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Datengrundlage und Erfolgskontrolle bei Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7752)

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8192 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Datengrundlage und Erfolgskontrolle bei Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7752) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8192 21. Wahlperiode 24.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue und der Fraktion der AfD Datengrundlage und Erfolgskontrolle bei Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7752) Die wirksame Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflichten sowie von Ausweisungsentscheidungen und Entscheidungen über den Widerruf oder die Rücknahme eines Schutzstatus setzt nach Auffassung der Fragesteller voraus, dass Bund und Länder über eine belastbare Datengrundlage zu den einzelnen Stufen des Vollzugs sowie zu bestehenden Vollzugshindernissen verfügen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts“ auf Bundestagsdrucksache 21/7752 hat nach Auffassung der Fragesteller in mehreren Bereichen erhebliche Erkenntnis- und Datenlücken offengelegt. So teilte die Bundesregierung mit, dass im Ausländerzentralregister (AZR) nicht erfasst werde, wie viele zum Stichtag 30. Juni 2026 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rechtskräftig strafrechtlich verurteilt, als Gefährder oder als sogenannte relevante Personen geführt oder wegen eines Verbrechens im Sinne des § 12 Absatz 1 des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt waren. Entsprechende statistische Daten lägen der Bundesregierung daher nicht vor (Bundestagsdrucksache 21/7752; Antwort der Bundesregierung auf Frage 10). Auf die Frage, ob künftig bundeseinheitliche Statistiken über die Abschiebung ausländischer Straftäter, Gefährder und sogenannter relevanter Personen geführt werden sollen, erklärte die Bundesregierung, entsprechende Absichten bestünden nicht. Zur Begründung führte sie aus, die betreffenden Sachverhalte seien fallweise zu bearbeiten; der Mehrwert entsprechender Statistiken für die erfolgreiche operative Arbeit sei nicht erkennbar. Zudem würden hierdurch nach Auffassung der Bundesregierung Ressourcen gebunden, die für den Umgang mit den genannten Personengruppen benötigt würden (Bundestagsdrucksache 21/7752; Antwort der Bundesregierung auf Frage 12). Nach Auffassung der Fragesteller wirft dies auch deshalb Fragen auf, weil die prioritäre Rückführung von Straftätern und Gefährdern wiederholt als politisches Ziel der Bundesregierung benannt worden ist. Die Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung einer solchen Priorisierung setzt nach Auffassung der Fragesteller voraus, dass zumindest festgestellt werden kann, wie groß die betreffende Personengruppe ist und in welchem Umfang Aufenthaltsbeendigungen bei ihr tatsächlich vollzogen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Dabei bestehen nach Kenntnis der Fragesteller auf Ebene einzelner Länder bereits weitergehende statistische Erfassungen beziehungsweise Auswertungen zu Abschiebungen von Straftätern. Auch bei einzelnen Rückführungsmaßnahmen des Bundes beziehungsweise unter Mitwirkung des Bundes, etwa bei Rückführungen nach Afghanistan, werden die zurückgeführten Personen öffentlich als Straftäter bezeichnet. Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, welche entsprechenden Daten bei Bund und Ländern bereits vorhanden sind und ob diese für eine bundesweite Bewertung zusammengeführt werden könnten. Auch zur durchschnittlichen Dauer zwischen dem Eintritt der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht und der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine statistischen Daten vor. Zwar werden Angaben zur bisherigen Aufenthaltsdauer vollziehbar ausreisepflichtiger Personen erhoben; daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, wie lange eine vollziehbare Ausreisepflicht bereits besteht und wie viel Zeit bis zu einer tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung vergeht (Bundestagsdrucksache 21/7752; Antwort der Bundesregierung auf Frage 13; ergänzend Bundestagsdrucksache 21/4403, Antwort der Bundesregierung auf Frage 15). Hinsichtlich gescheiterter Abschiebungen liegen teilweise statistische Angaben zu den