Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit
Text
Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8540
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Charlotte Neuhäuser, Desiree Becker, Doris Achelwilm,
Gökay Akbulut, Jan van Aken, Marcel Bauer, Janina Böttger, Clara Bünger,
Agnes Conrad, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz
Glaser, Nicole Gohlke, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Cem
Ince, Cansın Köktürk, Jan Krampe, Maren Kaminski, Stella Merendino, Sarah
Mirow, Cansu Özdemir, Bodo Ramelow, Lea Reisner, Zada Salihović, Evelyn
Schötz, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero
und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Von 1884 bis 1915 war das Deutsche Reich Kolonialmacht im heutigen Namibia
und verübte zwei Völkermorde an den Völkern der OvaHerero und Nama. Die
Landnahme erfolgte zunächst durch erzwungene und unrechtmäßige Schutz- und
Kaufverträge, Drohungen, Bestechungen. Zur gewaltsamen Durchsetzung seiner
kolonialen Unterdrückungs- und Ausbeutungspolitik im sog. Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika bekämpften deutsche Kolonialtruppen die lokale
Bevölkerung mit extremer militärischer Gewalt und dehnten das deutsche
Herrschaftsgebiet in der Region immer weiter aus.
Unter deutscher Fremdherrschaft wurden traditionelle Lebensweisen der lokalen
Bevölkerung systematisch zerstört und rassistische Strukturen gewaltsam
durchgesetzt. Dazu gehörten die Vertreibung der OvaHerero und Nama sowie die
vollständige Enteignung von Land, Viehbeständen und Wasserquellen durch
kaiserliche Dekrete zugunsten deutscher Siedler. Die lokale Bevölkerung wurde
politisch entrechtet, in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und zur
Zwangsarbeit herangezogen. Die Folgen der deutschen Kolonialherrschaft haben bis
heute Auswirkungen auf die Gesellschaft. Das heutige Namibia ist eines der
ungleichsten Länder der Welt. Als direkte Folge einer umfassenden
Vermögensübertragung von den indigenen Bevölkerungen auf die Siedlergemeinschaft
kontrolliert eine kleine weiße Minderheit von einem Prozent der Gesamtbevölkerung
70 Prozent des gesamten nutzbaren Landes und des damit verbundenen
Vermögens. Darüber hinaus trieb die gezielte, systematische Vertreibung der vom
Völkermord betroffenen Bevölkerungsgruppen der OvaHerero und Nama diese nach
Botswana, Südafrika, Kamerun und Togo. Dort fristen sie bis heute ein Dasein
am Rande der jeweiligen Aufnahmegesellschaften und haben folglich einen
dauerhaften transnationalen Charakter angenommen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
In der Zeit von 1904 bis 1908 führten die deutschen Kolonialherren zwei erklärte
Vernichtungskriege gegen OvaHerero und Nama. Am 2. Oktober 1904 erließ
Lothar von Trotha in Ozombuzovindimba einen Vernichtungsbefehl gegen das
Volk der OvaHerero. Der Text des Befehls ist ein unbestreitbarer Beweis für einen
vorsätzlichen, staatlich geförderten Völkermord:
„Ich der große General der Deutschen Soldaten sende diesen Brief an das Volk
der Herero. Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. (…) Das Volk der
Herero muss jedoch das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde
ich es mit dem Groot Rohr [kapholländisch: Geschütz, Kanone] dazu zwingen.
Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit
oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf,
treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen. Dies sind meine
Worte an das Volk der Herero. Der große General des mächtigen Deutschen
Kaisers (…)“.
Als Reaktion auf den im Dezember 1904 formell ausgerufenen Nama-Aufstand
erließ General von Trotha am 22. April 1905 in Gibeon einen entsprechenden
zweiten Vernichtungsbefehl gegen das Volk der Nama, der Folgendes festlegte:
„Der mächtige, große deutsche Kaiser will dem Volk der [Nama] Gnade
gewähren, daß denen, die sich freiwillig ergeben, das Leben geschenkt werde. Nur
solche, welche bei Beginn des Aufstands Weiße ermordet oder befohlen haben, daß
sie ermordet werden, haben nach dem Gesetz ihr Leben verwirkt. Dies tue ich
Euch kund und sage ferner, daß es den wenigen, welche sich nicht unterwerfen,
ebenso ergehen wird, wie es dem Volk der Hereros ergangen ist, das in seiner
Verblendung auch geglaubt hat, es könne mit dem mächtigen deutschen Kaiser
und dem großen deutschen Volk erfolgreich Krieg haben. Ich frage Euch, wo ist
heute das Volk der Hereros (…)?“
Schätzungsweise 100.000 Menschen, also 80 Prozent der damaligen OvaHerero-
und 50 Prozent der damaligen Nama, wurden Opfer dieser beiden Völkermorde,
der durch gezielte Gewalt und die ausdrückliche Absicht zur Vernichtung dieser
Bevölkerungsgruppen gekennzeichnet war. Sie wurden in die Omaheke-Wüste
getrieben, wo sie verdursteten, oder starben in den ersten Konzentrationslagern
Deutschlands, darunter die berüchtigten Lager auf Shark Island und in
Swakopmund. Im Lager wurden Frauen gezwungen, die von Leichen abgetrennten Köpfe,
in manchen Fällen von ihren eigenen Verwandten, abzukochen und das Fleisch
mit Glasscherben abzukratzen, damit die Schädel für rassistische Forschungen an
Universitäten und in anthropologische Sammlungen ins deutsche Kaiserreich
geschickt werden konnten. Die meisten dieser menschlichen Überreste verbleiben
zusammen mit riesigen Sammlungen geplünderten Kulturguts bis heute in
deutschen Institutionen.
