Schriftliche Frage 15 von Rainer Galla (AfD): Welche tatsächlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf das „besondere Geldwäscherisiko“, das mit der Führung von Treuh…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 15 von Rainer Galla (AfD): Welche tatsächlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf das „besondere Geldwäscherisiko“, das mit der Führung von Treuh…
Frage 15 (Rainer Galla, AfD):
Welche tatsächlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf das „besondere Geldwäscherisiko“, das mit der Führung von Treuhand- und Anderkonten durch Rechtsanwälte, insbesondere im Zusammenspiel mit Barzahlungen, verbunden sein soll, seit Vorlage der „Ersten Nationalen Risikoanalyse – Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/2019“ (www.bundesfinanzministerium.de/C ontent/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservic e/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018- 2019.pdf?__blob=publicationFile&v=17), die Grundlage der Entscheidung im Jahr 2021 war, die bisherigen Erleichterungen bei der Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten für Anderkonten von Rechtsanwälten und Notaren ersatzlos zu streichen (www.lto.de/recht/juristen/b/anwalt-ber uf-sammelanderkonto-kuendigung-bank-geldwae sche), vor (bitte ausführen), und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung außer der Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses zu Verstößen gegen Meldepflichten bei Sammelanderkonten bis zum 31. Dezember 2027 (www.lto.de/rech t/juristen/b/anwaltliche-sammelanderkonten-geld waesche-nichtbeanstandungserlass-bmfdavbrak), um Rechtsanwälten ihre Berufsausübung im Hinblick auf das praktische Bedürfnis nach der Möglichkeit der Führung von Sammelanderkonten nicht in erheblicher Weise zu erschweren und zu verteuern (bitte ausführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Oktober 2026:
Der Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem Finanzkonteninformationsaustauschgesetz in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten und dessen Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 bezieht sich auf steuerrechtliche Meldepflichten. Mit dem EU-Legislativpaket zur Geldwäschebekämpfung wird ab 10. Juli 2027 ein neuer, EU-weit einheitlicher und unmittelbar anwendbarer Rechtsrahmen für die geldwäscherechtlich Verpflichteten geschaffen. Diese neuen EU-Vorgaben zu den Kundensorgfaltspflichten, einschließlich verstärkter und vereinfachter Maßnahmen, ersetzen die insoweit aufzuhebenden Regelungen des Geldwäschegesetzes. Nach der Nationalen Risikoanalyse 2018/2019 kann mit Blick auf Barzahlungen im Zusammenhang mit Treuhandkonten ein hohes Geldwäscherisiko für Rechtsanwälte bestehen. Die Risikoanalyse wird gegenwärtig aktualisiert, die entsprechende Neuauflage soll im Jahr 2027 veröffentlicht werden. In dem Aktualisierungsprozess, an dem sämtliche betroffenen Behörden und Institutionen (einschließlich der Rechtsanwaltskammern) beteiligt sind, werden auch die Risiken mit der Führung von Treuhand- und Anderkonten durch die rechtsberatenden Berufe thematisiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die die deutsche Geldwäscheaufsicht im Verwaltungsrat und in den Arbeitsgruppen der EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche AMLA vertritt, steht zu der Thematik in engem Austausch mit der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK. Die Bafin und das Bundesministerium der Finanzen setzen sich gegenüber AMLA und der Europäischen Kommission nachdrücklich für eine risikoangemessene und praktikable Lösung bei den Kundensorgfaltspflichten für anwaltliche Sammelanderkonten ein, die auch dem Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten Rechnung trägt. Die Bundesregierung stimmt sich hierzu auch mit ihren Partnern in anderen Mitgliedstaaten ab. AMLA wird voraussichtlich Ende dieses Jahres gemeinsam mit Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden beginnen, den für Sammelanderkonten einschlägigen Leitlinienentwurf zu Kundensorgfaltspflichten zu erarbeiten. Bereits im Vorfeld wird die AMLA sog. Roundtables durchführen, bei denen die Interessenverbände ihre Positionen gegenüber AMLA einbringen können.
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