Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
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Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/845
21. Wahlperiode 10.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Jamila Schäfer, Claudia Roth, Schahina
Gambir, Deborah Düring, Luise Amtsberg, Dr. Robert Habeck, Robin Wagener,
Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
Die deutsche Kolonialvergangenheit zählt zu den gewaltvollsten und zugleich
am stärksten verdrängten Kapiteln deutscher Geschichte – geprägt von
rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt, systematischer Ausbeutung
und Reichtumstransfer, deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart reichen.
Zwischen 1884 und dem Ende des Ersten Weltkriegs verfügte das Deutsche
Kaiserreich über Kolonien in Afrika, Ozeanien und China und stellte 1914
flächenmäßig die drittgrößte Kolonialmacht dar (www.bmz.de/de/themen/kolonial
itaet/historischer-hintergrund-168850#:~:text=Nach%20Fl%C3%A4che%20be
messen%20verf%C3%BCgte%20Deutschland,sowie%20mehrere%20Inseln%2
0im%20Westpazifik). Bis heute sind die geschaffenen Unrechtssysteme und
ihre langfristigen Auswirkungen nicht in angemessener Weise gesellschaftlich,
institutionell und politisch aufgearbeitet worden.
Zu den schwersten Verbrechen der deutschen Kolonialvergangenheit zählt der
Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San in der ehemaligen Kolonie
„Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, in den Jahren 1904 bis 1908.
Auch mehr als 100 Jahre nach den Verbrechen hat die Bundesregierung
rechtlich dieses nicht als Völkermord anerkannt, die Gemeinsame Erklärung
zwischen Deutschland und Namibia wird seit zehn Jahren verhandelt. Ebenso stellt
der brutal niedergeschlagene Maji-Maji-Aufstand zwischen 1905 und 1907 in
der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Ostafrika“, im heutigen Tansania, eines der
gewaltvollsten und grausamsten deutschen Verbrechen während der
Kolonialzeit dar.
Der deutsche Kolonialismus wirkt weit über das offizielle Ende der
Kolonialzeit hinaus nach. Er hat tiefgreifende Spuren in den Gesellschaften der
ehemaligen Kolonien hinterlassen, im kollektiven Gedächtnis und in den Institutionen
Deutschlands ist er jedoch über lange Zeit verzerrt oder unzureichend
thematisiert worden (www.spiegel.de/geschichte/deutschlands-koloniale-vergangenhei
t-verdruckst-verwirrend-peinlich-a-00014e54-0bb1-4515-89d8-6945caba15cd).
Viele Kulturgüter, menschliche Überreste und Alltagsgegenstände aus
kolonialem Kontext befinden sich bis heute in deutschen Museen, Klöstern,
Sammlungen und Universitäten. Innerhalb Deutschlands ist das koloniale Erbe
allgegenwärtig: in Form von Straßennamen, Denkmälern, Schulcurricula, musealen
Darstellungen und nicht zuletzt durch rassistische Strukturen, deren Wurzeln
bis in die Kolonialzeit zurückreichen. Betroffene Herkunftsgesellschaften
fordern ihre Rückgabe ebenso wie eine konsequente Auseinandersetzung mit den
kolonialen Kontexten, in denen diese Objekte unrechtmäßig entwendet oder
gewaltsam angeeignet wurden.
Geopolitische Entwicklungen zeigen, dass eine fehlende oder unzureichende
Aufarbeitung zunehmend diplomatische Spannungen erzeugen kann und sich
negativ auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit europäischer Staaten
auswirkt. So muss beispielsweise die Erosion oder Verschlechterung
partnerschaftlicher Beziehungen in Teilen West- und Zentralafrikas im Kontext von
Frankreichs kolonialem Erbe betrachtet werden. Sie bieten autoritären Akteuren
gezielt Angriffsfläche für antikoloniale Narrative, die politische Verschiebungen
Richtung autoritären Modellen und die Abkehr von Partnerschaften mit
europäischen Ländern begünstigen.
