte Projekte und Austauschformate (Besucherreisen,
Übersetzungsprojekte, Wanderausstellungen, Kulturerhalt etc.) unterstützen diese
Prozesse.
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit jeweiligen betroffenen
Staaten der ehemaligen deutschen Kolonien in einem langfristigen Dialog zu
stehen, um die kolonialen Verbrechen und deren Folgen gemeinsam
aufzuarbeiten?
Die Bundesregierung sucht im Rahmen von Reisen und Gesprächen mit den
jeweils betroffenen Staaten auch den Austausch zur Aufarbeitung der
deutschen Kolonialvergangenheit. In einzelnen Ländern haben sich zudem zu
bestimmten Fragestellungen mandatierte Gremien gebildet, mit denen die
Bundesregierung im Austausch steht. Im Einzelnen wird weiter verwiesen auf die
Antworten zu den Fragen 1, 3 und 11.
5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit den betroffenen
Gesellschaften der ehemaligen deutschen Kolonien und ihrer
Diasporagemeinschaften hierzulande in einem langfristigen Dialog zu stehen, um die
kolonialen Verbrechen und deren Folgen gemeinsam aufzuarbeiten?
Die Bundesregierung steht in Kontakt und dauerhaftem Austausch mit
Diaspora-Gemeinschaften in Deutschland und betroffenen Gesellschaften der
ehemaligen deutschen Kolonien bzw. bietet diesen grundsätzlich an. Im November
2024 lud das Auswärtige Amt zu einem umfassenden runden Tisch „Koloniale
Aufarbeitung − Im Dialog mit der Zivilgesellschaft“. Die Veranstaltung
unterstrich die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure und der durch sie eingebrachten
Expertise für die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung der
Kolonialvergangenheit und wurde durch die anwesenden zivilgesellschaftlichen Vertreter einhellig
begrüßt. Dieser Dialog soll fortgesetzt werden. Er wird ergänzt und vertieft
durch eine Vielzahl an Austauschformaten und Vorhaben zur gemeinsamen
Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit durch gesellschaftliche Akteure in
Deutschland und ehemaligen deutschen Kolonien, die die Bundesregierung im
Rahmen von Projektförderungen oder aktiver Teilnahme unterstützt. Flankiert
werden diese Maßnahmen u. a. durch Besucherreisen nach Deutschland, zuletzt
mittels einer Themen- und Informationsreise „Rückgabe von Human Remains
und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten“, die vom 6. bis 12. Juli 2025 für
Teilnehmende aus ehemaligen deutschen Kolonien stattfand.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 verwiesen.
6. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand bezüglich des im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD erwähnten Vorhabens zur Errichtung
eines würdigen Erinnerungsortes im Kontext der deutschen
Kolonialverbrechen?
Die Bundesregierung knüpft an die Vorarbeiten der vergangenen Jahre an und
führt die Gespräche mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft fort, um einen
würdigen Erinnerungsort zur Auseinandersetzung mit dem deutschen kolonialen
Erbe zu schaffen.
7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Erinnerung an die
deutsche Kolonialvergangenheit zu im Kontext der deutschen
Erinnerungskultur insgesamt?
Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte ist unbestrittener Teil der
Erinnerungskultur in Deutschland. Die Bundesregierung misst ihr große
Bedeutung bei.
8. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung derzeit bereit für
Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bereit
(bitte nach Förderzeitraum, Ressort und Vorhaben titelscharf
aufschlüsseln)?