Diese Verbrechen zielten bewusst auf die Zerstörung der OvaHerero und Nama
als Bevölkerungsgruppen, vernichteten ihre Lebensgrundlagen und gelten als die
ersten beiden Völkermorde des 20. Jahrhunderts. Das Volk der OvaHerero
bezeichnet seine Erfahrung des Völkermords- geprägt durch wahlloses Töten,
Enteignung, Massenvertreibung, Verbannung, Plünderung und die völlige Zerstörung
der Gesellschaft – als „otjitiro-otjindjandja“ und hat diese Kriegszeit als
„ondjembo ya Kavitji tjo wanga“ im Gedächtnis bewahrt. Auch die Nama erinnern sich
an dieses Ereignis unter der Bezeichnung „ǃGamǂuis“ [deutsch: Völkermord].
II. Der Deutsche Bundestag erkennt die Verbrechen der deutschen
Kolonialherrschaft an den OvaHerero und Nama unmissverständlich, bedingungslos
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
und vollumfänglich als systematische Völkermorde an, die seitens des
Deutschen Kaiserreichs durch schriftliche Vernichtungsbefehle begründet
wurden.
III. Der Deutsche Bundestag setzt sich für wiedergutmachende Gerechtigkeit
und Reparationen an die nachkommenden Angehörigen der Opfer der beiden
Völkermorde an den OvaHerero und Nama ein. Er schafft einen
institutionellen Rahmen für einen direkten, zielgerichteten und einvernehmlichen
Austausch mit den Nachkommen und legitimen Vertretungsorganen der
Völker der OvaHerero und Nama, unter ausdrücklicher Berücksichtigung ihrer
transnationalen Diaspora, mit dem Ziel der Herstellung wiedergutmachender
Gerechtigkeit.
IV. Der Deutsche Bundestag verneigt sich im Wissen der
Völkermordverbrechen vor den Opfern der beiden Völkermorde, bringt seine tiefe Scham und
Trauer zum Ausdruck, würdigt den Widerstand der unterworfenen
Menschen und bittet die nachkommenden Angehörigen der OvaHerero und
Nama um Entschuldigung.
V. Der Deutsche Bundestag strebt eine umfassende Versöhnung zwischen der
deutschen Gesellschaft und den Völkern der OvaHerero und Nama für die
Völkermorde durch eine formelle Entschuldigung an, die durch das
Bundestagspräsidium direkt an die beiden betroffenen Völker gerichtet wird.
VI. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die volle historische Verantwortung und die rechtliche Haftung nach den
Grundsätzen des Völkerrechts für die vom Deutschen Kaiserreich
begangenen Völkermorde an den OvaHerero und Nama formell anzuerkennen sowie
die unverzügliche Erbringung umfassender Wiedergutmachungsleistungen
direkt an deren Nachkommen zu leisten, um wiedergutmachende
Gerechtigkeit und die Ableistung von Reparationen zu ermöglichen anstelle von
Zahlungen im Rahmen von ODA-Mitteln;
2. das Scheitern, die Unzulänglichkeit und die mangelnden Legitimität der
bilateralen Verhandlungen (Gemeinsame Erklärung/Joint Declaration)
anzuerkennen, die seitens Deutschlands seit 2015 ausschließlich mit der
namibischen Regierung geführt wurden, da dieser Weg einen eklatanten Verstoß
gegen das Prinzip der inklusiven Gerechtigkeit darstellt, den Standards
internationaler Menschenrechtsvorgaben nicht entspricht und von den
betroffenen Gemeinschaften nach mehreren Jahren der Gespräche
überwiegend abgelehnt wird;
3. einen neuen Mechanismus für wiedergutmachende Gerechtigkeit
(Restorative Justice) zu erarbeiten und umzusetzen, der auf dem unverzichtbaren
Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) beruht,
welcher direkte, strukturelle Verhandlungen mit den Nachkommen und den
repräsentativen Institutionen der OvaHerero und Nama ermöglicht,
unabhängig von ihrem weltweiten Wohnort (Namibia, Botswana, Südafrika,
Kamerun, Togo); einen Mechanismus zur Rückgabe von Land und Territorien
zu schaffen; indigene Regierungsführung zu stärken und eine transparente,
unabhängige Governance von Wiedergutmachungsmaßnahmen
sicherzustellen, die eine direkte Beteiligung von repräsentativen Institutionen von
OvaHerero und Nama garantiert;
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4. einen Arbeitsplan zu schaffen und umzusetzen, welcher mit dem Ziel einer
echten Versöhnung, eine vorbehaltslose staatliche Entschuldigung
gegenüber den OvaHerero und Nama vorsieht sowie die Schaffung einer
rechtsverbindlichen Zusage zur Rückführung sämtlicher geraubter Kulturgüter und
menschlicher Überreste aus deutschen Sammlungen beinhaltet. Der Plan
muss zudem eine Garantieerklärung der Nichtwiederholung enthalten, der
Mechanismen kolonialer Enteignung Exklusion auch in den Bereichen
Entwicklung, Naturschutz, Bergbau, Energie und Rohstoffe ausschließt.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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