Die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit ist einerseits eine
historische Verpflichtung, andererseits auch eine gesellschaftspolitische
Notwendigkeit im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung hierzulande. Aber
auch in der Frage der Glaubwürdigkeit Deutschlands und einer gerechteren
globalen Ordnung ist die Aufarbeitung höchst relevant. Nur wenn Deutschland
sich entschlossen und verbindlich seiner kolonialen Vergangenheit stellt, kann
es glaubwürdiger Partner in internationalen Beziehungen sein. In den letzten
Jahren haben zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen,
Kulturschaffende, Aktivistinnen und Aktivisten und Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler unermüdlich auf die Versäumnisse in der Aufarbeitung der deutschen
Kolonialgeschichte hingewiesen und konkrete Maßnahmen eingefordert. Dazu
gehören die kritische Aufarbeitung von Sammlungskontexten, die Rückgabe
von Raubkunst und menschlichen Überresten, die angemessene Beteiligung
von Herkunftsgesellschaften sowie strukturelle Förderungen in Bildung,
Forschung und Kulturarbeit. Im Hinblick auf die Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit hat die Bundesregierung in den letzten Jahren Fortschritte
erzielt, doch die Auseinandersetzung bleibt weiterhin unzureichend und teils
kontrovers. Es wurden erste Schritte unternommen, wie der weitere Ausbau der
Agentur für Internationale Museumskooperation oder die Anerkennung der
Verbrechen und die Rückgabe von Kolonialartefakten in einzelnen Kontexten,
wie etwa die Benin-Bronzen. Weitere Aspekte bleiben jedoch ungelöst, wie
zum Beispiel Fragen der Wiedergutmachung in unterschiedlichen Kontexten
oder die hinreichende Aufnahme der Kolonialgeschichte in Bildung und
Forschung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihrer
Verantwortung für eine sorgfältige, gerechte und transparente Aufarbeitung der
deutschen Kolonialgeschichte nachkommt, welche Maßnahmen sie ergreift,
wie sie betroffene Gesellschaften als auch Kompetenzen der Diaspora einbindet
und wie sie sicherstellt, dass die koloniale Vergangenheit Deutschlands nicht
weiter verdrängt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welcher Strategie geht die Bundesregierung vor bei der
Anerkennung des in den ehemaligen deutschen Kolonien begangenen Unrechts,
dem Aussprechen von Entschuldigungen bei den betroffenen
Gemeinschaften und der Ergreifung von Maßnahmen der Wiedergutmachung?
2. Welche konkreten Handlungen leitet die Bundesregierung aus den
afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung für ihre Zusammenarbeit mit
afrikanischen Staaten und konkret von der Aussage, dass die Aufarbeitung
des Kolonialismus „ein wichtiges Element für ein zukunftsgerichtetes
Miteinander mit den Staaten des afrikanischen Kontinents“ ist, ab?
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Rückgabe der Benin-
Bronzen für zukünftige Restitutionsprozesse und die Anerkennung
kolonialen Unrechts – insbesondere im Hinblick auf Bildungsarbeit,
Museumspolitik und internationale Kulturbeziehungen?
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit jeweiligen betroffenen Staaten
der ehemaligen deutschen Kolonien in einem langfristigen Dialog zu
stehen, um die kolonialen Verbrechen und deren Folgen gemeinsam
aufzuarbeiten?
5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit den betroffenen Gesellschaften
der ehemaligen deutschen Kolonien und ihrer Diasporagemeinschaften
hierzulande in einem langfristigen Dialog zu stehen, um die kolonialen
Verbrechen und deren Folgen gemeinsam aufzuarbeiten?
6. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand bezüglich des im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD erwähnten Vorhabens zur Errichtung eines
würdigen Erinnerungsortes im Kontext der deutschen
Kolonialverbrechen?
7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Erinnerung an die
deutsche Kolonialvergangenheit zu im Kontext der deutschen
Erinnerungskultur insgesamt?
8. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung derzeit bereit für
Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bereit
(bitte nach Förderzeitraum, Ressort und Vorhaben titelscharf
aufschlüsseln)?
9. Welche Mittel sind für die „Agentur für Internationale
Museumskooperation“ in den Jahren 2026 bis 2029 vorgesehen, und wie wird die
Museumskooperation weiter ausgebaut?
10. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Rückgabe von Kulturgütern aus
kolonialem Kontext an Herkunftsgesellschaften bzw. Herkunftsstaaten,
und inwiefern wurden betroffene Gemeinschaften aus den ehemaligen
Kolonien an Prozessen der Rückgabe beteiligt?
11. Wie plant die Bundesregierung, den bestehenden Rückgabeforderungen
aus Herkunftsgesellschaften ehemaliger Kolonialgebiete im Hinblick auf
menschliche Überreste und Artefakte in deutschen Museen und
Sammlungen nachzukommen, insbesondere wenn sie von staatlichen
Restitutionskommissionen kommen?
12. Inwiefern stellt die Bundesregierung für die Nachfahren von Opfern der
deutschen Kolonialherrschaft finanzielle Unterstützung bereit für die
Suche nach in Deutschland vermuteten menschlichen Überresten?
13. Wird der Fonds zur Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen
Kontexten, welcher bisher im Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM) eingesetzt wurde, fortgeführt, und wenn ja,
in welcher Form, und mit welchem finanziellen Umfang?
14. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um für Museen das
Erinnern an Kolonialverbrechen dauerhaft zu ermöglichen?
15. Welche konkreten gesetzlichen Regelungen bestehen aktuell in
Deutschland bezüglich des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten, und sind der Bundesregierung hierbei Regelungslücken
bekannt, die einen Handel ermöglichen?
16. Wie häufig und in welchem Umfang findet der Handel mit menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb Deutschlands statt (bitte
zu den Jahren 2020 bis 2024 angeben)?
