Protokoll der 967. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 967. Sitzung des Bundesrates
[Plenarprotokoll 967BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
967. Sitzung
Berlin, Freitag, den 27. April 2018
I n h a l t :Begrüßung des Botschafters des Staates
Israel, Jeremy Issacharoff . . . . . . . . 105 A
Präsident Michael Müller zur Europawoche . 106 B
Amtliche Mitteilungen . . . . . . 107 A, 133*A
Dank an den bisherigen Ersten
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg,
Olaf Scholz . . . . . . . . . . . . . . 107 A
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . 107 B
Erledigung noch anhängiger Vorlagen . . . 131 C,
137*, 155*
1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
sowie zur Änderung des
Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des
Bundeskindergeldgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin,
Brandenburg, Bremen, Schleswig-
Holstein und Hamburg, Rheinland-Pfalz,
Thüringen – (Drucksache 83/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 107 B
2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Asylgesetzes zur
Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte
Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
der Länder Hamburg, Berlin,
Brandenburg, Bremen – (Drucksache 51/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 107 B
3. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 84/18)
b) Entschließung des Bundesrates zu
weiteren Verbesserungen im
Ausbildungsförderungsrecht – Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) – Antrag der Länder
Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen
und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 85/
18) . . . . . . . . . . . . . . . 111 A
Sandra Scheeres (Berlin) . . . . . 111 B
Dr. Michael Meister, Parl.
Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Bildung und Forschung . . . 112 A
Dr. Till Steffen (Hamburg). . . . . 133*C
Beschluss zu a): Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . 113 A
Beschluss zu b): Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . 113 A
4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 203/10)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 107 B
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuches – Aufhebung von
§ 219a StGB (Werbung für den Abbruch
der Schwangerschaft) – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin,Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei,
Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln,
Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-7999
II Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018Brandenburg, Hamburg, Thüringen und
Bremen – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Berlin – (Drucksache 761/17
[neu]) . . . . . . . . . . . . . . . 113 A
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . 113 B
Heike Werner (Thüringen). . . . . 114 A
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 115 B
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . 116 A
6. Entschließung des Bundesrates:
„Gebührenfreiheit für Aufstiegsfortbildungen
voranbringen“ – Antrag der Länder
Niedersachsen und Berlin gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/18 [neu]) 118 D
Dr. Bernd Althusmann
(Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . 119 A
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 120 A
7. Entschließung des Bundesrates – Mehr
Sicherheit beim Abbiegevorgang von
Nutzfahrzeugen durch
Abbiegeassistenzsysteme – Antrag der Länder Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hessen,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 110/18)
in Verbindung mit
38. Entschließung des Bundesrates für eine
Modernisierung und Erweiterung der EU-
Regelungen für Notbremsassistenten und
Abstandswarner in schweren
Nutzfahrzeugen – Antrag der Länder
Brandenburg, Niedersachsen und Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 138/18) . . . . . . . . . 107 C
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . 107 D
Regine Günther (Berlin). . . . . . 108 D
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . 109 C
Thomas Strobl (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . 110 B
Mitteilung zu 7 und 38: Überweisung an
die zuständigen Ausschüsse . . . . . 111 A
8. Entschließung des Bundesrates zu
Maßnahmen zur optimalen Auslastung
bestehender Stromnetze – Antrag der Länder
Hessen und Schleswig-Holstein –
(Drucksache 77/18) . . . . . . . . . . . . 120 A
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . 120 A
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für
Wirtschaft und Energie . . . . . . . 121 B
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 133*D
Beschluss: Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderungen. . . . . . . . . . . . . 122 B
9. Entschließung des Bundesrates zum
Thema Ausländische Investitionen –
Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56
Außenwirtschaftsverordnung – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 78/18) . 122 B
Beschluss: Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderung . . . . . . . . . . . . . 122 C
10. Entwurf eines Gesetzes zur
Verlängerung befristeter Regelungen im
Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/2102 über den
barrierefreien Zugang zu den Websites und
mobilen Anwendungen öffentlicher
Stellen (Drucksache 86/18) . . . . . . . . 123 C
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel
76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 123 C
11. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag
für eine Verordnung des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013
des Rates über die elektronische
Veröffentlichung des Amtsblatts der
Europäischen Union (Drucksache 59/18) . . . . 123 C
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 134*A
12. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Errichtung eines Rahmens für die
Interoperabilität zwischen EU-
Informationssystemen (Grenzen und Visa)
und zur Änderung der Entscheidung
2004/512/EG des Rates, der Verordnung
(EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses
2008/633/JI des Rates, der Verordnung
(EU) 2016/399 und der Verordnung
(EU) 2017/2226
COM(2017) 793 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 45/18, zu Drucksache 45/
18)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Errichtung eines Rahmens für die
Interoperabilität zwischen EU-
Informationssystemen (polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit, Asyl und
Migration)
COM(2017) 794 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 46/18, zu Drucksache 46/
18) . . . . . . . . . . . . . . . 123 C
Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen). 123 D
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . 125 A
13. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018 IIIdie Bewertung von
Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie
2011/24/EU
COM(2018) 51 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 34/18, zu Drucksache 34/18) 125 A
Manfred Lucha (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . 125 A
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 126 A
14. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch (Neufassung)
COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 32/18, zu Drucksache 32/18) . 126 A
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . 126 A
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 127 A
15. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festsetzung von Emissionsnormen für
neue Personenkraftwagen und für neue
leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des
Gesamtkonzepts der Union zur
Verringerung der CO2-Emissionen von
Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
und zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 715/2007 (Neufassung)
COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 28/18, zu Drucksache 28/18) . . 127 B
Winfried Hermann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . 127 B
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 128 D
16. Mitteilung der Kommission über die
Europäische Bürgerinitiative „Verbot von
Glyphosat und Schutz von Menschen
und Umwelt vor giftigen Pestiziden“
C(2017) 8414 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 763/17) . . . . . . . . . 128 D
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 129 B
17. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die
Europäische Zentralbank, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: FinTech-
Aktionsplan – Für einen
wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-
Finanzsektor
COM(2018) 109 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 70/18) . . . . . . . . . 129 B
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 129 C
18. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, die Europäische Zentralbank,
den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Aktionsplan – Finanzierung
nachhaltigen Wachstums
COM(2018) 97 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 67/18) . . . . . . . . . 129 C
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 129 D
19. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Europäische Crowdfunding-
Dienstleister für Unternehmen
COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 69/18, zu Drucksache 69/18) 129 D
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 130 A
20. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
zur Festlegung von Vorschriften für
die Unternehmensbesteuerung einer
signifikanten digitalen Präsenz
COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV
und §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 94/18, zu Drucksache 94/
18)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
zum gemeinsamen System einer
Digitalsteuer auf Erträge aus der
Erbringung bestimmter digitaler
Dienstleistungen
COM(2018) 148 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV
und §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 97/18, zu Drucksache 97/
18) . . . . . . . . . . . . . . . 130 A
Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . 135*C
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . 130 C
21. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
persistente organische Schadstoffe
(Neufassung)
COM(2018) 144 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 95/18, zu Drucksache 95/18) 130 C
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 130 C
22. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung von Bestimmungen und
Verfahren für die Konformität mit und die
Durchsetzung von Harmonisierungs-
IV Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018rechtsvorschriften der Union für
Produkte und zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) Nr. 528/
2012, (EU) 2016/424, 2016/425, (EU)
2016/426 und (EU) 2017/1369 des
Europäischen Parlaments und des Rates sowie
der Richtlinien 2004/42/EG, 2009/48/EG,
2010/35/EU, 2013/29/EU, 2013/53/EU,
2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU,
2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU,
2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU,
2014/68/EU und 2014/90/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates
COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 771/17, zu Drucksache 771/
17 [neu2]) . . . . . . . . . . . . . 123 C
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 134*B
23. Verordnung über den Lärmschutz bei
öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien
über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
(Drucksache 55/18) . . . . . . . . . 130 C
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit . . . . . . . . . . . 130 D
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . 135*D
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 131 A
24. Verordnung zur Änderung der Anlage 1
Anhang 2 des Übereinkommens vom
1. September 1970 über internationale
Beförderungen leicht verderblicher
Lebensmittel und über die besonderen
Beförderungsmittel, die für diese
Beförderungen zu verwenden sind (Fünfzehnte
Verordnung zur Änderung des ATP-
Übereinkommens) (Drucksache 66/18). . . . 123 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 134*C
25. Verordnung zur Änderung der
Verordnung über technische Kontrollen von
Nutzfahrzeugen auf der Straße
(Drucksache 88/18) . . . . . . . . . . . . . 123 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . 134*D
26. Dritte Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung (Drucksache
90/18) . . . . . . . . . . . . . . . 123 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . 134*B
27. Vierte Verordnung zur Änderung der
Makler- und Bauträgerverordnung
(Drucksache 93/18) . . . . . . . . . . . . 123 C
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . 134*B
28. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union (Themenbezogene
Benennung auf Kommissions- und
Ratsebene für den Bereich Trinkwasser-
Richtlinie) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i. V. m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 82/18)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für das Komitee zur
Richtlinie 2005/36/EG über die
Anerkennung beruflicher Qualifikationen
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m.
Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 101/18)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Arbeitsgruppe
„Internal Market Information System
(IMI) im Bereich der
Berufsanerkennungsrichtlinie“ (Richtlinie 2005/36/
EG) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i. V. m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 102/18) . 123 C
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 82/1/18 . . 134*D
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 101/1/18 . 134*D
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 102/1/18 . 134*D
29. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat
der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag
der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 104/18) . 123 C
Beschluss: Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 104/18. . . . . 134*D
30. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 92/18) . . . . . . 123 C
Beschluss: Von einer Äußerung und
einem Beitritt wird abgesehen . . . . . 135*B
31. Wahl des Vorsitzenden des
Wirtschaftsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO
BR – (Drucksache 117/18) . . . . . . . 107 C
Beschluss: Staatsminister Franz Josef
Pschierer (Bayern) wird gewählt . . . 107 C
Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018 V32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Verbraucherschutzes bei
Telefonwerbung – Antrag der Länder Baden-
Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 121/18) . 131 A
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 136*D
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG beim Deutschen Bundestag –
Bestellung von Minister Peter Hauk
(Baden-Württemberg) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . 131 B
33. Entschließung des Bundesrates zur
Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/
studienwillige Personen mit
Aufenthaltsgestattung oder Duldung und
Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten
– Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 123/18). . . . . . . . . . . . . 122 C
Manfred Lucha (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . 122 C
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 123 B
34. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
einen Rahmen für den freien Verkehr
nicht personenbezogener Daten in der
Europäischen Union
COM(2017) 495 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 678/17, zu Drucksache 678/
17) . . . . . . . . . . . . . . . . 123 C
Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 134*B
35. Benennung eines stellvertretenden
Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus
der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des
Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung
„Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 126/18) . . . . . 123 C
Beschluss: Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 126/18 . . . . . 134*D
36. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
(StrEG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag der Länder Hamburg,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 135/18)
b) Entschließung des Bundesrates für eine
Anhebung der Tagespauschale zur
Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 136/18) . . . . . . . . 116 A
Dr. Till Steffen (Hamburg). . . . . 116 B
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) 117 A
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an
die zuständigen Ausschüsse . . . . . 118 A
37. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über Urheberrecht und
verwandte Schutzrechte – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 137/18) . . . . . . . . . 118 A
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . 118 B
Mitteilung: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 118 D
39. Nationales Reformprogramm 2018 –
Geschäftsordnungsantrag des Saarlandes –
(Drucksache 139/18) . . . . . . . . . 123 C
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . 135*B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . 131 C
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . 132 A/C
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . 132 A/C
VI Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018Verzeichnis der AnwesendenV o r s i t z :
Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender
Bürgermeister des Landes Berlin
Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
– zeitweise –
Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
S c h r i f t f ü h r e r :
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister für Inneres,
Digitalisierung und Migration
Edith Sitzmann, Ministerin für Finanzen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima
und Energiewirtschaft
Manfred Lucha, Minister für Soziales und
Integration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei
und Staatsminister für
Bundesangelegenheiten
Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der
Justiz
B e r l i n :
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege
und Gleichstellung
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend
und Familie
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Britta Ernst, Ministerin für Bildung, Jugend und
Sport
B r e m e n :
Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für
Kultur
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und
Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien
Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa
und Entwicklungszusammenarbeit
Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018 VIIH a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats,
Erster Bürgermeister
Dr. Till Steffen, Senator, Präses der
Justizbehörde
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen
und Klimaschutz
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale
Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes
Niedersachsen beim Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Herbert Reul, Minister des Innern
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie
Internationales im Geschäftsbereich des
Ministerpräsidenten
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des
Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der
Staatskanzlei
Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
VIII Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt,
Energie und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
und Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und
Kommunales
Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz
Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und
Heimat
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
967. Sitzung
Berlin, den 27. April 2018
SitzungD)(
Beginn: 9.32 Uhr
Präsident Michael Müller: Meine Damen und
Herren, ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne die
967. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir zur Tagesordnung kommen, möchte ich
den Botschafter Israels, Herrn I s s a c h a r o f f , als
Ehrengast der heutigen Sitzung begrüßen. Exzellenz,
ich freue mich, dass Sie unserer Einladung gefolgt
sind.
(Lebhafter Beifall)
Herr Botschafter, Ihr Besuch steht im Zeichen von
zwei aktuellen Gedenkanlässen, welche die
besonderen Beziehungen zwischen dem deutschen und
dem jüdischen Staat beispielhaft vor Augen führen:
Am 14. Mai jährt sich zum 70. Mal der
Gründungstag des Staates Israel, einer Heimat für Juden in aller
Welt, damals vor allem für die Überlebenden des
Holocaust.
Fünf Jahre vor der Staatsgründung, am 19. April
1943, begann der jüdische Aufstand im Warschauer
Getto.
Es waren junge jüdische Frauen und Männer, die
alles verloren hatten – ihre Familien, ihre Freunde,
ihre Überlebensperspektive, aber nicht ihre Würde.
Sie wollten der Welt zeigen, dass Juden sich nicht,
wie Arno L u s t i g e r es einmal formulierte, „wie
Lämmer zur Schlachtbank“ führen lassen wollten,
sondern den Mut hatten, in aussichtsloser Lage
aufrecht zu kämpfen.
Der jüdische Widerstand im Angesicht der eigenen
Vernichtung und die Gründung des Staates Israel
sind eng miteinander verbunden. Nie wieder dürfen
sich Verbrechen, wie sie Jüdinnen und Juden
erleiden mussten, wiederholen. In dieser Doktrin spiegelt
sich auch die besondere Verantwortung
Deutschlands für die Existenz des Staates Israel.
Deshalb schauen wir alle mit Sorge auf die
jüngsten Unruhen in Gaza, die auch zeigen, welche
Symbolkraft das Jubiläum der Staatsgründung für die
Feinde Israels hat. Und wir hoffen, dass die Lage bis
zum 14. Mai nicht weiter eskaliert, zumal an diesem
Tag die US-Botschaft in Ost-Jerusalem eröffnet
werden soll.
Während meiner Jordanien-Reise als Präsident des
Bundesrates konnte ich mich jedoch auch davon
überzeugen, dass die Beziehungen zwischen Israel
und seinen Nachbarn nicht zwangsläufig von Gewalt
und Hass bestimmt sein müssen. Jordanien ist ein
gutes Beispiel dafür, dass es einen friedlichen
Ausgleich in der Region geben kann.
Exzellenz, an Tagen wie diesen schauen wir als
Deutsche nicht nur auf Israel, sondern wir blicken mit
Sorge auf einen immer enthemmter auftretenden
Antisemitismus in unserem Land. Wir alle waren
fassungslos, dass Menschen auf offener Straße
angegriffen werden, weil sie Kippa tragen. Wir haben gesehen,
wie eine mit Prominenz geschmückte internationale
Organisation am Gedenktag der Novemberpogrome
zum Boykott und zur Isolierung Israels aufruft und
gegen alle hetzt, die Israel unterstützen. Und in den
Deutschen Bundestag und in zahlreiche
Länderparlamente ist eine rechtspopulistische Partei
eingezogen, aus deren Reihen immer wieder antisemitische
Provokationen und Forderungen nach Revision
unserer Gedenkkultur zu vernehmen sind.
Dass es in unserem Land zu solchen Attacken auf
Jüdinnen und Juden kommt, ist eine Schande.
Es gab in unserer Gesellschaft leider immer einen
harten Kern Antisemiten. Auch hat die Aufnahme von
Flüchtlingen seit 2015 dazu geführt, dass Menschen
zu uns gekommen sind aus Ländern mit einer
antiisraelischen Staatsdoktrin. Aber erklärt das, warum
nicht eingegriffen wird, wenn bei Demonstrationen
Hassgesänge ertönen und israelische Fahnen
brennen? Warum Juden ihre religiöse Identität verbergen
aus Angst, angegriffen zu werden? Wir stehen vor der
Frage, warum der Antisemitismus in unserer
Gesellschaft wieder so ungeniert seine hässliche Fratze
zeigen kann.
Wir sollten die Antwort auch bei uns selbst suchen.
Wir halten uns zugute, dass wir die Verbrechen des
Nationalsozialismus weitgehend aufgeklärt und
aufgearbeitet haben. Zeitzeugen besuchen Schulen und
D)(B)
C)(A)
Präsident Michael Müller (
(
berichten über das Überleben während des
Holocaust. Museen, Ausstellungen, Gedenk- und
Erinnerungsorte sind von hervorragender Qualität, sie
liefern eine unverzichtbare pädagogische Arbeit und
werden bis heute stark besucht.
Aber kann es nicht sein, dass wir durch diese
unzweifelhaften Erfolge ein bisschen bequem
geworden sind? Dass wir glauben, durch eine engagierte
Aufklärung die Gesellschaft weitgehend gegen
Antisemitismus imprägniert zu haben?
