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Schriftliche Frage 12 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedingung muss für die Bundesregierung nach Inkrafttreten der Gemeinsamen Europäischen Asylrechtsreform (GEAS) noch erfüllt sein, um…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 12 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedingung muss für die Bundesregierung nach Inkrafttreten der Gemeinsamen Europäischen Asylrechtsreform (GEAS) noch erfüllt sein, um… Frage 12 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedingung muss für die Bundesregierung nach Inkrafttreten der Gemeinsamen Europäischen Asylrechtsreform (GEAS) noch erfüllt sein, um die stationären Binnengrenzkontrollen zu beenden, und welche Gesamtkosten sind zwischen dem 16. September 2024 bis zum 15. September 2026 für die stationären Kontrollen jeweils an der deutsch-luxemburgischen und deutschfranzösischen Grenze entstanden (bitte vierteljährlich nach einsatzbedingten Mehrkosten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026: Die Bundesregierung betrachtet fortlaufend das unerlaubte Migrationsgeschehen insgesamt auf den Routen irregulärer Migration, die Lage an den Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Schengenraums sowie die Situation an den deutschen Binnengrenzen in Deutschland. Ziel ist, das irreguläre Migrationsgeschehen nachhaltig einzudämmen und zu verhindern sowie die Schleusungskriminalität entschieden zu bekämpfen. Dabei ist beabsichtigt, die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Grenzen so lange aufrechtzuerhalten, wie dies erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werden dem Schutz der Schengen-Außengrenzen und auch der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Derzeit liegen zu den Auswirkungen des GEAS noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, die eine Bewertung im Sinne der Fragestellung ermöglichen. Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen Binnengrenzen am 16. September 2024 auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten wird hierbei statistisch nicht erfasst. Im Sinne der Fragestellung sind in der folgenden tabellarischen Aufstellung die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 30. Juni 2026 an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt: in Mio. Euro Mehrarbeits vergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungsund Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 16.09. bis 31.12.2024 13,1  2,4  1,8  1,9  8,2  27,4 01.01. bis 31.03.2025 11,0  1,9  2,2  2,3  6,6  24,0 01.04. bis 30.06.2025 13,8  2,8  1,9  2,6  8,0  29,1 01.07. bis 30.09.2025 12,2  2,4  2,0  2,9  9,9  29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7  2,3  4,9  3,1  8,1  30,1 01.01. bis 31.03.2026 11,1  2,1  4,3  2,3  8,0  27,8 01.04. bis 30.06.2026 11,5  2,1  2,9  2,3  8,1  26,9 Gesamt 84,4 16,0 20,0 17,4 56,9 194,7 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese wird nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann.

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