Betrugsverdachtsfälle bei GIZ-Projekten im Jemen und in Madagaskar - Aufklärungsstand, Schadenshöhe und Konsequenzen
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Betrugsverdachtsfälle bei GIZ-Projekten im Jemen und in Madagaskar - Aufklärungsstand, Schadenshöhe und Konsequenzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8322
21. Wahlperiode 02.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mirco Hanker, Dr. Michael Espendiller, Julian Schmidt, Rocco
Kever, Marcus Bühl, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Georg
Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Betrugsverdachtsfälle bei GIZ-Projekten im Jemen und in Madagaskar –
Aufklärungsstand, Schadenshöhe und Konsequenzen
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führt im
Auftrag der Bundesregierung und mit erheblichen Mitteln aus dem
Einzelplan 23 Entwicklungsvorhaben in zahlreichen Ländern durch. In
erwiesenermaßen fragilen und korruptions- sowie konfliktbelasteten Staaten besteht ein
erhöhtes Risiko von Fehlverwendungen, Unregelmäßigkeiten und Betrug.
Die Bundesregierung hat den Sachverhalt bislang nur in Antworten auf
Schriftliche Fragen dargestellt. Auf die Schriftliche Frage 186 (Bundestagsdrucksache
21/6457) antwortete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Johann Saathoff,
am 9. Juni 2026, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) habe bereits im Herbst 2022 eine erste unabhängige Prüfung beauftragt,
um Hinweisen auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten im Jemen nachzugehen;
weitere externe Prüfungen seien gefolgt. Nachdem sich die Hinweise teilweise
bestätigt hatten, habe die GIZ im Frühjahr 2023 ihre Auftraggeber BMZ und
Auswärtiges Amt sowie ihren Aufsichtsrat unterrichtet. Die Prüfungen zur
vollständigen Feststellung des Schadens seien nicht abgeschlossen; stehe die
Schadenssumme fest, müsse die GIZ dem Bund diesen Betrag erstatten. Auf die
Schriftliche Frage 247 (Bundestagsdrucksache 21/7052) antwortete der
Parlamentarische Staatssekretär am 10. Juli 2026, dem BMZ und dem Auswärtigen
Amt hätten seit Mai 2023 Hinweise vorgelegen, die genaue Höhe des Schadens
sei nicht beziffert, und die GIZ habe im Jahr 2024 eine Sonderprüfung in
Madagaskar veranlasst. Nach der Antwort auf die Schriftliche Frage 240
(Bundestagsdrucksache 21/7052) hat das BMZ die Zusammenarbeit im Jemen beendet;
das Portfolio der GIZ läuft im März 2027 vollständig aus.
Nach Medienberichten (insbesondere der Welt und Welt am Sonntag, vgl.
www.welt.de/politik/deutschland/plus6a34e51daf14c0b52895f40e/giz-im-jeme
n-der-systematische-bandenmaessige-betrug-und-das-schweigen-des-vorstand
s.html) sollen die internen Bewertungen der GIZ selbst deutlich schärfer
ausgefallen sein als die öffentliche Darstellung. Intern sei von „Betrug“ und später
sogar von „systematischem bandenmäßigem Betrug“ die Rede gewesen. Als
konkrete Methoden werden unter anderem genannt:
– die Abrechnung von Seminaren und Veranstaltungen, die tatsächlich nie
stattgefunden haben,
– gefälschte bzw. überhöhte Tank- und Fahrtkostenabrechnungen,
– Manipulationen bei Wechselkursen und Währungsumrechnungen,
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– Unregelmäßigkeiten bei Zuschüssen und Vergaben (www.focus.de/politik/ba
ndenmaessiger-betrug-im-jemen-mit-deutschen-entwicklungshilfe-geldern_0ef
e7224-79cc-4ff9-89b7-c1f83607601e.html).
Zudem wird berichtet (ebd., Welt), dass im Zusammenhang mit dem Rückzug
aus dem von den Huthis kontrollierten Nordjemen Projektakten unvollständig
geblieben bzw. vernichtet worden sein sollen. Diese Darstellungen stehen in
einem bemerkenswerten Gegensatz zu der zunächst nach außen
kommunizierten Formulierung von bloßen „kaufmännischen Ungereimtheiten“.
