Schriftliche Frage 19 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Erkenntnisse rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Binnengren…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Erkenntnisse rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Binnengren…
Frage 19 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Erkenntnisse rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Binnengrenzkontrollen an sämtlichen deutschen Landgrenzen, nachdem die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2026 insbesondere eine unzureichende Begründung des räumlichen und zeitlichen Umfangs der Kontrollen festgestellt und Deutschland zu einer schrittweisen Aufhebung der Binnengrenzkontrollen aufgefordert hat, und anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung über deren schrittweise oder vollständige Aufhebung (https:// home-affairs.ec.europa.eu/document/download/82 1dcdfc-2cea-4d21-a70a-ff66f1e3f240_en?utm_so urce=chatgpt.com)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Oktober 2026:
Die erneute Verlängerung der mit Wirkung vom 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den landseitigen deutschen Binnengrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark sowie im weiteren Verlauf zu Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik, derzeit bis einschließlich 15. März 2027, war und ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern erforderlich, um insbesondere das illegale/irreguläre Migrationsgeschehen weiter und nachhaltig zu dämpfen und der Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in der Bundesrepublik Deutschland durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken. Die Verlängerung der bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen über den 15. September 2026 hinaus bis derzeit einschließlich 15. März 2027 hat das Bundesministerium des Innern im Wesentlichen mit den nachstehenden Ausführungen begründet. Das weiterhin zu hohe illegale/irreguläre Migrationsgeschehen über die Schengen-Außengrenzen in die Europäische Union mit anschließenden Weiterreisen, u. a. nach Deutschland, belegt, dass der Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen derzeit nach wie vor noch nicht ausreichend wirksam ist. Das derzeitige illegale/irreguläre Migrationsgeschehen nach Deutschland ist trotz Rückgang derzeit weiterhin zu hoch. Nicht nur die isolierte Betrachtung der Anzahl des illegalen/ irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die zurückliegenden Jahre be- bzw. überlastet die Aufnahme- und Integrationssysteme in Bund, Ländern und Kommunen. Hinzu kommen die andauernden Herausforderungen für die Unterbringung und Versorgung der rund 1,3 Mio. aus der Ukraine kriegsbedingt geflüchteten Personen. Die in diesem Zusammenhang genutzten Kapazitäten und Ressourcen der Kommunen und Länder sind bereits deutlich überlastet. Die Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme brachte nicht nur wichtige Infrastrukturbereiche wie Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung zunehmend an ihre Grenzen, sondern spiegelt sich auch in der Ausgabenentwicklung in den sozialen Sicherungssystemen angesichts einer seit mehreren Jahren stagnierenden Wirtschaft. Zudem bestehen vor dem Hintergrund der Lageentwicklungen im Nahen und Mittleren Osten sowie in Süd-/Zentralasien eine teilweise fragile Sicherheitslage sowie Sicherheitsgefährdungen, die von dort auf Europa und die Bundesrepublik Deutschland wirken können. Die erneute Verlängerung der gegenständlichen Binnengrenzkontrollen ermöglicht weiterhin Kontrollen aus Anlass des Grenzübertritts. Dadurch können u. a. Schleusungshandlungen gezielter und frühzeitiger erkannt und unterbunden sowie damit Gefahren für die Gesundheit und das Leben der geschleusten Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewehrt werden. Insbesondere ermöglichen temporäre Binnengrenzkontrollen das unmittelbare und rasche Ergreifen von einreiseverhindernden und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach europäischem und nationalem Recht bei Personen, welche nicht die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt erfüllen. Sie ermöglichen es auch, Personen, die eine Gefahr darstellen, frühzeitig zu identifizieren und mit entsprechenden polizeilichen Maßnahmen zu reagieren, wodurch die Gefahr bereits an der Grenze abgewendet werden kann. Die erneute Verlängerung der Binnengrenzkontrollen im vorgenannten Zeitraum ist auch geboten, um die Nachhaltigkeit des erzielten derzeit temporären Rückgangs des illegalen/ irregulären Migrationsgeschehens zu festigen. Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen ist erforderlich, geeignet, angemessen und im Ergebnis verhältnismäßig, auch weil mildere (grenz-)polizeiliche Maßnahmen derzeit nicht gleichsam wirksam sind, um dem illegalen/irregulären Migrationsgeschehen konsequent und entschieden entgegen zu treten und die Systeme zu entlasten. Schwachstellen an den europäischen Außengrenzen müssen derzeit noch mit Binnengrenzkontrollen kompensiert werden. Hinzutritt, dass die mit der Anwendbarkeit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) (seit dem 12. Juni 2026) zu erwartenden Veränderungen, insbesondere bei Asyl- und Rückkehrverfahren an den Schengen-Außengrenzen sowie bei innereuropäischen Überstellungen in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat, noch nicht belastbar messbar und somit noch nicht faktisch nachhaltig feststellbar wirksam sind. Erst nachdem sich die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen bei einer Gesamtbetrachtung, auch im Lichte der Wirksamkeit des europäischen Außengrenzschutzes sowie der Volatilität der migrationsspezifischen Entwicklungen in Herkunfts- und Transitstaaten an den Außengrenzen, belastbar und nachhaltig positiv zeigen, kann über ein Ende der Binnengrenzkontrollen befunden werden.
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