SAP-Umstellung S/4HANA bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
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SAP-Umstellung S/4HANA bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8713
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Martina Uhr, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
SAP-Umstellung S/4HANA bei der Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
führt im Auftrag der Bundesregierung Projekte der internationalen
Zusammenarbeit in zahlreichen Ländern durch und soll dabei unter anderem moderne und
verlässliche digitale Strukturen fördern.
Zum 1. Januar 2026 stellte die GIZ ihre weltweite IT-Systemlandschaft auf
SAP S/4HANA um. Bereits im Frühjahr 2026 wurden erhebliche Störungen bei
der Rechnungsbearbeitung und Zahlungsabwicklung bekannt. Die
Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4936, dass es infolge der Systemumstellung zu Einschränkungen
bei Zahlungen gekommen sei. Alle Länder, in denen die GIZ Projekte umsetzt,
seien von den Einschränkungen betroffen gewesen. Vereinzelt sei es zu
Verzögerungen bei der Umsetzung von Projektaktivitäten und zu Kündigungen durch
Dienstleister gekommen. Eine Bezifferung der Anzahl und Höhe der
betroffenen Rechnungsvorgänge war nach Angaben der Bundesregierung zu diesem
Zeitpunkt nicht möglich (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/210493
6.pdf).
Für die SAP-Transformation entstanden nach Angaben der Bundesregierung
Kosten in Höhe von 101,6 Mio. Euro, davon 60,2 Mio. Euro für externe
Berater und externe Dienstleister (vgl. a. a. O.).
Bereits in der ursprünglichen Berichterstattung über die IT-Probleme wurde
darauf hingewiesen, dass externe Partner, darunter Hotels, wegen ausstehender
Zahlungen Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit der GIZ gehabt haben
sollen. Demnach hätten erste Hotels die Buchung von Tagungsräumen
verweigert. Die Bundesregierung erklärte hierzu, dass die genaue Anzahl der
Zahlungsaufforderungen durch externe Partner nicht statistisch erfasst werde
(a. a. O.).
Die Berichterstattung über die Folgen der SAP-Umstellung setzte sich auch
nach der Antwort der Bundesregierung fort. In einem am 6. Mai 2026
veröffentlichten Bericht berichtete die WELT unter der Überschrift „Nach
Technik-Panne: Deutsche Entwicklungsagentur GIZ kann unbezahlte
Rechnungen nicht beziffern“, dass die GIZ zu diesem Zeitpunkt weiterhin weder die
Anzahl noch die Gesamthöhe der aufgelaufenen Rechnungen beziffern konnte.
Zugleich wurde über externe Dienstleister berichtet, die weiterhin auf ihr Geld
warteten. Nach Darstellung eines betroffenen Dienstleisters könnten die
Verzögerungen für Auftragnehmer in sensiblen Kontexten existenzbedrohend sein
(vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article69fb14cdc6d2944c8df69c27/nac
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
h-technik-panne-deutsche-entwicklungsagentur-giz-kann-unbezahlte-rechnunge
n-nicht-beziffern.html).
In demselben Bericht wurde unter Berufung auf die GIZ dargestellt, dass die
Schwierigkeiten im System zu diesem Zeitpunkt „weitgehend behoben“ seien
und ausstehende Rechnungen schnellstmöglich abgearbeitet würden.
Gleichzeitig wurden abweichende Einschätzungen aus dem Kreis von GIZ-Mitarbeitern
sowie weiterhin bestehende Probleme bei der Abwicklung von Zahlungen und
bei externen Partnern dargestellt (vgl. a. a. O.).
Über weitere konkrete Auswirkungen berichtete der Westdeutsche Rundfunk
(WDR). Demnach soll die DHL die Zustellung von Paketen an
beziehungsweise aus der GIZ-Zentrale in Eschborn zeitweise eingestellt haben, nachdem es
infolge der Zahlungsprobleme zu Schwierigkeiten bei der Begleichung von
Rechnungen gekommen sei. Zugleich wurde über weiterhin bestehende
technische Probleme bei der GIZ berichtet (vgl. Westdeutscher Rundfunk, „Deutsche
Entwicklungshilfe – Weiter massive Probleme bei der GIZ“, 24. April 2026,
veröffentlicht auf www.tagesschau.de/investigativ/wdr/giz-software-probleme-
100.html).
Auch die Bundesregierung bestätigte im weiteren Verlauf, dass die Folgen der
IT-Umstellung nicht unmittelbar vollständig beseitigt waren. In ihrer Antwort
auf eine weitere Kleine Anfrage führte sie aus, dass kritische technische Fehler
zwar behoben worden seien, jedoch weiterhin Einschränkungen bei der
Bearbeitungsgeschwindigkeit verschiedener Geschäftsprozesse bestanden hätten.
Als Ursachen wurden unter anderem Verzögerungen bei der komplexen
Datenmigration sowie technische und prozessuale Herausforderungen infolge der
erstmaligen vollständigen Integration von Zentrale und Außenstruktur genannt
(vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105899.pdf).