Projekttitel Förderzeitraum Ressort/Titel Volumen
Auswärtiges Amt
Renovierung der Nama und Herero
Massengräber in Namibia
01.01.2024–31.12.2025 AA
0504-68715 EN 3
70 000 Euro
Ausstellung „Es war einmal … die
Geburt des Staates Kamerun 1884–1914“ in
Jaunde & Douala, Kamerun
16.02.2024–31.12.2025 AA
0504 68711
310 000 Euro
Wissenschafts- und Austauschprojekt
„Aufarbeitung Kolonialgeschichte“
(„German Colonialism and the Law“;
Humboldt-Universität zu Berlin,
Juristische Fakultät)
10.07.2024–30.09.2025 AA
0504 68715
50 000 Euro
Instandsetzung des Fördergerüstes auf
dem historischen Minengelände in
Tsumeb, Namibia
01.01.2025–31.12.2025 AA
0504-68715 EN 3
59 800 Euro
Kulturstiftung der Länder
„Vorbereitung der Schaffung einer
zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit
menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten in deutschen Museen und
Sammlungen“
01.01.2025–31.12.2026 AA
0504 68711 EN 4
235 933 Euro
Renovierung der „Alten Feste“ in
Windhuk
01.03.2025–31.12.2026 AA
0504-68715 EN 3
160 000 Euro
„Das leere Grab – Impact Campaign“ –
Aufarbeitung der DEU-TZA
Kolonialgeschichte
01.04.2025–31.12.2025 AA
0504 68715
10 000 Euro
Themen- und Informationsreise zu
„Kulturgüterrückgabe und Rückgabe
menschlicher Überreste aus kolonialen
Kontexten“ vom 06.–12.07.2025
01.05.2025–31.08.2025 AA
0502 68517
43 000 Euro
Projekttitel Förderzeitraum Ressort/Titel Volumen
Leipzig International Artists in Residence
u. a. mit Teilnehmenden aus ehemaligen
deutschen Kolonialgebieten
01.06.2025–31.01.2026 AA
0504 68715
60 000 Euro
Vorführung des Films „Der vermessene
Mensch“ anlässlich Deutsch-Wochen in
Namibia
September/Oktober 2025 AA
0504 68715
500 Euro
Ausstellung „Transpositional Geologies“)
in Windhuk zur Auseinandersetzung mit
der Ausbeutung von Rohstoffen aus
Namibia während der Kolonialzeit
Herbst 2025 AA
0504 68715
3 000 Euro
Aufführung des Musiktheaters von
„People of Song“ zur deutsch-namibischen
Vergangenheit an der Botschaft Windhuk
Oktober 2025 AA
0504 68715
5 000 Euro
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur- und Medien
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
„Interdisziplinäres und transnationales
Forschungsprojekt zur
Rekontextualisierung von westafrikanischen menschlichen
Überresten mit kolonialem
Aneignungshintergrund“
01.07.2021–31.12.2025 BKM
0452 685 18
903 118 Euro
afroTopia e. V.
„africologneFESTIVAL“ in Köln
01.01.2023–31.12.2025 BKM
0452 685 18
450 000 Euro
Filmakademie Baden-Württemberg
gGmbH
„Nollywood Workshop – Benin City
Edition“ in Lagos & Benin City, Nigeria, und
Ludwigsburg
24.07.2023–31.12.2026 BKM
0452 685 18
105 000 Euro
Centre Marc Bloch e. V.
„Deutsch-Französischer-Provenienz-
Forschungsfonds“
04.12.2023–31.12.2027 BKM
0452 685 18
1 080 000 Euro
Kulturstiftung der Länder
„Austausch zum weiteren Umgang mit
menschlichen Gebeinen aus
kolonialen Kontexten in Deutschland.
Themenschwerpunkte: Re-Humanisierung sowie
Transparenz und Dokumentation“
01.01.2025–31.12.2026 BKM
0452 685 18
235 933 Euro
Universität des Saarlandes
„Entwicklung eines Erinnerungskonzepts
zur Geschichte der Deutschen
Kolonialschule“
06.01.2025–31.12.2026 BKM
0452 685 18
80 000 Euro
Arbeitskreis Hamburg Postkolonial
Außerschulisches Erinnerungsprojekt
„Wir packen unseren Koffer“
01.02.2025–31.07.2026 BKM
0452 685 18
107 578 Euro
Stiftung Stadtmuseum Berlin
„Gedenkstellenausstellung – Wege des
Erinnerns“
20.03.2025–20.12.2025 BKM
0452 685 18
30 000 Euro
9. Welche Mittel sind für die „Agentur für Internationale
Museumskooperation“ in den Jahren 2026 bis 2029 vorgesehen, und wie wird die
Museumskooperation weiter ausgebaut?
