Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm "Business Scouts for Development"
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Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm "Business Scouts for Development"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7596
21. Wahlperiode 17.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Martina Uhr, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm
„Business Scouts for Development“
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages zur Entwicklung des Einzelplans 23 für die Beratungen zum
Bundeshaushalt 2025 das Programm „Business Scouts for Development“ (BSfD) des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) geprüft und dabei eine Vielzahl erheblicher Mängel bei der Planung,
Durchführung, Steuerung und Wirtschaftlichkeit festgestellt (vgl. www.bundesr
echnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2025/2
3-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Das BMZ bewilligte für das BSfD-Programm zuletzt für die Projektlaufzeit
2021 bis 2025 insgesamt 62 Mio. Euro und beauftragte die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) mit der
Durchführung (a. a. O.). Ziel des Programms war es, ein nachhaltiges
Engagement der Privatwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern
(a. a. O.). Die Business Scouts sollten Unternehmen mit ihrer
entwicklungspolitischen Expertise zu Fördermöglichkeiten beraten (a. a. O.).
Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes genügten die
vorgegebenen Einsatzkriterien für die Business Scouts teilweise nicht den
Programmzielen (a. a. O.). Darüber hinaus setzte die GIZ GmbH diese Kriterien teilweise
nicht vollständig um (a. a. O.). Damit stellt sich den Fragestellern die Frage, ob
Personal und Haushaltsmittel entsprechend der Zielsetzung des Programms
eingesetzt wurden oder ob bereits die Programmsteuerung erhebliche strukturelle
Defizite aufwies (a. a. O.).
Weiter stellte der Bundesrechnungshof fest, dass neben den Mitteln für den
Fachkräfteeinsatz erhebliche Mittel für Projektfinanzierungen vorgesehen
waren (a. a. O.). Das BMZ zahlte hierfür teilweise bis zu dreimal höhere Beträge
aus als ursprünglich geplant (a. a. O.). Nach Auffassung des
Bundesrechnungshofes deuten wiederholte erhebliche Kostenabweichungen auf grundlegende
Planungsdefizite hin. Es stellt sich daher den Fragestellern die Frage, weshalb
derartige Abweichungen über mehrere Jahre hinweg weder verhindert noch
rechtzeitig korrigiert wurden und welche Auswirkungen dies auf die
Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes hatte (a. a. O.).
Darüber hinaus stellte der Bundesrechnungshof fest, dass durch die
Zwischenschaltung der GIZ GmbH bei der Verwaltung der Fonds vermeidbare Kosten
entstanden (a. a. O.). Er empfahl daher, die Fondsverwaltung künftig
unmittelbar zu vergeben. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, weshalb trotz dieses
Wirtschaftlichkeitsgebots an der bisherigen Struktur festgehalten wurde und
welche finanziellen Auswirkungen die gewählte Organisationsform tatsächlich
hatte (a. a. O.).
Ferner beanstandete der Bundesrechnungshof, dass die GIZ GmbH bei
Beschaffungsvorgängen teilweise mögliche Skontoabzüge nicht nutzte (a. a. O.).
Vor diesem Hintergrund empfahl der Bundesrechnungshof, die Programme
BSfD und Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zusammenzuführen
(a. a. O.). Das BMZ teilte inzwischen mit, dass das BSfD-Programm seit dem
1. Januar 2024 nicht mehr als eigenständiges Programm existiere und sämtliche
entsprechenden Beratungsansätze in der Agentur für Wirtschaft und
Entwicklung gebündelt worden seien (a. a. O.). Ob damit sämtliche vom
Bundesrechnungshof festgestellten Defizite tatsächlich behoben wurden, bleibt jedoch
offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen fachlichen und entwicklungspolitischen Kriterien wurden
die Standorte der Business Scouts im Zeitraum von 2021 bis 2023
ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten Einsatzkriterien galten für die Business Scouts (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. In welchen Punkten genügten die vom BMZ vorgegebenen
Einsatzkriterien nach Auffassung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen nicht
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Aus welchen Gründen wurden Einsatzkriterien angewandt, die nach
Feststellung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen teilweise nicht
entsprachen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. In wie vielen Fällen setzte die GIZ GmbH die vom BMZ vorgegebenen
Einsatzkriterien nicht vollständig um (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Welche konkreten Abweichungen von den Einsatzkriterien wurden durch
den Bundesrechnungshof festgestellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
7. Welche Konsequenzen zog das BMZ aus den vom Bundesrechnungshof
festgestellten Verstößen gegen die Einsatzkriterien (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass das
Personal künftig ausschließlich entsprechend den Programmzielen eingesetzt
wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Für welche Ausgabepositionen des BSfD-Programms waren Mittel für
Projektfinanzierungen vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Wie hoch waren die ursprünglich geplanten Mittel sowie die tatsächlich
ausgezahlten Mittel je Ausgabeposition (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
11. Für welche Projekte oder Maßnahmen wurden Mittel in einer Höhe
ausgezahlt, die bis zum Dreifachen der ursprünglichen Planung betrugen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche konkreten Ursachen führten nach Auffassung der