Tatsache ist: Wir müssen sehr wachsam sein.
Wachsamer denn je.
Antisemitismus muss dort bekämpft werden, wo er
sichtbar ist: auf dem Schulhof, auf den Straßen, in den
Bars und Kneipen, im Alltag. Wir müssen jenen
beistehen, die gemobbt und bedroht werden. Gesetze
und Gedenkstätten sind wichtig, können aber alleine
den Antisemitismus nicht besiegen, sondern nur wir
alle, eine aktive Bürgerschaft, die geistesgegenwärtig
und kompetent reagiert.
Ich möchte keine Antisemiten in unserem Land,
egal woher sie kommen. Wer gegen Menschen
wegen ihrer kulturellen Herkunft oder Lebensweise
hetzt, der ist ein Feind unserer freien Gesellschaft
und verdient eine entsprechende Reaktion.
Exzellenz, Ihr Besuch der heutigen
Bundesratssitzung ist ein Zeichen der unverbrüchlichen Solidarität
zwischen Deutschland und Israel. Ich versichere
Ihnen: Diese Solidarität wird auch von der deutschen
Länderkammer entschieden und engagiert getragen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, Herr Botschafter,
dass Sie heute hier sind, und heiße Sie erneut
herzlich willkommen.
(Lebhafter Beifall)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere heutige
Sitzung findet auch vor einem weiteren wichtigen
Anlass statt, denn in den kommenden Tagen beginnt die
Europawoche, eine Gemeinschaftsaktion der Länder,
der Bundesregierung, der Europäischen Kommission
und des Europäischen Parlaments mit langer
Tradition.
Wir feiern die Europawoche immer um den 9. Mai
herum, denn an jenem Tag im Jahr 1950 formulierte
der damalige französische Außenminister Robert
S c h u m a n die Grundidee zur heutigen
Europäischen Union: die Schaffung einer Europäischen
Gemeinschaft. Sie war der Versuch, den Kriegen in
Europa ein Ende zu bereiten. Zum Glück war diese
Idee, wie wir wissen, äußerst erfolgreich, denn
tatsächlich wurden aus Erbfeinden enge Verbündete
und Freunde.
Diese Grundidee ist in der heutigen Zeit wichtiger
denn je. Denn Europa ist nicht nur Brüssel.
Es ist auch unsere Antwort auf totalitäre
Gesellschaftsvorstellungen, auf antisemitische Hasstiraden
und auf nationalistische Bestrebungen.
Es ist unser gemeinsames Fundament mit
unverrückbaren Werten: Frieden, Freiheit, Solidarität,
Demokratie und der Katalog der unveräußerlichen
Menschenrechte.
Diesen unermesslich großen Wert Europas möchte
ich auch hier im Rahmen des Bundesrates würdigen.
Denn Europa ist auch unsere Heimat. Die
europäische Idee ist unser großer gemeinsamer Nenner, sie
verbindet uns mit den Menschen in der
Nachbarschaft, mit den vielfältigen Kulturen unseres
Kontinents. Sie ist gemeinsames Lebensgefühl und unser
Markenzeichen im Ausland.
Egal, was manche sagen: Europa prägt heute
unseren Lebensalltag. Es ist wie jedes politische und
gesellschaftliche Gebilde mit Krisen konfrontiert, aber
es lässt sich nicht auseinanderdividieren, weder durch
auswärtige Mächte noch durch den Brexit oder durch
Finanzkrisen. Das haben wir schon auf das
Eindrücklichste bewiesen.
Europa macht uns nach außen stark, und es
verbindet uns nach innen. Es ist Grundbedingung für ein
Leben in Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ein
starkes, vereintes Europa, das zusammenhält, ist für
uns alle ein Gewinn.
Aber einfache Antworten auf die drängendsten
Fragen unserer europäischen Gemeinschaft wird es
nicht geben: Was bedeuten Frieden und Freiheit
heute? Fühlen sich noch alle den Werten der Presse-
und Meinungsfreiheit verpflichtet? Wie begegnen
wir dem Rechtsruck in vielen unserer Länder?
In einem bin ich mir sicher: Die Antworten müssen
auch europäisch gegeben werden. Alle, die uns
vermitteln wollen, dass in der Rückkehr zum
Nationalstaat oder gar in der Spaltung Europas die Lösung
läge, sind schlechte Berater. Europa ist Vielfalt, und
diese Vielfalt und das klare Bekenntnis zu ihr
machen uns so einzigartig erfolgreich in der Welt.
Dabei hat sich die Welt seit der Schuman-Rede
1950 grundlegend geändert, in unseren Tagen nicht
zuletzt durch die Digitalisierung. Das hat
Auswirkungen auf unser gesamtes Lebensumfeld. Darauf
dürfen wir nicht nur reagieren. Wir müssen im Sinne des
gesellschaftlichen Fortschritts entschlossen und
zukunftsorientiert handeln und dafür manchmal auch
über unseren Schatten springen.
Sind wir und unser Sozialstaat wirklich auf die
kommenden Umwälzungen vorbereitet, oder müssen
wir neu denken und handeln? Ich finde, die
Sozialstaatsdebatte der vergangenen Wochen hat den Stein
zur rechten Zeit ins Rollen gebracht. Wir müssen neue
Antworten geben auf die Situation, die wir vorfinden.
Und die zukünftigen Antworten müssen das
Europäische immer im Blick haben, denn national schaffen
wir nur einen Bruchteil unserer Aufgaben.
Wir können unsere europäische Zukunft
gemeinsam gestalten, meine Damen und Herren: als
Bundesrat in unseren Kompetenzfeldern, als Länder,
indem wir die zahlreichen Angebote im Rahmen der
Europawoche fördern und unterstützen, und als
Bürgerinnen und Bürger, indem wir uns für europäische
Belange und in der Gewissheit einmischen, dass wir
alle Europäer sind. Lassen Sie uns in den kommen-
D)(B)
C)(A)
Präsident Michael Müller (
(
den zwei Wochen werben für ein Europa als unser
aller gemeinsames Projekt! – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, nun habe ich gemäß
§ 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in
der Mitgliedschaft bekanntzugeben.
Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und
Herrn Erstem Bürgermeister Peter T s c h e n t s c h e r
herzlich zu seiner Wahl gratulieren. Herzlich
willkommen in unserer Mitte!
(Beifall)
Frau Staatsrätin Dr. Annette T a b b a r a ist neue
Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt
Hamburg. Auch Ihnen unsere herzlichen Glückwünsche!
(Beifall)
Mit Ihrem Einverständnis verzichte ich auf die
Verlesung der weiteren Namen und verweise auf den
Ihnen vorliegenden Umdruck*), der auch zu Protokoll
genommen wird.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den
neuen Kolleginnen und Kollegen. Den
ausgeschiedenen Mitgliedern danken wir für die Zusammenarbeit
und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mein besonderer Dank gilt Herrn
Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Mit ihm hat ein vertraut
gewordenes Gesicht unser Haus verlassen; er war über sieben
Jahre lang Mitglied des Bundesrates. Auch in seiner
neuen Funktion wird er uns sicher treu bleiben,
wenn auch künftig von der Regierungsbank aus.
Olaf Scholz ist schon als junger Mann in die SPD
eingetreten und war vor seiner politischen Karriere
als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Dieses
Themengebiet ist seitdem ein bestimmendes Thema in
seinem politischen Wirken:
Er war zwei Jahre lang Bundesminister für Arbeit
und Soziales und gilt als Verfechter von fairen
Arbeitsbedingungen. Auch für die Qualifizierung von
Schulabbrechern hat er sich starkgemacht.
In seiner Zeit als Erster Bürgermeister von
Hamburg hat er sich besonders für den Ausbau von
Krippenplätzen und die Schaffung bezahlbaren
Wohnraums eingesetzt.
Olaf Scholz pflegt einen hanseatischen Politikstil:
nüchtern, unaufgeregt, sachlich und zielorientiert. Er
ist geradlinig und authentisch. Wir sind uns sicher,
diese Eigenschaften werden ihm auch bei der
Bewältigung seiner neuen Aufgabe als
Bundesfinanzminister zugutekommen. Wir wünschen ihm für seine
berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen mit
39 Punkten vor.
Die Punkte 1, 2 und 4 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Tagesordnung wird
TOP 31 aufgerufen. Anschließend werden die
verbundenen Punkte 7 und 38 behandelt. Nach TOP 5
werden die Punkte 36 und 37 beraten. Nach TOP 9
wird Punkt 33 aufgerufen.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
ist nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 31:
Wahl des Vorsitzenden des
Wirtschaftsausschusses (Drucksache 117/18)
Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses
wird vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Franz Josef
P s c h i e r e r (Bayern) zum Vorsitzenden des
Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um ein Handzeichen.
Es ist einstimmig so beschlossen.
Die Punkte 7 und 38 rufe ich zur gemeinsamen
Beratung auf:
7. Entschließung des Bundesrates – Mehr
Sicherheit beim Abbiegevorgang von
Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme – Antrag
der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hessen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 110/18)
in Verbindung mit
38. Entschließung des Bundesrates für eine
Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen
für Notbremsassistenten und Abstandswarner
in schweren Nutzfahrzeugen – Antrag der
Länder Brandenburg, Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 138/18)
Dem Antrag unter Punkt 38 ist Baden-
Württemberg beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Herr
Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg beginnt.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Bundesratspräsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Am 11. April dieses Jahres hat das
Brandenburgische Landeskabinett der
Bundesratsinitiative zugestimmt, die heute gemeinsam von den
Ländern Berlin, Bremen, Hessen, Thüringen und
Brandenburg eingebracht wird.
Die Initiative fordert den Bund auf, umgehend
kamerabasierte Assistenzsysteme für Lkw einzuführen,
und zwar nicht freiwillig, sondern verpflichtend.
Fast zeitgleich ereignete sich in Oranienburg ein
tragischer Verkehrsunfall, bei dem eine Radfahrerin
von einem rechts abbiegenden Laster übersehen und
überrollt worden ist. Die ältere Dame hatte keine
Chance. Sie verstarb noch am Unfallort.
Sie alle wissen: Das ist kein Einzelfall. Aus einer
Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen geht
hervor, dass etwa ein Drittel der jährlich im
Straßenverkehr getöteten Radfahrer Opfer von Abbiegeunfällen*) Anlage 1
D)(B)
C)(A)
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg)(
(
werden. Die Auswertung hat gezeigt, dass die Schuld
selten die Radfahrer tragen.
Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel schildern, das
mir persönlich besonders nahe gegangen ist:
Am 5. September 2017 wurden die Einsatzkräfte
der Brandenburger Polizei und der örtlichen
Feuerwehren zu einem Unfall mit einem Kleintransporter
auf der Autobahn A 2 gerufen. Der Fahrer des
Transporters war auf einen Sattelschlepper aufgefahren,
wurde eingeklemmt und schwer verletzt. Für die
Rettungsarbeiten sperrten Polizei und Feuerwehr die
rechte und die mittlere Spur.
Etwa eine Stunde nach dem Unfall wollte ein Lkw-
Fahrer auf der linken Spur an der Unfallstelle
vorbeifahren. Dabei erfasste er mit seinem Lkw ein
Polizeifahrzeug, das zur Sicherung auf der mittleren Spur
stand. Der Sattelzug kam ins Schlingern und prallte
gegen ein Feuerwehrauto. Dieses kippte um und
begrub zwei Kameraden der Feuerwehr unter sich. Ein
23-Jähriger und sein 38-jähriger Kollege verstarben
noch an der Unfallstelle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn
Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich
engagieren, um anderen Menschen zu helfen und
Leben zu retten, dabei selbst ums Leben kommen,
macht das besonders betroffen. Ich habe an der
Trauerandacht für die beiden Kameraden der Feuerwehr
teilgenommen. Viele Menschen in Brandenburg und
weit darüber hinaus hat das Schicksal der
Kameraden und ihrer jungen Familien tief bewegt.
Unfälle mit schweren Lkw enden oft dramatisch,
nicht nur in Brandenburg. Bundesweit sterben dabei
jährlich fast 500 Menschen, über 3 200 werden schwer
verletzt. Viele dieser Unfälle wären mit den heute
verfügbaren technischen Mitteln vermeidbar oder
würden glimpflicher ablaufen. Dafür muss dieser
technische Fortschritt, der zur Verfügung steht, jedoch
genutzt und – ich füge hinzu – zur Pflicht gemacht
werden. Bislang sind diese Möglichkeiten nicht
gesetzlich vorgeschrieben. Das muss sich ändern.
Deshalb fordern wir gemeinsam mit den eingangs
genannten Ländern einen wirksamen elektronischen
Abbiegeassistenten für Lkw, der den Fahrer warnt,
sobald ein Radfahrer in den toten Winkel eines Lkw
gerät. Der Abbiegeassistent könnte in über 60
Prozent aller Unfälle zwischen Lkw und Radfahrer den
Unfall verhindern oder zumindest abschwächen.
Ich denke, wir sind uns einig darüber, dass alles
unternommen werden muss, damit der Verkehr auf den
Straßen in Deutschland sicherer wird. Dazu gehört
auch der von Brandenburg gemeinsam mit
Niedersachsen heute eingebrachte Antrag zu den
Notbremsassistenten, die die Lkw-Fahrerinnen und -
Fahrer in kritischen Situationen entlasten und so wirksam
Unfälle vermeiden oder abmildern können.
Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2016 die
Bundesregierung aufgefordert, bei der EU-Kommission eine
Anpassung von zwei EU-Verordnungen mit dem Ziel
einzufordern, ein dauerhaftes Ausschalten von
Notbremsassistenten in schweren Nutzfahrzeugen
auszuschließen. Damit sollen Auffahrkollisionen nicht
nur mit bewegten, sondern auch mit stehenden
Fahrzeugen, also am Stauende, vermieden werden. Das
ist bisher leider nicht geschehen.
Deshalb haben die Landesregierungen von
Brandenburg und Niedersachsen beschlossen, heute
erneut die Bundesregierung aufzufordern, sich bei der
EU-Kommission für eine verpflichtende Einführung
von Notbremsassistenten und Abstandswarnern für
Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem
Gesamtgewicht einzusetzen.
Und die Bundesregierung soll aufgefordert werden,
eine bundesweite Vorschrift einzuführen, dass ein
Abschalten dieser Systeme unzulässig ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle
haben Bilder von schweren Unfällen, von
Auffahrunfällen vor Augen. Niemand möchte auf der
Autobahn am Stauende in einem Pkw sitzen. Lassen Sie
uns deshalb auf dem Weg zum autonomen Fahren
zuerst das autonome Bremsen in Angriff nehmen!
Das ist keine ferne Zukunftsmusik, es gibt hier
ausgereifte technische Lösungen. Sie müssen jetzt aber
auch rechtlich bindend gemacht werden. Die
Vorschriften in diesem Bereich hinken der Technik um
Jahre hinterher.
Wenn es um Menschenleben geht, dürfen wir das
nicht zulassen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu
unseren Anträgen. – Danke sehr.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident!
Als Nächste hat Frau Senatorin Günther aus Berlin
das Wort.
Regine Günther (Berlin): Sehr geehrter Herr
Bundesratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ministerpräsident Woidke hat uns in einigen
Beispielen schon schwere Unfälle vor Augen geführt.
Erlauben Sie mir, zwei Beispiele zu ergänzen, die mich in
den letzten Wochen besonders bewegt haben!
Vergangene Woche ist in Hannover ein 11-jähriger
Junge am helllichten Tag beim Überqueren einer
Ampel von einem rechts abbiegenden Lkw überrollt
worden. Er hatte wie der Fahrer des Sattelschleppers
Grün. Er war auf dem Fahrradweg unterwegs. Der
Lkw hat den Jungen vor den Augen seiner Mutter
überfahren. Er war sofort tot.
Einen ähnlichen Unfall gab es in Berlin Anfang
dieses Jahres. Opfer war damals eine 53-jährige
Frau.
Wie Herr Woidke schon ausgeführt hat: Sie alle
kennen bestimmt solche Beispiele aus Ihren eigenen
Bundesländern. Und wir können uns den Schmerz
der Familien und der Freunde, den solch ein Unglück
verursacht, kaum vorstellen.
Aber wir können etwas tun, damit solche Unfälle
viel seltener vorkommen als bisher. Mit unserem
Antrag wollen wir dafür sorgen, dass endlich
Abbiegeassistenten in Lkw eingebaut werden.
D)(B)
C)(A)
Regine Günther (Berlin)(
(
Es besteht dringender Handlungsbedarf: Laut
Statistischem Bundesamt kam es in den Jahren 2012 bis
2016 zu 620 Unfällen durch abbiegende schwere
Lkw. Dabei starben 40 Radfahrer und Radfahrerinnen
und 4 Fußgänger. Jeder Tote und Verletzte ist einer
zu viel.
Wir verfolgen deshalb zusammen die „Vision Zero“.
Das heißt: Tote und Schwerverletzte im
Straßenverkehr soll es möglichst gar nicht mehr geben. Davon
sind wir aber sehr weit entfernt. In anderen
europäischen Ländern wie den Niederlanden, Schweden oder
Großbritannien kommen deutlich weniger Menschen
im Straßenverkehr ums Leben als in Deutschland. Wir
müssen deshalb größere Anstrengungen
unternehmen, um unsere Straßen und Kreuzungen sicher zu
machen.
Hierzu braucht es technische Innovationen, aber
auch ihre Verbreitung. Schon 2009 wurden
technische Abbiegeassistenzen entwickelt. Allerdings sind
sie viel zu wenig im Einsatz. Deshalb brauchen wir
den verpflichtenden Einsatz.