Die Museumsagentur hat die Aufgabe, einen Beitrag zu leisten, um die
vielfältige deutsche Museumslandschaft auf dem wachsenden internationalen
Museumsmarkt zu profilieren. Die Agentur ist aktuell im Aufbau und nähert sich
ihrer Sollstruktur. Sie verfügt hierzu bis Ende 2027 über Projektmittel des
Auswärtigen Amtes. Die Agentur soll mittelfristig auch einen Profitbereich
aufbauen. Das Anfangsportfolio für die internationale Museumszusammenarbeit ist
unter www.museumsagentur.de einsehbar. Kooperationen mit dem Globalen
Süden – darunter die Staaten mit einer deutschen Kolonialvergangenheit – sind
angestrebt. Die Agentur soll künftig auch Unterstützung für den Bereich
Rückgaben von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten leisten können.
10. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Rückgabe von Kulturgütern aus
kolonialem Kontext an Herkunftsgesellschaften bzw. Herkunftsstaaten,
und inwiefern wurden betroffene Gemeinschaften aus den ehemaligen
Kolonien an Prozessen der Rückgabe beteiligt?
Im Hinblick auf die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten
befindet sich die Bundesregierung im engen Austausch mit den betroffenen
Staaten. Sie konsultiert zudem regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft. Das Tempo von Rückgaben wird auch wesentlich von den
Herkunftsländern mitbestimmt, die insbesondere über die konkreten Empfänger
von Rückgaben entscheiden müssen. Die Art und Weise der Einbeziehung von
Herkunftsgesellschaften und anderen innerstaatlichen Akteuren in
Restitutionsprozesse obliegt den jeweiligen Regierungen. Die Bundesregierung nimmt
keinen Einfluss auf innerstaatliche Konsultations- und Verhandlungsprozesse.
11. Wie plant die Bundesregierung, den bestehenden Rückgabeforderungen
aus Herkunftsgesellschaften ehemaliger Kolonialgebiete im Hinblick auf
menschliche Überreste und Artefakte in deutschen Museen und
Sammlungen nachzukommen, insbesondere wenn sie von staatlichen
Restitutionskommissionen kommen?
Die Bundesregierung steht mit einer Vielzahl von Ländern zur Frage der
Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten
im Kontakt, darunter auch solchen, in denen sich staatliche
Restitutionskommissionen gebildet haben wie z. B. Kamerun, Tansania und Ghana. Sie begrüßt
die Erfassung von Rückgabeforderungen und Einbindung von
Herkunftsgesellschaften mittels mandatierter Gremien in den jeweiligen Ländern und steht mit
diesen im Austausch. Die Einzelfallentscheidung über Rückgaben treffen final
die jeweiligen Sammlungen und ihre Träger, häufig Länder und Kommunen, im
Falle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auch der Bund.
12. Inwiefern stellt die Bundesregierung für die Nachfahren von Opfern der
deutschen Kolonialherrschaft finanzielle Unterstützung bereit für die
Suche nach in Deutschland vermuteten menschlichen Überresten?
Aktuell fördert das Auswärtige Amt für den Zeitraum 2025 bis 2027 das
Projekt „Vorbereitung der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und
Sammlungen“ (siehe auch Zusammenstellung in Frage 8). Die Anlaufstelle soll
bei der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK)
angesiedelt werden. Damit soll die Schaffung der notwendigen Struktur für die
Rückgabe von, sowie den weiteren Umgang mit, menschlichen Überresten in
Deutschland inhaltlich vorbereitet werden. Das im Rahmen des Projektes zu
entwickelnde Konzept soll u. a. die Förderung des internationalen Austauschs
über die wissenschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und ethischen
Voraussetzungen für die Rückgabe von menschlichen Überresten, die sich in
deutschen Museen und wissenschaftlichen Sammlungen befinden, umfassen. Das
Konzept wird seinerseits im engen Austausch mit Expertinnen und Experten
aus Herkunftsstaaten und Vertreterinnen und Vertretern von
Herkunftsgesellschaften erarbeitet. Die Bundesregierung steht zudem, wie viele andere
Institutionen aus dem Umfeld der kolonialen Aufarbeitung, mit Nachfahren von
Opfern in Kontakt.