Bundesregierung zu den vom Bundesrechnungshof festgestellten erheblichen
Kostenabweichungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Weshalb wurden die erheblichen Kostensteigerungen nicht bereits im
Rahmen der Programmsteuerung erkannt oder verhindert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Welche internen Kontrollmechanismen bestanden, um erhebliche
Abweichungen von der ursprünglichen Finanzplanung zu verhindern (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche Maßnahmen wurden infolge der Feststellungen des
Bundesrechnungshofes ergriffen, um vergleichbare Planungsdefizite künftig
auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Welche konkreten Planungsdefizite erkennt die Bundesregierung heute
rückblickend im BSfD-Programm an (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
17. Welche Ausgabepositionen wurden infolge der Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes angepasst oder neu strukturiert (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
18. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur stärkeren
Ausrichtung der Ausgaben an den Programmzielen wurden vollständig umgesetzt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche Empfehlungen wurden lediglich teilweise umgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Welche Empfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt, und aus welchen
Gründen nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Welche zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden durch die
Zwischenschaltung der GIZ GmbH bei der Verwaltung der Fonds (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Wie setzen sich die durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH
entstandenen zusätzlichen Verwaltungskosten im Einzelnen zusammen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Hat das BMZ den durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH
entstandenen finanziellen Mehraufwand beziffert, und wenn ja, in welcher Höhe
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Aus welchen Gründen wurde die Fondsverwaltung ursprünglich der GIZ
GmbH übertragen, obwohl der Bundesrechnungshof eine unmittelbare
Vergabe für wirtschaftlicher hielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Hat die Bundesregierung geprüft, die Verwaltung der Fonds unmittelbar
zu vergeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
26. Welche organisatorischen oder finanziellen Änderungen wurden infolge
dieser Empfehlung des Bundesrechnungshofes umgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
27. In wie vielen Beschaffungsvorgängen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung mögliche Skontoabzüge nicht genutzt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
28. Wie hoch war der hierdurch entstandene finanzielle Nachteil für den
Bundeshaushalt insgesamt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
29. Welche Ursachen wurden für die unterbliebene Nutzung von
Skontoabzügen festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
30. Welche Konsequenzen zog das BMZ gegenüber der GIZ GmbH aufgrund
der vom Bundesrechnungshof beanstandeten Beschaffungsvorgänge (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
31. Wurden interne Vorgaben oder Kontrollmechanismen für
Beschaffungsvorgänge infolge der Prüfung angepasst, und wenn ja, welche (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
32. Weshalb bestanden Parallelstrukturen zwischen dem BSfD-Programm und
der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
33. Welche Aufgaben überschnitten sich zwischen dem BSfD-Programm und
der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
34. In wie vielen Fällen nahmen Unternehmen gleichzeitig Leistungen des
BSfD-Programms und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung in
Anspruch (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Doppelförderungen oder parallele Leistungsinanspruchnahmen künftig auszuschließen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
36. Weshalb waren die Monitoring-Systeme des BSfD-Programms und der
Agentur für Wirtschaft und Entwicklung nicht miteinander kompatibel
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
37. Welche Auswirkungen hatte die fehlende Kompatibilität der Monitoring-
Systeme auf die Steuerung, Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeit des
Programms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
38. Welche finanziellen oder organisatorischen Nachteile ergaben sich aus den
vom Bundesrechnungshof festgestellten Parallelstrukturen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
39. Welche Aufgaben, Personalstellen und Haushaltsmittel wurden zum 1.
Januar 2024 im Zuge der Zusammenführung des BSfD-Programms auf die
Agentur für Wirtschaft und Entwicklung übertragen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
40. Welche Einsparungen oder sonstigen Effizienzgewinne erwartet
beziehungsweise erzielt die Bundesregierung infolge der Zusammenführung
der Programme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
41. Welche Evaluierungen wurden seit der Zusammenführung durchgeführt
oder beauftragt, um festzustellen, ob die vom Bundesrechnungshof
festgestellten Defizite dauerhaft behoben wurden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
42. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus den
Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm „Business
Scouts for Development“ hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit
und Steuerung vergleichbarer Förderprogramme (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Berlin, den 13. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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