Bereits vor einem Jahr haben die
Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister die verpflichtende
Einführung gefordert. Ich bin besonders froh, dass wir
heute darüber im Bundesrat diskutieren und Berlin
den Antrag gemeinsam mit Brandenburg, Bremen,
Hessen und Thüringen einbringt.
( V o r s i t z : Vizepräsident Daniel Günther)
In unserem Antrag fordern wir die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer und internationaler
Ebene für drei Punkte einzusetzen:
Erstens. In die Typgenehmigungsvorschriften
sollen bei Lkw ab 7,5 Tonnen schnellstmöglich
Abbiegeassistenzsysteme mit Notfallbremsung nach dem
neuesten Stand der Technik aufgenommen werden.
Zweitens. Für alle im Verkehr befindlichen
schweren Lkw soll eine Nachrüstpflicht für
Abbiegeassistenzsysteme gelten.
Gleichzeitig wollen wir, dass die Bundesregierung
diese Nachrüstung finanziell fördert.
Abstimmungen auf internationaler Ebene brauchen
Zeit. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung
schnell aktiv wird.
Die antragstellenden Länder würden einen
einstimmigen Beschluss nach den Ausschussberatungen
sehr begrüßen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Union
und SPD: Im Koalitionsvertrag ist der
Abbiegeassistent enthalten, allerdings ohne die Pflicht zur
Nachrüstung. Da sollte die Koalition nicht auf halber
Strecke stehen bleiben. Zugmaschinen sind in
Deutschland 30 Jahre auf der Straße. Das heißt: Ohne
Nachrüstpflicht bestünde das Sicherheitsrisiko noch
viele weitere Jahre, und das kann niemand wollen.
In den Polizeiberichten zu Abbiegeunglücken heißt
es oft: Der Fahrer hat das Opfer offenbar
übersehen. – So ist es sicher meistens. Aber eine
Unachtsamkeit, ein Augenblicksversagen darf so weit wie
möglich keine tödlichen Folgen mehr haben.
Moderne Technik kann Menschenleben retten. Deshalb
sollten wir sie nutzen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Antrag.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächster hat
Staatsminister Al-Wazir aus Hessen das Wort.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! In Hessen gab es im letzten
Jahr 48 Unfälle zwischen Lastwagen und Radfahrern
beim Abbiegen: 36 beim Rechtsabbiegen, 12 beim
Linksabbiegen. Viele dieser Unfälle endeten mit sehr
schweren Verletzungen, manche tödlich.
Wir haben diese Bundesratsinitiative bei uns im
Kabinett vor drei Wochen beschlossen. Und vor zwei
Wochen gab es den nächsten Unfall mit einer
lebensgefährlich verletzten Radfahrerin in Frankfurt. Wir
hatten im letzten Jahr Abbiegeunfälle mit tödlichen
Folgen unter anderen in unseren Städten Frankfurt,
Wiesbaden und Darmstadt.
Natürlich ist klar, dass ein Lastwagenfahrer keine
Rundumsicht haben kann. Das ist bauartbedingt gar
nicht anders möglich. Es ist in den letzten Jahren
durchaus gelungen, baulich vieles zu verändern.
Wenn Sie sich einmal anschauen, wie Lkw-Spiegel
heute aussehen, und sich daran erinnern, wie sie
früher ausgesehen haben, ist schon einiges passiert.
Aber der tote Winkel ist nicht komplett mit Spiegeln
aufzuhellen.
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir zur
Minimierung der Gefahren vieles tun müssen. Bevor ich
zu den technischen Systemen komme, will ich zwei
Sachen nennen, die nicht Gegenstand dieses Antrags
sind, gar nicht sein können.
Das Erste ist: Öffentlichkeit schaffen. Alleine diese
Debatte führt vielleicht dazu, dass sich manche
Radfahrer, die einen Lkw von hinten anfahren,
Gedanken machen, ob es nicht klüger ist, hinter dem Lkw
zu bleiben. Ich sage ausdrücklich dazu: Das nützt
natürlich nichts, wenn man als Radfahrer auf der Straße
an der Ampel steht, und der Lkw kommt danach.
Das Zweite ist: Wir müssen auch über
infrastrukturelle Maßnahmen nachdenken. Unsere Städte
wachsen zu einem großen Teil. Der Radverkehrsanteil
erhöht sich; das ist eine gute Nachricht. Aber das
bedeutet natürlich auch, dass es Platzkonkurrenz gibt.
Deswegen müssen wir uns über die Frage Gedanken
machen, wie man für die Radfahrer mehr Platz im
wahrsten Sinne des Wortes schaffen kann. Das ist zum
Beispiel mit Aufstellzonen vor den Autos und
Lastwagen möglich, damit sie ins Blickfeld geraten.
Gegenstand unserer Initiative ist aber: Wir wollen
auch die technischen Möglichkeiten nutzen, die es
inzwischen gibt.
Der Abbiegeassistent soll Lkw-Fahrer bei
eingeschränkter Sicht oder schwierigen
Verkehrssituationen unterstützen, gezielt und aktiv über mögliche
D)(B)
C)(A)
Tarek Al-Wazir (Hessen)(
(
Personen im toten Winkel warnen und im Falle eines
Falles automatisch eine Notbremsung einleiten.
Ich will ausdrücklich sagen: Wir brauchen diese
Systeme. Wir müssen ihren Einsatz bei der
Ausstattung von Neufahrzeugen und die Nachrüstung
vorantreiben, wie Kollegin Günther gerade sagte. Und
wir müssen am Ende des Tages überlegen, wer noch
dazu beitragen kann, dass diese Systeme verbreitet
werden.
Natürlich kosten sie Geld. Ich könnte mir
vorstellen, dass der Bund mit den Versicherern ins Gespräch
geht. Denn Unfälle, die vermieden werden, sparen
Kosten. Ich finde, entsprechend ausgerüstete oder
nachgerüstete Fahrzeuge könnten durchaus einen
Rabatt bei der Versicherung bekommen.
Wichtig ist, dass wir uns auch auf europäischer
Ebene mit dieser Frage beschäftigen. Eine rein
nationale Regelung an dieser Stelle nützt nichts; denn wir
sind ein Land in der Mitte Europas mit Lastwagen
aus vielen Ländern rings um uns. Insofern ist das
dringend nötig.
Der zweite Punkt – das will ich in Richtung
Brandenburg und Niedersachsen sagen –: Stichwort
„Notbremsassistenten“. Das haben wir letzte Woche auf
der Verkehrsministerkonferenz beschlossen, und das
begrüße ich ausdrücklich.
Auch hier Zahlen: Im Jahr 2017 gab es in Hessen
insgesamt 213 Verkehrstote. Das war die geringste
Zahl seit Beginn der Statistik. Es waren trotzdem 213
zu viel. 35 davon sind auf hessischen Autobahnen
gestorben. Von den 35 wiederum sind 19 bei Unfällen
ums Leben gekommen, an denen ein Lkw beteiligt
war. Sie sehen: Wenn ein Lkw beteiligt ist, sind die
Folgen oft ungleich schwerer, als wenn zwei
Personenfahrzeuge zusammenstoßen.
Natürlich muss man Spurhaltesysteme,
Notbremsassistenten, Abstandswarner in bestimmten
Situationen ausschalten können, Stichwort „enge Baustellen
mit allem, was dazugehört“. Die spannende Frage ist,
ob man sie dauerhaft ausschalten kann
beziehungsweise ob sie sich irgendwann automatisch wieder
einschalten. An diesem Punkt haben wir ganz
offensichtlich eine Lücke. Ich wäre sehr dafür, dass wir da im
Interesse der vielen Angehörigen von Toten und der
Schwerverletzten, aber auch der Verkehrssicherheit
allgemein aktiv werden.
Als Verkehrsminister eines Landes, an dem
bekanntlich kein Weg vorbeiführt, kann ich Ihnen
sagen: Manchmal stelle ich nach dem nächsten
umgekippten Lastwagen mit entsprechenden Folgen die
Uhr auf A 5 oder A 3 – weil dann immer stundenlang
vieles nicht mehr geht. Ich glaube, dass wir die
technischen Möglichkeiten haben. Wenn wir sie haben,
müssen wir sie nutzen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächster hat
Minister Strobl aus Baden-Württemberg das Wort.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr
Präsident des Bundesrates Daniel Günther! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Wir alle verfolgen ein gemeinsames
Ziel: einen sicheren Straßenverkehr ohne Unfälle mit
Toten und Verletzten.
Dieses Ziel ist keine abstrakte Zukunftsvision.
Schon heute haben wir dazu die technischen Mittel.
Wir müssen sie nur konsequent einsetzen. Ehrlich
gesagt: Ich verstehe nicht, dass wir das nicht längst
tun.
Im vergangenen Jahr gab es allein in Baden-
Württemberg 111 Tote bei Verkehrsunfällen mit
Lastkraftwagen. 23 dieser tragischen Unfälle ereigneten sich
am Stauende auf Autobahnen. Bei einem schweren
Verkehrsunfall auf der A 5 am Walldorfer Kreuz im
Februar verloren vier Menschen ihr Leben, weil ein
Lkw ungebremst in ein Stauende raste. Vier
Menschenleben zu viel! Das wäre nicht passiert, wenn im
Lkw des Unfallverursachers ein modernes
Notbremsassistenzsystem verbaut gewesen wäre, das der
Fahrer nicht hätte abschalten können.
Diesen Zustand können und wollen wir im
Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger
nicht weiter akzeptieren. Wir müssen jetzt handeln.
Seit November 2015 sind europaweit für schwere
Lkw und Omnibusse Notbremsassistenzsysteme
vorgeschrieben. Ab 1. November 2018 wird diese
Einbaupflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erweitert.
Aber mit der Einbaupflicht ist keine
Benutzungspflicht verbunden. Wie sollen wir das den
Bürgerinnen und Bürgern eigentlich erklären? Warum können
diese lebenswichtigen Sicherheitssysteme einfach
ausgeschaltet werden? Von dieser Möglichkeit wird
insbesondere bei Überholvorgängen ständig
Gebrauch gemacht.
Die Technik ist mittlerweile so weit, dass eine
Abschaltmöglichkeit einfach nur noch gefährlich ist.
Moderne Bremssysteme können langsam fahrende
oder stehende Fahrzeuge sicher erkennen. Die
derzeit auf EU-Ebene vorgesehenen Verzögerungswerte
um 20 km/h bei Gefahrensituationen entsprechen
deshalb nicht mehr dem Stand der Technik.
Und: Moderne Systeme können einen Lkw im
Rahmen einer Gefahrenbremsung sicher zum Stehen
bringen. Ein Test des ADAC im letzten Jahr hat
gezeigt, dass eine Abschaltung des Systems also weder
nötig noch sinnvoll ist.
All das sind keine neuen Erkenntnisse. Bereits im
November 2016 haben wir im Bundesrat die
Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene dafür
einzusetzen, dass Notbremsassistenzsysteme in Lkw nicht
mehr abgeschaltet werden können. Die
Bundesregierung hat dieses Vorhaben unterstützt, leider ohne
greifbaren Erfolg.
Unsere klare Forderung ist deshalb:
Erstens eine Pflicht zum Einbau von
Notbremsassistenzsystemen auf Basis des aktuellen Stands der
Technik.
Zweitens – und noch viel wichtiger – eine Pflicht,
diese Systeme auch zu nutzen.
D)(B)
C)(A)
Thomas Strobl (Baden-Württemberg)(
(
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder
Verkehrstote ist einer zu viel. Wir haben die Technik, Unfälle
zu verhindern. Wir müssen sie nur nutzen. Das Land
Baden-Württemberg bringt daher gemeinsam mit
Brandenburg und Niedersachsen den vorliegenden
Antrag ein. Ich bitte Sie, sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen, diesen ebenfalls zu unterstützen. –
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage unter Punkt 7 –
federführend – dem Verkehrsausschuss sowie – mitberatend –
dem EU-Ausschuss, dem Innenausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss zu.
Die Vorlage unter Punkt 38 weise ich –
federführend – dem EU-Ausschuss sowie – mitberatend – dem
Innenausschuss und dem Verkehrsausschuss zu.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 3 a)
und b) auf:
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-
ÄndG) – Antrag der Länder Berlin,
Brandenburg, Bremen – (Drucksache 84/18)
b) Entschließung des Bundesrates zu weiteren
Verbesserungen im
Ausbildungsförderungsrecht – Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) – Antrag der Länder
Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen –
(Drucksache 85/18)
Beiden Anträgen ist Rheinland-Pfalz beigetreten.
Wortmeldungen liegen vor. Zunächst Frau
Senatorin Scheeres aus Berlin.
Sandra Scheeres (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ihnen liegen zwei Initiativen zur Änderung des BAföG
vor. Das Land Berlin hat sie gemeinsam mit den
Ländern Brandenburg, Bremen, Thüringen und
Rheinland-Pfalz eingebracht.
Beide Initiativen zielen darauf ab, dringende
Korrekturen des BAföG vorzunehmen. Uns geht es zum
einen um eine Anhebung der Wohnpauschalen, zum
anderen darum, das BAföG generell
weiterzuentwickeln.
Die Freibeträge und die Bedarfssätze müssen
dynamisch erhöht werden. Wir alle wissen, dass die
Lebenshaltungskosten regelmäßig steigen, weshalb eine
Anpassung erfolgen muss.
Auch ist es unserer Meinung nach wichtig, eine
Anhebung der Altersgrenzen vorzunehmen, damit mehr
Menschen die Chance haben, sich höher zu
qualifizieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
BAföG-Reform muss dringend auf den Weg gebracht
werden. Ihnen ist bekannt, dass 2016 schon eine
Novellierung stattgefunden hat. Dennoch reicht es nicht
aus, was damals im Bereich der Bedarfssätze und der
Freibeträge weiterentwickelt wurde.
Das wird unter anderem deutlich, wenn wir uns
die Förderquote des BAföG anschauen. Sie lag
zuletzt auf dem niedrigsten Stand seit den 90er Jahren.
Jedes Jahr verzeichnen wir zwischen 20 000 bis
35 000 BAföG-Berechtigte weniger. Ich finde, das ist
eine dramatische Situation.
Auch ist die Wohnsituation in den einzelnen
Bundesländern sehr angespannt. Die Mieten steigen
bundesweit, und den Studierenden fällt es immer
schwerer, Wohnraum zu erhalten.
Angesichts der steigenden Kosten reichen die
geltenden BAföG-Wohnpauschalen unserer Meinung
nach nicht aus. In manchen Ländern kostet der
studentische Wohnraum bis zu 400 Euro. Sie alle wissen, dass
die BAföG-Pauschale 250 Euro vorsieht. Ich glaube, es
liegt auf der Hand, dass dieses so nicht funktionieren
kann.
Bereits in wenigen Monaten beginnt das
Wintersemester. Es ist jetzt schon abzusehen, dass wir auch in
diesem Jahr wieder viele Studierende mehr an
unseren Hochschulen haben. Das ist genau das, was wir
gemeinsam politisch wünschen. Aber es ist schon
abzusehen, dass viele Studierende Schwierigkeiten
haben, in den einzelnen Bundesländern Wohnraum zu
erhalten.
Dies gilt es jetzt zu ändern. Besonders die
Anhebung der Wohnkostenpauschale duldet keinerlei
Aufschub mehr. Deshalb haben wir uns mit dem
Gesetzentwurf dieses drängenden Anliegens im Vorgriff
angenommen.
Die Initiativen wurden in der Sitzung im März in
den Bundesrat eingebracht und begründet. Die
Ausschüsse haben intensive Beratungen vorgenommen
und mehrheitlich empfohlen, dass wir den
Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen sollen. Auch die
Entschließung ist – mit einzelnen Änderungen –
letztendlich mehrheitlich beschlossen worden.
Die Ausschussempfehlungen stehen heute hier zur
Abstimmung. Leider zeichnet sich trotz der
Abstimmung in den Ausschüssen ab, dass wir im Plenum
keine Mehrheit haben werden. Den antragstellenden
Ländern wurde signalisiert, dass eine isolierte
Verbesserung in beiden Punkten zu kurz greife.
Stattdessen wurde darauf verwiesen, dass wir doch abwarten
sollten, bis die Bundesregierung das BAföG
insgesamt reformiert.
In Bezug auf die Mietpreise wurde angesprochen,
dass einzelne Lösungen, zum Beispiel die Schaffung
studentischen Wohnraums, durch die
Bundesregierung unterstützt werden.
Den heutigen Studierenden hilft dieses überhaupt
nicht. Die Argumente überzeugen meiner Meinung
nach nicht, denn das Abwarten verbessert die
Situation nicht. Die Studierenden brauchen jetzt
Unterstützung. Die Situation ist sehr, sehr schwierig in den
Bundesländern, was den Wohnraum für Studierende
angeht.
D)(B)
C)(A)
Sandra Scheeres (Berlin)(
(
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir
würden uns freuen, wenn Sie heute die Chance nutzen
würden, diese ersten Reformschritte im Sinne der
Studierenden in Deutschland mit uns zu gehen. – Vielen
Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstem
erteile ich Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr.
Meister aus dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung das Wort.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr
Präsident Günther! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Für die neue Bundesregierung – allen voran
Bundesbildungsministerin Anja K a r l i c z e k – hat
die Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz zentrale Bedeutung. Die
Gewährleistung von Chancengleichheit in der Bildung
und eine breite Teilhabe an Bildung sind unsere Ziele.
Wir knüpfen dabei an die Aussagen im 21. BAföG-
Bericht an.