13. Wird der Fonds zur Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen
Kontexten, welcher bisher im Haushalt des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingesetzt wurde, fortgeführt, und
wenn ja, in welcher Form, und mit welchem finanziellen Umfang?
Im Haushalt 2024 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) wurden erstmals Mittel im Umfang von 600 000 Euro für die
Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten aufgenommen. Die
Bundesregierung erteilt grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits abgeschlossenen
Vorgängen. Laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen sind
Teil des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Die Bundesregierung
stellt demnach dazu, ob eine etwaige Förderung ggf. beabsichtigt wird,
grundsätzlich keine Informationen bereit.
14. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um für Museen
das Erinnern an Kolonialverbrechen dauerhaft zu ermöglichen?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt über
das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste Mittel für Projekte zur
Provenienzforschung von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten zur Verfügung. Ferner hat BKM gemeinsam mit dem Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt und französischen Partnern 2023
den „Deutsch-Französischen Provenienzforschungsfonds“ zu Kulturgütern aus
Subsahara-Afrika ins Leben gerufen. Auch über diesen Fonds können
entsprechende Projekte von Museen gefördert werden. Schließlich fördert der BKM
die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Humboldt Forum sowie die
Stiftung Deutsches Historisches Museum institutionell. Die Stiftungen leisten
wichtige Beiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe.
15. Welche konkreten gesetzlichen Regelungen bestehen aktuell in
Deutschland bezüglich des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten, und sind der Bundesregierung hierbei Regelungslücken
bekannt, die einen Handel ermöglichen?
Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zum Handel mit menschlichen
Gebeinen aus kolonialen Kontexten finden die allgemeingesetzlichen Regelungen
Anwendung. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in diesem
Bereich aufmerksam und würde, sofern erforderlich, Maßnahmen ergreifen.
16. Wie häufig und in welchem Umfang findet der Handel mit menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb Deutschlands statt (bitte
zu den Jahren 2020 bis 2024 angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die europäische
Zusammenarbeit in der kolonialen Aufarbeitung, insbesondere im
Bereich der Provenienzforschung, zu intensivieren?
18. Welche deutsch-französischen und multilateralen Projekte zur
Erforschung und Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten
wurden seit 2023 initiiert, und welche weiteren sind geplant?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Partner in den Projekten des
Deutsch-Französischen Provenienzforschungsfonds sind immer auch
Institutionen aus der Region Subsahara-Afrika.
19. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur dauerhaften institutionellen
Absicherung und Weiterentwicklung der Kontaktstelle für
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie der Museumsagentur für die
Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten?
Sowohl für die Kontaktstelle als auch für die Museumsagentur sind langfristige
unterstützende Aufgaben beim Umgang mit Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten vorgesehen. Bei der Kontaktstelle
finanziert das Auswärtige Amt derzeit ein Projekt zum weiteren Umgang mit
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in Deutschland. Hieraus
soll perspektivisch eine dauerhafte Anlaufstelle für den Umgang mit
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten entstehen, die bei der Kontaktstelle
angesiedelt sein soll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
20. Inwiefern plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit
Wissenschaft und Bildungseinrichtungen, Bundesprogramme und Materialien zu
entwickeln, die eine systematische Auseinandersetzung mit der
deutschen Kolonialgeschichte in den Bereichen Bildung und Forschung
langfristig verankern?
Das Thema Kolonialismus und dessen Darstellung in Bildungsmedien wird
vom Leibniz-Institut für Bildungsmedien (Georg-Eckert-Institut), das von Bund
und Ländern institutionell gefördert wird, aus einer kulturwissenschaftlich-
historischen Perspektive beforscht.
