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Protokoll der 967. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 27.04.2018 · WP 19 · 967 · Original ↗

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Protokoll der 967. Sitzung des Bundesrates [Plenarprotokoll 967BUNDESRAT Stenografischer Bericht 967. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. April 2018 I n h a l t :Begrüßung des Botschafters des Staates Israel, Jeremy Issacharoff . . . . . . . . 105 A Präsident Michael Müller zur Europawoche . 106 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . 107 A, 133*A Dank an den bisherigen Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz . . . . . . . . . . . . . . 107 A Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . 107 B Erledigung noch anhängiger Vorlagen . . . 131 C, 137*, 155* 1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie zur Änderung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig- Holstein und Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen – (Drucksache 83/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 107 B 2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen – (Drucksache 51/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 107 B 3. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 84/18) b) Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht – Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 85/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . 111 A Sandra Scheeres (Berlin) . . . . . 111 B Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . 112 A Dr. Till Steffen (Hamburg). . . . . 133*C Beschluss zu a): Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . 113 A Beschluss zu b): Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . 113 A 4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 203/10) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 107 B 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin,Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 II Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache 761/17 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . 113 A Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . 113 B Heike Werner (Thüringen). . . . . 114 A Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 115 B Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . 116 A 6. Entschließung des Bundesrates: „Gebührenfreiheit für Aufstiegsfortbildungen voranbringen“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/18 [neu]) 118 D Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . 119 A Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 120 A 7. Entschließung des Bundesrates – Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 110/18) in Verbindung mit 38. Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU- Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen – Antrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen und Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 138/18) . . . . . . . . . 107 C Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . 107 D Regine Günther (Berlin). . . . . . 108 D Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . 109 C Thomas Strobl (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . 110 B Mitteilung zu 7 und 38: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . 111 A 8. Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze – Antrag der Länder Hessen und Schleswig-Holstein – (Drucksache 77/18) . . . . . . . . . . . . 120 A Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . 120 A Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . 121 B Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . 133*D Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen. . . . . . . . . . . . . 122 B 9. Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen – Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 78/18) . 122 B Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . 122 C 10. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Drucksache 86/18) . . . . . . . . 123 C Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 123 C 11. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (Drucksache 59/18) . . . . 123 C Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 134*A 12. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU- Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) 2016/399 und der Verordnung (EU) 2017/2226 COM(2017) 793 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 45/18, zu Drucksache 45/ 18) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU- Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) COM(2017) 794 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 46/18, zu Drucksache 46/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . 123 C Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen). 123 D Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . 125 A 13. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018 IIIdie Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU COM(2018) 51 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 34/18, zu Drucksache 34/18) 125 A Manfred Lucha (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . 125 A Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 126 A 14. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 32/18, zu Drucksache 32/18) . 126 A Anja Siegesmund (Thüringen) . . . 126 A Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 127 A 15. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Neufassung) COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 28/18, zu Drucksache 28/18) . . 127 B Winfried Hermann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . 127 B Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 128 D 16. Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ C(2017) 8414 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 763/17) . . . . . . . . . 128 D Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 129 B 17. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech- Aktionsplan – Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU- Finanzsektor COM(2018) 109 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 70/18) . . . . . . . . . 129 B Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 129 C 18. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan – Finanzierung nachhaltigen Wachstums COM(2018) 97 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 67/18) . . . . . . . . . 129 C Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 129 D 19. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding- Dienstleister für Unternehmen COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 69/18, zu Drucksache 69/18) 129 D Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 130 A 20. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 94/18, zu Drucksache 94/ 18) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen COM(2018) 148 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 97/18, zu Drucksache 97/ 18) . . . . . . . . . . . . . . . 130 A Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . 135*C Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . 130 C 21. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) COM(2018) 144 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 95/18, zu Drucksache 95/18) 130 C Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . 130 C 22. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungs- IV Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018rechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) Nr. 528/ 2012, (EU) 2016/424, 2016/425, (EU) 2016/426 und (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42/EG, 2009/48/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2013/53/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU, 2014/68/EU und 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 771/17, zu Drucksache 771/ 17 [neu2]) . . . . . . . . . . . . . 123 C Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 134*B 23. Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 (Drucksache 55/18) . . . . . . . . . 130 C Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . 130 D Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . 135*D Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 131 A 24. Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des ATP- Übereinkommens) (Drucksache 66/18). . . . 123 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 134*C 25. Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (Drucksache 88/18) . . . . . . . . . . . . . 123 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . 134*D 26. Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (Drucksache 90/18) . . . . . . . . . . . . . . . 123 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . 134*B 27. Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (Drucksache 93/18) . . . . . . . . . . . . 123 C Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . 134*B 28. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Themenbezogene Benennung auf Kommissions- und Ratsebene für den Bereich Trinkwasser- Richtlinie) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 82/18) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Komitee zur Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 101/18) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe „Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie“ (Richtlinie 2005/36/ EG) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 102/18) . 123 C Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 82/1/18 . . 134*D Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 101/1/18 . 134*D Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 102/1/18 . 134*D 29. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 104/18) . 123 C Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 104/18. . . . . 134*D 30. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 92/18) . . . . . . 123 C Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . 135*B 31. Wahl des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 117/18) . . . . . . . 107 C Beschluss: Staatsminister Franz Josef Pschierer (Bayern) wird gewählt . . . 107 C Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018 V32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung – Antrag der Länder Baden- Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 121/18) . 131 A Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 136*D Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Peter Hauk (Baden-Württemberg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . 131 B 33. Entschließung des Bundesrates zur Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/ studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 123/18). . . . . . . . . . . . . 122 C Manfred Lucha (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . 122 C Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 123 B 34. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 678/17, zu Drucksache 678/ 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 123 C Beschluss: Stellungnahme. . . . . . . 134*B 35. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 126/18) . . . . . 123 C Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 126/18 . . . . . 134*D 36. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/18) b) Entschließung des Bundesrates für eine Anhebung der Tagespauschale zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 136/18) . . . . . . . . 116 A Dr. Till Steffen (Hamburg). . . . . 116 B Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) 117 A Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . 118 A 37. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 137/18) . . . . . . . . . 118 A Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . 118 B Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . 118 D 39. Nationales Reformprogramm 2018 – Geschäftsordnungsantrag des Saarlandes – (Drucksache 139/18) . . . . . . . . . 123 C Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . 135*B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . 131 C Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . 132 A/C Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . 132 A/C VI Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018Verzeichnis der AnwesendenV o r s i t z : Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender Bürgermeister des Landes Berlin Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – zeitweise – Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) S c h r i f t f ü h r e r : Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Edith Sitzmann, Ministerin für Finanzen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Britta Ernst, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport B r e m e n : Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018 VIIH a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Till Steffen, Senator, Präses der Justizbehörde H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Herbert Reul, Minister des Innern Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus VIII Bundesrat – 967. Sitzung – 27. April 2018T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung 967. Sitzung Berlin, den 27. April 2018 SitzungD)( Beginn: 9.32 Uhr Präsident Michael Müller: Meine Damen und Herren, ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne die 967. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir zur Tagesordnung kommen, möchte ich den Botschafter Israels, Herrn I s s a c h a r o f f , als Ehrengast der heutigen Sitzung begrüßen. Exzellenz, ich freue mich, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. (Lebhafter Beifall) Herr Botschafter, Ihr Besuch steht im Zeichen von zwei aktuellen Gedenkanlässen, welche die besonderen Beziehungen zwischen dem deutschen und dem jüdischen Staat beispielhaft vor Augen führen: Am 14. Mai jährt sich zum 70. Mal der Gründungstag des Staates Israel, einer Heimat für Juden in aller Welt, damals vor allem für die Überlebenden des Holocaust. Fünf Jahre vor der Staatsgründung, am 19. April 1943, begann der jüdische Aufstand im Warschauer Getto. Es waren junge jüdische Frauen und Männer, die alles verloren hatten – ihre Familien, ihre Freunde, ihre Überlebensperspektive, aber nicht ihre Würde. Sie wollten der Welt zeigen, dass Juden sich nicht, wie Arno L u s t i g e r es einmal formulierte, „wie Lämmer zur Schlachtbank“ führen lassen wollten, sondern den Mut hatten, in aussichtsloser Lage aufrecht zu kämpfen. Der jüdische Widerstand im Angesicht der eigenen Vernichtung und die Gründung des Staates Israel sind eng miteinander verbunden. Nie wieder dürfen sich Verbrechen, wie sie Jüdinnen und Juden erleiden mussten, wiederholen. In dieser Doktrin spiegelt sich auch die besondere Verantwortung Deutschlands für die Existenz des Staates Israel. Deshalb schauen wir alle mit Sorge auf die jüngsten Unruhen in Gaza, die auch zeigen, welche Symbolkraft das Jubiläum der Staatsgründung für die Feinde Israels hat. Und wir hoffen, dass die Lage bis zum 14. Mai nicht weiter eskaliert, zumal an diesem Tag die US-Botschaft in Ost-Jerusalem eröffnet werden soll. Während meiner Jordanien-Reise als Präsident des Bundesrates konnte ich mich jedoch auch davon überzeugen, dass die Beziehungen zwischen Israel und seinen Nachbarn nicht zwangsläufig von Gewalt und Hass bestimmt sein müssen. Jordanien ist ein gutes Beispiel dafür, dass es einen friedlichen Ausgleich in der Region geben kann. Exzellenz, an Tagen wie diesen schauen wir als Deutsche nicht nur auf Israel, sondern wir blicken mit Sorge auf einen immer enthemmter auftretenden Antisemitismus in unserem Land. Wir alle waren fassungslos, dass Menschen auf offener Straße angegriffen werden, weil sie Kippa tragen. Wir haben gesehen, wie eine mit Prominenz geschmückte internationale Organisation am Gedenktag der Novemberpogrome zum Boykott und zur Isolierung Israels aufruft und gegen alle hetzt, die Israel unterstützen. Und in den Deutschen Bundestag und in zahlreiche Länderparlamente ist eine rechtspopulistische Partei eingezogen, aus deren Reihen immer wieder antisemitische Provokationen und Forderungen nach Revision unserer Gedenkkultur zu vernehmen sind. Dass es in unserem Land zu solchen Attacken auf Jüdinnen und Juden