Die Bundesregierung hat bereits mit deutlichen
Verbesserungen im 25. BAföG-Änderungsgesetz wichtige
Schritte zur Reform umgesetzt. Diese Verbesserungen,
die die Bundesebene vollständig finanziert, waren im
Jahr 2017 zum ersten Mal ein volles Jahr lang
wirksam. Im Koalitionsvertrag werden für diese
Wahlperiode deutliche Verbesserungen angekündigt. Wir
sehen zusätzliche Bundesmittel für das BAföG in Höhe
von 1 Milliarde Euro vor.
Natürlich wird die Bundesregierung mit dem BAföG
weiter dafür sorgen, dass alle in schulischen
Berufsausbildungsgängen oder Studierenden sich
qualifizieren können. Mangelnde Finanzkraft darf kein
unüberwindliches Hindernis für Bildung sein. Daher
werden wir zeitnah ein Gesamtkonzept zur
Weiterentwicklung des BAföG vorlegen, um die
förderungsbedürftigen Auszubildenden noch besser zu erreichen
und eine Trendwende bei den Gefördertenzahlen
einzuleiten.
Der Tatsache, dass zuletzt immer weniger
Auszubildende BAföG bezogen haben, liegt auch die positive
ökonomische Entwicklung der vergangenen Jahre in
unserem Land zugrunde, die den einzelnen
Haushalten mehr Geld verfügbar gemacht hat. Es wird
allerdings ein Teil des Gesamtkonzepts sein, die
Einkommensfreibeträge und auch die Bedarfssätze weiter
anzuheben.
Unsere Arbeiten für ein Gesamtkonzept zur
Weiterentwicklung des BAföG sind in vollem Gange. Es
bedarf keines Entschließungsantrags der Länder,
damit die Bundesregierung aktiv wird.
Erinnern möchte ich allerdings in diesem
Zusammenhang an die Beratungen der Länder zum
23. BAföG-Änderungsgesetz vor acht Jahren. Damals
hat die Länderseite keinen vergleichbaren Eifer
gezeigt, die mehrausgabenträchtigen Verbesserungen
im Angesicht ihrer damals noch bestehenden
Mitfinanzierungsverantwortung mitzutragen. Im
Gegenteil: Es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen,
um die finanziellen Lasten für die Länder zu
mindern. Das hat dazu geführt, dass beim 25. BAföG-
Änderungsgesetz sich der Bund bereit erklärt hat, die
Geldleistungen nach dem BAföG ab 2015 alleine zu
finanzieren.
Erfreulich an der Begründung des vorliegenden
Entschließungsantrages ist, dass der Bundesrat die
erheblichen Verbesserungen beim BAföG begrüßt.
Die erhebliche Steigerung der Bedarfssätze und
Freibeträge um jeweils 7 Prozent bei sogar 10-
prozentiger Anhebung des Wohnkostenzuschlags erkennt der
Antrag ausdrücklich an.
Aber erlauben Sie mir, auch auszusprechen, was
offensichtlich ist: Es ist bemerkenswert,
milliardenschwere Forderungen nach noch weitreichenderen
Verbesserungen im BAföG an die Bundesebene zu
richten in der festen Gewissheit, dass sich die Länder
nicht mehr selbst an der Finanzierung beteiligen.
In dem vorliegenden Entschließungsantrag werden
auch bedenkenswerte Aspekte angesprochen. Ich
kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung
diese in ihre eigenen Überlegungen zum weiteren
Ausbau des BAföG einbeziehen wird.
Die Vielzahl der heute zur Beschlussfassung der
Länder vorliegenden kostenträchtigen Forderungen
und Prüfaufträge über eine erneute Anhebung der
Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge hinaus würde
den im Koalitionsvertrag gesetzten Rahmen von 1
Milliarde Euro für diese Legislaturperiode allerdings
wahrscheinlich deutlich sprengen. Deshalb wird die
Bundesregierung versuchen, die inhaltlichen
Notwendigkeiten bei der Reform des BAföG mit der
haushaltsmäßigen Verantwortung in Einklang zu bringen
und demgemäß Schwerpunktsetzungen
vorzunehmen.
Die Länder haben mit ihrem Rückzug aus der früher
gemeinsamen Finanzierung der Leistungen nach dem
BAföG die Gesamtverantwortung allein dem Bund
überlassen. Die Bundesregierung ist bereit, diese
Verantwortung wahrzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne ein
Gesamtkonzept zum Ausbau der
Förderungsleistungen nach dem BAföG macht eine Reform wenig Sinn.
Das Erfordernis eines Gesamtkonzepts haben
erfreulicherweise bereits einige Länder in den
Ausschussberatungen in ausdrücklichen Protokollerklärungen
betont. An dieser Aufgabe wird die Bundesregierung
zeitnah arbeiten. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Senator Dr. Steffen (Hamburg) hat eine Erklärung
zu Protokoll*) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen jeweils die
Ausschussempfehlungen vor.
*) Anlage 2
D)(B)
C)(A)
Vizepräsident Daniel Günther (
(
Ich beginne mit Punkt 3 a), dem Gesetzesantrag.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Nun zur Abstimmung über Punkt 3 b), den
Entschließungsantrag.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Wer ist dafür, die Entschließung unverändert zu
fassen? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung
n i c h t gefasst.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 5:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB
(Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft) – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Thüringen und Bremen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin –
(Drucksache 761/17 [neu])
Die erste Wortmeldung liegt von Senator Dr.
Behrendt aus Berlin vor.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen
heute erneut über eine Norm, deren Überschrift
bereits irreführend ist.
Die Überschrift des § 219a des Strafgesetzbuches
lautet bekanntlich: „Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch“. Doch das verwirrt; denn der § 219a
des Strafgesetzbuches stellt wesentlich mehr unter
Strafe als nur Werbung. § 219a stellt gerade auch das
sachliche und öffentliche Informieren unter Strafe. Es
geht in der Diskussion also darum, dass Ärztinnen
und Ärzten unter Strafe verboten wird, sachlich und
medizinisch über das zu informieren, was sie tun.
Für unsere Initiative, die wir bereits im Dezember
in den Bundesrat eingebracht haben, gibt es
zwischenzeitlich eine breite gesellschaftliche
Unterstützung. Aktuell hat sich ein Bündnis zahlreicher
Verbände an die Bundesregierung gewandt. Dort finden
sich nicht nur Sozialverbände und
Familienberatungsstellen, sondern auch christliche Verbände
fordern einen freien Zugang zu Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche.
Information ist eine zentrale Aufgabe von
Ärztinnen und Ärzten. Und genau das ist es doch, was
Frauen in einer solchen Ausnahme- und
Konfliktsituation benötigen: schnelle, sachliche und medizinische
Information. Schwangere sollen durch Informationen
in die Lage versetzt werden, selbstständig zu
entscheiden. Diese Strafnorm beschneidet jedoch die
Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von
Patientinnen.
Das Problem verschärft sich, da es auch
Beratungsstellen schwerfällt, an die Informationen zu kommen.
Das ist ein Problem; denn Beratungsstellen sollen die
betroffenen Frauen ja gerade verlässlich informieren.
Damit widerspricht § 219a den heutigen
Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung
und der freien Wahl eines Arztes.
Aus diesen Gründen ist es weiterhin falsch,
Ärztinnen und Ärzte zu bestrafen, wenn sie sachlich
mitteilen, dass sie bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche
vorzunehmen.
Und es ist auch immer noch falsch, Ärztinnen und
Ärzte zu bestrafen, wenn sie sachlich und
medizinisch darüber informieren.
Deshalb hat sich Berlin dafür entschieden, künftig
eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten im Internet zu
veröffentlichen, um betroffenen Frauen hier den
Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Wir folgen
damit einem Beispiel aus Hamburg. Auch der Präsident
der Bundesärztekammer, Ulrich M o n t g o m e r y ,
hat in der letzten Woche einen ähnlichen Vorschlag
für eine bundesweite Regelung gemacht.
Damit komme ich zu einem weiteren wichtigen
Aspekt in der Diskussion. Grundlage für eine schnelle
und professionelle Information ist Rechtssicherheit für
die Ärztinnen und Ärzte. Denn nur wenn die
beratenden Ärztinnen und Ärzte klar wissen, wo die Grenzen
zwischen strafbarem und legalem Handeln verlaufen,
ist ihnen eine Beratung zumutbar.
Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür
kriminalisiert und sanktioniert werden, dass sie ihrer
Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patientinnen
nachkommen. Folgerichtig hat die Hamburger Ärztekammer
vor wenigen Tagen die Streichung von § 219a
Strafgesetzbuch gefordert.
Die Dringlichkeit wird noch einmal deutlich, wenn
man in die heutige Tageszeitung guckt, wo Ärzte
schildern, wie sie aufgrund ihrer Berufsausübung von
der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
Darüber hinaus macht es auch systematisch keinen
Sinn, dass über Schwangerschaftsabbrüche, die
unter den Voraussetzungen der §§ 218 ff.
Strafgesetzbuch bekanntlich straffrei sind, nicht auch
rechtmäßig informiert werden darf.
§ 219a des Strafgesetzbuches ist also vollständig
entbehrlich und sollte aufgehoben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
abschließend möchte ich noch einen weiteren Aspekt
ansprechen:
D)(B)
C)(A)
Dr. Dirk Behrendt (Berlin)(
(
Zu Beginn dieses Jahres sah es so aus, als hätten
wir beim Thema Streichung des § 219a
Strafgesetzbuch Rückenwind aus dem Deutschen Bundestag.
Wenn man die Stimmen von dort Verantwortlichen in
der Öffentlichkeit gehört hat, konnte man fast
denken, dieses Thema sei geradezu ein Selbstläufer und
die Aufhebung würde demnächst im
Bundesgesetzblatt stehen. Leider hat sich dies mittlerweile
geändert. Das bedauere ich ausdrücklich. Seit Anfang des
Jahres sind schließlich die Argumente für eine
Streichung des § 219a Strafgesetzbuch nicht schlechter
und nicht weniger geworden.
Daher hoffe ich, dass wir als Vertreterinnen und
Vertreter der Länder weiterhin eine Streichung des
§ 219a Strafgesetzbuch einfordern, wie schon zwei
Fachausschüsse hier im Haus. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächste hat
Frau Ministerin Werner aus Thüringen das Wort.
Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Mutter
und Kind und natürlich auch des ungeborenen
Lebens genießt in unserer Gesellschaft eine hohe
Priorität. Dennoch gibt es nicht selten Konfliktsituationen
im Leben, in denen das Selbstbestimmungsrecht der
Frau und ihre Entscheidung gegen eine
Schwangerschaft respektiert werden müssen.
Die Gesetzgebung hat dem nach einer dunklen
Geschichte von illegalen Schwangerschaftsabbrüchen
und dabei auch zu Tode gekommenen Frauen
entsprochen und die Möglichkeit eines straffreien
Schwangerschaftsabbruchs bis zur vollendeten 12. Woche
geschaffen. Ärztinnen und Ärzte sind selbstverständlich
frei in ihrer Entscheidung, einen solchen Abbruch
vorzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist – auch mit
Blick auf den heutigen Gesetzesantrag – noch mal
wichtig zu betonen: Der Kern der aktuellen breiten
gesellschaftlichen Debatte hat nicht die
Positionierung zu Abbrüchen im Fokus. Im Fokus der Debatte
steht das Recht der Frauen, sich angemessen zu
informieren, und das Recht der Ärztinnen und Ärzte,
solche fachlichen Informationen adäquat zur
Verfügung zu stellen – beides Dinge, die in der heutigen
Zeit eine Selbstverständlichkeit sein müssten.
Mit § 219a Strafgesetzbuch existiert aktuell eine
Regelung, die es verbietet, für einen
Schwangerschaftsabbruch zu werben. Nach der Rechtsprechung
umfasst der Anwendungsbereich des § 219a StGB
aber auch die sachliche Information über einen
straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Damit fällt der § 219a deutlich sichtbar aus der Zeit.
Wir sind der Auffassung, dass eine sachliche
Information über Ärztinnen und Ärzte, an die sich Frauen in
entsprechenden Konfliktsituationen vertrauensvoll
wenden können, nichts mit Werbung in einem
anpreisenden Sinne zu tun hat.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Bodo Ramelow)
Die Grenzlinie zwischen zulässiger Information und
rechtswidriger Werbung wird bereits jetzt durch die
einschlägigen Regelungen aus dem Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb und der (Muster-)
Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und
Ärzte gezogen.
Nach dem § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb besteht aufgrund des Verbots unlauterer
geschäftlicher Handlungen ein Schutz gegen
reißerische Werbung, die gegen die Menschenwürde
verstößt.
Zudem untersagt § 27 der (Muster-)Berufsordnung
für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
berufswidrige Werbung. Darunter fällt insbesondere
anpreisende, irreführende und vergleichende
Werbung; sachliche berufsbezogene Informationen sind
gestattet.
Ich kann daher sehr gut verstehen, dass das noch
nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Gießen
gegen eine Ärztin eine große öffentliche Resonanz
gefunden hat. Es ist an der Zeit, den § 219a zu
streichen, so dass eine sachgerechte Information nicht
mehr unter Strafe gestellt wird.
Wir sind der Auffassung, dass eine sachliche
Information über die Ärztinnen und Ärzte bzw.
Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche im oben
genannten Sinne vornehmen, erforderlich ist, gerade auch
um den Frauen in der ohnehin für sie sehr
angespannten Situation unnötige und gegebenenfalls
demütigende Wege zu ersparen.
Außerdem widerspricht die Sanktionierung des
Anbietens von sachlichen Informationen zu
Schwangerschaftsabbrüchen den heutigen Vorstellungen von
Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier
Arztwahl.
Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür
kriminalisiert und sanktioniert werden, dass sie ihrer
Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen.
Eine sachgerechte Information auf der Homepage der
medizinischen Einrichtung hat daher aus unserer
Sicht nichts mit Werbung zu tun; denn hier geht es um
das Patientenrecht im Sinne einer transparenten
Information. Nur so können wir die betroffenen Frauen
schützen.
Mit dieser Auffassung stehen wir offenbar nicht
allein da. Das hat die aktuelle gesellschaftliche
Resonanz auf das Urteil gezeigt. Und es wurde schon
angesprochen: Erst in dieser Woche gab es wieder
einen offenen Brief vieler Verbände an
Bundesministerien und Bundestagsfraktionen, welche der
Forderung nach Aufhebung des § 219a noch mal
Nachdruck verliehen haben. Es muss nun endlich etwas
geschehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich
möchte noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen:
Der Bundesgesetzgeber hat die Länder gemäß § 13
Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich
D)(B)
C)(A)
Heike Werner (Thüringen)(
(
verpflichtet, für ein ausreichendes Angebot
ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von
Schwangerschaftsabbrüchen Sorge zu tragen und die
betroffenen Frauen in geeigneter Form über die
vorhandenen ambulanten und stationären
Einrichtungen zu informieren.
In meinem Haus gab es zu diesem Sachverhalt in
den letzten Wochen zahlreiche Presseanfragen, in
denen nachgefragt wurde, wie Thüringen dieser
gesetzlichen Pflicht nachkommt. Die Beantwortung
dieser Frage ist schwierig, da die verfügbare Statistik
Angaben über das Angebot nicht enthält. Wir
können derzeitig nur davon ausgehen, dass das Angebot
ausreichend ist, da uns von keiner Seite anderes
verlautbart wurde.
Auch die diesjährige Amtschefkonferenz wird sich
in Vorbereitung auf die anstehende
Gesundheitsministerkonferenz mit diesem Problem beschäftigen
und gegebenenfalls das BMG in die erforderliche
Lösung für die eingeforderte Information der Frauen
einbeziehen.
Ohne eine rechtssichere Möglichkeit zur
Information über die medizinischen Einrichtungen und
ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, die
Schwangerschaftsabbrüche durchführen, können auch die
Länder dem ihnen zugewiesenen
Sicherstellungsauftrag für ein entsprechendes ausreichendes
medizinisches Angebot nicht gerecht werden.
Aus vorgenannten Gründen hat der Freistaat
Thüringen gemeinsam mit den Ländern Berlin,
Brandenburg, Hamburg und Bremen im Dezember 2017 den
Gesetzesantrag zur Abschaffung des § 219a StGB in
den Bundesrat eingebracht. Ich bitte Sie um
Unterstützung dieser Initiative. – Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Kollegin Werner!
Es hat nun das Wort Staatsminister Professor
Dr. Bausback aus Bayern.
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es geht beim § 219a
StGB nicht – schauen Sie sich den Wortlaut an – um
die Verhinderung von Information, sondern es geht
um die Sicherung der Neutralität, der Freiheit von
kommerziellen Interessen, von Information der
Betroffenen.
Deshalb ist der Entwurf zur Aufhebung des Verbots
der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
abzulehnen. Dieser Entwurf ignoriert
verfassungsrechtliche Vorgaben. Er verkennt die Bedeutung und den
Regelungsgehalt des § 219a. Und er enthält – das
haben wir heute auch hier erlebt – eine irreführende
Begründung.
Das Verbot der Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch ist ein Teil der Gesamtregelung des
Schwangerschaftsabbruches und kann deshalb nicht
isoliert, sondern nur in diesem Zusammenhang
betrachtet werden.
Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts ist ein staatlicher Schutz des ungeborenen
Lebens durch die Verfassung geboten. Auch der
ungeborene Mensch ist Träger eines eigenen Anspruchs
auf Achtung der Menschenwürde sowie des Rechts
auf Leben.
Daher müssen besondere Gründe vorliegen, wenn
ein Schwangerschaftsabbruch gerechtfertigt sein soll.
Dies ist bei der medizinischen und kriminologischen
Indikation nach § 218a Absatz 2 der Fall. Ohne eine
solche Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch
rechtswidrig, bleibt jedoch unter den
Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 straffrei, wenn seit der
Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind,
der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem
Eingriff hat beraten lassen.
Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, sind die
Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch das
Ergebnis eines harten Ringens und eines
parteiübergreifenden Kompromisses unter Berücksichtigung
der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das
Ergebnis dieses Ringens, dieses Kompromisses
lautet: Schutz durch Beratung. Der Gesetzgeber hat sich
dazu entschieden, den Schutz des Lebens nicht durch
ein absolutes strafrechtliches Verbot zu
gewährleisten, sondern durch eine regulierte und qualifizierte
Beratung. Auf diese Weise soll der gebotene
Lebensschutz durch ein besonderes Verfahren gewährleistet
werden und gleichzeitig die Entscheidung und die
Verantwortung bei der Schwangeren verbleiben.
Das Verbot der Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB flankiert das
Beratungsmodell, da es in rechtlicher und tatsächlicher
Hinsicht widersprüchlich wäre, wenn der
Gesetzgeber eine auf den Lebensschutz ausgerichtete
Beratung verlangen und gleichzeitig eine Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche erlauben würde.
Durch Werbung würde die Entscheidungsfindung
der Schwangeren in entgegengesetzter Weise
beeinflusst. Der Wille zum Schwangerschaftsabbruch
könnte bestärkt oder sogar erst hervorgerufen
werden. § 219a stellt deshalb einen unverzichtbaren Teil
des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzkonzeptes
für das ungeborene Leben dar.
In der Begründung des Gesetzesantrags wird
behauptet, die Vorschrift des § 219a widerspreche den
heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit,
Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Und weiter:
Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür kriminalisiert
und sanktioniert werden, dass sie ihrer
Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen.
Meine Damen und Herren, das ist irreführend
– eine Fake-Begründung, wenn Sie so wollen –:
Weder erfasst § 219a StGB ärztliche
Beratungsgespräche, noch verhindert die Vorschrift Informationen
über Schwangerschaftsabbrüche sowie über Stellen,
die solche durchführen. Auch die freie Arztwahl wird
nicht tangiert. § 219a schränkt eine neutrale, von
Erwerbsinteressen unabhängige Information in keiner
Weise ein.
D)(B)
C)(A)
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)(
(
Wir sind uns sicher einig, dass eine Schwangere,
die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen
will, nach durchgeführter Beratung die notwendigen
Informationen dazu bekommen soll. Falls hier
tatsächlich Verbesserungsbedarf besteht, stellt § 219a
StGB kein Hindernis dar. Er muss dazu weder
aufgehoben noch modifiziert werden, da er eine neutrale,
von Erwerbsinteressen unabhängige Information in
keiner Weise einschränkt.
Meine Damen und Herren, das Werbeverbot hat als
Teil des Schutzkonzepts weiterhin seine
Berechtigung. Gründe für eine Aufhebung bestehen nicht.
Wer die Aufhebung fordert, der legt die Axt an die
Wurzel eines nach langen gesellschaftlichen
Auseinandersetzungen hart errungenen Gesamtkonzeptes.
Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist deshalb aus
meiner Sicht abzulehnen. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Professor Bausback!
Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 36 a) und b) zur
gemeinsamen Beratung auf:
a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) – Antrag der
Länder Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 135/18)
b) Entschließung des Bundesrates für eine
Anhebung der Tagespauschale zur Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 136/18)
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich darf zuerst
Senator Dr. Steffen (Hamburg) das Wort erteilen.
Dr. Till Steffen (Hamburg): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Wer einen Fehler macht und ihn
nicht korrigiert, begeht einen zweiten. Für die Justiz
ist der schlimmste denkbare Fehler das Fehlurteil –
die Verurteilung und Inhaftierung eines
Unschuldigen.
Ein Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus,
dass seine Gerichte keine Fehler machen – niemand
ist unfehlbar –, sondern durch seinen Umgang mit
diesen Fehlern. Darum geht es heute.
Wer zu Unrecht in Haft gerät, erleidet oft
erhebliche finanzielle Einbußen, verliert seine Wohnung,
seinen Arbeitsplatz, Freunde und Familie wenden
sich von ihm ab, und er muss mit einer
Stigmatisierung und dem Verlust seines Ansehens leben. Das
sind schwerste psychische und materielle
Belastungen. Diesen Schaden kann niemand wieder
ungeschehen machen. Aber er kann einen Beitrag zur
Entschädigung leisten.
Für die Entstehung dieses Schadens kommt es
nicht darauf an, ob tatsächlich ein echtes „Fehlurteil“
Grundlage für die Inhaftierung war. Diese Fälle
stehen zwar regelmäßig im Zentrum der
Medienöffentlichkeit.
Es sollte aber nicht vergessen werden, dass diese
– in jedem Einzelfall tragischen – Fälle des
„Justizirrtums“ glücklicherweise die ganz große Ausnahme
bilden. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle
geht es um die Unterbringung in der
Untersuchungshaft: nämlich dann, wenn zwar ein – für die
Verhaftung ausreichender – dringender Tatverdacht
bestanden hat, sich aber dieser Verdacht später im Rahmen
der Hauptverhandlung nicht bestätigt. Oft ist es
gerade die Erfahrung der unschuldig erlittenen
Untersuchungshaft, die die Betroffenen traumatisiert.
Das Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen stammt aus dem Jahr 1971. Neben
dem Ersatz des Vermögensschadens für eine zu
Unrecht erfolgte Freiheitsentziehung sah es erstmals
auch einen Ersatzanspruch für den erlittenen
immateriellen Schaden vor.
Die erste Fassung dieses Gesetzes sah noch eine
Entschädigung von 10 DM pro Hafttag vor. Nur
schleppend wurde dieser Betrag in den folgenden
Jahren marginal erhöht: zunächst 1987 auf 20 DM
und ganze 22 Jahre später auf 25 Euro. Das ist bis
heute der Pauschalbetrag, den das Gesetz für den
Ersatz des immateriellen Schadens einer
unrechtmäßigen Inhaftierung vorsieht.
Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, die
Haftentschädigung zu erhöhen. Die
Justizministerinnen und Justizminister haben auf ihrer letzten
Herbstkonferenz das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz aufgefordert, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung dieser
Entschädigung vorsieht. Seither ist nichts geschehen.
Die Bundesregierung hat aber in einer Antwort auf
eine Kleine Anfrage immerhin vor kurzem
festgestellt, dass, wer zu Unrecht in Haft saß, nach ihrer
Ansicht eine „deutlich höhere finanzielle
Entschädigung als bisher“ erhalten solle.
Sie hat weiter richtig darauf hingewiesen, dass die
hierdurch entstehenden Kosten vor allem die für den
Bereich der Strafrechtspflege zuständigen Länder
tragen müssten. Sie nehme daher eine etwaige
Initiative der Länder gerne auf.
Ein Warten auf den Bund kommt also nicht in
Frage. Und auch eine bloße Entschließung, wie sie
hier heute ebenfalls vorliegt, die wiederum die
Bundesregierung zum Handeln auffordert – die ja selbst
sagt, sie warte gerne auf einen Entwurf der Länder –,
hilft uns am Ende nicht weiter.
Es ist Zeit zu handeln. Und es ist absolut richtig,
dass die Länder, die die Kosten zu tragen haben, eine
konkrete Zahl nennen.
Hamburg legt daher heute gemeinsam mit
Thüringen eine solche Initiative vor. Unser Gesetzentwurf ist
darauf gerichtet, den Entschädigungsbetrag für
immaterielle Schäden auf 50 Euro zu verdoppeln. Damit
soll dem Genugtuungs- und
Anerkennungsgedanken, der in § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zum
D)(B)
C)(A)
Dr. Till Steffen (Hamburg)(
(
Ausdruck kommt, angemessener als bisher Rechnung
getragen werden.
Niemand kann den Wert eines Tages in Freiheit
bemessen. Jeder Versuch, das konkret zu beziffern, was
der andere durch die Inhaftierung erleidet, muss
scheitern. Aber wir können zumindest zum Ausdruck
bringen, dass die jetzt vorgesehene
Entschädigungssumme zu niedrig ist, und gemeinsam die längst
überfällige Erhöhung beschließen.
Der Ersatz von Vermögens- und immateriellen
Schäden ist nur ein Teil der notwendigen
Rehabilitierung und Entschädigung von zu Unrecht
Inhaftierten. Es muss mehr hinzukommen.
Aber die Haftentschädigung ist ein Teil der
Fehlerkultur und ein wichtiges und notwendiges Signal an
diejenigen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat
verloren haben, weil ihnen Unrecht geschehen ist. Ich
werbe daher um Ihre Unterstützung des vorgelegten
Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Dr. Steffen!
Ich darf nun Herrn Staatsminister Professor Dr.
Bausback (Bayern) das Wort erteilen.
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende
Entwurf für eine Entschließung des Bundesrates für
eine Anhebung der Tagespauschale zur
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen dient auch der
Umsetzung des von Kollegen Steffen schon
genannten einstimmigen Beschlusses der
Justizministerkonferenz aus dem letzten Herbst.
Darin haben sich die Justizministerinnen und
Justizminister der Länder ausdrücklich für eine deutliche
Erhöhung des derzeitig geltenden Pauschalbetrages
für die immaterielle Entschädigung zu Unrecht
erlittener Haft ausgesprochen und den damaligen
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten,
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.
Kollege Steffen hat es schon angesprochen: Um
welche Fälle geht es?
Es ist festzuhalten, dass Ansprüche auf eine
Entschädigung nach dem Gesetz über die
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen grundsätzlich
kein staatliches Fehlverhalten voraussetzen. Aus der
Gewährung einer Entschädigung wegen einer
Strafverfolgungsmaßnahme kann also gerade nicht auf
das Vorliegen eines „Justizirrtums“ zwangsläufig
geschlossen werden. Fälle, in denen Personen zunächst
rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
worden sind und bei denen das Urteil später, etwa im
Wiederaufnahmeverfahren, aufgehoben oder
gemildert wurde – Kollege Steffen hat darauf hingewiesen
– und aus diesem Grund eine Haftentschädigung zu
leisten ist, sind, Gott sei Dank, äußerst selten. Nur in
diesen Fällen können wir von unschuldig
Verurteilten sprechen.
In den weitaus meisten Fällen geht es stattdessen
darum, dass Untersuchungshaft vollzogen, der
Betroffene jedoch später freigesprochen oder das
Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist. Das bedeutet
aber nicht, dass die Voraussetzungen für die
Anordnung der Untersuchungshaft zum Zeitpunkt der
Entscheidung nicht vorgelegen hätten. Vielmehr haben
die Gerichte jeweils im Einzelfall den für die
Untersuchungshaft notwendigen dringenden Tatverdacht
bejaht, der sich im Zuge der weiteren Ermittlungen
beziehungsweise der Hauptverhandlung unter dem
Eindruck aller erhobenen Beweise später als nicht
mehr zutreffend herausgestellt hat.
Dass solche – bedauerlichen und für den
Betroffenen ohne Zweifel belastenden – Fälle vorkommen,
lässt sich auch in einem Rechtsstaat nicht immer
vermeiden.
Aber egal aus welchem Grund: Wenn es denn zu
Entschädigungsfällen kommt, dann sind wir es den
Betroffenen schuldig – darüber sind wir uns mit dem
Vorredner völlig einig –, dass sie für die erlittene
Freiheitsentziehung angemessen entschädigt werden.
Hier ist gesetzgeberisches Handeln dringend
geboten, denn die derzeit geltende
Entschädigungspauschale für zu Unrecht erlittene Haft ist wahrlich
nicht mehr angemessen. Eine angemessene Erhöhung
würde eine Stärkung des Genugtuungs- und
Anerkennungsgedankens und die Verdeutlichung der
Wertschätzung der grundrechtlich garantierten
persönlichen Freiheit bewirken.
Meine Damen und Herren, um welchen Betrag soll
die Entschädigungspauschale erhöht werden? Der
Gesetzesantrag der Länder Hamburg und Thüringen
sieht eine Erhöhung um 100 Prozent, von 25 auf
50 Euro, vor.
Der Entschließungsantrag nennt bewusst keinen
konkreten Betrag, um den die
Entschädigungspauschale angehoben werden soll. Das StrEG ist ein
Bundesgesetz, die Entschädigungsansprüche werden
also vom Bund festgelegt, aber überwiegend aus
Haushaltsmitteln der Länder bestritten.
Zunächst wurde über eine Anhebung um 10 Euro,
also auf 35 Euro, diskutiert. Auch über eine Erhöhung
auf 50 Euro wurde schon gesprochen. Im Ergebnis
haben sich die Justizministerinnen und Justizminister
bei der letzten Konferenz ausdrücklich für eine
deutliche Erhöhung der Entschädigungspauschale
ausgesprochen, jedoch ohne einen konkreten Betrag.
Auch die Kriminologische Zentralstelle hat sich im
Ergebnis ihrer aktuellen Studie „Rehabilitation und
Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen“
nicht für einen konkreten Betrag ausgesprochen,
sondern lediglich festgehalten – was ich richtig
finde –, dass die derzeit geltende Pauschale von
25 Euro von den Betroffenen subjektiv als viel zu
gering und zum Teil als Affront empfunden wird.
Die Diskussion unter den Ländern, welcher Betrag
angemessen und ausreichend ist, ist noch nicht
abgeschlossen. Durchaus vorstellbar ist meines Erachtens
auch eine Anhebung um mehr als 100 Prozent, um
die Betroffenen für eine zu Unrecht erlittene Frei-
D)(B)
C)(A)
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)(
(
heitsentziehung angemessen zu entschädigen. Eine
Festlegung auf 50 Euro, wie in dem Gesetzentwurf
von Hamburg und Thüringen gefordert, sollte
deshalb nicht vorschnell erfolgen.
Den Ausgang dieser Diskussion, an der sich Bayern
intensiv beteiligen wird, können wir aber nicht
abwarten. Wir müssten schon jetzt ein schnelles und
deutliches Signal an den Bund senden, endlich tätig
zu werden. Es ist eindeutig Sache des Bundes, eine
einheitliche Pauschale in einem Gesetzentwurf
festzulegen. Das Strafentschädigungsgesetz ist ein
Bundesgesetz. Der Bund ist in der Pflicht, einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und damit auf
die Länder zuzugehen. Darauf zielt unser
Entschließungsantrag ab.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesem
Antrag im Rahmen der Ausschussberatungen
zuzustimmen. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Professor Bausback!
Ich weise die Vorlagen unter Punkt 36 a) und unter
Punkt 36 b) jeweils dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte – Antrag des Freistaates Sachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 137/
18)
Dazu hat Staatsminister Gemkow das Wort erbeten.
Ich erteile es ihm hiermit.
Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Erst im letzten Jahr stand mit dem Urheberrechts-
Wissensgesellschafts-Gesetz ein Gesetzentwurf auf
unserer Tagesordnung, der sich den zentralen
Fragen des Urheberrechts zu stellen hatte.
Wir haben im Bundesrat um ein besseres
Urheberrecht im Hinblick auf Bildung, Forschung und das
Kulturerbe gerungen, um ein Urheberrecht, das den
Herausforderungen einer rasanten technischen
Entwicklung gerecht wird.
Der Bundesrat hat damals auch einen Antrag des
Freistaates Sachsen mit großer Mehrheit unterstützt,
der sich für eine Befreiung der
Antennengemeinschaften von einer Vergütungspflicht ausgesprochen
hatte. In der hektischen Phase am Ende der
vergangenen Legislaturperiode hat sich dieses Ziel nicht
mehr durchsetzen lassen. Deshalb greifen wir es mit
dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte wieder auf. Der Antrag widmet sich einem
drängenden Problem, das für viele Bürgerinnen und
Bürger eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat:
die Gebührenpflicht für die
Antennengemeinschaften.
Auch in Sachsen sind in den 80er Jahren viele
Antennengemeinschaften entstanden. Mit großem
persönlichen Einsatz haben ihre Mitglieder damals
Satellitenspiegel errichtet und Kabel zu ihren Haushalten
verlegt, um so – vorgeblich – den Empfang des DDR-
Rundfunks zu verbessern, tatsächlich aber um
westdeutsche Fernsehprogramme empfangen zu können.
Diese Antennengemeinschaften haben nicht nur
durch die Verbreitung unabhängiger Informationen
zum Erfolg der friedlichen Revolution beigetragen,
sie haben auch ihre Bedeutung für den Rundfunk-
und Fernsehempfang bis heute nicht verloren. Im
Gegenteil: Gerade im ländlichen Raum leisten sie
einen maßgeblichen Beitrag zur Versorgung der
Bevölkerung mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Die
Kabel werden heute teilweise sogar zur Verbreitung
des Internets genutzt.
Umso weniger leuchtet es ein, dass diese
Gemeinschaften etwa gegenüber
Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt werden. Denn anders als
Wohnungseigentümergemeinschaften haben sie für
die Weiterleitung der Sendesignale ganz erhebliche
Gebühren zu zahlen. Diese Gerechtigkeitslücke
wollen wir schließen.
Die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs hat deutlich gemacht, dass in diesem Bereich für
den nationalen Gesetzgeber Handlungsspielräume
bestehen. Man kann sich deswegen nicht mit dem
Verweis auf einen angeblichen Verstoß gegen
europäisches Recht zurücklehnen. Im Gegenteil: Die
Politik muss auch in diesem Bereich, mag er auch eher
klein erscheinen, Handlungsfähigkeit demonstrieren.
Ich glaube, die Menschen in allen Teilen unseres
Landes dürfen Gerechtigkeit erwarten. Aber gerade
die Gebührenpflicht von Antennengemeinschaften
und die Ungleichbehandlung mit
Wohnungseigentümergemeinschaften stößt bei den Betroffenen auf
großes Unverständnis.
Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf in den
anstehenden Ausschussberatungen im Interesse der
Antennengemeinschaften zu unterstützen.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Gemkow!