Die Fragesteller fragen die Bundesregierung daher nach dem aktuellen Stand
zum 1. Oktober 2026 und insbesondere nach den inzwischen feststellbaren
Schadensfällen, Folgekosten, Vertragskündigungen, Projektverzögerungen und
Auswirkungen auf externe Partner der GIZ.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind die infolge der Einführung von SAP S/4HANA bei der GIZ GmbH
aufgetretenen technischen, organisatorischen und prozessualen Probleme
nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Oktober 2026 vollständig
behoben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn nein, welche Probleme bestehen weiterhin?
2. Wie viele Rechnungen der GIZ GmbH an externe Dienstleister, Berater,
Lieferanten, Hotels, Veranstaltungsstätten und sonstige Vertragspartner
waren zum 1. Oktober 2026 noch nicht bezahlt oder nicht fristgerecht
bezahlt, und wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Rechnungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Wie lange betrug zum 1. Oktober 2026 die durchschnittliche
Verzugsdauer der betroffenen Rechnungen, und wie viele Rechnungen waren länger
als 1, 2, 3 oder 4 Monate überfällig (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Kann die Bundesregierung zum 1. Oktober 2026 erstmals eine belastbare
Zahl über die insgesamt von den Zahlungsproblemen betroffenen
Rechnungsvorgänge und deren Gesamtvolumen vorlegen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Wenn nein, warum ist dies weiterhin nicht möglich?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
5. Wie viele externe Vertragspartner haben nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Zahlungsverzögerungen der GIZ GmbH seit dem 1.
Januar 2026
a) Mahnungen ausgesprochen,
b) Verzugszinsen oder Schadenersatz verlangt,
c) Verträge gekündigt,
d) die Zusammenarbeit eingeschränkt oder
e) weitere Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder sonstige
Sicherheiten angeboten
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Wie viele Hotels, Tagungsstätten oder sonstige Veranstaltungsorte haben
nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ausstehender Zahlungen der
GIZ GmbH Buchungen abgelehnt, storniert oder von einer vorherigen
Zahlung abhängig gemacht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen
aufgrund der Zahlungsprobleme der GIZ GmbH Hotels, Lieferanten,
Logistikunternehmen, Berater oder sonstige Dienstleister ihre Leistungen
eingestellt oder eingeschränkt haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die DHL oder
andere Logistik- beziehungsweise Versanddienstleister aufgrund offener
Forderungen gegenüber der GIZ GmbH Leistungen zeitweise eingestellt oder
eingeschränkt haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, welche finanziellen und organisatorischen Folgen entstanden
daraus?
9. Welche konkreten Schadensfälle sind der Bundesregierung
beziehungsweise der GIZ GmbH infolge der SAP‑S/4HANA-Umstellung bekannt,
und wie hoch ist der jeweils entstandene oder geltend gemachte Schaden
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte die Schadensfälle nach
Möglichkeit nach Ländern aufschlüsseln)?
10. Wie hoch sind die bislang entstandenen Kosten für Mahngebühren,
Verzugszinsen, Schadenersatz, Vertragsstrafen, Stornierungen, Umbuchungen
und sonstige finanzielle Folgekosten der SAP-bedingten
Zahlungsprobleme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen externe Dienstleister
oder lokale Partnerorganisationen aufgrund der Zahlungsverzögerungen
der GIZ GmbH selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt, und auf welche Kontinente und
Länder verteilen sich diese?
12. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung infolge
der Zahlungsprobleme zu Kündigungen oder sonstigen Beendigungen von
Verträgen mit Dienstleistern, Projektpartnern oder Lieferanten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche Projekte oder Projektaktivitäten der GIZ GmbH wurden infolge
der SAP-bedingten Zahlungsprobleme verzögert, eingeschränkt oder
abgesagt, und wie verteilen sich die betroffenen Fälle auf die Kontinente
a) Afrika,
b) Asien,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) Europa,
d) Nordamerika,
e) Südamerika,
f) Australien und Ozeanien
g) sowie gegebenenfalls weitere Regionen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach Möglichkeit zusätzlich
nach den jeweils betroffenen Ländern, Projekten und der Art der
entstandenen Beeinträchtigung aufschlüsseln)?
14. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung
Veranstaltungen, Tagungen, Schulungen, Dienstreisen oder sonstige
Projektaktivitäten aufgrund der Zahlungsprobleme verschoben, abgesagt oder
anderweitig organisiert werden, und wie verteilen sich diese Fälle nach
Kontinenten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche Auswirkungen hatten die Zahlungsprobleme nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Zusammenarbeit der GIZ GmbH mit ihren
internationalen und lokalen Partnern, und liegen hierzu nach Kontinenten oder
Ländern aufgeschlüsselte Erkenntnisse vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
16. Liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass Vertragspartner
aufgrund der Zahlungsprobleme ihre Geschäftsbeziehungen mit der
GIZ GmbH dauerhaft beendet oder deren Umfang reduziert haben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt und auf welche Kontinente und
Länder entfallen diese?
17. Welche Maßnahmen hat die GIZ GmbH seit Bekanntwerden der Probleme
ergriffen, um die Zahlungsrückstände abzubauen und weitere Schäden bei
Vertragspartnern zu verhindern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Wie viele der infolge der SAP-Umstellung aufgelaufenen Rechnungen
konnten bis zum 1. Oktober 2026 abgearbeitet werden, und wie viele sind
noch offen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche technischen, organisatorischen oder prozessualen
Einschränkungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Oktober 2026
noch in den Bereichen Rechnungsbearbeitung, Zahlungsabwicklung,
Buchhaltung, Beschaffung, Vertragsverwaltung und Finanzierung (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Welche der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5899 beschriebenen Einschränkungen
bestehen zum 1. Oktober 2026 weiterhin (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
21. Wie hoch sind die Gesamtkosten der SAP-S/4HANA-Transformation bei
der GIZ GmbH zum 1. Oktober 2026, einschließlich der Kosten für
externe Berater, externe Dienstleister, Datenmigration, Nachbesserungen und
sonstige Folgekosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Wie hoch sind die seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich entstandenen
Personal-, Beratungs-, IT- und Verwaltungskosten zur Behebung der
Folgen der SAP-Umstellung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Wurde vor der Inbetriebnahme von SAP S/4HANA ein sogenannter
Readiness Check oder eine vergleichbare technische und organisatorische
Prüfung durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis?
24. Welche Warnungen, Risikoanalysen, Prüfberichte oder sonstigen
Hinweise auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Zahlungs- und
Rechnungsprozesse lagen der GIZ GmbH vor dem weltweiten Go‑live am
1. Januar 2026 vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Welche Belastungs-, Integrations-, Migrations- und Zahlungstests wurden
vor der Inbetriebnahme durchgeführt, und welche wesentlichen Fehler
oder Risiken wurden dabei festgestellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
26. Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung dafür
ausschlaggebend, die weltweite Umstellung auf SAP S/4HANA trotz der
bekannten Risiken zum 1. Januar 2026 durchzuführen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
27. Welche unabhängigen Prüfungen der SAP-Umstellung und ihrer Folgen
wurden seit dem 1. Januar 2026 durchgeführt oder beauftragt, und welche
Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
28. Welche organisatorischen oder personellen Konsequenzen wurden
innerhalb der GIZ GmbH aus den aufgetretenen Zahlungs- und IT-Problemen
gezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
29. Wurden Vergütungen oder erfolgsabhängige Bonuszahlungen von
Mitgliedern des Vorstands oder anderer Führungskräfte mit der erfolgreichen
Umsetzung der SAP-Transformation verknüpft (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe?
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
der SAP-bedingten Zahlungsprobleme auf das internationale Ansehen der
GIZ GmbH beziehungsweise der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
vor, insbesondere in den betroffenen Partnerländern und Regionen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
31. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Vorgängen für die Steuerung, Kontrolle und Überwachung zukünftiger großer
IT‑Projekte der GIZ GmbH und anderer bundeseigener
Durchführungsorganisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
32. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag nach
Abschluss der Aufarbeitung einen umfassenden Bericht über die Ursachen
der SAP-Probleme, die entstandenen Schäden und Folgekosten, die
betroffenen Vertragspartner und Projekte sowie die daraus gezogenen
organisatorischen und politischen Konsequenzen vorzulegen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) und wenn nein, warum nicht?
33. Welche internen oder externen Stellen haben die Entscheidung über den
weltweiten Go-live von SAP S/4HANA vorbereitet, empfohlen,
freigegeben oder mitgetragen, und welche Entscheidungsgrundlagen lagen dieser
Entscheidung zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
34. In welchem Umfang wurden seit dem 1. Januar 2026 zusätzliche externe
Berater oder Dienstleister mit der Behebung der SAP-Probleme
beauftragt, welche Kosten sind hierfür bislang entstanden und aus welchen
Gründen waren diese zusätzlichen Beauftragungen erforderlich?
35. Welche personellen, organisatorischen, finanziellen oder vertraglichen
Konsequenzen wurden aufgrund der bei der Einführung von SAP S/4HA-
NA aufgetretenen technischen und organisatorischen Probleme bislang ge-
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zogen, und wurden insbesondere Verantwortliche von ihren Aufgaben
entbunden, von Bonuszahlungen ausgeschlossen oder anderweitig zur
Verantwortung gezogen?
Wenn keine entsprechenden Konsequenzen gezogen wurden, warum
nicht?
36. Wurde geprüft, ob der GIZ GmbH aufgrund der bei der Einführung von
SAP S/4HANA aufgetretenen technischen und organisatorischen
Probleme gegenüber der SAP SE oder anderen an der Transformation beteiligten
Unternehmen vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf
Schadenersatz, Kostenerstattung, Minderung oder Rückzahlung von
Vergütungen, zustehen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung, und wurden
entsprechende Ansprüche bereits geltend gemacht oder rechtliche
Schritte eingeleitet?
b) Wenn nein, warum wurde eine solche Prüfung nicht durchgeführt?
Berlin, den 9. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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