polradar

Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH - Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/5596)

dip / drucksache 11.05.2026 · WP 21 · 21/5899 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH - Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden (Antwort zu Drs. 21/5596) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5899 21. Wahlperiode 11.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5596 – Behebung und Aufarbeitung von Zahlungsverzögerungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – Unterstützung der Partnerinnen und Partner im Globalen Süden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie von verschiedenen Medien berichtet, kam es bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Zusammenhang mit der Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA über mehrere Wochen zu erheblichen Verzögerungen bei der Verarbeitung von Zahlungen an externe Dienstleister (www.spiegel.de/politik/sap-software-bei-giz-deutsche-entwickl ungshilfe-kann-seit-wochen-rechnungen-nicht-bezahlen-a-b0a4739e-a0cb-414 1-9036-9bcb10c33a4b), die nach Auskunft der Bundesregierung im Laufe des Jahres behoben werden sollen. In ihrer Rolle als Durchführungsorganisation deutscher Entwicklungspolitik setzt die GIZ Projekte in zahlreichen Ländern um und ist dafür strukturell auf externe Partnerinnen und Partner angewiesen. Bei diesen Partnerinnen und Partnern, vor allem lokale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder kleinere Dienstleister, treffen Störungen der Zahlungsabwicklung die Umsetzung vor Ort unmittelbar, können laufende und zukünftige Projekte erschweren und das Vertrauen in deutsche Entwicklungszusammenarbeit beschädigen. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, Risiken und Kosten der Systemumstellung nicht auf lokale Akteurinnen und Akteure abzuwälzen, sondern Verantwortung und Schutzmechanismen transparent und überprüfbar zu klären.  1. In welchen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umstellung der GIZ GmbH auf SAP S/4HANA bei Zahlungsabwicklungen Störungen aufgetreten (bitte alle betroffenen Länder einzeln aufführen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Seit wann bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Störungen bzw. Verzögerungen bei Zahlungsabwicklungen der GIZ GmbH im Zusammenhang mit der Einführung von SAP S/4HANA?  3. Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die Zahlungs- und Abrechnungsprobleme informiert, und welche Entscheidungen bzw. Weisungen wurden seitdem getroffen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde am 6. Februar 2026 schriftlich von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH darüber informiert, dass es im Zuge der Einführung von S/4HANA aufgrund von Verzögerungen bei Buchungen und Zahlungen seit Jahresbeginn zu Einschränkungen kommt. In der Folge wurde und wird die Bundesregierung regelmäßig über den Stand der Problemlösung informiert. Die Bundesregierung begleitet die Problemlösung engmaschig in den zuständigen Gremien.  4. Welche Prozesse sind durch die Störung im Rahmen der Umstellung auf die SAP-Software SAP S/4HANA betroffen (z. B. Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigabe)? Die technische Funktionsfähigkeit der in dem S/4HANA-System abgebildeten Geschäftsprozesse ist grundsätzlich gegeben. Das System wird fortlaufend konsolidiert und weiterentwickelt. Kritische technische Fehler sind beseitigt. In den Geschäftsprozessen zur Beschaffung von Dienstleistungen und Sachgütern sowie der Vergabe von Finanzierungen, dem Planen und Steuern von Unternehmensressourcen sowie den beiden Finanzprozessen Rechnungsprüfung und Buchhaltung bestehen Einschränkungen in der Bearbeitungsgeschwindigkeit.  5. Welche Ursachen lassen sich für die Störung im Rahmen der Umstellung identifizieren? Die genannten Einschränkungen haben im Wesentlichen zwei Gründe: Erstens ergaben sich Verzögerungen bei der komplexen Datenmigration aus verschiedenen Altsystemen. Zweitens haben sich erst mit der Inbetriebnahme des neuen S/4HANA-Systems technische und prozessuale Herausforderungen gezeigt, die sich aus der erstmals vollständigen Integration von Zentrale und Außenstruktur in der Bearbeitung ergeben.  