21. Inwiefern wird die Bundesregierung die derzeitige Aufgaben- und
Zuständigkeitsverteilung zwischen den beteiligten Ressorts (insbesondere
der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und
Auswärtiges Amt) in der Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
beibehalten?
Die Bundesregierung folgt bei der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit
Deutschlands dem Prinzip der Ressortzuständigkeiten, die sich thematisch
ergibt. Das Auswärtige Amt übt innerhalb der Bundesregierung die Federführung
aus und fungiert als zentraler Kontakt für Staaten und ausländische
zivilgesellschaftliche Gruppen, die von den Auswirkungen deutscher Kolonialpolitik
betroffen sind. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
spiegelt diese Zuständigkeit bei Themen und Maßnahmen in Deutschland selbst
und ist insbesondere zuständig für Erinnerungsarbeit in Deutschland und für
die Provenienzforschung.
22. Wie erklärt die Bundesregierung, dass direkte und individuelle
Entschädigungszahlungen an Nachfahren von Opfern deutscher
Kolonialverbrechen – etwa für den Tod von Angehörigen, psychisches und physisches
Leid oder den Verlust von Eigentum – bislang nicht Bestandteil der
offiziellen Wiedergutmachungsbemühungen sind, und wie positioniert sie
sich zu entsprechenden Forderungen betroffener Gemeinschaften?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
23. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Forschung zu Justizverfahren
in den deutschen Kolonien weiterhin zu unterstützen?
Seit 2024 fördert das Auswärtige Amt das von der Berliner Humboldt-
Universität durchgeführte Projekt „German Colonialism and the Law“, das unter
anderem eine Auseinandersetzung mit dem kolonialen Recht und seiner Anwendung
zum Gegenstand hat (https://fli.berlin/crimcol/). Eine entsprechende
Buchpublikation ist in Entstehung.
24. Welche politischen Konsequenzen wird die Bundesregierung aus
nachgewiesenen Unrechtsurteilen der deutschen Kolonialjustiz ziehen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 23 verwiesen.
25. Unterstützt die Bundesregierung die internationalen Forderungen nach
einer Reform von internationalen Finanzinstitutionen, wie dem
Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, um den Stimmen
von Ländern des Globalen Südens mehr Gewicht in
Entscheidungsprozessen zu verleihen, und welche konkreten Beiträge leistet die
Bundesregierung selbst im Rahmen dieser Reformbemühungen?
Die Bundesregierung unterstützt Reformen im Internationalen Währungsfonds
(IWF). So wurde zuletzt ein weiterer Sitz im Exekutivdirektorium für Sub-
Sahara Afrika geschaffen. Hiermit wird die Stimme der Entwicklungsländer
entscheidend gestärkt. Auch bei der Weltbank setzt sich die Bundesregierung für
eine verbesserte Mitsprache und Repräsentation von Entwicklungsländern ein.
26. Welchen Erkenntnisgewinn hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach der Fachkonferenz
„Rethinking Development Policy“ am 4. Dezember 2024 für sein Ziel
einer dekolonialen Entwicklungspolitik gezogen?
27. Inwiefern hat das BMZ die für seinen institutionellen Prozess der
„Überwindung kolonialer Kontinuitäten“ leitgebenden Handlungsfelder
erweitert:
a) entsprechend geäußerten Empfehlungen des hierfür eingesetzten
Beratungsteams?
b) entsprechend konkreten Vorschlägen aus dem Fachpublikum im
Rahmen der Konferenz am 4. Dezember 2024?
Die Fragen 26 bis 27b werden zusammen beantwortet.
Die Veranstaltung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) anlässlich des 140. Jahrestags der sog. Berliner
Afrika-Konferenz 1884/1885 war ein wichtiger Meilenstein für die
Auseinandersetzung mit kolonialen Kontinuitäten in der Entwicklungspolitik. Die damalige
Bundesministerin Svenja Schulze informierte zu diesem Anlass erstmals
öffentlich über den bis dahin BMZ-internen Prozess, in dessen Rahmen verschiedene
Handlungsbereiche der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Blick auf
mögliche koloniale Kontinuitäten überprüft werden.