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen
und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
Entschließung des Bundesrates:
„Gebührenfreiheit für Aufstiegsfortbildungen
voranbringen“ – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/18
[neu])
Dem Antrag ist Berlin beigetreten.
Ich darf Minister Dr. Althusmann (Niedersachsen)
das Wort erteilen.
D)(B)
C)(A)
(
(Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! In der Tat sind die ökonomischen
Rahmenbedingungen in Deutschland exzellent:
Das durchschnittliche Wachstum in diesem Jahr
wird etwa 2,5 Prozent betragen. Der
Exportüberschuss wird hoch sein. Wir werden voraussichtlich
45 Millionen Beschäftigte in Deutschland erreichen.
Die Arbeitslosigkeit gerade im Bundesland
Niedersachsen ist auf dem geringsten Niveau seit der
deutschen Wiedervereinigung. Man ist geradezu versucht
zu sagen, dass das nach 150 Tagen Arbeit der großen
Koalition in diesem Bundesland schon ein Erfolg ist.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Birgit Honé)
Sich darauf auszuruhen wird uns allerdings nicht
weiterhelfen; denn wir haben ein bundesdeutsches
Problem, dem wir uns offensiv stellen müssen: Jenseits
der Folgen von Brexit, jenseits der Folgen drohender
Strafzölle oder außen- und sicherheitspolitischer
Risiken werden wir uns den Fragen der Digitalisierung
und der Globalisierung nur dann erfolgreich stellen
können, wenn wir den Fachkräftemangel, der sich in
all unseren Bundesländern bestätigt, in den Griff
bekommen.
Er mag sektoral sein. Aber mit Blick auf das
Bundesland Niedersachsen können wir dem Grunde nach
heute feststellen: Wir haben 70 000 offene Stellen.
Mehr als 50 Prozent unserer Handwerksbetriebe
melden uns, dass sie ihre Ausbildungsplätze nicht
besetzen können.
Der Fachkräftemangel wird voraussichtlich das
deutsche volkswirtschaftliche Wachstum mit etwa
minus 1 Prozent belasten. Umgerechnet wird das circa
30 Milliarden Euro ausmachen. Das mag auf den
ersten Blick nicht sehr dramatisch sein. Bei Betrachtung
der Nettoinvestitionsquote von gerade einmal 1,5
Prozent im Jahr 2016 – also knapp über Substanzverzehr –
wird der Fachkräftemangel allerdings die größte
volkswirtschaftliche Herausforderung für
Deutschland.
Die Attraktivität beruflicher Ausbildungsgänge
und die Verbesserung der Chancen beruflichen
Aufstiegs durch Weiterbildung sind es letztlich, die hier
eine zentrale Rolle einnehmen werden.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – auch
„Meister-BAföG“ – ist dabei unzweifelhaft das größte
und wichtigste Förderangebot für Qualifizierungen
im dualen System der beruflichen Bildung. Wer sich
weiterbildet, gründet oft eine Existenz; zumindest
bildet er hinterher in aller Regel auf einem qualitativ
hohen Niveau aus.
Insofern ist es nur folgerichtig, dass der Bund dieses
prominente Instrument nutzen möchte und eine
Erhöhung der Zuschüsse nach dem AFBG anstrebt – so
auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD auf Bundesebene. Auch die dort angekündigten
Verbesserungen beim Unterhaltszuschuss, beim
Erfolgsbonus und im Hinblick auf
Familienfreundlichkeit sind ausdrücklich zu begrüßen.
Aber das wird nicht ausreichen, wenn wir es mit der
Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher
Bildung ernst meinen. Wir erwarten, dass der Bund die
Kosten sämtlicher Aufstiegsfortbildungen vollständig
übernimmt.
Eine solche Anpassung wäre ein wichtiger Schritt
und auch im Sinne einer bundeseinheitlichen
Gebühren- und Entgeltfreiheit für
Aufstiegsqualifikationen wichtig. Denn einige Länder – auch
Niedersachsen – streben bereits Branchenlösungen an, um dem
drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dies gilt
insbesondere für das Handwerk.
Mir ist bewusst, dass das AFBG seit der letzten
Novelle an Attraktivität gewonnen hat. Auch
Niedersachsen spürt das. Wir geben etwa 22 Prozent
unseres Haushaltes, was den Länderanteil betrifft, mehr
Geld aus beziehungsweise planen dies ein. Aber der
Arbeitsmarkt – und damit der Fachkräftebedarf – hat
sich in den letzten Jahren aufgrund des
demografischen Wandels und der digitalen Herausforderungen
massiv verändert. Vor allem der digitale Wandel setzt
auch bei unseren Fachkräften eine große
Anpassungsbereitschaft voraus, die von Bund und Ländern
nach Kräften gefördert werden sollte. Lebenslanges
Lernen, auch im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung,
ist die Voraussetzung für berufliches Weiterkommen.
Ich hoffe, wir sind uns einig: Nicht nur die duale
Erstausbildung muss wieder an Bedeutung gewinnen,
sondern wir müssen deutlich machen, dass nach dem
ersten Berufsabschluss ein „Mehr“ möglich ist oder
auch nach einer mehrjährigen Berufspraxis. Auch in
diesen Fällen kann ja seit der letzten Novelle mit Hilfe
des „Meister-BAföG“ ein anerkannter
Fortbildungsabschluss erreicht werden. Das war ein wichtiger
Meilenstein.
Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir eine
erneute gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und
Ländern in dieser Frage brauchen. Wir müssen heute
für die Ausbildung von morgen sorgen, auch
angesichts der wachsenden Zahl zugewanderter
Menschen mit Bleibeperspektive, die in den nächsten
Jahren in größerer Zahl in das System der beruflichen
Bildung hineinwachsen sollen.
Mit diesem Berufsbildungssystem heben wir uns
international immer noch ab. Nicht nur Fachkräfte
mit akademischer Ausbildung stehen an der Spitze
unserer Unternehmen, sondern auch solche, die das
über die berufliche Bildung als Meister erreicht
haben.
Meine Damen und Herren, die Länder leisten etwa
70 Prozent der Bildungsausgaben der
Bundesrepublik Deutschland. Sie sind bei der Umsetzung des
AFBG gut aufgestellt. Ich glaube, die
Bundesregierung ist nun am Zug, ihre Ankündigung aus dem
Koalitionsvertrag umzusetzen und sich hier finanziell
einzubringen.
Ich fasse zusammen:
Wenn wir wollen, dass die Aufstiegsförderung eine
herausragende Funktion bei der Fachkräftesicherung
sowohl in der Industrie als auch bei den kleinen und
D)(B)
C)(A)
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen)(
(
mittleren Unternehmen in Deutschland nicht nur
bewahrt, sondern an Bedeutung gewinnt, müssen wir
hierbei aktiv werden. Dazu gehört die Förderung der
Aufstiegsfortbildung.
Damit wir alle bald an einer Novelle zum –
zustimmungsbedürftigen –
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mitwirken können, bitte ich um Ihre
Zustimmung. – Ich danke Ihnen herzlich für die
Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Minister Dr. Althusmann!
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Kulturausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für
Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem
Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 8 auf:
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen
zur optimalen Auslastung bestehender
Stromnetze – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 77/18)
Dem Antrag ist Schleswig-Holstein beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Herr Minister Lies
aus Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir werden unsere
Klimaziele nicht erreichen können, ohne den Ausbau
der erneuerbaren Energien zu verstärken. Das dürfte
für uns alle mittlerweile unumstritten sein.
Eine Verstärkung des Ausbaus wäre auch dringend
erforderlich, um den wirtschafts- und
industriepolitischen Kurs weiterzufahren und die nötigen Signale
an die Unternehmen und Beschäftigten im Bereich
der erneuerbaren Energien zu senden. Darauf habe
ich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des
Cuxhavener Appells 2.0 gemeinsam mit meinen
Kollegen aus den Küstenländern und wichtigen
Stakeholdern hingewiesen.
Gerade in der Windenergiebranche sind in den
letzten Jahren entlang der Wertschöpfungskette
bundesweit viele zehntausend hochqualifizierte Arbeits-
und Ausbildungsplätze entstanden. Zugleich sinken
hier genauso wie im Bereich der Photovoltaik die
Kosten der Stromerzeugung durch die Realisierung
von Lernkurven- und Skaleneffekten immer weiter.
Diese Erfolge müssen wir jetzt aber auch nutzen und
dürfen sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Die Energiewende ist – das ist ebenfalls
unumstritten – mit vielen Herausforderungen verbunden,
insbesondere im Bereich der Stromnetze. Durch die
bestehenden Engpässe innerhalb Deutschlands müssen die
Netzbetreiber immer wieder in den Betrieb von
Stromerzeugungsanlagen eingreifen. Das unterstreicht die
zentrale Bedeutung des Netzausbaus.
Niedersachsen ist vom Netzausbau in besonderem
Maße betroffen. Ebenso wie andere Bundesländer
haben wir in den vergangenen Jahren große
Anstrengungen unternommen, um die in unserer
Genehmigungszuständigkeit liegenden Ausbauvorhaben zu
beschleunigen, und wir werden dies weiter tun.
Der Netzausbau ist also von zentraler Bedeutung.
Dabei dürfen wir aber die anderen Lösungen, die
möglich und notwendig sind, nicht außer Acht
lassen.
Von übergeordneter Bedeutung für die
Energiewende und die Beseitigung der Engpässe im
deutschen Strommarkt sind die in der Zuständigkeit des
Bundes liegenden großen Nord-Süd-
Gleichstromtrassen, die 2025 – wenn alles gut läuft – in Betrieb
genommen werden. Diese Vorhaben werden damit
noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dies kann aber nicht als Argument dafür dienen,
den Ausbau der erneuerbaren Energien
auszubremsen. Neben dem Bau neuer Leitungen müssen wir uns
vielmehr verstärkt der optimalen Nutzung der
vorhandenen Netzkapazitäten widmen. Hier gibt es eine
Vielzahl wirksamer Maßnahmen, mit denen unsere
Netze entlastet und damit auch zusätzliche
Netzkapazitäten für die Erneuerbaren geöffnet werden
können. Deshalb bin ich unseren Kollegen aus Hessen
sehr dankbar, dass wir dieses wichtige Thema nun im
Bundesrat erneut diskutieren und anschließend
gemeinsam ein starkes Signal an die Bundesregierung
senden können, dass wir gerade im Bereich
Netzoptimierung vorankommen müssen.
Meine Damen und Herren, mit unserem
Änderungsantrag, für den ich um Ihre Zustimmung
werben möchte, wollen wir den hessischen Antrag um
zwei weitere wichtige Bereiche ergänzen.
Dies betrifft auf der einen Seite die sogenannten
zuschaltbaren Lasten. Mit zuschaltbaren Lasten kann
die Abregelung von regenerativen
Stromerzeugungsanlagen gezielt vermieden werden. Auch wenn wir
dafür seit längerem bereits eine gesetzliche
Regelung haben, sind noch keine Fortschritte der
Umsetzung erkennbar. Das liegt durchaus daran, dass die
Regelung bislang allein auf den Power-to-Heat-
Bereich beschränkt ist. Die Bundesregierung muss
handeln und eine technologieoffene Ausschreibung der
zuschaltbaren Lasten einführen.
Auf der anderen Seite sollten wir den Bereich der
konventionellen Mindestleistung in die
Netzoptimierung einbeziehen. Ich möchte betonen, dass wir uns
hier von der oftmals ideologisch geführten Debatte
lösen sollten. Die Zielsetzung der Energiewende ist
klar. Zugleich wird niemand ernsthaft bestreiten, dass
wir noch auf absehbare Zeit konventionelle
Kraftwerke benötigen. Wichtig ist, dass diese intelligent
und unterstützend in die fortschreitende
Energiewende eingebunden werden. Das bedeutet
insbesondere, dass der Einsatz dieser Kraftwerke flexibilisiert
wird.
Zudem muss sichergestellt werden, dass die
konventionelle Mindestleistung – Must-Run genannt – in
Engpasssituationen auf das netztechnisch
erforderliche Maß reduziert wird. Studien wie der letztjährige
Bericht der Bundesnetzagentur zur konventionellen
D)(B)
C)(A)
Olaf Lies (Niedersachsen)(
(
Mindesterzeugung verdeutlichen, dass wir die
Stromnetze auf diese Weise erheblich entlasten und
dadurch den Weg frei machen können, zusätzliche
erneuerbare Energien im Netz aufzunehmen.
Meine Damen und Herren, mit dem Antrag Hessens
und unserem Ergänzungsantrag liegt ein
umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Entlastung der
Stromnetze vor. Auf diese Weise können wir in
beträchtlichem Umfang zusätzliche Netzkapazitäten für den
Ausbau der Erneuerbaren schaffen. Ich möchte daher
betonen, dass die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze
kein Argument gegen die im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung vorgesehenen
Sonderausschreibungen in Höhe von je 4 Gigawatt Wind-Onshore und
Photovoltaik sowie einem weiteren Beitrag von Wind-
Offshore-Strom sein kann. Vielmehr ist die
Bundesregierung gefordert, die Netzoptimierung konsequent
und ohne weitere Verzögerungen anzugehen und
somit auch die Energiewende voranzubringen.
Ebenso wie die Sonderausschreibungen müssen die
zusätzlichen Ausschreibungen vorangebracht
werden, die das nachholen, was im letzten Jahr nicht
gelungen ist, nämlich Projekte zu verwirklichen. Das ist
ein dringend notwendiges Signal gerade an die
Wirtschaft – nicht nur an die Anlagen produzierende
Branche, sondern an viele Branchen im
nachgelagerten Bereich. Auch dort ist es mit Blick auf die
Klimaziele 2020 dringend notwendig, die nicht gelungenen
Ausschreibungen neu auf den Weg zu bringen. Und
mit Blick auf die Klimaziele 2030 kommen wir an
einem intensiven Ausbau der erneuerbaren Energien
nicht vorbei. – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Minister Lies!
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor:
Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir in
Deutschland haben uns viel vorgenommen. Viel zu
oft wurde der Erfolg der Energiewende am reinen
Zubau erneuerbarer Energien gemessen. Aber die
Energiewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn
der Ausbau erneuerbarer Energien und der
Netzausbau Hand in Hand gehen. Wir müssen die
Aufnahmefähigkeit der Netze erhöhen. Deshalb kommt der
Optimierung der Bestandsnetze und des
Netzausbaus eine hohe Bedeutung zu.
Die Bundesregierung will in Zukunft dem
ganzheitlichen Ansatz größere Aufmerksamkeit schenken
und den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem
Netzausbau synchronisieren. Nur so werden wir die
Energiewende bezahlbar und wirtschaftlich
umsetzen.
Nach Schätzungen der Netzbetreiber werden die
Kosten für die Netzengpassbewirtschaftung im Jahr
2017 deutlich über 1 Milliarde Euro liegen. Wir
werden alle Möglichkeiten nutzen müssen, um diese
Kosten in den kommenden Jahren in den Griff zu
bekommen. Hierzu gehören netzseitige Maßnahmen,
wie eine höhere Auslastung des Netzes, aber auch
Maßnahmen bei der Erzeugungsseite.
Die vom Land Hessen angesprochenen Themen
sind auch mir wichtig:
Ja, der Netzausbau muss entschlossen angegangen
und beschleunigt werden.
Ja, die bestehenden Netze müssen besser
ausgelastet werden, um Kosten für die
Netzengpassmaßnahmen zu reduzieren.
Und ja, Optimierungsmaßnahmen müssen da, wo
es sinnvoll ist, entschlossen umgesetzt werden.
Es kommt hier aber nicht nur auf Initiativen und
Gesetzgebung des Bundes an. Am Ende müssen diese
Maßnahmen nämlich vor Ort umgesetzt werden.
Daher müssen alle Beteiligten – Bund, Länder und
Kommunen – an einem Strang ziehen. Jeder hat hier seine
eigene Verantwortung und seine Aufgaben und kann
beziehungsweise muss zum Gelingen beitragen.
Wie werden wir seitens der Bundesregierung
weiter vorgehen?
Im Koalitionsvertrag vorgesehen ist ein
Maßnahmenplan, um die Bestandsnetze zu optimieren und
die Stromnetze schneller auszubauen.
Teil des Maßnahmenplans werden Maßnahmen zur
Beschleunigung von Verfahren sein. Dazu wird das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG –
teilweise novelliert werden müssen.
Der konkrete Netzausbaubedarf bis 2030 unter den
neuen Rahmenbedingungen muss im jetzt
anlaufenden Netzentwicklungsplan ermittelt werden.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Ausbauziel von
65 Prozent von 2040 auf 2030 vorzuziehen. Das ist
nochmals ein massiver Ausbau erneuerbarer
Energien. Dieser Ausbau kann aber nur stattfinden, wenn
der Netzausbau entsprechend erfolgt. Im letzten
Netzentwicklungsplan – von 2017 bis 2030 – wurde ein
Bedarf an weiteren 1 000 Kilometern Trassenverstärkung
über den bereits zuvor ermittelten Bedarf hinaus
festgestellt.
Auch die Erhöhung der Transportkapazitäten im
bestehenden Netz bietet Potenziale. Deshalb wurde
das Thema „höhere Auslastung der Stromnetze“ auf
Initiative des BMWi gemeinsam mit der dena im
vergangenen Sommer intensiv angegangen.
In einem Begleitprozess wurden Maßnahmen
ermittelt, mit denen kurzfristig – innerhalb der nächsten
fünf Jahre – die Transportkapazitäten im bestehenden
Stromnetz erhöht werden können. Dazu gehören auch
die vom Land Hessen angesprochenen Maßnahmen,
wie das Freileitungsmonitoring und der Einsatz von
Hochtemperaturseilen. Weiteres Potenzial besteht
beispielsweise in einer besseren Zusammenarbeit
verschiedener Netzbetreiber bei der Engpassbehebung.