6. Wie viele fällige Zahlungen an externe Auftragnehmer und Finanzierungsempfänger wurden seit der Einführung von SAP S/4HANA nicht fristgerecht beglichen (bitte Anzahl der Vorgänge, Gesamtsumme sowie durchschnittliche und maximale Verzugsdauer angeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen.  7. In wie vielen Projekten kam es infolge ausstehender Zahlungen zu Projektunterbrechungen, Vertragskündigungen oder erheblichen Verzögerungen (bitte nach Land und Art der Leistung (z. B. Logistik, Unterbringung, Beratung, lokale Durchführung) darstellen)? Eine Bezifferung von Projekten im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen.  8. Wie bewertet die Bundesregierung ein laut Medienberichten in Einschätzungen geäußertes mögliches Sicherheitsrisiko aus den Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsrückständen, sind der Bundesregierung bereits Fälle bekannt, in denen sich Sicherheitsrisiken ergeben haben, und welche Schutzmaßnahmen wurden ergriffen, um Risiken für Mitarbeitende und lokale Partnerinnen und Partner zu minimieren? Der Bundesregierung sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Sicherheitsrisiken bekannt, die im Zusammenhang mit der S/4HANA-Einführung stehen.  9. Welche Gruppen an Partnerinnen und Partnern sind besonders betroffen (z. B. lokale NGOs, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)), und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um unzumutbare Belastungen bei Vorfinanzierung zu vermeiden? Zu besonders betroffenen Gruppen im Sinne der Fragestellung liegen keine Daten vor. Die GIZ GmbH achtet darauf, dass unzumutbare Belastungen durch Zahlungsverzögerungen möglichst vermieden werden. Die Bewertung von Einzelfällen erfolgt kontinuierlich auf sachnächster Ebene. 10. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor, ob und in welcher Höhe Partnerinnen und Partner durch die seit der S/4HANA‑Umstellung der GIZ GmbH verspäteten Zahlungen Mehrkosten tragen mussten (bitte Anzahl betroffener Partnerinnen und Partner sowie Gesamtsumme in Euro darstellen)? Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. 11. Welche Regelungen gelten für Verzugszinsen, Mahngebühren und sonstige Mehrkosten, die Partnerinnen und Partner durch verspätete Zahlungen tragen müssen, und in wie vielen Fällen wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt Erstattungen bzw. Ausgleichszahlungen geleistet bzw. verbindlich zugesagt? Verzugszinsen und Mahngebühren werden im Rahmen der vertraglichen oder rechtlichen Regelungen erstattet. Bislang ist dies in rund 30 Fällen erfolgt. 12. Welche Notfallprozesse existieren, um Zahlungen auch bei IT‑Störungen rechtssicher umzusetzen? Zahlungen können auch aktuell über die üblichen Wege der Bankenkommunikation (z. B. Onlinebanking) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen. 13. Bis wann erwartet die Bundesregierung den vollständigen Abbau der Zahlungsverzögerungen bzw. etwaiger Zahlungsrückstände und die Stabilisierung der regulären Abrechnungsprozesse? Die GIZ GmbH arbeitet unter Hochdruck daran, die ausstehenden Rechnungen schnellstmöglich abzuarbeiten. Ein genauer Zeitraum hierfür lässt sich derzeit nicht benennen. 14. Welche Gesamtaufwände sind seit Projektstart für die Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA inklusive externer Beratung angefallen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Projekte, gerade bei gekürzten Mitteln, nicht zulasten direkter Projektfinanzierung sowie lokaler Partnerinnen und Partner gehen? Hinsichtlich der Gesamtaufwände wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen. Die Finanzierung des S/4HANA-Projekts geht nicht zulasten bestimmter Projekte oder Partnerinnen und Partner, sondern ist Teil der Gesamtkalkulation von Gemeinkosten des Unternehmens. 15. Können externe Dienstleister im Rahmen der SAP-S/4HANA‑ Umstellung nach Bewertung der Bundesregierung als (Mit-)Verursacher der Zahlungsstörungen benannt werden, und wenn ja, welche vertraglichen Regelungen zu Haftung und Vertragsstrafen gelten, werden diese geprüft oder erhoben, und sind Nachverhandlungen, Vertragskündigungen oder ein Anbieterwechsel vorgesehen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4936 verwiesen. Die Implementierung von S/4HANA liegt in der unternehmerischen Verantwortung der GIZ. Die GIZ wurde im Rahmen der S/4HANA-Umstellung von externen Dienstleistern beraten. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Stabilisierung der Prozesse und die schnelle Behebung von Zahlungsstörungen im Vordergrund. Die GIZ hat zugesichert, im weiteren Verlauf zu prüfen, ob ihr etwaige Ansprüche zustehen und wird diese ggf. geltend machen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen