Rede von Anne König (CDU/CSU) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des …
Teil von Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 3: 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.
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Rede von Anne König (CDU/CSU) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Handwerk hat goldenen Boden – dieser Satz ist heute aktueller denn je. Denn ob beim Hausbau, bei der Energiewende oder im Alltag: Ohne unsere Handwerkerinnen und Handwerker läuft in Deutschland wenig. Und eins ist auch klar: Künstliche Intelligenz wird uns keinen Wasserhahn reparieren und kein Dach decken.
Doch trotz dieser Bedeutung ist jungen Menschen über Jahre hinweg eingeredet worden, dass der Weg zu beruflichem Erfolg, persönlicher Erfüllung und gesellschaftlicher Anerkennung nur über das Abitur und ein Studium führt. Diese einseitige Vorstellung von Erfolg hat viele junge Menschen verunsichert und dazu geführt, dass sie Wege eingeschlagen haben, die weder ihren Fähigkeiten noch ihren Interessen entsprachen. Und nicht selten ist Unzufriedenheit die Folge. Es ist also höchste Zeit, mit diesem Unsinn aufzuhören.
Deshalb muss die berufliche Bildung gestärkt und denjenigen der Rücken freigehalten werden, die anpacken, die Verantwortung übernehmen und unsere Wirtschaft am Laufen halten. Wir haben auf diesem Weg schon einiges erreicht. Eine handwerkliche Ausbildung bietet heute ebenso vielfältige Aufstiegschancen wie ein Studium. Ein Meisterbrief steht einem Hochschulabschluss an Anspruch und Leistung in nichts nach.
Unsere Meisterinnen und Meister wissen nicht nur, wie etwas funktioniert. Sie sorgen auch dafür, dass etwas funktioniert. Und deshalb bin ich der festen Überzeugung: Zukunft entsteht nicht allein auf dem Papier. Sie entsteht dort, wo Menschen anpacken. Davon profitieren auch unsere Betriebe: durch gesicherte Nachfolgen, erhaltene Ausbildungsplätze, Wissenstransfer und Innovation. Beruflicher Aufstieg stärkt unsere Fachkräftebasis und unsere Wettbewerbsfähigkeit.
Das Aufstiegs-BAföG ist dabei eine Erfolgsgeschichte. Seit 1996 wurden nahezu 4 Millionen berufliche Aufstiege gefördert.
Wir stärken diese Förderung weiter und bauen Hürden ab. Wir erhöhen die Förderhöchstbeträge von 15 000 Euro auf 18 000 Euro, für das Meisterprüfungsstück verdoppeln wir sie auf 4 000 Euro. So erleichtern wir den Zugang zu anspruchsvollen Qualifikationen und stärken Qualität in unseren Betrieben. Wer seine Fortbildungsprüfung besteht und ein KfW-Darlehen nutzt, soll künftig 60 Prozent Darlehenserlass erhalten. Das belohnt Leistung und reduziert die finanzielle Belastung. Arbeitgeberzuschüsse werden künftig nicht mehr angerechnet. Und für Alleinerziehende steigt der Kinderbetreuungszuschlag auf 160 Euro monatlich je Kind. Denn beruflicher Aufstieg und Verantwortung für Kinder müssen vereinbar sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu lange Bearbeitungszeiten und komplizierte Verfahren sind zusätzliche Hürden. Deshalb brauchen wir verständliche Anträge, funktionierende digitale Verfahren und schnelle Entscheidungen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir prüfen, wo wir weitere Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen können. Bund und Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung, damit das Geld auch bei den Menschen ankommt.
Relationen
- part_of → Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- part_of_vorgang → Weiterbildung für alle möglich machen - Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren
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