Schriftliche Frage 36 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind Medienberichte zutreffend, wonach der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt plant, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 36 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind Medienberichte zutreffend, wonach der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt plant, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (…
Frage 36 (Clara Bünger, Die Linke):
Sind Medienberichte zutreffend, wonach der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt plant, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch in diesem Herbst anzuweisen, den Schutzstatus syrischer Geflüchteter auf breiter Front abzuerkennen, wobei mit allein reisenden jungen Männern, die Sozialhilfe beziehen, begonnen werden solle (www.rnd.de/politik/450-000-sy rer-beziehen-grundsicherung-jetzt-droht-aberkenn ung-des-schutzes-QSWCH52UDJBDFFFF4CNV SNTY7A.html), und wenn ja, auf welche Informationen zu einer hinreichend sicheren und stabilen Lage in Syrien stützt sich der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dabei (bitte genau benennen), wenn nein, was plant der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt diesbezüglich (bitte ausführen), und wie hoch war der Anteil der Entscheidungen des BAMF zum Widerruf des Schutzstatus bei syrischen Geflüchteten im Verlauf des bisherigen Jahres 2026 (bitte nach Monaten auflisten und dabei zusätzlich gesonderte Angaben zu Entscheidungen zu Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren machen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Oktober 2026:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beginnt bereits über die Aberkennung des Schutzstatus für bestimmte Personengruppen zu entscheiden. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7499 verwiesen. Ob und wann die Aberkennungstätigkeit für weitere Personengruppen aufgenommen werden kann, bleibt derzeit abzuwarten. Eine Aberkennung ist gesetzlich vorgesehen, wenn die Umstände weggefallen sind, die zur Zuerkennung des Schutzes geführt haben. Besteht der Verfolgungsakteur nicht mehr fort, entfällt auch der Schutzbedarf vor Verfolgung durch diesen Akteur. Sonstige Vulnerabilitäten, die gegen eine Rückkehr sprechen, werden im Aberkennungsverfahren geprüft. Dabei werden die aktuelle Lage im Herkunftsland und die individuellen Umstände berücksichtigt. Die Lage in Syrien bewertet das BAMF anhand mehrerer Quellen. Diese können ebenfalls der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke in der Bundestagsdrucksache 21/7499 entnommen werden. Syrien befindet sich weiterhin in einem Übergangsprozess, und die Lage bleibt teilweise volatil. Das BAMF bewertet sie daher fortlaufend. Innerhalb der von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgegebenen Frist zur Beantwortung dieser Anfrage ist eine vollumfängliche Beantwortung der letzten Teilfrage nicht möglich. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist auf vorhandene oder in der kurzen Antwortfrist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende und aufwändige Aktenrecherchen in großen Informationsbeständen sowie umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Folgende Auswertungen konnten durch das BAMF vorgenommen und zur Verfügung gestellt werden: Januar 2026 1.177 Februar 2026 1.096 März 2026 1.541 April 2026 1.584 Mai 2026 1.609 Juni 2026 1.299 Juli 2026 752 August 2026 826 Januar bis August 2026 10.064 Es handelt sich dabei um die Anzahl der Aberkennungsentscheidungen des BAMF insgesamt. In 7366 der Entscheidungen (Januar bis August 2026) erfolgte keine Aberkennung bzw. kein Widerruf/Rücknahme.
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