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Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit

dip / rede 14.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 7a und 7b: Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit.

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Text

Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was deutsche Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia angerichtet haben, war nach heutigen Maßstäben ein Völkermord. Zehntausende Nama und Herero wurden getötet, andere wurden verfolgt, vertrieben und in Lager gesperrt. Sie sind an Hunger gestorben, an Erschöpfung und durch Zwangsarbeit. Die Vernichtung ganzer Gemeinschaften wurde in Kauf genommen. Dafür trägt Deutschland eine historische und moralische Verantwortung. Diese Verantwortung besteht unabhängig davon, welche rechtlichen Ansprüche heute geltend gemacht werden. Sie verpflichtet uns, die Verbrechen aufzuarbeiten, der Opfer zu gedenken und zur Versöhnung mit ihren Nachfahren beizutragen. Für einen Rechtsanspruch auf Reparationen gibt es allerdings keine Grundlage. Die Völkermordkonvention wurde 1948 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ihr 1954 beigetreten. Auf Sachverhalte davor kann sie keine Anwendung finden. Deshalb erkennt die Bundesregierung zu Recht keine rechtliche Verpflichtung zu Entschädigungen an. Wir sollten auch im Deutschen Bundestag keine Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können. Meine Damen und Herren, selbst freiwillige individuelle Entschädigungszahlungen würden mehr als 100 Jahre später schwerwiegende rechtliche und praktische Fragen aufwerfen. Sie lassen sich nicht auf gerechte Weise lösen. Deshalb haben Namibia und Deutschland bereits einen gemeinsamen tragfähigen Weg erarbeitet. Unser langjähriger Bundestagskollege und ehemaliger Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses Ruprecht Polenz hat seit 2015 als deutscher Sonderbeauftragter einen jahrelangen Versöhnungsdialog mit seinem namibischen Kollegen geführt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen haben beide Seiten im Mai 2021 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Das ist die Grundlage, auf der wir weiterarbeiten sollten. Deutschland bekennt sich in dieser gemeinsamen Erklärung zu seiner Verantwortung und spricht eine förmliche Entschuldigung aus. Geplant ist, dass Deutschland über einen Zeitraum von 30 Jahren Wiederaufbauhilfe bereitstellt und damit alle finanziellen Aspekte abschließend geregelt sind. Die Mittel sollen übrigens zusätzlich zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gewährt werden und vor allem den Nachfahren der Nama und Herero zugutekommen. Wir wollen damit die Lebensbedingungen vor Ort verbessern und der nächsten Generation neue Perspektiven eröffnen. Ich finde, das ist der richtige Weg, nämlich in Erinnerung an die Vergangenheit eine versöhnte gemeinsame Zukunft anzugehen. An der Auswahl und Umsetzung der Vorhaben müssen die betroffenen Gemeinschaften maßgeblich beteiligt sein. Die kritischen Stimmen aus den Reihen der Nama und Herero müssen gehört werden; denn Versöhnung ist nur mit ihnen möglich. Ich habe vor Jahren selbst mehrfach mit Vertretern der Nama und Herero gesprochen, in Namibia und in Deutschland. Aber die Bundesregierung kann Zusagen nur gegenüber der namibischen Regierung machen. Insofern ist die Einbeziehung der Nama und Herero eine Sache, die in beiderseitiger Verantwortung liegt. In Namibia wie in Deutschland gibt es den guten Willen, die Nachverhandlungen abzuschließen. Der namibische Präsident und der Bundespräsident haben das beide bekräftigt. Die Rahmenbedingungen sind also gut. Sie werden absehbar nicht besser. Deswegen sollten jetzt alle nach vorne schauen. Meine Damen und Herren, seit der Unabhängigkeit Namibias 1990 ist Deutschland ein verlässlicher Partner beim Aufbau und der Entwicklung des Landes. Aus gemeinsamer Verantwortung entstehen Chancen für die Zukunft. Das ist auch das Ziel der gemeinsamen Erklärung zur Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit mit dem Willen zur Versöhnung und mit einer gemeinsamen Zukunftsvision. Diesen Weg wollen wir mit Namibia weitergehen.

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