Mit diesen Maßnahmen können wir jährlich
200 Millionen Euro Redispatch-Kosten einsparen. Es
D)(B)
C)(A)
Parl. Staatssekretär Thomas Bareiß (
(
liegt nun auch an den Netzbetreibern, diese
Potenziale zu heben.
Die Forderung nach einer Regelung über
zuschaltbare Lasten – soeben formuliert – ist meines Erachtens
verfrüht. Die Übertragungsnetzbetreiber können
faktisch erst seit Jahresbeginn die bestehende Regelung
nach § 13 Absatz 6a EnWG – besser bekannt als
„nutzen statt abregeln“ – anwenden. Insofern kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht bilanziert werden, ob
und inwieweit diese Regelung unzureichend wirkt. Im
Übrigen wäre durch die allseitig befürwortete
Optimierung der netzbezogenen Maßnahmen bereits ein
Beitrag geleistet, um Einspeisemanagement zu
verringern.
Ich möchte noch kurz auf das angesprochene
Thema der konventionellen Mindesterzeugung
eingehen.
Hier haben wir die Bundesnetzagentur bereits
verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zu erstellen.
Die BNetzA analysiert, welche Faktoren zu
konventioneller Mindesterzeugung führen und wie sie sich
entwickeln werden. Damit haben wir bereits einiges
für die notwendige Transparenz getan.
Sie sehen, es gibt für Wirtschaft und Politik viel zu
tun. Die Herausforderungen sind vielfältig:
Volatilität, Digitalisierung, Integration neuer Verbraucher.
Wirtschaft, Bund und Länder müssen gemeinsam
anpacken. Die Bundesregierung wird ihren Teil dazu
beitragen.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir so die
Herausforderungen für unsere Netze meistern werden. –
Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. –
Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für
die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
Entschließung des Bundesrates zum Thema
Ausländische Investitionen – Absenkung der
Eingriffsschwelle in § 56
Außenwirtschaftsverordnung – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 78/18)
Es liegt keine Wortmeldung vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt ein
Antrag des Freistaates Bayern vor. Wer stimmt dem
Antrag zu? – Mehrheit.
Dann frage ich, wer der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung zustimmt. –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:
Entschließung des Bundesrates zur Schließung
der Förderlücke für ausbildungs-/
studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder
Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als
15 Monaten – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 123/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Lucha aus Baden-Württemberg vor.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit
unserem Entschließungsantrag wollen wir eine
Förderlücke schließen, die derzeit Asylbewerberinnen und
Asylbewerber daran hindert, eine Ausbildung oder
ein Studium aufzunehmen, obwohl sie eigentlich alle
Voraussetzungen dafür mitbringen.
Nach 15-monatigem Aufenthalt tut sich vor allem
für Gestattete – zum Teil auch für Geduldete – ein
Loch auf: Wenn sie eine Ausbildung oder ein
Studium beginnen, verlieren sie ihre Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Vorrang soll dann
die Ausbildungsförderung haben. Aber diese
Leistungen erhalten sie auch nicht, weil dann andere
Ausschlussklauseln greifen.
Diese unbefriedigende Situation resultiert aus dem
nicht abgestimmten Zusammenspiel von
Asylbewerberleistungsgesetz,
Bundesausbildungsförderungsgesetz und Sozialgesetzbüchern. In bestimmten Fällen
erhalten Gestattete und Geduldete mit
Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten bei der
Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums trotz
eines Bedarfs überhaupt keine Leistungen.
Wir halten diesen Punkt für so bedeutsam, dass es
sich lohnt, sich mit diesem Thema gesondert und
intensiv zu befassen. Denn an kaum einer anderen
Stelle werden die integrationspolitisch untragbaren
Konsequenzen von nicht ineinandergreifenden
Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen so deutlich wie
hier.
Nach der derzeitigen Rechtslage kann es so zu der
absurden Situation kommen, dass sich ein
ausbildungswilliger junger Mensch schlechter stellt, wenn
er eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt, als
wenn er es sein lässt. Das macht weder
integrationsnoch arbeitsmarkt- oder wirtschaftspolitisch Sinn. Im
Gegenteil, es ist zutiefst kontraproduktiv:*) Anlage 3
D)(B)
C)(A)
Manfred Lucha (Baden-Württemberg)(
(
Wir hemmen damit die Aufnahme einer
Ausbildung oder eines Studiums und den erfolgreichen
Abschluss des Bildungsgangs.
Wir schaffen Rechtsunsicherheit bei den
Betroffenen und Betrieben.
Und wir lassen unseren Leistungsbehörden nur
ausnahmsweise den Rückgriff auf
Härtefallregelungen. Einzelfalllösungen schaffen weder
Rechtssicherheit, noch werden wir damit den Menschen und
ihren Lebenslagen gerecht.
Hinzu kommt, dass es nicht im Einflussbereich der
Asylsuchenden liegt, ob das in Bundeszuständigkeit
durchgeführte Asylverfahren länger als 15 Monate
dauert und damit den Leistungsbezug gefährdet.
Meine Damen und Herren, die derzeitige
Förderlücke kann niemand wollen, und sie hat auch keiner
gewollt. Sie ist nicht Folge einer bestimmten
politischen Intention, sondern Folge eines unglücklichen
Zusammenwirkens verschiedener Gesetze. Darum
sollte es uns ein gemeinsames Anliegen sein, hier
nachzubessern und die Förderlücke zu schließen.
Die Länder haben die Bundesregierung bereits
mehrfach auf das Problem hingewiesen und
gefordert, die leistungs- und förderrechtlichen
Vorschriften so anzugleichen, dass Ausbildung oder Studium
nicht durch das Leistungsrecht verhindert und
konterkariert werden.
Wir wollen zugewanderte Menschen dazu
motivieren, sich in unser Land zu integrieren. Das kann nur
erfolgreich sein, wenn wir Ausbildung fördern und
Arbeitsmarkthürden abbauen, wenn wir
Anstrengung einfordern, damit aber auch Aufstiegschancen
verbinden.
Wir in Baden-Württemberg haben die Erfahrung
gemacht: Ausbildung und Arbeit sind der
Integrationsmotor schlechthin. Ich bin mir sicher, dass das
auch für alle anderen Länder gilt.
Herr Dr. Althusmann, ich bin Ihnen dankbar für Ihre
vorherige grundsätzliche Einlassung und den Hinweis
auf einen Verlust von 30 Milliarden Euro mit Blick auf
das Bruttosozialprodukt, weil wir keine Fachkräfte
haben. Das können wir uns wirtschafts- wie
gesellschaftspolitisch nicht erlauben. Das passt sehr gut zu
unserer heutigen Gesamtdebatte.
Deshalb hoffen wir, dass unser Anliegen länder-
und lagerübergreifend geteilt wird, und bitten Sie,
unseren Entschließungsantrag zu unterstützen.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Minister Lucha!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu:
dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik – federführend – sowie dem Finanzausschuss,
dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem
Ausschuss für Kulturfragen und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 10 auf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung
befristeter Regelungen im
Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu
den Websites und mobilen Anwendungen
öffentlicher Stellen (Drucksache 86/18)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Zunächst Ihr Handzeichen zu Ziffer 2! –
Minderheit.
Nun noch Ihr Handzeichen für alle nicht erledigten
Ziffern der Empfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe die grüne Liste auf. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 4/2018*)
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
11, 22, 24 bis 30, 34, 35 und 39.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 a) und b) auf:
a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung
eines Rahmens für die Interoperabilität
zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und
Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/
512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/
2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates,
der Verordnung (EU) 2016/399 und der
Verordnung (EU) 2017/2226
COM(2017) 793 final
(Drucksache 45/18, zu Drucksache 45/18)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung
eines Rahmens für die Interoperabilität
zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche
und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und
Migration)
COM(2017) 794 final
(Drucksache 46/18, zu Drucksache 46/18)
Es liegt eine Wortmeldung des Ministers Reul aus
Nordrhein-Westfalen vor.
Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
„Interoperabilität“ ist ein relativ sperriger Begriff. Aber wir
haben es mit einer sehr wichtigen Initiative zu tun, wie
ich finde, und zwar mit der Initiative der Europäi-
*) Anlage 4
D)(B)
C)(A)
Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen)(
(
schen Kommission zur Vernetzung der EU-
Informationssysteme in den Bereichen Migration und
Sicherheit.
Es geht nicht um eine abstrakte Angelegenheit,
sondern die vorliegenden Verordnungsvorschläge
dienen ganz konkret nachhaltigen Verbesserungen
im Bereich innere Sicherheit im europäischen Raum.
Gesicherte Identitätsinformationen sind elementare
Grundlage und zwingende Voraussetzung für eine
erfolgreiche Arbeit der zuständigen Behörden. Die
Folgen einer mangelhaften Identifizierung und
Registrierung können eine Gefährdung der inneren
Sicherheit nach sich ziehen. Falschidentitäten,
Dokumentenmissbrauch, Urkundendelikte versetzen Straftäter
in die Lage, unerkannt und unter Verschleierung
ihrer wahren Identität nahezu ungestört in allen
Kriminalitätsbereichen zu agieren.
Ich rufe in Erinnerung: Der Attentäter Anis Amri
hatte verschiedene Alias-Identitäten, bevor er am
19. Dezember 2016 elf Besucher eines
Weihnachtsmarktes tötete und Dutzende weitere Menschen
verletzte.
Die vorliegenden Verordnungsvorschläge richten
den Blick in die Zukunft und versuchen die Frage zu
konkretisieren, was wir gemeinsam mit unseren
europäischen Nachbarn tun können, um die innere
Sicherheit zu verbessern. Es liegt auf der Hand, dass
wir vor dem Hintergrund der aktuellen Migrations-
und Sicherheitslage gesicherte
Identitätsinformationen dringend benötigen.
Die Instrumente, die uns bisher zur Verfügung
stehen, sind veraltet, kompliziert, nicht ausreichend
miteinander verknüpft. Es gibt keinen systematischen
Abgleich zwischen den EU-Datenbanken. „Treffer“
in der unübersichtlichen Dateienlandschaft sind
oftmals vom Zufall abhängig. Die hierdurch
entstehenden Informationslücken machen unsere Behörden
stellenweise „blind“ und spielen am Ende Straftätern
in die Karten.
Wie kann es sein, dass wir Datenbanken betreiben,
in denen wir Straftäter registrieren, sie zur
Einreiseverweigerung ausschreiben, ihre Asylanträge
bearbeiten, jeweils ihre Namen und oft ihre
Fingerabdrücke erheben, und trotzdem nicht erkennen, dass
dieselbe Person mehrfach in den Systemen ist? Den
Bürgerinnen und Bürgern kann man auf diese
drängende Frage keine überzeugende Antwort geben.
Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf,
diesem Zustand entgegenzuwirken.
Die vorliegenden Verordnungsvorschläge setzen
an diesem Problem an. Sie haben drei
Kerngedanken:
Erstens. Biometrische Daten sowie dazugehörige
biografische Kerndaten werden grundsätzlich nur
noch einmal erfasst. Das Zusammenführen von zuvor
getrennten Informationen in einem Kerndatensystem
wird es ermöglichen, Falsch- und
Mehrfachidentitäten sofort zu erkennen, und zwar systematisch und
nicht nur zufällig. Fehlbeurteilungen aufgrund
zersplitterter Informationsspeicher können zuverlässig
vermieden werden.
Zweitens. Die datenschutzrechtlichen Gebote der
Datensparsamkeit und sachlichen Richtigkeit der
Daten werden gestärkt, indem Mehrfacherhebungen
und Mehrfachspeicherungen reduziert werden.
Datenqualität ist sowohl im Interesse der
Betroffenen als auch der Behörden, die kein Interesse daran
haben, sich unnötigerweise mit unverdächtigen
Personen zu befassen.
Selbstverständlich müssen Datenzugriffe auf das
erforderliche Maß beschränkt werden.
Mehrfachersuchen beziehungsweise wiederholte Anfragen an
unterschiedliche Systeme und die damit regelmäßig
zusammenhängende Übermittlung personenbezogener
Daten können vermieden werden.
Drittens. Die IT-Architektur und die Prozesse in
Europa werden ressourcenschonend und wirtschaftlich
betrieben. Die EU-Agentur eu-LISA wird in die Lage
versetzt, die Systeme zentral und effizient zu
betreiben.
Mir ist es ein besonderes Anliegen, an dieser Stelle
darauf hinzuweisen, dass die Initiative ausdrücklich
nicht den ungesteuerten Aufwuchs neuer Daten zum
Ziel hat. Unter uneingeschränkter Achtung der
Grundrechte und insbesondere des Datenschutzes
schaffen die Verordnungsvorschläge – das ist das
Interessante – die rechtlichen Voraussetzungen für
einen raschen, systematischen und kontrollierten
Abgleich biometrischer Daten und einen gemeinsamen
Speicher für Identitätsdaten.
Sehr geehrte Damen und Herren, die
Fragmentierung von EU-Informationssystemen ist ein
Sicherheitsrisiko. Das Informationsmanagement der EU
kann und muss deshalb dringend effizienter gestaltet
werden. Die Verordnungsvorschläge schaffen dafür
die Grundlage. Die Instrumente können zur
Identifizierung sowie zu dem Auffinden weiterer
Informationen zu den betreffenden Personen beitragen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir durch die
Vernetzung der Systeme und die Verbesserung der
Datenqualität effizient und ressourcenschonend im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas handeln.
Ich hoffe, dass dieses Projekt schnell vorankommt.
Es ist wahrscheinlich ein echter Beitrag dazu, dass die
Menschen Europa wieder interessant und gut finden,
weil sie einen klaren Nutzen erkennen. Ich hoffe,
dass es nicht ewig im Hin und Her hängenbleibt und
nicht fertig wird. Handlungsbedarf ist dringend
geboten. Der Vorschlag ist einer der guten aus Europa. –
Danke.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Minister Reul!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Ich rufe auf:
D)(B)
C)(A)
Amtierende Präsidentin Birgit Honé (
(
Ziffern 1 bis 6! Ich bitte um Ihre Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Punkt 13 auf:
Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur
Änderung der Richtlinie 2011/24/EU
COM(2018) 51 final
(Drucksache 34/18, zu Drucksache 34/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Lucha aus Baden-Württemberg vor.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Das sogenannte Health Technology Assessment
bestimmt den Zusatznutzen eines Medikaments.
Die EU schlägt für die klinische Bewertung neuer
Gesundheitstechnologien vor, dass Verfahren zur
Feststellung des Zusatznutzens künftig durch ein
Koordinierungsgremium an einen Mitgliedstaat
vergeben werden sollen. Alle Mitgliedstaaten müssen
das Ergebnis der Bewertung übernehmen und dürfen
keine eigene Bewertung mehr durchführen. Sie
dürfen nur wirtschaftliche oder soziale Aspekte
hinzufügen. Alle neuen Arzneimittel und bestimmte
Medizinprodukte fallen darunter.
Beim Thema Gesundheitswirtschaft müssen wir
drei Dinge miteinander in Einklang bringen:
Erstens ein nachhaltig finanziertes
Gesundheitssystem.
Zweitens die Belange von Patientinnen und
Patienten.
Und drittens wirtschaftliche Innovation und
Produktivität.
Der aktuelle Vorstoß der EU zeigt deutlich, wie
untrennbar diese Dinge miteinander verwoben sind.
Für alle diese Punkte birgt der EU-Vorschlag Risiken.
Der vorliegende Vorschlag ist ein klarer Eingriff in
unser Gesundheitssystem und damit in die nationale
Zuständigkeit. Das müssen wir so festhalten.
Die Frage des Zusatznutzens ist die Grundlage für
die Erstattungsfähigkeit und die Preisbildung. Es
besteht die Gefahr, dass durch die zentrale
Nutzenbewertung erfolgreiche Instrumente zur Kostendämpfung in
der gesetzlichen Krankenversicherung ausgehebelt
werden.
Es ist auch fraglich, ob eine zentrale
Nutzenbewertung angesichts der Unterschiede zwischen den
Bevölkerungen in den Ländern allen Patientinnen und
Patienten gerecht werden kann.
Bei der Frage, ob das neue Verfahren den
Herstellern nutzen oder schaden würde, scheiden sich die
Geister.
Die Gesundheitswirtschaft ist eines der wichtigsten
wirtschaftspolitischen Zukunftsfelder mit erheblichen
Wachstumschancen. Allein in Baden-Württemberg
lagen die Gesundheitsausgaben 2015 insgesamt bei
44 Milliarden Euro. Jeder achte Beschäftigte ist in
der Gesundheitsbranche tätig.
Die Stärke unserer boomenden
Gesundheitswirtschaft besteht in ihrer Vielfalt und Innovationskraft
insbesondere in Sachen Medizintechnik. Die
Medizintechnikbranche Deutschlands nimmt nach den
USA und China den dritten Platz der weltweiten
Produktion von Medizintechnik ein. In Deutschland und
insbesondere in Baden-Württemberg ist die Branche
geprägt von kleinen und mittelständischen
Unternehmen, darunter zahlreiche Start-ups im
sogenannten Medical Valley in und um Tuttlingen.
Weltmarktführer bei geschlossenen Infusionssystemen ist die
Firma V e t t e r in Ravensburg.
Wir wissen derzeit nicht, wie sich das von der EU
vorgeschlagene Verfahren auf den jeweiligen Preis
und auf die Qualität der Produkte auswirken wird.
Unklar ist auch, wie lange die Bewertung des
Zusatznutzens dauert.
