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Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur

dip / drucksache 14.10.2026 · WP 21 · 601/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 601/26 14.10.26 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur Der Ministerpräsident Düsseldorf, 13. Oktober 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur zuzuleiten. Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur 1. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein verstärkter Schutz der kritischen Infrastruktur in Deutschland von hoher Bedeutung ist. Die sich zunehmend verschärfende Sicherheitslage – geprägt durch Cyberangriffe, Desinformationskampagnen, unbefugte Drohnenüberflüge über kritische Infrastrukturen sowie Sabotageakte an Energieanlagen – erfordert ein entschlossenes und koordiniertes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Betreibenden von kritischer Infrastruktur. 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem im März 2026 in Kraftgetretenen KRITIS-Dachgesetz auf die verschärfte Sicherheitslage reagiert hat und erstmals einen übergreifenden Rahmen für den physischen Schutz und die Resilienz kritischer Infrastruktur geschaffen hat. 3. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung bereits Vorschläge zur praktischen Konkretisierung des KRITIS-Dachgesetzes ausarbeitet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das entsprechende Rechtssetzungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen und dabei verbindliche, möglichst einheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen festzulegen, die von jedem Betreiber gewährleistet werden müssen. Diese sollten risikoorientiert und nach Art und Bedeutung der jeweiligen Anlage abgestuft sein. 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, die KRITIS-Resilienzstrategie zügig und unter enger Einbindung der Länder zu erarbeiten. 5. Der Bundesrat stellt fest, dass insbesondere die bestehenden gesetzlichen Befugnisse zur Videoüberwachung, der besonderen abstrakten Gefährdung kritischer Anlagen bislang nur eingeschränkt Rechnung tragen und fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Möglichkeiten zur Videoüberwachung für kritische Anlagen gezielt zu erweitern. Dafür soll die Videoüberwachung nicht nur auf dem eigenen Gelände, sondern auch im direkten Umfeld eingesetzt werden dürfen. Ihr Einsatz soll nicht erst bei konkreten Hinweisen auf einen Anschlag oder Sabotage ermöglicht werden. Zudem sollen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass Robotik und Drohnen zur Überwachung und Schadensortung umfassend zum Einsatz kommen können. Falls erforderlich, soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die notwendigen Schritte einsetzen. 6. Der Bundesrat erachtet eine Ausweitung der Videoüberwachung vor dem Hintergrund der erheblichen Folgen des Ausfalls von Anlagen der kritischen Infrastruktur für Versorgung und Sicherheit für geboten und verhältnismäßig. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Schaffung von Befugnissen zur Detektion und ggf. Abwehr von Drohnen durch die Betreiber kritischer Infrastruktur im Wege der Beleihung als weiteren wesentlichen Baustein einer ganzheitlichen Sicherheitsstrategie zu initiieren. 8. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Ergänzung des Deutschlandfonds um eine Resilienzdimension plant. Hybride Bedrohungen, Sabotage und Cyberangriffe zielen auf die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Gesamtstaates. Da kritische Infrastrukturen wie Energie, Telekommunikation und Gesundheitsversorgung überregional vernetzt sind, wirken sich Ausfälle über Ländergrenzen hinweg aus. Nach Auffassung des Bundesrates sollte der Bund sich daher an staatlich veranlassten investiven Maßnahmen der Betreiber zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung von Anlagen der kritischen Infrastruktur beteiligen, um so zusätzliche Belastungen der Verbraucher, etwa über Netzentgelte, zu vermeiden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, weitere finanzielle Mittel zur Förderung von Resilienz- und Sicherheitsmaßnahmen an Anlagen der kritischen Infrastruktur bereitzustellen. 9. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass durch die öffentliche Bekanntgabe technischer Daten von kritischen Energieanlagen, zum Beispiel im Rahmen der Infrastrukturplanung oder durch die Bereitstellung von Daten in O- penData- oder OpenStreetMap-Projekten, sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die den Schutz kritischer Infrastrukturen gefährden. Daten zu kritischen Infrastrukturen sollten nur in dem Umfang öffentlich zugänglich gemacht werden, wie dies zwingend erforderlich ist. 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Transparenz-, Informations- und Auskunftspflichten im Bundesrecht zu überprüfen, um notwendige Anpassungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen systematisch zu identifizieren und umzusetzen. Ebenso wird die Bundesregierung gebeten, sich für entsprechende Prüfungen und Anpassungen europäischer Rechtsakte einzusetzen. Das gilt in gleichem Maße für die Frage, wie mit bereits veröffentlichten Informationen verfahren werden soll. Drucksache 601/26 - 2 -

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