Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH - Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/5596)
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Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH - Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/5596)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5899
21. Wahlperiode 11.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5596 –
Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – Unterstützung der
Partnerinnen und Partner im Globalen Süden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie von verschiedenen Medien berichtet, kam es bei der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Zusammenhang
mit der Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA über mehrere Wochen zu
erheblichen Verzögerungen bei der Verarbeitung von Zahlungen an externe
Dienstleister (www.spiegel.de/politik/sap-software-bei-giz-deutsche-entwickl
ungshilfe-kann-seit-wochen-rechnungen-nicht-bezahlen-a-b0a4739e-a0cb-414
1-9036-9bcb10c33a4b), die nach Auskunft der Bundesregierung im Laufe des
Jahres behoben werden sollen. In ihrer Rolle als Durchführungsorganisation
deutscher Entwicklungspolitik setzt die GIZ Projekte in zahlreichen Ländern
um und ist dafür strukturell auf externe Partnerinnen und Partner angewiesen.
Bei diesen Partnerinnen und Partnern, vor allem lokale
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder kleinere Dienstleister, treffen Störungen der
Zahlungsabwicklung die Umsetzung vor Ort unmittelbar, können laufende und
zukünftige Projekte erschweren und das Vertrauen in deutsche
Entwicklungszusammenarbeit beschädigen. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, Risiken
und Kosten der Systemumstellung nicht auf lokale Akteurinnen und Akteure
abzuwälzen, sondern Verantwortung und Schutzmechanismen transparent und
überprüfbar zu klären.
1. In welchen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Umstellung der GIZ GmbH auf SAP S/4HANA bei
Zahlungsabwicklungen Störungen aufgetreten (bitte alle betroffenen
Länder einzeln aufführen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Seit wann bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Störungen bzw.
Verzögerungen bei Zahlungsabwicklungen der GIZ GmbH im
Zusammenhang mit der Einführung von SAP S/4HANA?
3. Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) über die Zahlungs- und Abrechnungsprobleme
informiert, und welche Entscheidungen bzw. Weisungen wurden seitdem
getroffen?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) wurde am 6. Februar 2026 schriftlich von der Deutschen Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH darüber informiert, dass es im
Zuge der Einführung von S/4HANA aufgrund von Verzögerungen bei
Buchungen und Zahlungen seit Jahresbeginn zu Einschränkungen kommt. In der Folge
wurde und wird die Bundesregierung regelmäßig über den Stand der
Problemlösung informiert. Die Bundesregierung begleitet die Problemlösung
engmaschig in den zuständigen Gremien.
4. Welche Prozesse sind durch die Störung im Rahmen der Umstellung auf
die SAP-Software SAP S/4HANA betroffen (z. B. Rechnungsprüfung,
Zahlungsfreigabe)?
Die technische Funktionsfähigkeit der in dem S/4HANA-System abgebildeten
Geschäftsprozesse ist grundsätzlich gegeben. Das System wird fortlaufend
konsolidiert und weiterentwickelt. Kritische technische Fehler sind beseitigt. In den
Geschäftsprozessen zur Beschaffung von Dienstleistungen und Sachgütern
sowie der Vergabe von Finanzierungen, dem Planen und Steuern von
Unternehmensressourcen sowie den beiden Finanzprozessen Rechnungsprüfung und
Buchhaltung bestehen Einschränkungen in der Bearbeitungsgeschwindigkeit.
5. Welche Ursachen lassen sich für die Störung im Rahmen der Umstellung
identifizieren?
Die genannten Einschränkungen haben im Wesentlichen zwei Gründe: Erstens
ergaben sich Verzögerungen bei der komplexen Datenmigration aus
verschiedenen Altsystemen. Zweitens haben sich erst mit der Inbetriebnahme des neuen
S/4HANA-Systems technische und prozessuale Herausforderungen gezeigt, die
sich aus der erstmals vollständigen Integration von Zentrale und Außenstruktur
in der Bearbeitung ergeben.
6. Wie viele fällige Zahlungen an externe Auftragnehmer und
Finanzierungsempfänger wurden seit der Einführung von SAP S/4HANA nicht
fristgerecht beglichen (bitte Anzahl der Vorgänge, Gesamtsumme sowie
durchschnittliche und maximale Verzugsdauer angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936
verwiesen.
7. In wie vielen Projekten kam es infolge ausstehender Zahlungen zu
Projektunterbrechungen, Vertragskündigungen oder erheblichen
Verzögerungen (bitte nach Land und Art der Leistung (z. B. Logistik,
Unterbringung, Beratung, lokale Durchführung) darstellen)?