Ursachen vor. Zu den zahlenmäßig bedeutsamen Kategorien gehören dabei unter anderem die „nicht erfolgte Zuführung“ und die „Stornierung des Ersuchens“. Aus diesen Kategorien ergibt sich jedoch nicht, aus welchen konkreten Gründen die Zuführung unterblieb beziehungsweise das Ersuchen storniert wurde. Nach Auffassung der Fragesteller ist daher eine weitergehende Aufschlüsselung erforderlich, um die tatsächlichen Ursachen gescheiterter Vollzugsmaßnahmen beurteilen zu können (Bundestagsdrucksache 21/4403; Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 19a und 19b). Weitere Fragen ergeben sich für die Fragesteller hinsichtlich des Widerrufs beziehungsweise der Rücknahme des Schutzstatus. Nach Angaben der Bundesregierung wurden aufgrund von Reisen in den Heimatstaat im Jahr 2023 insgesamt 2.172, im Jahr 2024 insgesamt 3 459, im Jahr 2025 insgesamt 6 362 und im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 3 307 Widerrufs- beziehungsweise Aberkennungsprüfverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angelegt. Da die Widerrufsgründe bei der Entscheidung nach Angaben der Bundesregierung nicht erfasst werden, lässt sich nicht feststellen, in wie vielen Fällen eine solche Heimatreise letztlich zum Widerruf oder zur Rücknahme des Schutzstatus führte (Bundestagsdrucksache 21/7752; Antwort der Bundesregierung auf Frage 24). Diese fehlende Verknüpfung hat die Bundesregierung inzwischen auch für syrische Schutzberechtigte bestätigt. Auf die Frage, wie viele infolge einer Heimreise eingeleitete Widerrufsverfahren tatsächlich zu einem Widerruf führten, erklärte sie, dass das BAMF Widerrufsgründe nur bei der Einleitung, nicht aber bei der Entscheidung erfasse (Bundestagsdrucksache 21/7816; Antwort der Bundesregierung auf Frage 16, die Bundesregierung erklärt dort ausdrücklich, dass das BAMF Widerrufsgründe nur bei Einleitung, nicht aber bei der Entscheidung erfasst). Die durchschnittliche Dauer von Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren beim BAMF betrug nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2023 19,1 Monate, im Jahr 2024 30,3 Monate und im Jahr 2025 38,2 Monate. Im ersten Halbjahr 2026 betrug sie 33,9 Monate. Der Median stieg von 18,1 Monaten im Jahr 2023 auf 34,4 Monate im Jahr 2025 und lag im ersten Halbjahr 2026 bei 31,1 Monaten (Bundestagsdrucksache 21/7752; Antwort der Bundesregierung auf Frage 19). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung weist darüber hinaus darauf hin, dass durch die vollziehbare Aberkennung des Schutzstatus ein Ausländer nicht automatisch ausreisepflichtig werde. Vielmehr müsse die zuständige Ausländerbehörde zusätzlich die erforderliche aufenthaltsrechtliche Folgeentscheidung treffen (Bundestagsdrucksache 21/7752; Antwort der Bundesregierung auf Frage 18). Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich vor diesem Hintergrund insbesondere die Frage, anhand welcher Kriterien die Wirksamkeit des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen bewertet werden kann, wenn zentrale Informationen über priorisiert zurückzuführende Personengruppen, die Dauer einzelner Vollzugsschritte, die näheren Ursachen gescheiterter Maßnahmen sowie den weiteren Verlauf nach einer Aberkennung des Schutzstatus nicht oder nicht bundeseinheitlich statistisch erfasst werden. Es besteht daher nach Auffassung der Fragesteller weiterer parlamentarischer Aufklärungsbedarf hinsichtlich der bereits bei Bund und Ländern vorhandenen Datengrundlage, der Möglichkeiten zur Zusammenführung beziehungsweise statistischen Auswertung vorhandener Informationen sowie der Frage, an welchen Stellen der Verfahrenskette zwischen Eintritt der Ausreisepflicht, Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen und tatsächlicher Aufenthaltsbeendigung Erkenntnis- oder Vollzugsdefizite bestehen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten politischen Zielvorgaben verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der prioritären Aufenthaltsbeendigung bei ausländischen Straftätern und Gefährdern, und anhand welcher konkreten Kennzahlen, Indikatoren oder sonstigen Kriterien überprüft sie, ob diese Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden?  2. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Umstand, dass ihr nach ihrer Antwort auf Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/7752 keine bundesweite statistische Datengrundlage dazu vorliegt, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen rechtskräftig strafrechtlich verurteilt beziehungsweise als Gefährder oder sogenannte relevante Personen eingestuft sind?  3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, welche Länder bereits statistisch erfassen, a) wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter beziehungsweise Gefährder sich in ihrem Zuständigkeitsbereich befinden und b) wie viele Straftäter beziehungsweise Gefährder abgeschoben oder auf andere Weise zurückgeführt wurden, und welche entsprechenden Daten liegen der Bundesregierung aus den Ländern gegebenenfalls bereits vor?  4. Hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode geprüft, ob und wenn ja, auf welche Weise die bei den Ländern vorhandenen Daten zu vollziehbar ausreisepflichtigen beziehungsweise zurückgeführten Straftätern und Gefährdern regelmäßig abgefragt und zu einer bundesweiten Statistik zusammengeführt werden könnten, und wenn ja, a) mit welchem Ergebnis? b) welche rechtlichen, technischen oder organisatorischen Hindernisse bestehen hierbei und welche dieser Hindernisse könnten durch Maßnahmen des Bundes beseitigt werden?  5. Auf welcher empirischen oder fachlichen Grundlage gelangt die Bundesregierung zu ihrer in der Antwort auf Frage 12 auf Bundestagsdrucksache Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 21/7752 vertretenen Auffassung, dass ein Mehrwert bundeseinheitlicher Statistiken über die Abschiebung ausländischer Straftäter, Gefährder und sogenannter relevanter Personen für die erfolgreiche operative Arbeit nicht erkennbar sei, und wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung ohne eine solche Datengrundlage überprüfen, ob eine politisch angestrebte prioritäre Rückführung dieser Personengruppen tatsächlich umgesetzt wird?  6. Welche konkreten rechtlichen, technischen oder organisatorischen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um bundesweit statistisch erfassen zu können, wie viel Zeit zwischen a) dem Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht, b) der Einleitung konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung und c) der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung vergeht, und welche dieser Voraussetzungen liegen derzeit nicht vor?  7. Wie viele geplante Abschiebungen scheiterten in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 jeweils aufgrund einer „nicht erfolgten Zuführung“, und welche konkreten Ursachen lagen der nicht erfolgten Zuführung zugrunde, insbesondere a) Nichtantreffen der abzuschiebenden Person, b) Untertauchen beziehungsweise unbekannter Aufenthalt, c) Widerstandshandlungen, d) medizinische Gründe, e) fehlende oder verspätete Mitwirkung anderer Behörden oder f) sonstige Gründe, soweit hierzu statistische oder anderweitig auswertbare Erkenntnisse vorliegen?  8. Wie viele geplante Abschiebungen wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 jeweils aufgrund einer „Stornierung des Ersuchens“ nicht durchgeführt, welche Behörden oder Stellen nahmen die Stornierung jeweils vor und aus welchen konkreten Gründen erfolgte sie, soweit hierzu statistische oder anderweitig auswertbare Erkenntnisse vorliegen?  9. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antworten auf die Fragen 7 und 8, gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche Unterkategorien für die statistische Erfassung der Ursachen einer „nicht erfolgten Zuführung“ und einer „Stornierung des Ersuchens“ zu entwickeln, und falls nein, aus welchen fachlichen, rechtlichen oder praktischen Gründen hält sie eine weitergehende Differenzierung dieser beiden Kategorien nicht für erforderlich? 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig statistisch zu erfassen, ob eine Reise in den Herkunftsstaat für eine Entscheidung über Widerruf, Rücknahme oder Aberkennung des Schutzstatus maßgeblich oder mitursächlich war, und falls nein, aus welchen fachlichen, rechtlichen oder praktischen Gründen hält sie eine solche Erfassung nicht für erforderlich? