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Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8540 · Antrag · Original ↗

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Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit Deutscher Bundestag Drucksache 21/8540 21. Wahlperiode 13.10.2026 Antrag der Abgeordneten Charlotte Neuhäuser, Desiree Becker, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Jan van Aken, Marcel Bauer, Janina Böttger, Clara Bünger, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser, Nicole Gohlke, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Cem Ince, Cansın Köktürk, Jan Krampe, Maren Kaminski, Stella Merendino, Sarah Mirow, Cansu Özdemir, Bodo Ramelow, Lea Reisner, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Von 1884 bis 1915 war das Deutsche Reich Kolonialmacht im heutigen Namibia und verübte zwei Völkermorde an den Völkern der OvaHerero und Nama. Die Landnahme erfolgte zunächst durch erzwungene und unrechtmäßige Schutz- und Kaufverträge, Drohungen, Bestechungen. Zur gewaltsamen Durchsetzung seiner kolonialen Unterdrückungs- und Ausbeutungspolitik im sog. Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika bekämpften deutsche Kolonialtruppen die lokale Bevölkerung mit extremer militärischer Gewalt und dehnten das deutsche Herrschaftsgebiet in der Region immer weiter aus. Unter deutscher Fremdherrschaft wurden traditionelle Lebensweisen der lokalen Bevölkerung systematisch zerstört und rassistische Strukturen gewaltsam durchgesetzt. Dazu gehörten die Vertreibung der OvaHerero und Nama sowie die vollständige Enteignung von Land, Viehbeständen und Wasserquellen durch kaiserliche Dekrete zugunsten deutscher Siedler. Die lokale Bevölkerung wurde politisch entrechtet, in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und zur Zwangsarbeit herangezogen. Die Folgen der deutschen Kolonialherrschaft haben bis heute Auswirkungen auf die Gesellschaft. Das heutige Namibia ist eines der ungleichsten Länder der Welt. Als direkte Folge einer umfassenden Vermögensübertragung von den indigenen Bevölkerungen auf die Siedlergemeinschaft kontrolliert eine kleine weiße Minderheit von einem Prozent der Gesamtbevölkerung 70 Prozent des gesamten nutzbaren Landes und des damit verbundenen Vermögens. Darüber hinaus trieb die gezielte, systematische Vertreibung der vom Völkermord betroffenen Bevölkerungsgruppen der OvaHerero und Nama diese nach Botswana, Südafrika, Kamerun und Togo. Dort fristen sie bis heute ein Dasein am Rande der jeweiligen Aufnahmegesellschaften und haben folglich einen dauerhaften transnationalen Charakter angenommen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. In der Zeit von 1904 bis 1908 führten die deutschen Kolonialherren zwei erklärte Vernichtungskriege gegen OvaHerero und Nama. Am 2. Oktober 1904 erließ Lothar von Trotha in Ozombuzovindimba einen Vernichtungsbefehl gegen das Volk der OvaHerero. Der Text des Befehls ist ein unbestreitbarer Beweis für einen vorsätzlichen, staatlich geförderten Völkermord: „Ich der große General der Deutschen Soldaten sende diesen Brief an das Volk der Herero. Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. (…) Das Volk der Herero muss jedoch das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr [kapholländisch: Geschütz, Kanone] dazu zwingen. Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen. Dies sind meine Worte an das Volk der Herero. Der große General des mächtigen Deutschen Kaisers (…)“. Als Reaktion auf den im Dezember 1904 formell ausgerufenen Nama-Aufstand erließ General von Trotha am 22. April 1905 in Gibeon einen entsprechenden zweiten Vernichtungsbefehl gegen das Volk der Nama, der Folgendes festlegte: „Der mächtige, große deutsche Kaiser will dem Volk der [Nama] Gnade gewähren, daß denen, die sich freiwillig ergeben, das Leben geschenkt werde. Nur solche, welche bei Beginn des Aufstands Weiße ermordet oder befohlen haben, daß sie ermordet werden, haben nach dem Gesetz ihr Leben verwirkt. Dies tue ich Euch kund und sage ferner, daß es den wenigen, welche sich nicht unterwerfen, ebenso ergehen wird, wie es dem Volk der Hereros ergangen ist, das in seiner Verblendung auch geglaubt hat, es könne mit dem mächtigen deutschen Kaiser und dem großen deutschen Volk erfolgreich Krieg haben. Ich frage Euch, wo ist heute das Volk der Hereros (…)?