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die europäische
Zusammenarbeit in der kolonialen Aufarbeitung, insbesondere im Bereich
der Provenienzforschung, zu intensivieren?
18. Welche deutsch-französischen und multilateralen Projekte zur
Erforschung und Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten wurden
seit 2023 initiiert, und welche weiteren sind geplant?
19. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur dauerhaften institutionellen
Absicherung und Weiterentwicklung der Kontaktstelle für Sammlungsgut
aus kolonialen Kontexten sowie der Museumsagentur für die Restitution
von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten?
20. Inwiefern plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit
Wissenschaft und Bildungseinrichtungen, Bundesprogramme und Materialien zu
entwickeln, die eine systematische Auseinandersetzung mit der deutschen
Kolonialgeschichte in den Bereichen Bildung und Forschung langfristig
verankern?
21. Inwiefern wird die Bundesregierung die derzeitige Aufgaben- und
Zuständigkeitsverteilung zwischen den beteiligten Ressorts (insbesondere der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Auswärtiges
Amt) in der Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
beibehalten?
22. Wie erklärt die Bundesregierung, dass direkte und individuelle
Entschädigungszahlungen an Nachfahren von Opfern deutscher Kolonialverbrechen
– etwa für den Tod von Angehörigen, psychisches und physisches Leid
oder den Verlust von Eigentum – bislang nicht Bestandteil der offiziellen
Wiedergutmachungsbemühungen sind, und wie positioniert sie sich zu
entsprechenden Forderungen betroffener Gemeinschaften?
23. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Forschung zu Justizverfahren in
den deutschen Kolonien weiterhin zu unterstützen?
24. Welche politischen Konsequenzen wird die Bundesregierung aus
nachgewiesenen Unrechtsurteilen der deutschen Kolonialjustiz ziehen?
25. Unterstützt die Bundesregierung die internationalen Forderungen nach
einer Reform von internationalen Finanzinstitutionen, wie dem
Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, um den Stimmen von
Ländern des Globalen Südens mehr Gewicht in Entscheidungsprozessen
zu verleihen, und welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung
selbst im Rahmen dieser Reformbemühungen?
26. Welchen Erkenntnisgewinn hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach der Fachkonferenz
„Rethinking Development Policy“ am 4. Dezember 2024 für sein Ziel einer
dekolonialen Entwicklungspolitik gezogen?
27. Inwiefern hat das BMZ die für seinen institutionellen Prozess der
„Überwindung kolonialer Kontinuitäten“ leitgebenden Handlungsfelder
erweitert:
a) entsprechend geäußerten Empfehlungen des hierfür eingesetzten
Beratungsteams?
b) entsprechend konkreten Vorschlägen aus dem Fachpublikum im
Rahmen der Konferenz am 4. Dezember 2024?
28. Da das Auswärtige Amt vergangenes Jahr am 5. Juni angekündigt hat, die
Kolonialgeschichte im Ausbildungsprogramm für den Auswärtigen Dienst
aufzunehmen,
a) inwiefern und in welchem Umfang ist dies geschehen,
b) und wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen
weiterzuführen,
c) und welche Veränderungen hat das Auswärtige Amt darüber hinaus
vorgenommen?
29. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit in Tansania, die
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier bei seinem Besuch im Jahr 2023
angekündigt hat?
30. Hält die Bundesregierung die Gemeinsame Erklärung mit Namibia
angesichts der anhaltenden Ablehnung durch einige Nachfahrenverbände,
zivilgesellschaftliche Gruppen und Teile der namibischen Öffentlichkeit
weiterhin für einen legitimen Rahmen der Aufarbeitung des Völkermords?
31. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Deutschland sich mit
Abschluss der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia zu einer rechtlich
bindenden Umsetzung verpflichtet, und wenn ja, welchen Zeitrahmen
plant sie für die Umsetzung?
32. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie allen
völkerrechtlichen Normen bisher nachgekommen ist in der Verhandlung der
Gemeinsamen Erklärung mit Namibia?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass in der derzeit
verhandelten Gemeinsamen Erklärung mit Namibia durch die geplanten
Wiederaufbauhilfen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung strukturelle Machtasymmetrien reproduziert
werden und individuelle Entschädigungsansprüche der Nachfahren
unberücksichtigt bleiben?
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik indigener Gemeinschaften
und zivilgesellschaftlicher Organisationen in Namibia am Hyphen-
Wasserstoffprojekt im Hinblick auf die historische Verantwortung
Deutschlands und die Einhaltung der Rechte indigener Völker?
35. Welche Standards setzt das BMZ bei seiner begleitenden Förderung im
Kontext des Wasserstoffprojekts Hyphen, um die Beteiligung lokaler
zivilgesellschaftlicher Akteure sowie die Beachtung historischer Lasten
(z. B. Shark Island) sicherzustellen?
Berlin, den 10. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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