kommt, ist eine Schande. Es gab in unserer Gesellschaft leider immer einen harten Kern Antisemiten. Auch hat die Aufnahme von Flüchtlingen seit 2015 dazu geführt, dass Menschen zu uns gekommen sind aus Ländern mit einer antiisraelischen Staatsdoktrin. Aber erklärt das, warum nicht eingegriffen wird, wenn bei Demonstrationen Hassgesänge ertönen und israelische Fahnen brennen? Warum Juden ihre religiöse Identität verbergen aus Angst, angegriffen zu werden? Wir stehen vor der Frage, warum der Antisemitismus in unserer Gesellschaft wieder so ungeniert seine hässliche Fratze zeigen kann. Wir sollten die Antwort auch bei uns selbst suchen. Wir halten uns zugute, dass wir die Verbrechen des Nationalsozialismus weitgehend aufgeklärt und aufgearbeitet haben. Zeitzeugen besuchen Schulen und D)(B) C)(A) Präsident Michael Müller ( ( berichten über das Überleben während des Holocaust. Museen, Ausstellungen, Gedenk- und Erinnerungsorte sind von hervorragender Qualität, sie liefern eine unverzichtbare pädagogische Arbeit und werden bis heute stark besucht. Aber kann es nicht sein, dass wir durch diese unzweifelhaften Erfolge ein bisschen bequem geworden sind? Dass wir glauben, durch eine engagierte Aufklärung die Gesellschaft weitgehend gegen Antisemitismus imprägniert zu haben? Tatsache ist: Wir müssen sehr wachsam sein. Wachsamer denn je. Antisemitismus muss dort bekämpft werden, wo er sichtbar ist: auf dem Schulhof, auf den Straßen, in den Bars und Kneipen, im Alltag. Wir müssen jenen beistehen, die gemobbt und bedroht werden. Gesetze und Gedenkstätten sind wichtig, können aber alleine den Antisemitismus nicht besiegen, sondern nur wir alle, eine aktive Bürgerschaft, die geistesgegenwärtig und kompetent reagiert. Ich möchte keine Antisemiten in unserem Land, egal woher sie kommen. Wer gegen Menschen wegen ihrer kulturellen Herkunft oder Lebensweise hetzt, der ist ein Feind unserer freien Gesellschaft und verdient eine entsprechende Reaktion. Exzellenz, Ihr Besuch der heutigen Bundesratssitzung ist ein Zeichen der unverbrüchlichen Solidarität zwischen Deutschland und Israel. Ich versichere Ihnen: Diese Solidarität wird auch von der deutschen Länderkammer entschieden und engagiert getragen. In diesem Sinne danke ich Ihnen, Herr Botschafter, dass Sie heute hier sind, und heiße Sie erneut herzlich willkommen. (Lebhafter Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere heutige Sitzung findet auch vor einem weiteren wichtigen Anlass statt, denn in den kommenden Tagen beginnt die Europawoche, eine Gemeinschaftsaktion der Länder, der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments mit langer Tradition. Wir feiern die Europawoche immer um den 9. Mai herum, denn an jenem Tag im Jahr 1950 formulierte der damalige französische Außenminister Robert S c h u m a n die Grundidee zur heutigen Europäischen Union: die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft. Sie war der Versuch, den Kriegen in Europa ein Ende zu bereiten. Zum Glück war diese Idee, wie wir wissen, äußerst erfolgreich, denn tatsächlich wurden aus Erbfeinden enge Verbündete und Freunde. Diese Grundidee ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Denn Europa ist nicht nur Brüssel. Es ist auch unsere Antwort auf totalitäre Gesellschaftsvorstellungen, auf antisemitische Hasstiraden und auf nationalistische Bestrebungen. Es ist unser gemeinsames Fundament mit unverrückbaren Werten: Frieden, Freiheit, Solidarität, Demokratie und der Katalog der unveräußerlichen Menschenrechte. Diesen unermesslich großen Wert Europas möchte ich auch hier im Rahmen des Bundesrates würdigen. Denn Europa ist auch unsere Heimat. Die europäische Idee ist unser großer gemeinsamer Nenner, sie verbindet uns mit den Menschen in der Nachbarschaft, mit den vielfältigen Kulturen unseres Kontinents. Sie ist gemeinsames Lebensgefühl und unser Markenzeichen im Ausland. Egal, was manche sagen: Europa prägt heute unseren Lebensalltag. Es ist wie jedes politische und gesellschaftliche Gebilde mit Krisen konfrontiert, aber es lässt sich nicht auseinanderdividieren, weder durch auswärtige Mächte noch durch den Brexit oder durch Finanzkrisen. Das haben wir schon auf das Eindrücklichste bewiesen. Europa macht uns nach außen stark, und es verbindet uns nach innen. Es ist Grundbedingung für ein Leben in Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ein starkes, vereintes Europa, das zusammenhält, ist für uns alle ein Gewinn. Aber einfache Antworten auf die drängendsten Fragen unserer europäischen Gemeinschaft wird es nicht geben: Was bedeuten Frieden und Freiheit heute? Fühlen sich noch alle den Werten der Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet? Wie begegnen wir dem Rechtsruck in vielen unserer Länder? In einem bin ich mir sicher: Die Antworten müssen auch europäisch gegeben werden. Alle, die uns vermitteln wollen, dass in der Rückkehr zum Nationalstaat oder gar in der Spaltung Europas die Lösung läge, sind schlechte Berater. Europa ist Vielfalt, und diese Vielfalt und das klare Bekenntnis zu ihr machen uns so einzigartig erfolgreich in der Welt. Dabei hat sich die Welt seit der Schuman-Rede 1950 grundlegend geändert, in unseren Tagen nicht zuletzt durch die Digitalisierung. Das hat Auswirkungen auf unser gesamtes Lebensumfeld. Darauf dürfen wir nicht nur reagieren. Wir müssen im Sinne des gesellschaftlichen Fortschritts entschlossen und zukunftsorientiert handeln und dafür manchmal auch über unseren Schatten springen. Sind wir und unser Sozialstaat wirklich auf die kommenden Umwälzungen vorbereitet, oder müssen wir neu denken und handeln? Ich finde, die Sozialstaatsdebatte der vergangenen Wochen hat den Stein zur rechten Zeit ins Rollen gebracht. Wir müssen neue Antworten geben auf die Situation, die wir vorfinden. Und die zukünftigen Antworten müssen das Europäische immer im Blick haben, denn national schaffen wir nur einen Bruchteil unserer Aufgaben. Wir können unsere europäische Zukunft gemeinsam gestalten, meine Damen und Herren: als Bundesrat in unseren Kompetenzfeldern, als Länder, indem wir die zahlreichen Angebote im Rahmen der Europawoche fördern und unterstützen, und als Bürgerinnen und Bürger, indem wir uns für europäische Belange und in der Gewissheit einmischen, dass wir alle Europäer sind. Lassen Sie uns in den kommen- D)(B) C)(A) Präsident Michael Müller ( ( den zwei Wochen werben für ein Europa als unser aller gemeinsames Projekt! – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, nun habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzugeben. Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und Herrn Erstem Bürgermeister Peter T s c h e n t s c h e r herzlich zu seiner Wahl gratulieren. Herzlich willkommen in unserer Mitte! (Beifall) Frau Staatsrätin Dr. Annette T a b b a r a ist neue Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg. Auch Ihnen unsere herzlichen Glückwünsche! (Beifall) Mit Ihrem Einverständnis verzichte ich auf die Verlesung der weiteren Namen und verweise auf den Ihnen vorliegenden Umdruck*), der auch zu Protokoll genommen wird. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen. Den ausgeschiedenen Mitgliedern danken wir für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Mein besonderer Dank gilt Herrn Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Mit ihm hat ein vertraut gewordenes Gesicht unser Haus verlassen; er war über sieben Jahre lang Mitglied des Bundesrates. Auch in seiner neuen Funktion wird er uns sicher treu bleiben, wenn auch künftig von der Regierungsbank aus. Olaf Scholz ist schon als junger Mann in die SPD eingetreten und war vor seiner politischen Karriere als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Dieses Themengebiet ist seitdem ein bestimmendes Thema in seinem politischen Wirken: Er war zwei Jahre lang Bundesminister für Arbeit und Soziales und gilt als Verfechter von fairen Arbeitsbedingungen. Auch für die Qualifizierung von Schulabbrechern hat er sich starkgemacht. In seiner Zeit als Erster Bürgermeister von Hamburg hat er sich besonders für den Ausbau von Krippenplätzen und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt. Olaf Scholz pflegt einen hanseatischen Politikstil: nüchtern, unaufgeregt, sachlich und zielorientiert. Er ist geradlinig und authentisch. Wir sind uns sicher, diese Eigenschaften werden ihm auch bei der Bewältigung seiner neuen Aufgabe als Bundesfinanzminister zugutekommen. Wir wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen mit 39 Punkten vor. Die Punkte 1, 2 und 4 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Tagesordnung wird TOP 31 aufgerufen. Anschließend werden die verbundenen Punkte 7 und 38 behandelt. Nach TOP 5 werden die Punkte 36 und 37 beraten. Nach TOP 9 wird Punkt 33 aufgerufen. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 31: Wahl des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 117/18) Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Franz Josef P s c h i e r e r (Bayern) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Es ist einstimmig so beschlossen. Die Punkte 7 und 38 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: 7. Entschließung des Bundesrates – Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 110/18) in Verbindung mit 38. Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen – Antrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 138/18) Dem Antrag unter Punkt 38 ist Baden- Württemberg beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Herr Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg beginnt. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 11. April dieses Jahres hat das Brandenburgische Landeskabinett der Bundesratsinitiative zugestimmt, die heute gemeinsam von den Ländern Berlin, Bremen, Hessen, Thüringen und Brandenburg eingebracht wird. Die Initiative fordert den Bund auf, umgehend kamerabasierte Assistenzsysteme für Lkw einzuführen, und zwar nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Fast zeitgleich ereignete sich in Oranienburg ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem eine Radfahrerin von einem rechts abbiegenden Laster übersehen und überrollt worden ist. Die ältere Dame hatte keine Chance. Sie verstarb noch am Unfallort. Sie alle wissen: Das ist kein Einzelfall. Aus einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen geht hervor, dass etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrer Opfer von Abbiegeunfällen*) Anlage 1 D)(B) C)(A) Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg)( ( werden. Die Auswertung hat gezeigt, dass die Schuld selten die Radfahrer tragen. Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel schildern, das mir persönlich besonders nahe gegangen ist: Am 5. September 2017 wurden die Einsatzkräfte der Brandenburger Polizei und der örtlichen Feuerwehren zu einem Unfall mit einem Kleintransporter auf der Autobahn A 2 gerufen. Der Fahrer des Transporters war auf einen Sattelschlepper aufgefahren, wurde eingeklemmt und schwer verletzt. Für die Rettungsarbeiten sperrten Polizei und Feuerwehr die rechte und die mittlere Spur. Etwa eine Stunde nach dem Unfall wollte ein Lkw- Fahrer auf der linken Spur an der Unfallstelle vorbeifahren. Dabei erfasste er mit seinem Lkw ein Polizeifahrzeug, das zur Sicherung auf der mittleren Spur stand. Der Sattelzug kam ins Schlingern und prallte gegen ein Feuerwehrauto. Dieses kippte um und begrub zwei Kameraden der Feuerwehr unter sich. Ein 23-Jähriger und sein 38-jähriger Kollege verstarben noch an der Unfallstelle. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren, um anderen Menschen zu helfen und Leben zu retten, dabei selbst ums Leben kommen, macht das besonders betroffen. Ich habe an der Trauerandacht für die beiden Kameraden der Feuerwehr teilgenommen. Viele Menschen in Brandenburg und weit darüber hinaus hat das Schicksal der Kameraden und ihrer jungen Familien tief bewegt. Unfälle mit schweren Lkw enden oft dramatisch, nicht nur in Brandenburg. Bundesweit sterben dabei jährlich fast 500 Menschen, über 3 200 werden schwer verletzt. Viele dieser Unfälle wären mit den heute verfügbaren technischen Mitteln vermeidbar oder würden glimpflicher ablaufen. Dafür muss dieser technische Fortschritt, der zur Verfügung steht, jedoch genutzt und – ich füge hinzu – zur Pflicht gemacht werden. Bislang sind diese Möglichkeiten nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das muss sich ändern. Deshalb fordern wir gemeinsam mit den eingangs genannten Ländern einen wirksamen elektronischen Abbiegeassistenten für Lkw, der den Fahrer warnt, sobald ein Radfahrer in den toten Winkel eines Lkw gerät. Der Abbiegeassistent könnte in über 60 Prozent aller Unfälle zwischen Lkw und Radfahrer den Unfall verhindern oder zumindest abschwächen. Ich denke, wir sind uns einig darüber, dass alles unternommen werden muss, damit der Verkehr auf den Straßen in Deutschland sicherer wird. Dazu gehört auch der von Brandenburg gemeinsam mit Niedersachsen heute eingebrachte Antrag zu den Notbremsassistenten, die die Lkw-Fahrerinnen und - Fahrer in kritischen Situationen entlasten und so wirksam Unfälle vermeiden oder abmildern können. Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2016 die Bundesregierung aufgefordert, bei der EU-Kommission eine Anpassung von zwei EU-Verordnungen mit dem Ziel einzufordern, ein dauerhaftes Ausschalten von Notbremsassistenten in schweren Nutzfahrzeugen auszuschließen. Damit sollen Auffahrkollisionen nicht nur mit bewegten, sondern auch mit stehenden Fahrzeugen, also am Stauende, vermieden werden. Das ist bisher leider nicht geschehen. Deshalb haben die Landesregierungen von Brandenburg und Niedersachsen beschlossen, heute erneut die Bundesregierung aufzufordern, sich bei der EU-Kommission für eine verpflichtende Einführung von Notbremsassistenten und Abstandswarnern für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einzusetzen. Und die Bundesregierung soll aufgefordert werden, eine bundesweite Vorschrift einzuführen, dass ein Abschalten dieser Systeme unzulässig ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle haben Bilder von schweren Unfällen, von Auffahrunfällen vor Augen. Niemand möchte auf der Autobahn am Stauende in einem Pkw sitzen. Lassen Sie uns deshalb auf dem Weg zum autonomen Fahren zuerst das autonome Bremsen in Angriff nehmen! Das ist keine ferne Zukunftsmusik, es gibt hier ausgereifte technische Lösungen. Sie müssen jetzt aber auch rechtlich bindend gemacht werden. Die Vorschriften in diesem Bereich hinken der Technik um Jahre hinterher. Wenn es um Menschenleben geht, dürfen wir das nicht zulassen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unseren Anträgen. – Danke sehr. Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Als Nächste hat Frau Senatorin Günther aus Berlin das Wort. Regine Günther (Berlin): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ministerpräsident Woidke hat uns in einigen Beispielen schon schwere Unfälle vor Augen geführt. Erlauben Sie mir, zwei Beispiele zu ergänzen, die mich in den letzten Wochen besonders bewegt haben! Vergangene Woche ist in Hannover ein 11-jähriger Junge am helllichten Tag beim Überqueren einer Ampel von einem rechts abbiegenden Lkw überrollt worden. Er hatte wie der Fahrer des Sattelschleppers Grün. Er war auf dem Fahrradweg unterwegs. Der Lkw hat den Jungen vor den Augen seiner Mutter überfahren. Er war sofort tot. Einen ähnlichen Unfall gab es in Berlin Anfang dieses Jahres. Opfer war damals eine 53-jährige Frau. Wie Herr Woidke schon ausgeführt hat: Sie alle kennen bestimmt solche Beispiele aus Ihren eigenen Bundesländern. Und wir können uns den Schmerz der Familien und der Freunde, den solch ein Unglück verursacht, kaum vorstellen. Aber wir können etwas tun, damit solche Unfälle viel seltener vorkommen als bisher. Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass endlich Abbiegeassistenten in Lkw eingebaut werden. D)(B) C)(A) Regine Günther (Berlin)( ( Es besteht dringender Handlungsbedarf: Laut Statistischem Bundesamt kam es in den Jahren 2012 bis 2016 zu 620 Unfällen durch abbiegende schwere Lkw. Dabei starben 40 Radfahrer und Radfahrerinnen und 4 Fußgänger. Jeder Tote und Verletzte ist einer zu viel. Wir verfolgen deshalb zusammen die „Vision Zero“. Das heißt: Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr soll es möglichst gar nicht mehr geben. Davon sind wir aber sehr weit entfernt. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Schweden oder Großbritannien kommen deutlich weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben als in Deutschland. Wir müssen deshalb größere Anstrengungen unternehmen, um unsere Straßen und Kreuzungen sicher zu machen. Hierzu braucht es technische Innovationen, aber auch ihre Verbreitung. Schon 2009 wurden technische Abbiegeassistenzen entwickelt. Allerdings sind sie viel zu wenig im Einsatz. Deshalb brauchen wir den verpflichtenden Einsatz. Bereits vor einem Jahr haben die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister die verpflichtende Einführung gefordert. Ich bin besonders froh, dass wir heute darüber im Bundesrat diskutieren und Berlin den Antrag gemeinsam mit Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen einbringt. ( V o r s i t z : Vizepräsident Daniel Günther) In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf europäischer und internationaler Ebene für drei Punkte einzusetzen: Erstens. In die Typgenehmigungsvorschriften sollen bei Lkw ab 7,5 Tonnen schnellstmöglich Abbiegeassistenzsysteme mit Notfallbremsung nach dem neuesten Stand der Technik aufgenommen werden. Zweitens. Für alle im Verkehr befindlichen schweren Lkw soll eine Nachrüstpflicht für Abbiegeassistenzsysteme gelten. Gleichzeitig wollen wir, dass die Bundesregierung diese Nachrüstung finanziell fördert. Abstimmungen auf internationaler Ebene brauchen Zeit. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung schnell aktiv wird. Die antragstellenden Länder würden einen einstimmigen Beschluss nach den Ausschussberatungen sehr begrüßen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Union und SPD: Im Koalitionsvertrag ist der Abbiegeassistent enthalten, allerdings ohne die Pflicht zur Nachrüstung. Da sollte die Koalition nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Zugmaschinen sind in Deutschland 30 Jahre auf der Straße. Das heißt: Ohne Nachrüstpflicht bestünde das Sicherheitsrisiko noch viele weitere Jahre, und das kann niemand wollen. In den Polizeiberichten zu Abbiegeunglücken heißt es oft: Der Fahrer hat das Opfer offenbar übersehen. – So ist es sicher meistens. Aber eine Unachtsamkeit, ein Augenblicksversagen darf so weit wie möglich keine tödlichen Folgen mehr haben. Moderne Technik kann Menschenleben retten. Deshalb sollten wir sie nutzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Antrag. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächster hat Staatsminister Al-Wazir aus Hessen das Wort. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Hessen gab es im letzten Jahr 48 Unfälle zwischen Lastwagen und Radfahrern beim Abbiegen: 36 beim Rechtsabbiegen, 12 beim Linksabbiegen. Viele dieser Unfälle endeten mit sehr schweren Verletzungen, manche tödlich. Wir haben diese Bundesratsinitiative bei uns im Kabinett vor drei Wochen beschlossen. Und vor zwei Wochen gab es den nächsten Unfall mit einer lebensgefährlich verletzten Radfahrerin in Frankfurt. Wir hatten im letzten Jahr Abbiegeunfälle mit tödlichen Folgen unter anderen in unseren Städten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Natürlich ist klar, dass ein Lastwagenfahrer keine Rundumsicht haben kann. Das ist bauartbedingt gar nicht anders möglich. Es ist in den letzten Jahren durchaus gelungen, baulich vieles zu verändern. Wenn Sie sich einmal anschauen, wie Lkw-Spiegel heute aussehen, und sich daran erinnern, wie sie früher ausgesehen haben, ist schon einiges passiert. Aber der tote Winkel ist nicht komplett mit Spiegeln aufzuhellen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir zur Minimierung der Gefahren vieles tun müssen. Bevor ich zu den technischen Systemen komme, will ich zwei Sachen nennen, die nicht Gegenstand dieses Antrags sind, gar nicht sein können. Das Erste ist: Öffentlichkeit schaffen. Alleine diese Debatte führt vielleicht dazu, dass sich manche Radfahrer, die einen Lkw von hinten anfahren, Gedanken machen, ob es nicht klüger ist, hinter dem Lkw zu bleiben. Ich sage ausdrücklich dazu: Das nützt natürlich nichts, wenn man als Radfahrer auf der Straße an der Ampel steht, und der Lkw kommt danach. Das Zweite ist: Wir müssen auch über infrastrukturelle Maßnahmen nachdenken. Unsere Städte wachsen zu einem großen Teil. Der Radverkehrsanteil erhöht sich; das ist eine gute Nachricht. Aber das bedeutet natürlich auch, dass es Platzkonkurrenz gibt. Deswegen müssen wir uns über die Frage Gedanken machen, wie man für die Radfahrer mehr Platz im wahrsten Sinne des Wortes schaffen kann. Das ist zum Beispiel mit Aufstellzonen vor den Autos und Lastwagen möglich, damit sie ins Blickfeld geraten. Gegenstand unserer Initiative ist aber: Wir wollen auch die technischen Möglichkeiten nutzen, die es inzwischen gibt. Der Abbiegeassistent soll Lkw-Fahrer bei eingeschränkter Sicht oder schwierigen Verkehrssituationen unterstützen, gezielt und aktiv über mögliche D)(B) C)(A) Tarek Al-Wazir (Hessen)( ( Personen im toten Winkel warnen und im Falle eines Falles automatisch eine Notbremsung einleiten. Ich will ausdrücklich sagen: Wir brauchen diese Systeme. Wir müssen ihren Einsatz bei der Ausstattung von Neufahrzeugen und die Nachrüstung vorantreiben, wie Kollegin Günther gerade sagte. Und wir müssen am Ende des Tages überlegen, wer noch dazu beitragen kann, dass diese Systeme verbreitet werden. Natürlich kosten sie Geld. Ich könnte mir vorstellen, dass der Bund mit den Versicherern ins Gespräch geht. Denn Unfälle, die vermieden werden, sparen Kosten. Ich finde, entsprechend ausgerüstete oder nachgerüstete Fahrzeuge könnten durchaus einen Rabatt bei der Versicherung bekommen. Wichtig ist, dass wir uns auch auf europäischer Ebene mit dieser Frage beschäftigen. Eine rein nationale Regelung an dieser Stelle nützt nichts; denn wir sind ein Land in der Mitte Europas mit Lastwagen aus vielen Ländern rings um uns. Insofern ist das dringend nötig. Der zweite Punkt – das will ich in Richtung Brandenburg und Niedersachsen sagen –: Stichwort „Notbremsassistenten“. Das haben wir letzte Woche auf der Verkehrsministerkonferenz beschlossen, und das begrüße ich ausdrücklich. Auch hier Zahlen: Im Jahr 2017 gab es in Hessen insgesamt 213 Verkehrstote. Das war die geringste Zahl seit Beginn der Statistik. Es waren trotzdem 213 zu viel. 35 davon sind auf hessischen Autobahnen gestorben. Von den 35 wiederum sind 19 bei Unfällen ums Leben gekommen, an denen ein Lkw beteiligt war. Sie sehen: Wenn ein Lkw beteiligt ist, sind die Folgen oft ungleich schwerer, als wenn zwei Personenfahrzeuge zusammenstoßen. Natürlich muss man Spurhaltesysteme, Notbremsassistenten, Abstandswarner in bestimmten Situationen ausschalten können, Stichwort „enge Baustellen mit allem, was dazugehört“. Die spannende Frage ist, ob man sie dauerhaft ausschalten kann beziehungsweise ob sie sich irgendwann automatisch wieder einschalten. An diesem Punkt haben wir ganz offensichtlich eine Lücke. Ich wäre sehr dafür, dass wir da im Interesse der vielen Angehörigen von Toten und der Schwerverletzten, aber auch der Verkehrssicherheit allgemein aktiv werden. Als Verkehrsminister eines Landes, an dem bekanntlich kein Weg vorbeiführt, kann ich Ihnen sagen: Manchmal stelle ich nach dem nächsten umgekippten Lastwagen mit entsprechenden Folgen die Uhr auf A 5 oder A 3 – weil dann immer stundenlang vieles nicht mehr geht. Ich glaube, dass wir die technischen Möglichkeiten haben. Wenn wir sie haben, müssen wir sie nutzen. – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächster hat Minister Strobl aus Baden-Württemberg das Wort. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr Präsident des Bundesrates Daniel Günther! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle verfolgen ein gemeinsames Ziel: einen sicheren Straßenverkehr ohne Unfälle mit Toten und Verletzten. Dieses Ziel ist keine abstrakte Zukunftsvision. Schon heute haben wir dazu die technischen Mittel. Wir müssen sie nur konsequent einsetzen. Ehrlich gesagt: Ich verstehe nicht, dass wir das nicht längst tun. Im vergangenen Jahr gab es allein in Baden- Württemberg 111 Tote bei Verkehrsunfällen mit Lastkraftwagen. 23 dieser tragischen Unfälle ereigneten sich am Stauende auf Autobahnen. Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der A 5 am Walldorfer Kreuz im Februar verloren vier Menschen ihr Leben, weil ein Lkw ungebremst in ein Stauende raste. Vier Menschenleben zu viel! Das wäre nicht passiert, wenn im Lkw des Unfallverursachers ein modernes Notbremsassistenzsystem verbaut gewesen wäre, das der Fahrer nicht hätte abschalten können. Diesen Zustand können und wollen wir im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht weiter akzeptieren. Wir müssen jetzt handeln. Seit November 2015 sind europaweit für schwere Lkw und Omnibusse Notbremsassistenzsysteme vorgeschrieben. Ab 1. November 2018 wird diese Einbaupflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erweitert. Aber mit der Einbaupflicht ist keine Benutzungspflicht verbunden. Wie sollen wir das den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich erklären? Warum können diese lebenswichtigen Sicherheitssysteme einfach ausgeschaltet werden? Von dieser Möglichkeit wird insbesondere bei Überholvorgängen ständig Gebrauch gemacht. Die Technik ist mittlerweile so weit, dass eine Abschaltmöglichkeit einfach nur noch gefährlich ist. Moderne Bremssysteme können langsam fahrende oder stehende Fahrzeuge sicher erkennen. Die derzeit auf EU-Ebene vorgesehenen Verzögerungswerte um 20 km/h bei Gefahrensituationen entsprechen deshalb nicht mehr dem Stand der Technik. Und: Moderne Systeme können einen Lkw im Rahmen einer Gefahrenbremsung sicher zum Stehen bringen. Ein Test des ADAC im letzten Jahr hat gezeigt, dass eine Abschaltung des Systems also weder nötig noch sinnvoll ist. All das sind keine neuen Erkenntnisse. Bereits im November 2016 haben wir im Bundesrat die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Notbremsassistenzsysteme in Lkw nicht mehr abgeschaltet werden können. Die Bundesregierung hat dieses Vorhaben unterstützt, leider ohne greifbaren Erfolg. Unsere klare Forderung ist deshalb: Erstens eine Pflicht zum Einbau von Notbremsassistenzsystemen auf Basis des aktuellen Stands der Technik. Zweitens – und noch viel wichtiger – eine Pflicht, diese Systeme auch zu nutzen. D)(B) C)(A) Thomas Strobl (Baden-Württemberg)( ( Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Wir haben die Technik, Unfälle zu verhindern. Wir müssen sie nur nutzen. Das Land Baden-Württemberg bringt daher gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen den vorliegenden Antrag ein. Ich bitte Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diesen ebenfalls zu unterstützen. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage unter Punkt 7 – federführend – dem Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem EU-Ausschuss, dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu. Die Vorlage unter Punkt 38 weise ich – federführend – dem EU-Ausschuss sowie – mitberatend – dem Innenausschuss und dem Verkehrsausschuss zu. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 3 a) und b) auf: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG- ÄndG) – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen – (Drucksache 84/18) b) Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht – Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen – (Drucksache 85/18) Beiden Anträgen ist Rheinland-Pfalz beigetreten. Wortmeldungen liegen vor. Zunächst Frau Senatorin Scheeres aus Berlin. Sandra Scheeres (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen zwei Initiativen zur Änderung des BAföG vor. Das Land Berlin hat sie gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz eingebracht. Beide Initiativen zielen darauf ab, dringende Korrekturen des BAföG vorzunehmen. Uns geht es zum einen um eine Anhebung der Wohnpauschalen, zum anderen darum, das BAföG generell weiterzuentwickeln. Die Freibeträge und die Bedarfssätze müssen dynamisch erhöht werden. Wir alle wissen, dass die Lebenshaltungskosten regelmäßig steigen, weshalb eine Anpassung erfolgen muss. Auch ist es unserer Meinung nach wichtig, eine Anhebung der Altersgrenzen vorzunehmen, damit mehr Menschen die Chance haben, sich höher zu qualifizieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die BAföG-Reform muss dringend auf den Weg gebracht werden. Ihnen ist bekannt, dass 2016 schon eine Novellierung stattgefunden hat. Dennoch reicht es nicht aus, was damals im Bereich der Bedarfssätze und der Freibeträge weiterentwickelt wurde. Das wird unter anderem deutlich, wenn wir uns die Förderquote des BAföG anschauen. Sie lag zuletzt auf dem niedrigsten Stand seit den 90er Jahren. Jedes Jahr verzeichnen wir zwischen 20 000 bis 35 000 BAföG-Berechtigte weniger. Ich finde, das ist eine dramatische Situation. Auch ist die Wohnsituation in den einzelnen Bundesländern sehr angespannt. Die Mieten steigen bundesweit, und den Studierenden fällt es immer schwerer, Wohnraum zu erhalten. Angesichts der steigenden Kosten reichen die geltenden BAföG-Wohnpauschalen unserer Meinung nach nicht aus. In manchen Ländern kostet der studentische Wohnraum bis zu 400 Euro. Sie alle wissen, dass die BAföG-Pauschale 250 Euro vorsieht. Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass dieses so nicht funktionieren kann. Bereits in wenigen Monaten beginnt das Wintersemester. Es ist jetzt schon abzusehen, dass wir auch in diesem Jahr wieder viele Studierende mehr an unseren Hochschulen haben. Das ist genau das, was wir gemeinsam politisch wünschen. Aber es ist schon abzusehen, dass viele Studierende Schwierigkeiten haben, in den einzelnen Bundesländern Wohnraum zu erhalten. Dies gilt es jetzt zu ändern. Besonders die Anhebung der Wohnkostenpauschale duldet keinerlei Aufschub mehr. Deshalb haben wir uns mit dem Gesetzentwurf dieses drängenden Anliegens im Vorgriff angenommen. Die Initiativen wurden in der Sitzung im März in den Bundesrat eingebracht und begründet. Die Ausschüsse haben intensive Beratungen vorgenommen und mehrheitlich empfohlen, dass wir den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen sollen. Auch die Entschließung ist – mit einzelnen Änderungen – letztendlich mehrheitlich beschlossen worden. Die Ausschussempfehlungen stehen heute hier zur Abstimmung. Leider zeichnet sich trotz der Abstimmung in den Ausschüssen ab, dass wir im Plenum keine Mehrheit haben werden. Den antragstellenden Ländern wurde signalisiert, dass eine isolierte Verbesserung in beiden Punkten zu kurz greife. Stattdessen wurde darauf verwiesen, dass wir doch abwarten sollten, bis die Bundesregierung das BAföG insgesamt reformiert. In Bezug auf die Mietpreise wurde angesprochen, dass einzelne Lösungen, zum Beispiel die Schaffung studentischen Wohnraums, durch die Bundesregierung unterstützt werden. Den heutigen Studierenden hilft dieses überhaupt nicht. Die Argumente überzeugen meiner Meinung nach nicht, denn das Abwarten verbessert die Situation nicht. Die Studierenden brauchen jetzt Unterstützung. Die Situation ist sehr, sehr schwierig in den Bundesländern, was den Wohnraum für Studierende angeht. D)(B) C)(A) Sandra Scheeres (Berlin)( ( Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden uns freuen, wenn Sie heute die Chance nutzen würden, diese ersten Reformschritte im Sinne der Studierenden in Deutschland mit uns zu gehen. – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstem erteile ich Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Meister aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Wort. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Präsident Günther! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die neue Bundesregierung – allen voran Bundesbildungsministerin Anja K a r l i c z e k – hat die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zentrale Bedeutung. Die Gewährleistung von Chancengleichheit in der Bildung und eine breite Teilhabe an Bildung sind unsere Ziele. Wir knüpfen dabei an die Aussagen im 21. BAföG- Bericht an. Die Bundesregierung hat bereits mit deutlichen Verbesserungen im 25. BAföG-Änderungsgesetz wichtige Schritte zur Reform umgesetzt. Diese Verbesserungen, die die Bundesebene vollständig finanziert, waren im Jahr 2017 zum ersten Mal ein volles Jahr lang wirksam. Im Koalitionsvertrag werden für diese Wahlperiode deutliche Verbesserungen angekündigt. Wir sehen zusätzliche Bundesmittel für das BAföG in Höhe von 1 Milliarde Euro vor. Natürlich wird die Bundesregierung mit dem BAföG weiter dafür sorgen, dass alle in schulischen Berufsausbildungsgängen oder Studierenden sich qualifizieren können. Mangelnde Finanzkraft darf kein unüberwindliches Hindernis für Bildung sein. Daher werden wir zeitnah ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des BAföG vorlegen, um die förderungsbedürftigen Auszubildenden noch besser zu erreichen und eine Trendwende bei den Gefördertenzahlen einzuleiten. Der Tatsache, dass zuletzt immer weniger Auszubildende BAföG bezogen haben, liegt auch die positive ökonomische Entwicklung der vergangenen Jahre in unserem Land zugrunde, die den einzelnen Haushalten mehr Geld verfügbar gemacht hat. Es wird allerdings ein Teil des Gesamtkonzepts sein, die Einkommensfreibeträge und auch die Bedarfssätze weiter anzuheben. Unsere Arbeiten für ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des BAföG sind in vollem Gange. Es bedarf keines Entschließungsantrags der Länder, damit die Bundesregierung aktiv wird. Erinnern möchte ich allerdings in diesem Zusammenhang an die Beratungen der Länder zum 23. BAföG-Änderungsgesetz vor acht Jahren. Damals hat die Länderseite keinen vergleichbaren Eifer gezeigt, die mehrausgabenträchtigen Verbesserungen im Angesicht ihrer damals noch bestehenden Mitfinanzierungsverantwortung mitzutragen. Im Gegenteil: Es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, um die finanziellen Lasten für die Länder zu mindern. Das hat dazu geführt, dass beim 25. BAföG- Änderungsgesetz sich der Bund bereit erklärt hat, die Geldleistungen nach dem BAföG ab 2015 alleine zu finanzieren. Erfreulich an der Begründung des vorliegenden Entschließungsantrages ist, dass der Bundesrat die erheblichen Verbesserungen beim BAföG begrüßt. Die erhebliche Steigerung der Bedarfssätze und Freibeträge um jeweils 7 Prozent bei sogar 10- prozentiger Anhebung des Wohnkostenzuschlags erkennt der Antrag ausdrücklich an. Aber erlauben Sie mir, auch auszusprechen, was offensichtlich ist: Es ist bemerkenswert, milliardenschwere Forderungen nach noch weitreichenderen Verbesserungen im BAföG an die Bundesebene zu richten in der festen Gewissheit, dass sich die Länder nicht mehr selbst an der Finanzierung beteiligen. In dem vorliegenden Entschließungsantrag werden auch bedenkenswerte Aspekte angesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung diese in ihre eigenen Überlegungen zum weiteren Ausbau des BAföG einbeziehen wird. Die Vielzahl der heute zur Beschlussfassung der Länder vorliegenden kostenträchtigen Forderungen und Prüfaufträge über eine erneute Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge hinaus würde den im Koalitionsvertrag gesetzten Rahmen von 1 Milliarde Euro für diese Legislaturperiode allerdings wahrscheinlich deutlich sprengen. Deshalb wird die Bundesregierung versuchen, die inhaltlichen Notwendigkeiten bei der Reform des BAföG mit der haushaltsmäßigen Verantwortung in Einklang zu bringen und demgemäß Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Die Länder haben mit ihrem Rückzug aus der früher gemeinsamen Finanzierung der Leistungen nach dem BAföG die Gesamtverantwortung allein dem Bund überlassen. Die Bundesregierung ist bereit, diese Verantwortung wahrzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Förderungsleistungen nach dem BAföG macht eine Reform wenig Sinn. Das Erfordernis eines Gesamtkonzepts haben erfreulicherweise bereits einige Länder in den Ausschussberatungen in ausdrücklichen Protokollerklärungen betont. An dieser Aufgabe wird die Bundesregierung zeitnah arbeiten. – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Senator Dr. Steffen (Hamburg) hat eine Erklärung zu Protokoll*) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen jeweils die Ausschussempfehlungen vor. *) Anlage 2 D)(B) C)(A) Vizepräsident Daniel Günther ( ( Ich beginne mit Punkt 3 a), dem Gesetzesantrag. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Nun zur Abstimmung über Punkt 3 b), den Entschließungsantrag. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Wer ist dafür, die Entschließung unverändert zu fassen? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 5: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache 761/17 [neu]) Die erste Wortmeldung liegt von Senator Dr. Behrendt aus Berlin vor. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute erneut über eine Norm, deren Überschrift bereits irreführend ist. Die Überschrift des § 219a des Strafgesetzbuches lautet bekanntlich: „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“. Doch das verwirrt; denn der § 219a des Strafgesetzbuches stellt wesentlich mehr unter Strafe als nur Werbung. § 219a stellt gerade auch das sachliche und öffentliche Informieren unter Strafe. Es geht in der Diskussion also darum, dass Ärztinnen und Ärzten unter Strafe verboten wird, sachlich und medizinisch über das zu informieren, was sie tun. Für unsere Initiative, die wir bereits im Dezember in den Bundesrat eingebracht haben, gibt es zwischenzeitlich eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Aktuell hat sich ein Bündnis zahlreicher Verbände an die Bundesregierung gewandt. Dort finden sich nicht nur Sozialverbände und Familienberatungsstellen, sondern auch christliche Verbände fordern einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Information ist eine zentrale Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten. Und genau das ist es doch, was Frauen in einer solchen Ausnahme- und Konfliktsituation benötigen: schnelle, sachliche und medizinische Information. Schwangere sollen durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu entscheiden. Diese Strafnorm beschneidet jedoch die Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Patientinnen. Das Problem verschärft sich, da es auch Beratungsstellen schwerfällt, an die Informationen zu kommen. Das ist ein Problem; denn Beratungsstellen sollen die betroffenen Frauen ja gerade verlässlich informieren. Damit widerspricht § 219a den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und der freien Wahl eines Arztes. Aus diesen Gründen ist es weiterhin falsch, Ärztinnen und Ärzte zu bestrafen, wenn sie sachlich mitteilen, dass sie bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Und es ist auch immer noch falsch, Ärztinnen und Ärzte zu bestrafen, wenn sie sachlich und medizinisch darüber informieren. Deshalb hat sich Berlin dafür entschieden, künftig eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten im Internet zu veröffentlichen, um betroffenen Frauen hier den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Wir folgen damit einem Beispiel aus Hamburg. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Ulrich M o n t g o m e r y , hat in der letzten Woche einen ähnlichen Vorschlag für eine bundesweite Regelung gemacht. Damit komme ich zu einem weiteren wichtigen Aspekt in der Diskussion. Grundlage für eine schnelle und professionelle Information ist Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte. Denn nur wenn die beratenden Ärztinnen und Ärzte klar wissen, wo die Grenzen zwischen strafbarem und legalem Handeln verlaufen, ist ihnen eine Beratung zumutbar. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür kriminalisiert und sanktioniert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patientinnen nachkommen. Folgerichtig hat die Hamburger Ärztekammer vor wenigen Tagen die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch gefordert. Die Dringlichkeit wird noch einmal deutlich, wenn man in die heutige Tageszeitung guckt, wo Ärzte schildern, wie sie aufgrund ihrer Berufsausübung von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Darüber hinaus macht es auch systematisch keinen Sinn, dass über Schwangerschaftsabbrüche, die unter den Voraussetzungen der §§ 218 ff. Strafgesetzbuch bekanntlich straffrei sind, nicht auch rechtmäßig informiert werden darf. § 219a des Strafgesetzbuches ist also vollständig entbehrlich und sollte aufgehoben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einen weiteren Aspekt ansprechen: D)(B) C)(A) Dr. Dirk Behrendt (Berlin)( ( Zu Beginn dieses Jahres sah es so aus, als hätten wir beim Thema Streichung des § 219a Strafgesetzbuch Rückenwind aus dem Deutschen Bundestag. Wenn man die Stimmen von dort Verantwortlichen in der Öffentlichkeit gehört hat, konnte man fast denken, dieses Thema sei geradezu ein Selbstläufer und die Aufhebung würde demnächst im Bundesgesetzblatt stehen. Leider hat sich dies mittlerweile geändert. Das bedauere ich ausdrücklich. Seit Anfang des Jahres sind schließlich die Argumente für eine Streichung des § 219a Strafgesetzbuch nicht schlechter und nicht weniger geworden. Daher hoffe ich, dass wir als Vertreterinnen und Vertreter der Länder weiterhin eine Streichung des § 219a Strafgesetzbuch einfordern, wie schon zwei Fachausschüsse hier im Haus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächste hat Frau Ministerin Werner aus Thüringen das Wort. Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Mutter und Kind und natürlich auch des ungeborenen Lebens genießt in unserer Gesellschaft eine hohe Priorität. Dennoch gibt es nicht selten Konfliktsituationen im Leben, in denen das Selbstbestimmungsrecht der Frau und ihre Entscheidung gegen eine Schwangerschaft respektiert werden müssen. Die Gesetzgebung hat dem nach einer dunklen Geschichte von illegalen Schwangerschaftsabbrüchen und dabei auch zu Tode gekommenen Frauen entsprochen und die Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs bis zur vollendeten 12. Woche geschaffen. Ärztinnen und Ärzte sind selbstverständlich frei in ihrer Entscheidung, einen solchen Abbruch vorzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist – auch mit Blick auf den heutigen Gesetzesantrag – noch mal wichtig zu betonen: Der Kern der aktuellen breiten gesellschaftlichen Debatte hat nicht die Positionierung zu Abbrüchen im Fokus. Im Fokus der Debatte steht das Recht der Frauen, sich angemessen zu informieren, und das Recht der Ärztinnen und Ärzte, solche fachlichen Informationen adäquat zur Verfügung zu stellen – beides Dinge, die in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit sein müssten. Mit § 219a Strafgesetzbuch existiert aktuell eine Regelung, die es verbietet, für einen Schwangerschaftsabbruch zu werben. Nach der Rechtsprechung umfasst der Anwendungsbereich des § 219a StGB aber auch die sachliche Information über einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Damit fällt der § 219a deutlich sichtbar aus der Zeit. Wir sind der Auffassung, dass eine sachliche Information über Ärztinnen und Ärzte, an die sich Frauen in entsprechenden Konfliktsituationen vertrauensvoll wenden können, nichts mit Werbung in einem anpreisenden Sinne zu tun hat. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Bodo Ramelow) Die Grenzlinie zwischen zulässiger Information und rechtswidriger Werbung wird bereits jetzt durch die einschlägigen Regelungen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte gezogen. Nach dem § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb besteht aufgrund des Verbots unlauterer geschäftlicher Handlungen ein Schutz gegen reißerische Werbung, die gegen die Menschenwürde verstößt. Zudem untersagt § 27 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte berufswidrige Werbung. Darunter fällt insbesondere anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung; sachliche berufsbezogene Informationen sind gestattet. Ich kann daher sehr gut verstehen, dass das noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen eine Ärztin eine große öffentliche Resonanz gefunden hat. Es ist an der Zeit, den § 219a zu streichen, so dass eine sachgerechte Information nicht mehr unter Strafe gestellt wird. Wir sind der Auffassung, dass eine sachliche Information über die Ärztinnen und Ärzte bzw. Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche im oben genannten Sinne vornehmen, erforderlich ist, gerade auch um den Frauen in der ohnehin für sie sehr angespannten Situation unnötige und gegebenenfalls demütigende Wege zu ersparen. Außerdem widerspricht die Sanktionierung des Anbietens von sachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür kriminalisiert und sanktioniert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen. Eine sachgerechte Information auf der Homepage der medizinischen Einrichtung hat daher aus unserer Sicht nichts mit Werbung zu tun; denn hier geht es um das Patientenrecht im Sinne einer transparenten Information. Nur so können wir die betroffenen Frauen schützen. Mit dieser Auffassung stehen wir offenbar nicht allein da. Das hat die aktuelle gesellschaftliche Resonanz auf das Urteil gezeigt. Und es wurde schon angesprochen: Erst in dieser Woche gab es wieder einen offenen Brief vieler Verbände an Bundesministerien und Bundestagsfraktionen, welche der Forderung nach Aufhebung des § 219a noch mal Nachdruck verliehen haben. Es muss nun endlich etwas geschehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen: Der Bundesgesetzgeber hat die Länder gemäß § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich D)(B) C)(A) Heike Werner (Thüringen)( ( verpflichtet, für ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen Sorge zu tragen und die betroffenen Frauen in geeigneter Form über die vorhandenen ambulanten und stationären Einrichtungen zu informieren. In meinem Haus gab es zu diesem Sachverhalt in den letzten Wochen zahlreiche Presseanfragen, in denen nachgefragt wurde, wie Thüringen dieser gesetzlichen Pflicht nachkommt. Die Beantwortung dieser Frage ist schwierig, da die verfügbare Statistik Angaben über das Angebot nicht enthält. Wir können derzeitig nur davon ausgehen, dass das Angebot ausreichend ist, da uns von keiner Seite anderes verlautbart wurde. Auch die diesjährige Amtschefkonferenz wird sich in Vorbereitung auf die anstehende Gesundheitsministerkonferenz mit diesem Problem beschäftigen und gegebenenfalls das BMG in die erforderliche Lösung für die eingeforderte Information der Frauen einbeziehen. Ohne eine rechtssichere Möglichkeit zur Information über die medizinischen Einrichtungen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, können auch die Länder dem ihnen zugewiesenen Sicherstellungsauftrag für ein entsprechendes ausreichendes medizinisches Angebot nicht gerecht werden. Aus vorgenannten Gründen hat der Freistaat Thüringen gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg und Bremen im Dezember 2017 den Gesetzesantrag zur Abschaffung des § 219a StGB in den Bundesrat eingebracht. Ich bitte Sie um Unterstützung dieser Initiative. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Werner! Es hat nun das Wort Staatsminister Professor Dr. Bausback aus Bayern. Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es geht beim § 219a StGB nicht – schauen Sie sich den Wortlaut an – um die Verhinderung von Information, sondern es geht um die Sicherung der Neutralität, der Freiheit von kommerziellen Interessen, von Information der Betroffenen. Deshalb ist der Entwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch abzulehnen. Dieser Entwurf ignoriert verfassungsrechtliche Vorgaben. Er verkennt die Bedeutung und den Regelungsgehalt des § 219a. Und er enthält – das haben wir heute auch hier erlebt – eine irreführende Begründung. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ist ein Teil der Gesamtregelung des Schwangerschaftsabbruches und kann deshalb nicht isoliert, sondern nur in diesem Zusammenhang betrachtet werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein staatlicher Schutz des ungeborenen Lebens durch die Verfassung geboten. Auch der ungeborene Mensch ist Träger eines eigenen Anspruchs auf Achtung der Menschenwürde sowie des Rechts auf Leben. Daher müssen besondere Gründe vorliegen, wenn ein Schwangerschaftsabbruch gerechtfertigt sein soll. Dies ist bei der medizinischen und kriminologischen Indikation nach § 218a Absatz 2 der Fall. Ohne eine solche Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, bleibt jedoch unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 straffrei, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind, der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, sind die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch das Ergebnis eines harten Ringens und eines parteiübergreifenden Kompromisses unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Ergebnis dieses Ringens, dieses Kompromisses lautet: Schutz durch Beratung. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, den Schutz des Lebens nicht durch ein absolutes strafrechtliches Verbot zu gewährleisten, sondern durch eine regulierte und qualifizierte Beratung. Auf diese Weise soll der gebotene Lebensschutz durch ein besonderes Verfahren gewährleistet werden und gleichzeitig die Entscheidung und die Verantwortung bei der Schwangeren verbleiben. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB flankiert das Beratungsmodell, da es in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht widersprüchlich wäre, wenn der Gesetzgeber eine auf den Lebensschutz ausgerichtete Beratung verlangen und gleichzeitig eine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erlauben würde. Durch Werbung würde die Entscheidungsfindung der Schwangeren in entgegengesetzter Weise beeinflusst. Der Wille zum Schwangerschaftsabbruch könnte bestärkt oder sogar erst hervorgerufen werden. § 219a stellt deshalb einen unverzichtbaren Teil des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben dar. In der Begründung des Gesetzesantrags wird behauptet, die Vorschrift des § 219a widerspreche den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Und weiter: Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür kriminalisiert und sanktioniert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen. Meine Damen und Herren, das ist irreführend – eine Fake-Begründung, wenn Sie so wollen –: Weder erfasst § 219a StGB ärztliche Beratungsgespräche, noch verhindert die Vorschrift Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sowie über Stellen, die solche durchführen. Auch die freie Arztwahl wird nicht tangiert. § 219a schränkt eine neutrale, von Erwerbsinteressen unabhängige Information in keiner Weise ein. D)(B) C)(A) Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)( ( Wir sind uns sicher einig, dass eine Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen will, nach durchgeführter Beratung die notwendigen Informationen dazu bekommen soll. Falls hier tatsächlich Verbesserungsbedarf besteht, stellt § 219a StGB kein Hindernis dar. Er muss dazu weder aufgehoben noch modifiziert werden, da er eine neutrale, von Erwerbsinteressen unabhängige Information in keiner Weise einschränkt. Meine Damen und Herren, das Werbeverbot hat als Teil des Schutzkonzepts weiterhin seine Berechtigung. Gründe für eine Aufhebung bestehen nicht. Wer die Aufhebung fordert, der legt die Axt an die Wurzel eines nach langen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen hart errungenen Gesamtkonzeptes. Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist deshalb aus meiner Sicht abzulehnen. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Professor Bausback! Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 36 a) und b) zur gemeinsamen Beratung auf: a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) – Antrag der Länder Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/18) b) Entschließung des Bundesrates für eine Anhebung der Tagespauschale zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 136/18) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich darf zuerst Senator Dr. Steffen (Hamburg) das Wort erteilen. Dr. Till Steffen (Hamburg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer einen Fehler macht und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten. Für die Justiz ist der schlimmste denkbare Fehler das Fehlurteil – die Verurteilung und Inhaftierung eines Unschuldigen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass seine Gerichte keine Fehler machen – niemand ist unfehlbar –, sondern durch seinen Umgang mit diesen Fehlern. Darum geht es heute. Wer zu Unrecht in Haft gerät, erleidet oft erhebliche finanzielle Einbußen, verliert seine Wohnung, seinen Arbeitsplatz, Freunde und Familie wenden sich von ihm ab, und er muss mit einer Stigmatisierung und dem Verlust seines Ansehens leben. Das sind schwerste psychische und materielle Belastungen. Diesen Schaden kann niemand wieder ungeschehen machen. Aber er kann einen Beitrag zur Entschädigung leisten. Für die Entstehung dieses Schadens kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein echtes „Fehlurteil“ Grundlage für die Inhaftierung war. Diese Fälle stehen zwar regelmäßig im Zentrum der Medienöffentlichkeit. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass diese – in jedem Einzelfall tragischen – Fälle des „Justizirrtums“ glücklicherweise die ganz große Ausnahme bilden. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle geht es um die Unterbringung in der Untersuchungshaft: nämlich dann, wenn zwar ein – für die Verhaftung ausreichender – dringender Tatverdacht bestanden hat, sich aber dieser Verdacht später im Rahmen der Hauptverhandlung nicht bestätigt. Oft ist es gerade die Erfahrung der unschuldig erlittenen Untersuchungshaft, die die Betroffenen traumatisiert. Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen stammt aus dem Jahr 1971. Neben dem Ersatz des Vermögensschadens für eine zu Unrecht erfolgte Freiheitsentziehung sah es erstmals auch einen Ersatzanspruch für den erlittenen immateriellen Schaden vor. Die erste Fassung dieses Gesetzes sah noch eine Entschädigung von 10 DM pro Hafttag vor. Nur schleppend wurde dieser Betrag in den folgenden Jahren marginal erhöht: zunächst 1987 auf 20 DM und ganze 22 Jahre später auf 25 Euro. Das ist bis heute der Pauschalbetrag, den das Gesetz für den Ersatz des immateriellen Schadens einer unrechtmäßigen Inhaftierung vorsieht. Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, die Haftentschädigung zu erhöhen. Die Justizministerinnen und Justizminister haben auf ihrer letzten Herbstkonferenz das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung dieser Entschädigung vorsieht. Seither ist nichts geschehen. Die Bundesregierung hat aber in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage immerhin vor kurzem festgestellt, dass, wer zu Unrecht in Haft saß, nach ihrer Ansicht eine „deutlich höhere finanzielle Entschädigung als bisher“ erhalten solle. Sie hat weiter richtig darauf hingewiesen, dass die hierdurch entstehenden Kosten vor allem die für den Bereich der Strafrechtspflege zuständigen Länder tragen müssten. Sie nehme daher eine etwaige Initiative der Länder gerne auf. Ein Warten auf den Bund kommt also nicht in Frage. Und auch eine bloße Entschließung, wie sie hier heute ebenfalls vorliegt, die wiederum die Bundesregierung zum Handeln auffordert – die ja selbst sagt, sie warte gerne auf einen Entwurf der Länder –, hilft uns am Ende nicht weiter. Es ist Zeit zu handeln. Und es ist absolut richtig, dass die Länder, die die Kosten zu tragen haben, eine konkrete Zahl nennen. Hamburg legt daher heute gemeinsam mit Thüringen eine solche Initiative vor. Unser Gesetzentwurf ist darauf gerichtet, den Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden auf 50 Euro zu verdoppeln. Damit soll dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken, der in § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zum D)(B) C)(A) Dr. Till Steffen (Hamburg)( ( Ausdruck kommt, angemessener als bisher Rechnung getragen werden. Niemand kann den Wert eines Tages in Freiheit bemessen. Jeder Versuch, das konkret zu beziffern, was der andere durch die Inhaftierung erleidet, muss scheitern. Aber wir können zumindest zum Ausdruck bringen, dass die jetzt vorgesehene Entschädigungssumme zu niedrig ist, und gemeinsam die längst überfällige Erhöhung beschließen. Der Ersatz von Vermögens- und immateriellen Schäden ist nur ein Teil der notwendigen Rehabilitierung und Entschädigung von zu Unrecht Inhaftierten. Es muss mehr hinzukommen. Aber die Haftentschädigung ist ein Teil der Fehlerkultur und ein wichtiges und notwendiges Signal an diejenigen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren haben, weil ihnen Unrecht geschehen ist. Ich werbe daher um Ihre Unterstützung des vorgelegten Gesetzentwurfs. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Steffen! Ich darf nun Herrn Staatsminister Professor Dr. Bausback (Bayern) das Wort erteilen. Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf für eine Entschließung des Bundesrates für eine Anhebung der Tagespauschale zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen dient auch der Umsetzung des von Kollegen Steffen schon genannten einstimmigen Beschlusses der Justizministerkonferenz aus dem letzten Herbst. Darin haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder ausdrücklich für eine deutliche Erhöhung des derzeitig geltenden Pauschalbetrages für die immaterielle Entschädigung zu Unrecht erlittener Haft ausgesprochen und den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Kollege Steffen hat es schon angesprochen: Um welche Fälle geht es? Es ist festzuhalten, dass Ansprüche auf eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen grundsätzlich kein staatliches Fehlverhalten voraussetzen. Aus der Gewährung einer Entschädigung wegen einer Strafverfolgungsmaßnahme kann also gerade nicht auf das Vorliegen eines „Justizirrtums“ zwangsläufig geschlossen werden. Fälle, in denen Personen zunächst rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind und bei denen das Urteil später, etwa im Wiederaufnahmeverfahren, aufgehoben oder gemildert wurde – Kollege Steffen hat darauf hingewiesen – und aus diesem Grund eine Haftentschädigung zu leisten ist, sind, Gott sei Dank, äußerst selten. Nur in diesen Fällen können wir von unschuldig Verurteilten sprechen. In den weitaus meisten Fällen geht es stattdessen darum, dass Untersuchungshaft vollzogen, der Betroffene jedoch später freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht vorgelegen hätten. Vielmehr haben die Gerichte jeweils im Einzelfall den für die Untersuchungshaft notwendigen dringenden Tatverdacht bejaht, der sich im Zuge der weiteren Ermittlungen beziehungsweise der Hauptverhandlung unter dem Eindruck aller erhobenen Beweise später als nicht mehr zutreffend herausgestellt hat. Dass solche – bedauerlichen und für den Betroffenen ohne Zweifel belastenden – Fälle vorkommen, lässt sich auch in einem Rechtsstaat nicht immer vermeiden. Aber egal aus welchem Grund: Wenn es denn zu Entschädigungsfällen kommt, dann sind wir es den Betroffenen schuldig – darüber sind wir uns mit dem Vorredner völlig einig –, dass sie für die erlittene Freiheitsentziehung angemessen entschädigt werden. Hier ist gesetzgeberisches Handeln dringend geboten, denn die derzeit geltende Entschädigungspauschale für zu Unrecht erlittene Haft ist wahrlich nicht mehr angemessen. Eine angemessene Erhöhung würde eine Stärkung des Genugtuungs- und Anerkennungsgedankens und die Verdeutlichung der Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit bewirken. Meine Damen und Herren, um welchen Betrag soll die Entschädigungspauschale erhöht werden? Der Gesetzesantrag der Länder Hamburg und Thüringen sieht eine Erhöhung um 100 Prozent, von 25 auf 50 Euro, vor. Der Entschließungsantrag nennt bewusst keinen konkreten Betrag, um den die Entschädigungspauschale angehoben werden soll. Das StrEG ist ein Bundesgesetz, die Entschädigungsansprüche werden also vom Bund festgelegt, aber überwiegend aus Haushaltsmitteln der Länder bestritten. Zunächst wurde über eine Anhebung um 10 Euro, also auf 35 Euro, diskutiert. Auch über eine Erhöhung auf 50 Euro wurde schon gesprochen. Im Ergebnis haben sich die Justizministerinnen und Justizminister bei der letzten Konferenz ausdrücklich für eine deutliche Erhöhung der Entschädigungspauschale ausgesprochen, jedoch ohne einen konkreten Betrag. Auch die Kriminologische Zentralstelle hat sich im Ergebnis ihrer aktuellen Studie „Rehabilitation und Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen“ nicht für einen konkreten Betrag ausgesprochen, sondern lediglich festgehalten – was ich richtig finde –, dass die derzeit geltende Pauschale von 25 Euro von den Betroffenen subjektiv als viel zu gering und zum Teil als Affront empfunden wird. Die Diskussion unter den Ländern, welcher Betrag angemessen und ausreichend ist, ist noch nicht abgeschlossen. Durchaus vorstellbar ist meines Erachtens auch eine Anhebung um mehr als 100 Prozent, um die Betroffenen für eine zu Unrecht erlittene Frei- D)(B) C)(A) Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)( ( heitsentziehung angemessen zu entschädigen. Eine Festlegung auf 50 Euro, wie in dem Gesetzentwurf von Hamburg und Thüringen gefordert, sollte deshalb nicht vorschnell erfolgen. Den Ausgang dieser Diskussion, an der sich Bayern intensiv beteiligen wird, können wir aber nicht abwarten. Wir müssten schon jetzt ein schnelles und deutliches Signal an den Bund senden, endlich tätig zu werden. Es ist eindeutig Sache des Bundes, eine einheitliche Pauschale in einem Gesetzentwurf festzulegen. Das Strafentschädigungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Der Bund ist in der Pflicht, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und damit auf die Länder zuzugehen. Darauf zielt unser Entschließungsantrag ab. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesem Antrag im Rahmen der Ausschussberatungen zuzustimmen. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Professor Bausback! Ich weise die Vorlagen unter Punkt 36 a) und unter Punkt 36 b) jeweils dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 137/ 18) Dazu hat Staatsminister Gemkow das Wort erbeten. Ich erteile es ihm hiermit. Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst im letzten Jahr stand mit dem Urheberrechts- Wissensgesellschafts-Gesetz ein Gesetzentwurf auf unserer Tagesordnung, der sich den zentralen Fragen des Urheberrechts zu stellen hatte. Wir haben im Bundesrat um ein besseres Urheberrecht im Hinblick auf Bildung, Forschung und das Kulturerbe gerungen, um ein Urheberrecht, das den Herausforderungen einer rasanten technischen Entwicklung gerecht wird. Der Bundesrat hat damals auch einen Antrag des Freistaates Sachsen mit großer Mehrheit unterstützt, der sich für eine Befreiung der Antennengemeinschaften von einer Vergütungspflicht ausgesprochen hatte. In der hektischen Phase am Ende der vergangenen Legislaturperiode hat sich dieses Ziel nicht mehr durchsetzen lassen. Deshalb greifen wir es mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte wieder auf. Der Antrag widmet sich einem drängenden Problem, das für viele Bürgerinnen und Bürger eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat: die Gebührenpflicht für die Antennengemeinschaften. Auch in Sachsen sind in den 80er Jahren viele Antennengemeinschaften entstanden. Mit großem persönlichen Einsatz haben ihre Mitglieder damals Satellitenspiegel errichtet und Kabel zu ihren Haushalten verlegt, um so – vorgeblich – den Empfang des DDR- Rundfunks zu verbessern, tatsächlich aber um westdeutsche Fernsehprogramme empfangen zu können. Diese Antennengemeinschaften haben nicht nur durch die Verbreitung unabhängiger Informationen zum Erfolg der friedlichen Revolution beigetragen, sie haben auch ihre Bedeutung für den Rundfunk- und Fernsehempfang bis heute nicht verloren. Im Gegenteil: Gerade im ländlichen Raum leisten sie einen maßgeblichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Die Kabel werden heute teilweise sogar zur Verbreitung des Internets genutzt. Umso weniger leuchtet es ein, dass diese Gemeinschaften etwa gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt werden. Denn anders als Wohnungseigentümergemeinschaften haben sie für die Weiterleitung der Sendesignale ganz erhebliche Gebühren zu zahlen. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat deutlich gemacht, dass in diesem Bereich für den nationalen Gesetzgeber Handlungsspielräume bestehen. Man kann sich deswegen nicht mit dem Verweis auf einen angeblichen Verstoß gegen europäisches Recht zurücklehnen. Im Gegenteil: Die Politik muss auch in diesem Bereich, mag er auch eher klein erscheinen, Handlungsfähigkeit demonstrieren. Ich glaube, die Menschen in allen Teilen unseres Landes dürfen Gerechtigkeit erwarten. Aber gerade die Gebührenpflicht von Antennengemeinschaften und die Ungleichbehandlung mit Wohnungseigentümergemeinschaften stößt bei den Betroffenen auf großes Unverständnis. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf in den anstehenden Ausschussberatungen im Interesse der Antennengemeinschaften zu unterstützen. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Gemkow! Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Entschließung des Bundesrates: „Gebührenfreiheit für Aufstiegsfortbildungen voranbringen“ – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/18 [neu]) Dem Antrag ist Berlin beigetreten. Ich darf Minister Dr. Althusmann (Niedersachsen) das Wort erteilen. D)(B) C)(A) ( (Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat sind die ökonomischen Rahmenbedingungen in Deutschland exzellent: Das durchschnittliche Wachstum in diesem Jahr wird etwa 2,5 Prozent betragen. Der Exportüberschuss wird hoch sein. Wir werden voraussichtlich 45 Millionen Beschäftigte in Deutschland erreichen. Die Arbeitslosigkeit gerade im Bundesland Niedersachsen ist auf dem geringsten Niveau seit der deutschen Wiedervereinigung. Man ist geradezu versucht zu sagen, dass das nach 150 Tagen Arbeit der großen Koalition in diesem Bundesland schon ein Erfolg ist. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Birgit Honé) Sich darauf auszuruhen wird uns allerdings nicht weiterhelfen; denn wir haben ein bundesdeutsches Problem, dem wir uns offensiv stellen müssen: Jenseits der Folgen von Brexit, jenseits der Folgen drohender Strafzölle oder außen- und sicherheitspolitischer Risiken werden wir uns den Fragen der Digitalisierung und der Globalisierung nur dann erfolgreich stellen können, wenn wir den Fachkräftemangel, der sich in all unseren Bundesländern bestätigt, in den Griff bekommen. Er mag sektoral sein. Aber mit Blick auf das Bundesland Niedersachsen können wir dem Grunde nach heute feststellen: Wir haben 70 000 offene Stellen. Mehr als 50 Prozent unserer Handwerksbetriebe melden uns, dass sie ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen können. Der Fachkräftemangel wird voraussichtlich das deutsche volkswirtschaftliche Wachstum mit etwa minus 1 Prozent belasten. Umgerechnet wird das circa 30 Milliarden Euro ausmachen. Das mag auf den ersten Blick nicht sehr dramatisch sein. Bei Betrachtung der Nettoinvestitionsquote von gerade einmal 1,5 Prozent im Jahr 2016 – also knapp über Substanzverzehr – wird der Fachkräftemangel allerdings die größte volkswirtschaftliche Herausforderung für Deutschland. Die Attraktivität beruflicher Ausbildungsgänge und die Verbesserung der Chancen beruflichen Aufstiegs durch Weiterbildung sind es letztlich, die hier eine zentrale Rolle einnehmen werden. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – auch „Meister-BAföG“ – ist dabei unzweifelhaft das größte und wichtigste Förderangebot für Qualifizierungen im dualen System der beruflichen Bildung. Wer sich weiterbildet, gründet oft eine Existenz; zumindest bildet er hinterher in aller Regel auf einem qualitativ hohen Niveau aus. Insofern ist es nur folgerichtig, dass der Bund dieses prominente Instrument nutzen möchte und eine Erhöhung der Zuschüsse nach dem AFBG anstrebt – so auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Auch die dort angekündigten Verbesserungen beim Unterhaltszuschuss, beim Erfolgsbonus und im Hinblick auf Familienfreundlichkeit sind ausdrücklich zu begrüßen. Aber das wird nicht ausreichen, wenn wir es mit der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ernst meinen. Wir erwarten, dass der Bund die Kosten sämtlicher Aufstiegsfortbildungen vollständig übernimmt. Eine solche Anpassung wäre ein wichtiger Schritt und auch im Sinne einer bundeseinheitlichen Gebühren- und Entgeltfreiheit für Aufstiegsqualifikationen wichtig. Denn einige Länder – auch Niedersachsen – streben bereits Branchenlösungen an, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dies gilt insbesondere für das Handwerk. Mir ist bewusst, dass das AFBG seit der letzten Novelle an Attraktivität gewonnen hat. Auch Niedersachsen spürt das. Wir geben etwa 22 Prozent unseres Haushaltes, was den Länderanteil betrifft, mehr Geld aus beziehungsweise planen dies ein. Aber der Arbeitsmarkt – und damit der Fachkräftebedarf – hat sich in den letzten Jahren aufgrund des demografischen Wandels und der digitalen Herausforderungen massiv verändert. Vor allem der digitale Wandel setzt auch bei unseren Fachkräften eine große Anpassungsbereitschaft voraus, die von Bund und Ländern nach Kräften gefördert werden sollte. Lebenslanges Lernen, auch im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung, ist die Voraussetzung für berufliches Weiterkommen. Ich hoffe, wir sind uns einig: Nicht nur die duale Erstausbildung muss wieder an Bedeutung gewinnen, sondern wir müssen deutlich machen, dass nach dem ersten Berufsabschluss ein „Mehr“ möglich ist oder auch nach einer mehrjährigen Berufspraxis. Auch in diesen Fällen kann ja seit der letzten Novelle mit Hilfe des „Meister-BAföG“ ein anerkannter Fortbildungsabschluss erreicht werden. Das war ein wichtiger Meilenstein. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir eine erneute gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern in dieser Frage brauchen. Wir müssen heute für die Ausbildung von morgen sorgen, auch angesichts der wachsenden Zahl zugewanderter Menschen mit Bleibeperspektive, die in den nächsten Jahren in größerer Zahl in das System der beruflichen Bildung hineinwachsen sollen. Mit diesem Berufsbildungssystem heben wir uns international immer noch ab. Nicht nur Fachkräfte mit akademischer Ausbildung stehen an der Spitze unserer Unternehmen, sondern auch solche, die das über die berufliche Bildung als Meister erreicht haben. Meine Damen und Herren, die Länder leisten etwa 70 Prozent der Bildungsausgaben der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind bei der Umsetzung des AFBG gut aufgestellt. Ich glaube, die Bundesregierung ist nun am Zug, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und sich hier finanziell einzubringen. Ich fasse zusammen: Wenn wir wollen, dass die Aufstiegsförderung eine herausragende Funktion bei der Fachkräftesicherung sowohl in der Industrie als auch bei den kleinen und D)(B) C)(A) Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen)( ( mittleren Unternehmen in Deutschland nicht nur bewahrt, sondern an Bedeutung gewinnt, müssen wir hierbei aktiv werden. Dazu gehört die Förderung der Aufstiegsfortbildung. Damit wir alle bald an einer Novelle zum – zustimmungsbedürftigen – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mitwirken können, bitte ich um Ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Kulturausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 8 auf: Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 77/18) Dem Antrag ist Schleswig-Holstein beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Herr Minister Lies aus Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden unsere Klimaziele nicht erreichen können, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. Das dürfte für uns alle mittlerweile unumstritten sein. Eine Verstärkung des Ausbaus wäre auch dringend erforderlich, um den wirtschafts- und industriepolitischen Kurs weiterzufahren und die nötigen Signale an die Unternehmen und Beschäftigten im Bereich der erneuerbaren Energien zu senden. Darauf habe ich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des Cuxhavener Appells 2.0 gemeinsam mit meinen Kollegen aus den Küstenländern und wichtigen Stakeholdern hingewiesen. Gerade in der Windenergiebranche sind in den letzten Jahren entlang der Wertschöpfungskette bundesweit viele zehntausend hochqualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze entstanden. Zugleich sinken hier genauso wie im Bereich der Photovoltaik die Kosten der Stromerzeugung durch die Realisierung von Lernkurven- und Skaleneffekten immer weiter. Diese Erfolge müssen wir jetzt aber auch nutzen und dürfen sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Die Energiewende ist – das ist ebenfalls unumstritten – mit vielen Herausforderungen verbunden, insbesondere im Bereich der Stromnetze. Durch die bestehenden Engpässe innerhalb Deutschlands müssen die Netzbetreiber immer wieder in den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen eingreifen. Das unterstreicht die zentrale Bedeutung des Netzausbaus. Niedersachsen ist vom Netzausbau in besonderem Maße betroffen. Ebenso wie andere Bundesländer haben wir in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die in unserer Genehmigungszuständigkeit liegenden Ausbauvorhaben zu beschleunigen, und wir werden dies weiter tun. Der Netzausbau ist also von zentraler Bedeutung. Dabei dürfen wir aber die anderen Lösungen, die möglich und notwendig sind, nicht außer Acht lassen. Von übergeordneter Bedeutung für die Energiewende und die Beseitigung der Engpässe im deutschen Strommarkt sind die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden großen Nord-Süd- Gleichstromtrassen, die 2025 – wenn alles gut läuft – in Betrieb genommen werden. Diese Vorhaben werden damit noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dies kann aber nicht als Argument dafür dienen, den Ausbau der erneuerbaren Energien auszubremsen. Neben dem Bau neuer Leitungen müssen wir uns vielmehr verstärkt der optimalen Nutzung der vorhandenen Netzkapazitäten widmen. Hier gibt es eine Vielzahl wirksamer Maßnahmen, mit denen unsere Netze entlastet und damit auch zusätzliche Netzkapazitäten für die Erneuerbaren geöffnet werden können. Deshalb bin ich unseren Kollegen aus Hessen sehr dankbar, dass wir dieses wichtige Thema nun im Bundesrat erneut diskutieren und anschließend gemeinsam ein starkes Signal an die Bundesregierung senden können, dass wir gerade im Bereich Netzoptimierung vorankommen müssen. Meine Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag, für den ich um Ihre Zustimmung werben möchte, wollen wir den hessischen Antrag um zwei weitere wichtige Bereiche ergänzen. Dies betrifft auf der einen Seite die sogenannten zuschaltbaren Lasten. Mit zuschaltbaren Lasten kann die Abregelung von regenerativen Stromerzeugungsanlagen gezielt vermieden werden. Auch wenn wir dafür seit längerem bereits eine gesetzliche Regelung haben, sind noch keine Fortschritte der Umsetzung erkennbar. Das liegt durchaus daran, dass die Regelung bislang allein auf den Power-to-Heat- Bereich beschränkt ist. Die Bundesregierung muss handeln und eine technologieoffene Ausschreibung der zuschaltbaren Lasten einführen. Auf der anderen Seite sollten wir den Bereich der konventionellen Mindestleistung in die Netzoptimierung einbeziehen. Ich möchte betonen, dass wir uns hier von der oftmals ideologisch geführten Debatte lösen sollten. Die Zielsetzung der Energiewende ist klar. Zugleich wird niemand ernsthaft bestreiten, dass wir noch auf absehbare Zeit konventionelle Kraftwerke benötigen. Wichtig ist, dass diese intelligent und unterstützend in die fortschreitende Energiewende eingebunden werden. Das bedeutet insbesondere, dass der Einsatz dieser Kraftwerke flexibilisiert wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass die konventionelle Mindestleistung – Must-Run genannt – in Engpasssituationen auf das netztechnisch erforderliche Maß reduziert wird. Studien wie der letztjährige Bericht der Bundesnetzagentur zur konventionellen D)(B) C)(A) Olaf Lies (Niedersachsen)( ( Mindesterzeugung verdeutlichen, dass wir die Stromnetze auf diese Weise erheblich entlasten und dadurch den Weg frei machen können, zusätzliche erneuerbare Energien im Netz aufzunehmen. Meine Damen und Herren, mit dem Antrag Hessens und unserem Ergänzungsantrag liegt ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Entlastung der Stromnetze vor. Auf diese Weise können wir in beträchtlichem Umfang zusätzliche Netzkapazitäten für den Ausbau der Erneuerbaren schaffen. Ich möchte daher betonen, dass die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze kein Argument gegen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Sonderausschreibungen in Höhe von je 4 Gigawatt Wind-Onshore und Photovoltaik sowie einem weiteren Beitrag von Wind- Offshore-Strom sein kann. Vielmehr ist die Bundesregierung gefordert, die Netzoptimierung konsequent und ohne weitere Verzögerungen anzugehen und somit auch die Energiewende voranzubringen. Ebenso wie die Sonderausschreibungen müssen die zusätzlichen Ausschreibungen vorangebracht werden, die das nachholen, was im letzten Jahr nicht gelungen ist, nämlich Projekte zu verwirklichen. Das ist ein dringend notwendiges Signal gerade an die Wirtschaft – nicht nur an die Anlagen produzierende Branche, sondern an viele Branchen im nachgelagerten Bereich. Auch dort ist es mit Blick auf die Klimaziele 2020 dringend notwendig, die nicht gelungenen Ausschreibungen neu auf den Weg zu bringen. Und mit Blick auf die Klimaziele 2030 kommen wir an einem intensiven Ausbau der erneuerbaren Energien nicht vorbei. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Lies! Es liegt eine weitere Wortmeldung vor: Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir in Deutschland haben uns viel vorgenommen. Viel zu oft wurde der Erfolg der Energiewende am reinen Zubau erneuerbarer Energien gemessen. Aber die Energiewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien und der Netzausbau Hand in Hand gehen. Wir müssen die Aufnahmefähigkeit der Netze erhöhen. Deshalb kommt der Optimierung der Bestandsnetze und des Netzausbaus eine hohe Bedeutung zu. Die Bundesregierung will in Zukunft dem ganzheitlichen Ansatz größere Aufmerksamkeit schenken und den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau synchronisieren. Nur so werden wir die Energiewende bezahlbar und wirtschaftlich umsetzen. Nach Schätzungen der Netzbetreiber werden die Kosten für die Netzengpassbewirtschaftung im Jahr 2017 deutlich über 1 Milliarde Euro liegen. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen müssen, um diese Kosten in den kommenden Jahren in den Griff zu bekommen. Hierzu gehören netzseitige Maßnahmen, wie eine höhere Auslastung des Netzes, aber auch Maßnahmen bei der Erzeugungsseite. Die vom Land Hessen angesprochenen Themen sind auch mir wichtig: Ja, der Netzausbau muss entschlossen angegangen und beschleunigt werden. Ja, die bestehenden Netze müssen besser ausgelastet werden, um Kosten für die Netzengpassmaßnahmen zu reduzieren. Und ja, Optimierungsmaßnahmen müssen da, wo es sinnvoll ist, entschlossen umgesetzt werden. Es kommt hier aber nicht nur auf Initiativen und Gesetzgebung des Bundes an. Am Ende müssen diese Maßnahmen nämlich vor Ort umgesetzt werden. Daher müssen alle Beteiligten – Bund, Länder und Kommunen – an einem Strang ziehen. Jeder hat hier seine eigene Verantwortung und seine Aufgaben und kann beziehungsweise muss zum Gelingen beitragen. Wie werden wir seitens der Bundesregierung weiter vorgehen? Im Koalitionsvertrag vorgesehen ist ein Maßnahmenplan, um die Bestandsnetze zu optimieren und die Stromnetze schneller auszubauen. Teil des Maßnahmenplans werden Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren sein. Dazu wird das Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG – teilweise novelliert werden müssen. Der konkrete Netzausbaubedarf bis 2030 unter den neuen Rahmenbedingungen muss im jetzt anlaufenden Netzentwicklungsplan ermittelt werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Ausbauziel von 65 Prozent von 2040 auf 2030 vorzuziehen. Das ist nochmals ein massiver Ausbau erneuerbarer Energien. Dieser Ausbau kann aber nur stattfinden, wenn der Netzausbau entsprechend erfolgt. Im letzten Netzentwicklungsplan – von 2017 bis 2030 – wurde ein Bedarf an weiteren 1 000 Kilometern Trassenverstärkung über den bereits zuvor ermittelten Bedarf hinaus festgestellt. Auch die Erhöhung der Transportkapazitäten im bestehenden Netz bietet Potenziale. Deshalb wurde das Thema „höhere Auslastung der Stromnetze“ auf Initiative des BMWi gemeinsam mit der dena im vergangenen Sommer intensiv angegangen. In einem Begleitprozess wurden Maßnahmen ermittelt, mit denen kurzfristig – innerhalb der nächsten fünf Jahre – die Transportkapazitäten im bestehenden Stromnetz erhöht werden können. Dazu gehören auch die vom Land Hessen angesprochenen Maßnahmen, wie das Freileitungsmonitoring und der Einsatz von Hochtemperaturseilen. Weiteres Potenzial besteht beispielsweise in einer besseren Zusammenarbeit verschiedener Netzbetreiber bei der Engpassbehebung. Mit diesen Maßnahmen können wir jährlich 200 Millionen Euro Redispatch-Kosten einsparen. Es D)(B) C)(A) Parl. Staatssekretär Thomas Bareiß ( ( liegt nun auch an den Netzbetreibern, diese Potenziale zu heben. Die Forderung nach einer Regelung über zuschaltbare Lasten – soeben formuliert – ist meines Erachtens verfrüht. Die Übertragungsnetzbetreiber können faktisch erst seit Jahresbeginn die bestehende Regelung nach § 13 Absatz 6a EnWG – besser bekannt als „nutzen statt abregeln“ – anwenden. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bilanziert werden, ob und inwieweit diese Regelung unzureichend wirkt. Im Übrigen wäre durch die allseitig befürwortete Optimierung der netzbezogenen Maßnahmen bereits ein Beitrag geleistet, um Einspeisemanagement zu verringern. Ich möchte noch kurz auf das angesprochene Thema der konventionellen Mindesterzeugung eingehen. Hier haben wir die Bundesnetzagentur bereits verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zu erstellen. Die BNetzA analysiert, welche Faktoren zu konventioneller Mindesterzeugung führen und wie sie sich entwickeln werden. Damit haben wir bereits einiges für die notwendige Transparenz getan. Sie sehen, es gibt für Wirtschaft und Politik viel zu tun. Die Herausforderungen sind vielfältig: Volatilität, Digitalisierung, Integration neuer Verbraucher. Wirtschaft, Bund und Länder müssen gemeinsam anpacken. Die Bundesregierung wird ihren Teil dazu beitragen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir so die Herausforderungen für unsere Netze meistern werden. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen – Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 78/18) Es liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt ein Antrag des Freistaates Bayern vor. Wer stimmt dem Antrag zu? – Mehrheit. Dann frage ich, wer der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung zustimmt. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf: Entschließung des Bundesrates zur Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/ studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 123/18) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg vor. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir eine Förderlücke schließen, die derzeit Asylbewerberinnen und Asylbewerber daran hindert, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen, obwohl sie eigentlich alle Voraussetzungen dafür mitbringen. Nach 15-monatigem Aufenthalt tut sich vor allem für Gestattete – zum Teil auch für Geduldete – ein Loch auf: Wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, verlieren sie ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Vorrang soll dann die Ausbildungsförderung haben. Aber diese Leistungen erhalten sie auch nicht, weil dann andere Ausschlussklauseln greifen. Diese unbefriedigende Situation resultiert aus dem nicht abgestimmten Zusammenspiel von Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz und Sozialgesetzbüchern. In bestimmten Fällen erhalten Gestattete und Geduldete mit Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums trotz eines Bedarfs überhaupt keine Leistungen. Wir halten diesen Punkt für so bedeutsam, dass es sich lohnt, sich mit diesem Thema gesondert und intensiv zu befassen. Denn an kaum einer anderen Stelle werden die integrationspolitisch untragbaren Konsequenzen von nicht ineinandergreifenden Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen so deutlich wie hier. Nach der derzeitigen Rechtslage kann es so zu der absurden Situation kommen, dass sich ein ausbildungswilliger junger Mensch schlechter stellt, wenn er eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt, als wenn er es sein lässt. Das macht weder integrationsnoch arbeitsmarkt- oder wirtschaftspolitisch Sinn. Im Gegenteil, es ist zutiefst kontraproduktiv:*) Anlage 3 D)(B) C)(A) Manfred Lucha (Baden-Württemberg)( ( Wir hemmen damit die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums und den erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs. Wir schaffen Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und Betrieben. Und wir lassen unseren Leistungsbehörden nur ausnahmsweise den Rückgriff auf Härtefallregelungen. Einzelfalllösungen schaffen weder Rechtssicherheit, noch werden wir damit den Menschen und ihren Lebenslagen gerecht. Hinzu kommt, dass es nicht im Einflussbereich der Asylsuchenden liegt, ob das in Bundeszuständigkeit durchgeführte Asylverfahren länger als 15 Monate dauert und damit den Leistungsbezug gefährdet. Meine Damen und Herren, die derzeitige Förderlücke kann niemand wollen, und sie hat auch keiner gewollt. Sie ist nicht Folge einer bestimmten politischen Intention, sondern Folge eines unglücklichen Zusammenwirkens verschiedener Gesetze. Darum sollte es uns ein gemeinsames Anliegen sein, hier nachzubessern und die Förderlücke zu schließen. Die Länder haben die Bundesregierung bereits mehrfach auf das Problem hingewiesen und gefordert, die leistungs- und förderrechtlichen Vorschriften so anzugleichen, dass Ausbildung oder Studium nicht durch das Leistungsrecht verhindert und konterkariert werden. Wir wollen zugewanderte Menschen dazu motivieren, sich in unser Land zu integrieren. Das kann nur erfolgreich sein, wenn wir Ausbildung fördern und Arbeitsmarkthürden abbauen, wenn wir Anstrengung einfordern, damit aber auch Aufstiegschancen verbinden. Wir in Baden-Württemberg haben die Erfahrung gemacht: Ausbildung und Arbeit sind der Integrationsmotor schlechthin. Ich bin mir sicher, dass das auch für alle anderen Länder gilt. Herr Dr. Althusmann, ich bin Ihnen dankbar für Ihre vorherige grundsätzliche Einlassung und den Hinweis auf einen Verlust von 30 Milliarden Euro mit Blick auf das Bruttosozialprodukt, weil wir keine Fachkräfte haben. Das können wir uns wirtschafts- wie gesellschaftspolitisch nicht erlauben. Das passt sehr gut zu unserer heutigen Gesamtdebatte. Deshalb hoffen wir, dass unser Anliegen länder- und lagerübergreifend geteilt wird, und bitten Sie, unseren Entschließungsantrag zu unterstützen. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Lucha! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend. Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 10 auf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Drucksache 86/18) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zunächst Ihr Handzeichen zu Ziffer 2! – Minderheit. Nun noch Ihr Handzeichen für alle nicht erledigten Ziffern der Empfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe die grüne Liste auf. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/2018*) zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 11, 22, 24 bis 30, 34, 35 und 39. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 a) und b) auf: a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/ 512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/ 2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) 2016/399 und der Verordnung (EU) 2017/2226 COM(2017) 793 final (Drucksache 45/18, zu Drucksache 45/18) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) COM(2017) 794 final (Drucksache 46/18, zu Drucksache 46/18) Es liegt eine Wortmeldung des Ministers Reul aus Nordrhein-Westfalen vor. Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Interoperabilität“ ist ein relativ sperriger Begriff. Aber wir haben es mit einer sehr wichtigen Initiative zu tun, wie ich finde, und zwar mit der Initiative der Europäi- *) Anlage 4 D)(B) C)(A) Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen)( ( schen Kommission zur Vernetzung der EU- Informationssysteme in den Bereichen Migration und Sicherheit. Es geht nicht um eine abstrakte Angelegenheit, sondern die vorliegenden Verordnungsvorschläge dienen ganz konkret nachhaltigen Verbesserungen im Bereich innere Sicherheit im europäischen Raum. Gesicherte Identitätsinformationen sind elementare Grundlage und zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der zuständigen Behörden. Die Folgen einer mangelhaften Identifizierung und Registrierung können eine Gefährdung der inneren Sicherheit nach sich ziehen. Falschidentitäten, Dokumentenmissbrauch, Urkundendelikte versetzen Straftäter in die Lage, unerkannt und unter Verschleierung ihrer wahren Identität nahezu ungestört in allen Kriminalitätsbereichen zu agieren. Ich rufe in Erinnerung: Der Attentäter Anis Amri hatte verschiedene Alias-Identitäten, bevor er am 19. Dezember 2016 elf Besucher eines Weihnachtsmarktes tötete und Dutzende weitere Menschen verletzte. Die vorliegenden Verordnungsvorschläge richten den Blick in die Zukunft und versuchen die Frage zu konkretisieren, was wir gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn tun können, um die innere Sicherheit zu verbessern. Es liegt auf der Hand, dass wir vor dem Hintergrund der aktuellen Migrations- und Sicherheitslage gesicherte Identitätsinformationen dringend benötigen. Die Instrumente, die uns bisher zur Verfügung stehen, sind veraltet, kompliziert, nicht ausreichend miteinander verknüpft. Es gibt keinen systematischen Abgleich zwischen den EU-Datenbanken. „Treffer“ in der unübersichtlichen Dateienlandschaft sind oftmals vom Zufall abhängig. Die hierdurch entstehenden Informationslücken machen unsere Behörden stellenweise „blind“ und spielen am Ende Straftätern in die Karten. Wie kann es sein, dass wir Datenbanken betreiben, in denen wir Straftäter registrieren, sie zur Einreiseverweigerung ausschreiben, ihre Asylanträge bearbeiten, jeweils ihre Namen und oft ihre Fingerabdrücke erheben, und trotzdem nicht erkennen, dass dieselbe Person mehrfach in den Systemen ist? Den Bürgerinnen und Bürgern kann man auf diese drängende Frage keine überzeugende Antwort geben. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, diesem Zustand entgegenzuwirken. Die vorliegenden Verordnungsvorschläge setzen an diesem Problem an. Sie haben drei Kerngedanken: Erstens. Biometrische Daten sowie dazugehörige biografische Kerndaten werden grundsätzlich nur noch einmal erfasst. Das Zusammenführen von zuvor getrennten Informationen in einem Kerndatensystem wird es ermöglichen, Falsch- und Mehrfachidentitäten sofort zu erkennen, und zwar systematisch und nicht nur zufällig. Fehlbeurteilungen aufgrund zersplitterter Informationsspeicher können zuverlässig vermieden werden. Zweitens. Die datenschutzrechtlichen Gebote der Datensparsamkeit und sachlichen Richtigkeit der Daten werden gestärkt, indem Mehrfacherhebungen und Mehrfachspeicherungen reduziert werden. Datenqualität ist sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Behörden, die kein Interesse daran haben, sich unnötigerweise mit unverdächtigen Personen zu befassen. Selbstverständlich müssen Datenzugriffe auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Mehrfachersuchen beziehungsweise wiederholte Anfragen an unterschiedliche Systeme und die damit regelmäßig zusammenhängende Übermittlung personenbezogener Daten können vermieden werden. Drittens. Die IT-Architektur und die Prozesse in Europa werden ressourcenschonend und wirtschaftlich betrieben. Die EU-Agentur eu-LISA wird in die Lage versetzt, die Systeme zentral und effizient zu betreiben. Mir ist es ein besonderes Anliegen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Initiative ausdrücklich nicht den ungesteuerten Aufwuchs neuer Daten zum Ziel hat. Unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und insbesondere des Datenschutzes schaffen die Verordnungsvorschläge – das ist das Interessante – die rechtlichen Voraussetzungen für einen raschen, systematischen und kontrollierten Abgleich biometrischer Daten und einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten. Sehr geehrte Damen und Herren, die Fragmentierung von EU-Informationssystemen ist ein Sicherheitsrisiko. Das Informationsmanagement der EU kann und muss deshalb dringend effizienter gestaltet werden. Die Verordnungsvorschläge schaffen dafür die Grundlage. Die Instrumente können zur Identifizierung sowie zu dem Auffinden weiterer Informationen zu den betreffenden Personen beitragen. Ich bin davon überzeugt, dass wir durch die Vernetzung der Systeme und die Verbesserung der Datenqualität effizient und ressourcenschonend im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas handeln. Ich hoffe, dass dieses Projekt schnell vorankommt. Es ist wahrscheinlich ein echter Beitrag dazu, dass die Menschen Europa wieder interessant und gut finden, weil sie einen klaren Nutzen erkennen. Ich hoffe, dass es nicht ewig im Hin und Her hängenbleibt und nicht fertig wird. Handlungsbedarf ist dringend geboten. Der Vorschlag ist einer der guten aus Europa. – Danke. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Reul! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: D)(B) C)(A) Amtierende Präsidentin Birgit Honé ( ( Ziffern 1 bis 6! Ich bitte um Ihre Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Punkt 13 auf: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU COM(2018) 51 final (Drucksache 34/18, zu Drucksache 34/18) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg vor. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sogenannte Health Technology Assessment bestimmt den Zusatznutzen eines Medikaments. Die EU schlägt für die klinische Bewertung neuer Gesundheitstechnologien vor, dass Verfahren zur Feststellung des Zusatznutzens künftig durch ein Koordinierungsgremium an einen Mitgliedstaat vergeben werden sollen. Alle Mitgliedstaaten müssen das Ergebnis der Bewertung übernehmen und dürfen keine eigene Bewertung mehr durchführen. Sie dürfen nur wirtschaftliche oder soziale Aspekte hinzufügen. Alle neuen Arzneimittel und bestimmte Medizinprodukte fallen darunter. Beim Thema Gesundheitswirtschaft müssen wir drei Dinge miteinander in Einklang bringen: Erstens ein nachhaltig finanziertes Gesundheitssystem. Zweitens die Belange von Patientinnen und Patienten. Und drittens wirtschaftliche Innovation und Produktivität. Der aktuelle Vorstoß der EU zeigt deutlich, wie untrennbar diese Dinge miteinander verwoben sind. Für alle diese Punkte birgt der EU-Vorschlag Risiken. Der vorliegende Vorschlag ist ein klarer Eingriff in unser Gesundheitssystem und damit in die nationale Zuständigkeit. Das müssen wir so festhalten. Die Frage des Zusatznutzens ist die Grundlage für die Erstattungsfähigkeit und die Preisbildung. Es besteht die Gefahr, dass durch die zentrale Nutzenbewertung erfolgreiche Instrumente zur Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgehebelt werden. Es ist auch fraglich, ob eine zentrale Nutzenbewertung angesichts der Unterschiede zwischen den Bevölkerungen in den Ländern allen Patientinnen und Patienten gerecht werden kann. Bei der Frage, ob das neue Verfahren den Herstellern nutzen oder schaden würde, scheiden sich die Geister. Die Gesundheitswirtschaft ist eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Zukunftsfelder mit erheblichen Wachstumschancen. Allein in Baden-Württemberg lagen die Gesundheitsausgaben 2015 insgesamt bei 44 Milliarden Euro. Jeder achte Beschäftigte ist in der Gesundheitsbranche tätig. Die Stärke unserer boomenden Gesundheitswirtschaft besteht in ihrer Vielfalt und Innovationskraft insbesondere in Sachen Medizintechnik. Die Medizintechnikbranche Deutschlands nimmt nach den USA und China den dritten Platz der weltweiten Produktion von Medizintechnik ein. In Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg ist die Branche geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen, darunter zahlreiche Start-ups im sogenannten Medical Valley in und um Tuttlingen. Weltmarktführer bei geschlossenen Infusionssystemen ist die Firma V e t t e r in Ravensburg. Wir wissen derzeit nicht, wie sich das von der EU vorgeschlagene Verfahren auf den jeweiligen Preis und auf die Qualität der Produkte auswirken wird. Unklar ist auch, wie lange die Bewertung des Zusatznutzens dauert. Die zentrale Nutzenbewertung kann gerade für High-Tech-Methoden wie ein Nadelöhr wirken, durch das Unternehmen mit ihren Innovationen durchmüssen. Dies kann vor allem Start-ups abschrecken, ihre Ideen überhaupt weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, wir werden diesen Zug wohl nicht – jedenfalls nicht vollständig – aufhalten können. Wir sollten aber die Chancen nutzen, die dieser Zug bietet. Eine EU-weite Nutzenbewertung kann auch dazu beitragen, dass neue Technologien schnell in einen großen Markt gebracht werden können, wovon Patientinnen und Patienten profitieren können. Wir haben enormes Wissen und Potenzial. Genau das müssen wir auch auf europäischer Ebene noch stärker einbringen, damit Patientinnen und Patienten in einem – weiterhin – finanzierbaren Gesundheitssystem optimal versorgt und Arzneimittel und Medizinprodukte neu und weiterentwickelt werden können. Als Grundlage brauchen wir den engen Austausch aller Akteure in diesem Bereich, damit alle Belange optimal in Einklang gebracht werden. Nur so können wir sicherstellen, dass in unserem Gesundheitssystem weiterhin eine Vielfalt an sicheren Produkten und Arzneimitteln zur Verfügung steht, die Belange der Patientinnen und Patienten in allen Verfahren gut vertreten sind und Qualität, Produktivität und Innovation unserer Gesundheitswirtschaft gestärkt werden. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Lucha! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: D)(B) C)(A) Amtierende Präsidentin Birgit Honé ( ( Ziffer 8! – Mehrheit. Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Punkt 14 unserer Tagesordnung auf: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18 (Drucksache 32/18, zu Drucksache 32/18) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Siegesmund aus Thüringen vor. Anja Siegesmund (Thüringen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein hohes einheitliches Schutzniveau für unser Trinkwasser ist wichtig, ja unerlässlich für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa. Es gibt ihnen die Gewissheit, dass Trinkwasser stets ohne Bedenken als Getränk und für die Nahrungszubereitung verwendet werden kann. Die Thüringer Landesregierung begrüßt daher das Bestreben der Kommission ausdrücklich, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser in allen EU- Mitgliedstaaten sicherzustellen. Zu diesem Zweck hat die Kommission die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch überarbeitet. Wir begrüßen ebenso das Ziel der Kommission, den Verbrauch von Flaschenwasser zu reduzieren. Das bedeutet weniger Plastikmüll und ist ein wichtiger Beitrag zu Umweltschutz und Ressourceneffizienz. Unsere Zustimmung findet grundsätzlich auch der ganzheitliche Ansatz für das Risikomanagement. Dieser dient dem Erhalt und der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Wassersektor und erleichtert den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Trinkwasserinformationen. Dennoch ist die Thüringer Landesregierung der Auffassung, dass der Richtlinienvorschlag wichtige Sachverhalte nicht richtig erfasst und daher nicht sachgerecht regelt. Wichtige Parameter, die bislang als Indikatoren die Trinkwasserqualität sicherstellten, entfallen in dem neuen EU-Richtlinienvorschlag. Das wird damit begründet, dass sie keine gesundheitsbezogenen Daten lieferten. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht. Wir lehnen das Streichen bisheriger Indikatorparameter mit Nachdruck ab. Diese Parameter sind für die Qualität und Akzeptanz unseres Trinkwassers von erheblicher Bedeutung. Die Werte für gelösten organisch gebundenen Kohlenstoff, der pH-Wert sowie die Werte für Eisen, Mangan und Chlorid müssen weiter erhoben werden. Diese Informationen sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, um die Qualität des Trinkwassers beurteilen zu können. Besonders unverständlich ist es, wenn die EU- Kommission die Akzeptanzgrößen „Geruch“ und „Geschmack“ künftig nicht mehr feststellen will. Es wird nicht zu vermitteln sein, dass Geruch und Geschmack in der Qualitätsüberwachung für Trinkwasser zukünftig keine Rolle mehr spielen sollen. Im Sinne unseres gemeinsamen Ziels, den Verbrauch an Flaschenwasser zu senken, müssen diese Indikatorparameter unbedingt erhalten bleiben. Thüringen fordert außerdem, dass die Parameter Sulfat und Aluminium weiterhin überwacht werden. Die Aufnahme von Sulfat und Aluminium hat Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Daran besteht – davon bin ich fest überzeugt – in diesem Hohen Haus kein Zweifel. Zu viel Sulfat im Trinkwasser führt zu Recht zu Überwachungsmaßnahmen der Gesundheitsbehörden. Mit saurem Regen gelangt zunehmend Aluminium in unser Grund- und Trinkwasser. Auch dies hat eine schädliche Wirkung auf den menschlichen Organismus. Für den Fall, dass die Indikatorparameter Sulfat und Aluminium in der Neufassung der EU-Richtlinie tatsächlich entfallen, fordert Thüringen die Bundesregierung bereits jetzt zum Handeln auf. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sollte die Bundesregierung von der Option Gebrauch machen, Aluminium und Sulfat als zusätzliche Parameter für den Schutz der menschlichen Gesundheit festzuschreiben. Thüringen kritisiert außerdem, dass mit der vorgelegten Trinkwasserrichtlinie die notwendige Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie noch nicht sichergestellt ist. Sie muss erfolgen. Solange die Regelungen nicht aufeinander abgestimmt sind, wird der spätere Vollzug in den Ländern erschwert. Wir bitten deshalb die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass für die Länder und die Versorgungsunternehmen, mit denen wir in den Ländern eng zusammenarbeiten, vollziehbare Regelungen getroffen werden. Wir bitten die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die bei den Ländern bestehenden Bedenken in der weiteren Beratung des Richtlinienvorschlags berücksichtigt werden. Ziel unserer Bemühungen muss es sein, dass unser Leitungswasser auch in Zukunft gesund, preisgünstig und umweltfreundlich bleibt. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Ministerin Siegesmund! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 9! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 10. Ziffer 12! – Mehrheit. D)(B) C)(A) Amtierende Präsidentin Birgit Honé ( ( Damit entfällt Ziffer 14. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 24. Ziffer 30, zunächst ohne den eckigen Klammerzusatz! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für den eckigen Klammerzusatz der Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 31! – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 40! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 41. Ziffer 43! – Minderheit. Ziffer 47! – Minderheit. Ziffer 48! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Neufassung) COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17 (Drucksache 28/18, zu Drucksache 28/18) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg vor. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Klimakrise ist zweifellos eine der großen Herausforderungen ökologischer und ökonomischer Art im 21. Jahrhundert. Deswegen haben sich die Staaten der Welt zusammengetan und 2015 in Paris ein Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich abgeschlossen. Die überwältigende Mehrheit der Staaten ist der Meinung: Wir müssen etwas tun, um das 1,5- oder 2-Grad- Ziel zu erreichen, dass also die Erde nicht noch wärmer wird als um 2 Grad. Die EU hat sich diesem Ziel verpflichtet. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesem Ziel mehrfach verschrieben. Das verpflichtet uns, Maßnahmen zu ergreifen, entsprechend diesem Ziel zu handeln. Sorge bereitet uns der Verkehrssektor. In 28 Jahren Klimaschutzpolitik haben wir in vielen Sektoren Erfolge erzielt – zum Beispiel bei der Energieerzeugung und -verwendung, im Konsumgüterbereich, im industriellen Produktionsbereich –, aber im Verkehrssektor sind wir im Jahre 2018 mit demselben Schadstoff- oder CO2-Ausstoß zugange wie 1990. Obwohl in den Jahren viel getan wurde: Die Motoren sind effizienter geworden. Aber in der Summe ist der CO2- Ausstoß nicht zurückgegangen. Wie kann das sein? Wenn man sich die Daten genauer anschaut, erhält man Erklärungen: Es gibt heute deutlich mehr Pkw-Fahrzeuge als vor 25 Jahren. Es gibt einen Trend zu immer größeren Fahrzeugen mit mehr PS, mit mehr Gewicht. Es wird immer schneller und immer weiter gefahren. Die Zahl der Pendler wächst, die täglichen Strecken der Pendler wachsen. Immer mehr Güter werden auf der Straße transportiert. Das sind einige Erklärungen, die deutlich machen, warum wir in diesem Bereich nicht besser werden. Uns muss aber klar sein: Wir werden im Klimaschutz nicht erfolgreich sein können, wenn wir nicht endlich auch im Verkehrssektor einen bedeutenden Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase leisten. Im Klimaschutzplan der Bundesregierung – der alten wie der neuen und der Vorgängerregierung – gibt es das klare Bekenntnis, dass wir im Verkehrsbereich einen Anteil erbringen müssen. Dort heißt es, dass wir bis 2030 die Treibhausgase um 40 bis 42 Prozent reduzieren müssen und dass wir bis 2050 80 bis 95 Prozent Reduktion in allen Sektoren, auch im Verkehrssektor, erbringen müssen. Wörtlich heißt es im Klimaschutzplan der Bundesregierung: Das Verkehrssystem in Deutschland wird im Jahr 2050 nahezu unabhängig von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff („dekarbonisiert“) und somit weitgehend treibhausgasneutral sein. Der Anspruch ist da. Allerdings müssen wir jetzt Maßnahmen ergreifen, um dahin zu kommen. Die EU-Kommission hat den Regierungen und den Parlamenten in Europa einen Entwurf der Grenzwerte für die Flotten der Fahrzeuge vorgelegt. Es geht um die Pkw und die leichten – kleinen – Nutzfahrzeuge. Alle Experten sind sich einig, dass der Flottengrenzwert entscheidend dafür ist, wie viel CO2-Ausstoß insgesamt im Verkehrssektor zustande kommt; denn der CO2-Ausstoß erfolgt in der Zukunft über die Vielzahl der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge. Es geht um die Grenzwerte 2025 und 2030. Man muss sich bewusst machen, dass die Neuzulassungen von 2030 die Fahrzeuge sind, die bis 2045 fahren. D)(B) C)(A) Winfried Hermann (Baden-Württemberg)( ( Wenn wir heute darüber reden, geht es nicht um die nächsten Tage, sondern wir sprechen über eine weit in die Zukunft reichende Zeit. Man kann auch sagen: Was wir heute tun oder nicht tun, hat schwerwiegende Auswirkungen bis in die 30er und 40er Jahre dieses Jahrhunderts. Was wir heute unterlassen, müssen dann andere oder teilweise noch wir selber nachholen, und zwar vermutlich umso mehr. Die Geschichte hat gezeigt, dass Grenzwerte einen Effekt haben: Sie machen die Motoren effizienter, oder man sucht nach Alternativen, die klimaneutral sind. Es ist die Funktion von Grenzwerten, dass damit Innovationen, Veränderungen angestoßen werden. Der CO2-Flottengrenzwert ist entscheidend für die Reduktion der Treibhausgase. Er ist das zentrale Instrument überhaupt, und deswegen ist es so wichtig, dass wir uns um einen ambitionierten Flottengrenzwert bemühen. Nun kann man natürlich fragen, was „ambitioniert“ ist, und ob ambitioniert genug ist, was die Europäische Kommission vorlegt. Es gibt unterschiedliche Bewertungen und Einschätzungen in den verschiedenen Ausschüssen – Wirtschaftsausschuss, Umweltausschuss, Verkehrsausschuss – und zum Teil in den Regierungen selbst. Eines ist sicher: Weniger als das, was die EU- Kommission vorgelegt hat, dürfen wir auf gar keinen Fall tun. Es bestehen Zweifel, ob das Vorliegende ausreicht, um die besprochenen und beschlossenen Ziele zu erreichen. Deswegen müssen wir genau prüfen, ob die Grenzwertsetzung – die Reduktion – für 2025 und 2030 wirklich ausreichend ist. Zur Erinnerung: bis 2025 minus 15 Prozent, bis 2030 minus 30 Prozent. Man muss sich bewusst machen: Wie hoch ist dann 2030 der Anteil von Fahrzeugen, die noch immer CO2 ausstoßen, die noch weitere 15 Jahre im Markt sind? Wie ich zitiert habe, wollen wir bis zur Mitte des Jahrhunderts ja zu weitgehend klimaneutraler Mobilität kommen. Man muss schon genau prüfen, ob das ausreicht. Das war wahrscheinlich auch der Grund, warum so viel diskutiert und gestritten worden ist – auch in unserer eigenen Landesregierung; das will ich nicht verhehlen. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen, aber es gibt eine gemeinsame Grundhaltung: Wir müssen dieses Instrument nutzen, und wir müssen es ambitioniert nutzen; denn dadurch werden Innovationen angeregt, wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft garantiert und kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Nur dadurch! Alle anderen Maßnahmen sind sehr viel schwieriger durchzusetzen und übrigens nicht einfacher. Wenn wir sagen: Machen wir doch die Treibstoffe klimaneutral!, so ist es eine ziemlich große Herausforderung, aus Rohöl klimaneutralen Treibstoff zu machen oder ein Äquivalent in synthetischen Kraftstoffen mit erneuerbaren Energien zu erzeugen. Wir reden ja oft von einer „anderen Mobilität“, einer Verkehrswende, die die Energiewende und die Mobilitätswende beinhaltet. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, des Radverkehrs oder die Elektrifizierung des Verkehrssektors sind sehr aufwendig und mit großen Anstrengungen verbunden. Sie sind auch sehr zeitraubend; alles dauert sehr lange. Wir müssen vermutlich alle Register ziehen, um zum Erfolg zu kommen. Wir sollten keinesfalls das Gefühl haben, dass das alles gemütlich wird. Was wir beim Flottengrenzwert nicht tun, müssen wir in anderen Bereichen umso mehr tun. Das wird dann richtig anstrengend. Deswegen die dringende Bitte, ambitionierte Grenzwerte festzusetzen mit dem klaren Ziel, das Klimaschutzabkommen von Paris zu unterstützen, es nicht zu verwässern, indem wir einen wenig ambitionierten Flottengrenzwert für 2025 und 2030 machen! – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Hermann! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffern 10, 11, 12 und 14 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat D)(B) C)(A) Amtierende Präsidentin Birgit Honé ( ( und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ C (2017) 8414 final (Drucksache 763/17) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor. Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 12. Ziffer 14! – Minderheit. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Landesantrag in Drucksache 107/1/18. Ziffer 15! – Minderheit. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Landesantrag in Drucksache 107/2/18. Ziffer 16! – Mehrheit. Wir stimmen über den Landesantrag in Drucksache 107/3/18 ab. Bitte das Handzeichen! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan – Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final (Drucksache 70/18) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffern 1, 2, 6 und 7 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan – Finanzierung nachhaltigen Wachstums COM(2018) 97 final (Drucksache 67/18) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 6, zunächst ohne den letzten Spiegelstrich! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den letzten Spiegelstrich der Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffern 8, 9, 11 und 20 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 13. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18 (Drucksache 69/18, zu Drucksache 69/18) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz der Ziffer 3! – Mehrheit. D)(B) C)(A) Amtierende Präsidentin Birgit Honé ( ( Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 15 soll nach Absätzen getrennt abgestimmt werden. Bitte daher zunächst das Handzeichen für den ersten Absatz der Ziffer 15! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für den zweiten Absatz der Ziffer 15! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a) und b) zur gemeinsamen Beratung auf: a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18 (Drucksache 94/18, zu Drucksache

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