Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur
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Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 601/26
14.10.26
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer
Infrastruktur
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 13. Oktober 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026
aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates zum Schutz kritischer Infrastruktur
1. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein verstärkter Schutz der kritischen
Infrastruktur in Deutschland von hoher Bedeutung ist. Die sich zunehmend
verschärfende Sicherheitslage – geprägt durch Cyberangriffe,
Desinformationskampagnen, unbefugte Drohnenüberflüge über kritische Infrastrukturen sowie
Sabotageakte an Energieanlagen – erfordert ein entschlossenes und
koordiniertes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Betreibenden
von kritischer Infrastruktur.
2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem im März 2026 in
Kraftgetretenen KRITIS-Dachgesetz auf die verschärfte Sicherheitslage
reagiert hat und erstmals einen übergreifenden Rahmen für den physischen Schutz
und die Resilienz kritischer Infrastruktur geschaffen hat.
3. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung bereits Vorschläge zur
praktischen Konkretisierung des KRITIS-Dachgesetzes ausarbeitet. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung, das entsprechende
Rechtssetzungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen und dabei verbindliche, möglichst
einheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen
festzulegen, die von jedem Betreiber gewährleistet werden müssen. Diese sollten
risikoorientiert und nach Art und Bedeutung der jeweiligen Anlage abgestuft
sein.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, die KRITIS-Resilienzstrategie
zügig und unter enger Einbindung der Länder zu erarbeiten.
5. Der Bundesrat stellt fest, dass insbesondere die bestehenden gesetzlichen
Befugnisse zur Videoüberwachung, der besonderen abstrakten Gefährdung
kritischer Anlagen bislang nur eingeschränkt Rechnung tragen und fordert die
Bundesregierung auf, die rechtlichen Möglichkeiten zur Videoüberwachung für
kritische Anlagen gezielt zu erweitern. Dafür soll die Videoüberwachung nicht nur
auf dem eigenen Gelände, sondern auch im direkten Umfeld eingesetzt werden
dürfen. Ihr Einsatz soll nicht erst bei konkreten Hinweisen auf einen Anschlag
oder Sabotage ermöglicht werden. Zudem sollen Rahmenbedingungen dafür
geschaffen werden, dass Robotik und Drohnen zur Überwachung und
Schadensortung umfassend zum Einsatz kommen können. Falls erforderlich, soll
sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die notwendigen Schritte
einsetzen.
6. Der Bundesrat erachtet eine Ausweitung der Videoüberwachung vor dem
Hintergrund der erheblichen Folgen des Ausfalls von Anlagen der kritischen
Infrastruktur für Versorgung und Sicherheit für geboten und verhältnismäßig.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Schaffung von Befugnissen zur
Detektion und ggf. Abwehr von Drohnen durch die Betreiber kritischer
Infrastruktur im Wege der Beleihung als weiteren wesentlichen Baustein einer
ganzheitlichen Sicherheitsstrategie zu initiieren.
8. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Ergänzung des
Deutschlandfonds um eine Resilienzdimension plant. Hybride Bedrohungen, Sabotage
und Cyberangriffe zielen auf die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des
Gesamtstaates. Da kritische Infrastrukturen wie Energie, Telekommunikation und
Gesundheitsversorgung überregional vernetzt sind, wirken sich Ausfälle über
Ländergrenzen hinweg aus. Nach Auffassung des Bundesrates sollte der Bund sich
daher an staatlich veranlassten investiven Maßnahmen der Betreiber zur
sicherheitstechnischen Ertüchtigung von Anlagen der kritischen Infrastruktur
beteiligen, um so zusätzliche Belastungen der Verbraucher, etwa über
Netzentgelte, zu vermeiden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, weitere
finanzielle Mittel zur Förderung von Resilienz- und Sicherheitsmaßnahmen an
Anlagen der kritischen Infrastruktur bereitzustellen.
9. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass durch die öffentliche
Bekanntgabe technischer Daten von kritischen Energieanlagen, zum Beispiel im
Rahmen der Infrastrukturplanung oder durch die Bereitstellung von Daten in O-
penData- oder OpenStreetMap-Projekten, sensible Informationen an die
Öffentlichkeit gelangen, die den Schutz kritischer Infrastrukturen gefährden. Daten zu
kritischen Infrastrukturen sollten nur in dem Umfang öffentlich zugänglich
gemacht werden, wie dies zwingend erforderlich ist.
10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Transparenz-,
Informations- und Auskunftspflichten im Bundesrecht zu überprüfen, um notwendige
Anpassungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen systematisch zu
identifizieren und umzusetzen. Ebenso wird die Bundesregierung gebeten, sich für
entsprechende Prüfungen und Anpassungen europäischer Rechtsakte
einzusetzen. Das gilt in gleichem Maße für die Frage, wie mit bereits veröffentlichten
Informationen verfahren werden soll.
Drucksache 601/26 - 2 -
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