Neben dem Gedenken an die Konferenz von 1884/1885 stand der Austausch
über gerechte und zeitgemäße Partnerschaften in der internationalen
Zusammenarbeit im Vordergrund der Veranstaltung. Dabei wurde die Bedeutung einer
erneuerten Partnerschaft zwischen Europa und Afrika im Lichte einer
zunehmend multipolaren Welt hervorgehoben. Deutschland als ein den
Menschenrechten, der Rechtstaatlichkeit und dem Multilateralismus verpflichteter Akteur
könne hier gemeinsam mit Partnerländern wichtiger Initiator sein. Die
Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und Reformbedarfen der aktuellen
internationalen Zusammenarbeit, auch im Lichte der kolonialen Vergangenheit,
sei eine Basis für eine Neuaufstellung dieser Beziehungen und Anerkennung
einer veränderten Rolle des sog. Globalen Südens. Gleichzeitig wurde im
Austausch mit dem Fachpublikum deutlich, dass ein transparenter Umgang mit den
jeweiligen Interessenlagen, die stärkere Einbindung lokaler Expertise sowie
auch ein sensibler Einsatz von Begrifflichkeiten und Sprache wesentliche
Faktoren für die künftige Gestaltung von Partnerschaften sein können.
Diese Erkenntnisse decken sich in vielen Punkten bereits mit den im BMZ-
Prozess definierten Arbeitsschwerpunkten, z. B. zu diskriminierungsfreier Sprache
und Kommunikation oder Stärkung der Partnerorientierung in der
Zusammenarbeit, und werden entsprechend aufgegriffen. Die externe Beratung des BMZ
und Entwicklung zum Umgang mit kolonialen Kontinuitäten dauert weiter an
(bis voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026), ebenfalls unter Berücksichtigung
der o. g. Empfehlungen. Das BMZ wird im Anschluss prüfen, wie die aus dem
Prozess resultierenden Empfehlungen umgesetzt werden können.
28. Da das Auswärtige Amt vergangenes Jahr am 5. Juni angekündigt hat,
die Kolonialgeschichte im Ausbildungsprogramm für den Auswärtigen
Dienst aufzunehmen,
a) inwiefern und in welchem Umfang ist dies geschehen,
b) und wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen
weiterzuführen,
c) und welche Veränderungen hat das Auswärtige Amt darüber hinaus
vorgenommen?
Die Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialvergangenheit und ihren
Folgen wurde systematisch in die diplomatische Ausbildung integriert. Im
dualen Studium/Vorbereitungsdienst ist das Thema „Deutsche
Kolonialvergangenheit“ als Querschnittsthema adäquat verankert. Die Anwärterinnen und
Anwärter im mittleren und gehobenen Dienst setzen sich im Rahmen der
Lehrveranstaltung Geschichte auch mit den vielfältigen Aspekten der historischen
Verantwortung Deutschlands auseinander. Neben einer Thematisierung in den
Geschichtsseminaren findet eine Auseinandersetzung für den höheren Dienst auch
im Rahmen des neu eingeführten Moduls „Vergangenheitsbewältigung“ statt.
Zudem findet eine periodische Sensibilisierung der mit Aufarbeitungsfragen
befassten Mitarbeitenden des Auswärtigen Amtes auch zu Kolonialfragen statt.
29. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit in Tansania, die
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier bei seinem Besuch im Jahr 2023
angekündigt hat?
Bundespräsident Steinmeier hat bei seinem Besuch in Tansania im
November 2023 seine Hoffnung zu einer gemeinsamen Aufarbeitung der
Vergangenheit zum Ausdruck gebracht. Diesbezüglich steht die Bundesregierung mit der
tansanischen Seite im vertrauensvollen Austausch. Im Restitutionsbereich ist
mit dem ersten Besuch des tansanischen nationalen Komitees für Rückgaben
von Kulturgütern und menschlichen Überresten im Frühjahr 2025 ein
erfolgreicher Auftakt für einen geordneten Restitutionsdialog gelungen. Daran
anknüpfend finden weitere Maßnahmen statt. Beispielsweise erfolgen derzeit
öffentliche Vorführungen des Films „Das leere Grab“ in Tansania, begleitet von
Diskussionsformaten in Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen (siehe
auch Antwort zu Frage 8).