“ Schätzungsweise 100.000 Menschen, also 80 Prozent der damaligen OvaHerero- und 50 Prozent der damaligen Nama, wurden Opfer dieser beiden Völkermorde, der durch gezielte Gewalt und die ausdrückliche Absicht zur Vernichtung dieser Bevölkerungsgruppen gekennzeichnet war. Sie wurden in die Omaheke-Wüste getrieben, wo sie verdursteten, oder starben in den ersten Konzentrationslagern Deutschlands, darunter die berüchtigten Lager auf Shark Island und in Swakopmund. Im Lager wurden Frauen gezwungen, die von Leichen abgetrennten Köpfe, in manchen Fällen von ihren eigenen Verwandten, abzukochen und das Fleisch mit Glasscherben abzukratzen, damit die Schädel für rassistische Forschungen an Universitäten und in anthropologische Sammlungen ins deutsche Kaiserreich geschickt werden konnten. Die meisten dieser menschlichen Überreste verbleiben zusammen mit riesigen Sammlungen geplünderten Kulturguts bis heute in deutschen Institutionen. Diese Verbrechen zielten bewusst auf die Zerstörung der OvaHerero und Nama als Bevölkerungsgruppen, vernichteten ihre Lebensgrundlagen und gelten als die ersten beiden Völkermorde des 20. Jahrhunderts. Das Volk der OvaHerero bezeichnet seine Erfahrung des Völkermords- geprägt durch wahlloses Töten, Enteignung, Massenvertreibung, Verbannung, Plünderung und die völlige Zerstörung der Gesellschaft – als „otjitiro-otjindjandja“ und hat diese Kriegszeit als „ondjembo ya Kavitji tjo wanga“ im Gedächtnis bewahrt. Auch die Nama erinnern sich an dieses Ereignis unter der Bezeichnung „ǃGamǂuis“ [deutsch: Völkermord]. II. Der Deutsche Bundestag erkennt die Verbrechen der deutschen Kolonialherrschaft an den OvaHerero und Nama unmissverständlich, bedingungslos V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. und vollumfänglich als systematische Völkermorde an, die seitens des Deutschen Kaiserreichs durch schriftliche Vernichtungsbefehle begründet wurden. III. Der Deutsche Bundestag setzt sich für wiedergutmachende Gerechtigkeit und Reparationen an die nachkommenden Angehörigen der Opfer der beiden Völkermorde an den OvaHerero und Nama ein. Er schafft einen institutionellen Rahmen für einen direkten, zielgerichteten und einvernehmlichen Austausch mit den Nachkommen und legitimen Vertretungsorganen der Völker der OvaHerero und Nama, unter ausdrücklicher Berücksichtigung ihrer transnationalen Diaspora, mit dem Ziel der Herstellung wiedergutmachender Gerechtigkeit. IV. Der Deutsche Bundestag verneigt sich im Wissen der Völkermordverbrechen vor den Opfern der beiden Völkermorde, bringt seine tiefe Scham und Trauer zum Ausdruck, würdigt den Widerstand der unterworfenen Menschen und bittet die nachkommenden Angehörigen der OvaHerero und Nama um Entschuldigung. V. Der Deutsche Bundestag strebt eine umfassende Versöhnung zwischen der deutschen Gesellschaft und den Völkern der OvaHerero und Nama für die Völkermorde durch eine formelle Entschuldigung an, die durch das Bundestagspräsidium direkt an die beiden betroffenen Völker gerichtet wird. VI. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die volle historische Verantwortung und die rechtliche Haftung nach den Grundsätzen des Völkerrechts für die vom Deutschen Kaiserreich begangenen Völkermorde an den OvaHerero und Nama formell anzuerkennen sowie die unverzügliche Erbringung umfassender Wiedergutmachungsleistungen direkt an deren Nachkommen zu leisten, um wiedergutmachende Gerechtigkeit und die Ableistung von Reparationen zu ermöglichen anstelle von Zahlungen im Rahmen von ODA-Mitteln; 2. das Scheitern, die Unzulänglichkeit und die mangelnden Legitimität der bilateralen Verhandlungen (Gemeinsame Erklärung/Joint Declaration) anzuerkennen, die seitens Deutschlands seit 2015 ausschließlich mit der namibischen Regierung geführt wurden, da dieser Weg einen eklatanten Verstoß gegen das Prinzip der inklusiven Gerechtigkeit darstellt, den Standards internationaler Menschenrechtsvorgaben nicht entspricht und von den betroffenen Gemeinschaften nach mehreren Jahren der Gespräche überwiegend abgelehnt wird; 3. einen neuen Mechanismus für wiedergutmachende Gerechtigkeit (Restorative Justice) zu erarbeiten und umzusetzen, der auf dem unverzichtbaren Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) beruht, welcher direkte, strukturelle Verhandlungen mit den Nachkommen und den repräsentativen Institutionen der OvaHerero und Nama ermöglicht, unabhängig von ihrem weltweiten Wohnort (Namibia, Botswana, Südafrika, Kamerun, Togo); einen Mechanismus zur Rückgabe von Land und Territorien zu schaffen; indigene Regierungsführung zu stärken und eine transparente, unabhängige Governance von Wiedergutmachungsmaßnahmen sicherzustellen, die eine direkte Beteiligung von repräsentativen Institutionen von OvaHerero und Nama garantiert; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 4. einen Arbeitsplan zu schaffen und umzusetzen, welcher mit dem Ziel einer echten Versöhnung, eine vorbehaltslose staatliche Entschuldigung gegenüber den OvaHerero und Nama vorsieht sowie die Schaffung einer rechtsverbindlichen Zusage zur Rückführung sämtlicher geraubter Kulturgüter und menschlicher Überreste aus deutschen Sammlungen beinhaltet. Der Plan muss zudem eine Garantieerklärung der Nichtwiederholung enthalten, der Mechanismen kolonialer Enteignung Exklusion auch in den Bereichen Entwicklung, Naturschutz, Bergbau, Energie und Rohstoffe ausschließt. Berlin, den 13. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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