Die zentrale Nutzenbewertung kann gerade für
High-Tech-Methoden wie ein Nadelöhr wirken, durch
das Unternehmen mit ihren Innovationen
durchmüssen. Dies kann vor allem Start-ups abschrecken, ihre
Ideen überhaupt weiterzuentwickeln.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Zug
wohl nicht – jedenfalls nicht vollständig – aufhalten
können. Wir sollten aber die Chancen nutzen, die
dieser Zug bietet. Eine EU-weite Nutzenbewertung
kann auch dazu beitragen, dass neue Technologien
schnell in einen großen Markt gebracht werden
können, wovon Patientinnen und Patienten profitieren
können.
Wir haben enormes Wissen und Potenzial. Genau
das müssen wir auch auf europäischer Ebene noch
stärker einbringen, damit Patientinnen und Patienten
in einem – weiterhin – finanzierbaren
Gesundheitssystem optimal versorgt und Arzneimittel und
Medizinprodukte neu und weiterentwickelt werden
können.
Als Grundlage brauchen wir den engen Austausch
aller Akteure in diesem Bereich, damit alle Belange
optimal in Einklang gebracht werden. Nur so können
wir sicherstellen, dass in unserem Gesundheitssystem
weiterhin eine Vielfalt an sicheren Produkten und
Arzneimitteln zur Verfügung steht, die Belange der
Patientinnen und Patienten in allen Verfahren gut
vertreten sind und Qualität, Produktivität und Innovation
unserer Gesundheitswirtschaft gestärkt werden. –
Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Minister Lucha!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
D)(B)
C)(A)
Amtierende Präsidentin Birgit Honé (
(
Ziffer 8! – Mehrheit.
Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch
nicht erledigten Ziffern der
Ausschussempfehlungen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Punkt 14 unserer Tagesordnung auf:
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Qualität von
Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Neufassung)
COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
(Drucksache 32/18, zu Drucksache 32/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Siegesmund aus Thüringen vor.
Anja Siegesmund (Thüringen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein hohes
einheitliches Schutzniveau für unser Trinkwasser ist wichtig,
ja unerlässlich für alle Bürgerinnen und Bürger in
Europa. Es gibt ihnen die Gewissheit, dass
Trinkwasser stets ohne Bedenken als Getränk und für die
Nahrungszubereitung verwendet werden kann.
Die Thüringer Landesregierung begrüßt daher das
Bestreben der Kommission ausdrücklich, den Zugang
zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser in allen EU-
Mitgliedstaaten sicherzustellen. Zu diesem Zweck
hat die Kommission die Richtlinie über die Qualität
von Wasser für den menschlichen Gebrauch
überarbeitet.
Wir begrüßen ebenso das Ziel der Kommission, den
Verbrauch von Flaschenwasser zu reduzieren. Das
bedeutet weniger Plastikmüll und ist ein wichtiger
Beitrag zu Umweltschutz und Ressourceneffizienz.
Unsere Zustimmung findet grundsätzlich auch der
ganzheitliche Ansatz für das Risikomanagement.
Dieser dient dem Erhalt und der
Wettbewerbsfähigkeit der EU im Wassersektor und erleichtert den
Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu
Trinkwasserinformationen.
Dennoch ist die Thüringer Landesregierung der
Auffassung, dass der Richtlinienvorschlag wichtige
Sachverhalte nicht richtig erfasst und daher nicht
sachgerecht regelt.
Wichtige Parameter, die bislang als Indikatoren die
Trinkwasserqualität sicherstellten, entfallen in dem
neuen EU-Richtlinienvorschlag. Das wird damit
begründet, dass sie keine gesundheitsbezogenen Daten
lieferten. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich
nicht.
Wir lehnen das Streichen bisheriger
Indikatorparameter mit Nachdruck ab. Diese Parameter sind für
die Qualität und Akzeptanz unseres Trinkwassers
von erheblicher Bedeutung.
Die Werte für gelösten organisch gebundenen
Kohlenstoff, der pH-Wert sowie die Werte für Eisen,
Mangan und Chlorid müssen weiter erhoben werden.
Diese Informationen sind für die Verbraucherinnen
und Verbraucher wichtig, um die Qualität des
Trinkwassers beurteilen zu können.
Besonders unverständlich ist es, wenn die EU-
Kommission die Akzeptanzgrößen „Geruch“ und
„Geschmack“ künftig nicht mehr feststellen will. Es wird
nicht zu vermitteln sein, dass Geruch und Geschmack
in der Qualitätsüberwachung für Trinkwasser
zukünftig keine Rolle mehr spielen sollen. Im Sinne unseres
gemeinsamen Ziels, den Verbrauch an
Flaschenwasser zu senken, müssen diese Indikatorparameter
unbedingt erhalten bleiben.
Thüringen fordert außerdem, dass die Parameter
Sulfat und Aluminium weiterhin überwacht werden.
Die Aufnahme von Sulfat und Aluminium hat
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Daran
besteht – davon bin ich fest überzeugt – in diesem
Hohen Haus kein Zweifel. Zu viel Sulfat im Trinkwasser
führt zu Recht zu Überwachungsmaßnahmen der
Gesundheitsbehörden. Mit saurem Regen gelangt
zunehmend Aluminium in unser Grund- und
Trinkwasser. Auch dies hat eine schädliche Wirkung auf den
menschlichen Organismus.
Für den Fall, dass die Indikatorparameter Sulfat
und Aluminium in der Neufassung der EU-Richtlinie
tatsächlich entfallen, fordert Thüringen die
Bundesregierung bereits jetzt zum Handeln auf. Im Rahmen
der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
sollte die Bundesregierung von der Option Gebrauch
machen, Aluminium und Sulfat als zusätzliche
Parameter für den Schutz der menschlichen Gesundheit
festzuschreiben.
Thüringen kritisiert außerdem, dass mit der
vorgelegten Trinkwasserrichtlinie die notwendige
Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie noch nicht
sichergestellt ist. Sie muss erfolgen. Solange die
Regelungen nicht aufeinander abgestimmt sind, wird
der spätere Vollzug in den Ländern erschwert.
Wir bitten deshalb die Bundesregierung, im
weiteren Verfahren darauf zu achten, dass für die Länder
und die Versorgungsunternehmen, mit denen wir in
den Ländern eng zusammenarbeiten, vollziehbare
Regelungen getroffen werden.
Wir bitten die Bundesregierung, sich dafür
einzusetzen, dass die bei den Ländern bestehenden
Bedenken in der weiteren Beratung des
Richtlinienvorschlags berücksichtigt werden.
Ziel unserer Bemühungen muss es sein, dass unser
Leitungswasser auch in Zukunft gesund,
preisgünstig und umweltfreundlich bleibt. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Frau Ministerin Siegesmund!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 9! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 10.
Ziffer 12! – Mehrheit.
D)(B)
C)(A)
Amtierende Präsidentin Birgit Honé (
(
Damit entfällt Ziffer 14.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 24.
Ziffer 30, zunächst ohne den eckigen
Klammerzusatz! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für den eckigen
Klammerzusatz der Ziffer 30! – Mehrheit.
Ziffer 31! – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 41.
Ziffer 43! – Minderheit.
Ziffer 47! – Minderheit.
Ziffer 48! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung
von Emissionsnormen für neue
Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im
Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur
Verringerung der CO2-Emissionen von
Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
(Neufassung)
COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
(Drucksache 28/18, zu Drucksache 28/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Hermann aus Baden-Württemberg vor.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Die Klimakrise ist zweifellos eine der großen
Herausforderungen ökologischer und ökonomischer
Art im 21. Jahrhundert.
Deswegen haben sich die Staaten der Welt
zusammengetan und 2015 in Paris ein
Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich abgeschlossen. Die
überwältigende Mehrheit der Staaten ist der
Meinung: Wir müssen etwas tun, um das 1,5- oder 2-Grad-
Ziel zu erreichen, dass also die Erde nicht noch
wärmer wird als um 2 Grad.
Die EU hat sich diesem Ziel verpflichtet. Auch die
Bundesrepublik Deutschland hat sich diesem Ziel
mehrfach verschrieben. Das verpflichtet uns,
Maßnahmen zu ergreifen, entsprechend diesem Ziel zu
handeln.
Sorge bereitet uns der Verkehrssektor. In 28 Jahren
Klimaschutzpolitik haben wir in vielen Sektoren
Erfolge erzielt – zum Beispiel bei der Energieerzeugung
und -verwendung, im Konsumgüterbereich, im
industriellen Produktionsbereich –, aber im
Verkehrssektor sind wir im Jahre 2018 mit demselben
Schadstoff- oder CO2-Ausstoß zugange wie 1990. Obwohl
in den Jahren viel getan wurde: Die Motoren sind
effizienter geworden. Aber in der Summe ist der CO2-
Ausstoß nicht zurückgegangen.
Wie kann das sein? Wenn man sich die Daten
genauer anschaut, erhält man Erklärungen:
Es gibt heute deutlich mehr Pkw-Fahrzeuge als vor
25 Jahren.
Es gibt einen Trend zu immer größeren Fahrzeugen
mit mehr PS, mit mehr Gewicht.
Es wird immer schneller und immer weiter
gefahren.
Die Zahl der Pendler wächst, die täglichen
Strecken der Pendler wachsen.
Immer mehr Güter werden auf der Straße
transportiert.
Das sind einige Erklärungen, die deutlich machen,
warum wir in diesem Bereich nicht besser werden.
Uns muss aber klar sein: Wir werden im
Klimaschutz nicht erfolgreich sein können, wenn wir nicht
endlich auch im Verkehrssektor einen bedeutenden
Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase leisten.
Im Klimaschutzplan der Bundesregierung – der
alten wie der neuen und der Vorgängerregierung – gibt
es das klare Bekenntnis, dass wir im Verkehrsbereich
einen Anteil erbringen müssen. Dort heißt es, dass wir
bis 2030 die Treibhausgase um 40 bis 42 Prozent
reduzieren müssen und dass wir bis 2050 80 bis 95 Prozent
Reduktion in allen Sektoren, auch im Verkehrssektor,
erbringen müssen. Wörtlich heißt es im
Klimaschutzplan der Bundesregierung:
Das Verkehrssystem in Deutschland wird im
Jahr 2050 nahezu unabhängig von Kraftstoffen
mit fossilem Kohlenstoff („dekarbonisiert“) und
somit weitgehend treibhausgasneutral sein.
Der Anspruch ist da. Allerdings müssen wir jetzt
Maßnahmen ergreifen, um dahin zu kommen.
Die EU-Kommission hat den Regierungen und den
Parlamenten in Europa einen Entwurf der
Grenzwerte für die Flotten der Fahrzeuge vorgelegt. Es
geht um die Pkw und die leichten – kleinen –
Nutzfahrzeuge. Alle Experten sind sich einig, dass der
Flottengrenzwert entscheidend dafür ist, wie viel
CO2-Ausstoß insgesamt im Verkehrssektor zustande
kommt; denn der CO2-Ausstoß erfolgt in der Zukunft
über die Vielzahl der Pkw und leichten
Nutzfahrzeuge.
Es geht um die Grenzwerte 2025 und 2030. Man
muss sich bewusst machen, dass die Neuzulassungen
von 2030 die Fahrzeuge sind, die bis 2045 fahren.
D)(B)
C)(A)
Winfried Hermann (Baden-Württemberg)(
(
Wenn wir heute darüber reden, geht es nicht um die
nächsten Tage, sondern wir sprechen über eine weit
in die Zukunft reichende Zeit. Man kann auch sagen:
Was wir heute tun oder nicht tun, hat
schwerwiegende Auswirkungen bis in die 30er und 40er Jahre
dieses Jahrhunderts. Was wir heute unterlassen,
müssen dann andere oder teilweise noch wir selber
nachholen, und zwar vermutlich umso mehr.
Die Geschichte hat gezeigt, dass Grenzwerte einen
Effekt haben: Sie machen die Motoren effizienter,
oder man sucht nach Alternativen, die klimaneutral
sind. Es ist die Funktion von Grenzwerten, dass
damit Innovationen, Veränderungen angestoßen
werden.
Der CO2-Flottengrenzwert ist entscheidend für die
Reduktion der Treibhausgase. Er ist das zentrale
Instrument überhaupt, und deswegen ist es so wichtig,
dass wir uns um einen ambitionierten
Flottengrenzwert bemühen.
Nun kann man natürlich fragen, was „ambitioniert“
ist, und ob ambitioniert genug ist, was die
Europäische Kommission vorlegt. Es gibt unterschiedliche
Bewertungen und Einschätzungen in den
verschiedenen Ausschüssen – Wirtschaftsausschuss,
Umweltausschuss, Verkehrsausschuss – und zum Teil in den
Regierungen selbst.
Eines ist sicher: Weniger als das, was die EU-
Kommission vorgelegt hat, dürfen wir auf gar keinen Fall
tun. Es bestehen Zweifel, ob das Vorliegende
ausreicht, um die besprochenen und beschlossenen Ziele
zu erreichen. Deswegen müssen wir genau prüfen,
ob die Grenzwertsetzung – die Reduktion – für 2025
und 2030 wirklich ausreichend ist. Zur Erinnerung:
bis 2025 minus 15 Prozent, bis 2030 minus 30 Prozent.
Man muss sich bewusst machen: Wie hoch ist dann
2030 der Anteil von Fahrzeugen, die noch immer CO2
ausstoßen, die noch weitere 15 Jahre im Markt sind?
Wie ich zitiert habe, wollen wir bis zur Mitte des
Jahrhunderts ja zu weitgehend klimaneutraler
Mobilität kommen. Man muss schon genau prüfen, ob das
ausreicht. Das war wahrscheinlich auch der Grund,
warum so viel diskutiert und gestritten worden ist –
auch in unserer eigenen Landesregierung; das will
ich nicht verhehlen.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen, aber es
gibt eine gemeinsame Grundhaltung: Wir müssen
dieses Instrument nutzen, und wir müssen es
ambitioniert nutzen; denn dadurch werden Innovationen
angeregt, wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer
Wirtschaft garantiert und kann ein wichtiger Beitrag zum
Klimaschutz geleistet werden. Nur dadurch! Alle
anderen Maßnahmen sind sehr viel schwieriger
durchzusetzen und übrigens nicht einfacher. Wenn wir
sagen: Machen wir doch die Treibstoffe klimaneutral!,
so ist es eine ziemlich große Herausforderung, aus
Rohöl klimaneutralen Treibstoff zu machen oder ein
Äquivalent in synthetischen Kraftstoffen mit
erneuerbaren Energien zu erzeugen.
Wir reden ja oft von einer „anderen Mobilität“,
einer Verkehrswende, die die Energiewende und die
Mobilitätswende beinhaltet. Der Ausbau des
öffentlichen Verkehrs, des Radverkehrs oder die
Elektrifizierung des Verkehrssektors sind sehr aufwendig und
mit großen Anstrengungen verbunden. Sie sind auch
sehr zeitraubend; alles dauert sehr lange. Wir müssen
vermutlich alle Register ziehen, um zum Erfolg zu
kommen. Wir sollten keinesfalls das Gefühl haben,
dass das alles gemütlich wird. Was wir beim
Flottengrenzwert nicht tun, müssen wir in anderen
Bereichen umso mehr tun. Das wird dann richtig
anstrengend.
Deswegen die dringende Bitte, ambitionierte
Grenzwerte festzusetzen mit dem klaren Ziel, das
Klimaschutzabkommen von Paris zu unterstützen, es nicht
zu verwässern, indem wir einen wenig ambitionierten
Flottengrenzwert für 2025 und 2030 machen! – Vielen
Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank,
Herr Minister Hermann!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffern 10, 11, 12 und 14 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
Mitteilung der Kommission über die
Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat
D)(B)
C)(A)
Amtierende Präsidentin Birgit Honé (
(
und Schutz von Menschen und Umwelt vor
giftigen Pestiziden“
C (2017) 8414 final
(Drucksache 763/17)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor.
Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 12.
Ziffer 14! – Minderheit.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den
Landesantrag in Drucksache 107/1/18.
Ziffer 15! – Minderheit.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den
Landesantrag in Drucksache 107/2/18.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Wir stimmen über den Landesantrag in Drucksache
107/3/18 ab. Bitte das Handzeichen! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
FinTech-Aktionsplan – Für einen
wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
COM(2018) 109 final
(Drucksache 70/18)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Ich rufe auf:
Ziffern 1, 2, 6 und 7 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die
Europäische Zentralbank, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Aktionsplan –
Finanzierung nachhaltigen Wachstums
COM(2018) 97 final
(Drucksache 67/18)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 6, zunächst ohne den letzten Spiegelstrich! –
Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den letzten
Spiegelstrich der Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffern 8, 9, 11 und 20 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 13.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Europäische Crowdfunding-Dienstleister für
Unternehmen
COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
(Drucksache 69/18, zu Drucksache 69/18)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3, zunächst ohne den letzten Satz! –
Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz der
Ziffer 3! – Mehrheit.
D)(B)
C)(A)
Amtierende Präsidentin Birgit Honé (
(
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 15 soll nach Absätzen getrennt abgestimmt
werden. Bitte daher zunächst das Handzeichen für
den ersten Absatz der Ziffer 15! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für den zweiten Absatz
der Ziffer 15! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a) und b) zur
gemeinsamen Beratung auf:
a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Festlegung von Vorschriften für die
Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen
Präsenz
COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18
(Drucksache 94/18, zu Drucksache
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Entgeltregulierung im Postbereich (G-SIG: 14021515)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Vereinfachung des Saatgutrechts in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 14021585)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Abbau von Hemmnissen auf dem Arbeitsmarkt (AHA-G) (G-SIG: 15019099)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (§§ 303, 304) (Graffiti-Bekämpfungsgesetz) (G-SIG: 14019678)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))