30. Hält die Bundesregierung die Gemeinsame Erklärung mit Namibia
angesichts der anhaltenden Ablehnung durch einige Nachfahrenverbände,
zivilgesellschaftliche Gruppen und Teile der namibischen Öffentlichkeit
weiterhin für einen legitimen Rahmen der Aufarbeitung des
Völkermords?
Die Bundesregierung ist sich mit der namibischen Seite einig, den 2015 mit der
Verhandlung der Gemeinsamen Erklärung eingeschlagenen Weg fortzuführen.
Beide Seiten stimmen überein, dass die Gemeinsame Erklärung keinen
Schlusspunkt von Gesprächen bildet, sondern ein Fundament für die weitere
Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit.
31. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Deutschland sich mit
Abschluss der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia zu einer rechtlich
bindenden Umsetzung verpflichtet, und wenn ja, welchen Zeitrahmen
plant sie für die Umsetzung?
Die Bundesregierung hat in der im Mai 2021 paraphierten Gemeinsamen
Erklärung ausgedrückt, dass Deutschland bereit sei, insgesamt 1,1 Mrd. Euro an
Namibia zu zahlen. Davon sollen 1,05 Mrd. Euro für ein Programm für
Wiederaufbau und Entwicklung und 50 Mio. Euro für ein Programm für Versöhnung
bereitgestellt werden. Die Gespräche über die Umsetzung der beiden
Programme einschließlich des zeitlichen Rahmens sind noch nicht abgeschlossen.
32. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie allen
völkerrechtlichen Normen bisher nachgekommen ist in der Verhandlung der
Gemeinsamen Erklärung mit Namibia?
Bei der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia handelt es sich um eine
politische Erklärung. Die Bundesregierung beachtet alle diesbezüglich geltenden
völkerrechtlichen Normen.
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass in der derzeit
verhandelten Gemeinsamen Erklärung mit Namibia durch die geplanten
Wiederaufbauhilfen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung strukturelle Machtasymmetrien
reproduziert werden und individuelle Entschädigungsansprüche der Nachfahren
unberücksichtigt bleiben?
Die Gemeinsame Erklärung sieht die Beteiligung der betroffenen
Gemeinschaften bei der Umsetzung des Wiederaufbauprogramms in entscheidendem Maße
vor. Derzeit laufen Gespräche auf namibischer Seite zur Errichtung einer
unabhängigen Zweckgesellschaft nach namibischem Recht zur Umsetzung der
Mittel. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 17. März 2023
zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/6085 verwiesen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik indigener Gemeinschaften
und zivilgesellschaftlicher Organisationen in Namibia am Hyphen-
Wasserstoffprojekt im Hinblick auf die historische Verantwortung
Deutschlands und die Einhaltung der Rechte indigener Völker?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Dezember 2024 zu den
Fragen 43 und 44 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/14426 verwiesen.
35. Welche Standards setzt das BMZ bei seiner begleitenden Förderung im
Kontext des Wasserstoffprojekts Hyphen, um die Beteiligung lokaler
zivilgesellschaftlicher Akteure sowie die Beachtung historischer Lasten
(z. B. Shark Island) sicherzustellen?
Das BMZ unterstützt die Entwicklung von grünem Wasserstoff in Namibia mit
Maßnahmen im Bereich der (inklusiven) Stadtentwicklung und der
Berufsbildung. Im Bereich der Stadtentwicklung wird zusammen mit der Stadt Lüderitz
und der Siedlung Aus gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie
zivilgesellschaftlichen Gruppen ein partizipativer Ansatz bei der Planung und
Umsetzung verfolgt. Eine direkte Förderung des Wasserstoffprojekts Hyphen
über das BMZ erfolgt nicht.
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ISSN 0722-8333]
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