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Bearbeitungsdauer von Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beim BAMF, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach ihrer Antwort auf Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/7752 sowohl das arithmetische Mittel als auch der Median seit dem Jahr 2023 erheblich angestiegen sind, und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) welche organisatorischen, personellen, technischen oder rechtlichen Faktoren haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Entwicklung beigetragen, b) welche organisatorischen, personellen, technischen oder rechtlichen Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 gegebenenfalls ergriffen, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und welche weiteren Maßnahmen sind hierzu bis zum 31. Dezember 2026 gegebenenfalls vorgesehen? 12. Welche Angaben können das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beziehungsweise das Ausländerzentralregister (AZR) darüber liefern, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Personen nach einer vollziehbaren Entscheidung über Widerruf, Rücknahme oder Aberkennung ihres Schutzstatus aufweisen, und lässt sich auf dieser Grundlage feststellen, wie viele dieser Personen anschließend a) einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, b) vollziehbar ausreisepflichtig sind, c) geduldet werden, d) freiwillig ausreisen oder e) abgeschoben beziehungsweise anderweitig zurückgeführt werden (falls eine solche Auswertung ganz oder teilweise nicht möglich ist, bitte angeben, welche Angaben jeweils hierfür fehlen und aus welchen rechtlichen, technischen, organisatorischen oder statistischen Gründen diese Angaben nicht erhoben beziehungsweise miteinander in Beziehung gesetzt werden können)? 13. Wird das Datum einer vollziehbaren Entscheidung über Widerruf, Rücknahme oder Aberkennung des Schutzstatus in einem durch Bundesbehörden statistisch auswertbaren Datenbestand gespeichert, und lässt sich dieses Datum mit a) dem Eintritt einer späteren vollziehbaren Ausreisepflicht und b) einer tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung statistisch in Beziehung setzen (falls dies ganz oder teilweise nicht möglich ist, bitte ausführen, an welcher Stelle der Verfahrenskette eine solche statistische Verknüpfung nicht möglich ist aus welchen rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen? 14. Wie wird nach einer vollziehbaren Entscheidung über Widerruf, Rücknahme oder Aberkennung des Schutzstatus sichergestellt, dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon Kenntnis erhält, und a) über welchen technischen beziehungsweise organisatorischen Meldeweg erfolgt die Übermittlung, b) wird der Zeitpunkt der Übermittlung beziehungsweise Kenntnisnahme dokumentiert, c) bestehen automatisierte elektronische Übermittlungsverfahren, d) kann statistisch ausgewertet werden, wie viel Zeit zwischen der Entscheidung des BAMF und der erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Folgeentscheidung vergeht? 15. Wie viele Personen wurden bei den seit Beginn der 21. Wahlperiode erfolgten Rückführungsmaßnahmen nach Afghanistan, die durch den Bund koordiniert, unterstützt oder unter Beteiligung von Bundesbehörden durchgeführt wurden, jeweils zurückgeführt, wie viele davon waren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. a) rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt, b) rechtskräftig wegen eines Verbrechens im Sinne des § 12 Absatz 1 StGB verurteilt, c) als Gefährder oder d) als sogenannte relevante Person eingestuft, und aus welchen Datenbeständen, Meldungen oder sonstigen Erkenntnissen von Bundes- oder Landesbehörden stammen die jeweiligen Angaben? 16. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in ihren Antworten auf Bundestagsdrucksache 21/7752 sowie der vorliegenden Kleinen Anfrage dargestellten Daten- und Erkenntnislücken zu ergreifen, um künftig eine bundesweit vergleichbare Bewertung der Wirksamkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu ermöglichen, und a) welche Maßnahmen sollen gemeinsam mit den Ländern umgesetzt werden, b) welche Änderungen bestehender statistischer Erfassungen beziehungsweise Datenbestände werden geprüft, c) welche gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene werden hierzu gegebenenfalls für erforderlich gehalten, d) bis wann sollen entsprechende Maßnahmen jeweils umgesetzt werden? Berlin, den 23. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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