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Schriftliche Frage 18 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Finden die intensivierten Kontrollen und Schleierfahndungsmaßnahmen im saarländischen Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg weiterhin in dem…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Finden die intensivierten Kontrollen und Schleierfahndungsmaßnahmen im saarländischen Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg weiterhin in dem… Frage 18 (Dr. Michael Arndt, Die Linke): Finden die intensivierten Kontrollen und Schleierfahndungsmaßnahmen im saarländischen Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg weiterhin in dem im Februar 2026 von der Gewerkschaft der Bundespolizei im Saarland als Überlastung kritisierten Maße statt, obwohl das Verwaltungsgericht Koblenz im April 2026 feststellte, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe, und wenn ja, warum, und welche Erkenntnisse liegen ihr über die wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. durch Wartezeiten für Berufspendler und den Güterkraftverkehr) vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Oktober 2026: Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Verfahren dauert insoweit an. Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurden aufgrund der Lageentwicklung, insbesondere des irregulären Migrationsgeschehens, und im Lichte der Wirksamkeit des europäischen Außengrenzschutzes sowie der Volatilität der Entwicklungen an den Außengrenzen sowie der Umsetzung des am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen bis einschließlich 15. März 2027 verlängert. In Ergänzung können und werden diese temporären Binnengrenzkontrollen mit lageabhängigen Kontrollen abseits der unmittelbaren Grenze im gesamten Grenzgebiet flankiert. Die Bundespolizei geht bei ihren Grenzkontrollen wie bisher mit Augenmaß vor, um etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Die Kontrollabläufe werden fortlaufend vor Ort überprüft und, wo immer dies möglich ist, weiter optimiert, um Belastungen für Reisende, Pendler und den Warenverkehr möglichst gering zu halten. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

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