Eine Bezifferung von Projekten im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.
In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung ein laut Medienberichten in
Einschätzungen geäußertes mögliches Sicherheitsrisiko aus den
Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsrückständen, sind der Bundesregierung bereits Fälle
bekannt, in denen sich Sicherheitsrisiken ergeben haben, und welche
Schutzmaßnahmen wurden ergriffen, um Risiken für Mitarbeitende und
lokale Partnerinnen und Partner zu minimieren?
Der Bundesregierung sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Sicherheitsrisiken
bekannt, die im Zusammenhang mit der S/4HANA-Einführung stehen.
9. Welche Gruppen an Partnerinnen und Partnern sind besonders betroffen
(z. B. lokale NGOs, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)), und
welche Maßnahmen wurden ergriffen, um unzumutbare Belastungen bei
Vorfinanzierung zu vermeiden?
Zu besonders betroffenen Gruppen im Sinne der Fragestellung liegen keine
Daten vor. Die GIZ GmbH achtet darauf, dass unzumutbare Belastungen durch
Zahlungsverzögerungen möglichst vermieden werden. Die Bewertung von
Einzelfällen erfolgt kontinuierlich auf sachnächster Ebene.
10. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor, ob und in welcher
Höhe Partnerinnen und Partner durch die seit der S/4HANA‑Umstellung
der GIZ GmbH verspäteten Zahlungen Mehrkosten tragen mussten (bitte
Anzahl betroffener Partnerinnen und Partner sowie Gesamtsumme in
Euro darstellen)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
11. Welche Regelungen gelten für Verzugszinsen, Mahngebühren und
sonstige Mehrkosten, die Partnerinnen und Partner durch verspätete Zahlungen
tragen müssen, und in wie vielen Fällen wurden bis zum aktuellen
Zeitpunkt Erstattungen bzw. Ausgleichszahlungen geleistet bzw. verbindlich
zugesagt?
Verzugszinsen und Mahngebühren werden im Rahmen der vertraglichen oder
rechtlichen Regelungen erstattet. Bislang ist dies in rund 30 Fällen erfolgt.
12. Welche Notfallprozesse existieren, um Zahlungen auch bei IT‑Störungen
rechtssicher umzusetzen?
Zahlungen können auch aktuell über die üblichen Wege der
Bankenkommunikation (z. B. Onlinebanking) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen.
13. Bis wann erwartet die Bundesregierung den vollständigen Abbau der
Zahlungsverzögerungen bzw. etwaiger Zahlungsrückstände und die
Stabilisierung der regulären Abrechnungsprozesse?
Die GIZ GmbH arbeitet unter Hochdruck daran, die ausstehenden Rechnungen
schnellstmöglich abzuarbeiten. Ein genauer Zeitraum hierfür lässt sich derzeit
nicht benennen.
14. Welche Gesamtaufwände sind seit Projektstart für die Umstellung auf die
SAP-Software S/4HANA inklusive externer Beratung angefallen, und
wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Projekte, gerade bei
gekürzten Mitteln, nicht zulasten direkter Projektfinanzierung sowie
lokaler Partnerinnen und Partner gehen?
Hinsichtlich der Gesamtaufwände wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen.
Die Finanzierung des S/4HANA-Projekts geht nicht zulasten bestimmter
Projekte oder Partnerinnen und Partner, sondern ist Teil der Gesamtkalkulation von
Gemeinkosten des Unternehmens.
15. Können externe Dienstleister im Rahmen der SAP-S/4HANA‑
Umstellung nach Bewertung der Bundesregierung als (Mit-)Verursacher der
Zahlungsstörungen benannt werden, und wenn ja, welche vertraglichen
Regelungen zu Haftung und Vertragsstrafen gelten, werden diese geprüft
oder erhoben, und sind Nachverhandlungen, Vertragskündigungen oder
ein Anbieterwechsel vorgesehen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen. Die
Implementierung von S/4HANA liegt in der unternehmerischen Verantwortung
der GIZ. Die GIZ wurde im Rahmen der S/4HANA-Umstellung von externen
Dienstleistern beraten. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Stabilisierung der
Prozesse und die schnelle Behebung von Zahlungsstörungen im Vordergrund. Die
GIZ hat zugesichert, im weiteren Verlauf zu prüfen, ob ihr etwaige Ansprüche
zustehen und wird diese ggf. geltend machen.
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ISSN 0722-8333