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Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH - Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 21/5596 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH - Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden Deutscher Bundestag Drucksache 21/5596 21. Wahlperiode 24.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Köstering, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden Wie von verschiedenen Medien berichtet, kam es bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Zusammenhang mit der Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA über mehrere Wochen zu erheblichen Verzögerungen bei der Verarbeitung von Zahlungen an externe Dienstleister (www.spiegel.de/politik/sap-software-bei-giz-deutsche-entwicklu ngshilfe-kann-seit-wochen-rechnungen-nicht-bezahlen-a-b0a4739e-a0cb-4141- 9036-9bcb10c33a4b), die nach Auskunft der Bundesregierung im Laufe des Jahres behoben werden sollen. In ihrer Rolle als Durchführungsorganisation deutscher Entwicklungspolitik setzt die GIZ Projekte in zahlreichen Ländern um und ist dafür strukturell auf externe Partnerinnen und Partner angewiesen. Bei diesen Partnerinnen und Partnern, vor allem lokale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder kleinere Dienstleister, treffen Störungen der Zahlungsabwicklung die Umsetzung vor Ort unmittelbar, können laufende und zukünftige Projekte erschweren und das Vertrauen in deutsche Entwicklungszusammenarbeit beschädigen. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, Risiken und Kosten der Systemumstellung nicht auf lokale Akteurinnen und Akteure abzuwälzen, sondern Verantwortung und Schutzmechanismen transparent und überprüfbar zu klären. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umstellung der GIZ GmbH auf SAP S/4HANA bei Zahlungsabwicklungen Störungen aufgetreten (bitte alle betroffenen Länder einzeln aufführen)?  2. Seit wann bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Störungen bzw. Verzögerungen bei Zahlungsabwicklungen der GIZ GmbH im Zusammenhang mit der Einführung von SAP S/4HANA?  3. Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die Zahlungs- und Abrechnungsprobleme informiert, und welche Entscheidungen bzw. Weisungen wurden seitdem getroffen?  4. Welche Prozesse sind durch die Störung im Rahmen der Umstellung auf die SAP-Software SAP S/4HANA betroffen (z. B. Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigabe)?  5. Welche Ursachen lassen sich für die Störung im Rahmen der Umstellung identifizieren?  6. Wie viele fällige Zahlungen an externe Auftragnehmer und Finanzierungsempfänger wurden seit der Einführung von SAP S/4HANA nicht fristgerecht beglichen (bitte Anzahl der Vorgänge, Gesamtsumme sowie durchschnittliche und maximale Verzugsdauer angeben)?  7. In wie vielen Projekten kam es infolge ausstehender Zahlungen zu Projektunterbrechungen, Vertragskündigungen oder erheblichen Verzögerungen (bitte nach Land und Art der Leistung (z. B. Logistik, Unterbringung, Beratung, lokale Durchführung) darstellen)?  8. Wie bewertet die Bundesregierung ein laut Medienberichten in Einschätzungen geäußertes mögliches Sicherheitsrisiko aus den Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsrückständen, sind der Bundesregierung bereits Fälle bekannt, in denen sich Sicherheitsrisiken ergeben haben, und welche Schutzmaßnahmen wurden ergriffen, um Risiken für Mitarbeitende und lokale Partnerinnen und Partner zu minimieren?  9. Welche Gruppen an Partnerinnen und Partnern sind besonders betroffen (z. B. lokale NGOs, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)), und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um unzumutbare Belastungen bei Vorfinanzierung zu vermeiden? 10. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor, ob und in welcher Höhe Partnerinnen und Partner durch die seit der S/4HANA‑Umstellung der GIZ GmbH verspäteten Zahlungen Mehrkosten tragen mussten (bitte Anzahl betroffener Partnerinnen und Partner sowie Gesamtsumme in Euro darstellen)? 11. Welche Regelungen gelten für Verzugszinsen, Mahngebühren und sonstige Mehrkosten, die Partnerinnen und Partner durch verspätete Zahlungen tragen müssen, und in wie vielen Fällen wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt Erstattungen bzw. Ausgleichszahlungen geleistet bzw. verbindlich zugesagt? 12. Welche Notfallprozesse existieren, um Zahlungen auch bei IT‑Störungen rechtssicher umzusetzen? 13. Bis wann erwartet die Bundesregierung den vollständigen Abbau der Zahlungsverzögerungen bzw. etwaiger Zahlungsrückstände und die Stabilisierung der regulären Abrechnungsprozesse? 14. Welche Gesamtaufwände sind seit Projektstart für die Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA inklusive externer Beratung angefallen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Projekte, gerade bei gekürzten Mitteln, nicht zulasten direkter Projektfinanzierung sowie lokaler Partnerinnen und Partner gehen? 15. Können externe Dienstleister im Rahmen der SAP-S/4HANA‑Umstellung nach Bewertung der Bundesregierung als (Mit-)Verursacher der Zahlungsstörungen benannt werden, und wenn ja, welche vertraglichen Regelungen zu Haftung und Vertragsstrafen gelten, werden diese geprüft oder erhoben, und sind Nachverhandlungen, Vertragskündigungen oder ein Anbieterwechsel vorgesehen? Berlin, den 7. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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