Diese Antworten und die parallel bekannten Vorwürfe werfen bei den
Fragestellern schwerwiegende Fragen auf. Fast vier Jahre nach der ersten von der
GIZ beauftragten Sonderprüfung liegt dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit noch immer keine quantifizierte Schadenshöhe vor, obwohl die
Bundesregierung selbst einen Erstattungsanspruch des Bundes gegen die GIZ
in Aussicht gestellt hat. Zugleich hat die Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 11 (Bundestagsdrucksache 21/7509) am 4. August 2026 erklärt, sie sehe
keine strukturellen Defizite in der Beteiligungsführung des Bundes. Welche
Haushaltstitel von den Vorgängen betroffen sind, hat die Bundesregierung trotz
ausdrücklicher Frage bislang nicht mitgeteilt.
Die Fraktion der AfD hält es für unerlässlich, dass der Deutsche Bundestag
umfassend und zeitnah über den tatsächlichen Umfang möglicher
Fehlverwendungen deutscher Steuermittel, über die betroffenen Haushaltstitel, über die
Durchsetzung des Erstattungsanspruchs und über die strukturellen Konsequenzen
unterrichtet wird. Nur so kann der Bundestag seiner Kontrollfunktion
gegenüber der Bundesregierung und den bundeseigenen
Durchführungsorganisationen gerecht werden und weiteren Verschwendungen vorbeugen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche konkreten Erkenntnisse ging die von der GIZ im Herbst 2022
beauftragte erste unabhängige Prüfung zu kaufmännischen
Unregelmäßigkeiten im Jemen zurück, wann genau (bitte Monat und Jahr) und in
welcher Form wurden das BMZ und das Auswärtige Amt erstmals
unterrichtet, und welche weiteren externen Prüfungen mit welchen
Prüfungsschwerpunkten sind seither gefolgt (bitte je Prüfung Auftraggeber,
Beauftragungsdatum und Datum der Berichtsvorlage angeben)?
2. Sind dem BMZ, dem Auswärtigen Amt oder dem Aufsichtsrat der GIZ
Fälle bekannt, in denen im Zusammenhang mit dem Rückzug aus dem
von den Huthis kontrollierten Nordjemen Projektunterlagen unvollständig
geblieben, nicht gesichert oder vernichtet worden sind, und welche Folgen
hat dies für die Prüfbarkeit der Mittelverwendung?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Erstattungsanspruch des Bundes
gegen die GIZ, den die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 186 (Bundestagsdrucksache 21/6457) angekündigt hat, in
welcher Höhe ist bislang ein Teilbetrag festgestellt, geltend gemacht oder
vereinnahmt worden, bei welchem Einnahmetitel wird eine solche Erstattung
gebucht, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der
abschließenden Feststellung der Schadenshöhe?
4. Aus welchen Kapiteln und Titeln des Einzelplans 23 – insbesondere
Kapitel 2301 Titel 896 03 (Bilaterale Technische Zusammenarbeit) – und
gegebenenfalls des Einzelplans 05 wurden die von den Betrugsverdachtsfällen
betroffenen Vorhaben im Jemen und in Madagaskar finanziert, und in
welcher Höhe (bitte je Vorhaben und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
5. Für wie viele der betroffenen Vorhaben im Jemen liegen dem BMZ und
dem Auswärtigen Amt prüfbare Verwendungsnachweise vor, in wie vielen
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Fällen wurde die Prüfung der Verwendungsnachweise ausgesetzt oder
abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wurden Mittel wegen fehlender oder
unvollständiger Nachweise zurückgefordert?
6. Wie viele Mitarbeiter der GIZ (lokal und international) wurden im
Zusammenhang mit den Vorgängen im Jemen freigestellt, suspendiert, entlassen
oder anderweitig arbeitsrechtlich belangt, und seit wann?
7. Inwieweit wurden gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet
oder an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, und was ist
der aktuelle Stand dieser Verfahren?
8. Zu welchen Zeitpunkten hat das BMZ in seiner Funktion als
Beteiligungsführung die Vorgänge im Jemen seit dem Jahr 2022 im Aufsichtsrat der
GIZ behandelt, und welche Beschlüsse, Auflagen oder Weisungen sind
daraus hervorgegangen?
9. Wann und in welcher Form wurden der Deutsche Bundestag und die
zuständigen Ausschüsse, insbesondere der Haushaltsausschuss und der
Rechnungsprüfungsausschuss, erstmals und in der Folge über die
Hinweise und den Fortgang der Aufklärung unterrichtet?
10. Hat der Bundesrechnungshof die Vorgänge im Jemen und in Madagaskar
geprüft oder hierzu Prüfungsmitteilungen oder Berichte nach § 88
Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgelegt, und wenn ja, wann und mit
welchem Ergebnis?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die GIZ seit Bekanntwerden der
Hinweise im Jemen gegebenenfalls ergriffen, um weitere Schäden zu
verhindern und die Kontrollsysteme zu verbessern?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Sonderprüfung der
GIZ in Madagaskar aus dem Jahr 2024 vor (Gegenstand, Zeitraum,
wesentliche Ergebnisse, festgestellte Unregelmäßigkeiten, Schadenshöhe
sofern bezifferbar)?
13. Welche Konsequenzen (arbeitsrechtlich, organisatorisch, vertraglich)
wurden aus der Sonderprüfung in Madagaskar gezogen (vgl. Vorfrage)?
14. In welchen weiteren Nehmerländern außer Madagaskar (zum Beispiel
Somalia) sind seit dem Jahr 2022 gegebenenfalls Verdachtsmomente auf
kaufmännische Unregelmäßigkeiten bei GIZ-Vorhaben aufgetreten, und in
welchen dieser Fälle wurden Sonderprüfungen, forensische
Untersuchungen oder vergleichbare Sondermaßnahmen veranlasst (in ihrer Antwort
auf die Schriftliche Frage 247 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 hat die
Bundesregierung als Sonderprüfung seit dem Jahr 2024 allein Madagaskar
benannt; bitte gegebenenfalls Land, Zeitraum und Ergebnis angeben)?
15. In welcher Höhe wurden in den gegebenenfalls betroffenen Ländern (vgl.
Vorfrage) Projektmittel gegenüber Auftragnehmern, Zuschussempfängern
oder Beschäftigten zurückgefordert, in welcher Höhe konnten Mittel
tatsächlich zurückerlangt werden, und in wie vielen Fällen wurde von einer
Rückforderung abgesehen?
16. Welche strukturellen Änderungen bei der GIZ (insbesondere bei der
internen Revision, dem Compliance-System und der Projektsteuerung in
fragilen Staaten) hat das BMZ infolge der Vorgänge im Jemen und in
Madagaskar gegebenenfalls verlangt oder angestoßen?
17. Welche konkreten Auflagen, Zielvereinbarungen oder Berichtspflichten
hat das BMZ der GIZ seit dem Jahr 2023 zur internen Revision, zum
Compliance-System und zur Projektsteuerung in fragilen Staaten
gegebenenfalls auferlegt (bitte je Maßnahme Datum und Gegenstand angeben)?
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18. Welche Mittel sind für die Abwicklung des im März 2027 auslaufenden
GIZ-Portfolios im Jemen im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt, welche
Vorhaben werden bis dahin noch fortgeführt, und wie wird die
ordnungsgemäße Mittelverwendung in der Abwicklungsphase geprüft?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Schadenshöhe
im Jemen trotz der seit dem Herbst 2022 laufenden Prüfungen bis heute
nicht beziffert ist, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeits- und
Sparsamkeitsgrundsätze der Bundeshaushaltsordnung?
20. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen umfassenden
Bericht über den Gesamtkomplex der Unregelmäßigkeiten bei GIZ-
Projekten im Jemen und in Madagaskar vorzulegen, und wenn ja, bis
wann?
21. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisher
bekannten Vorgängen für die künftige Mittelallokation und die Risikobewertung
von GIZ-Vorhaben in fragilen und konfliktbelasteten Staaten?
Berlin, den 30. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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